Mittwoch, 15. Mai 2019

Der Gutmensch: Andere diskriminieren? - natürlich, wenn....

"Niemand darf benachteiligt werden wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, seiner nationalen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede."So steht es tatsächlich im Grundgesetz Artikel 2. Spontan dürften die Allermeisten dem zustimmen:So soll es sein! Nur, was passiert, wenn statt der diese Grundgesetzaussage evozierenden Diskurses über die Lage der Frau und der Homosexuellen gefragt wird, ob es nicht in Deutschland zur üblichen Praxis geworden ist, Bürger ob ihrer politischen Einstellung zu diskriminieren? Politisch Rechtsstehende? Und schon ergibt sich ein ganz anderes Meinungsbild.
Wenn ein Gastwirt etwa sich weigert AfD-Parteimitglieder zu bewirten, wenn Lokale pauschal erklären, wir bedienen keine Rechten, dann stößt das auf viel Sympathie.
Privatschulen dürfen Kinder von  rechten Eltern ein Schulverbot aussprechen, nicht etwa weil die Kinder etwas angestellt hätten, nein es reicht für das Verbot das falsche Parteibuch der Eltern. Sportvereine beschließen, daß Mitglieder rechter Parteien nicht Mitglied bei ihnen werden dürfen. 
Eines besonderen Falles der Diskriminierung erinnere ich mich noch, auch wenn dieser Fall schon länger her ist. Eine Zeitung meldete: Ein Arzt lehnte die Behandlung eines chronisch kranken Kindes ab mit der Begründung, ihm sei eine Behandlung nicht zumutbar, da der Vater einer rechten Partei angehöre. Der Vater klagte und das Gericht gab dem Arzt recht: Es ist für ihn nicht zumutbar! Was wäre wohl passiert, wenn in der DDR ein Arzt die Behandlung eines chronisch kranken Kindes abgelehnt hätte, weil sein Vater Christ sei? Die westdeutsche Presse hätte geschäumt vor Entsetzen, aber ist das Opfer ein Kind eines rechten Vaters, dann wird wohlwollend notiert:eine wehrhafte Demokratie. 
Daß heute faktisch an Universitäten nur noch Veranstaltungen stattfinden können, die politisch korrekt sind, alle anderen verhindert die dortige Antifa mit ihren Sympathisanten, ist schon der Regelfall in Deutschland, in dem dieser Grundgesetzartikel noch in Kraft ist, zumindest der Theorie nach. 
So ließe sich nun ein Meer von Fällen aufzeigen, die immer wieder nur das Eine verdeutlichen: Es gibt breite Zustimmung dafür, daß Bürger, die politisch rechts denken, deshalb selbstverständlich diskriminiert werden dürfen, ja sogar sollen.Die Kampf-gegen-Rechts-Ideologie war und ist so sehr erfolgreich, weil sie in einem Lande, das gerne sein freiheitliches Grundgesetz feiert, die Diskriminierung politisch anders Denkender, wenn sie nur rechts denken, bejaht wird.  
Und dann gibt es da noch die unzähligen Ratgeber für den Kampf gegen Rechts im Alltag: Was tun, wenn wer was Rechtes sagt? Anzeigen bei der Polizei, wenn es was Strafbares sein könnte, oder zumindest den Vorfall beim Vorgesetzten melden, und vieles mehr. Vorbildliche Bürger schreiben etwa Arbeitgeber an, daß sie doch wohl  nicht einen Rechten bei sich arbeiten lassen (so ein Schreiben wurde mir von einem Betroffenen gezeigt, wo der Arbeitgeber den Brief an ihn weitergeleitet hatte). Das ist aber alles in Ordnung? Und das Grundgesetz? Im Kampf gegen Rechts kann man sich davon eben dispensieren!      
 

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