Donnerstag, 14. März 2019

So weit ist die Islamisierung schon vorangechritten!

"Wegen der Verbreitung von Gewaltbildern der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat die französische Justiz gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet." https:rp-online.de>Politik>Ausland 1.3.2018. Das klingt zwar nach Irrsinn, ist aber wahr:Der "Islamische Staat" köpft Menschen, das wird photographiert: So gehen wir mit unseren Feinden um! Frau Le Pen veröffentlicht davon 3 Photographien, um über den "Islamischen Staat" aufzuklären und dehalb wird  nun ermittelt, ob ihr deswegen der Prozeß gemacht wird-nicht dem "Islamischen Staat" sondern der Aufklärerin!
"Es brennt, es brennt" ruft ein Mann. Er wird verhaftet:Er habe durch seinen Aufruf die öffentliche Ordnung gestört. Und der Brand? Wenn niemand ruft: "Es brennt!", brennt es ja auch nicht. Wie immer nun auch diese Causa ausging, eines macht dieser Fall überdeutlich: wie weit die Islamisierng schon vorangerschritten ist. Der Islam, selbst der islamische Staat werden jetzt schon durch Gerichte vor jeder Kritik geschützt.
In Bayern gibt es jetzt im dortigen Verfasungsschutzbericht die Rubrik: "verfassungsschutzrelevante Islamfeindlichkeit". Darunter versteht- nach der Tagespost vom 21.Jänner -der Verfassungsschutz die Meinung, daß der Islam nicht vereinbar sei mit dem demokratischen System und die Weigerung, zwischen dem Islam und dem Islamismus prinzipiell zu unterscheiden. Das ist nun äußerst befremdlich: Wenn A urteilt, daß etwas nicht mit der Verfassung vereinbar ist, B das aber für kompatibel mit der Verfassung erachtet, wer käme da auf die Idee, A dem Verdachte der Verfassungsfeindlichkeit zu unterziehen. Man wird doch nicht zu einem Verfassungsfeind, wenn man etwa eine satanistische Religion für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz hält. Aber was im Falle des Satanismus noch gelten kann, das darf nicht über den Islam geurteilt werden: Die Treue zur Verfassung verpflichtet den Staatsbürger also zum Glauben an die Verfasungskonformität des Islam! So wird durch diese Auslegung der Verfassung der Islam geschützt. Die christliche Religion dagegen genießt solch einen Schutz nicht.          


 

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