Dienstag, 10. Januar 2017

Der verlorene Sohn- eine Mißbrauchsgeschiche oder eine mißlungene Apologetik von AL

"Von der Barmherzigkeit als Lebensform handelt das Lukas-Evangelium im Kapitel 15. Ihr Rollenmodell dort ist der Vater des "verlorenen Sohnes", und die Wiederaufnahme des Taugenichts ohne jedes Wenn und Aber ist die Pointe des biblischen Gleichnisses. Doch im Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen ist der Kirche diese Sinnspitze verloren gegangen. Die Haltung des bedingungslosen Verzeihens, verbunden mit einem rauschenden Versöhnungsfest, ist irgendwo auf der Strecke geblieben."
So liest sich ein weiterer Versuch der Apologetik von AL auf Katholisch de am 9.1.2017: Standpunkte. Angesichts dieser "theologischen" Auslegung des bekannten Gleichnisses, vielleicht schon zu bekannten, als daß man sich noch der Mühe machte, es genau zu lesen, muß die Frage erlaubt sein, ob wohl der Kommentator dies Gleichnis überhaupt gelesen hat. Wenn, dann hat er die Reue des verlorenen Sohnes überlesen, sein Sündenbekenntnis, daß er wider Gott und seinen Vater sich versündigt hat, daß der verlorene Sohn dann die Buße auf sich nehmen wollte, nicht mehr als Sohn beim Vater zu arbeiten sondern als Tagelöhner. "Ich habe mich gegen den Himmel und gegen dich[den Vater]versündigt. Ich bin nicht mehr wert, dein Sohn zu sein;mach mich zu einem deiner Tagelöhner." (Lk 15,18). Klassisch formuliert: Hier bekennt der Sohn seine Sünden und will Buße leisten.  
Daraufhin nimmt ihn der (göttliche)Vater wieder auf als Sohn! Nur wenn man das Sündenbekentnis und die Reue und das vom Sohn gewollte Bußwerk überliest , kommt man zu dem Phantasmata einer bedingungslosen Annahme des Sohnes durch den Vater. Aber nun wird es noch ärger! Was, wenn der verlorene Sohn zum Vater gesagt hätte: "Lieber Vater, ich vertraue darauf, daß Du mich liebst als Deinen Sohn. Mir ist das Geld ausgegangen in der Fremde. Gib mir weiteres, damit ich mein schönes Leben in der Fremde fortsetzen möchte?" Hätte dann der (göttliche)Vater ihn wieder aufgenommen, wenn der Sohn erklärte, er wolle sein Leben des Verprassens und der Vergnügungslust weiterführen? Nimmt der (göttliche) Vater ihn nicht gnädig wieder auf, weil er seinem alten Leben Ade sagt und weil er sich nun so erniedrigt vor dem Vater, daß er nur noch als Tagelöhner bei ihm arbeiten möchte, auf alle Vorrechte seiner Sohnschaft verzichtend? 
Die Kirche verhält sich Sündern gegenüber genau so wie der Vater in diesem Gleichnis, wenn sie dem Sünder das Sakrament der Beichte darreicht verbunden mit der Aufforderung: Habe zumindest den guten Vorsatz, die gebeichtete Sünde nicht wieder fortzusetzen! Die Absolution kann aber der Priester nicht erteilen, würde der Beichtende erklären, daß er nicht die Absicht haben, mit dieser gebeichteten Sünde aufzuhören. "Ich betreibe Ehebruch, das bereue ich, aber ich werde den Ehebruch weiterhin fortführen", dem so Beichtenden kann der Priester keine Absolution erteilen- so wenig wie der Vater in diesem Gleichnis den verlorenen Sohn wieder aufgenommen hätte, wenn der zu seinem Vater gesagt hätte: Ich will aber mein Genußleben in der Fremde prolongieren! 
Wie sehr muß doch dies Gleichnis vom verlorenen Sohn mißgedeutet, ja mißhandelt werden, bis es zur Rechtfertigung einer laxen Praxis zur Zulassung zur hl. Kommunion taugt!             

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