Freitag, 13. März 2015

Prädiagnostik- Zu viel Wissen schadet?

Zu viel Vorauswissen schadet. Imaginieren wir uns den Fall: eine Schwangere unterzieht sich einer Früherkenungsuntersuchung und die Diagnose lautet:ihr Kind wird geistig behindert zur Welt kommen. Der Arzt rät deshalb zur Abtreibung, also zur Tötung dieses lebensunwerten Lebens- nein, natürlich nicht: er empfiehlt eine "Schwangerschaftsunterbrechung", um dem Kinde ein Leben als geistig Behinderten zu ersparen und der Frau das Schicksal, Mutter eines Behinderten zu sein. Nur, daß der Begriff des Lebensunwerten im Prinzip das selbe meinte: daß geurteilt wird, daß das Leben als geistig Behinderten diesem als so unwert erscheinen müsse, daß der Nochnichtgeborene das Totsein dem Leben als geistig Behinderter vorziehen würde. Nur dieser Begriff des "Lebensunwerten" wird der nationalsozialistischen Propagierung der Euthanasie zugeordnet und so perhorresziert, nur, um dann die Tötung aus Mitleid mit dem geistig Behinderten in um so schöneren Farben des praktizierten Mitleides aufleuchten zu lassen. 
Prädiagnostik heißt das Zauberwort-das Kind ist noch nicht mal auf der Welt, sondern noch in der Geborgenheit des Mutterschoßes, und  schon wird es zum Objekt medizintechnischer Untersuchungen degradiert. Aber die Maxime: Hauptsache gesund , verlangt nach einer Früherkennung! "Ein behindertes Kind, das braucht doch heute nicht mehr zu sein." (Matthias von Gersdorff, SOS Lebensrecht! Neue Debatte um die Abtreibung, 2015, S.89). 
Es soll nun das prinzipielle Problem der Diagnostik erörtert werden: eine Krankheit wird erkannt durch irgendeine medizintechnische Analyse. Es gilt der Grundsatz: je früher eine Krankheit erkannt wird, desto besser ist sie therapierbar. Deshalb ist aus medizinischer Sicht Früherkennung das Gebot für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Gesundheit. Die Präsumption ist dabei, daß es sich prinzipiell um heilbare Krankheiten handelt und daß so eine Frühdiagnose Handlungskompetenz freisetzt, daß man, der Arzt und der Patient etwas unternehmen können, um die Gesundheit wiederherzustellen. Aber genau hier offenbart sich nun auch der Punkt, an dem das Konzept der Früherkennung problematisch werden kann.
Ein kleines Experiment soll nun dazwischengeschaltet werden: Man möge sich vorstellen, es gäbe einen Hellseher, der mit 100 prozentiger Sicherheit die Todesstunde jedes ihn danach Fragenden voraussehen könnte. Wer ertrüge das, genau zu wissen, wann er stirbt, wenn er zudem weiß, daß es für ihn keine Möglichkeit gibt, diesem Todesschicksal zu entgehen? 
Erfahrene Karl May Leser werden darauf sagen: Winnetou kannte seine Todesstunde im Voraus, ja es ist der Höhepunkt des Winnetoutriologie, wie dieser Held mit diesem seinem Schicksal umgeht, daß er weiß, daß er sterben wird, wenn er versucht, das Leben seines Freundes zu retten und daß dann ihn der tödliche Kugel treffen wird, die dem Freunde galt. Aber das ist wohl nur Helden gegeben-die allermeisten Menschen sind froh dadrüber, nicht zu wissen, wann sie sterben müssen und leben so, als stürben sie nie. Die Medizin ist nun, seitdem kaum noch wer ernsthaft an ein jenseitiges Leben glaubt und hofft, zur wichtigsten Wissenschaft im Dienste des Lebens geworden. Wer nur ein Leben hat, dem muß die Gesundheit der höchste Wert werden, denn in der Krankheit wird ja der Grund des Sterbenmüssens gesehen! Medizin soll gerade auch durch die permannete Optimierung der Frühdiagnostik helfen. länger zu leben, wenn man schon nicht mehr ewig leben kann. 
Was nun aber, wenn die Krankheitsdiagnose lautet: unheilbar krank? Wäre es dem so Erkrankten nicht lieber, wenn er weiter ohne ein Wissen um seinen Krankheitszustand lebte, als im Wissen um seine Unheilbarkeit? Frägt nicht der Arzt, den psychisch Labilen vor Augen, den Nächstangehörigen: "Er ist unheilbar krank. Soll das ihm die Wahrheit gesagt werden", wenn zu befürchten ist, daß er diese Wahrheit nicht erträgt, er vielleicht so suizidgefährdet ist?  
Für die medizintechnische Entwickelung ist das strukturelle Problem, daß die Diagnostik die Früherkennung einer Krankheit zuläßt, daß diese Früherkennung aber keine therapreutischen Handlungsmöglichkeiten eröffnet, (unheilbar), ein vorübergehendes Problem. Das immanente Ziel der medizintechnischen Entewickelung ist es ja, gerade auf dem Fundament einer Früherkennung therapeutische Konzepte für die Behandlung dieser bisher noch nicht heilbaren Krankheit zu finden. Und die Früherkennung optimiert eben die Möglichkeiten zur Erforschung von Therapien.
Für die Früherkennung von Krankheiten bei noch Nichtgeborenen heißt das das, was es so immer bedeutet. Jeder Fortschritt in der Früherkennung optimiert die (zukünftigen) Möglichkeiten zur Therapie! Aber es gibt nun mal das strukturelle Problem, daß dem medizintechnischen Fortschritt notwendig innewohnt, daß die Erkennbarkeit einer Krankheit ihrer Therapierbarkeit vorausgeht und daß es so notwendigerweise einen Zeitraum gibt, in dem Krankheiten erkannt und als zum jetzigen Zeitpunkt als unheilbar bewertet werden müssen. Was nützt aber eine Diagnose, die keine therapeutische Handlungkompetenz eröffnet? Sie wird im weiteren Progreß der Medizintechnik Handlungskompetenzen eröffnen, aber nicht sofort. Wäre da Unwissenheit über eine unheilbare Krankheit nicht erträglicher als das Wissen um sie? Das mag im Einzelfall so sein- aber aufs Ganze gesehen ein Irrtum. Denn diese Differenz von Früherkennenkönnen und doch nicht therapieren können, ist ja nur da, damit sie aufgehoben wird und dazu ist diese Differenz auch zu ertragen.
Nun vermengt sich aber dies strukturelle Problem, daß eine unheilbare Erkrankung diagnostiziert wird mit der Praxis der "Spätabtreibungen"! Dahinter verbirgt sich die demokratische Variante des nationalsozialistischen Euthanasieprogrammes: jetzt werden Geistigbehinderte eben getötet, bevor sie zur Welt kommen! Der Gesetzgeber hat auch diese Form der Kindestötung "erlaubt" mit der abstrusen Konzeption einer unerlaubten und strafwürdigen Tat, die aber unter brdtimmten Umständen straffrei bleibt. (Inzwischen hat ja das EU-Parlament die Tötung von noch nicht geborenen Menschen gar zum Menschenrecht erklärt -siehe Kath net)
Die Diagnose, daß das Kind unheilbar erkrankt als geistig Behinderter zur Welt kommen wird, ist so ob dieser Abtreibungspraxis in der Regel das Todesurteil für dies Kind.
Nur ist jetzt klar zu unterscheiden: an dem Todesurteil ist allein das Recht zur Spätabtreibung schuld, daß es Müttern erlaubt, ihre Kinder zu töten, wenn davon ausgegangen wird, daß es als Geistigbehinderter zur Welt kommt! Die Früherkennung dagegen hat allein ihr Ziel darin, die Voraussetzungen dafür zu legen, daß Therapiekonzeptionen für bisher unheilbare Krankheiten gefunden werden können! Das strukturelle Problem, daß im Laufe der Entwicklung von Therapien die Erkennbarkeit vor der Therapierbarkeit einer Krankheit erlangt wird, verdunkelt oft das Ziel der Optimierungsversuche der Früherkennung! Nur darf hier dieser Optimierungsprozeß der Früherkennung nicht gestoppt werden, weil so gerade die Suche nach Therapiemöglichkeiten verbessert wird. Und es ist sofort einsichtig, daß Therapien, die schon vorgeburtlich ansetzen, für schwerwiegende Krankheiten von größtem Nutzen sein werden, weil es immer gilt: in je früherem Krankheitsentwicklungsstadium die Therapie angesetzt wird, desto erfolgsversprechender ist sie! Selbstredend müssen dabei irrationale Ängste (die Technikphobie)  auch abgebaut werden, so wenn der Begriff der "Manipulation" unreflektiert gebraucht wird, als wäre jeder medizintechnische Eingriff in den Menschen etwas Unerlaubtes. Auch muß theologisch daran festgehalten werden, daß die Identität des Menschen durch seine Seele konstituiert wird und daß Eingriffe in die Gene, wie auch immer medizintechnisch realisierbar, so nicht die Identität den Menschen tangieren. Die Seele und nicht die Gene als "Grundbaustoff" des Körpers machen den Menschen aus!   
Also: eine Kritik des Willens zur Optimierung der Früherkennung auch schon bei pränatalen Kindern ist aus christlicher Sicht inakzeptabel, denn es geht darum, bisher unheilbare Krankheiten heilbar zu machen. Es sei an die Heilpraxis Jesu Christi erinnert. Er sagte nie zu einem Kranken, daß er sein Schicksal zu ertragen habe, daß es schon nicht so schlimm sei, daß es wichtigeres gäbe als das Gut der Gesundheit...Er heilte und daß ist somit auch der christliche Auftrag an die Medizintechnik.   Das wirkliche Problem liegt allein in der erlaubten Praxis der Spätabtreibungen, daß Kinder vorgeburtlich getötet werden dürfen, weil sie geistig Behindert sonst zur Welt kämen! "Was also bringt uns die Gentechnik" frägt von Gersdorff am Schluß seines Buches (S.119), aber der erwarteten Antwort: "sie schade nur", darf und kann man nicht zustimmen, weil hier einfach das Problem der erlaubten Spätabtreibung mit den bisherigen Ergebnissen der Gentechnik konfundiert werden, als trüge die Optimierung der Früherkennung die Schuld an der Tötung der geistig Behinderten                 
                 

1 Kommentar:

  1. Danke für den Artikel.Es sind leider einige Aussagen drinnen, die man so nicht stehen lassen kann: "Das wirkliche Problem liegt allein in der erlaubten Praxis der Spätabtreibungen,,,,,". In Deutschland gab es letztes Jahr etwa 1.600 Abtreibungen nach der 15 SSW. Davon betraf die gute Hälfte Fälle von Anenzaphalie und der Rest vor allem Spina Bifida gravis. Von "einfachen geistigen Behinderungen" oder von der viel zitierten Hasenscharte kann überhaupt keine Rede sein. Mit der Politik der Nationalsozialisten hat das überhaupt nichts zu tun, schon der Vergleich ist eine Zumutung. Mit einem Anenzaphalus haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten: das Kind vor der Geburt töten, es unmittelbar nach der Geburt töten oder es liegen lassen bis es von selbst erstickt. Welche Möglichkeit davon die humanste ist, können Sie selbst entscheiden. Für die Mutter ist die dritte sicher die qualvollste, aber ist wohl auch der Zweck der Übung.
    Völlig unrichtig ist auch Ihre Darstellung der rechtlichen Situation - es gibt keine "mit der abstrusen Konzeption einer unerlaubten und strafwürdigen Tat, die aber unter brdtimmten (sic!) Umständen straffrei bleibt". Das ist einfach Unsinn, Abtreibungen nach der medizinischen Indikation von der wir hier reden waren nie rechtswidrig - im Gegenteil, die Frau hat sogar ein Recht darauf.

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