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Donnerstag, 11. Juni 2026

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?

 

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?


Man könnte sich diese Causa ja einfach so vorstellen: Ein gläubiger Katholik bejaht alles in dem Katechismus Ausgesagte,aber es ereignet sich nun gerade mitten in der Kirche ein großer Abfall von dem Glauben, indem die einen erklären, daß sie das Recht hätten, alle Katechismuslehren für sich zu reprobieren, wenn ihr Gewissen dazu: „Nein!“ sage oder indem die Anderen erklären, mancherlei sei vorgestrich und so für einen zeitgenössischen Katholiken nicht mehr akzeptabel. Die conservative Reaktion darauf müsse lauten, daß der Katechismus der Kirche gänzlich zu bejahen sei.


Der Katechismus behandelt nun in den Nummern 1786 bis 1794 das Thema des Gewissens: „Nach dem Gewissen entscheiden“ 1786 bis 1789 und „Das irrende Gewissen“ 1790 bis 1794.

In Nr 1789 steht geschrieben: „Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit etwas Gutes hervorgeht.“ Nicht wird damit ausgesagt, daß aus einen Böses Tuen nicht etwas Gutes hervorgehen könnte, sondern daß das unerlaubt sei.Diese Aussage beansprucht eine Allgemeingültigkeit, das heißt, daß sie für alle denkbaren Fälle gültig sei. Gesetz den Fall, in einem islamisch regierten Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, weil er den Propheten Mohammed gelästert habe. Ein Christ könnte nun diesen Angeklagten vor der Hinrichtung bewahren, aber nur, wenn er vor dem Gericht einen Meineid schwörte.

Schwörte er diesen Meineid, würde er sündigen, also etwas Böses tuen. Schwörte er nicht, ließe er es zu, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird, obschon er ihn hätte retten können. Einen Unschuldigen vor der Todesstrafe bewahren zu können, aber das nicht zu tuen, ist eine Sünde wider das Gebot der Nächstenliebe. Ist es erlaubt, etwas Böses zu tuen, wenn nur so etwas Böses verhindert werden kann, das größer ist als das Böse, was getan werden müßte, um das andere Böse zu verhindern?

Nähme man die Katechismusaussage ernst, müßte geurteilt werden, daß ein Sankafahrer, auch wenn er einen Schwerstverletzten in das Spital zu transportieren habe, alle Verkehrsregeln einzuhalten habe, auch die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn dann deshalb der Schwerstverletzte auf dem Transportwege stirbt. Spätestens bei diesem Falle wird klar, daß es Fälle gibt, in dem ein Vergehen gegen eine Ordnung erlaubt sein kann, wenn nur so ein großer Schaden vermeidbar ist.

Max Weber unterscheidet so zwischen einer Gesinnungs- und einer Verantwortungsethik. Eine Gesinnungsethik verlangt das Tuen des Guten,unabhängig von den Folgen,ob daran die Welt zugrunde geht. Eine Verantwortungsethik dagegen kann Böses Tuen erlauben, wenn damit noch Böseres verhindert werden kann und das nur so verhindert werden kann. Eine Geesinnungsethik ist aber mit dem Gebot der Nächstenliebe nicht kompatibel!Der Aufklärungsphilosoph Kant radicalisiert die Gesinnunsethik so sehr, daß ein Ehemann die Frage: „Ist Ihre Frau im Keller, ich will sie umbringen!“ mit „Ja“ beantworten muß, da er nicht lügen darf, auch wenn dann seine Frau im Keller erschossen wird von ihrem Mörder! Kann gröber gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen werden?


In Nr 1789 wird Röm 14,21 zitiert: „Es ist nicht gut...etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ Gesetz den Fall, ein Katholik geht jeden Sonntag zur Messe und ein Katholik sagt zu ihm: „Das ist maßlos übertrieben, zumal Du so den Eindruck provoziert, ich müßte auch zur Messe gehen, ich mag aber nicht Sonntags dahingehen!“ Müßte jetzt der Katholik, um keinen Anstoß, kein Ärgernis dem Anderen zu bereiten, auf den Gottesdienst verzichten?


Am problematischten ist aber die Aussage unter der Überschrift: „Das irrende Gewissen“: „Dem sichernden Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst,“ (1790). Auch ein irrendes Gewissen kann sich gewiß sein, wahr zu urteilen. Gesetz den Fall, einem Vater bezeugt sein Gewissen, daß er Sex mit seiner 12 jährigen Tochter haben darf,obzwar das eine schwere Sünde ist, darf, ja muß er dann gar seinem Gewissen folgen, wenn das ihm sagt: „Gewiß darfst Du das“?

Wie viele Mißbräuchstäter in der Kirche werden wohl vor sich ihre Untaten so gerechtfertigt haben!

Ich erachte die Lehre vom Gehorchen dem irrenden Gewissen gegenüber für eine der schlimmsten Fehlleistungen der kirchlichen Morallehre.


Donnerstag, 12. März 2026

„Moral statt Gnade:Warum die Kirche das Wesentliche aus den Augen verloren hat“

 

"Moral statt Gnade:Warum die Kirche das Wesentliche aus den Augen verloren hat“



So lautet der Titel eines mehr als lesenswertens Artikels der Internetseite: „Communio“ am 9.März 2026. Die Kirche verfehle ihren „übernatürlichen Auftrag“, wie es die CDU-Politikerin Frau Klöckner auf den Punkt brachte. Im Text heißt es dann: „Die übernatürlichen Heilswirklichkeiten geraten aus dem Blick.Gegenwärtig konzentriert sich die Kirche vielfach auf moralische und politische Themen: soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Verantwortung, Haltung und Engagement. Im Vordergrund stehen natürliche Tugenden wie Solidarität und Mitmenschlichkeit – wichtige Dimensionen des Zusammenlebens, die jedoch auch ohne Glauben einsichtig und praktizierbar sind. Ein Mensch kann moralisch gut handeln, ohne auf das übernatürliche Ziel der Gottesgemeinschaft ausgerichtet zu sein.“Die Gnade wird so faktisch zu etwas Überflüssigem, da der Adressat solchens Appelierens das von ihm Gesollte allein aus seinem natürlichen Vermögen zu können vermag. „Die Gnade erscheint nicht mehr als Erfüllung des menschlichen Verlangens nach dem Guten, sondern wird im Extremfall überflüssig. Der Mensch errichtet seine eigene Heilsordnung, die zumeist im Immanenten verbleibt.“

Damit wird in diesem Artikel das Anliegen einer politischen Theologie erfaßt, daß es nur im Medium der Politik erstrebenswerte Ziele gäbe, die von jedem Bürger guten Willens auch als erstrebenswert anzuerkennen sind. Es sind dabei aber eher sozialethische Tugenden als moralische Gebote, die den Kern einer politischen Theologie ausmachen. Wer ein gutes Ohr hat, wird dabei eine grün- rote Einfärbung dieser politischen Theologie nicht überhören können. Die „Kirchentage“ der Katholischen wie der EKD gleichen ja auch „Grün- Roten“ Jubelparteitagen, sodaß es auch verständlich ist, weswegen eine CDU- Politikerin diese politische Ausrichtung kritiseriert und eine unpolitische sich wünscht, wenn die Kirchen schon nicht auf der richtige Parteilinie zu bringen sind.

Das Reich der Moral wird dabei als das der endlich- politischen Zwecksetzungen verstanden, dem der Bereich der Gnade als die Ermöglichung eines Strebens nach übernatürlichen Zielen als überflüssig in das Abseits gestellt werden. Arnold Gehlen stellte dazu schon in seinem Werk: „Moral und Hypermoral“ fest, daß die eigentlichen Begriffe der Theologie in der Kirche kaum noch anzutreffen sind: „Unsterblichkeit, Prädestination, Gnade, Erlösung und Sünde“,1daß stattdessen „die Theologie zu einer simplen Ethik in erhabener Verkleidung wird.“2

Theologisch gründet sich diese Verquerung in der Bestimmung des natürlichen Vermögens des Menschen zum Guten als eine ihm eigene Möglichkeit, die durch seine Neigung zum Sündigen nicht beeinträchtigt sei, und somit keiner göttlichen Gnade bedürfe und in dem Insistieren darauf, daß getreu der Parole Nietzsches,daß der Mensch seiner Erde treu sein solle, der Mensch alle jenseitigen Ziele als irrelevante ad acta zu habe solle. Die christliche Religion solle auf keinen Fall mehr in den Verruf einer Jenseitsvertröstung geraten. Deswegen wird entweder die Hoffnung auf ein ewiges postmortales Leben gar nicht mehr erwähnt oder als ein Ziel angegeben, um das sich der Mensch gar nicht zu bemühen habe, da ihm dies gratis von Gott geschenkt werden würde, sofern er dieses Ziel überhaupt erreichen möchte.

Wenn es aber nur noch weltimmanente Ziele gibt, für die ein Engagement sich lohnt, dann kann dazu eine Morallehre, deren Frage lautet: „Wie habe ich zu leben, um das ewige Leben zu erlangen?“ nichts beitragen. Deswegen müssen alle Gehalte der kirchlichen Morallehre so umgeformt werden,daß sie Antworten geben, auf Fragen, für die sie gar nicht gegeben worden sind. So wird dann aus der Gerichtspredigt Jesu: „Wer wird in das ewige Leben eingehen?“ Mt 25,31- 46 ein sozial- caritatives Humanisierungsprogramm, an dem sich jeder Bürger guten Willens beteiligen könne.

Aber seit dem Ende des Real existierenden Sozialismus und der Propagierung der Marktwirtschaft und der liberalen Demokratie als alternativlose Ordnungen, hat sich das von der Kirche verkündigte sozial- caritative Projekt als das Surrogat für die eigentliche Evangeliumsverkündigung selbst verändert: Es ist nun die pure Affirmation dieser bestehenden Ordnung verbunden mit dem Auftrag, im Rahmen dieser Ordnung die allgemeine Humanisierung weiterzuentwickeln, aber zuförderst jede Kritik an ihr zu verwerfen. Der Kampf gegen Rechts wird so geführt als ein apologetischer, daß wir nun im Prinzip schon in der besten möglichen Welt leben, nur daß leider die Ordnung der Kirche da noch hinterherhinke und so einer Vermodernisierung bedürfe.



1Arnold Gehlen, Moral und Hypermoral, 9.Religion und Ethik, neuer Stil, S.133, Ausgabe 1981.

2A,a,O. S. 131.

Donnerstag, 5. Februar 2026

Zur Sexualmorallehre der Kirche – ein großes Mißverständnis?

 

Zur Sexualmorallehre der Kirche – ein großes Mißverständnis?


Nicht in medias res sondern über einen kleinen Umweg soll nun diese Causa erörtert werden, da manchmal Umwege schneller und besser zum Ziele führen als wenn das Ziel direkt angesteuert wird.

Ich stelle nun eine These auf, die eindeutig falsch ist. Die Frage lautet deshalb: Was ist an dem angeführten Beweisgang falsch, denn es muß da etwas falsch sein.

Das Beweisziel: Jedes mal, wenn ich einen Glühwein trinke, sündige ich.

Das Trinken dient der Lebenserhaltung, tränke ein Mensch nicht, würde er verdursten.

Das Glühweintrinken dient nur dem Genuß, nicht der Aufnahme der lebensnotwendigen Menge an Flüssigkeit.

Also ist das Glühweintrinken eine Sünde.

Was ist an dieser Beweisführung verkehrt? Es steckt in einem in die wahre Aussage, daß das Trinken der Lebenserhaltung diene, hineingeschummelten: „nur“,sodaß nun diese Aussage verkehrt wird in die:Das Trinken hat „nur“ der Lebenserhaltung zu dienen. Jeder Mensch muß genügend Flüssigkeit pro Tag zu sich nehmen, was aber nicht ausschließt, daß er dann zum Genießen weitere Getränke zu sich nimmt.

Das gilt genauso für die Sexualität. Sie dient der Fortpflanzung um des Erhaltes der Gattung Mensch willen, aber sie kann darüber hinaus auch genossen werden. Wenn die Sexualität nur um der Fortpflanzung willen erlaubt wäre, dürfte kein Ehepaar sie mehr praktizieren, wenn sie wissen, daß die Frau ob ihres Alters nicht mehr schwanger werden kann oder wenn sie absichtlich dann ehelich miteinander verkehren, wenn sie wissen, daß die Frau nicht schwanger werden kann.


Das evoziert nun eine tiefgründigere Frage: Wie kam es im theologischen Diskurs zur Perhorreszierung des Genießens? Der hl. Augustin lehrte die Differenz zwischen „uti = gebrauchen“ und „frui= genießen“. Ein simples Beispiel möge dies veranschaulichen: Ich kaufe ein Buch, um es zu lesen, ich lese es, um eine Prüfung über dies Buch zu bestehen, die Prüfung will ich bestehen um....Alle „um zu“ Handlungen haben ihren Zweck nicht in sich, sondern sind nur Mittel zu einem ihnen äußerlichen Zweck. Das sind: „uti- Relationen“. Nach Augustin existiert aber nun ein Endzweck, auf den alle „um zu Relationen sich auszurichten haben. Das kann nur Gott selbst sein, denn nur er ist selbstzwecklich. Nur Gott kann und ist so zu genießen, alles andere ist auf ihn hin zu tuen. Alles sollen wir so gebrauchen, daß es uns zu dem einzig wahren Ziel, dem Gottgenießen führt.

Das bedeutet aber für alle zwischenmenschlichen Beziehungen, daß der Mitmensch immer nur für mich ein Mittel zu einem Zweck sein darf,ich gebrauche nur noch meine Mitmenschen zu etwas. Das wäre aber der Tod der Nächstenliebe.

Der hl. Augustin entfaltet nun aber als ein notwendiges Korrektiv dazu seine Güterlehre. Immer wenn der Mensch nach etwas strebt, strebt er nach einem Gut – so Aristoteles. Was macht nun das Gutsein des erstrebten Gutes aus Hier antwortet Augustin gut platonisch: Gott allein ist das Gute und alles andere ist nur gut, insoweit es am Gutsein Gottes partizipiert.Anders gesagt: Alles gut Scheinende ist nur als ein Abbild des Guten gut. In jedem Gut wird somit eine Erscheinung des Gutseins Gottes genossen.

Statt des Dualismus von nur Gott ist zu genießen, alles andere nur zu gebrauchen, entsteht nun eine hierarische Kosmologie mit dem einen vollkommenen Gut, Gott und den vielen Gutseienden in der geschaffenen Welt die ihr Gutsein ihrer Teilhabe am Gutsein Gottes besitzen.Das befreit dazu, auch anderes als Gott genießen zu dürfen, es um seiner selbst willen zu tuen. Der Glühwein kann also um seines Genießens willen getrunken werden wie auch die Sexualität um ihretwillen genossen werden kann


Was bedeutet das nun aber für das erste Gebot, das Gott uns gab: „Seid fruchtbar und mehret euch!“? Wenn dieses Gebot für jeden Menschen gelten würde, sündigte jeder Mönch und jede Nonne1, ja selbst Jesus Christus müßte als ein Sünder angesehen werden. Das kann nicht sein. Dies Gebot ist also nicht primär individualethisch gemeint sondern sozialethisch: Gott will, daß die Menschheit sich durch die Fortpflanzung erhält und nicht ausstirbt. Nicht ist nun jeder Einzelne dazu bestimmt,sondern es ist eine bevölkerungspolitische Aufgabe, daß eben jeder Nationalstaat dafür zu sorgen habe, daß das jeweilige Volk hinreichend Nachwuchs bekommt durch seine Familienpolitik. Darum hat er isb die Ehe zu fördern. Die Sexualität dient der Fortpflanzung, aber sie kann auch um ihrer selbst willen genossen werden.


Daß die Fortpflanzung die Frucht zweier sich Liebender ist, die nach der katholischen Morallehre sich um ihrer Liebe willen verheiratet haben, ist von der Bibel wie von der Morallehre der Kirche her gesehen keine Selbstverständlichkeit. Das Ziel der Fortpflanzung ist vorrangig und neben der Liebesheirat ist stets auch die Vernunftehe als legitim beurteilt worden.Wollte ein Liebespaar kirchlich heiraten, erklärte aber,keine Kinder bekommen zu wollen, dann darf diese Ehe nicht geschlossen werden und wenn sie geschlossen worden wäre, wäre sie eindeutig ungültig. Nach der Morallehre der Kirche wird eben nicht aus der wechselseitigen Liebe heraus geheiratet sondern um der gemeinsamen Kinder willen.Das evoziert das Problem: Was tuen, wenn der Kinderwunsch in einer Ehe sich nicht erfüllen läßt? (Dazu später mehr)




1Meiner Erinnerung nach polemisierte der Reformator Zwingli gegen das Mönchtum auch mit der Kritik, sie kämen ihrer staatsbürgerlichen Pflicht der Familiengründung nicht nach.

Dienstag, 23. Dezember 2025

„Das Gewissen sei unfehlbar“ ein katholischer Standpunkt? Eine Kritik

 

Das Gewissen sei unfehlbar“ ein katholischer Standpunkt? Eine Kritik


Kardinal Ratzinger mutmaßt in seiner Essaysammlung: „Werte in Zeiten des Umbruchs“1, daß zuerst der idealistische Philosoph Fichte die Position des unfehlbaren Gewissens vertreten habe: „>Das Gewissen irrt nie und kann nie irren<, denn es ist >selbst Richter aller Übezeugung<,der >keinen höheren Richter über sich selbst anerkennt. Es entscheidet in der letzten Instanz und ist selbst inappellabel.<“2 Der Kardinal stellt daraufhin diese Behauptung auf: „Dass man einem klaren Gewissensspruch immer folgen muss,zumindest nicht gegen ihn handeln darf, ist unbestritten.“ 3 Aber dann fügt er in einer kritischen Intention hinzu: „Aber ob das Gewissensurteil oder was man für ein solches ansieht,auch immer recht habe,ob es unfehlbar sei, ist eine andere Frage.“ Diese Konsequenz hätte das nämlich: „Denn wenn es so wäre,würde dies ja heißen,dass es keine Wahrheit gibt - zumindest in Sachen der Moral und der Religion, also im Bereich der eigentlichen Grundlagen unserer Existenz.“4

Wenn diese Kritik des Glaubens an eine Unfehlbarkeit eines Gewissens angemessen ist, wie kann dann noch behauptet werden, daß immer der Mensch seinem Gewissen zu folgen habe? Diese Nachricht war am 25.11.2010 auf der Internetseite ntv : unter der Überschrift: „Inder opfern Kinder für Kali“ zu lesen: „Als Menschenopfer sind mindestens zwei Kinder im indischen Bundesstaat Chhattisgarh für die Hindu-Göttin Kali getötet worden. Sicherheitskräfte hätten die Leichen eines zweijährigen Jungen und eines sechsjährigen Mädchens in einem Gehöft entdeckt, sagte ein Polizeisprecher. Der Besitzer, dessen Frau und fünf weitere Verdächtige seien festgenommen worden.

"Während der Vernehmung hat das Ehepaar zugegeben, die Kinder ermordet zu haben, um Kali gnädig zu stimmen und um selbst magische Kräfte und Reichtum zu erlangen", sagte der Sprecher. Das Mädchen sei im Frühjahr getötet worden, der Junge am Dienstag.“

Diesen Eltern im Zusammenwirken mit weiteren Tatverdächtigen war es also möglich, im Einklang mit ihrem Gewissen, zwei ihrer eigenen Kinder zu töten. Sie glaubten, ihre Kinder der Göttin Kali ihre Kinder opfern zu müssen, um so diese Göttin gnädig zu stimmen. Zur Verehrung dieser Göttin gehört tatsächlich die Praxis der Darbringung von Menschenopfern, das war also keine völlig abwegige Idee dieser Eltern, zwei Kinder und gar die eigenen zu opfern5. Ein wesentlicher Unterschied besteht nun aber zwischen dem Opfer Abrahams und dem dieser Eltern: Gott griff ein und verhindertes das Opfer seines einzigen Sohnes, die Göttin Kali griff nicht ein.

Damit stehen wir nun wirklich vor einem schier unlösbaren Problem! Muß man nicht vermuten, daß Abraham, als er beschloß, seinen Sohn Gott zu opfern, gegen sein Gewissen Gott gehorchte? Oder sollen wir glauben, daß er mit einem guten Gewissen beschloß, seinen Sohn zu opfern, da Gott für ihn die höchste Autorität ist, was er zu tuen habe und was nicht. Wie haben wir dann in der Causa der hinduistischen Eltern zu urteilen, die glaubten, durch das Opfern ihrer zwei Kinder die Göttin gnädig zu stimmen? Nun könnten wir es uns leicht und vielleicht zu leicht machen, wenn wir den Opferzweck, selbst magische Kräfte erlangen zu wollen, so in den Vordergrund zu stellen, daß so ihr Opfern sehr egoistisch motiviert war. Aber der Primärzweck war doch der, so diese Göttin gnädig zu stimmen, sie zu versöhnen.

Wollte man nun mit dem Naturrecht argumentieren, daß das die Opferung eines Kindes und dann noch gar des eigenen eindeutig dem Naturrecht widerspräche und daß dann auch dem eigenen Gewissen nicht gefolgt werden dürfe, wenn das Gewissen urteilt, daß Gott mehr zu gehorchen sei als dem Naturrecht, dann setzen wir notwendig Abraham auf die Anklagebank.Ist also Gott eine Autorität, der mehr als dem jus naturae und dem eigenen Gewissen zu gehorchen ist?

Die hinduistischen Eltern ist der Prozeß gemacht worden und sie sind verurteilt worden. Keine Gesellschaft kann es tolerieren, wenn Bürger im Namen eines Gottes Menschen töten und schon gar nicht ihre eigenen Kinder. Aber die Eltern, einmal Abraham und einmal diese hinduistischen glaubten doch, daß Gott oder eine Göttin dies Menschenopfer von ihnen verlange.

Kardinal Ratzinger stimmt nun Hegels Kritik an dem Glauben an die Unfehlbarkeit des Gewissens zu: Für Hegel sei das Gewissen „als formelle Subjektivität“ „auf dem Sprunge“ „ins Böse umzuschlagen“.6 Aus der philosophischen Perspektive ist der Glaube, Gott fordere von einem Menschen das Opfer seines eigenen Kindes ein Extremfall der Subjektivität,denn ein Mensch habe sich ja dazu entschieden, das so zu glauben.

Um der Humanität willen muß eigentlich an ein Naturrecht geglaubt werden, damit nicht jedes positive Recht auch als gerecht zu qualifizieren ist. Kants Frage, ob denn das Recht auch gerecht sei und daß diese Frage nicht die Rechtswissenschaft klären kann sondern wer dann, bleibt der Stachel jedes Rechtspositivismus, daß einfach das geltende Recht gerecht sei. Wenn man nun das Gewissen als die Contrainstanz installieren möchte, von wo aus das geltende Recht kritisierbar wird, der leidet an der Möglichkeit der Willkür des individuellen Gewissens Schiffbruch. Wenn dann aber Gott als die allerhöchste Instanz verstanden wird, daß man Gott mehr zu gehorchen habe als den Menschen, was ist dann von der Göttin Kali zu sagen, die auch jetzt noch Menschenopfer einfordert? Es bleibt so wohl nur ein Insistieren auf ein Naturrecht, das allen anderem übergeordnet ist.Aber genau dieser Status wird ihm heuer nicht mehr zuerkannt. Dies Recht gilt nur noch als etwas faktisch willkürlich Behauptetes.

Eine überzeugende Lösung will sich so nicht recht finden

1Joseph Kardinal Ratzinger, Werte in Zeiten des Umbruchs, 2005, Wenn du den Frieden willst.Gewissen und Wahrheit, S.100.

2A.a.O. S.100f, Fußnote 1.

3A.a.O. S.101.

4A.a.O. S.101.

5Zu Göttin Kali möchte ich wärmstens den Roman: „Um die indische Kaiserkrone“ von Robert Kraft empfehlen – ein einzigartiges Lesevergnügen!

6A.a.O. S.100 Fußnote 1.

Donnerstag, 30. Oktober 2025

Hat die Morallehre der Kirche sich weit, etwa zu weit von der hl.Schrift entfernt? Oder ein prinzipielles Problem der Gesetzesauslegung:über den Buchstaben und den Geist

 

Hat die Morallehre der Kirche sich weit, etwa zu weit von der hl.Schrift entfernt?



Spontan müßte die katholische Antwort darauf lauten: Mitnichten, es habe wohl eine Weiterentwickelung stattgefunden, daß Impliziertes nun im Fortschreiten der Moraltheologie expliziert worden sei, oder daß die Moraltheologie Probleme zu bearbeiten hätte, die es vordem noch nicht gegeben habe, obschon es beim Prediger Salomon heißt, daß es nichts Neues unter der Sonne gäbe, aber ein Sichentfernen von den Wahrheiten der Bibel könne es sich in der von Jesus Christus selbst geführten Kirche nicht geben.

Aber damit wird nun die Tatsache außer Acht gelassen, daß die Kirche als Zweitursache mitwirkt und daß so die in der Kirche mitwirkenden Menschen auch irren können, wenn auch die Kirche als Ganzes nicht irren kann.Die Morallehre der Kirche ist, wie es schon selbst der Lehrer der Kirche selbst, Jesus Christus praktizierte in erster Linie eine Praxis der Auslegung der Gebote Gottes und darum der Rechtswissenschaft verwandt. Die Konflikte zwischen Jesus und den Pharisäern und Schriftgelehrten waren so zuvörderst Lehrstreitigkeiten zwischen Berufskollegen, so sehr dann auch gilt, daß Jesu Gesetzesauslegungen, da er diese in der Autorität des Sohnes Gottes vollzog, von daher den Anspruch erhoben und erheben, die wahren zu sein.

Zur Kunst der Gesetzesauslegung gehört nun, daß ein Einzelgesetz im Kontext des Gesamtgesetzeskorpus ausgelegt wird und nicht aus ihm herausgezogen abstrakt. Nur das Ganze ist das Konkrete, wird eine Einzelbestimmung herausabstrahiert für sich allein betrachtet, passiert dann das,was der Apostelfürst Paulus meint, wenn er urteilt:“Denn der Buchstabe tötet,der Geist aber macht lebendig“. (2.Kor 3.6.), wobei dann der Buchstabe ein Achten auf das Einzelgesetz unter der Absehung des Kontextes, des Gesamtgesetzkorpus meint und der Geist das Betrachten des Einzelnen im Sinne der Gesetzesintention des ganzen Gesetzes. Die potentielle Fehlerquelle einer Gesetzesauslegung ist so die Möglichkeit einer abstrakten Auslegung eines Gesetzes.

Laut dem jetzt geltenden Katechismus ist ein Suizid immer eine in sich selbst widermoralische Handlung, die auch durch einen noch so guten Zweck nicht gerechtfertigt werden kann. Das würde auch dann gelten, wenn ein Christ nur durch seinen Freitod das Leben anderer retten könnte. Aber wenn die Möglichkeit besteht, den Tod unschuldiger Menschen zu verhindern, dem das möglich ist, dies unterläßt, dann sündigt er gegen das Gebot der Nächstenliebe. Begeht er dann den Freitod, sündigt er, da er sich freiwillig das Leben nimmt, aber so genügt er dem Gebot der Nächstenliebe. Nur wenn das Gebot des Verbotes jedes Freitodes abstrakt vorausgesetzt wird, muß auch ein Freitod, der vollzogen wird, um anderen Menschen das Leben zu retten, als nicht rechtfertigbare Handlung verurteilt werden.Das hieße aber in letzter Konsequenz, daß selbst Jesus gesündigt hätte, als er freiwillig seinem Kreuzestod zugestimmt hatte, um vielen das Leben zu retten. Er war ja nicht einfach ein den Kreuzestod passiv Erleidender sondern er bejahte und wollte so sterben, um die Vielen zu retten. Jesu Kreuzestod beweist, daß aus etwas Negativem, dem Tod Jesu Christ etwas sehr Gutes erwachsen kann, nämlich die Errettung der Vielen.

Dies Beispiel zeigt nun, daß tatächlich diese Gesetzesauslegung eine buchstabengetreue so den Sinn des Gesamtgesetzeskorpus verfehlt, weil nun damit die Möglichkeit, in einer Exremsituation die Nächstenliebe zu praktizieren, indem ein Christ sein Leben opfert, um das anderer zu retten als moralisch verwerflich verurteilt wird. Aber gerade das Opfer steht im Zentrum der christlichen Religion, Jesu Christi Sühnopfer und das Abbild dieses Urbildopfers in der Eucharistie.

Das gilt ebenso für die Verurteilung des Inzests als eine durch nichts rechtfertigbare Handlung: Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an dies Gebot gehalten, wäre die Menschheit notwendigerweise mit dem Absterben des letzten Kindes Adams und Evas ausgestorben, da es für diese Kinder keine Möglichkeit gab, im Einklang mit der Morallehre der Kirche, Kinder zu bekommen.

Das erste Gebot, das Gott den Menschen gab und zwar schon vor dem Sündenfall, lautet: „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ Eine Überprüfung der Ehe- und Sexualmorallehre der Kirche muß hier zu dem Ergebnis führen, daß hier eine abstrakte Gesetzesauslegung vorherrscht, die so der Gesetzesintention Gottes gänzlich widerspricht. Wenn eine Frau, unverschuldet geschieden, nicht mehr heiraten darf, solange ihr Ehemann noch lebt und die Ehe gültig geschlossen wurde, dann verunmöglicht die Gesetzesbestimmung, daß sie nur mit ihrem Ehemann eine Familie gründen darf, daß sie dem 1.Gebot Gottes nachkommt. Das Gesetz Gottes verlangt nicht Hörer des Gesetzes zu sein, sondern Täter des Gesetzes zu sein, sodaß jede Mutter dieses Gebot erfüllt, auch wenn sie es gar nicht kennt. Wie wichtig diese Gebot Gottes ist, beweist der Ordo salutis für die Frau, 1.Tomotheus 2,15.

Aber alle Bestimungen der Sexual- und Ehemorallehre sind diesem 1.Gebot Gottes subordiniert. Die Bibel gibt auf die Frage, was ist zu tuen, wenn eine Fortpflanzung in der Ehe nicht möglich ist, die klare Antwort, daß dann gegen die Eheordnung verstoßen werden darf, damit ein Kind hervorgebracht werden kann. So kann ein Ehemann sich eine andere Frau nehmen, um mit ihr ein Kind zu zeugen, das dann aber als ein legitimes Kind der Ehe gilt, obzwar es mit einer anderen Frau erzeugt worden ist.Die leibliche Mutter ist faktisch eine Leihmutter, auch wenn das die heutige Moraltheologie nicht wahrhaben will.

Die Morallehre der Kirche kennt so einen Rigorismus nicht, der entsteht, wenn ein Einzelgesetz nur abstrakt zugrunde gelegt wird,sodaß seine Intention, die sich aus dem Einzelgesetz im Kontext mit dem Gesamtgesetzeskorpus ergibt, überlesen wird.

Es klingt kontraintuitiv, wenn gerade da, wo ein Einzelgesetz genau befolgt wird, es wohl nach seinem Buchstabengehalt beachtet, seiner Intention nach aber gerade so verfehlt wird. Im Hintergrund steht ein unangemessenes Verständnis von dem,was abstrakt und dem, was konkret bedeutet, daß nämlich das, was man unmittelbar naiv als das Konkrete ansieht, das Einzelne das Abstrakte, das aus dem Ganzen Abstrahierte ist, wohingegen das Ganze, das dem naiven Betrachter das Abstrakte ist, das wahrhaft Konkrete ist.



Dienstag, 23. September 2025

„Gewissensmoral“ versus „Autoritätsmoral“ - die Streitfrage der Moraltheologie?

 

  „Gewissensmoralversus Autoritätsmoral“ - die Streitfrage der Moraltheologie?1


So eröffnet Kardinal Ratzinger die Debatte um diese Causa: „Die Frage nach dem Gewissen, besonders im Bereich der katholischen Moraltheologie, zum Kernpunkt des Moralischen und seiner Erkenntnis geworden.“2 Ist das Gewissen die letzte bzw höchste Instanz,die mir sagt, was ich tuen darf oder was nicht oder existiert eine meinem Gewissen übergeordnete Instanz, die diese Frage letztlich beantwortet? Würde das Gewissen als die höchste Instanz behauptet,hieße das: „Wenn die Autorität, das heißt in diesem Fall das kirchliche Lehramt, in Dingen der Moral spricht,so könnte sie demnach dem Gewissen Material für seine eigene Urteilsbildung liefern,die aber doch das letzte Wort behalten müsse. Diese Letztinstanzlichkeit des Gewissens wird von manchen Autoren auf die Formel gebracht,das Gewissen sei unfehlbar.“3

Das heißt aber, daß es keine allgemeine Wahrheit in moraltheologischen Fragen geben kann, da letztinstanzlich immer nur mein Gewissen mir sagt, was ich zu tuen und zu lassen habe. „Denn die Gewissensurteile widersprechen sich;es gäbe also nur eine Wahrheit des Subjekts,die sich auf dessen Wahrhaftigkeit reduzieren würde.“4 Die These der Letztinstanzlichkeit des eigenen Gewissens bewahre dann die Freiheit des Christenmenschen gegen die heteronomen Autoritätsansprüche des Lehramtes der Kirche.

Soweit die Problemexplikation durch den späteren Papst Benedikt XVI,aber jeder heutige Leser wird ad hoc des Eindruckes sich nicht erwehren können, daß sich demgegenüber jetzt sich die Debattenlage deutlich verändert hat,denn erstens wird jetzt ein großer Teil der Morallehre der Kirche einfach als falsch verurteilt,isb die Ehe- und die Sexualmorallehre,sodaß sie deswegen nicht mehr als verbindlich beurteilt wird und zweitens,wenn etwa ein Katholik urteilte, daß er von seinem Gewissen her das Konzept der multiiethnischen Auflösung des eigenen Volkes nicht bejahe, dann wird er als „rechts“ diffamiert und sein Gewissensurteil als völlig inakzeptabel.

Aber trotzdem geistert das Theorem des Gewissens als der Letztinstanz in allen Fragen der Moral in dem moraltheologischen Diskurs.Das Hauptargument lautet dabei: „Im Blick auf die Gewissensqualität als solche gibt es keinen Sinn,vom Irrtum zu reden,weil dieser sich von keiner übergeordneten Warte aus feststellen läßt.“5

Der Kardinal zeigt nun mit dieser Anmerkung zu Hegel, „für den das Gewissen >als formelle Subjektivität ...auf dem Sprunge< ist,>ins Böse umzuschlagen.<“6 Hegel urteilt in dieser Causa in seiner Rechtsphilosophie so: „Das Gewissen ist daher diesem Urteil unterworfen,ob es wahrhaft ist oder nicht und seine Berufung nur nur auf sein Selbst ist unmittelbar dem entgegengesetzt,was es sein will,die Regel einer vernünftigen, an und für sich gültigen allgemeinen Handlungsweise.“7 Denn das „wahrhafte Gewissen ist die Gesinnung,das,was an und für sich gut ist,zu wollen; es hat daher feste Grundsätze,und zwar sind ihm diese die für sich objektiiven Bestimmungen und Pflichten.“8

Hegel erfaßt hier in der ihm eigenen Klarsichtigkeit,daß die Vorstellung von dem Gewissen als der höchsten Instanz in allen Fragen der Moral einen Selbstwiderspruch in sich birgt,daß nämlich dem Gewissen auch ein Inhalt zu eigen ist,das Wissen um das Zuwollende im Bereich der Moral, sodaß wo nur noch die Form des subjektiven Gewissens ist, die seinem eigenen Gehalt widerspricht. „Das Gewissen ist als diese Einheit des subjektiven Wissens und dessen,was an und für sich ist,ein Heiligtum“.9 Wenn aber das Gewissen sein ihm eigenes Wissen nicht weiß,und es nur noch formell subjektivistisch sein will, dann wird es zum Sprungbrett ins Böse.

Der Rechtsphilosoph Hegel zieht daraus eine klare Konsequenz: „Der Staat kann deswegen das Gewissen in seiner eigentümlichen Form, d i als subjektives Wissen nicht anerkennen,sowenig als in der Wissenschaft die subjektive Meinung ,die Versicherung und Berufung auf eine subjektive Meinung, eine Gültigkeit hat.“ 10

Wird also das subjektive Gewissen als die Letztinstanz des Moralischen behauptet, widerspricht es sich selbst, weil es so seinem objektiven Gehalt widerspricht. Im Sinne Hegels könnte das Reich des subjektiven Gewissens als der Bereich der Moralität bezeichnet werden, in dem das subjektive Gewissen im Widerstreit zu seinem objektiven Gehalt existiert, wobei dieser Widerspruch dann im Reich der Sittlichkeit aufgehoben wird,wo das subjektive Gewissen seinen objektiven Gehalt bejaht.

Für das philosophische Denken ist nun das Vernünftige nicht etwas der Freiheit Entgegengesetztes als wäre das Vernünftige eine heteronome autoritäre Bestimmung. Aber für das moraltheologische Denken sieht das anders aus, weil die Frage der Moraltheologie die ist: Wie habe ich zu leben,damit ich in das ewige Leben eingehen kann? Diese Frage kann nun das vernünftige Denken nicht aus sich selbst heraus respondieren,denn Gott selbst setzte ganz frei die Conditionen, wem er dann das ewige Leben gewähren will.Hier entscheidet allein die Autorität Gottes. So ist die Bedingung, wer glaubt und getauft ist, wird eingehen in das ewige Leben (Mk 16,16) durch kein vernünftiges Denken als die Eintrittsbedingungen erkennbar.

1Joseph Karinal Razinger, Wenn du den Frieden willst....Gewissen und Wahrheit, in:Werte in Zeiten des Umbruchs,2005, S.100.

2A.a.O. S.100.

3A.a.O. S.100.

4A.a.O. S.101.

5A.a,O. S.100f ,Fußnote 1.

6Wie Fußnote 5.

7Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts,§ 137.

8Wie Fußnote 7.

9Wie Fußnote 7.

10Wie Fußnote 7.

Donnerstag, 18. September 2025

Die phantastischen Erkenntnisse eines deutschen Synodalbischofes zum Verhältnis des Schöpfergottes zur Homosexfahne

 

Die phantastischen Erkenntnisse eines deutschen Synodalbischofes zum Verhältnis des Schöpfergottes zur Homosexfahne



Wenn wir das Zentralorgan des politisch korrekten Katholizismus, Kath de nicht lästen, wir würden immer noch verhaftet bleiben in den vormodernen Welten des Katholischen Katechismus und nicht die Permissivität unserer Gesellschaft bejubeln. Kath de titelt am 17.9.2025: Overbeck verteidigt Regenbogenfahne in Gemeinde und verurteilt Gewalt.“ Hier unterlief aber aber ein beachtlicher Fehler, wie das dazugehörige Bild beweist: Es ging hier um das Hissen der allzeitbekannte Homosexfahne und nicht um eine Regenbogenfahne. So liest sich das auf Kath de:

Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck hat einen handgreiflichen Streit um eine Regenbogenfahne auf einem Gemeindefest verurteilt. "So etwas widerspricht unserem christlichen Menschenbild und darf in unserer Kirche, die für Toleranz, Respekt und Vielfalt stehen soll, keinen Platz haben", erklärte er am Mittwoch.“ Und dann versteigt sich dieser Bischof zu dieser theologischen Spitzenleistung: „Zeichen wie die Regenbogenfahne zeigen laut Overbeck, dass jeder Mensch von Gott gewollt ist: "Unterschiedslos, voraussetzungs- und bedingungslos."

Nähme man all an,daß Gott wirklich jeden Menschen unterschiedslos,voraussetzungs- und bedingungslos bejahte, dann könnte das auf keinen Fall heißen, daß egal, was ein Mensch täte, er auch dies Tuen bejahte. Jesus Christus wie auch Gott selbst beurteilt bestimmtes Verhalten als sündig und dies Verhalten bejaht er nicht: Er bejaht weder den Mord noch den Dieb noch den Ehebrecher. Nun gilt aber nach der Lehre der Kirche die praktizierte Homosexulität als eine Sünde, von Gott kann also nicht ausgesagt werden, daß er sie zu praktizieren gut heiße.

Nun wird behauptet, daß die bekannte Homosexfahne für „Toleranz,Respekt und Vielfalt“ stünde. Das ist nun eine klare Falschaussage: Auf keiner Christopher Street Day Kundgebung könnte eine Gruppe von Parteimitgliedern der AfD teilnehmen, hielten sie ein Transparent: „Wir sind schwul und Mitglieder der AfD und finden das gut“ in ihren Händen. Ja, nicht einmal ein Vertreter der CSU darf an dieser Homosexkundgebung in München teilnehmen und m.W ist der jetzige Bürgermeister Berlins, da er ein CDU- Parteimitglied ist, jetzt auch da von dieser Kundgebung ausgeladen ob seiner Parteizugehörigkeit. Es ist keine Übertreibung, daß circa 50 Prozent der in Deutschland bei der letzten Bundestagswahl gewählt Habenden, die ihre Stimme den C-Parteien oder der AfD gegeben hatten, auf diesen Kundgebungen unerwünschte Personen sind, sofern sie ihre politische Position offenbarten. Ein Soviel an praktizierter Ausgrenzung ist genau das Gegenteil von „Toleranz,Respekt und Vielfalt“!

Aber die CSD-Kundgebungen gelten doch als die Manifestation für Vielfalt und Toleranz? Es muß deshalb nachgefragt werden, für welchen Bereich denn nun die Vielfalt und Toleranz eingefordert wird. Die erste Antwort fällt klar aus: Nicht für den politischen Raum gilt das, denn hier wird klar unterschieden und ausgegrenzt, wer da nicht auftreten darf. Nicht für den Bereich des Politischen sondern für den Bereich der Sexualität wird hier für „Toleranz“ und „Vielfalt“ demonstriert. Die Katholische Morallehre vertritt eine materiale Sexualmorallehre, daß bestimmte Handlungen im Bereich der Sexualität unmoralische sind. Dagegen vertritt die LGBTQ eine rein formale Sexualethik, daß alles im Bereich der Sexualität erlaubt sei, wenn denn nur alle an ihr Beteiligten freiwillig dem vorgesehenden Sexpraktiken zugestimmt haben. Man nimmt dann einen mündlich geschlossenen Vertrag an, in dem alle praktizieren Wollenden, dem, wie der Sex praktiziert werden soll, freiwillig zugestimmt haben, es also keine sittenwidrige Verträge geben könne ob ihres materialen Inhaltes.

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht dies leicht: In München hatte ein Vermieter eine Wohnung an eine Frau vermietet unter der Bedingung, daß sie nicht nur die Miete zu zahlen habe, sondern sich auch für einen regelmäßigen Sex mit dem Vermieter bereit erklärt. Eine Frau unterschrieb diesen Mietvertrag und klagte dann gegen die Bestimmung der zu leistenden Sexdienste. Diese Bestimmung des Vertrages beurteilte ein Gericht als sittenwidrig, sodaß die Frau in der Mietwohnung wohnen bleiben durfte, ohne den geforderten Sex mit dem Vermieter.

Hätte das Gericht den rein formalen Standpunkt einer Vertragsethik einenommen, hätte dieser Vertrag gegolten, da die Mieterin ihn ja freiwillig unterschrieben hatte, sodaß ihr der Vermieter die Wohnung kündigen dürfe, wenn sie ihre Sexdienste nicht leiste. (Der einzige Ausweg bestünde darin, daß die Mieterin nachweisen könnte, daß sie den Mietvertrag unfreiwillig unterschrieben hätte, daß sie etwa zu einem bestimmten Datum eine Arbeit in München antreten wollte, aber diese Wohnung da die einzig für sie bezahlbare gewesen sei.)

Alles sei im Bereich des Sexes in Ordnung, wenn nur alle an einer bestimmten Praxis Beteiligten dieser freiwillig zugestimmt hätten. So kann ein Sadist mit einem Masochisten einen Vertrag schließen, daß der Eine den Anderen so viel quälen darf, wie es ihm gefalle, da der Masochist gegenzeichnet, daß er dem Sadisten erlaube, im beim Sex so viel quälen zu wollen, wie es ihm gefalle.In der Triologie: „Shades of Grey“ von E.L.James wird diese Art von Sex ja glorifiziert als einzig wirklich befriedigende.

Den Kontext bildet das Phänomen eines Überdrusses am ausschweifenden Sexualleben, wenn alles schon ausprobiert und nichts mehr richtig erregen kann. Marquise de Sade beschreibt dieses Phänomen in seinen Romanen excellent. Immer müssen neue Weisen, Sex zu gestalten, kreiert werden, um der Ermüdung an allem schon zigfach praktiziertem zu entgehen. Ein paar Grundentscheidungen sind dabei wesentlich: Erstens wird die Sexualität völlig von ihrem Ziele, dem der Fortpflanzung emamzipiert, der Sex so als etwas Selbstzweckliches zum reinen Lustgewinn verstanden. Zweitens wird jede Bestimmung, wie der Sex zu praktizieren sei, verworfen, weil jetzt nur noch die rein formale Bestimmung zählen soll unter der Parole der Selbstbestimmung, daß alles erlaubt sei, wenn alle Beteiligten der Sexpraxis freiwillig zustimmen.

Die Vorstellung, daß man nur Sex haben möchte mit einem Partner, mit dem man verheiratet sei, oder den man liebe, wird dann zu einer jedem frei wählbaren Option, aber man kann genauso gut Sex mit einem Sexroboter haben wollen, die jetzt tatsächlich zum Ankauf angeboten werden.

Für Homosexuelle ist dabei von großer Bedeutung die Aufwertung des Annalverkehres neben dem des Oralverkehres, da nun der Kritik, daß dies minderwertige Optionen seien, da so das Ziel der praktizierten Sexualität, die Fortpflanzung nicht realisiert werden kann, ad acta gelegt ist: Der Sex wird nur noch um seiner selbst willen praktiziert.

Begann die 68 Sexrevolution mit der Parole: „Schlafe mit keiner Frau zweimal, sonst gehörst Du zum Etablisment“ so führte, sagen wir es mal etwas salopp formuliert, die Praktizierung dieser Maxime schnell zu einer Ermüdung und Abschlaffung, sodaß immer neue andere kreative Versionen des: „Wie wollen wir Sex machen?“ in diesem Avantgardemilieu en vogue wurden, bis jetzt alles als in Ordnung gilt, was allen Beteiligten einen Spaß macht. Das soll nun gefeiert werden unter der Parole des Jas zu allem Sex, der eben befriedigt.

Daß diese Weise der Praktizerung der Sexualität nicht dem Willen des Schöpfergottes entspricht, ist offenkundig, gebietet er doch im ersten Gebot, das er uns gab: „Seid fruchtbar, mehret Euch! 

Zusatz:

Hätte da irgendwer eine Deutschlandfahne zu hiessen versucht und wäre das handgreiflich verhindert worden, spräche niemand von einem inakzeptablem Verhalten. 

Samstag, 23. August 2025

Irrwege in der Frömmigkeit? Oder kann ein natürliches Verhalten eine Sünde sein? Eine Spurensuche des jetzigen Niederganges der christlichen Religion

 

Irrwege in der Frömmigkeit? Eine Spurensuche des jetzigen Niederganges der christlichen Religion



Man könnte sich die Geschichte dieses Niederganges einfach zu recht legen. Das 1. Vaticanum bildete den Höhepunkt der Entwickelung der Kirche und der christlichen Religion, die Kirche kämpfte noch erfolgreich gegen ihren Feind im Inneren, dem Modernismus,dem Willen, die Kirche mit dem modernen Zeitgeist zu vermählen und dann ereignete sich der Absturz, der bis jetzt anhält, wobei das 2.Vaticanum, zumindest die Weise seiner Interpretation und Rezeption dieses Niedergang forcierten.Es hätte also eine (fast)heile Welt des Katholizismus gegeben, die dann ganz plötzlich ins Wanken geriet und der jetzt fast ihre Auflösung droht.

Nur, wenn alles in der sogenannten Vorkonziliaren Kirche in Ordnung gewesen wäre, warum konnte dann dies große Kirchengebäude so plötzlich zerrüttet werden? Auf der Spurensuche nach Rissen im Kirchengebäude stieß ich nun auf eine Marginalie, die doch ein gravierendes Problem der vorkonziliaren Anthropologie aufscheinen läßt, ein Symptom eines verdeckten Problemes, daß der Mensch verkannt wird, weil er nicht so wahrgenommen wird, wie er wirklich ist.

Es wird auch der Hoffärtige mit einem Sarge verglichen.Wie der Sarg nur geziert wird,wenn man einen Toten in denselben hineinlegt,so schmücken auch Männer ,besonders aber Weiber ihren Leib nur mit eitler Kleiderpracht, wenn ihre Seele im Leibe durch die Hoffart erstorben ist.“1

Man könnte meinen, daß damit ausgesagt werden solle, daß im Idealfalle eine Christin wie ein graues Mäuschen herumlaufen sollte,um zu demonstrieren, daß sie wahrhaft fromm sei, daß für sie nur die inneren Werte, die der Tugenden zählten und sie so aller Aufputzlust entsage. Das gehöre zur christlichen Askese, die allem Äußerlichen kritisch gegenüberstünde, da es allein auf die innere Herzensgesinnung ankäme.

Das Geschlechternarrativ, die als Grunderzählung das Verhältnis der Geschlechter zueinander normiert: Eine schöne junge Frau steht auf einem Balkon, ein Jüngling kommt dahergeritten und ruft aus:“Du schönste aller Frauen,Dich wünsche ich zu heiraten!“ Sie antwortet:“Wenn Du ein Held bist...“. Der Jüngling reitet in einen tiefen dunklen Wald, stellt sich dem Kampfe mit dem dortigen Drachen, schlägt ihm den Kopf ab und mit dem reitet er zu dem Burgfräulein. „Du bist ein Held!“ So heiraten sie.

Die Zeiten ändern sich,aber in all dem Wandel gibt es doch Konstanten: die Frau, die schön sein möchte und dabei manchmal beachtliche Kreativität entwickelt und der Mann, der ein Held in den Augen der Frauen sein möchte.Seit es auf Erden Frauen und Männer gibt, versucht die Frau, den Mann für sich durch ihre Schönheit zu gewinnen und der Mann die Frau durch seine Tapferkeit, seinen Mut zu imponieren.

Schöne Frauen kann es nur geben, weil es auch nichtschöne gibt und Männer können nur Helden sein, weil es Nichthelden gibt.Denn es gilt: Wären alle erwachsene Menschen gleich groß, gäbe es weder große noch kleine Menschen, denn groß bzw klein sein heißt, sich vom Durchschnitt positiv oder negativ zu unterscheiden.

Was machen denn nun, eingedenk des Geschlechternarratives die nichtschönen Frauen? (Ich kapriziere mich jetzt auf die Frau, da ihr insbesondere der Vorwurf gemacht wird,zu viel Wert auf ihr Schönsein und Sichschönmachen zu legen.)Nichts ist für eine Frau diskriminierender als der Anblick einer Frau, die ihr sagt:“Ich bin schön, Du nicht! Du kannst Dich anstrengen, so viel Du willst, nie kannst Du so schön sein wie ich!“ Der Neid auf die von Fortuna,um es mal etwas heidnisch auszudrücken2, Bevorzugten ist eine nicht überschätzbare Kraft im menschlichen Miteinander.“Wenn ich nicht schön sein kann, dann darfst Du das auch nicht sein! Schönsein ist etwas Unmoralisches, Untugendhaftes!“

Es gibt Moralvorstellungen, bei denen es offensichtlich ist, daß sie Ausgeburten des ach so menschlichen Neides sind.Es käme doch auf die inneren Werte an,ist so zwar eine wahre Aussage, aber sie wird zu einer Unwahrheit, speist sie sich aus dem Neid den von Fortuna Bevorzugten gegenüber. Wenn sich so eine christliche Moralvorstellung vom Neid der nichtschönen Frauen instrumentalisieren läßt, wird sie so selbst unwahr.Jede Morallehre muß eben auch darüber Rechenschaft ablegen, ob sie vom Neid diktiert wird, von ihr sich gestalten läßt. Das Ressentiment gegen alles Schöne, Starke und Vornehme gehört nach Nietzsche zur Substanz der christlichen Religion und auch wenn das eine maßlose Übertreibung ist,enthält sie doch ein Körnlein Wahrheit.

Was trägt dieser Befund nun zu einer Diagnose des Niederganges der christlichen Religion bei? Vielleicht nur den Verdacht, daß vor lauter moralischen Vorstellungen darüber, wie der Mensch sein sollte, der Mensch, wie er wirklich ist, vergessen wurde,daß es der Natur der Frau entspricht,schön sein zu wollen, und daß der Neid auf die schönen Frauen eine sehr verbreitete Reaktion darauf ist, daß aber dieser Neid unchristlich ist, auch wenn er unter der Maskerade des, es käme allein auf die inneren Werte an,auftritt. 

Zusatz:

Daß die Geringschätzung der Freude am Schönen, weil es doch nur auf das "Innere" ankäme, auf den Bereich der Liturgie angewandt furchtbare Folgen zeitigt, beweist die Liturgiereform! 



1Michael Sintzel,Maria,meine Zuflucht und mein Trost, 1919, S.194.

2Die Vorstellung der Glücksgöttin Fortuna könnte in die Theologie integriert werden, wenn darunter Gott verstanden wird, der in seiner absoluten Freiheit gibt, wem er geben will und nicht gibt, wem er nicht geben will,der erwählt,wen erwählen will und erwählt den nicht, den er nicht erwählen will.

Mittwoch, 13. August 2025

Kann eine Tat des Mitleides eine Sünde sein? Ein bedenkenswürdiges Fallbeispiel

Kann eine Tat des Mitleides eine Sünde sein? Ein bedenkenswürdiges Fallbeispiel  

"Zum Teufel", rief Dick,"man erschießt jeden Hund und jedesPferd, das man leiden sieht,da will ich auch an der keine Kugel sparen,wenn sie auch keinen Schuß Pulver wert ist." So steht es geschrieben in dem Roman: "Um die indische Kaiserkrone", 4.Band,31.Kapitel:"Lohn und Strafe". Wer ist nun "der"? Sie ist eine der Hauptprotaganisten dieses Romanes, eine Frau, die sich ganz ihrem Neidhaß auf ihrer Schwester hingab und sonst ein Leben in Reichtum und Überfluß erstrebte, eine Meisterin der Intrige und der Boshaftigkeit. Morphiumsüchtig wurde sie. Das 31. Kapitel schildert nun ihr Ende, wie sie auf die schrecklichste Weise an ihrer Mor-phiumsucht stirbt,nein sie krepiet. Niemand kann ihr mehr helfen,denn keiner der da Anwesenden hat Morphium bei sich, das ihr Sterben ihr erträglicher machen können.Die Kapitlüberschrift: "Lohn und Strafe" ist so auch auf sie gemünzt, daß sie nun für ihr Leben ihre Strafe erleiden muß.

Aber wie qualvoll ist ihr Tod. Dem Autoren gelingt es,diesen entsezlichen Tod so eindrücklich zu schildern, daß es nachvollziehbar ist, daß einer ihrer Feinde sie durch eine Kugel davon erlösen möchte. Aber wie reagieren nun die Dabeiseienden? "Haltet ein, Dick,bedenkt, was Ihr tun wollt! Ihr dürft keinen Menschen töten, das ist Gottes Gebot.!" Dick entgegnet: "Nanu! Auch nicht,wenn er sich so in Schmerzen krümmt?" In dieser Situation gab es nur die die Kugel als eine Möglichkeit, die so qualvoll Sterbende von ihren Schmerzen zu befreien.Wäre Dick theologisch gebildet, hätte er zudem einwenden können, daß das Gebot hieße:"Du darfst nicht morden!",denn ein Töten im Kriege wird nirgends in der Bibel als unerlaubt, als eine Sünde qualifiziert und die Todesstrafe wird ebenfalls als ein Tötungsakt bejaht. Zu fragen wäre also gewesen,ob diese Tötung auf Verlangen ein Mord gewesen wäre.

So wird Dick geantwortet:"Auch dann nicht! Ja, nicht einmal die Waffe dürft Ihr ihm in die Hand geben,wenn er sie zum Selbstmord begehrt." Der moraltheologische Standpunkt,der hier eingenommen wird, ist eindeutig: Auch eine Beihilfe zum Freitod ist unerlaubt.Dick antwortet so: "Das ist eine verdammte Grausamkeit!"  Angesichts dieser verdammten Grausamkeit frägt er einen zweiten: "Ist dies wirklich wahr?" Es sei wahr, wird ihm  geant-wortet und er schießt nicht auf die so qualvoll Sterbende.  

Dieser so qualvoll Sterbenden nicht ihren letzten Wunsch zu erfüllen, empfindet wohl nicht nur Dick als eine verdammte Grausamkeit."immer häufiger wurden die Anfälle" in Folge des Morphiumentzuges, "immer furchtbarer die Schmerzen - sie wollte sterben, und sie konnte noch nicht,wimmernd flehte sie das Mitleid der Umstehenden an, ihr den Tod zu geben."  Wer hier aus Mitleid handeln würde, verstieße gegen das Gebot Gottes.Das ist eine harte Morallehre. Es drängt sich nun der Verdacht auf, daß hier noch ein anderer theolo-gische Gedanke eine Rolle spielt:"Im Gegenteil,es ist ein Fingerzeig des Himmels.Das Gute siegt,das Böse geht zugrunde! ruft uns die allmächige Stimme vernehmlich zu,wir wollen es beherzen - und Gott für seine Güte danken."  Der qualvolle Tod sei also als Gottes Gericht über diese Frau anzusehen und deshalb durfte ihr ihr letzter Wunsch nicht erfüllt werden.

Aber, so muß man hier doch wohl einwenden,darf denn dieses Sterben umstandslos als das göttliche Gericht über sie gedeutet werden, kommt das Gericht nicht erst über sie nach ihrem Sterben?  Der Roman ist in diesem Punkte christlich, als er Gott auch als einen glaubt, der  jetzt schon regiert und sich somit nicht auf ein Zuschauen limitiert,der dann nach dem Abtritt der Menschen aus seinem Erdenleben ihr Leben im Gericht bewertet. Trotzdem wird man nicht jedes Leiden als eine Strafe Gottes ansehen dürfen! Wenn das aber gilt, mit welchem Recht darf dann ein Christ einem so qualvoll Sterbenden eine Beihilfe zum Freitod verweigern, wenn das die einzigste Möglichkeit ist, ihn von seinen Qualen zu befreien. Es mutet doch sehr befremdlich an, daß eine Tat, ganz aus dem Mitleid motiviert, nun aus der christlichen Sicht eine Sünde sein soll! 

 

Sonntag, 3. August 2025

Ist die Kirche etwa antisozial und frauenfeindlich eingestellt? Oder daß es sich damit ganz anders verhält als man es in den Medien liest!

 

Ist die Kirche etwa antisozial und frauenfeindlich eingestellt? Oder daß es sich damit ganz anders verhält als man es in den Medien liest!


Frauen sind in Deutschland längst Freiwild“ . So kommentiert das „Zuerst“-Magazin in dem Artikel: „Gruppenvergewaltigungen auf Rekorniveau.Mehr als 50 Prozent Ausländeranteil.“(2.8.2025) Diese Angabe wird dann so konkretisiert: Und die Situation wird immer schlimmer: laut aktuellen Zahlen der Bundesregierung hat die Zahl der Gruppenvergewaltigungen 2024 mit 788 registrierten Delikten den zweithöchsten Stand seit Beginn der Erfassung erreicht. „Gegenüber dem Jahr 2010 (593 Fälle) bedeutet dies eine Steigerung um fast 33 Prozent. Besonders kraß war der Anstieg im Jahr 2016, als die Fallzahlen von zuvor unter 500 auf 749 Fälle sprunghaft anstiegen. Seither setzt sich der Trend auf hohem Niveau for

Die Entwicklung bei den Tatverdächtigen ist aufschlußreich: während 2010 „nur“ etwa ein Drittel (34 Prozent) der Beschuldigten Ausländer waren, liegt dieser Anteißl mittlerweile bei über der Hälfte (51 Prozent im Jahr 2024) – beide Zahlen sind angesichts des „offiziellen“ Ausländeranteils an der bundesdeutschen Wohnbevölkerung (14,8 Prozent) überproportional hoch.“

Agierte die Kirche Deutschlands in dieser Causa ehrlich, müßte sie klar sagen, daß eben insbesondere die Frauen die Lasten dieser Politik der „offenen Grenzen“: „Wir lassen jeden rein und jeder darf bei uns bleiben, wenn er das will“, zu tragen haben!

Sie müßte dann hinzufügen, daß sie die rechtsradicale Parole, daß kriminell gewordene Asylantragssteller abgeschoben werden sollen, als unchristlich verwirft, wenngleich es eine Tatsache ist,daß 70 Prozent aller tatverdächtigen Vergewaltiger bereits vorbestraft waren - – „ein konstanter Trend seit 2010.“ Solche Kriminellen dürfe der Staat nicht repatriieren, auch wenn sie dann weitere Verbrechen begehen werden. Purer Nationalismus wäre es, wenn der Staat seine Bürger vor dieser Ausländerkriminalität schützen wollte durch eine Ausweisung solcher Täter.

Aber die Kirche hält Kurs, nicht nur in Deutschland. Auch die polnische kämpft für die unlimitierte Aufnahme von „Flüchtlingen“ zu Lasten des eigenen Volkes: "Polen den Polen" bedeute, "es gibt keinen Platz für Jesus"

Kardinal Krajewski verurteilt Proteste gegen Migranten in Polen“, jubelt Kath de am 2.8.2025, ganz erfüllt vom Geiste der politischen Korrektheit.1 Auch die jetzige italienische Regierung ist in das Fadenkreuz der Kirche geraten. Daß der amerikanische Präsident für sein Vorhaben, illegal Eingewanderte zu repatriieren, zu der Unperson schlechthin geworden ist, mit der man gar nicht mehr reden dürfe, ist allseits bekannt.

Aber ebenso verdrängt wird die Tatsache , daß nicht nur die Frauen sondern ebenso die Armen für diese Politik die Zeche zu zahlen haben! Wenn jetzt täglich in den Medien geschrieben wird, daß unser Sozialstaat nicht mehr finanzierbar ist, so ist dies auch und im Besonderen den gigantischen Kosten der Masseneinwanderung verschuldet. Der Abbau des Sozialstaates wird nicht die Gutverdiener belasten sondern allein die Armen, die so die Zeche für diese Politik der offenen Grenzen bezahlen müssen. Es sei nur an die Wuchermieten erinnert, die sich im Besonderen dieser Masseneinwanderung verdanken, daß den „Flüchtlingen“ Wohnungen zustehen und sie so den Wohnraum verknappen. Daß bei den „Tafeln“manche Deutsche kein Essen mehr ausgeteilt bekommen, da „Flüchtlinge“ da sich versorgen, ist dann nur der Gipfel dieser antisozialen von der Kirche bejahten Politik.

Aber gravierender ist nun, daß die Kirche hierbei gegen die eigene Lehre handelt. Die „Ordnung der Liebe“ besagt nämlich, daß die Liebe abgestuft zu praktizieren ist, daß also eine Mutter zu recht erst ihre eigenen Kinder liebt und sich dann nur sekundär um fremde Kinder kümmert, und daß so der Staat auch primär für sein Volk zu sorgen habe und erst sekundär für fremde Menschen. Oder was würde eine Frau sagen, erklärte ihr ihr Ehemann, daß er sie liebe und zwar so wie er jede Frau liebe? Daß dann noch die große Gerichtsrede Jesu Christi Mt 25,31-46 völlig falsch interpretiert wird, gehört heute leider zum Standard der politisch korrekten Kirche: Diese Predigt ruft dazu auf, in Not geratenden Christen zu helfen, wobei im Mittelpunkt die Jesus wörtlich nachfolgenden Wanderprediger gemeint sind, die keinen weltlichen Beruf mehr ausübend ganz von der Unterstützung der Gemeinden lebten.

Aber um theologische Wahrheiten kümmert sich die ganz dem Geiste des Linkshumanitarismus hingegebenden Kirche nicht und so bejaht sie gar bedenkenlos eine frauenfeindliche und antisoziale Politik der offenen Grenzen!

Corollarium 

Wie eine Mutter sich unsozial verhält, wenn sie ihre eigenen Kinder um der fremden willen vernachlässigt, so verhält sich ein Staat unsozial, wenn er sein Volk um der Fremden willen vernachlässigt. Außerdem schädigt er die Heimatländer, aus denen diese flohen, da die sich so auch ihren Pflichten ihrer Heimat gegenüber entziehen.  



1Daß die Kirche Polens, die ihre Stäke aus ihrer Inkarnation in das polnische Volk bezieht, daß sie keine schwache und marginalisierte ist trotz der langen kommunistischen Beherrschung, damit sich antipolnisch inszeniert, könnte für sie jetzt deströse Folgen zeitigen.