Mittwoch, 24. Oktober 2018

Die Gewissensentscheidung und der Empfang der hl. Kommunion

"Blase Kardinal Cupich, der Erzbischof von Chicago, hat in einem Interview festegestellt, es sei nicht Politik seiner Erzdiözese, die Kommunion oder ein katholisches Begräbnis Personen vorzuenthalten, die in einer so genannten „Homo-Ehe“ leben." Denn: "Die konkreten Lebenssituationen seien kompliziert, die Gewissensentscheidungen zu respektieren, betonte er." Kath net am 17.10.2018.
Wer zum Empfang der hl.Kommunion zulaßbar ist, das entscheidet nun das Gewissen des potentiellen Empfängers. Auch wenn er permanent sündigt und nicht die Absicht hat, das zu ändern, darf er -selbstverständlich ohne zu beichten- die hl.Kommuion empfangen, denn dazu reicht der Persilschein des Gewissens aus. Ja, mein Gewissen allein entscheidet letztendlich, was für mich eine Sünde ist und was nicht! So vernichtet ein "Katholischer" Kardinal die Grundlagen der Moralehre der Kirche. 
Das Zauberwort dazu lautet: Die Respekterung der Gewissensentscheidung. Wenn ein Mensch sündigt, sein Gewissen ihm aber sagt, das darfst du, dann ist die Sünde keine Sünde mehr. 

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