Was ist antidemokratisch, antifeministisch und menschenfeindlich? Kath de klärt auf!
Ein Kanonenboot der politischen Korrektheit berichtet über eine Lebensrecht-kundgebung in München. Wer die politische Tendenz dieser Weltnetzauftrittseiten Kath de kennt, wird mit dem Schlimmsten rechnen und seine Negativerwartungen erfüllt dieser Bericht am 3.5.2025: „Tausende demonstrieren beim >Marsch für das Leben<in München“ gänzlich. Präludiert wird der Bericht durch die denunziatorisch gemeinte Information, daß gar ein Bischof daran teilgenommen hätte und das heißt natürlich: alle anderen nicht.
Nun galt es, in bester Kanonenbootmanier, diese Lebensrechtskundgebung nieder zu kartatäschen! Dazu wird die „Informtionsstelle Rechtsextremismus München“ zitiert.Daß eine Kundgebung wider das vermeintliche Menschenrecht auf die Kindestötung im Mutterleibe in den Kompetenzbereich dieser „Informationsstelle“ gehört, ist jedem politisch Korrekten einsichtig, ist das „Lebensrecht“ doch eine „Nazipropagandaparole“, wie es auf jeder feministischen Antilebensrechts-demonstrtion laut gerufen wird. So heißt es dann:
„Die >Fachinformationsstelle Rechtsextremismus München"< sprach vorab von einer der größten rechten1 Demonstrationen in Süddeutschland. Man beobachte die Veranstaltung kritisch, "da unter dem Deckmantel eines 'Pro Life'-Narrativs antidemokratische, antifeministische und menschenfeindliche Positionen transportiert" würden.“
Das Nein zum Recht auf eine Kindestötung im Mutterleibe sei also eine „antidemokratische,antifeministische und menschenfeindliche Position“.Das Töten von Kindern im Mutterleibe sei dagegen ein demokratischer, feministischer und menschenfreundlicher Akt! Um die Gewichtigkeit dieses Verdammungsurteiles noch zu erhöhen wird betont, daß diese Institution ein Cooperationspartner der Landeshauptstaat München sei! Dies Verdammungsurteil ist sozusagen staatlich abgesegnet!
Es ist kein Zufall, daß zur gleichen Zeit die politisch korrekten Medien die Verurteilung der AfD als gesichert rechtsextremistisch bejubelt. Eine Erklärung aller demokratischen Blockparteien im Landtag Mecklenburg- Vorpommern erhellt den Zusammenhang zwischen diesen zwei Ereignissen, der Daimonisierung der Lebensschutzbewegung und der Verdammung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.
"Stefanie Drese SPD, stellvertretende Fraktionsvorstzende der SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns:
"Den Antrag der NPD Fraktion,den biologischen Fortbestand des deutschen Volkes zu bewahren,
lehnen die Vertreter der demokratischen Fraktionen, in deren Namen ich heute spreche,mit aller
Nachdrücklichkeit und aufs Schärfste ab. Dieser Antrag ist rassistisch und menschenverachtend"2
Die Gemeinsamkeit ist geradezu frappierend: Das Recht des Kindes auf Leben ist genauso wie das Lebensrecht des deutschen Volkes eine menschenfeindliche, menschenverachtende Position.Ein Rechter, ein Rechtsextremist ist also der, der sich für das Lebensrecht der Kinder im Mutterleibe wie das des eigenen Volkes einsetzt, Im kirchlichen Sprachgebrauch wird letzteres als völkischer Nationalismus diffamiert. Politisch korrekt ist dagegen das Recht auf eine Kindestötung im Mutterleibe zu fordern und zu fordern, daß das deutsche Volk durch den Massenimport durch Fremde aufgelöst wird. Nur eine Politik der offenen Grenzen sei grundgesetzkompatibel, diese These fundiert so die Verurteilung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. In dieser Grundgesetzinterpretation wird das Grundgesetz selbst als ein Instrumentarium der Prolongierung des Krieges der westlichen Siegermächte gegen das deutsche Volk gelesen, es endgültig abzuschaffen.
1Zu beachten ist dabei, daß im aktuellen politischen Kampf „rechts“ und „rechtsradical“ und „rechtsextremistisch“ synonym verwendet werden: Alles eben braun!
2 zitiert nach W. Hackert, Antigermanismus, Globalismus,Multikulti, 2015, S.210).
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