Ist die Katholische Kirche „gesichert rechtsextrem“? Das ist keine absurde Frage
Selbstverständlich müßte darauf die einhellige Antwort lauten: „Natürlich nicht!“, profiliert sie sich doch nicht nur auf ihren Kirchentagen als wahrhaftige Kampforganisation gegen Rechts, aber seit dem Bekanntwerden der Höherstufung der AfD zu einer gesichert rechtsextremen Partei, darf der Kirche nicht mehr so ungeprüft das Gütezeichen: „politisch korrekt, engagiert in dem Kampf gegen Rechts“ zugeschrieben werden. Die Kirche lehrt nämlich immer noch, daß eine Ehe die Verbindung einer Frau mit einem Mann sei! Damit diskriminiert sie jede gleichgeschlechtliche Ehe und auch jede Ehe, in der einer oder beide Partner „divers“ sind, also weder männlich noch weiblich. Die AfD gilt nun als gesichert rechtsextrem, da sie einen völkisch nationalistischen Volksbegriff vertrete, daß das deutsche Volk eines nach seiner ethnischen Abstammung sei. Das diskrininiere die deutschen Staatsbürger, die Nichtdeutsche im ethnischen Sinne seien, aber deutsche Staatsbürger nach ihrer Staatsbürgerschaft. Übertrüge man diesen Vorwurf auf die Ehe, hieße daß, das nicht mehr gesagt werden dürfe, daß eine Ehe aus einer Frau und einem Mann bestünde, da das alle anderen Ehen diskriminiere.
Da die Kirche nun gar Ehen. Staatlich anerkannten, bestehend aus 2 Männern oder 2 Frauen oder einem Ehepaar, wovon einer oder gar beide divers sind, den kirchlichen Ehesegen verweigert, widerspricht sie so dem Grundgesetz, daß niemand ob seines Geschlechtes und das heißt jetzt auch, wenn er behauptet, gar kein Geschlecht zu haben, diskriminiert werden dürfe. Wie nun nach einer Grundgesetzänderung jeder, der in Deutschland geboren wurde, egal welcher Nationalität er angehört, deutscher Staatsbürger werden kann, wenn er das will und das beantragt, so gilt ja nun nach dem neuen Gesetz der „Ehe für alle“, daß nun auch Homosexuelle und Lesben und dann auch geschlechtslose Diverse heiraten dürfen, daß nun nicht mehr gesagt werden darf, daß das deutsche Volk aus Deutschen im ethnischen Sinne bestünde und dann darf wohl auch nicht mehr gesagt werden, daß eine Ehe aus einer Frau und einem Mann bestünde. Wer also die Ordnung der Ehe, daß sie eine Gemeinschaft von einer Frau und einem Mann sei und die Ordnung des Volkes bejaht, daß ein Volk eine ethnische Gemeinschaft sei, vertritt eine gesichert rechtsextreme Position.
Das Grundgesetz verlangt also nach der jetzigen Interpretation durch den Verfassungsschutz die Auflösung des deutschen Volkes in eine multiethnische Bevölkerung, die dann das deutsche Staatsvolk bilden soll. Überträgt man das auf den Fall der Ehe, müßte jede auf Dauer angelegte Vereinigung von zwei Menschen als eine Ehe anerkannt werden auch von der Kirche. Auch dürfe der Zweck der Ehe nicht mehr in dem Nachwuchs gesehen werden, denn dann würden ja die Ehen zwischen Homosexuellen und Lesben diskriminiert werden, da die keine eigenen Kinder hervorbringen können1.
Man kann so wohl nicht mehr die Augen davor verschließen, daß die Kirche solange als gesichert rechtsextrem zu gelten habe, solange sie an ihrer traditionellen Ehelehre festhält.
1Da
Hitler in „Mein Kampf“ sich vehement für die Ordnung der Ehe
ausspricht, isb um deren Ausrichtung auf den Nachwuchs willen, muß
auch den Letzten davon überzeugen, daß die Ehevorstellung einer
Verbindung einer Frau mit einem Mann zwecks der Gründung einer
Familie eine rechtsextreme Ideologie ist. Es sei an die Polemik wider die "Tradwives" erinnert, daß Frauen da die Familie als den primären Ort des Lebens für Frauen ansehen und deswegen als rechts verteufelt werden.
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