Dienstag, 9. August 2016

Wie eine Theologieprofessorin die (göttliche) Gerechtigkeit abschafft!

"Bei der Todesstrafe kommen nur zwei Begründungen in Betracht: ein Tötungsdelikt mit dem Tod bestrafen (vindikativ) oder die Abschreckung. Studien zeigen, dass die abschreckende Wirkung der Todesstrafe sehr gering ist. Auf Hass mit Hass zu reagieren, verbietet die jüdisch-christlich geprägte Ethik. Aus meiner Sicht kann als Strafbegründung nur das Ziel der Besserung in Verbindung mit einem zeitweiligen Freiheitsentzug gelten." So urteilt eine Theologieprofessorin, Frau Sattler auf Katholisch de (9.8. 2016)  in ihrem Kommentar: Mit dem Tod bestrafen.  Den Hintergrund bildet die Diskussion über die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Türkei. Das politisch Bedenkliche ist dabei der erpresserische Umgang damit seitens der Eurokraten, indem sie der Türkei drohen, die Eintrittsverhandungen mit der Türkei zu beenden, führte diese die Todesstrafe wieder ein. Damit wird das demokratische Recht des türkischen Volkes, selbst über diese Causa entscheiden zu dürfen, außer Kraft gesetzt. Wenn die Türkei ein EU-Mitglied wäre, dürfte es nicht mehr demokratisch über die Todesstrafe entscheiden- das sagt viel über den "demokratischen" Charakter der EU aus! 
Daß eine Theologieprofessorin nicht einmal die Elementaria des Strafrechtes kennt, daß Strafe primär keine pädogische Maßnahme ist, könnte man ihr noch verzeihen, denn das Thema Staat ist in der zeitgenössischen Theologie kaum noch ein Thema, daß sie aber auch keinerlei Kenntnisse der traditionellen  Kreuzestheologie verfügt, das ist erschreckend: Warum strafte Gott den am Kreuze mit der Todesstrafe den eigenen Sohn, wenn Gott gar keine Strafe für die Sünde will, sondern nur pädagogische Maßnahmen? Waum trägt die Obrigkeit (Röm 13) das Schwert, wenn nicht um der Strafgerechtigkeit willen! Daß für diese Theologin Strafen nur eine Haßreaktion sein kann, zeigt nur überdeutlich, daß ihr jedes Verständnis von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit fehlt. Für sie gibt es eben keine für ihr Sündigen verantwortliche Täter, sondern nur zu Therapierende, nur Menschen, die zu bessern sind! Ist dann etwa die Hölle, mit der Gott Menschen ewig strafft, eine pädagogische Verbesserunsinitiative, müßte man dann wohl mutmaßen!  Und sollen wir dann glauben, daß Gott aus unchristlichem Haß Menschen ewig verdammt? Oder gehen wir recht in der Annahme, daß diese Theologin auch die Lehre von der Hölle neben der Kreuzestheologie aus ihrem Glauben gestrichen hat?  Das kirchliche Gesangbuch des Erzbistums München und Freising zählte noch 1950 zu den Grundwahrheiten unseres Glaubens: "Gott belohnt das Gute und bestraft das Böse.Ewige Seligkeit oder ewige Verdammnis wird das endgütige Geschick der unsterblichen Seele sein." (S. 15) Gottes Gerechtigkeit ist genau dies, zu belohnen und zu bestrafen. Die Professorin macht nun aus dem göttlichen Strafen eine Haßreaktion! Also kann und darf Gott gar nicht mehr strafen, schon gar nicht, den ewigen Tod als Strafe verhängen! Da Gott den Staat um der Gerechtigkeit willen engesetzt hat, soll auch er belohnen und bestrafen- das ist sein Anteil an der göttlichen Gerechtigkeit. Die Strafbarkeit setzt dabei den für sein Tuen verantwortlichen Täter voraus; das gehört zur Basis der Sündenehre. Frau Sattler dagegen entmündigt den Täter, den Sünder, läßt ihm seine Tat nicht seine sein, indem sie ihn zum Fall für die Therapie macht, ihn zum Kranken erklärt, der nun optimiert werden muß, der also gesund zu machen ist: Er ist halt kein Sünder sondern ein Zutherapierender! Damit erledigt diese Professorin die gesamte theologische Lehre über Sünde und Gnade, über Gottes Gerechtigkeit und sein Erbarmen durch einen seichten humanistischen Optimismus im Glauben an die Therapierbarkeit aller Menschen.   

Zusatz: 
Auf Evangelisch de findet sich unter der Überschrift: Jede Tradition ist reformbedürftig diese markante Äußerung dieser Professorin:
"Sattler: Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die reformatorischen Kirchen dazu entschieden, Frauen zu ordinieren. Wir in der römisch-katholischen Tradition stehen da noch vor offenen Fragen. Da gab es ja schon im 16. Jahrhundert unterschiedliche Vorentscheidungen – zum Beispiel mit Blick auf die Ehelosigkeit im ordinierten Amt. Nach meiner Wahrnehmung sagt man im reformatorischen Bereich: "Das Wichtigste ist, dass das Evangelium verkündigt wird – egal durch wen, egal in welcher Lebensform er oder sie lebt." Da erlebe ich die reformatorische Tradition offener, freier den Herausforderungen der Gegenwart gegenüber."  Die Katholische Kirche hat eindeutig und verbindlich Nein zum Frauenpriestertum gesagt! Sie sieht da aber eine offene Frage! Wo Theologen vor den Verheißungnen und Herausforderungen Gottes an uns stehen, da sieht diese Theologin nur noch die Herausforderungen unserer Zeit an uns!           

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