Samstag, 3. März 2018

Berliner Hotel: AfDler müssen draußen bleiben

Spontan würde sicher jeder Angefragte, werden bei uns in Deutschland Bürger wegen ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer politischen Gesinnung diskriminiert, respondieren, daß solch eine Diskriminierung in einem Rechtsstaat, den wir haben, nicht geben kann und nicht gibt. Auch wenn das Grundgesetz der Angefragte nicht gleich zu seinen Händen hat, ist er sich doch gewiß, daß eine solche Diskriminierungspraxis nicht mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten kompatibel ist. 
Aber liest er dann vom nächsten Katholischen Kirchentag, daß der politisch korrekte BDKJ ein Auftrittsverbot von Parteimitgliedern der AfD fordert und so ihre Auslandung, könnte doch gefragt werden, ob denn so  Menschen ob ihrer politischen Meinung benachteiligt werden. Das würde gewiß der BDKJ bejahen, aber mit dem Zusatz versehen, daß der Veranstalter das Recht habe, ihn Mißliebige nicht einzuladen und klar zu sagen, wen er auf seiner Veranstaltung nicht sehen will.
So dürfen dann auch Gastwirte bekennen, daß bei ihnen Rechte nicht bedient werden, Hotels dürfen Rechten das Haus verbieten und ganze Sportvereine dürfen politisch Rechtsstehende aus ihren Vereinen entlassen, bzw. erst gar nicht aufnehmen. 
Diese zivilgesellschaftliche Diskriminierung ist nun wirklich erlaubt, weil diese Diskriminierungs-praxis doch nur das Ergebnis der Wahrnehmung der bürgerlichen Freiheitsrechte ist, daß jeder Bürger das Recht hat, andere wegen ihrer politischen Meinung zu diskriminieren. Nur, wie weit gehen diese Diskriminierungsrechte?  Darf ein Vermieter Mietern kündigen, weil ihm die politische Meinung des Mieters nicht zusagt? Darf ein Arbeitgeber aus selbem Grunde Mitarbeitern kündigen?Wir brauchen nicht weiter zu fragen. Zu offensichtlich ist, daß der Deutsche Rechtsstaat die Diskriminierung ihm nicht politisch Genehmer der Zivilgesellschaft   übertragen hat. Der gute Staatsbürger diskriminiert in seinem Alltagsleben im Idealfall genau die, die den Regierenden nicht genehm sind und wo die Regierenden einräumen müssen, daß sie selbst nicht so diskriminieren können, wie sie es möchten. 
Vorbildlich  verhalten sich dabei Kirchengemeinden, die, wenn in der  Nähe ihrer Kirche eine rechte Kundgebung stattfindet, dann ihre Kirchenglocken so laut läuten lassen, daß man die rechten Reden nicht mehr hören kann. Da der Staat das Recht auf Versammlungsfreiheit für  Rechte nicht einfach abschaffen kann, übernehmen das obrigkeitsgehorsame Kirchengemeinden.
Es gehört wohl zu den banalsten Einsichten, daß jeder Freiheit für sich fordert, aber meist nur, um dann dem Andersdenkenden die Freiheit zu nehmen. Darauf basiert der Erflolg der zivilgesellschaftlich organisierten Diskriminierungspraxis gegen Rechts.   
Geneigter Leser möge mal ein kleines Eperiment machen: Er gebe, "Kirche gegen Rechts" in seine Suchfunktion eines ans Internet angschlossenen Gerätes ein und schaue, was er all da findet an Kampfaufrufen, kreativen Ideen und Argumentationshilfen gegen Rechts. Ja, der Kampf gegen Rechts ist nicht einfach eine Aufgabe der Zivilgesellschaft sondern wohl ihre wichtigste. Darum kämpft auch die Katholische Kirche und der Protestantismus Seit an Seit gegen alles, was rechts ist. Hier darf dann natürlich das klare Nein des Papstes zu allen Fundamentalisten nicht überhört werden, denn das sind ja auch Rechte wie auch die Evangelikalen, die Traditionalisten und überhaupt alle Conservativen. 
So las man auf Kath net unter der treffenden Überschrift: "Ein sonderbarer Kampf gegen Rechts in der Kirche" am 19 April 2016, 12:00: "Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche & Rechtsextremismus“ folgt dem Trend, jedes konservative Gedankengut als „rechts“ zu diskreditieren." Und wenn das Conservative auch nicht gern hören: Conservativ ist ein Unterbegriff von politisch  Rechts. Der Begriff "Rechts"- wie zur Veranschaulichung halber auch der Begriff Tag- hat zweierlei Bedeutung: einerseits ist er der Oberbegriff für darunter Subsumierbares, und andererseits benennt er einen Teil der unter diesem Begriff Subsumierten.  Tag ist der Oppositionsbegriff zu Nacht und benennt die Einheit von Tag und Nacht.
Der Kampf gegen Rechts nimmt dabei quasi religiöse Züge eines heiligen Kreuzzuges an. Dies Phänomen wird man nur begreifen können, wenn die politische Korrektheitsideologie als die öffentliche Religion Europas verstanden wird, die so das Christentum als der öffentlichen Religion Europas abgelöst hat. So gehört die Diskriminierung Rechtsdenkender zu den Bürgerpflichten des Rechtsstaates, der die Diskriminierung ihm Nichtgenehmer so der Zivilgesellschaft überträgt.  

Vgl dazu: Junge Freiheit vom 1.3. mit obiger Überschrift
       

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