Mittwoch, 7. Juni 2017

Legitimer Freitod?- legitime Beihilfe zum Freitod-Anmerkungen

Zur Sache selbst möchte ich hier auf mein Buch: Uwe C. Lay, Der zensierte Gott, verweisen und hier jetzt nur kurze Anmerkungen notieren.
A) Es ist mehr als befremdlich, mit welcher Vehemenz behauptet wird, daß Menschen nie freiwillig ihren Tod wollen. Problematisch ist dann aber die Begründung der Unnfreiwilligkeit, die eine Prüfung der vorgebrachten Argumente zeitigt regelmäßig das Ergebnis, daß genau genommen jede menschliche Entscheidung keine freiwillige sei. Dann müßte z.B. jede Ehe als ungültig geschlossen gelten, weil die Freiwilligkeit eine notwendige Bedingung der Gültigkeit der Ehe ist.
Faktisch erfreut sich die Meinung der Unfreiwilligkeit jeder Selbsttötung dem Problem, daß, wenn die Selbsttötung freiwillig geschehen wäre, der Sichgetötethabende im Stande der Todsünde gestorben, als nicht kirchlich beerdigbar gilt. Um doch noch diese Menschen kirchlich beerdigen zu können, nahm die Moraltheologie dann ihre Zuflucht zur Generalthese der Unfreiwilligkeit jeder Selbsttötung. Nicht weil diese These wahr ist, wurde sie kirchlich rezipiert, sondern weil sie es ihr ermöglichte, die nicht mehr akzeptable Praxis der Beerdigungsverweigerung in Selbsttötungsfällen revidieren zu können. Weil diese Meinung so nützlich ist, gilt sie jetzt als wahr.
B) Gern wird behauptet, so sagt es auch der Katechismus, daß der Mensch nicht über sein Leben verfügen dürfe, also daß er nicht seinen Tod selbstbestimmen dürfe. Peinlich nur, daß die Märtyrer des 2. Makkabäerbuches das ganz anders sahen. Als sie vor der Wahl standen. entweder gegen Gottes Gebot zu verstoßen oder getötet zu werden, wählten sie den Tod. Denn sie erachteten es als für sie besser, getötet zu werden, als weiter zu leben, wenn sie dafür sündigen mußten. Die Märtyrer entschieden hier selbst über ihr Leben, indem sie den Tod ein Weiterleben um des Preises des Sündigens bevorzugten. Aber diese Entscheidung hätten sie gar nicht fällen dürfen, wenn der Katechismus recht hätte mit seiner These, daß, weil unser Leben Gott gehöre, wir Menschen darüber nicht verfügen dürften, ob wir leben oder sterben wollen.
C) Ganz außer Acht gelassen wird die Frage, ob es moralisch legitim ist, einen Menschen gegen seinen Willen zu einem Weiterleben zu zwingen und wie viel Gewalt dafür angewandt werden darf. Darf man jemandem die Zwangsjacke anlegen, um ihn am Freitod zu hindern? Zudem: Wenn jemand sich freiwillig töten möchte, er aber nicht in der Lage ist, den Freitod selbstständig zu realisieren, ist es dann moralisch legitim, ihm eine Beihilfe zu verweigern, sodaß er so zu einem Weiterleben gegen seinen Willen gezwungen wird. 
D) Wie konnte die Kirche Maximilian Kolbe heilig sprechen, wenn er doch freiwillig den Tod auf sich nahm, um einen anderen das Leben zu retten, wenn der Mensch nicht über sein Leben verfügen darf?      

1 Kommentar:

  1. >>Als sie vor der Wahl standen. entweder gegen Gottes Gebot zu verstoßen oder getötet zu werden, wählten sie den Tod.<<

    Es ist schon ein Unterschied ob jemand getötet wird, oder selber Hand anlegt um sein Leben zu beenden. Niemand wird ein Märtyrer wenn er sich selber enthauptet oder in die Luft sprengt.

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