Eine Revolution des Gerichtes Gottes und der weltlichen Gefängnisse
Der „Communio“- Artikel:“Vor dem Richterstuhl Christi: Gedanken aus dem himmlischen Gerichtssaal“, am 16.11.2025 enthält, wohl selbst von vielen Lesern überlesen eine revolutionäre Umgestaltung des christlichen Glaubens an das Endgericht, wenn Jesus Christus kommen wird,zu richten die zu diesem Zeitpunkt Lebenden und die vor dem Verstorbenen. An der Glaubenswahrheit des Endgerichtes möchte der Autor, ein evangelischer Theologe nun festhalten, um der Gerechtigkeit willen, aber es soll dann doch niemand von Christus verurteilt werden. Das ist so, als wenn Examensprüfer vor der Prüfung erklärten, daß jede erbrachte Prüfungsleistungen mit dem Prüfling auf richtig und falsch Beantwortetes durchgesprochen würde:“Das und das ist inakzeptabel“, aber jedem Prüfling versichert wird, daß er nicht durch die Prüfung durchfallen könne, denn die Liebe der Examensprüfungskommission zu den Schülern verböte es, einen Prüfling durch das Examen durchfallen zu lassen.
So steht es nun in diesem Revolutionstext geschrieben:“Der Richterstuhl Christi ist nicht mit einer solchen Hölle assoziiert, in der Gottes Geschöpfen in ihrer personalen Substanz ewig qualvoll heimgezahlt wird.“
„Sie werden - das ist das Erste - von Christus verantwortlich gemacht. Sie werden also darauf angesprochen und es wird ausgesprochen, dass all diese Taten ihre Untaten sind. Das Zweite ist: Sie werden von ihren Untaten endgültig unterschieden. Auf der Linie des Gedankens der Rechtfertigung durch Gott allein aus Gnade gedacht, ist das Jüngste Gericht also ein Akt, in dem das, was Menschen angerichtet und der Welt angetan haben, von ihnen getrennt wird, im Modus eines nicht nur justiziablen, sondern lebensontologischen Aktes. Gericht ist so gesehen die in die Tat umgesetzte Unterscheidung der Person von ihren Werken im Horizont einer wirkungsvollen und endgültigen Rückwirkung der Untaten auf die Person.“
Man beachte, daß hier das „allein aus Glauben“, die Zentralaussage der reformatorischen Theologie weggelassen wird, sodaß nun das „allein aus Gnade“ im Sinne einer Allversöhnungslehre zu stehen kommt: Jeder Mensch wird ob seines Menschseins als der einzig notwendigen Bedingung für seine Rechtfertigung von Gott im Endgericht freigesprochen und wird so in das ewige Leben eingehen.Eigentlich verbirgt sich hier unter der Maskerade des „allein aus Gnade“ ein purer Naturalismus:Es reiche aus,ein Mensch zu sein,um von Gott geliebt,bejaht und gerechtfertigt zu werden.Somit ist das Heilswerk Jesu Christi überflüssig und es bedarf auch nicht der Kirche als die Heilsvermittelungsinstiution, sondern nur noch der Aufklärung, daß jeder Mensch wegen seines Menschseins ein von Gott Bejahter sei.
Was ist nun mit unseren Werken, den sündigen? Die Taten werden von dem Täter getrennt und dann werden die Taten verurteilt, nicht aber der Täter!
So wird dann die biblische und ihr folgende traditionelle Vorstellung vom Ausgang des Endgerichtes,daß auch Menschen zur ewigen Verdammnis verurteilt werden, reprobiert: „Denn in den allermeisten Darstellungen des Weltgerichtes, die zur Freude so manch säkularisiert-kunstbeflissener Zeitgenossen auch Päpste, Bischöfe und Kaiser sowie Könige in der Hölle platzieren, sind es eben vollständige personale Subjekte, die zur Linken des auf dem Richterstuhl sitzenden Christus die Hölle bevölkern. Damit aber wird die Gnade der Trennung von Person und Werk im Jüngsten Gericht ignoriert.“
Nur die sündigen Taten werden in die Hölle geworfen, die Täter kommen alle in den Himmel! Ist die Hölle am Ende leer?Darum heißt es dann: „Was also müsste dann dargestellt und gemalt werden? Der Rechtfertigungspointe des Apostels Paulus folgend, wie Hans Urs von Balthasar einmal meinte, müsste womöglich einerseits eine Hölle in Gestalt einer leeren Menge auf die Leinwand gebracht werden, einer leeren Menge allerdings, so würde ich ergänzen, nur im Blick auf menschliche Subjekte selbst. Denn diese Hölle müsste andererseits mit den Untaten dieser Welt randvoll gefüllt zur Darstellung kommen.“
Also in einem Gefängnis hat nicht der zu einer lebenslangen Haft verurteilte Mörder einzusitzen sondern die verbrecherische Tat und der Täter sei in die Freiheit zu entlassen, da es der Würde des einen Mord Begangenen nicht entspräche,ihn als Person zu inhaftieren! So verurteile auch Jesus Christus Niemanden, er verurteilt nur die Sünden! Wenn Jesus also sagt, Lk 13,28:: "Da werdet ihr heulen und mit den Zähnen knirschen, wenn ihr seht, daß Abraham Isaak und Jakob und alle Propheten im Reich Gottes sind, ihr selbst aber ausgeschlossen seid" , dann meint er, daß unsere Taten mit den Zähnen knirschen werden in der Hölle, wir Täter dagegen im Himmel sein werden! Kein Mensch würde vom ewigen Leben ausgeschlossen werden,nur seine täterlosen Taten würden,um es mal altertümlich drastisch auszudrücken in der Hölle schmoren!
Das Resümee dieses revolutionären Artikels in Hinsicht auf die viel diskutierten Mißbräuchsfälle in der Kirche lautet nun deswegen so:Liebe Mißbrauchstäter,schändet Kinder, Frauen und Männer so viel, wie es Euch Spaß macht,Ihr kommt doch in den Himmel,nur Eure Untaten werden in der Hölle archiviert! Ob der Autor nun aber auch konsequenterweise die Freilassung aller zu Gefängnisstrafen Verurteilter fordern wird und daß stattdessen seine Verbrechen zu inhaftieren sind,ist eine wirklich spannende Frage!
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