Donnerstag, 27. April 2017

Mißbrauch der christlichen Religion

Von einem beachtlichen Erfolg gegen eine Schlepperorganisation konnte die Junge Freiheit am 25.4. 2017 berichten:
"Der 37 Jahre alte Iraner soll unter anderem einen Facebook-Account betrieben haben, auf dem er mit hundertprozentiger Garantie für den dauerhaften Aufenthalt und anschließender Betreuung in Deutschland oder anderen EU-Ländern warb. Das könne er durch ein Netzwerk von Urkundenfälschern, Dolmetschern und Rechtsanwälten garantieren." 
Die Pointe: Die Asylanten wurden daraufhin trainiert, sich als verfolgte Christen auszugeben, die auf keinen Fall  in ihre Heimat zurückgeschickt werden dürften! Beunruhigend sind da auch die Berichte über Erwachsenentaufen an Asylanten, denn auch hier kann der Verdacht nicht von der Hand gewiesen werden, daß die Taufe nur erstrebt wird, um sich so ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen, denn als zum Christentum Konvertierte Exmuslime würden sie in ihrer islamisch gesprägten Heimat schlimmste Repressionen zu erwarten haben.
"Mit Beginn der Flüchtlingskrise ist die Zahl der Glaubensübertritte vom Islam zum Christentum in der Bundesrepublik stark gestiegen. Bei den Katholiken, Protestanten und Freikirchen habe man im letzten Jahr jeweils mehr als 1000 Konversionen gezählt – das sei mehr als in den letzten 50 Jahren insgesamt, sagt der Religionssoziologe Thomas Schirrmacher. Dabei sind nicht immer Glaubensfragen ausschlaggebend. Sekten oder sektenähnliche Gruppen nutzen die Angst der Flüchtlinge vor Abschiebung und locken gezielt mit Blitztaufen, Fahrtkostenerstattung und Mittagessen gratis. " So berichtete der Deutschlandfunk am 9.2.2017 Das hier die Schuld den Sekten zugesprochen wird, ist wohl der politischen Korrektheit des Kommentators zuzuschreiben. Fragwürdig ist das, weil gerade in dem christlichen Sektenmilieu die Sakramentaliät der Taufe wenig geschätzt wird: Ohne wahren Glauben nützt sie nichts! Es werden wohl eher Pro-Asyl-Berater Asylanten auf diesen Heilsweg hinweisen, daß sie als zum Christentum Konvertierte Exmuslime gute Chancen auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland hätten.
Damit steht aber die Kirche vor einem beachtlichen Problem: Darf sie Menschen die Taufe verwehren, wenn sie den (begründeten)Verdacht hat, daß der Taufwillige nur um eines Aufenhaltrechtes willenn seine Taufe begehrt?


 

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