tag:blogger.com,1999:blog-7459577091370431120.post2688542510901131483..comments2024-01-13T09:00:34.650+01:00Comments on Nachtgedanken: Tragische Fälle in der Ehemorallehre Teil 1Uhttp://www.blogger.com/profile/15643675897787494065noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-7459577091370431120.post-47933810483433546682015-05-01T19:01:29.951+02:002015-05-01T19:01:29.951+02:00... und sie darf auch keine eigenen Kinder bekomm...<i> ... und sie darf auch keine eigenen Kinder bekommen, denn es wäre ein Ehebruch, wenn sie jetzt von einem anderen Manne ein Kind bekäme.</i><br /><br />Zu diesem Punkt habe ich eine Frage an die kirchlichen Experten für eheliche Liebe und Sexualität.<br /><br />Folgende Kasuistiken mögen in Betracht gezogen werden.<br /><br />1. Die Frau verliebt sich in einen anderen Mann, heiratet ihn standesamtlich und bekommt mit ihm die heiss ersehnten und geliebten Kinder. Die Sachlage ist klar. Da sie in ehebrecherischer, unzüchtiger also sündiger Gemeinschaft mit einem Mann zusammenlebt, ist sie von den Sakramenten ausgeschlossen, muss sich also am Sonntag erst gar nicht in die Kirche bemühen.<br /><br />2. Die Frau bleibt alleine, lebt keusch und züchtig, bis auf eine Ausnahme auf einem Betriebsfest, bei dem sie einen so genannten "one night stand" hat und prompt schwanger wird. <br />Sie hat, in der Firma, auch weiterhin beruflichen Kontakt zu diesem Mann, der sich auch bereit erklärt für sein Kind materiell und ideell aufzukommen, also an der Erziehung mit zu wirken, sich um das Kind mit zu kümmern und auch grosszügigst Unterhalt zu bezahlen, ansonsten aber getrennte Wege gehen zu wollen, wie das vernünftige Menschen eben in Freundschaft so machen.<br /><br />Das war ja nun eine einmalige Sünde, der sprichwörtliche "Fehltritt", den man bereuen, beichten und abbüssen kann (vielleicht sogar noch einen vollkommenen Ablass der allfälligen Sündenstrafen erwirken, nach Massgabe des Ablassbriefes der Grosspönitentiarie) und dann wieder im Stand der Gnade sein kann, wie vorher. <br /><br />Diese Frau müsste dann doch trotz unehelichem Kind, oder bei mehrmaligen Fehltritten auch Kindern (jedem Räuber, Mörder, Vergewaltiger, Kindsmissbraucher steht das Busssakrament nicht nur für ein einziges Verbrechen, sondern immer und immer wieder zur Verfügung, durch die übergrosse Gnade Gottes), jederzeit an den Sakramenten teilnehmen können, wenn Sie mit dem Vater der Kinder nicht in Unzucht und Sünde zusammenlebt und sich ansonsten auch, bis auf die einzelnen Fehltritte, um ein keusches Leben bemüht. <br /><br />Wäre das nicht ein Ausweg für Frauen, die schuldlos geschieden sind, trotzdem Kinder haben wollen und weiter an den Sakramenten teilhaben wollen? F. M.https://www.blogger.com/profile/07741959818095715211noreply@blogger.com