Montag, 6. Juli 2026

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag

 

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag



Wenn ein Berufspolitiker vor der Wahl verspricht: „Niemand habe die Absicht, die Steuern zu erhöhen!“, und nach der Wahl, in der neuen Regierung sitzend erklärt: „Eine Steuererhöhung sei unvermeidbar!“, dann ist das keine arge Wählertäuschung, sondern er gehorchte der Stimme seines Gewissens, die ihn nun dazu drängte, doch einer Steuererhöhung zuzustimmen. Als ein demokratisch gewählter Parlamentarier unterliegt er keinem „imperativen Mandat“, das ihn dazu verpflichtete, das vor der Wahl Versprochene auch zu tuen. Denn als Gewählter hat er das Recht und gar die Pflicht, nur seinem Gewissen folgend zu entscheiden.

Nur Politiker, die nicht nach der Wahl in die neue Regierung eingetreten sind, halten daran fest,daß sie das vordem Verheißende auch nach der Wahl auch umzusetzen würden, stellten sie die neue Regierung.

Die katholische Moraltheologie exculpiert die Politiker, die der Stimme ihres Gewissens folgen mit der Lehre, daß jeder, also auch die gewählten Politiker immer ihrem Gewissen zu folgen hätten, wenn das ihnen klar anzeigt, für was sie im Parlament zu votieren haben, selbst wenn ihr Gewissen sich irre.



Damit nun diese Gewissensfreiheit nicht zu anarchischen Exzessen in den Parlamenten führt, wird sie aber vertikal in die Fraktionsdisziplin und horizontal in die der Parteidisziplin eingehegt. Damit ein Parlamentarier nicht an seine Versprechungen an das Wahlvolk gebunden ist, soll und darf er auf seine Gewissensfreiheit pochen. Damit aber in den Parlamenten nicht anarchisch entschieden wird, wird dann die Gewissensfreiheit der Fraktions- und Parteidisziplin subordiniert.

Der KI klärt uns nun über das eherne Gesetz der Oligarchisierung der Parteien auf: Übersicht mit KI: „Das sogenannte „eherne Gesetz der Oligarchie“ besagt, dass jede demokratische Organisation – wie etwa eine politische Partei – mit der Zeit unweigerlich bürokratische Strukturen ausbildet. Dadurch konzentriert sich die Macht in den Händen einer kleinen Führungselite, wodurch die Kontrolle durch die Parteibasis schwindet und demokratische Ideale letztlich unterlaufen werden.“

Das bedeutet für die parlamentarische Demokratie, daß in jeder etablierten Partei eine Oligarchie die Politik der Partei bestimmt und daß alle Parteioligarchen unter sich in den Parlamenten die Regierungs-aufgabe und die der Oppositionsaufgabe aufteilen, wobei in letzter Instanz immer die Bundesparteivorstände den politischen Kurs bestimmen. So ist letztendlich die parlamentarische Demokratie die Herrschaft der sich wechselseitig als koaliations- und regieungsfähig anerkennenden Parteien.

Als demokratiegefährdend wird dann verstanden, wenn eine so nicht anerkannte Partei in die Parlamente gewählt wird, die diese inneroligarchische Aufteilung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien behindert oder gar verhindert. Denn die Stabilität dieser Parteienoligarchieherrschaft beruht darauf, daß einer Regierung im Parlament eine Opposition gegenübersitzt, die eine mögliche und nie unwahrscheinliche Unzufriedenheit des Wählervolkes zu ihrer Sache erklärt: „Wir würden besser regieren als die jetzige Regierungspartei.“ So können die Oligarchien abwechselnd regieren und dann opponieren, ohne daß die Politik sich ändern würde, da die Parteioligarchen in allen wesentlichen Fragen das Gleiche vertreten und nur deswegen sich wechselseitig als regierungsfähig beurteilen.

Wenn aber alle sich wechselseitig als regierungsfähig anerkennenden Parteien gemeinsam regieren müssen, um ein Mitregieren oder gar Regieren der nichtanerkannten Partei zu verhindern, dann gefährdet das die Stabilität des Systemes, die eine fiktive Opposition verlangt, die, wenn sie dann gewählt wird, die Politik der abgewählten Regierung nahtlos prolongieren kann.

Diese Oligarchenherrschaft verlangt nun aber als erstes den Parlamentarier, der nicht an seine Wahlversprechungen dem Volke gegenüber gebunden ist, sein freies Gewissen, damit er ganz der Parteiherrschaft subordinierbar ist.

So ist die Gewissensfreiheit überhaupt nur die Emanzipation des Menschen von den Geboten Gottes und der Kirche, damit er sich ganz dem Zeitgeist des „Man“ subordiniert, was man tut und was nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört.Die Individualität des Gewissens ist wohl ein Phantasmata.

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