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Sonntag, 2. November 2025

Verwirrendes: „Freiheit“ und „Befreiung“- das benennt doch etwas rein Positives und Erstrebenswertes oder:Alles halb so wild? plus 2 Ergänzungen

 

Verwirrendes: „Freiheit“ und „Befreiung“- das benennt doch etwas rein Positives und Erstrebenswertes oder:Alles halb so wild?


So spontan wohl jeder dies Beides als etwas Positives bewerten und als etwas Erstrebenswertes erachtet, so diffus wird jedes Gespräch, wird nachgefragt, was denn darunter nun verstanden wird.Selbst die elementarste Unterscheidung, die zwischen der Willensfreiheit und die der Handlungsfreiheit ist nicht jedem bei Diskussionen über diese Thematik geläufig.Unter der Willensfreiheit wird die These verstanden, daß, wenn ich A will auch -A wollen könnte, daß ich also nicht determiniert bin,A zu wollen.Sagt jemand, er könne nicht aufhören,Alkohol trinken zu wollen,dann gilt er als süchtig und somit zumindest partikular als unfrei.Die Handlungsfreiheit besagt, daß das was ich will, auch realisieren kann. So besitzt ein Alkoholiker nicht die Willensfreiheit, mit dem Alkoholtrinken aufhören zu können, er kann aber die Handlungsfreiheit besitzen, seinen Willen, zu trinken,zu realisieren.Die Handlungsfreiheit setzt somit nicht die Willensfreiheit voraus und die Willensfreiheit ist nicht beeinträchtigt, wenn das freiwillig Gewollte nicht realisierbar ist.

Von daher ergibt es sich, daß der politische Diskurs sich auf die Frage der Handlungsfreiheit konzentriert: Können die Bürger das was sie wollen realisieren,sollen sie das Gewollte realisieren können oder gibt es Fälle,in denen eine Realisierung des Gewollten zu unterbinden ist und wo ist die Realisierbarkeit zu fördern. Der philosophische und theologische Diskurs konzentriert sich dagegen auf die Willensfreiheit als der Zentralfrage der Anthropologie, wohingegen die Rechtswissenschaft die Willensfreiheit präsumiert,um bei der Prüfung von Einzelfällen in Gerichtsprozessen zu prüfen,ob der Angeklagte für seine Handlung voll verantwortlich ist, das heißt,daß er sie freiwillig begann,oder nicht.Im Allgemeinen setzen wir aber voraus, daß unsere Mitmenschen für ihr Tuen und Unterlassen verantwortlich sind, auch wenn zugestanden wird, daß man nicht in jedem Falle für alle Folgen des frei verantwortlich Getanen verantwortlich ist.

Jetzt könnte man meinen,daß die Frage nach der Willens- und Handlungs-freiheit so unspektakulär sei,daß es eigentlich unverständlich sei,daß darüber so viel debattiert wird.Wird aber in die Erörterung der Handlungsfreiheit der nun viel komplexerer und vieldeutigerer Begriff der Gerechtigkeit eingeführt,erhält der Begriff der Handlungsfreiheit seine politische Brisanz:Ist es gerecht, daß die, die über eine große Kaufkraft verfügen,viel mehr ihrer Wünsche realisieren können als die, die über wenig an Kaufkraft verfügen?Es scheint nun natürlich zu sein,wenn unter der Kraft etwas rein Natürliches verstanden wird, daß es ein Kräftigerer mehr kann als ein Schwächerer,ob es nun um die Körperkraft geht oder etwas kultivierter um unterschiedliche Geschicklichkeiten, etwas tuen zu können.Wenn aber nun die verschiedenen Kaufkräfte verglichen werden, daß einige reich,andere arm sind, erscheint dies nicht mehr einfach natürlich so zu sein und damit auch als problematisch angesehen werden.

Niemand wird der Aussage,daß es einem Bürger nicht erlaubt werden kann, alles, was er will, ob nun freiwillig oder determiniert, auch realisieren zu können.Niemand darf eben einen anderen umbringen, auch wenn er das möchte. Strittig kann nur sein, was alles Bürgern nicht erlaubt werden darf.Diese Frage gehört so wesentlich zum politischen Diskurs,aber auch zu jedem moralischen.Es gilt aber: Dürfte jeder alles realisieren, was er sich will, die Welt würde sich in eine Hölle verwandeln!

Die Vorstellung,jeder Mensch wolle freiwillig nur das Gute,sodaß ein Fehlver- halten auf eine Unfreiwilligkeit des Gewollten,etwa eine psychische Störung zurückzuführen sei,lebt aus einem nicht begründbaren Glauben an das Gutsein jedes Menschen.

So dürfte Niemand der Parole der Befreiung als etwas grundsätzlich Positiven zustimmen, denn dann dürfte ja jeder Bürger Verbrechen begehen,nur weil er sie wollte.Als positiv kann so nur eine Befreiung beurteilt werden, wenn damit eine nichtakzeptable Behinderung der Freiheit intendiert ist. So könnte man kritisch anfragen, ob die bestehenden Antirauchergesetze die Freiheit der Gastronomiebesitzer wie die seiner Kunden unzumutbar beeinträchtigten.

Die oft gemachte Unterscheidung von der Befreiung von etwas von der Freiheit zu, verändert die bis jetzt skizzierte Problemlage nicht wesentlich:So empfindet jeder die Befreiung von Sorgen als etwas Positives, wollte aber jemand die Befreiung von allen Pflichten fordern,müßte das strikt abgelehnt werden. Und so wirft auch die Freiheit wozu zwingend die Frage auf:zu etwas Erlaubbarem oder zu etwas Nichterlaubbarem und evoziert wie immer die Frage,wer wie entscheidet, was zu erlauben ist oder was nicht?

Ein besonderes Problem sei hier noch erwähnt: Wenn ich etwas will, freiwillig, aber zur Realisierung dessen notwendig etwas als ein Mittel dazu brauche, beeinträchtigt dies meine Freiheit? Oder beeinträchtigt das nur meine Freiheit, wenn das Mittel ich nicht notwendig dazu bräuchte, sondern nur kontingent bedingt. Wer sich waschen will,muß notwendig dazu Wasser gebrauchen,daß ich das aus dem Wasserhahn entnommene Wasser aber bezahlen muß,ist keine natürliche Notwendigkeit.Sind so nur natürlich notwendig zu verwendende Mittel keine Beeinträchtigung meiner Freiheit,alles andere gesellschaftliche Konventionen,die zu recht oder evtl zu unrecht meine Freiheit beschränken?

Nun erfolgt eine etwas kontraintuitive These:Der Mord ist auf jeden Fall eine unerlaubte Handlung und wird streng bestraft. Wenn man nun frägt,ob die Androhung einer schweren Strafe die Willensfreiheit,jemanden ermorden zu wollen und die Handlungsfreiheit,es dann auch zu realisieren, beseitige,so muß das verneint werden.Er kann freiwillig morden wollen und es realisieren,nur muß er dann das Risiko eingehen,bestraft zu werden. Wer diese Konsequenz nicht will,der will dann auch den Mord nicht mehr freiwillig..

Warum konnte dann im Urteil Luthers die Frage nach der Willensfreiheit zu der wichtigsten Frage der Theologie werden,ja seiner Meinung nach immer die wichtigste sein? Luthers radicale These dazu lautete,daß wenn der Mensch erkennen könnte, was das Gute sei und es dann noch kraft seines Wlllens auch wollen kann, dann bedürfe er keiner Gnade Gottes mehr,um vor Gott durch sein eigenes Wollen und Tuen gerecht vor Gott zu sein.Nicht erst seit Luther, schon der hl.Augustin erörterte diese Frage auf das Intensivste.Mit dieser Debatte ließe sich leicht eine ganze Bibliothek anfüllen,wenn auch nur die wichtigsten Beiträge dazu aufgenommen würden.Jetzt ist aber dieser Diskurs,man könnte meinen ob seiner vollständigen Ausdiskutiertheit ad acta gelegt und stattdessen heißt es nun,daß Gott jeden Menschen liebe, weil er ein Geschöpf Gottes sei, sodaß die Frage:Wie werde ich vor Gott und welche Rolle spielt dabei der freie Wille?,nicht mehr en vogue ist.

1.Corollarium

Daß es die Willensfreiheit und eine Handlungsfreiheit gibt,könnte bestritten werden durch die These,daß alles sich so wie es sich ereignet, notwendig ereignet, die Welt ein sich geschlossenes System sei, in dem alles durch das System determiniert sei. Wenn die Welt nur das wäre, was durch indikativische Aussagesätze erfaßt wird, stimmte das, aber die konjunktivischen Aussagesätze erschaffen die Welt der Freiheit, daß ales auch anders sein könnte, denn auch die Welt der indikativischen Aussagesätze ist eine durch diese Sätze ershaffene Welt. 

2.Cotollarium

Kontraintuitiv ist die These, daß die Meinungsfreiheit nicht beseitigt ist, wenn die Äußerung unerwünschter Meinungen sanktioniert wird, aber es bleibt die Freiheit, seine Meinung äußern zu können oder auch nicht,nur daß dann mit Sanktionen zu rechnen ist, wenn Nichtgenehmes geäußert wird. Im Arbeitsleben gibt es eben oft Vorgesetze und jeder Subalterne weiß, daß es oft nicht folgenlos bleibt, widerspricht man einem Vorgesetzten.Aber daß es Dissidenten, von dem offiziell als Akzeptabel Abweichende gibt, beweist, daß diese Freiheit nicht beseitigbar ist, denn selbst die aus Opportunitätsgründen dann Nichtwidersprechenden machen ja von ihrer Freiheit gebrauch, nicht zu sagen, was sie wirklich meinen. Eingedenk Hermann Hesses Erwägungen zum "Steppenwolf" sind die, die  sich trauen,nicht im Einklang mit dem zu denken und zu reden, was gerade angesagt ist,immer eine winzige Minderheit, ohne die aber es im öffentlichen Diskurs nur ein Erstarren im immer wieder Wiederholten gäbe.   

 

Donnerstag, 2. Oktober 2025

Confusionen über eine „Handlungsohnmacht“ Jesu Christi, über die Willens- und die Handlungsfreiheit des Menschen 2.Teil

 

Confusionen über eine „Handlungsohnmacht1 Jesu Christi, über die Willens- und die Handlungsfreiheit des Menschen 2.Teil



Zur Klärung der Handlungsfreiheit verwendet der Artikel die Situation eines in einem Gefängnis Einsitzenden. Vieles, was er möchte, kann er nicht realisieren, er kann nicht reisen, auch wenn er es will, aber es bleiben ihm doch auch Handlungsfreiheiten.Aber es gälte: „Mir ist die Freiheit eines selbstbestimmtrn Lebens genommen.“2 Dann wird noch zwischen der physischen und der rechtlichen Freiheit unterschieden: „Wenn der Staat Mord oder Betrug verbietet, nimmt er mir nicht die phyische,sondern bloß die rechtliche Möglichkeit zu solchen Handlungen.“3Unter der Willensfreiheit wird nun, und um die geht es diesem Artikel, verstanden: „Mein Wollen ist von mir selbst bestimmt und nicht von etwas Anderem.“4 Hier taucht schon eine gewisse Unklarheit auf, denn es fehlt eine eindeutige Qualifizierung dieses Selbstbestimmens: Könnte ich, wenn ich mich zu A bestimmt habe, auch zu -A bestimmt haben, ist mein Sichselbstbestimmen wirklich ein freies? Nun wird behauptet: „Und genau an diesem Punkt melden sich Zweifel an: Gefühle,Neigungen und Wünsche entstehen in mir, ohne dass ich ihre Entstehung gewollt und geplant habe.Aber sie steuern mein Wollen.“5 Wenn meine Gefühle,Neigungen und Wünsche mein Wollen bestimmen, dann bestimmen sie meinen Willen nur, weil ich sie als Beweggründe in meinen Willen aufgenommen habe. Wenn ich Hunger habe, dann kann ich essen wollen, um den Hunger zu stillen, ich kann aber auch beschließen, weiter arbeiten zu wollen und so jetzt nicht den Hunger stillen zu wollen. Sich frei selbst zu bestimmen, heißt, frei zu entscheiden, was ich will oder was ich nicht will. Genau das ist das Vermögen des freien Willens. Die Behauptung: „Mein Wollen wird also durch meine natürlichen Antriebe gesteuert“ ist so eindeutig falsch.

Jeder Mensch kann sich kontingent zu seinen natürlichen Antrieben verhalten und das ist seine Willensfreiheit. So entschieden sich die Märtyrer, lieber zu sterben, als gegen Gott zu sündigen und bewiesen so, wie es auf das erhellendste das 4.Buch der Makkabäer aufweist, daß der Mensch nicht mal dem stärksten natürlichen Antriebe,dem des Überlebenwollens unterworfen ist.

Im Artikel wird dann in Anlehnung an Kant behauptet, der Mensch unterläge einer Naturkausalität“,durch die er determiniert sei. In dem Artikel wird diese Behauptung gerechtfertigt durch die Behauptung: „Wenn wir etwas Betimmtes wollen,dann eben aus Neigung,Angst,Wut,Neid usw.“6 Dieser Anschein einer „Naturkausalität“ entspringt nun dem Ausklammern des Denkens im Modus des Konjunktives, daß jede indikativiche Aussage: „A ereignete sich“ durch die konjunktivische: „A hätte sich auch nicht ereignen können“ ergänzbar ist. So wie die Zahl „Eindrittel“ nicht in der Menge aller Dezimalzahlen existiert, existieren heißt ein Element einer bestimmten Menge zu sein,sie aber in der Menge aller Zahlen existiert, so existieren alles konjunktivische Ausgesagte nicht als ein Element der durch indikativischen Aussagen konstituierten Welt, sondern in der möglichen Welt, die durch die konjunktivischen Welt konstituiert wird. Nur etwas, von dem nicht gedacht werden kann, daß es ist, kann nicht durch ein konjunktivisches Denken als Seiendes negiert werden.

Aber mit Kant soll nun das Reich der Freiheit vom imperativischen Denken her begründet werden: „Wir können, weil wir sollen!“ Diese Aussage aus dem Munde des protestantischen Kant muß nun jeden Lutherkenner maßlos irritieren, ist doch Luthers genuine Anliegen der Kritik des Gesetzes, daß der Mensch nicht kann, was er soll und daß er deswegen nur allein aus der göttlichen Gnade durch das Evangelium und nicht durch Gottes Gesetz gerechtfertigt werden kann. Gegenüber Erasmus von Rotterdamm bezeichnete Luther die Frage, ob der Mensch aus sich heraus das Gesetz halten könne, daß er könne, was er solle, oder nicht, für die Grunddifferenz zwischen seiner Theologie und die der Kirche!

Verweilen wir trotzdem bei Kant, trotz des Protestes aller Reformatoren! Wenn dann aber in dem Artikel behauptet wird: „Moralität ist sich durchsetzende Vernunftmacht gegen Naturmacht“ 7 wird alles konfundiert. Die „Naturmacht“ kann den Menschen nur beherrschen, wenn er die Antriebe der Natur in seinen Willen als Gründe, etwas zu wollen, aufgenommen hat. Erst der Mensch in seiner Nichtdeterminiertheit, kann sich dazu frei bestimmen, natürlich oder widernatürlich zu leben. Die These des in seiner Bedeutung kaum überschätzbaren Arnold Gehlen, daß der Mensch ein Mängelwesen sei, beinhaltet auch die Aussage, daß er durch seine Natur defizitär determiniert sei und so zur Bewältigung der Kontingnz, so oder so wollen und handeln zu können, der Institutionen, ja überhaupt der Kultur. Daß der Mensch frei sich selbst bestimmend ist, ermöglicht so erst ein moralisches oder unmoralisches Wollen und Handeln können und gründet sich so gerade in seiner Nichtbestimmtheit durch seine Natur.

Nun wird behauptet, daß die Freiheit durch die Willensschwächegefährdet werde. Das ist eine weit verbreitete Fehleinschätzung. Wenn ein Raucher sagt: „Ich will aufhören, zu rauchen, denn mein Lungenarzt hat mir das geboten, damit ich wieder gesunde“ und er doch jeden Tag wieder zur Zigarette greift, dann ist das kein Resultat eines schwachen Willens, sondern dieser Raucher will aufhören und will nicht aufhören! Er will aufhören, um wieder gesund zu werden und er will nicht aufhören, weil er nicht auf den Tabackgenuß verzichten will. Beide Willen in ihm können nun sehr stark sein, ihn innerlich zerreißen und sind so beide nicht schwach. Die Maxime des: „Carpe diem“ verhilft dann aber oft dem Willen, zu rauchen den Sieg über den Willen, mit dem Rauchen aufzuhören! Das kurzfristig Genuß Versprechende wird dem langfristiger Genuß Versprechendem, hier der Gesundheit der Vorzug gegeben. Hierbei siegt der eine Wille über den anderen.

Die andere Gefährdung der Willensfreiheit sei der „Irrtum“, bzw ein Mangel an Wissen, die „Unwissenheit“ gar.8 Der Text will das an Hand des Beispieles giftiger Speisen verdeutlichen. Das Wissen, daß eine Speise giftig sei, schlösse die Handlungsoption, die giftige Speise zu essen, aus. Das ist ein simpler Irrtum, denn es könnte ja sein, daß ich, die Absicht habe, mich zu töten, und gerade deshalb die giftige Speise zu mir nehme und es soll auch Menschen geben, die Anderen giftige Speisen zu essen geben, um sie zu töten. Wissen über etwas erbringt Gründe, eine betimmte Handlung zu vollziehen oder nicht zu vollziehen, aber der freie Wille entscheidet ob er die Gründe als Beweggründe für sein Sichentscheiden annimmt oder nicht. Die freie Wahl wird durch mögliche Gründe für A und nicht für -A nicht beeinflußt, sondern sie werden ja erst zu Gründen für eine Entscheidung, wenn ich sie für mich als Gründe aufnehme.

Ist etwa ein Produkt billiger als ein anderes, das aber von besserer Qualität, so entscheidet der Käufer, ob er zum Auswahlkriterium den Preis oder die Qualität tnimmt.Die Freiheit eines Sichentscheidens wird so durch mein Wissen über das Zuentscheidende weder größer noch kleiner noch gar beseitigt. Ein simples Beispiel möge das veranschaulichen: Wenn eine Guppe sagt, daß sie gemeinsam Ball spielen wollen, dann ist aus dem Wissen, was ein Ball ist, aus seinem Begriff nicht ableitbar, was nun der angemessene gemeinsame Umgang mit dem Spielgerät „Ball“ ist. Wenn aber eine Entscheidung getroffen worden ist, die sich nicht aus dem Wissen um den Ball als ein Spielgerät deduzieren läßt, etwa, Fußball zu spielen, ist durch diese Dezision festgelegt, wie nun mit dem Ball zu spielen sei, eben gemäß dem Regelsystem des Fußballspieles. Jedem Entscheiden liegt so eine Anfangsentscheidung zu Grunde, die dann eine Kriteriologie für alle Folgeentscheidung aus sich heraussetzt, die aber als die erste nicht selbst wiederum durch etwas anderes begründet sein kann.9

Die Antithetik von einer repressiven Autorität, die mir „die Entscheidung abnehmen“ möchte und einer aufklärenden Autorität, die mich zu einer „vernünftigen Entscheidung befähigen“ möchte10 erscheint dann doch sehr haarspalterisch, kann doch keine Autorität mir meine Entscheidung abnehmen, das von ihr Gesagte für wahr oder für unwahr zu halten und keine sagt von sich, daß das von ihr Vertretende nicht die freimachende Wahrheit sei. So hat sicher Josef Stalin nie daran gezweifelt, daß er keine repressive sondern eine aufklärende Autorität sei, denn subjektiv war er und viele mit ihm davon überzeugt.

Der Artikel verweist nun auf etwas sehr Obskurantistisches: auf die „Wahrheit der gleichbleibenden Natur des Menschen.“11 Die Frage, ob es eine solche gibt angesichts der Möglichkeit der Cyborgisierung des Menschen, daß er zu einem Synthesewesen aus Natur und Technik sich entwickeln könnte, und ob dieser Mensch dann noch ein Mensch oder ein Nichtmehrmensch ist, wäre sehr diskussionswürdig als eine Debatte um die Anliegen des Transhumanismus, aber hier soll sich auf den problematischen Begriff der Wahrheit der Natur des Menschen kapriziert werden. Entweder meint diese Wahrheit indikativische wahre Aussagen über den Menschen, dann besagen die eingedenk David Humes Kritik des naturalistischen Fehlschlusses nichts über was und wie der Mensch sein soll, aus, oder aber die Wahrheit ist hier imperativistisch gemeint, daß so der Mensch sein soll. Wer bestimmt dann aber wie, wie der Mensch in Wahrheit sein soll? Das kann für den theologischen Diskurs nur die oberste Autorität, Gott selbst sein: Seine Autoität setzt, was wahr ist und sein soll. Wenn darunter die „Wahrheit der göttlichen Offenbarung12 gemeint ist, muß dem unbedingt zugestimmt werden.









1P.Engelbert Recktenwald, Was ist Freiheit, in: Informationsblatt der Priesterbruderschaft St.Petrus, 10/2025, S.12.

2P.Engelbert Recktenwald, Was ist Freiheit, in: Informationsblatt der Priesterbruderschaft St.Petrus, 10/2025, S.12.

3Wie Fußnote 1.

4A.a.O. S.13.

5A.a.O.S.13.

6A.a.O.S.13.

7A.a,O. S.13.

8A.a.O.S.14.

9Vgl hierzu Fichtes Wissenschaftslehren, aber auch Schelling mit ähnlichen Versuchen, alles aus einem in ich evidenten Grundprinzip her zu deduzieren.

10A.a.0. S.14f.

11A.a.O.S.15.

12A.a.O.S.15f,

Freitag, 12. September 2025

Was nicht in der Bibel stehen dürfte – da es dem Menschenrechten widerspricht oder doch nicht?

 

Was nicht in der Bibel stehen dürfte – da es dem Menschenrechten widerspricht oder doch nicht?



Der Apostelfürst Paulus schreibt in seinem Römerbrief (8,30):“Die Gott aber vorausbestimmt hat,hat er auch berufen, und die er berufen hat,hat er auch gerecht gemacht;die er aber gerecht gemacht hat,die hat er auch verherrlicht.“ Es gibt also Menschen, die Gott „vorausbestimmt hat“,die er also prädestiniert hat und somit gibt es auch Menschen, die er nicht prädestiniert hat, die er so nicht beruft,nicht gerecht macht und nicht verherrlicht.

Für eine Theologie, die sich den Menschenrechten und der Menschenwürde verpflichtet ansieht,hätte es stattdessen heißen müssen: Gott habe alle Menschen dazu bestimmt,verherrlicht zu werden,am ewigen Heil ihren Anteil zu bekommen, dazu berufe er jeden Menschen,aber nicht alle nehmen Gottes Ruf an und werden so geheiligt und dann auch verherrlicht.Es käme so genau genommen allein auf den Menschen an,ob er gerecht und geheiligt würde, indem er sich entweder richtig oder falsch entschiede,Gottes Ruf an ihn anzunehmen oder nicht anzunehmen.

Paulus suggeriert hier nun aber, als wäre Gott der alleinige Bewirker des Heiles des Menschen, indem er Menschen frei sich erwählt und die dann zum Heile führt. Aber so denkt Paulus nicht,nur daß er hier den Primat des Wirkens Gottes hervorhebt.Denn ob ein Mensch Gottes Berufung annnimmt, wäre keine Berufung eines Menschen,wenn dieser nicht gemäß der Eigennatur des Menschen bei der Annahme seiner Berufung als mitwirkend gedacht würde. Ein Handwerker erwählt sich etwa diesen Hammer,um damit zu arbeiten, aber Gott erwählt sich nicht so einen Menschen, damit der dann das tut, wozu Gott ihn bestimmt hatte. Er hat kraft seines freien Willens „Ja“ zu sagen zu seiner Berufung und dieses „Ja“ ist nur ein gültiges, wenn er auch mit einem „Nein“ hätte antworten können.So ist eine Ehe ja auch nur gültig geschlossen worden, wenn beide freiwillig ihr „Ja“ gesagt haben. Dabei wird das theologische Axiom, daß die Gnade die Natur nicht zerstört angewandt: Zur Natur des Menschen gehört seine Ausstattung mit dem freien Willen,also,wenn er A will, auch -A gewollt haben könnte und daß Gottes Gnade,ihn zu etwas zu berufen, diesen seinen freien Willen nicht negiert,indem, wie es die Reformation lehrte, der berufene Mensch, gleich dem erwählten Hammer nicht „Nein“ sagen könnte zu seiner Berufung.

Aber es bleibt das Problem, daß Paulus hier lehrt,daß Gott nur die beruft, die dann entweder ihr „Ja“ oder ihr „Nein“ dazu sagen können, die er dazu prädestiniert hat. Wenn ein Mann zu einer Frau sagt:“Dich liebe ich, Dich möchte ich heiraten, willst Du meine Frau werden?“, dann kann sie darauf mit einem „Ja“ oder mit einem „Nein“ respondieren, aber nur sie als so Gefragte. Der Mann frägt nicht jede Frau so. Keine Frau hat nun das Recht,den Mann zu kritisieren, warum er nicht sie liebe und sie gefragt hätte: „Willst Du meine Frau werden?“ Der Mann hat eben diese eine Frau für sich erwählt, die seine zu werden. Aber sie wird es nur durch ihr freiwillig gesprochenes Jawort. Das widerspricht nicht den Menschenrechen, denn es gibt kein Recht, von einem anderen geliebt zu werden oder gar geehelicht zu werden.

Und doch provoziert die Lehre von der Prädestination mehr als einen Unwillen und das schon bei Pelagius, dem Widerstreiter der augustinischen Prädestinations- und Gnadenlehre. Gott müsse einem jeden die Chance geben,berufen,gerecht und verherrlicht zu werden und es müsse dann alleine an dem Menschen liegen,ob er das erreiche oder durch sein Neinsagen scheitere. Eine humanistische Theologie wird so denken müssen, aber der Apostelfürst Paulus und nicht nur er widersprechen solch einer humanistischen Theologie.

Es könnte nun eingewendet werden, daß Paulus selbst in seinem Römerbrief dem Anliegen der humanistischen Theologie Rechnung tragen will: Jedem Menschen sei es möglich,Gott auf natürliche Weise zu erkennen und im Gewissen zu erkennen, wie er zu leben habe. Würde er das realisieren,würde er von Gott als gerecht angesehen und Gott gäbe ihm als Lohn dafür das ewige Leben. Aber diese Interpretation von Röm 1 bis 8 widerspricht nun Paulus These, daß der Mensch von Gott her per Gnade gerechtfertigt werden soll und daß er nicht ob seiner Werke gerechtfertigt werden soll. Der Römerbrief meint nicht, daß Gott ursprünglich eine Rechtfertigung durch die Werke gewollt hätte und daß dann, da alle Menschen daran scheiterten, als zweiten Erlösungsweg den der Gnade konzipierte. Die Möglichkeit der natürlichen Gotteserkenntnis und der möglichen Erkenntnis des Willens Gottes, was will Gott von mir im Gewissen, sollte nie dazu dienen, daß so wir Menschen vor Gott gerecht werden sondern Gott wollte immer nur die Gerechtigkeit, die er dem ihm Glaubenden schenken will.

So scheint Paulus hier einem theologischen Humanismus genüge tuen zu wollen und doch destruiert er dann auch seinem Versuch, dem theologischen Humanismus gerecht werden zu wollen.Denn nun gilt doch wieder, daß nur die von Gott Vorausbestimmten das Heil erlangen können.Ob sich deswegen die Theologie von der Ideenwelt des Humanismus emanzipieren muß, um wieder eine christliche Theologie zu werden?

Carl Schmitt sagte dazu:“Ein Theologe hört auf,Theologe zu sein,wenn er die Menschen nicht mehr für sündhaft oder erlöungsbedürftig hält und Erlöste von Nicht-Erlösten, Auserwählte von Nicht- Auserwählten nicht mehr unterscheidet“.1 Als die Antithese zur Theologie setzt er den Moralismus als einen Glauben an den Menschen, daß der „eine Wahlfreiheit zwischen Gut und Böse voraussetzt“2, sodaß er, um es ins Theologische zu übersetzen, allein durch sein Vermögen zum Guten vor Gott gerecht werden könnte.

1Carl Schmitt,Der Begriff des Politischen,1963,S.63.

2A.a.O. S.63.

Dienstag, 29. April 2025

Gefährliche Freiheit – Befremdliches und Irritierendes oder muß der Mensch bevormundet werden?

 

Gefährliche Freiheit – Befremdliches und Irritierendes



Daß die Freiheit etwas Gutes und Begehrenswertes ist, ist eine so selbstverständliche Ansicht, daß diese Meinung von Niemandem in Frage gestellt wird. Nur zu aufmerksamen Bibellesern können da Bedenken kommen, wenn er sich frägt, warum den das Volk Israel von Gott aus dem Sklavenhaus Ägyptens durch Gott befreit ununterbrochen wider Moses und Gott murrt: Wären wir doch nur bei den Fleischtöpfen Ägyptens geblieben! Die so gewonnene Freiheit erkaufte sich das Volk mit einem Verlust an Sicherheit: In Ägypten lebten sie zwar als Sklaven, aber sie wurden dann da auch hinreichend mit dem Lebensnotwendigen versorgt. Wie armselig kam ihnen das dürftige Wüstenleben vor, verglichen sie es mit ihrem ägyptischen Fleischtopfleben.

Anselm von Canterbury ist wohl einer der bedeutendsten Theologen der Kirche, der nun deswegen in unseren glaubensschwachen Zeiten regelmäßig diffamiert wird wegen seiner Kreuzestheologie. Weniger bekannt ist sein Traktat über die Willensfreiheit.1 In dem ersten Kapitel wird die Questio erörtert, ob das „Vermögen zu sündigen“ „zur Freiheit des Willens“ gehört oder nicht gehört. Daß das Vermögen, zu sündigen zur Freiheit dazugehören könnte, das würde die Willensfreiheit zu einer gefährlichen qualifizieren. So exponiert dann Anselm das Problem: „Besteht nämlich die Willensfreiheit, wie manche meinen,darin, sündigen oder nicht sündigen zu können, und haben wir dieses Vermögen immer, wieso bedürften wir dann zuweilen der Gnade? Haben wir es aber nicht, wieso wird uns dann zur Sünde angerechnet, wenn wir ohne freien Willen fehlen?“ (S.70)

Aber diese Problemexponierung verdrängt das moraltheologische Problem des freien Willens! Wenn nämlich der Mensch notwendig immer nur das Gute wollen würde und keine Freiheit dazu hätte, das Nichtgute zu wollen, dann würde er das Gute nicht in einer moralisch qualifizierbaren Weisen wollen. Er funktionierte dann nur wie eine gut konstruierte Maschine.Aber wenn eine so konstruierte Maschine noch so gut funktionierte, dies Funktionieren wäre nicht moralisch qualifizierbar. Denn ein Wollen oder Handeln als moralisch oder unmoralisch zu beurteilen, setzt denknotwendig die Freiwilligkeit des Gewollten voraus, daß das Gute gewollt oder auch nicht gewollt werden konnte. Anselm versucht nun, dies Problem durch die Einführung eines komparativistischen Verständnisses zu lösen: „Dann ist aber der Wille, der von der Rechtheit, nicht zu sündigen, nicht abgebracht werden kann, freier als der, der die Rechtheit zu verlassen, imstande ist.“ (S.71). Im Raume der Handlungsfreiheit ist die Einführung eines komparativistischen Freiheitsverständnisses sinnvoll. Für unsere heutige Zeit ist es evident, daß je voller der Geldbeutel ist, desto mehr Handlungsoptionen, nämlich Kaufoptionen verfügt der Geldbeutelbesitzer. Aber im Raume der Willensfreiheit kann es weder ein Mehr noch ein Weniger an Freiheit geben: Hier ist der Mensch frei oder nicht frei. Damit gehört aber konstitutiv das Vermögen zum Sündigen, zum Mißbrauch der Freiheit zur Freiheit. Das macht die Freiheit zu etwas Gefährlichem.

Der Traktat über die „Freiheit des Willens“ spricht dabei die größte Gefahr dieses Freiheitsverständnisses nur indirekt an, so grauenerweckend ist sie: Gehörte nämlich zur Freiheit des Willens die Freiheit zum Sündigen, dann müßte man Gott und den Engeln, da ihnen die Willensfreiheit zugeschrieben wird, die Freiheit zum Sündigen auch zugeschrieben werden. Das wäre eine „unerlaubte Behauptung“. (S.70)2. Wenn also zur Freiheit, damit ihr Gebrauch moralisch qualifizierbar ist, das Vermögen zum Wollen des Nichtguten gehört, dann ergibt sich daraus eine Notwendigkeit der Limitierung der Freiheit. Wenn nun aber als das Ideal der Mensch gedacht wird, der nicht mehr über die Freiheit zum Sündigen verfügte, dann würde dieser Mensch in seinem Wollen und Handeln nicht mehr als ein moralisch zu Qualifizierender zu stehen kommen: Um der Sicherheit vor dem Sündigenkönnen willen müßte er seiner Freiheit beraubt werden. Arnold Gehlens anthropologische These vom Menschen als einem Mängelwesen besticht, wenn man dabei insbesondere seine defizitäre Bestimmung durch seinen ihm eigenen Triebapparat ins Auge faßt. Nur wird dabei die eigentliche Pointe überlesen, daß erst durch die Freiheit des Willens dieses Defizit an der Bestimmtheit durch die Triebe hervorgerufen wird, daß er sich selbst noch einmal kontingent reflexiv zu ihnen verhalten kann. Er kann eben auch gegen seine Triebe handeln. Der Lebens- und Überlebenswille determinieren ihn nicht zu einem Lebenwollen, er kann auch nicht (mehr) leben wollen, er kann so seinen eigenen Tod wollen können. Die freiheit reißt so einen riß in die Naturordnung und ermöglicht so erst, daß es Geschichte gibt als etwas vom Naturgeschehen Verschiedenes. Es bedarf also einer Moral und der Institutionen, die diese dem Menschen eigentümliche Freiheit wieder kontrollieren, denn er kann ob dieser Freiheit gegen seine Natur widernatürlich leben.Der schlichte Dualismus, daß die Vernunft, das Über-Ich (Freud) wider das Triebleben streitet, ist deswegen zu modifizieren in die Struktur des Trieblebens, der Sphäre der Freiheit und der der Moral, die den freien Umgang mit den Trieben regulieren soll.

Der Diskurs über den Menschen ist somit immer auch einer über die Begrenzung seiner Freiheit. Der aktuelle politische Diskurs kapriziert sich geradezu darauf, die Freiheit des Menschen als die Ursache aller politischen Probleme ansehend diese zu domestizieren. Interessanterweise profilieren sich dabei die sich selbst als demokratisch verstehenden Parteien als Kämpfer wider die Freiheit, indem sie um den Mißbrauch der Freiheit einzuschränken, die Freiheit selbst einzuschränken. Wenn die Bürger, statt freie Menschen zu sein, nur noch funktionieren, dann gäbe es keine politischen Probleme mehr.



1Ich zitiere den Traktat nach der Ausgabe: Anselm von Canterbury. Vier Traktate: Wahrheit und Freiheit, hrsg von: Hansjürgen Verweyen, 1982.

2Hier entsteht nun der Theologie ein fast unlösbares Problem: Wird Gott ontologisch als vollkommen und somit notwendig als das Gute Wollender gedacht, kann von ihm nicht mehr prädiziert werden, daß er im moralischen Sinne gut ist, denn das setzt denknotwendig die Freiwilligkeit des das Gute Wollens voraus, daß auch das Nichtgute gewollt werden könnte. Diese Frage verlangt aber eine eigenständige Behandlung, die in diesem Aufsatz nicht geleistet werden kann. Es sei aber an die Aussage der Gotteslehre erinnert, daß Gott nicht selbst sich der von ihm gesetzten Ordnung unterordnet, denn er kann die von ihm dekretierten Naturgesetze aufheben und selbst auch Unmoralisches fordern, etwa von Abraham die Tötung seines Sohnes.

Mittwoch, 13. Januar 2021

„Die dem Menschen seine Ketten nehmen, befreien nur ein Tier“

(Anthropologie: Der Kampf um den Menschen)

So schreibt es Davila (Es genügt, dass die Schönheit unseren Überdruss streift... Aphorismen 2017, S.71) Eine sehr obskurantistische Aussage, haben wir doch den Ausspruch, der Mensch habe nichts zu verlieren außer seinen Ketten, Karl Marx gut im Ohr. Für Davila gehört also das in Kettensein konstitutiv zum Menschsein dazu, denn ohne diese Ketten vertierte sich der Mensch. Im Hintergrund von Davilas Positon steht die Vorstellung des Naturmenschen, der ungezügelt seine Leidenschaften ausleben Wollenden, der aber durch die Moral und den Staat daran gehindert wird, so leben zu können, wie er es möchte. Die Moral und der Staat verhindern so nicht das Menschsein, sondern bringen es erst hervor.

Aber wird der Begriff des Tieres dem natürlichen unkultivierten Menschen gerecht? Offensichtlich nicht, denn das Tier, das wäre die Vorstellung von seinen Trieben beherrschten Menschen. Aber genau das ist der natürliche Mensch nicht. So kann er sich selbst töten trotz seines Überlebenstriebes, er kann sich der Sexualität enthalten trotz seines Fortpflanzungstriebes....Er ist, um es mit Gehlen zu sagen ein mangelhaft durch seine Natur determiniertes Wesen, oder um es positiver zu formulieren, ein durch seine Freiheit bestimmtes Wesen. Diese Freiheit ist ihm im Naturzustand die Willkürfreiheit, alles tuen zu dürfen, was immer er auch will, ja selbst der Begriff des Dürfens muß hier noch ausgestrichen werden, da es für den Naturmenschen keine Instanz gibt, die Gedurftes von Nichtgedurftem unterschiede.

Den Willkürmenschen und nicht einen Menschtier brächte so die Befreiung von den Ketten hervor. Dieser Befreite wäre dann wirklich das Ende der Kultur und der Humanität. Somit muß gerade die Religion als den Menschen Humanisierendes angesehen werden ob der Vorstellung des Gottes, der Menschen sagt, was sie dürfen und was nicht.