Mittwoch, 21. Mai 2025

Mein Bett – meine Privatsphäre – hier hat die Kirche und der Staat nichts zu suchen

 

Mein Bett – meine Privatsphäre – hier hat die Kirche und der Staat nichts zu suchen



Kaum eine andere Aussage dürfte auf so viel Zustimmung stoßen wie diese, Ratgeber, wie gestalte ich mein Schlafzimmerleben befriedigender, erfüllender, sind akzeptabel, ja werden wohl auch gern gelesen, um das eigene Sexual- und Liebesleben zu optimieren, aber im Bettleben müsse doch jeder frei, autonom entscheiden mit wem wie. Deshalb ist es doch schon ein Unding an sich, daß es eine Sexualmorallehre der Kirche und gar staatliche Gesetze gebe, die da uns vorschreiben wollen, was wir denn da wie dürften und was mit wem nicht.

Aber ftägt man nach, ob ein Familienvater es anheimzustellen sei, ob er mit seinen Kindern Sex hat oder auch nicht, wird fast jeder sofort entrüstet antworten: „Das sei ferne!“ Daß man Minderjährige und auch die Kinder vor den sexuellen Begierden der Pädophilen und auch der Eltern schützen müsse, wer würde dem ernsthaft widersprechen! Hier reicht dann auch eine moralische Verurteilung durch die Kirche nicht aus, hier muß der Staat per Strafgesetzbuch einschreiten. So sehr man sonst auch als ein guter Demokrat an die Vernünftigkeit seiner Mitbürger glauben mag, hier befürchtet man Schlimmstes, wenn da jeder machen dürfte, was er wollte.

Also reduziert sich die Parole, daß der Staat in keinster Weise im Bett mitregieren dürfe, auf die Position, er dürfe nicht zuviel da regulieren wollen. Auch würde es dann nützlich sein, wenn die Morallehre der Kirche hier unterstützend einwirkte, denn allein durch staatliche Verbote wird im Bereich der Sexualität Inakzeptables nicht eingedämmt werden können.

Aber was sind nun die Kriterien, die ein Zuviel an staatlicher und moraltheologischer Regulierung von einem Zuwenig unterscheiden? Dabei wäre noch zu distinguieren zwischen zu Verbietendem und moralisch zu Verurteilenden, aber nicht zu Verbietendem. So wird wohl ein Ehebruch als ein unmoralisches Verhalten beurteilt, aber keiner verlangt heutzutage, daß der Staat Ehebrecher zu bestrafen hätte. Dagegen wird Sex mit Minderjährigen, wenn der andere ein Erwachsener ist, bestraft zum Schutze der Minderjährigen. Man könnte dann urteilen, daß die Menschenwürde das Kriterium des Unterscheidens sein könnte: Was der Menschenwürde widerspricht, ist zu verbieten. Aber was widerspricht dann der Menschenwürde? Die Unklarheit dieses Begriffes, so sehr er auch in Sonntagsreden Verwendung findet, verunmöglicht es, diesen Begriff als das Kriterium des Distinguierens zu nehmen. Zur Probe: Widerspricht eine Sado-Maso- Sexbeziehung die Würde der Menschen oder die Prostitution, oder wenn Menschen nur Sex um des Sexes praktizieren? In diesen Fragen kann man sehr unterschiedliche Meinungen vertreten, aber sie sind nicht universalisierbar, da es nur Meinungen zu dieser Causa sind. In Morallehren kann nun eindeutig zu diesen Fragen eine Position bezogen werden, aber die sind dann nur verbindlich für die Leser der Moralbücher, die diesen dann auch ihre Zustimmung geben.

Der naivste Standunkt ist nun der, daß man fordert, die staatliche Gesetzgebung müsse meine persönlichen Moralvorstellungen zur allgemeinen, für jeden Staatsbürger geltenden Norm erheben. Bisher ist stillschweigend davon ausgegangen worden, daß die Frage, was mache ich mit wem wie in meinem Bett?, eine reine individualethische Frage sei, sodaß die staatliche Gesetzgebung nur extreme Fehlverhalten in diesem Bereich verbieten müsse. So verbietet jeder Staat Vergewaltigungen, aber er mutierte zu einem totalitären Staat, wenn er etwa wie unter Stalin die praktizierte Homosexualität unter Strafe stellte.

Gibt es nun aber eine eigenste Aufgabe des Staates, die Sexualität zu regulieren, oder ist das schon an sich ein Zuviel an Staat, wenn man nun die Extremfälle, wo der Staat eingreifen muß, wie etwa das Verbot von Vergewaltigungen außer Acht läßt? Aus der theologischen Perspektive ergibt sich hier eine überraschende Erkenntnis: Der Staat gehört zu den Schöpfungsordnungen Gottes: Da das menschliche Leben durch die Neigungen des Menschen zum Bösen immer auch ein gefährdetes ist, ist die Primäraufgabe des Staates der des Schutzes des Lebens. So gehört eine Biopolitik, auch wenn diese durch die Kritik M. Foucaults in Mißkredit geraten ist als ein Zuviel an staatlicher Bevormundungspolitik zum Eigensten des Staates, daß er auch dafür sorgt, daß sich das Volk, für das er zuständig ist, selbst erhält und das nicht nur durch seine Gesundheitspolitik, daß Spitäler gebaut werden, daß genug Ärzte vorhanden sind usw sondern auch durch eine Politik, die es Frauen auch ermöglicht, Mutter zu werden. Aus der theologischen Perspektie geurteilt gehört so die Sexualmoral nicht nur in den Privatbereich sondern auch in den der Sozialethik und ist darum politisch gewendet auch eine Aufgabe des Staates, Das impliziert aber, wenn man diese Staatsaufgabe ernstnimmt, daß der Staat auch eine Sexualität, die auf die Hervorbingung von Nachkommen ausgerichtet ist, zu fördern hat. Er kann deshalb eine Ehe zwischen Gleichgeschlechtlichen nicht genauso förden wie die, in der Kinder entstehen können. Er muß auch das Lebensrecht der Kinder im Mutterleibe gegen den Wunsch der Eltern, es zu töten, schützen. Er muß aber auch seinen Bürgern ermöglichen, eine Familie zu gründen und dazu gehört nun mal auch die Bereitstellung von Wohnungen, in denen eine Familie leben kann und das heißt auch, die bezahlbar sein müssen. Aber grundlegender ist,daß der Staat den Beruf der Mutter als den wichtigsten isb anerkennt, denn kein anderer Beruf könnte ausgeübt werden, wenn nicht der, der ihn ausübt, von einer Mutter geboren worden ist, und die, für welche der Beruf ausgeübt wird, von Müttern geboren worden sind. (Das als kleiner Nachtrag zum Muttertag!)

Hier gilt es nun, daß staatliche Regulieren nicht auf den Bereich des Verbietens und Bestrafens von Inakzeptalem, etwa von Vergewaltigungen zu reduzieren, sondern es gilt,daß der Staat eine positive Bevölkerungspolitik zu betreiben hat, durch die der Staat für das Weiterleben des Volkes sorgt, für das er verantwortlich ist. Moraltheologisch ist dabei an den ordo amoris zu denken: Wie eine Mutter nicht einfach zu einer universalistischen Kinderliebe verpflichtet ist, sondern zu aller erst zur Liebe zu den eigenen Kindern so ist auch der Staat zu aller erst für sein Volk zuständig.wa

Aber das Verhältnis der kirchlichen Ehe- und Morallehre kann auch nicht widerspruchsfrei sein, zumindest nicht, solange die Kirche unverheirateten oder geschiedenen Frauen eine Mutterschaft untersagt und Frauen, die aus welchen Gründen auch immer nicht natürlich schwanger werden können, eine künstliche Befruchtung verbietet, denn das ist bevölkerungspolitisch völlig inakzeptabel.



Wollte man nun aber darauf insistieren, daß die Sexualmorallehre ausschließlich in die Individualethik und nicht in die Sozialethik hineingehört, dann ist theologisch zu erwidern: Wenn das Gebot: „Mehret Euch!“ individualethisch zu verstehen wäre, hätte Jesus Christus selbst gesündigt, weil er keine eigene Familie gegründet hatte. So gilt ja auch, daß der Kirche als ganzer der Auftrag zur Mission erteilt ist, daß aber nicht jeder Christ zum Missionar bestimmt ist. Da die Kirche als ein Körper gedacht wird, hat in ihm jedes Organ einen besonderen Auftrag, der dann aber gerade der der ganzen Kirche ist. Der Mensch denkt, aber nicht denkt sein Magen, er soll fühlen, aber sein Herz übernimmt die Aufgabe des Fühlens und nicht sein Kopf. Was der ganzen Menschheit aufgetragen ist, ist somit auch nicht jedem Einzelnen aufgetragen und jeder Einzelstaat wiederum ist für die Sorge um sein Volk beauftragt und nicht jeder Staatsbürger ist dann dazu berufen, eine Familie zu gründen, der Staat hat aber dafür zu sorgen, daß genügend Familien gegründet werden. Das ist seine Aufgabe als Staat. Einer rein personalistischen denkenden Moraltheologie fehlt diese Perspektive des Allgemeinen, des Schauens des Menschen als ein Gattungswesen,Es ist bezeichnend, daß in den Texten zur Sexualmoral und Ehe das erste Gebot nicht zitiert wird und schon gar nicht seiner Range gemäß gewürdigt wird.







Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen