Sonntag, 27. Juli 2014

Organspende 2

Bin ich denn ein Ersatzteillager- oder haben Sie schon einen Organspenderausweis?

Eigentlich ist der Fall doch klar: da liegt ein Christ auf dem Sterbelager, die Ärzte geben ihm nicht mehr viel Lebenszeit und daneben ein Mitmensch, der um seines Überlebens willen ein bestimmtes Organ bedarf, das genau passend beim Sterbenden noch funktionsfähig vorhanden ist. „Ich opfere ihm mein Organ, ich spende ihm es, damit er weiter leben kann, denn mir als Sterbenden, was nützt mir da noch dies funktionsfähige Organ.“ Wird der Gehirntod diagnostiziert, dann erst kann dem Organspender das für einen anderen so wichtige Organ entnommen werden.

Aber nun offenbart sich genau hier ein beachtliches moraltheologisches Problem.Professor Schumacher hat darauf mehrmals verwiesen mit der Frage: kann den einem Toten ein noch lebendes Organ entnommen werden? Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, daß der Begriff des Gehirntodes den Tod so definiert, daß Organtransplantationen ermöglicht werden. Der Mensch wäre noch gar nicht ganz tot, nur sein Gehirn und noch nicht alle Organe, sodaß diese noch transplantierbar wären. Mein Tod träte dann- genau genommen- nicht mit dem festgestellten Gehirntod ein, sondern erst mit und durch die Entnahme der Organe. Ein Christ, der sich bereit erklärte zur Organspende erklärte sich dazu bereit, daß um des Überlebens anderer willen sein Sterben und sein Tod beschleunigt, wenn nicht sogar durch die Entnahme der Organe verursacht würde. Aber eine Selbsttötung oder Zustimmung zur eigenen Tötung wäre ein malum in se, eine durch noch so gute Absichten nicht legitimierbare Handlung. Auch wenn der Gehirntod verstanden werden würde als Punkt in einem irreversiblel verlaufenden Prozeß des Sterbens, bliebe das Problem, daß die Organentnahme den Eintritt des Todes zumindest beschleunigen, wenn nicht sogar verursachen würde, wenn geurteilt werden müßte, daß der Patient zum Zeitpunkt X nicht gestorben wäre, wäre ihm nicht das Organ entnommen.

Da dies offenkundig ein sehr gewichtiges Problem ist, soll nun versucht werden, hier Licht in das Dunkel dieser Materie zu bringen.


Eine Handlung an sich- eine Problemanzeige?

Gesetz den Fall, ich wollte mir den entzündeten Blinddarm operativ entfernen lassen, um eine Gefährdung der Gesamtgesundheit des Körpers zu vermeiden, wäre diese Operation moralisch legitim? Wenn ich als die Handlung an sich die Operation des Entfernens dieses Organes setze und den Zweck der Vermeidung der Gefährdung der Gesamtgesundheit nur als Intention der Handlung, dann müßte die Substanz/Essenz dieser Handlung an sich unter Absehung der Tatintention beurteilt werden. Ist es legitim, seinen Körper durch das Herausoperierren eines Organes zu verletzen? Dabei würde dann gelten, daß eine noch so moralisch legitime Handlungsintention nicht eine an sich moralisch verwerfliche Handlung legitimieren könne. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Die Handlung einer Operation als Verletzung des eigenen Körpers an sich kann so nicht gut geheißen werden, auch wenn die Intention dieser Handlung die der Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit ist. Ich müßte also auf diese Operation verzichten, auch wenn das eventuell mein Sterben in Folge eines geplatzten Blindarmes zur Folge haben könnte.

Das ist absurd und widerspricht eindeutig der Katholischen Morallehre.

Offensichtlich ist hier der Begriff der Handlung inadäquat appliziert: Die Handlung setzt ein Handlungsziel und Mittel zur Realisierung des Handlungszieles. Die Mittel sind nicht die Handlung an sich sondern nur das dem Ziele Untergeordnete. Nach Aristoteles beurteilen wir eine Handlung nach dem Wert ihres Zieles und ihre Sinnhaftigkeit danach,ob die Mittel zur Realisierung des Zieles in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zieles, dem erstrebten Gut stehen. Das Handlungsziel der Aufrechterhaltung der Gesamtgesundheit des Körpers erlaubt genau dann das Mittel der Operation, wenn diese zur Realisierung dieses Gutes nötig ist.

Die ganze Handlung ist zu beurteilen, der Zweck gehört konstitutiv zu ihr.

Auch wenn Bonhoefer ein protestantischer Theologe ist, der mehr um seiner politischen Praxis willen als um seiner Theologie gefeiert wird, so könnte er doch zum Thema der ethischen Erlaubtheit des Freitodes etwas Gewichtiges geschrieben haben in seiner Ethik. Er präsumiert, daß der Freitod (nur der Freitod ist eine ethisch relevante Handlung, wenn die Selbsttötung freiwillig gesetzt wird) nicht um des Freitodes willen getan wird, sondern um eines Zweckes willen und das der Wert dieses Zweckes diese Handlung, die ihren Zweck außerhalb ihrer Handlung hat, erst ethisch qualifiziert, wie auch eine willkürliche Körperverletzung von einer Körperverletzung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit zu unterscheiden ist. Ein anderes Beispiel: darf man sein Blut vergießen -etwa durch eine absichtlich beigebrachte Wunde? Nein. Aber man darf sein Blut spenden? Das setzt voraus, daß ich verletzt werde und Teile meines Blutes ausfließen.

Wer den Freitod wählt, um sein Leiden an einer unheilbaren Krankheit zu verkürzen, handelt rein egozentrisch und muß sich als Christ fragen: wenn Christus schon das ganze Kreuzleiden auf sich nahm, wie dürften wir es dann durch eine Selbsttötung verkürzen?

Gesetz den Fall, daß ein Soldat in Kriegsgefangenschaft vor der Drohung steht, gefoltert zu werden, sodaß er wichtige Geheimnisse verrät zum Schaden von Kameraden und seines Volkes und er davon ausgehen muß, daß er unter der Folter den Verrat nicht wird vermeiden können, dann wäre es nach Bonhoefers Ethik erlaubt, sich zu töten, um Schaden für Viele abzuwenden: einen Unschuldigen zu töten, (sich selbst), um Vielen das Leben zu retten. Auch wenn der Verrat unter Folter dem Gefolterten nicht als Sünde zuschreibbar ist, so stellt sich das ethische Problem in der Frage, ob er nicht das Mittel des Freitodes zu nutzen hätte,um zu verhindern, daß er in die Lage gerät, unvermeidlich dann Geheimnisse zu verraten.

Auch hier gilt: nicht ist der gewählte Freitod eine Handlung an sich sondern eine, die ihren Zweck außer sich hat: der Vermeidung des Geheimnisverrates. Wie es nicht die Handlung der Körperverletzung an sich gibt, so auch nicht den Freitod an sich. König Saul nahm sich das Leben, um nicht lebendig in die Hände der Feinde zu fallen, um so Schaden von seinem Volk abzuwenden, der entstehen würde, hätte der Feind ihn als Geisel nehmen können. War sein Freitod etwa trotzdem eine Sünde?

Wer ein Organ seines Körpers oder auch mehrere zur Spende freigibt, im Falle seines Todes, setzt ja die Organspende nicht als Handlung an sich sondern als eine Handlung, die ihren Zweck, ihren Wert außer sich hat: den Wert, anderen Menschen zum Weiterleben zu verhelfen durch das gespendete Organ. Das Problem ist offenkundig dabei, daß einem Toten nicht mehr ein lebendiges/funktionsfähiges Organ entnommen werden kann.1 Die Definition des Todes als Gehirntod definiert so den Tod des Menschen, daß nun, wenn er als tot erklärt wird, Organe noch „leben“, sodaß sie entnommen und zwecks Lebenserhaltung bei anderen Menschen implantiert werden können. Dieses operative Entnehmen nach der Feststellung des Gehirntodes „beschleunigt“ sozusagen das Absterben des ganzen Körpers, insofern zum Zeitpunkt der Diagnose des Gehirntodes noch Organe „leben“ und insofern der Erlöschungsprozeß aller Organtätigkeiten bis zum Gesamttod durch die operative Entfernung verkürzt bzw. beschleunigt wird.

 
Sterben, um andere zu retten?

Ist es legitim, den Prozeß des Absterbens, der mit dem Gehirntod eingeleitet, aber noch nicht vollendet ist, zu beschleunigen, um durch die Entnahme von Organen aus dem absterbenden Körper das Leben anderer Menschen zu retten? Unter Sterben wird hier der Prozeß der Abtrennung der Seele vom Körper verstanden und unter dem Todsein die Absentierung der Seele vom Leib, der so erst wieder zum Körper wird. Die Seele formt den Körper zum Leib und entleibt ihn durch seine Trennung. Eigentlich müßte stets vom Leib gesprochen werden, dem ein Organ entnommen wird.

Genau genommen ist dieses ein Spezialfall der Frage der Erlaubtheit des Freitodes. Wenn ich eine Handlung an mir vollziehen lasse, die dazu führt, daß ich früher sterbe als ich sterben würde, unterließe ich diese Handlung an mir, dann lasse ich an mir eine Handlung zu, deren immanentes Ziel das des eigenen Todes ist. Nun wird die Zulassung einer operativen Entfernung von Organen nicht erstrebt um des Zieles des eigenen Todes willen sondern, es wird um des Zieles, des Gutes der Hilfe für andere Menschen zum Weiterleben billigend die Verkürzung meines Sterbeprozesses hingenommen, weil nur so den Mitmenschen geholfen werden kann durch die Organspende.

Prinzipiell: ist es ethisch erlaubt, sein Leben zu beenden, um das anderer zu retten, wenn ohne diese eigene Lebensaufgabe den Anderen nicht geholfen werden kann, sodaß diese weiterleben können?

Konkreter: Wenn der Prozeß des Absterbens schon eingeleitet ist, der Gehirntod als Teiltod diagnostiziert ist, ist es dann erlaubt, den Prozeß zum Ganztod hin zu beschleunigen, wenn nur so anderen eine lebensnotwendige Hilfe ermöglicht wird durch die so entnommenen Organe?

Aus moraltheologischer Sicht muß dazu gesagt werden: Wenn Jesus Christus bereit war, um die Vielen zu retten, sein Leben aufzuopfern und er jederzeit befähigt gewesen war ob seiner Allmacht, dem Kreuzestod zu entgehen- gegen den Willen seines göttlichen Vaters allerdings- dann bestand sein Kreuzopfer in der freiwilligen Hinnahme dieses Opfertodes um des Heiles der Vielen willen. Wenn es ethisch nicht erlaubt wäre, sein eigenes Leben aufzuopfern, er nahm es hin, sich kreuzigen zu lassen, um das von Vielen zu retten, dann hätte Jesus gesündigt, als er freiwillig im Gehorsam Gott gegenüber seinen Kreuzestod auf sich nahm! Das sei ferne! Wie sehr der Sohn diesen eigenen freiwilligen Kreuzestod erlitten hat, zeigt sein Schmerzensschrei: Mein Gott,warum hast du mich verlassen! Aber er nahm im Gehorsam in der Intention, viele zu retten, den eigenen Tod auf sich. Es kann also legitim sein, Leiden und den eigenen Tod auf sich zu nehmen um der Realisierung eines hohen Gutes willen, das höherwertig ist als der Wert der Leidfreiheit.


Das Selbstopfer im Raume der praktischen Vernunft

Ist es aber auch naturrechtlich begründbar, daß es rechtens ist, sein Leben zum Wohle anderer aufzuopfern? Unter naturrechtlich sei hier verstanden, eine ethische Position, die allein im Raume der praktischen Vernunft begründbar ist.Dem rein utilaristischen Denken ist dies eine Unzumutbarkeit, weil ihm jeder Einzelner ein Zweck an sich ist, der so sich nicht für einen anderen opfern kann, weil er so sich selbst nicht mehr als reiner Selbstzweck anerkennt. Meinem Verdacht nach kommt jede personalistische Ethik zu einem ähnlichen Ergebnis. Ob der Verabsolutierung des Iches, ich bin mir Selbstzweck kann der Gedanke des Selbstopfers nicht mehr gedacht werden. Aber das sind nur bestimmte Spielarten philosophischer Ethik einer liberalistisch- modernistischen Weltanschauung. Wenn die liberalistisch-personalistische Philosophie den Einzelnen verabsolutiert2 und damit herausreißt aus seinem realen Leben als ein Glied von Lebensgemeinschaften und so den Anderen immer nur als Mittel zur Steigerung seines Lebens ansieht und vernünftig egoistisch die wechselseitige Anerkennung dieses Nutzungsverhältnisses fordert: ich nutze dich, weil du auch mich nutzen kannst und darfst- das Ideal der Partnerschaft- so muß eine realistische Ethik das Individuum als Glied von das Individuum übersteigenden Lebensgemeinschaften (Familie, Volk, Menschheit) explizieren, zu denen er auch ein Pflichtverhältnis hat: er lebt aus ihnen und für sie.

Eine solche realistisch konkrete Ethik, realistisch konkret, weil nicht vom Leben als Teilhabe an Lebensgemeinschaften abstrahierend, ist in unserer pluralistischen Gesellschaft aber nicht mehr verbindlich. Darum kann die Bereitschaft zum Lebensopfer in Form der Bereitschaft zur Organspende nur als eine freiwillige Option von den Staatsbürgern durch den Staat eingefordert werden, so sehr der Staat als die auf das Gemeinwohl hin ausgerichtete Institution zu diesem Opfer rechtens aufruft. Man denke an Aristoteles Bestimmung des höchsten Zieles/ Gutes das des Allgemeinwohles als die spezifische Aufgabe des Staates.
Aus christlicher Sicht- eine These

Aber aus christlicher Sicht- vorbehaltlich besserer Einsicht-kann um des Opfertodes Christi willen, seines freiwilligen Todes um des Heiles der Vielen willen kein Nein zur Organspende ausgesprochen werden.

Meinem persönlichen Eindruck nach leidet die nachkonziliare Moraltheologie auch an dem Vergessen des Zentralbegriffes der christlichen Ethik, der des Opfers. Es ist kein Zufall, daß aus Priestern hauptamtliche Gemeindeleiter werden- Pfarrer, und daß dann auch die Zulassung von Frauen zum Pfarrdienst gefordert wird- nicht unrechtens- weil sie ja gar keine Priester sein sollen sondern nur Vorsteherin einer gemeinschaftlichen Abendmahlsfeier- so daß hier die Pfarrerin wahrlich ganz Frau als Hausfrau, nämlich als Vorsitzende beim Tischmahl agiert!

Dabei ist das Opfer, das Selbstopfer der höchste Akt der Liebe. Kann diese urchristliche Wahrheit auch dem vernünftigen Denken als einsehbare Wahrheit zugemutet werden? Hier bin ich mir sehr unsicher, weil doch die heutige Ethik den Menschen ausschließlich als vernünftigen Egoisten expliziert- aber dieser vernünftige Egoismus kann nicht mehr das Selbstopfer für einen höheren Wert als das individuelle Leben denken, weil dieser Denkungsart, nicht erst seit Max Stirner das Individuum der höchste Wert ist.


Ist die christliche Position verallgemeinbar?

Aber jedes Gemeinwesen beruht auf dem Prinzip des Opfers. Wer Steuern zahlt, verzichtet auf einen Teil seines Einkommens/Besitzes, damit der Staat das von ihm abverlangte Geld für das Allgemeinwohl ausgibt. Jedes Individuum ist nun auch Teil des Gemeinwesens und so kommt ihm immer auch das, was er als Individuum aufopfert als Teil der Gemeinschaft wieder zu gute. Aber es gibt nun das Extrem, daß das individuelle Lebensopfer zu Gunsten der Allgemeinheit nur noch der Gemeinschaft, nicht aber dem Individuum zu gute kommt. (Es ist einsichtig, daß angesichts dieser Problematik des Sterbens für die Gesetze Gottes in der Zeit der Makkabäer der Gedanke der Auferstehung zum ewigen Leben entstand, mit der Gott die belohnt, die um seiner Gesetze willen ihr endliches Leben aufopferten, statt um des Lebens willen zu sündigen.)

Eine mögliche Antwort auf diese Problematik, (wenn jetzt nicht auf die Vorstellung von einen ewigen Leben rekurriert werden soll-m.E. setzen deshalb Kant wie Platon den Gedanken der unsterblichen Seele als Postulat der praktischen Vernunft- ) könnte sein:

Jeder Mensch muß sterben. Zur Qualität des menschlichen Lebens gehört so auch die Qualität, der Wert seines Sterbens. Durch die Möglichkeit zum Lebensopfer kann der Mensch selbst dem Feinde des Lebens, dem Sterben und dem Tode (so Paulus) noch einen weltimmanenten Sinn und Wert geben. Das an sich Sinnlose des Sterbenmüssens kann so zu einem höchsten Wert werden. Man denke nur an die japanischen Kamikazeflieger. Wer wollte diesen Soldaten einen Mangel an Selbstliebe , an Willen zum Weiterleben vorwerfen angesichts des Heroismus ihrer Tat ?


Resümee

Die Frage der Legitimität einer Organspende ist keine leicht zu beantwortende Frage. Sie bedarf der sorgfältigsten Prüfung und Abwägung aller Argumente. Aber für uns Christen muß dabei eines außer Frage stehen: daß wir keine legitime Antwort auf die Frage geben können unter Absehung des Opfertodes Jesu Christi , der sein Leben selber hingab, um die vielen zu retten.

Uwe C. Lay

P.S. Der Verfasser hat sich entschlossen, ob dieser Erwägung, einen Organspenderausweis zu beantragen.



1Es wird kolportiert, daß in China zu Tode Verurteilten gleich nach ihrer Exekution Organe entnommen werden zwecks Transplantation. Wenn das wahr sein sollte- aber wieso kann dann Exekutierten noch ein lebensfähiges Organ entnommen werden?- könnte man diesem ein gewisse moralische Legitimität nicht absprechen. Jemand, der so schwer gesündigt hat, daß der den Tod verdient hat, z.B. ein Mörder -unter der Prämisse der prinzipiellen Legitimität der Todesstrafe- würde so rein objektiv gesehen eine Wiedergutmachung leisten, insofern durch das ihm entnommene Organ einem anderen Menschen geholfen wird. Hätte er sich bereit erklärt für eine Organspende, könnte dies ihm auch als Wiedergutmachung zugerechnet werden. Daß der Staat einen Übeltäter wider das Allgemeinwohl durch so eine Organentnahmepraxis einen Dienst am Allgemeinwohl tätigen läßt-auch wenn dies unfreiwillig geschieht-ist m.E. ein Indiz der Ausrichtung dieses Staates auf das Allgemeinwohl, zumal in diesem Falle dem Exekutierten durch die Entnahme kein Nachteil/Schaden entsteht. Zu beachten ist dabei, daß allein die Seele die Individualität des Menschen konstituiert, indem sie auch den Körper individuiert zu dem Leib dieser Seele.
2Ich hege den Verdacht, daß die sog. personalistische Philosophie eine überspannte Reaktion auf Hegel/Marx und auch Fichte im Protestantismus war, weil bei diesen Denkern das Individuum., das Einzelne im Ganzen unterzugehen drohte, so daß nun man ins andere Extrem verfiel: der Verabsolutierung des Individuumes, des Besonderen gegenüber dem Allgemeinen . So wohl auch Adorno?

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