Freitag, 22. Juni 2018

Zur Zulaßbarkeit von evangelischen Ehepartnern zur hl. Kommunion- dogmatische Eindeutigkeit

Neuerdings ist öfters zu lesen, daß zum Empfang der hl. Kommunion seitens Evangelischer der Glaube an die Realpräsenz Christi ausreiche, so wie sie die lutherische Confessio Augustana bzw. Luther gelehrt habe. Luther ver-steht die Aussage: "Das ist mein Leib" bekanntlich so. Hebe ich meinen Geldbeutel empor und sage: "Das sind 100 DM", so meine ich damit, daß in meinem Portemonnai 100 DM enthalten sind; der Geldbeutel wird nicht in Geld umgewandelt, sondern in ihm ist das Geld hineingekommen. In, unter und zwischen dem Brot, das Brot bleibt ist Jesus Christus dann real gegenwärtig. Diese Gegenwart Jesu Christi ist nun eine limitierte, denn nach dem Abendmahl verläßt der Herr Brot und Wein, sodaß nur sie übrig bleiben.Das ist Luthers Angriff auf die Tabernakelfrömmigkeit, daß Jesus Christus, in den konsekrierten Hostien gegenwärtig bleibend, da auch angebetet werden  kann, isb. in der Fronleichnamsprozession!
Wie beurteilt nun die Kirche diese lutherische Lehre? Die Antwort ist eindeutig. Das Trienter Konzil lehrt dazu in seinen Kannones über die Eucharistie:
"Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbleibe zusammen mit dem Leib und dem Blut unserer Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet, - und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung-der sei mit dem Anathema belegt." (Denzinger-Hünnermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen" 2005, DH 1652)
Hier wird eindeutig die lutherische Lehre von der Realpräsenz Jesu Christi in den konsekrierten Elementen reprobiert.Diese Lehrbestimmung der Kirche gilt bis heute uneingeschränkt. Es ist klar, daß jemand, der eine Lehre vertritt, die die Kirche eindeutig verurteilt hat, nicht die Kommunion empfangen darf! Das Bekenntnis zur Wesensverwandlung, zur Transsubstantion gehört unbedingt zur rechten Disposition zu einem nichtsakrikilegischen Empfang der hl. Eucharistie dazu.   

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