Donnerstag, 31. Juli 2014

Der Kampf gegen die Familie

Unübersehbar ist der Kampf gegen das Betreuungsgeld ein Kampf gegen die Institution der Familie. Erschreckendes weiß man zu berichten: statt die eignen Kinder in Kitas abzugeben "mißbrauchen" isb Ärmere das Betreuungsgeld, um die Kinder Daheim zu erziehen. Das schade den Kindern und noch viel mehr der Wirtschaft, denn so entzögen sich diese Mütter ihrer Pflicht, uneingeschränkt für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Der Mensch und somit auch die Frau hat seinen Daseinszweck in erster Linie im Dasein für die Wirtschaft. Nicht primär Ideologen, sondern Wirtschaftsfanatiker fordern so die totale Mobilmachung für die Wirtschaft. Nur, wir haben doch noch 2-3 Millionen Arbeitslose, offiziell, realiter eher 4 und trotzdem so viel Panik wegen ein paar Frauen, die lieber ihren Kindern Mütter sein wollen, statt irgendwo zu "jobben"! Oder doch ein Werk von Ideologen, die die totale Verstaatlichung der Kindererziehung fordern? Denn plötzlich soll ja gelten, daß die Eltern schlechte Erzieher ihrer Kinder seien, ja es ein Unglück für die Kinder wäre, bei Mama und Papa zu sein. Nur staatlich ausgebildete Erzieher könnten Kinder gut erziehen! Die Familie wäre so nur ein dürftiger Ersatz für eine rein staatlich durchgeführte Kindererziehung. Sollte das Zukunftsideal das eines im Reagenzglaz gezeugten, im Brutkasten ausgebrüteten und dann in der Kita sozialisierten Kindes sein, fern von Mutter und Vater? Das mag nach einer maßlosen Übertreibung klingen, aber redeten nicht längst schon Marxisten in Hinsicht auf das Funktionieren der Wirtschaft von der Notwendigkeit der "Reproduktion der Arbeitskraft" und meinten damit auch die Familie als klassischen Ort dieser Aufgabe, der durch den Staat zu ersetzen sei? Das Ende der feministischen Frauenemanzipation wäre damit erreicht: die Frau endlich ganz der Bürde des Mutterseins entledigt, könnte nun sich ganz dem Jobleben zuwenden! Es ist die Revolte gegen die Ordnung des Lebens im Namen der Freiheit, nur noch für den Gelderwerb zu leben.

Montag, 28. Juli 2014

Die Kirche zu Tode reformieren!
Über das Wollen und Trachten von „Wir sind Kirche“



„Wir sind Kirche“ legte im Januar 1996 in dem Publik-Forum Dossier:“Kirche in Bewegung“ eine Art Manifest ihres Wollens und Tuns vor. Niemand kann sagen, daß hier nicht freimütig und klar gesagt wurde, was sie wollen. Die 5 Hauptpunkte des KirchenVolksBegehrens sind bekannt, sollen hier aber doch noch einmal in Erinnerung gerufen werden:

Aufbau einer geschwisterlichen Kirche
Volle Gleichberechtigung der Frauen
Freie Wahl zwischen zölibatärer und nichtzölibatärer Lebensform
Positive Bewertung der Sexualität
Frohbotschaft statt Drohbotschaft.

Man wird schwerlich eine innerchristliche Reformbewegung in der Geschichte der Kirche mit einem dürftigeren Programm finden, aber gerade das macht wohl auch gerade ihre Massenwirksamkeit aus. 2 Millionen Unterschriften legitimieren, so die Meinung der Initiatoren dieses Volksbegehrens diese Reformvorschläge.

Diese Punkte werden dann im Dossier Punkt für Punkt durch ein Meer von Detailforderungen konkretisiert. Begründungen für diese Detailforderungen findet man kaum. Sie erscheinen den Reformern wohl in sich so evident, daß sie keiner weiteren Begründung bedürfen. Am Rande der Forderungskataloge werden dann Texte aus dem 2.Vaticanum gestellt, ohne daß aber in irgendeiner Weise ein Zusammenhang zwischen den Forderungskataologen und diesen Konzilstrexten erkennbar wird. Das schlichte Nebeneinander soll hier einen nicht vorhandenen Zusammenhang surregieren.

Aufbau einer geschwisterlichen Kirche

Der Detailforderungskatalog beginnt gleich mit einem Paukenschlag:
„Kein Lehramt mit Unfehlbarkeitsanspruch, sondern ein repräsentatives Leitungsgremium, welches demokratisch und auf Zeit gewählt wird und in geeigneten Städten tagt.“ (S.8) Das heißt im Klartext: die Abschaffung des Papstumes, die Ersetzung dieses Amtes durch einen auf eine befristete Zeit gewählten Vereinsvorstand. Antirömisch wird dann noch hinzugefügt, daß dieser Vorstand seinen Sitz nicht in der ewigen Stadt Rom haben solle, sondern mobil mal hier mal dort tagen soll. Unübersehbar wird schon mit dieser ersten Detailforderung unter der Rubrik der „geschwisterlichen Kirche“ die Abschaffung der Römisch-Katholischen Kirche gefordert. Denn zu dieser Kirche gehört nun einmal konstitutiv das von Jesus Christus selbst eingesetzte Hirtenamt, das des Papstes. Petrus wurde nicht demokratisch von Jesu Jüngern (besser hieße es: Schülern) erwählt, sondern leider ganz autokratisch vom Herrn eingesetzt. Nicht ruft Jesus seinen Schülern zu: Unterrichtet euch jetzt selbst, hütet euch jetzt selbst, sondern er erwählt die 12 Apostel ganz und gar autokratisch, nur sie lädt er zum „letzten Abendmahl“ ein, in dem er die Feier der Eucharistie einsetzt und sie mit der priesterlichen Vollmacht der Darbringung des Meßopfers ausstattet. Und Petrus wurde nicht mal von diesem Zwölferkreis gewählt sondern allein durch den Herrn eingesetzt.
Aber „Wir sind Kirche“ sind das nur greuliche Anfänge des Urchristentums, die es gilt, weit hinter sich zu lassen, um am Lichte des deutschen Vereinswesen zu genesen.Aber nein, so deutschtümelnd ist diese Los-von Rom- Bewegung nicht: Sie fordern als Idealgestalt der Kirche die eines gemeinnützigen Vereins nach amerikanischem Vorbild.

Es heißt dann auch: „ Der Konzern Katholische Kirche muß dringend reformiert werden, das heißt in zahlreiche autonome kleine Unternehmen umgestaltet werden,...“.(S.8) Das wäre die Zerschlagung der Einheit der Kirche. Beachtenswert ist dabei auch das Verständnis der Kirche als das eines Unternehmens. Man könnte sagen, daß das Unternehmen Kirche sich neu auf dem freien Markt aufzustellen habe um durch eine Dezentralisierung flexibler auf den Regionalmarkt vor Ort agieren zu können. Kirche, nein Danke, kann dieser Zerschlagungsvorschlag treffend zusammengefaßt werden. Allerlei weitere Demokratisierungsvorschläge ergänzen dann dies Grundanliegen der Umwandlung der hierachisch verfaßten einen katholischen Kirche in eine vereinsmäßig organisierte Religionsgemeinschaft.

Randständig wird diesem Ruf zur Demokratisierung der Kirche nun eine bemerkenswerte Begründung zur Seite gestellt. „Der Wunsch nach einer Kirche, welche die Gleichwertigkeit aller Gläubigen sichtbar und strukturell zum Ausdruck bringt, ist mehr als die bloße Angleichung der Kirche an die Forderungen nach Demokratie und Emanzipation.“ ( S.7) Das ist ein bemerkenswertes Selbstzeugnis. Zu aller erst ist das eben die Forderung an die Kirche, sich gemäß der Welt zu gestalten. Die Welt wird damit zum normativen Maßstab für die Gestalt der Kirche. Da nun die Weltmenschen die demokratische Form für die beste aller denkbaren halten und nicht mehr die Monarchie oder die Aristokratie,müsse es die Kirche den Weltmenschen recht machen und sich gemäß ihren Vorstellungen gestalten. Implizite ist dabei die Vorstellung mitschwingend, daß die Geschichte der Kirche ein permanenter Anpassungsprozeß an die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse der Zeitgenossen gewesen sei. Verklausuliert bringt das zum Ausdruck: „ Wir wissen heute durch historische und theologische Forschung mehr denn je, daß die derzeitige institutionelle Gestalt der Kirche weniger unmittelbarer Ausdruck des Willens Gottes als vielmehr die Form geschichtlich gewordener Entscheidungen und Strukturen ist.“ (S.8) Das „geschichtlich“ deutet dabei die Einpassung der Kirche in die jeweilige Zeit an. Daß man hier dem urreformatorischen Anliegen, die Römisch-Katholische Kirche als Abfall vom Urchristentum mit seiner von Gott so gewollten Urordnung auf dem Leim geht, wird hier nicht bemerkt. Das Anliegen dieser pseudokritischen Erforschung der Kirche ist ja immer nur das eine: die illegitime Entfernung und den Abfall der Kirche vom Urchristentum zu beweisen. Von vornherein wird dabei die Kirche als getrennt von Gott gedacht. Als solche konnte sie sich dann vom Ursprung entfernen und tat dies auch, auch wenn immer wieder mutige Reformer sie zum Ursprung zurückriefen, vor allem Luther. Warum man sich als Katholik dieser parteiischen Geschichtsschreibung zuwendet und sie kritiklos bejaht, bleibt völlig unreflektiert! Aber, und das ist nun das Befremdliche: es wird nun gefordert, so solle es auch weiterhin geschehen. Nicht Rückkehr sondern weiter Anpassen, heißt jetzt die Maxime.Wie jedes Marktunternehmen sich dem jeweilgen Marktnachfragen anzupassen habe, so solle das auch die Kirche unternehmen.

Aber da dies wohl selbst den Deformern etwas zu dürftig erscheint, versuchen sie, dem noch eine theologische Rechtfertigung beizufügen. Jetzt konterkarieren sie ihren eigenen Anpassungsansatz, das Heil der Kirche läge im Sichanpassen an die Zeit, indem sie nun plötzlich ein Zurück zu den Uranfängen fordern. Jetzt gibt es plötzlich idealtypische Formen des Urchristentumes, die jetzt noch normative Bedeutung haben sollen. Stellen aus dem Neuen Testament werden angezeigt, aber ohne eine Auslegung. Drei Stellen aus der Apostelgeschichte , eine Paulusstelle und eine aus dem Mathäusevangelium. Das wird man wohl schwerlich eine biblische Fundierung nennen können. Sieht man sich die angezeigten Stellen an, kann man aber nur noch staunen! Die Apostelgeschichte ist nun wirklich der Beleg für die hierachische Struktur der Urkirche! Die Apostel sind nicht basisdemokratisch Gewählte sondern von Christus autokratisch eingesetzt. Die Apostel und Priester entscheiden im ersten Apostelkonzil ohne das Volk,(Apg 15,6): Die Apostel und die Ältesten traten zusammen, um die Frage zu prüfen. Erst zur organistorischen Umsetzung der Beschlüsse wurde dann das Volk dazugezogen. Apg 15, 22: Da beschlossen die Apostel und die Ältesten mit der ganzen Gemeinde, Männer aus ihrer Mitte auszuwählen.
Und Paulus Lehre von der Kirche und ihren Ämtern: was hat der Vergleich mit einem Leib, in dem jedes Glied seine Aufgabe hat,mit Demokratie zu tun? Ein kleiner Blick in die jüngerer deutsche Idengeschichte hätte diesen Reformern gezeigt, daß in der Weimaraner Repubkik gerade in antidemokratischer Intention das organologische Denken vertreten wurde: das soziale Gemeinwesen solle nicht demokratisch aufgebaut sein, fußend auf dem Einzelmenschen, sondern das Gemeinwesen sollle sich wie einen Gesamtorganismus verstehen, in dem jeder immer schon ein Glied des Ganzen ist. Paulus meint ja nicht, um im Bilde zu bleiben, daß das Auge mit dem Fuße zusammen darüber zu debatieren hätte, wie die Ohren zu hören hätten! Die Begeisterung für den urchristlichen Liebeskommunismus hat wohl dazu geführt, zu überlesen, daß aller Besitz den Aposteln zu Füßen zu legen war. Genau damit wird ihr Vorrang in der Urgemeinde aber aufs deutlichste unterstrichen. Es muß also konstatiert werden, daß die angezeigten Stellen in keiner Weise Belege für eine demokratische Struktur des Urchristentums sind.

Wenn man dann sich noch vor Augen hält, daß das Verhältnis Jesu zu seinen Jüngern das eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses war, dann wundert es nicht, daß sich diese Struktur im Urchristentum prolongiert in dem von dem Amt zur Gemeinde. Die Apostel setzt der Lehrer Jesu ein als seine Nachfolgelehrer und die wiederum setzen ihre Nachfolgelehrer ein. Nirgends findet sich ein Indiz für eine demokratische Wahl der Apostel oder Prebyter in der Bibel!

Nun wird versuchsweise auch ein theologisch systematisches Argument beigebracht:
„ Eine Kirche will Zeichen sein für die unbedingte Zuwendung Gottes zu den Menschen“. Und diese unbedingte Zuwendung zu jedem Menschen verlange nun eine Demokratisierung der Kirche!
Die Vorstellung einer unbedingten Zuwendung Gottes zu den Menschen ist nun selbst eine sehr fragwürdige Darlegung des Verhältnisses Gottes zu den Menschen. Gott will das Heil aller Menschen, das könnte man als unbedingten Heilswillen Gottes bezeichnen. Aber er setzt einen Ordo Salutis. „Wer glaubt und getauft wird, wird gerettet, wer nicht glaubt, wird verdammt, (Mk 16,16) kann als Kurzfassung dieses Heilsweges bezeichnet werden.

Zur Veranschaulichung: wenn ein Lehrer sagt, ich möchte, daß alle am Ende die Versetzung schaffen, dann kann das der Ausdruck der Liebe des Lehrers zu seinen Schülern sein. Wenn dann aber nicht alle die Versetzung schaffen, einige also sitzen bleiben, widerspricht das nicht der Nächstenliebe des Lehrers. Es zeigt aber, daß mit der unbedingten Nächstenliebe zu den Schülern es sich verträgt, Anforderungen an die Schüler zu stellen, und wenn diese Anforderungen nicht geleistet werden, Schülern die Versetzung zu verweigern. Das Ziel des Eintrittes in das ewige Leben ist an Bedingungen geknüpft, die der Mensch zu erfüllen hat, also, daß er glaubt und getauft wird. Erfüllt er sie nicht,tritt er nicht ein ins Reich Gottes. Es gehört zur Grundsubstanz der Reich Gottes Verkündigung, daß Jesu nicht verkündet, daß jeder, der eintreten möchte in das ewige Leben, auch eintreten werden darf. Deshalb gibt es keine unbedingte Zuwendung Gottes zu den Menschen, wenn darunter die hinreichende Bedingung für den Eintritt in das Reich Gottes verstanden werden würde.

Warum nun aber Gottes unbedingter Heilswille, daß alle das ewige Heil erreichen sollen, eine demokratische Struktur erfordern soll, ist völlig unklar! Um des Zieles, daß alle Schüler die Versetzung schaffen oder alle Kranken eines Spitales Gesundung erfahren, wird ja auch niemand eine demokratische Organisation der Schulen oder Spitäler einfordern! Und: im Urchristentum gab es keine Demokratie. Sie gab es nur als Forderung der Rote Korachs, die gegen Gottes Ordnung der Hierachie protestierte mit den Revolutionsworten schlechthin: „Alle sind heilig, die ganze Gemeinde und der Herr ist mitten unter ihnen. Warum erhebt ihr euch über die Gemeinde des Herrn?“ Lev. 16, 5. Um dieser Revolution wider die von Gott eingesetzte Hirachie willen wurde diese Rotte von Gott selbst ausgerottet !

Also resümieren wir: Die Vorstellung einer unbedingten Zuwendung Gottes zu den Menschen schließt nicht aus sondern ein die Tatsache, daß Gott uns den Weg des Heiles offenbart hat, der die Bedingungen des Eingelassenwerdens in das Reich Gottes benennt. Nur, wer diese Bedingungen erfüllt, geht ein ins Reich. Völlig unklar bleibt dann aber, warum Gottes unbedingter Heilswille eine demokratische Struktur der Kirche erheischen soll. Jesus Christus war kein Demokrat und nie war die Kirche demokratisch! Es bleibt so nur eines übrig: Wir sind Kirche fordern die Demokratisierung der Kirche, weil die Weltmenschen die Demokratie für die beste Organisationsform erachten.

Es ist eine altbekannte Tatsache, daß die Demokratie immer gefährdet ist, zur Ochlokratie sich zu pervertieren. Überfliegt man das Dossier und nimmt wahr, welchen beherrschenden Stellenwert das Thema Sex einnimmt, die Kirche solle ihre Sexualmorallehre liberalisieren, dann zeichnet sich darin wohl eine ochlokratische Tendenz in dieser Reformbewegung aus. Ihr Bauch ist ihnen nicht mehr ihr Gott, wie Paulus einst seine Kritiker entlarvte, sondern ihre sexuellen Wünsche und Begierden.Das gibt dieser Reformbewegung ihren vulgären und darum so populären Charakter. Man denke an die bittere Wahrheit, daß die Forderung nach einer Demokratisierung der Kunst immer nur ihre Pornographiesierung zur Folge hat!

Die volle Gleichberechtigung der Frauen
Der zweite Forderungskatalog der vollen Gleichberechtigung der Frauen ist eine Addition von der Forderung der Demokratisierung der Kirche und der Forderung, daß alle Ämter und Leitungsämter Frauen offen stehen sollen, also das Frauenpriestertum eingeführt werden soll. Zu diesem Punkte ist schon so vieles geschrieben worden, daß ich hier nur noch Eulen nach Athen tragen kann. Deshalb sei hier nur auf ein Problem hingewiesen. Der Priester empfängt in der Weihe die Vollmacht, Wein in das Blut Christi, Brot in den Leib Christi zu verwandeln. Jetzt könnte jemand meinen, daß Brot und Wein für die Feier der Eucharistie aus dem kulturellen Kontext des Urchristentums sich ergäben habe. Jetzt könne man auch statt Wein Bier nehmen und statt immer Brot auch eine Bratwurst. Jetzt spräche der Priester über Bier und Bratwurst die Konsekrationsworte. Würde sich Bier in das Blut Christi und die Bratwurst in das Fleisch Christi wandeln? Mitnichten! Die Vollmacht zur Wandlung bezieht sich auf Brot und Wein und nicht auf Bier und Bratwurst!

Christus hat Männer zu Priestern geweiht, als er die erste Eucharistie feierte und keine Frau, nicht einmal Maria, seine Mutter. Woher nehmen nun die Befürworter des Frauenpriestertunes an, daß eine Frau die Vollmacht zur Konsekration empfangen kann? Der Empfänger muß zur Gabe passen! Nur Brot und Wein gilt die Vollmacht des Verwandeltwerdens, nicht dem Bier. Männern gilt die Verheißung, daß sie nach Gottes Ordnung die priesterliche Vollmacht empfangen können. Wo gibt es die Verheißung Christi, daß diese auch Frauen empfangen können? Wo gibt es im alten Bund Priesterin? Und warum soll es dann im neuen Bund Priesterin geben? Es ist zu vermuten, daß es Frauen, die zum Priestertum geweiht würden, so erginge wie dem Bier, über das ein Priester die Wandlungsworte spräche: es geschähe nichts: das Brot bliebe Brot und die Frau ohne die Priestervollmacht. Denn der Empfänger muß von seiner Natur zu der ihm durch das Sakrament übermittelten Gnade passen! Daß die Frau von ihrer Natur dazu passe, dafür gibt es keinen Beleg in der Hl. Schrift oder in der Lehre der Kirche! Und ohne die durch das Weihesakrament vermittelten geistlichen Vollmachten wären alle Amtshandlungen des Priesters vollkommen ungültig. Das heißt konkret: wer die Kommunion in einer von einer Priesterin geleiteten Eucharistiefeier empfinge, der empfinge nichts außer Brot und Wein! Wer bei ihr beichtete, empfing keine Lossprechung seiner Sünden. Die Gemeinde würde so nur betrogen werden, erhielte sie Priesterin! Wer das Frauenpriestertum fordert, damit überall wieder Eucharistie gefeiert werden könne, schafft damit die Eucharistie ab, weil so die Gemeinde nur Brot und Wein empfinge und sonst nichts! Nebenbei: im Protestantismus hat zuerst Luther das Priestertum abgeschafft, indem er das Meßopfer beseitigte und nur ein sakramentales Abendmahl überließ. Daß eine Frau die Leiterin eines Mahles sein kann, das paßt dann auch zur Natur der Frau als Hausfrau und so war es dann auch nur noch eine Frage der Zeit, bis Frauen Pfarrerin werden durften. Aber es gibt keine evangelische Priesterin, weil es im Protestantismus auch keine Priester gibt.

Nebenbei: Die Forderung nach einer Veränderung der Zugangsbedingungen zum Priesteramt wird dabei lautstark begründet mit der Wichtigkeit der Eucharistiefeier für die Gläubigen. Damit es keine Gemeinde ohne die Eucharistiefeier gäbe, solle das Zölibat fallen und das Frauenpriestertum eingeführt werden. Könnte man meinen, daß den Reformern also die Eucharistiefeier so wichtig ist, wird man kurz darauf aber eines besseren belehrt: „ In priesterlosen Gemeinden hat die Zusammenkunft zum sonntäglichen Gemeindegottesdienst (zum Beispiel Wortgottesdienst)Vorrang vor der Teilnahme an einer Eucharistiefeier in einer Nachbargemeinde.“ (S.22) So unwichtig ist hier die Eucharistie, daß man auf sie verzichtet, um nicht in der Nachbargemeinde sie zu feiern! Man bleibt lieber Daheim ohne sie!

Das Zölibat

Der dritte Punkt spricht nun das materiale Hauptthema der Reformbewegung an, das Thema: Sex. Zwischen dem formalen Anlegen, dem der Demokratisierung, dem Außerformbringen der Kirche und der Forderung nach der Aufhebung des Zölibates für Priester besteht ein enger Zusammenhang.
Die Demokratisierung ist die formale Voraussetzung dafür, daß nun die Menschen frei nach ihrem Geschmack und ihren Wünschen die Inhalte der Kirche bestimmen. Und die Verpflichtung zum priesterlichen Zölibat ist nun eine Ordnung,die unserer ganz vom hedonistischen Geist erfüllten Zeit zutiefst zuwider sein muß. Als Argument wider das Zölibat fungiert wider die Zauberformel vom geschichtlich Gewachsensein dieser Ordnung. Damit soll die Relativität dieser Ordnung fundiert werden. Gewachsensein meint dann nicht eine Weiterentwicklung aus den Anfängen heraus sondern ein Bedingtsein durch externe Ursachen, sodaß das Wachsen mehr ein Fremdbestimmtsein durch Anderes ist als eine selbstständige Selbstentwicklung.Unreflektiert wird dabei zudem vorausgesetzt, daß die Geschichte der Kirche eine ohne Gott ist. Der hl. Geist mag zwar beim ersten Apostelkonzil gegenwärtig gewesen sein. Dort konnte das Apostelkonzil noch von sich sagen: „Denn der Heilige Geist und wir haben beschlossen“ (Apg 15,28), aber das darf eben für alle anderen Entscheidungen der Kirche nicht mehr gelten. Denn sonst müßten ja die weiteren Beschlüsse von Konzilien auch verbindlich sein. Das sei aber ferne!, rufen unserer Reformer von „Wir sind Kirche!“

Weil diese Ordnung nur geschichtlich entstanden sei, sei sie nicht verbindlich, ist somit eine These, die mit dem katholischen Verständnis von der Kirche als Leib Christi nicht vereinbar ist. Denn die Kirche glaubt an ihr Geführtwerden durch ihren Herrn, ihr Haupt Christi. Gerade weil es eine katholische Ordnung geworden ist, eine, die die ganze Römische Kirche praktiziert, ist es auch eine wahre Ordnung.


Positive Bewertung der Sexualität

Der vierte Punkt der Reformagenda wurde nun schon durch den dritten vorbereitet. Es wird eine positive Bewertung der Sexualität gefordert. Die Kernthese lautet, daß es die Aufgabe der Kirche sei, ihren Mitgliedern zu helfen, eine ihrem Gewissen gemäße Praxis der Sexualität zu finden. (S.25) Das wäre die Aufgabe der gesamten Morallehre der Kirche zugunsten einer protestantischen Gewissensethik. Mein Gewissen allein ist für mich die letztgültige Entscheidungsnorm. Damit wird die Moral der Gewissensfreiheit untergeordnet und zum Spielball der menschlichen Willkür. De facto wird so der Zeitgeist zur Quelle der Morallehre der Kirche. Das Dossier nennt das, ihren Gliedern einen Freiraum zu gewähren, in dem sie dann selbstverantwortlich entscheiden können. Und damit schließt sich der Kreis, indem wir so auf die erste Forderung zurückverwiesen werden, die nach der Abschaffung des päpstlichen Lehramtes. Diese Forderung beinhaltet somit auch die Forderung nach der Abschaffung jeder verbindlichen kirchlichen Morallehre zugunsten der Vorstellung, daß jedem sein Gewissen die letztverbindliche Instanz der Moral ist und somit nicht die Lehre der Kirche.



Damit könnten wir diesen Punkt abschließen, gäbe es da nicht noch die Forderung nach einer Rückkehr zur Teilnahme der kirchlichen Beratungsstellen für Schwangere in die staatliche Pflichtberatung. (S.25) Das Entscheidende ist dabei, daß in Deutschland Mütter ihre ungeborenen Kinder nur strafffrei töten lassen können, wenn sie einen Schein vorlegen, der ihnen bestätigt, daß sie sich von einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen haben. Nur wer bereit war, solche Lizenzen zum Töten auszustellen, kann anerkannter Partner der staatlich anerkannten Beratung sein. Ob der Pflicht zur Ausgabe solcher Tötungslizenzen ist die Kirche in Deutschland aus dieser Beratungspraxis ausgetreten. Nicht trat sie aus, weil sie Schwangere nicht beraten will, sondern weil die Ausstellung von Tötungserlaubnissen von ungeborenen Menschen mit der Moral der Kirche unvereinbar ist. „Wir sind Kirche“ wollen dagegen, daß die Kirche Beihilfe zum Töten von ungeborenen Kindern leistet durch das ausstellen dieser Tötungserlaubnisscheine.

Professor Häring bringt das in seiner Kritik am Hl. Vater Franziskus auf den Punkt im Geiste dieser Reformbewegung, wenn er kritisiert, daß der Papst gegen Abtreibung, Homosexualität und das Frauenpriestertum ist. Hier müsse der Papst seine Meinung ändern. (Vgl: Internetseite: Wir sind Kirche Deutschland, Aussendung Härings zum hl. Vater Franziskus.
Wir kennen den makaberen Witz: Was ist Demokratie? Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber entscheiden, was es zum Mittagessen gibt. Die ungeborenen Kinder sind so das prominenteste Opfer von: Mehr Demokratie wagen! So einst W.Brandt und diese Reformbewegung stößt ins selbe Horn: unter dem Vorwand des Beratenwollens will sie wieder Tötungslizenzen ausstellen lassen!

Frohbotschaft statt Drohbotschaft

Als Abschluß kommt nun noch der skurilste Teil: „Frobotschaft statt Drohbotschaft“. Der Untertitel lautet: „Mehr helfende und ermutigende Begleitung und Solidarität anstelle von angstmachenden und einenengenden Normen.“ Mit Bedauern müssen wir feststellen, daß unser Heiland diese moderne Seelsorgemaxime noch nicht gekannt hat und so auch nicht praktizierte! Wenn er das schon gewußt hätte, nie hätte er gesagt: „Wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet, wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden!“ Mk, 16,16! Zu der Frohbotschaft: „wird gerettet werden“ gesellt sich gleich die Drohbotschaft zu: „wird verdammt werden“.

Ob im Sinne von „Wir sind Kirche“ Ärzte demnächst nicht mehr ihre Patienten drohen dürfen: Wenn sie sich nicht operieren lassen, werden sie in Bälde sterben? Dürfen Sie nicht mehr zum Raucher mit schwerer Lungenentzündung sagen: Wenn sie nicht aufhören mit dem Rauchen, werden sie nicht mehr gesunden? Lassen wir diese Abstrusität auf sich beruhen. Es kann keinen Weg des Heiles geben, der nicht verbunden wäre mit der Warnung und Drohung, daß wer diesen Weg nicht beschreitet, nicht das Ziel des Heiles erreichen wird. Das gehört konstitutiv zu jeder Heilslehre dazu. Wo es eine offenbarte und erkannte Wahrheit gibt, da ist immer auch die Warnung vor den Folgen der Mißachtung der Wahrheit zugegen!


Ein ökomenisches Unglaubensbekenntnis

Gewichtiger ist da schon das in diesem Dossier publizierte: „Ökumenische Glaubensbekenntnis“.(S.12f)Es demonstriert anschaulich, welche Folgen die Forderung der Demokratisierung für den Glaubensinhalt der Kirche zur Folge hat.

Es ist wie das apostolische Glaubensbekenntnis dreigeteilt als Bekenntnis zu Gott, dem Vater, dem Sohn und dem Hl. Geist. Wesentlich ist nun, was aus der apostolischen Vorlage in diesem modernen Bekenntnis gestrichen wird, was man also nicht mehr glauben will.
„Wir glauben an Gott, den Vater, den Schöpfer der Welt...“ Der Himmel fällt weg und im zweiten Teil die Himmelfahrt Christi, sein Sitzen zur Rechten und folgerichtig im dritten Teil die Auferstehung von den Toten und das ewige Leben. Dies „Glaubensbekenntnis“ kennt nur diese Welt ohne Himmel und Paradies! Ein bißchen zu viel an Treue zur Erde (Nietzsche).

Anthopozentristisch wird dann der Schöpfungsglaube ausgelegt als Auftrag an den Menschen,in dieser Welt human zu leben, im Sinne von Frieden, Freiheit , Gerechtigkeit und Gleichheit. Da haben die Autoren wohl vorher die Französische Revolution mit ihren Idealen meditiert,statt den Glauben an Gott, den Schöpfer zu bedenken.

Von Jesus Christus weiß dieses Bekenntnis nur noch, daß er als unser Herr von Maria geboren wurde. Der Hl. Geist fällt hier aus wie auch Maria keine Jungfrau mehr ist! Daß er Gottes Sohn ist, wird ebenso verschwiegen! Stattdessen kommt ein schwacher Aufguß befreiungstheologischer Vorlieben, er ergriff Partei für die Armen, den Unterdrückten usw. Aus dem Kreuz Christi wird ein: getötet von den Mächtigen, weil er für die Unterdrückten eintrat, und „auferweckt zum Leben und zur Hoffnung für alle“. Nicht heißt es hier: zum ewigen Leben, auch gibt es keine Himmelfahrt oder ein Wiederkommen Jesu zum Gericht. Was ist das dann für ein Leben, zu dem er auferweckt wurde? Das bleibt völlig unklar. Der Auferweckte befreie und und eine uns, mehr weiß dies Glaubensbekenntnis nicht von ihm!

Vom Hl Geist weiß dies Bekenntnis nur zu sagen, daß es die Kraft des neuen Lebens in Christus sei.
Das Ziel sei die Menschheitsvergemeinschaftung als neue Weltordnung. Augenfällig: die Kirche fällt völlig aus, ebenso die Sündenvergebung, die Auferstehung der Toten und das ewige Leben. Stattdessen wird eine humanistische Version einer neuen Weltordnung als Menschheitsvergemeinschaftung skizziert. Ganz zum Schluß wird dann etwas trinitätstheologisches hinzugefügt: „den in Vielfalt einen Gott, Vater, Sohn und Heiliger Geist“. Liest man den Text genau, kann nicht gesagt werden, ob dieser Sohn mit Jesus Christus identisch ist oder ob er ein Anderer ist. Denn im Bekenntnis zu Jesus heißt es nur, er sei unser Herr, aber nicht, daß er Gottes Sohn sei. Auch fehlt hier das: aus dem Hl.Geist. Die Streichung des Glaubens an die Sündenvergebung läßt zudem mutmaßen, daß auch die Heilsbedeutung des Kreuzes Jesu Christi negiert wird. Es reduziert sich auf das simple Schema des Freundes der Armen, der so von den Mächtigen umgebracht wurde, dessen Befreiungskampf aber weiter ginge.

Dies Bekenntnis ist eines von vielen Versuchen, den apostolischen Glauben zu modernisieren, Alles Anstößige und Nichtzeitgemäße wird dabei gestrichen und durch Importe des aktuellen Zeitgeistes ersetzt: hier: der Wille zur Humanisierung der Welt, ein Schuß Befreiungstheologie und eine Eine-Neue -Weltordnungs-Utopie. Der Himmel, das Reich Gottes und das ewige Leben fallen dafür aus. Aber auch die Sündenvergebung. Auch fällt die Kirche völlig aus, stattdessen wird von einer multikulturellen Vielfalts-Einfalts-Welt geträumt.

Daß hier die Kirche ganz ausfällt und stattdessen eine Utopie einer humanisierten Welt gefeiert wird , paßt aber zum Duktus des Gesamtpapieres. Es soll keine Kirche mehr sein, sie soll aufgelöst werden, indem sie demokratisiert wird. Das Eigentum Christi, er ist der Herr der Kirche, er das Haupt, wir sein Leib, soll sozusagen vergesellschaftet und als gemeinnütziger Verein zur Humanisierung der Welt weitergeführt werden. Demokratisierung heißt die Entthronung Jesu Christ und die Machtergreifung der Gemeinderäte über die Kirche. Alle Macht den Räten! Ein Revolutionstraum, den schon die Rotte Korach träumte Numeri 16-17, nach ihnen die französischen und später die kommunistischen Revolutionäre Rußlands und jetzt als Miniatur unsere Wir sind Kirche Revoluzzer.

Dabei besteht das revolutionäre Anliegen schlicht gesehen nur in der Umkehrung Jesu. Sagte er zur Kirche: Ihr seid das Licht der Welt!, sagt diese Reformbewegung: Die Welt ist das Licht für die Kirche. Die Kirche solle sich verweltlichen,der Welt gleich machen, bis sie sich dann in der Utopie einer humanistischen Eine-Welt-Gemeinschaft einfach auflöst. Das ist ein fader Aufguß des Kulturprotestantismus, geradezu anrührend naiv in seinem Glauben an die Optimierbarkeit von Welt ,Gesellschaft und Mensch. Nur christlich ist das nicht und schon gar nicht katholisch.

Eine Frage bleibt uns noch. Warum triet diese Reformbewegung nicht einfach aus der Römisch.-Katholischen Kirche aus und tritt da ein, wo all ihr Fordern und Wünschen schon längst realisiert ist? Die protestantischen kirchenähnlichen Gemeinschaften haben doch all das, wonach sich diese Reformer sehnen! Warum kehren sie nicht um in ihre wahre geistliche Heimat, dem Protestantismus, statt von der Katholischen Kirche zu verlangen, daß sie sich aufgibt, indem sie sich vollkommen protestantisiert!

Uwe C. Lay


Sonntag, 27. Juli 2014

Organspende 2

Bin ich denn ein Ersatzteillager- oder haben Sie schon einen Organspenderausweis?

Eigentlich ist der Fall doch klar: da liegt ein Christ auf dem Sterbelager, die Ärzte geben ihm nicht mehr viel Lebenszeit und daneben ein Mitmensch, der um seines Überlebens willen ein bestimmtes Organ bedarf, das genau passend beim Sterbenden noch funktionsfähig vorhanden ist. „Ich opfere ihm mein Organ, ich spende ihm es, damit er weiter leben kann, denn mir als Sterbenden, was nützt mir da noch dies funktionsfähige Organ.“ Wird der Gehirntod diagnostiziert, dann erst kann dem Organspender das für einen anderen so wichtige Organ entnommen werden.

Aber nun offenbart sich genau hier ein beachtliches moraltheologisches Problem.Professor Schumacher hat darauf mehrmals verwiesen mit der Frage: kann den einem Toten ein noch lebendes Organ entnommen werden? Der Verdacht ist nicht von der Hand zu weisen, daß der Begriff des Gehirntodes den Tod so definiert, daß Organtransplantationen ermöglicht werden. Der Mensch wäre noch gar nicht ganz tot, nur sein Gehirn und noch nicht alle Organe, sodaß diese noch transplantierbar wären. Mein Tod träte dann- genau genommen- nicht mit dem festgestellten Gehirntod ein, sondern erst mit und durch die Entnahme der Organe. Ein Christ, der sich bereit erklärte zur Organspende erklärte sich dazu bereit, daß um des Überlebens anderer willen sein Sterben und sein Tod beschleunigt, wenn nicht sogar durch die Entnahme der Organe verursacht würde. Aber eine Selbsttötung oder Zustimmung zur eigenen Tötung wäre ein malum in se, eine durch noch so gute Absichten nicht legitimierbare Handlung. Auch wenn der Gehirntod verstanden werden würde als Punkt in einem irreversiblel verlaufenden Prozeß des Sterbens, bliebe das Problem, daß die Organentnahme den Eintritt des Todes zumindest beschleunigen, wenn nicht sogar verursachen würde, wenn geurteilt werden müßte, daß der Patient zum Zeitpunkt X nicht gestorben wäre, wäre ihm nicht das Organ entnommen.

Da dies offenkundig ein sehr gewichtiges Problem ist, soll nun versucht werden, hier Licht in das Dunkel dieser Materie zu bringen.


Eine Handlung an sich- eine Problemanzeige?

Gesetz den Fall, ich wollte mir den entzündeten Blinddarm operativ entfernen lassen, um eine Gefährdung der Gesamtgesundheit des Körpers zu vermeiden, wäre diese Operation moralisch legitim? Wenn ich als die Handlung an sich die Operation des Entfernens dieses Organes setze und den Zweck der Vermeidung der Gefährdung der Gesamtgesundheit nur als Intention der Handlung, dann müßte die Substanz/Essenz dieser Handlung an sich unter Absehung der Tatintention beurteilt werden. Ist es legitim, seinen Körper durch das Herausoperierren eines Organes zu verletzen? Dabei würde dann gelten, daß eine noch so moralisch legitime Handlungsintention nicht eine an sich moralisch verwerfliche Handlung legitimieren könne. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Die Handlung einer Operation als Verletzung des eigenen Körpers an sich kann so nicht gut geheißen werden, auch wenn die Intention dieser Handlung die der Aufrechterhaltung der eigenen Gesundheit ist. Ich müßte also auf diese Operation verzichten, auch wenn das eventuell mein Sterben in Folge eines geplatzten Blindarmes zur Folge haben könnte.

Das ist absurd und widerspricht eindeutig der Katholischen Morallehre.

Offensichtlich ist hier der Begriff der Handlung inadäquat appliziert: Die Handlung setzt ein Handlungsziel und Mittel zur Realisierung des Handlungszieles. Die Mittel sind nicht die Handlung an sich sondern nur das dem Ziele Untergeordnete. Nach Aristoteles beurteilen wir eine Handlung nach dem Wert ihres Zieles und ihre Sinnhaftigkeit danach,ob die Mittel zur Realisierung des Zieles in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zieles, dem erstrebten Gut stehen. Das Handlungsziel der Aufrechterhaltung der Gesamtgesundheit des Körpers erlaubt genau dann das Mittel der Operation, wenn diese zur Realisierung dieses Gutes nötig ist.

Die ganze Handlung ist zu beurteilen, der Zweck gehört konstitutiv zu ihr.

Auch wenn Bonhoefer ein protestantischer Theologe ist, der mehr um seiner politischen Praxis willen als um seiner Theologie gefeiert wird, so könnte er doch zum Thema der ethischen Erlaubtheit des Freitodes etwas Gewichtiges geschrieben haben in seiner Ethik. Er präsumiert, daß der Freitod (nur der Freitod ist eine ethisch relevante Handlung, wenn die Selbsttötung freiwillig gesetzt wird) nicht um des Freitodes willen getan wird, sondern um eines Zweckes willen und das der Wert dieses Zweckes diese Handlung, die ihren Zweck außerhalb ihrer Handlung hat, erst ethisch qualifiziert, wie auch eine willkürliche Körperverletzung von einer Körperverletzung mit dem Ziel der Wiederherstellung der Gesundheit zu unterscheiden ist. Ein anderes Beispiel: darf man sein Blut vergießen -etwa durch eine absichtlich beigebrachte Wunde? Nein. Aber man darf sein Blut spenden? Das setzt voraus, daß ich verletzt werde und Teile meines Blutes ausfließen.

Wer den Freitod wählt, um sein Leiden an einer unheilbaren Krankheit zu verkürzen, handelt rein egozentrisch und muß sich als Christ fragen: wenn Christus schon das ganze Kreuzleiden auf sich nahm, wie dürften wir es dann durch eine Selbsttötung verkürzen?

Gesetz den Fall, daß ein Soldat in Kriegsgefangenschaft vor der Drohung steht, gefoltert zu werden, sodaß er wichtige Geheimnisse verrät zum Schaden von Kameraden und seines Volkes und er davon ausgehen muß, daß er unter der Folter den Verrat nicht wird vermeiden können, dann wäre es nach Bonhoefers Ethik erlaubt, sich zu töten, um Schaden für Viele abzuwenden: einen Unschuldigen zu töten, (sich selbst), um Vielen das Leben zu retten. Auch wenn der Verrat unter Folter dem Gefolterten nicht als Sünde zuschreibbar ist, so stellt sich das ethische Problem in der Frage, ob er nicht das Mittel des Freitodes zu nutzen hätte,um zu verhindern, daß er in die Lage gerät, unvermeidlich dann Geheimnisse zu verraten.

Auch hier gilt: nicht ist der gewählte Freitod eine Handlung an sich sondern eine, die ihren Zweck außer sich hat: der Vermeidung des Geheimnisverrates. Wie es nicht die Handlung der Körperverletzung an sich gibt, so auch nicht den Freitod an sich. König Saul nahm sich das Leben, um nicht lebendig in die Hände der Feinde zu fallen, um so Schaden von seinem Volk abzuwenden, der entstehen würde, hätte der Feind ihn als Geisel nehmen können. War sein Freitod etwa trotzdem eine Sünde?

Wer ein Organ seines Körpers oder auch mehrere zur Spende freigibt, im Falle seines Todes, setzt ja die Organspende nicht als Handlung an sich sondern als eine Handlung, die ihren Zweck, ihren Wert außer sich hat: den Wert, anderen Menschen zum Weiterleben zu verhelfen durch das gespendete Organ. Das Problem ist offenkundig dabei, daß einem Toten nicht mehr ein lebendiges/funktionsfähiges Organ entnommen werden kann.1 Die Definition des Todes als Gehirntod definiert so den Tod des Menschen, daß nun, wenn er als tot erklärt wird, Organe noch „leben“, sodaß sie entnommen und zwecks Lebenserhaltung bei anderen Menschen implantiert werden können. Dieses operative Entnehmen nach der Feststellung des Gehirntodes „beschleunigt“ sozusagen das Absterben des ganzen Körpers, insofern zum Zeitpunkt der Diagnose des Gehirntodes noch Organe „leben“ und insofern der Erlöschungsprozeß aller Organtätigkeiten bis zum Gesamttod durch die operative Entfernung verkürzt bzw. beschleunigt wird.

 
Sterben, um andere zu retten?

Ist es legitim, den Prozeß des Absterbens, der mit dem Gehirntod eingeleitet, aber noch nicht vollendet ist, zu beschleunigen, um durch die Entnahme von Organen aus dem absterbenden Körper das Leben anderer Menschen zu retten? Unter Sterben wird hier der Prozeß der Abtrennung der Seele vom Körper verstanden und unter dem Todsein die Absentierung der Seele vom Leib, der so erst wieder zum Körper wird. Die Seele formt den Körper zum Leib und entleibt ihn durch seine Trennung. Eigentlich müßte stets vom Leib gesprochen werden, dem ein Organ entnommen wird.

Genau genommen ist dieses ein Spezialfall der Frage der Erlaubtheit des Freitodes. Wenn ich eine Handlung an mir vollziehen lasse, die dazu führt, daß ich früher sterbe als ich sterben würde, unterließe ich diese Handlung an mir, dann lasse ich an mir eine Handlung zu, deren immanentes Ziel das des eigenen Todes ist. Nun wird die Zulassung einer operativen Entfernung von Organen nicht erstrebt um des Zieles des eigenen Todes willen sondern, es wird um des Zieles, des Gutes der Hilfe für andere Menschen zum Weiterleben billigend die Verkürzung meines Sterbeprozesses hingenommen, weil nur so den Mitmenschen geholfen werden kann durch die Organspende.

Prinzipiell: ist es ethisch erlaubt, sein Leben zu beenden, um das anderer zu retten, wenn ohne diese eigene Lebensaufgabe den Anderen nicht geholfen werden kann, sodaß diese weiterleben können?

Konkreter: Wenn der Prozeß des Absterbens schon eingeleitet ist, der Gehirntod als Teiltod diagnostiziert ist, ist es dann erlaubt, den Prozeß zum Ganztod hin zu beschleunigen, wenn nur so anderen eine lebensnotwendige Hilfe ermöglicht wird durch die so entnommenen Organe?

Aus moraltheologischer Sicht muß dazu gesagt werden: Wenn Jesus Christus bereit war, um die Vielen zu retten, sein Leben aufzuopfern und er jederzeit befähigt gewesen war ob seiner Allmacht, dem Kreuzestod zu entgehen- gegen den Willen seines göttlichen Vaters allerdings- dann bestand sein Kreuzopfer in der freiwilligen Hinnahme dieses Opfertodes um des Heiles der Vielen willen. Wenn es ethisch nicht erlaubt wäre, sein eigenes Leben aufzuopfern, er nahm es hin, sich kreuzigen zu lassen, um das von Vielen zu retten, dann hätte Jesus gesündigt, als er freiwillig im Gehorsam Gott gegenüber seinen Kreuzestod auf sich nahm! Das sei ferne! Wie sehr der Sohn diesen eigenen freiwilligen Kreuzestod erlitten hat, zeigt sein Schmerzensschrei: Mein Gott,warum hast du mich verlassen! Aber er nahm im Gehorsam in der Intention, viele zu retten, den eigenen Tod auf sich. Es kann also legitim sein, Leiden und den eigenen Tod auf sich zu nehmen um der Realisierung eines hohen Gutes willen, das höherwertig ist als der Wert der Leidfreiheit.


Das Selbstopfer im Raume der praktischen Vernunft

Ist es aber auch naturrechtlich begründbar, daß es rechtens ist, sein Leben zum Wohle anderer aufzuopfern? Unter naturrechtlich sei hier verstanden, eine ethische Position, die allein im Raume der praktischen Vernunft begründbar ist.Dem rein utilaristischen Denken ist dies eine Unzumutbarkeit, weil ihm jeder Einzelner ein Zweck an sich ist, der so sich nicht für einen anderen opfern kann, weil er so sich selbst nicht mehr als reiner Selbstzweck anerkennt. Meinem Verdacht nach kommt jede personalistische Ethik zu einem ähnlichen Ergebnis. Ob der Verabsolutierung des Iches, ich bin mir Selbstzweck kann der Gedanke des Selbstopfers nicht mehr gedacht werden. Aber das sind nur bestimmte Spielarten philosophischer Ethik einer liberalistisch- modernistischen Weltanschauung. Wenn die liberalistisch-personalistische Philosophie den Einzelnen verabsolutiert2 und damit herausreißt aus seinem realen Leben als ein Glied von Lebensgemeinschaften und so den Anderen immer nur als Mittel zur Steigerung seines Lebens ansieht und vernünftig egoistisch die wechselseitige Anerkennung dieses Nutzungsverhältnisses fordert: ich nutze dich, weil du auch mich nutzen kannst und darfst- das Ideal der Partnerschaft- so muß eine realistische Ethik das Individuum als Glied von das Individuum übersteigenden Lebensgemeinschaften (Familie, Volk, Menschheit) explizieren, zu denen er auch ein Pflichtverhältnis hat: er lebt aus ihnen und für sie.

Eine solche realistisch konkrete Ethik, realistisch konkret, weil nicht vom Leben als Teilhabe an Lebensgemeinschaften abstrahierend, ist in unserer pluralistischen Gesellschaft aber nicht mehr verbindlich. Darum kann die Bereitschaft zum Lebensopfer in Form der Bereitschaft zur Organspende nur als eine freiwillige Option von den Staatsbürgern durch den Staat eingefordert werden, so sehr der Staat als die auf das Gemeinwohl hin ausgerichtete Institution zu diesem Opfer rechtens aufruft. Man denke an Aristoteles Bestimmung des höchsten Zieles/ Gutes das des Allgemeinwohles als die spezifische Aufgabe des Staates.
Aus christlicher Sicht- eine These

Aber aus christlicher Sicht- vorbehaltlich besserer Einsicht-kann um des Opfertodes Christi willen, seines freiwilligen Todes um des Heiles der Vielen willen kein Nein zur Organspende ausgesprochen werden.

Meinem persönlichen Eindruck nach leidet die nachkonziliare Moraltheologie auch an dem Vergessen des Zentralbegriffes der christlichen Ethik, der des Opfers. Es ist kein Zufall, daß aus Priestern hauptamtliche Gemeindeleiter werden- Pfarrer, und daß dann auch die Zulassung von Frauen zum Pfarrdienst gefordert wird- nicht unrechtens- weil sie ja gar keine Priester sein sollen sondern nur Vorsteherin einer gemeinschaftlichen Abendmahlsfeier- so daß hier die Pfarrerin wahrlich ganz Frau als Hausfrau, nämlich als Vorsitzende beim Tischmahl agiert!

Dabei ist das Opfer, das Selbstopfer der höchste Akt der Liebe. Kann diese urchristliche Wahrheit auch dem vernünftigen Denken als einsehbare Wahrheit zugemutet werden? Hier bin ich mir sehr unsicher, weil doch die heutige Ethik den Menschen ausschließlich als vernünftigen Egoisten expliziert- aber dieser vernünftige Egoismus kann nicht mehr das Selbstopfer für einen höheren Wert als das individuelle Leben denken, weil dieser Denkungsart, nicht erst seit Max Stirner das Individuum der höchste Wert ist.


Ist die christliche Position verallgemeinbar?

Aber jedes Gemeinwesen beruht auf dem Prinzip des Opfers. Wer Steuern zahlt, verzichtet auf einen Teil seines Einkommens/Besitzes, damit der Staat das von ihm abverlangte Geld für das Allgemeinwohl ausgibt. Jedes Individuum ist nun auch Teil des Gemeinwesens und so kommt ihm immer auch das, was er als Individuum aufopfert als Teil der Gemeinschaft wieder zu gute. Aber es gibt nun das Extrem, daß das individuelle Lebensopfer zu Gunsten der Allgemeinheit nur noch der Gemeinschaft, nicht aber dem Individuum zu gute kommt. (Es ist einsichtig, daß angesichts dieser Problematik des Sterbens für die Gesetze Gottes in der Zeit der Makkabäer der Gedanke der Auferstehung zum ewigen Leben entstand, mit der Gott die belohnt, die um seiner Gesetze willen ihr endliches Leben aufopferten, statt um des Lebens willen zu sündigen.)

Eine mögliche Antwort auf diese Problematik, (wenn jetzt nicht auf die Vorstellung von einen ewigen Leben rekurriert werden soll-m.E. setzen deshalb Kant wie Platon den Gedanken der unsterblichen Seele als Postulat der praktischen Vernunft- ) könnte sein:

Jeder Mensch muß sterben. Zur Qualität des menschlichen Lebens gehört so auch die Qualität, der Wert seines Sterbens. Durch die Möglichkeit zum Lebensopfer kann der Mensch selbst dem Feinde des Lebens, dem Sterben und dem Tode (so Paulus) noch einen weltimmanenten Sinn und Wert geben. Das an sich Sinnlose des Sterbenmüssens kann so zu einem höchsten Wert werden. Man denke nur an die japanischen Kamikazeflieger. Wer wollte diesen Soldaten einen Mangel an Selbstliebe , an Willen zum Weiterleben vorwerfen angesichts des Heroismus ihrer Tat ?


Resümee

Die Frage der Legitimität einer Organspende ist keine leicht zu beantwortende Frage. Sie bedarf der sorgfältigsten Prüfung und Abwägung aller Argumente. Aber für uns Christen muß dabei eines außer Frage stehen: daß wir keine legitime Antwort auf die Frage geben können unter Absehung des Opfertodes Jesu Christi , der sein Leben selber hingab, um die vielen zu retten.

Uwe C. Lay

P.S. Der Verfasser hat sich entschlossen, ob dieser Erwägung, einen Organspenderausweis zu beantragen.



1Es wird kolportiert, daß in China zu Tode Verurteilten gleich nach ihrer Exekution Organe entnommen werden zwecks Transplantation. Wenn das wahr sein sollte- aber wieso kann dann Exekutierten noch ein lebensfähiges Organ entnommen werden?- könnte man diesem ein gewisse moralische Legitimität nicht absprechen. Jemand, der so schwer gesündigt hat, daß der den Tod verdient hat, z.B. ein Mörder -unter der Prämisse der prinzipiellen Legitimität der Todesstrafe- würde so rein objektiv gesehen eine Wiedergutmachung leisten, insofern durch das ihm entnommene Organ einem anderen Menschen geholfen wird. Hätte er sich bereit erklärt für eine Organspende, könnte dies ihm auch als Wiedergutmachung zugerechnet werden. Daß der Staat einen Übeltäter wider das Allgemeinwohl durch so eine Organentnahmepraxis einen Dienst am Allgemeinwohl tätigen läßt-auch wenn dies unfreiwillig geschieht-ist m.E. ein Indiz der Ausrichtung dieses Staates auf das Allgemeinwohl, zumal in diesem Falle dem Exekutierten durch die Entnahme kein Nachteil/Schaden entsteht. Zu beachten ist dabei, daß allein die Seele die Individualität des Menschen konstituiert, indem sie auch den Körper individuiert zu dem Leib dieser Seele.
2Ich hege den Verdacht, daß die sog. personalistische Philosophie eine überspannte Reaktion auf Hegel/Marx und auch Fichte im Protestantismus war, weil bei diesen Denkern das Individuum., das Einzelne im Ganzen unterzugehen drohte, so daß nun man ins andere Extrem verfiel: der Verabsolutierung des Individuumes, des Besonderen gegenüber dem Allgemeinen . So wohl auch Adorno?

Welt ohne Werte


Wer kennt nicht diese Klage: es gäbe keine Werte mehr! Der Wertehimmel über Deutschland wäre leer gefegt. Wir lebten eigentlich im Nihilismus. Nur, es müßte  gefragt werden, ob dieses nicht eine optische Täuschung ist. Sicher, die Implosion des christlichen Wertehimmels, von Nietzsche prophezeit, erleben und erleiden wir seit dem Untergang des "Konstantinischen Zeitalters, von Kaiser Konstantin bis Kaiser Wilhelm II.Aber kam danach wirklich die Nacht des Nihilismuses? Erleben und erleiden wir nicht eher den Kampf um einen neuen Wertehimmel, nachdem nach dem "Tode Gottes" (Nietzsche)nur die alten Werte entwertet wurden, um neuen Platz zu machen. Nietzsche forderte ja nicht den Nihilismus, sondern seine Überwindung durch neue Werte!
Die Utopie des Säkularismus war die, daß die moderne Gesellschaft sich selbst steuern könne ohne eine religiöse Letztbegründung. Die Auflösung der Einheit der Gesellschaft in teilautonome Subsysteme mit eigenen Regelsystemen (Luhmann) erweckt zudem den Eindruck, daß es ein Werte und Normensystem für die Gesamtgesellschaft nicht mehr bräuchte, weil das die Subsysteme mit ihrer jeweiligen Funktionalität übernähmen.
Aber wir erleben etwas anderes: die Geburt und die Installation einer neuen öffentlichen Religion. Die christliche Religion war die öffentliche Religion der Konstantinischen Epoche. Sie tolerierte andere Religionen, sofern diese den Primat der christlichen Religion anerkannten.
Kann wirklich eine Gesellschaft, auch und gerade eine moderne ohne eine öffentliche Religion leben?
Offensichtlich wird diese Utopie als gescheitert angesehen. Darum wird die sog."Politische Korrektheit" und verbunden damit die "Holocaustreligion" als öffentliche Religion installiert. Alle anderen Religionen sind ihr gegenüber zu subordinieren, weil sie die öffentliche ist. Sie werden zu Privatreligionen, die den Primat der öffentlichen Religion anerkennen. Nicht der Substanz nach, sondern der Funktion nach ist die "Politische Korrrektheit" die öffentliche Religion, indem  sie diese Rolle einnimmt.
Das ist ihr Geheimnis!  

Dienstag, 22. Juli 2014

Erwägungen zum Freitod oder: Wollen wir einen paternalistischen Staat?

König Sauls Tod - ein Freitod

König Saul, eine wahrhaft tragische Gestalt: „Um Saul selbst entstand ein schwerer Kampf. Die Bogenschützen hatten ihn getroffen und er war sehr schwer verwundet. Da sagte Saul zu seinem Waffenträger: Zieh dein Schwert und durchbohre mich damit! Sonst kommen diese Unbeschnittenen durchbohren mich und treiben ihren Mutwillen mit mir. Der Waffenträger wollte es nicht tun: denn er hatte große Angst. Da nahm Saul selbst das Schwert und stürzte sich hinein.“ 1.Samuel, 31-3-4. Tragisch war sein Leben und auch sein Tod. Von Gott selbst zum König über Israel eingesetzt, von Gott dann verworfen, weil er nicht den Bann an feindlichen besiegten Königen vollziehen wollte, von Gott verlassen, Saul befragte ihn, aber er antwortete ihm nicht mehr und nun dieses Ende. Ist das, wie der Freitod des Judas der eines von Gott Verstoßenen? Gott reute es, daß er ihn zum König gesalbt hatte. 1. Samuel, 15, 35.

Die Tat: Der König, schwer verwundet in der Schlacht, er trifft seine Entscheidung: besser tot als lebend den Feinden in die Hände fallen. Er entscheidet hier nicht einfach als Privatperson sondern als Amtsperson. Welche Folgen hätte es, wenn der König lebend den Feinden in die Hände fiele! Von der politischen Erpreßbarkeit bis hin zu Mißhandlungen, in denen in der Person des Königs auch das ganze Volk Israel von seinen Feinden mißhandelt würde. Aus politischer Verantwortung wählt er so den Freitod- aber auch als Privatperson: nicht aus einem Mangel an Liebe zu sich selbst, etwa aus Lebensüberdruß sondern aus Achtung vor sich selbst. Die Mißhandlungsmöglichkeiten durch die Feinde vor Augen: das ist für mich aus Selbstachtung nicht zumutbar , urteilt er.

War es eine freie Entscheidung? Ja, freien Willens konnte er sich entscheiden, verletzt den Feinden in die Hände zu fallen oder sich von seinem Waffenträger töten zu lassen. Es ist ein Fall von freiwilliger Selbsttötung. War es aber auch eine Sünde, wenn sich Saul als König verantwortungsethisch durch eine Selbstötung der Gefangennahme entziehen wollte? Widerspricht es der Selbstliebe und der Selbstachtung als Geschöpf Gottes, wenn er, die Mißhandlungsmöglichkeiten vor Augen, einem zu Tode Gefoltertwerden, sich töten will, um sich vor einem solchen Tod zu bewahren? Es gibt für Saul Schlimmeres als den Tod und darum wählt er ihn. Oder ist es nicht doch das Ende eines von Gott Reprobierten? Oder erweist sich hier Gott seinem einstigen Erwählten gegenüber noch einmal als gnädiger Gott, indem er ihm die Chance gewährt, sich durch den Freitod vor dem Fallen in Feindeshände zu retten?


Über das Ideal eines selbstbestimmten Endes

In unserer postchristlichen Gesellschaft reüssiert die Vorstellung der Euthanasie als schöner Tod-verbindet sich hierbei ja das freiheitstheoretische Ideal des selbstbestimmten Lebens mit der Vorstellung eines menschenwürdigen Sterbens, indem der Mensch es vorzieht, seinem Leben ein selbstbestimmtes Ende zu setzen, statt ein für ihn unerträgliches Leben weiter zu erleiden. Die Schlagworte sind bekannt, hinter denen sich dieser Grundgedanke verbirgt: von der Patientenverfügung über die umstrittene Hilfe zum Suizid als Sterbehilfe bis zur Meinung, daß es der Würde des Menschen entspräche, frei und selbstbestimmt auch sein Leben beenden zu dürfen.

Wo von Freiheit die Rede ist, evoziert dies immer auch die Reaktion, zu betonen, daß der Mensch auch oder gerade in seinen gewichtigsten Entscheidungen nicht frei sich entscheide, sondern mehr oder weniger fremdbestimmt sei durch interne oder externe Faktoren, sodaß von einem Selbstbestimmungsakt nicht die Rede sein könne. Aber dieser aus der Empirie gewonnene Einwand wider den Freitod soll hier unberücksichtigt bleiben, weil in moraltheologischer Perspektive nur der Suizid als Freitod ein Thema dieser Disziplin ist- insofern er nicht freiwillig gewollt oder vollzogen würde, wäre er nicht eine Materie der Moraltheologie. Abzulehnen ist aber die Meinung, daß jeder Suizid kein Freitod sein könne, weil der Freitod immer unfreiwillig erstrebt werden würde. Die Katholische Theologie geht in der Regel davon aus, daß der Mensch für seine guten wie für seine sündigen Taten verantwortlich ist. Freiheit ist ein Postulat der praktischen Vernunft und keine empirisch vorfindliche Tatsache. So Kant. Nähme man das Argument der Beeinflussung erst, daß prinzipiell keine menschliche Entscheidung frei wäre, müßte man ja auch die Demokratie abschaffen, weil die freien Wahlen dann unfrei wären. Auch ist die von der rouseauischen Anthropologie beeinflußte Meinung, daß der Mensch von Natur aus immer nur das Gute wolle und nur durch eine negative Sozialisation zum Negativen neige, so daß er nur „unfreiwillig“ krankhaft das Negative wolle, nicht akzeptabel. Die christliche Moral geht von der Verantwortlichkeit des Menschen für sein Tun und Unterlassen aus und spricht dann von der Vergebbarkeit der Sünde und nicht davon, im Geiste oberflächlicher Sozialmilieutheorien den Menschen von seiner Verantwortlichkeit freizusprechen, als wäre der Mensch als Produkt seiner Sozialverhältnisse nicht eigenverantwortlich für sein Tun. Den Suizienten pauschal die Eigenverantwortlichkeit abzusprechen ist eine durch nichts zu begründende Entmündigung des Täters. Es ist ein Ausdruck des Respekters dem Suizenten gegenüber, ihm seine Tat als seine freie Tat anzuerkennen.


Freitod gleich Sünde?

Ist der Freitod immer eine Sünde und ist dies eine ausschließlich der Theologie vorbehaltene Einsicht oder kann schon jedes vernünftige Denken erkennen, daß der Freitod eine unzulässige vernunftwidrige Handlung ist?

Der jetzt gültige Katholische Katechismus gibt auf die erste Frage eine klare Antwort: ja, der Selbstmord ist immer eine sündige Tat, auch wenn die Umstände der Tat den Täter entlasten können, insofern diese Umstände die Selbstverantwortung für diese Tat schmälern1. Aber überzeugen die theologischen Argumente?

In 2281 heißt es: Der Selbstmord widerspräche der natürlichen Neigung des Menschen,sein Leben zu erhalten. Es sei ein schwerer Verstoß gegen die Eigenliebe und die Nächstenliebe, weil durch den Selbstmord der Mensch sich seinen Verpflichtungen gegenüber seinen Nächsten entzöge.

Wenn ein Mensch sein Leben beenden will, weil er sich sein Leben, wie er es jetzt führt und erleidet, nicht weiter zumuten will, so drückt sich in dem: Nicht mehr zumuten Wollen seine Eigenliebe aus. Sage ich, ich kündige dieses Arbeitsverhältnis, weil es mir unzumutbar ist, dann urteile ich damit, daß dies Arbeitsverhältnis meinem Selbstwertgefühl nicht entspricht- nicht aus einem Mangel an Selbstwertgefühl sondern ob meiner Selbstwertschätzung kündige ich dann dies Arbeitsverhältnis auf. Auch der Entschluß zum Freitod resultiert aus der Meinung, sich selbst dies Leben nicht mehr zumuten zu wollen- es lohnt sich für mich nicht mehr. Im Zeitgeist der Ökonomisierung des Denkens transformiert sich auch die Frage nach dem Sinn des Lebens zu der: lohnt es sich?, als wäre das Leben ein Geschäft, das man aufgibt, werden nur noch rote Zahlen geschrieben und dies impliziert ein positives Selbstwertgefühl, dem Eigenanspruch auf ein sich lohnendes Leben.

Auch kann gerade der Freitod um der Nächstenliebe gewollt werden, wenn ein Mensch den Eindruck gewonnen hat, seinen Nächsten etwa als schwerer Pflegefall nur noch eine Last und Plage zu sein,sodaß er sie von dieser Last befreien will. Konstruieren wir folgenden Fall: ein Pilot eines Militärflugzeuges, bestückt mit scharfer Munition, stellt einen Defekt am Flugzeug fest:das Flugzeug wird in Bälde abstürzen. Er könnte jetzt per Schleudersitz sein Leben retten, nur daß dann das Militärflugzeug in bewohntes Gebiet abstürzen und so das Leben vieler gefährden würde oder er verzichtet auf diese Rettungsmöglichkeit, sodaß das Flugzeug über unbewohntem Gebiete abstürzt, er dann aber sein Leben verlieren wird. Die Eigenliebe gebietet ihm, sich zu retten, die Nächstenliebe, auf seine Rettung zu verzichten, um das Leben vieler nicht zu gefährden. Es gibt also Fälle, in denen Menschen um der Nächstenliebe willen gegen die Eigenliebe handeln. Der Freitod wäre so gesehen nur dann eine sündige Tat, insofern er gegen die Eigenliebe und die Nächstenliebe verstieße und das gilt nicht für jeden Freitod. Der Mensch kann aus Eigenliebe sich töten, wie er auch um der Nächstenliebe willen wider die Eigenliebe handeln kann, indem er sein Leben aufopfert zugunsten des Lebens von Nächsten.

Als Hauptargument fungiert aber 2280 die These, daß Gott der Herr des uns geschenkten Lebens sei, sodaß der Mensch nicht über es verfügen dürfe. Der Mensch sei nur Verwalter und nicht Eigentümer seines Lebens. Aber der Katechismus sagt auch,. daß Gott dem Menschen das Leben geschenkt habe- was mir geschenkt worden ist, ist mir zum Eigentum geworden. Oder es ist mir nicht geschenkt worden, sondern nur ausgeliehen. Zudem: der Mensch ist als Freiheit zur Selbstbestimmung bestimmt durch Gott. Jeder Selbstbestimmungsakt ist ein Akt des Verfügens über mich: ich entscheide, verfüge über mein Leben, wenn ich heirate oder um des Himmelsreiches willen zölibatär lebe. Selbstredend muß der Mensch dann am Ende seines Lebens vor Gott eine Rechenschaft ablegen über sein Leben, wozu er es wie bestimmt hat. Aber diese Rechenschaftslegung setzt geradezu das Recht auf freie Selbstbestimmung voraus, denn hätte der Mensch kein solches Recht, dürfte er gar keine Selbstbestimmungsakte setzen.

Aber nur dem Unfreien, dem Sklaven ist das Recht auf Selbstbestimmung abgesprochen. Nun gibt es in der christlichen Tradition die Vorstellung, daß der Mensch ein Eigentum Gottes wäre und daß er so nicht über sich selbst bestimmen dürfe. Dann hätte der Mensch den Sozialstatus eines Sklaven Gottes. Ein Sklave darf nicht über sich entscheiden, er darf nur, was sein Eigentümer ihm befiehlt. Aber es darf wohl geurteilt werden, daß die Hl. Schrift und die Tradition nie wirklich den Menschen als Sklaven Gottes begriffen hat. Die gesamte Rede von der christlichen Freiheit wäre dann ja als ein großer Irrtum zu verwerfen.

Soll der Mensch nicht den Status eines Unfreien, eines Sklaven Gottes innehaben., dann muß ihm das Recht auf Selbstbestimmugsakte zugesprochen werden und in jedem Selbstbestimmungsakt verfügt der Mensch über sich selbst. Es müßte also erläutert werden, warum der zur freien Selbstbestimmung von Gott ermächtigte Mensch nicht das Recht habe, sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Dies Recht kann ihm aber nicht mit der These abgesprochen werden, daß er überhaupt kein Recht zur freien Selbstbstimmung hätte, denn damit würde Gott seine eigene Schöpfung, den zur Freiheit bestimmten Menschen selbst widerrufen und ihm zum Unfreien machen.

Man könnte somit mit dem Katechismus gegen ihn urteilen: genau dann ist der Freitod eine Sünde, wenn er gegen die Selbstliebe oder die Nächstenliebe verstößt, wenn also dieser Selbsbestimmungsakt gegen Gottes Gebot der Selbst- und Nächstenliebe verstößt, denn Gott hat dem Menschen zur Freiheit bestimmt, damit er sich gemäß Gottes Willen bestimmt und nicht gegen Gottes Willen sündig bestimmt. Offensichtlich verstößt nicht jede Selbsttötung gegen die Selbst- oder die Nächstenliebe.

Die Überschrift von 2280-2283 lautet aber nicht: Freitod sondern: Selbstmord. Eine Tötungshandlung ist nur dann ein Mord, wenn sie aus niederen Beweggründen heimtückisch gesetzt wird. Nehmen wir diese Überschrift ernst, dann zeitigt dies: nicht jede Selbsttötung wäre eine Sünde sondern nur die, die aus niederen Beweggründen erstrebt würde und das sind Beweggründe, die dem Gebot der Selbst- wie der Nächstenliebe widersprechen. Zur Veranschaulichung: wenn ein Soldat, in Kriegsgefangenschaft geraten, um den Verrat von Geheimnissen zu verhindern, sich selbst tötet, dann tötete er sich, um nicht durch einen Verrat das Leben vieler zu gefährden. Hier opferte ein Mensch sein Leben, um das vieler zu retten. Das kann auf keinen Fall aus christlicher Sicht eine Sünde sein, denn auch der Heiland hat sein Leben am Kreuze geopfert,um vielen das Leben zu retten. Der Katholische Katechismus wäre so viel differenzierter als die Vulgärmeinung, daß jede Selbsttötung eine Sünde wäre.


Zur Vertiefung:

Soll eine Handlung auf ihre moralische Qualität hin erörtert werden, muß die Handlung als Sinntotalität konstruiert werden, die ihren Endzweck in sich hat, denn nur so ist sie eine vollständige Handlung, die auf ihren Wert hin beurteilt werden kann, denn das Ziel der Handlung qualifiziert ja seinen Wert und gibt den Einzelmomenten der Handlung ihren Wert in Hinsicht auf ihre Zuordnung auf das Telos der Handlung. Würde ich fragen: ist es moralisch erlaubt, mir eine Wunde beizufügen, so müßte geurteilt werden, daß eine absichtlich herbeigeführte Selbstverletzung ein Vergehen gegen mich selbst wäre. Wenn dies aber eine Operation ist zur Wiederherstellung der Gesundheit, dann wäre eine Körperverletzung erlaubt, wenn nicht anders meine Gesundheit wiederherstellbar wäre. Die Handlung an sich ist die Heilungsoperation und nicht die Verletzung meines Körpers. Nur wenn ich vom Ziel der Operation absehen würde, erschiene jede Operation als unerlaubte Körperverletzung. So muß auch der Freitod nicht als eine Handlung an sich angesehen werden, die ihren Zweck in sich trägt, sondern der Freitod muß begriffen werden als ein Moment einer Gesamthandlung, die ihren Sinn nicht schon im Selbsttöten findet sondern erst in dem Ziel, das durch die Selbsttötung erreicht werden soll.

Kann diese Erwägung eine Hilfe für die jetzigen Kontroversen: Organspende, Sterbehilfe und Erlaubtheit einer Patientenverfügung sein?


Zur Organspende

Damit einem Menschen Organe entnommen werden können, sodaß sie anderen von Nutzen sein können, dafür ist es notwendig, daß diese noch leben. Einem Toten kann man so gesehen keine lebenden Organe mehr entnehmen. Die Definition des Todes des Menschen als Gehirntod soll das damit vor Augen gestellte Problem lösen: der als gehirntod erklärte Mensch gilt als tot, obgleich seine Organe noch leben, aber der Gehirntod einen irreversiblen Sterbeprozeß eingeleitet der, der durch die Entnahme von Organen nur beschleunigt aber nicht selbst verursacht wird. Aber es ist einzuräumen, daß die Todesursache nach der Entnahme von lebenswichtigen Organen diese Operation ist, auch wenn der Tod ohne diese Operation auch-nur später-eingetreten wäre. Wer sich zur Organspende bereit erklärt, akzeptiert somit, daß er durch einen chirugischen Eingriff eher sterben wird als er es würde, fände dieser Eingriff nicht statt. Somit ist dieser Fall ein besonderer Fall des Freitodes: ich bejahe eine Maßnahme, die zu meinem Absterben führt, um so Mitmenschen ihr Leben zu retten. Daß der Tod auch ohne diese Operation sich ereignen würde, ist kein Argument gegen die Subsumierbarkeit dieses Falles unter den Begriff des Freitodes. Denn von jedem Freitod gilt, daß er nur den Tod früher als ohne die Maßnahme herbeiführt.

Darf der Mensch seinen irreversibel eingetretenen Sterbeprozeß durch eine Maßnahme verkürzen,wenn das Handlungsziel das der Errettung des Lebens von Mitmenschen ist? Interessanterweise urteilt der Katechismus in der Frage, muß ein Patient jede seinen Sterbeprozeß verlangsamende Therapie bejahen, auch wenn diese das Sterben nur verlangsamt?, mit einem Nein und widerspricht so dem oberflächlichen Leseeindruck, daß jede Art von Freitod verwerflich wäre.Denn auch hier gilt, daß so durch die Unterlassung eine Maßnahme der Tod früher eintritt, als er eintreten würde, wäre die Maßnahme ergriffen worden. Der Freitod kann sowohl durch ein Tun, wie auch durch ein Unterlassen gewirkt werden, etwa, indem ein lebensnotwendiges Medikament nicht eingenommen oder eine überlebensnotwendige Operation nicht durchgeführt wird.

Wenn aber das Ziel den Wert oder Unwert einer Handlung qualifiziert, dann müßten hier Unterschiede gemacht werden. Wer seinen Sterbeprozeß durch eine Unterlassung früher hervorruft, der bejaht seinen Tod, um vom eigenen Leiden schneller befreit zu werden. Wer seinen Sterbeprozeß durch eine operative Entfernung von lebenswichtigen Organen beschleunigt, bejaht hier seinen Tod, um das Leben andere zu retten.

Aus christlicher Sicht ist der Akt des Sichopferns, um anderen das Leben zu retten, eine heroische Tat der Liebe, die uns Jesus Christus am Kreuze vorgelebt hat: er opferte sein Leben auf, um die Vielen zu retten. Damit ist die Bereitschaft zur Organspende eine wahrhaftige Möglichkeit der Kreuzesnachfolge Christi, weil hier ein Mensch, wie der Heiland, sein Leben dahingibt, um andere zu retten. Anders sieht es aus bei der Frage der Erlaubtheit der Unterlassung von Maßnahmen, die den Sterbeprozeß verlangsamten. Den hier unterläßt ein Mensch Maßnahmen, weil er hofft, durch den so früher eintretenden Tod von seinen eigenen Leiden erlöst zu werden: darf der Tod um der Befreiung von Leiden willen erstrebt werden? Dieses Erstreben des eigenen Todes widerspräche nicht dem Gebot zur Selbstliebe, weil ja der Sterbende ob der eigenen Wertschätzung sich sein Leiden nicht weiter zumuten will: das ist für mich nicht mehr zumutbar!, ist gerade ein Urteil, das die Liebe und Wertschätzung für sich selbst voraussetzt! Aber es widerspricht der Weise, wie Jesus Christus mit seinem Leiden umgegangen ist. Als Allmächtiger hätte er jederzeit sein Leiden, das uns Mel Gibsons Film: „Die Passion“ so eindrücklich vor Augen führt, vorzeitig beenden können, aber er wollte nicht: er trank den Kelch des Leidens bis zum bitteren Ende. Jedes Leiden steht so gesehen unter der Verheißung, die Paulus so formuliert:Für den Leib Christi, die Kirche, ergänze ich in meinem Leben das, was an den Leiden Christi noch fehlt. Kolosser 1,24.

Nähmen wir diese Verheißung als Christen ernst, dann würden wir wohl nicht den Tod erstreben als Befreiung von unseren Leiden. Dies macht den großen Unterschied von der Einwilligung zur Organspende und einer Patientenverfügung aus, in der auf bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet wird: das eine ist eine soziale Entscheidung, das andere eine rein egoistische: ich will den Tod, um vom Leiden befreit zu werden.


Freitod und Sterbehilfe

Sicher wird diese jetzige Erwägung unter Christen nicht auf viel Zustimmung stoßen, aber doch soll sie hier zur Diskussion dargelegt werden. Es widerspricht nicht dem Gebot der Selbstliebe, wenn ein Mensch sich sein Leiden nicht mehr zumuten will und so den Freitod wählt. Das ist kein christlicher Umgang mit dem Leid, aber einer, der der praktischen Vernunft nicht widerspricht. Wenn ein Leidender ob seines Leidens den Freitod nicht mehr selbst realisieren kann, ist dann eine Beihilfe zum Freitod moralisch verwerflich, wenn der Freitod in der Intention, sich sein Leiden nicht mehr zumuten zu wollen, nicht der Vernunft widerspricht? Wenn der Freitod so moralisch- nicht christlich- legitimierbar ist, wie sollte dann eine Beihilfe zum Freitod unerlaubt sein?

Als Extrempunkt steht dann noch die Frage nach einer moralischen Legitimität der Tötung auf Verlangen aus. Ein Versuch dazu: Wenn es nicht strafbar ist-nach dem positiven Staatsrecht- sich selbst zu töten, so müßte gefragt werden, ob es einem Menschen strafrechtlich gesehen erlaubt ist, genau dann jemanden zur Tötung zu bitten, wenn der den Freitod Wollende diesen Akt selbst nicht durchführen kann, etwa in Folge seines Krankseins. Wenn die Beihilfe zum Freitod erlaubt ist, wenn der Akteur der den Freitod Wollende ist und der Beihelfer nur sekundiert, dann könnte geurteilt werden, daß der den Suizid Wollende, wenn er soviel zum Freitod beiträgt, wie es ihm in seiner Lage objektiv möglich ist und der Beihelfer das ergänzt zur Vollendung des Freitodes, was zur Vollendung nötig ist, dann ein Recht auf eine Tötung auf Verlangen hat, wenn er als einzigen ihm möglichen Beitrag zur Selbsttötung nur noch das Vermögen hat, die Bitte um seine Tötung zu äußern. Hierbei wäre scheinbar der den Auftrag Erfüllende der Täter. Wenn aber das Augenmerk darauf gerichtet wird, daß der den Freitod Wollende all das, was er zur Realisierung des Freitodes kann, vollbringt, dann ist er doch der Hauptakteur und der Vollender der Beihelfer.

Anders verhielte es sich, wenn der zur Sich-Tötung Auffordernde weniger, als ihm objektiv möglich wäre, zur Vollendung des Freitodes täte, sodaß der auf die Auffordeung zum Töten Tötende einen Anteil an der Tötungstat vollbringt, die der den Freitod Wollende selbst hätte realisieren können.

Lieber tot als Sklave- ist eine bekannte Parole in Freiheitskämpfen. Es gibt für Menschen Lebensbedingungen, hier die Vorstellung, als Unfreier leben zu müssen, die das Todsein als Alternative zu einem Sklavendasein als erstrebenswert erscheinen läßt. Das ist eine Entscheidung, die nicht der Vernunft widerspricht. So könnte auch ein Mensch urteilen, daß ihm das Todsein erstrebenswerter ist als ein Weiterleben in seinem Leiden. Er will sich sein Leidensleben nicht mehr zumuten.

Uns Christen wird ein Ja zu dieser Lebensentscheidung fast unmöglich sein, aber wir dürfen unseren Umgang mit dem Leid, der sich an Jesu Christi Kreuzesleiden zu orientieren hat, nicht Nichtchristen zur Pflicht machen. Der bloßen Vernunft ist die Einsicht in die Sühnekraft des Leidens wohl eine nicht erreichbare Erkenntnis. Daß die Welt in und durch Schönheit erlösbar ist, dem mag sie mit Dostojewskij noch zustimmen; aber die Vorstellung der Erlösung durch das Leiden übersteigt wohl die bloße Vernunft. Jesu Christi Motivation, das Kreuzleid auf sich zu nehmen, ist die Liebe zu seinem Vater und seine Liebe zu den Menschen, aber erlöst, „Durch Liebe erlöst“ ist ein berühmter Hedwig Courths- Mahler Film, sind wir nicht durch die Liebe sondern durch das Kreuz, durch Leiden. Für eine postchristliche Gesellschaft heißt dies, daß wir Christen Handlungsoptionen wie etwa die einer Beihilfe zum Freitod als im Rahmen der praktischen Vernunft als legitime anerkennen müssen, auch und gerade wenn sie christlich inakzeptabel sind.

Es sei denn, die praktische Vernunft erbrächte Argument dafür, daß der Freitod eine ethisch nicht legitime Option ist. A. Camus schrieb so in seinem Essay: „Der Mythos von Sisyphos“: „Es gibt nur eine wirklich ernstes Problem: den Selbstmord. Die Entscheidung, ob das Leben sich lohne oder nicht, beantwortet die Grundfrage der Philosophie2 Die Antwort Camus, daß es nicht legitim sei, die Absurdität der Existenz des Menschen durch den Freitod zu lösen, weil die Absurdität sein soll, unterliegt einem klassischen naturalistischen Fehlschluß, daß aus dem, was ist, die Absurdität der menschlichen Existenz, geschlossen wird, daß das auch sein soll. Auch die These, daß der Mensch als endliche Freiheit keine irreversible Entscheidung treffen dürfe, weil er damit das Vermögen der menschlichen Freiheit überfordere, kann nicht überzeugen, denn dann dürfte auch niemand im Sinne der Katholischen Kirche heiraten, denn eine sakramental geschlosene Ehe ist unauflösbar und somit die Entscheidung für sie eine irreversible. Man muß mit L.Lütkehaus konzidieren, daß kein Vernunftargument begründen kann, warum das menschlichen Leben sein soll und warum es den „Nachteil, geboren zu sein“, P. Celan, nicht durch einen Freitod beenden darf.3 .

Nur in einer christlichen Gesellschaft kann die öffentliche Moral mit der christlichen koinzidieren. In einer postmodernen pluralistischen Gesellschaft kann dagegen etwas spezifisch Christliches wie die Vorstellung vom Wert des Leidens als Sühneleiden nicht ein Bestandteil der öffentlichen Moral sein. Und so müssen wir uns wohl abfinden mit der Vorstellung, daß der Wunsch, sein Leben zu beenden, um sich ein Leidensleben zu ersparen und dafür auch eine Beihilfe zum Freitod in Anspruch zu nehmen in der öffentlichen Moral zusehens auf Zustimmung treffen wird. Das ist keine christliche Moral, aber wir leben auch nicht mehr im christlichen Abendland.


Eine politische Entscheidung

Wo das Hohe Lied der Freiheit und des Rechtes auf Selbstbestimmung erklingt, da ist der Mißbrauch der Freiheit sehr nahe. Der harmlose Witz: klein Fritz, im Spital, ein Bündel Gras in der Hand spricht zu seiner Oma: „Oma, beiß doch ins Gras-dann bekomme ich ein neues Fahrrad. Die Mama hat es versprochen“ ist bekannt. Aber welche bittere Wahrheit wird daraus in unseren Zeiten, in der unter all dem Gerede vom humanen Sterben unüberhörbar der Wille zur Einsparung sich verbirgt: Kostensenkung im Gesundheitswesen. Der so lautstark angepriesene Verzicht auf die so vermaledeite Apparatemedizin, die menschliches Leben über Gebühr hinaus nur verlängere und so auch das Leiden der Patienten, die Idealsierung des Freitodes angesichts eines leidvollen Sterbens, das sind eben auch schöne Verhüllungen für die Aufforderung, doch sozialverträglich kostensparend sein Leben zu beenden. Der Selbstverständlichkeit, mit der heute auf die Prognose einer zu erwartenden geistigen Behinderung hin Kinder bis zum 9. Monat der Schwangerschaft „abgetrieben“ werden, entspricht der Wille, nicht mehr „lebenswertes“ Leben am Ende des Lebens „abzutreiben“. Euphemistisch heißt das dann: ein selbstbestimmtes Ende seinem Leben zu geben, mit und auch ohne den ausdrücklichen Willen des Patienten. Es muß eine politische Entscheidung sein, ob ob der Mißbrauchsmöglichkeiten des Ideales des Freitodes die Möglichkeiten dazu eingeschränkt werden sollen: Darf ein Mensch gegen dessen Willen zum Weiterleben gezwungen werden, und welche Grenzen sind der staatlichen Bevormundung Menschen gegenüber zu ziehen? Das Schreckensbild eines in eine Zwangsjacke eingepferchten Menschen, dem so an der Ausübung seines Freitodes verunmöglicht werden soll, ist bei aller Extremität des gewählten Bildes doch auch eine Mahnung: wie weit darf der Mensch gegen seinen Willen zum Weiterleben gezwungen werden. Muß es nicht auch Grenzen der staatlichen Bevormundung dem Einzelmenschen gegenüber geben!

Dies widerspricht nicht dem Recht, im Namen einer Privatmoral den den Freitod Wollenden davon überzeugen zu wollen, daß er nicht den Freitod wähle, aber es setzt der moralischen Seelsorge eine Grenze, daß einmal der Wille des Patienten zu respektieren ist, wenn er trotz aller Seelsorge den Freitod will und daß der Patient nicht unendlich lange beseelsorgt werden darf, und nie sein Nein zum Weiterleben respektiert und anerkannt wird.

Ein paternalistisch sich verstehender Staat wird auch immer sich um des Wohlergehens des Einzelmenschen gegenüber das Recht vorbehalten, ihn vor dem Mißbrauch seiner eigenen Freiheit zu schützen, indem er etwa bestimmte Genußmittel, ob ihres Gefährdungspoentiales verbietet, Beihilfe zum Freitod oder gar den Freitod selbst unter Strafandrohung stellt. Die christliche Religion kann nicht umhin, einzuräumen, daß sie eine starke Affinität zum paternalistischen Staatsverständnis hat. Das Ideal des guten Hirten als Königsvorstellung, im Neuen Testament auf Jesus Christus übertragen, beinhaltet einerseits das Idealbild des Hirten aber auch die Vorstellung von der sich nicht selbst regieren könnenden Herde. Der Mensch wird entweder schlecht oder gut regiert, aber nicht kann er sich selbst regieren. Darum bedarf er der Obrigkeit, des Staates, der ihn gut regiert, so das Königsideal des Alten Testamentes oder des Messias, der sein Volk regiert. Die traditionelle Sündenlehre bildet dabei den Mutterboden für ein solches Staatsverständnis: der Sünder, der ob seines Geneigtseins zum Bösen durch den Staat vor sich selber geschützt werden muß. Je größer das Gut ist, das der zum Sündigen immer geneigte Mensch zu zerstören droht, desto mehr ist der Staat gefordert. Darum schützt er den mit dem Freitod Liebäugelnden vor dieser Untat durch die Androhung von Strafe und der Diskriminierung des Selbstmörders. Darum schützte der christliche Staat seine Untertanen vor der falschen Religion, weil diese ihn des ewigen Lebens berauben kann, fällt er von der einzig wahren ab. Was immer in einer Gesellschaft als das höchste Gut, das summum bonum angesehen wird, das wird der Staat immer beschützen gegen die Staatsbürger, die gegen dies verstoßen.

Ein liberal-freiheitlich sich verstehender Staat wird dagegen, auch angesichts der vielfältigen Mißbrauchsmöglichkeiten menschlicher Freiheit der Eigenverantwortung des Menschen den Vorrang einräumen. Diese Vorstellung sieht mehr die Gefahr im Machtstaat, der ob der sündigen Neigungen der Regierenden zur Gefahr der Staatsbürger wird. Aus moraltheologischer Sicht ist es schwer, zu urteilen, welchem der beiden Staatsverständnisse der Vorzug zu geben ist, auch wenn die Einsicht in den zum Sündigen neigenden Charakter des Menschen ein paternalistisches Staatsverständnis zu bevorzugen scheint. Es muß politisch entschieden werden und das heißt realistisch eingeschätzt in unseren Zeiten in der Regel, daß gemäß den Interessen der Wirtschaft entschieden wird: Kosteneinsparung durch die Förderung sozialverträglichen Frühablebens.


Ein pessimistischer Ausblick:

Es ist wohl kein irrealer Albtraum, wenn man sich eine Lebensendberatungsstelle, angegliedert bei „Donum vitae“ vorstellt, die Lebensüberdrüssigen nach einer Beratung einen Berechtigungsschein zum Freitod ausstellt, einzulösen in einem Todeshospitz mit aktiver Sterbehilfe. .


Ein vorläufiges Resümee:

Wenn der Freitod nur dann eine Sünde ist, wenn er gegen die Selbst- und Nächstenliebe verstößt, dann ist nicht jeder Freitod eine Sünde. Saul hätte dann nicht gesündigt, weil er verantwortungsethisch fundiert sich für den Freitod entschieden hat und er aus Selbstachtung heraus nicht seinen Feinden in die Hände fallen wollte und sich durch seine Selbsttötung einem Zutodegefoltertwerden entzog. Wenn ein Mensch, um anderen ihr Leben zu retten, sein eigenes aufopfert, kann dies um des Kreuzes Christi willen nicht als Sünde angesehen werden. Die Motive des Freitodes qualifizieren so den Freitod erst moralisch. Anders gesagt: der Tod wird nie als Selbstzweck erstrebt sondern als ein Mittel gewählt, um ein Ziel zu realisieren. Und dieses Ziel qualifiziert erst in moralischer Hinsicht diese Tat. Der Selbstmord ist somit immer eine Sünde, weil hier der Tod aus niederen Beweggründen erstrebt wird, die dem Gebot der Selbstliebe und der Nächstenliebe widersprechen. Angesichts der Möglichkeiten eines Rechtes auf den Freitod und der Freigabe zur Hilfe zum Freitod ist es aber eine politische Entscheidungsfrage, ob um der Abwehr des Mißbrauches willen auch der Gebrauch diskriminiert werden soll. Daß der Versuch des Freitodes nicht mehr strafbar ist, wie auch der Selbstmord nicht mehr und so auch die Beihilfe zum Freitod, demonstriert die Abkehr des jetzigen Rechtsstaates vom Ideal des paternalistischen Staates, während er in der Unterscheidung von legalen und illegalen Drogen und der strafrechtlichen Verfolgung illegaler Drogen ganz paternalistisch ist. Ob der katholischen Sündenlehre wird uns Katholiken ein Votum für einen paternalistisch sich verstehenden Staat im Kontrast zum Zeitgeist, der immer weniger Staat und immer mehr Freiheit zur Selbstentscheidung will, naheliegen, aber nur, wenn dabei übersehen wird, daß auch das staatliche Regieren von der Sünde influenziert wird.

Hier muß wirklich eine politische Entscheidung gewagt werden für oder gegen einen Staatspaternalismus.

Uwe Christian Lay


1Vgl: Katechismus der Katholischen Kirche 1993.
2Camus, A., Der Mythos von Sisyphos, in: Camus, Albert, Das Frühwerk, 1967, S.397.
3Vgl: Lütkehaus, L., Nichts, Abschied vom Sein. Ende der Angst, 1999.


Freitag, 18. Juli 2014

Nachtgedanken 1

Ein Bild Wir kennnen es: die jubelnde Israelitin. Hinter sich das rote Meer, hinter sich das Haus der Sklaverei Ägyptens. "Mein Gott, mein Gott, hat mich und mein Volk befreit.!" "Mose führte uns in die Freiheit." Ein ganzes Volk jubelt.Gott, der Gott, der befreit. Aber dieses Bild hat auch eine Rückseite, die Nachseite. Eine ägyptische Mutter, knieend vor dem Grabe ihres Kindes, ihres einzigen. Kaum erblickte es das Licht der Welt, da mußte es schon sterben. Der Würgeengel Gottes tötete es. Und da tritt der Militärbote an sie heran, die Feldpost in der Hand: Ihr Mann, gefallen, ertrunken in den Fluten des Roten Meers. Gott ist der Gott der Liebe-aber ist er es auch für diese ägyptische Mutter? Oder ist Gott doch ganz anders als es uns die Zeitgeisttheologie verkünden und glauben machen will? Wir politisch Korrekten, sozialisiert in einer Kirche, die nur noch den Lieben Gott kennt, wir ertragen dies Doppelbild nicht mehr. Wir schauen allzeits nur auf die Sonnenseite des Lebens. Dieser Blog beschäftigt sich mit dem, was so der Sonnenscheinzensur zum Opfer fällt! Aber gerade so können wir hoffen, den wahren und vergessen Gott zu begegnen!