Samstag, 3. Dezember 2016

Bei Sterbehilfe-Verdacht-keine Sakrametenspendung?

Bischof Huonder (Schweiz) vergaloppiert sich gewaltig, wenn er die Spendung des Sakraments der Krankensalbung verweigert sehen möchte, wenn nur ein Verdacht einer Beihilfe zum Freitod vorläge, daß also ein Sterbender nach dem Sterbesakrament verlangt, der zuvor durch eine Beihilfe zum Freitod in einen Zustand des Sterbens versetzt wurde, der ihm aber noch die Möglickeit des Empfanges der letzten Ölung gewährt. Hier müßte zweifellos die Maxime der Unschuldsvermutung gelten, solange nicht die vollzogene Beihilfe zum Freitod bewiesen ist. Ein Verdacht ist kein Beweis und nur auf einen Verdacht hin, einen Sterbenden Sakramente zu verweigern, nicht hinnehmbar! 
Aber auch sonst scheint es dieser Bischof nicht so genau zu nehmen:  
"Letztlich darf der natürliche Vorgang des Sterbens nicht beeinträchtigt werden, da er auch Ausdruck des Schöpferwillens Gottes ist", so Huonder." zitiert nach Katholisch de vom 3.12.2016.
Es gibt keinen natürlichen Tod und so auch kein natürliches Sterben und schon gar nicht ist das Sterbenmüssen Ausdruck des Schöpferwilllens Gottes! Nur durch die Sünde des ersten Menschen kam der Tod als Strafordnung Gottes in die Welt- er ist immer nur das Widernatürliche, denn der Mensch ist von Gott her zum ewigen Leben bestimmt worden und nicht zum Sterbenmüssen. Hier verklärt ein Bischof das nicht Gesollte, das Sterbenmüssen zu etwas von Gott positiv Gewolltem- warum? 
Die Intention ist die Apotheose des natürlichen Sterbens, sodaß der Mensch sein Sterben nicht mehr künstlich manipulieren dürfe. Implizite setzt der Bischof hier auf die Antithetik von: Natürlich= gottgewollt und künstlich=widernatürlich= gegen Gottes Willen. Damit wird faktisch das Wesen des Menschen, daß seine Bestimung die ist, nicht natürlich sondern kulturell und das heißt immer auch künstlich zu leben, als sündhaft gewertet - eine etwas tumbe Rousseauinterpretation, daß das Natürliche allein das Gute sei. 
Merke: Der postlapsarische Mensch kann immer nur widernatürlich sterben, weil der Tod etwas der Natur des Menschen Entgegengesetztes ist.  
Aber es muß auch angefragt werden, ob denn jeder Freitod immer eine Todsünde ist. Wollte man das ernsthaft behaupten, müßte aber notwendigerweise eingeräumt werden, daß die Kirche schwer geirrt hatte, als sie Maximilian Kolbe heilig sprach, ja ein Priester hätte dem Sterbenden, wenn es denn möglich gewesen wäre, das Sterbesakrament verweigern müssen nach dem schweizerischen Bischof! Warum? Weil der Priester Kolbe sein Leben aufopferte, um das eines anderen zu retten. Er sagte: Tötet mich und laßt dafür den Anderen leben. Das ist eine Form der Selbsttötung, ein Freitod, da er ihn freiwillig gewollt hat. Auch der Zweck, so einen anderen das Leben zu retten, rechtfertigt nicht den Freitod. Kolbe hat all das getan, was laut dem Schweizer Bischof ein Mensch nicht tuen darf: Kolbe bestimmte über sein Lebensende: Ich will den Tod erleiden, damit der Andere gerettet wird! Er starb nicht "natürlich", sondern ließ sich töten! 
Wäre dieser Bischof konsequent, müßte er die sofortige Entheiligung von Maximilian Kolbe einfordern, damit nicht durch Kolbe ein verhängnisvolles Vorbild von der Kirche gelehrt wird, daß es Gott wohlgefällig ist, daß ein Menschen sich töten läßt, um anderen das Leben zu retten!   

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