Donnerstag, 17. Dezember 2015

Erzbischof Cupich aus Chicago- oder wie man die Lehre der Kirche bewahrt und sie doch für null und nichtig erklärt


Dieser Chicagoer Erzbischof wird wohl in die Kirchengeschichte eingehen, denn er fand die Lösung für alle Probleme der Katholischen Kirche. (vgl: Kath net vom 17.12.2015). Conservativ gestimmt erkläre man, daß die Lehre der Kirche, auch und gerade die umstrittene Morallehre wahr sei und verbindlich zu lehren sei. Jeder Katholik sei verpflichtet, sein Gewissen so weit zu bilden, daß er die Lehre der Kirche kenne. Aber jeder Katholik habe auch das Recht, dann die verbindliche Lehre für sich aufgrund seines eigenen Gewissensurteiles abzulehnen. Ergo darf jeder Geschieden- Wi(e)derverheirater wie jeder in einer Homosexparterschaft Lebender die Kommunion empfangen, wenn er a) die Lehre der Kirche diesbezüglich kennt, daß er sie nicht empfangen darf  und wenn er b) für sich im Gewissen zu dem Ergebnis kommt: ICH darf das! Das Gewissen soll zwar die Lehre der Kirche kennen, aber verbindlich ist sie fürsiv  den Gläubigen nur, wenn sein ihm sein Gewissen das anrät. Sonst darf er im Vertrauen darauf, daß es für ihn nur eine Instanz gibt, die für ihn verbindlich entscheidet, was für ihn wahr ist, nämlich sein Gewissen allein, sein Leben zu führen, als gäbe es die Lehre der Kirche nicht. Denn von der kann er sich jederzeit durch sein Privatgewissen dispensieren.Ja, so kann man die ganze Lehre der Kirche conservieren und sie doch in Gänze abschaffen, weil nun nur noch das Gewissen zählen soll.  
Und ideengeschichtlich liegt dieser Erzbischof damit gar nicht falsch. Denn es war ja das genuine Anliegen des Begriffes der Gewissesfreiheit, den Menschen nach der Erfahrung des innerchristlichen Religionskrieges des 17. Jahrhundertes aus den Morallehren der katholischen und  evangelischen Kirchen zu emanzipieren, indem die Aufklärung darlegte, daß das Gewissen allein der hinreichende Grund für ein gottgefälliges Leben sei. Versimplifiziert auf den Punkt gebracht: Weil der Mensch ein Gewissen hat, braucht er zu seinem Heile keine Morallehre der Kirche mehr.  
Wie kam die Kirche nur auf die Idee, dem Gewissen eine so große Rolle zuzusprechen? Es war eine kirchliche Reaktion auf den Anspruch des Staates, daß jeder Staatsbürger gemäß den Normen und Werten, die der jeweilige Staat gesetzt hat, sein Leben zu führen hat, und daß er so dem Staate mehr zu gehorchen hat als der Kirche. Diesem staatlichen Totalitarismus setzte die Kirche nun nicht offensiv die Position entgegen, daß Gott mehr zu gehorchen ist als Menschen, sondern defensiv, daß der Staat die Gewissensfreiheit zu respektieren habe und so eben auch es Katholiken erlauben müsse, nicht gegen ihr Gewissen handeln zu müssen. Das Gewissen stünde nämlich nach der Idee der Menschenrechte über dem Recht des Staates. Nur, wenn das Gewissen über dem staatlichen Recht steht, dann steht es auch über dem göttlichen und kirchlichen Recht. Begrenzte vor dem das göttliche Recht das staatliche, sodaß ein Christ um des göttlichen das staatliche Recht für sich als nicht letztverbindlich ansehen durfte, so gilt jetzt, daß jeder um seines Gewissensurteiles willen sowohl das staatliche wie das göttliche und kirchliche Recht mißachten darf. Ein Hauch von Anarchie umweht diese Apotheose des Gewissens als höchster Instanz zur Findung der mir geltenden Wahrheit. Mit diesem anarchischen Anliegen kann dann die ganze "Theorie" der Kirche weiterhin pseudoconservativ aufrechterhalten werden und gleichzeitig die Praxis von der Theorie völlig emanzipiert werden: hier darf dann jeder leben, wie es ihm gefällt! Ist das nicht eine wahrhaft zeitgemäße Theologie!            
        

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