Bischof Ruperto Santos von Balanga sagte, Duterte versuche, "Gott zu
spielen": "Nur Gott hat Macht über das Leben. Gott gibt das Leben, und
Gott nimmt das Leben. Niemand sollte Gott spielen", sagte er. "Das Leben
ist heilig. Das Leben muss gefördert, respektiert und geschützt werden." , Kath net vom 29.5. zur eventuellen Widereinführung der Todsstrafe auf den Philippinen durch den neu gewählten Präsidenten!
Es drängt sich der Eindruck auf, daß nach dem unfreiwilligen Ende des Thron- und Altarbundes, von Kaiser Konstantin bis Kaiser WilhelmII., revolutionär herbeigeführt gegen den Willen der letzten christlichen Monarchien und der Kirche, das Verständnis für die StaatsGewalt in der Kirche abhanden gekommen ist. Man vergleiche folgende Argumentation: Katholische Priester spielen Gott im Beichtstuhl, weil sie sich anmaßen, Sünden vergeben zu können, was aber Gott allein zukommt. Wer so redet, übersieht das Wesentliche, daß Gott Priester mit der Vollmacht eigens ausstattet,Sünden im Sakrament der Beichte zu vergeben. Der Priester bittet Gott nicht, vergebe dem reuigen Sünder, sondern vollmächtig spricht er den Sünder frei, sodaß gilt: Wem der Priester die Sünden vergibt, dem sind sie durch Gott vergeben.
Das gilt so auch für die Todesstrafe: Gott hat dem Staat mit der Schwertgewalt auch das Recht zur Ausübung dr Todesstrafe gegeben.Das ist auch bis heute die Lehre der Kirche. Das schließt selbstredend nicht die Möglichkeit aus, daß die Kirche Staaten bitten kann, auf den Vollzug dieses von Gott ihm gegebenen Rechtes zu verzichten. Aber nicht darf ein Katholischer Bischof dem Staat das Recht zur Todeesstrafe absprechen.
Aber dies Nein zur Todesstrafe zeigt noch etwas anderes an, daß auch in der Katholischen Kirche der Respekt vor der Heiligkeit des menschlichen Lebens verloren geht. Markant dafür ist eben nicht nur das (klammheimliche) Ja so manches Vertreters der Katholischen Kirche zum Recht der Mutter, ihr eigenes Kind, ungeboren töten zu lassen- hier muß zuerst an das unheillvolle Wirken des damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann erinnert werden, wie er starkmütig gegen den Papst für das Recht zur Ausstellung von Tötungslizenzen von "katholischen" Beratungsstellen kämpfte, bis zur letzten Patrone- sondern auch das Nein zur Todesstrafe. Denn ein gerechtes Urteil ist eines, daß der Größe der Schuld gemäß eine Strafe verhängt, daß dem Gewicht der Schuld das Gewicht der Strafe entspricht, daß es ausgewogen ist. Der Mörder, der einen Menschen getötet hat, hat eben ein so schweres Verbrechen gegen die Heiligkeit des Lebens vollzogen, daß um der Gerechtigkeit willen die Todesstrafe hier nur als gerecht empfunden werden kann. Die Schwere dieser Strafe wiegt die Schwere dieser Sünde nur auf. Aber wo der Wert des Menschenlebens nicht mehr so hoch geschätzt wird, da kann dann die Todestrafe als eine zu schwere Strafe empfunden werden: So schlimm ist doch ein Mord nicht, als daß da die Ausgewogenheit die Todesstrafe verlangen würde.
Ja, genau genommen widerspricht man so auch Gottes Gericht, das er am Karfreitag vollzog. Denn Gott ließ ja die Todesstrafe durch den Römischen Staat an seinem Sohn vollziehen um der göttlichen Gerechtigkeit willen! Ja, wenn Gott nicht dem Staate das Recht zur Todesstrafe übergeben hätte, wie hätte er dann selbst durch Pontius Pilatus die Todesstrafe vollziehen lassen können? Unsere Liberalen werden da wohl antworten, daß das Kreuz Christi ein römischer Justizirrtum gewesen sei und mit Gottes Gerechtigkeit gar nichts zu tuen habe. Nur die hl. Schrift und die Kirche lehren das eben anders!
Seit dem Ende der Konstantinischen Epoche bereitet sich- vielleicht auch erleichtert durch den Verlust der Staatsnähe ein humanitaristischer Geist aus, dem der Staat als Gewaltorganisation ein Greuel ist. Das verbindet sich mit einem rousseauischen Menschenbild, daß der von Natur aus nur gute Mensch nicht ganz für sein böses Tuen verantwortlich ist, sondern eher seine Umwelt, die ihn negativ beeinflußte, sodaß der Täter doch mehr ein Opfer ist, das nicht zu bestrafen sondern zu resozialisieren ist.
So paradox es klingt, so ist es doch wahr: Weil der Wert des menschlichen Lebens nicht mehr gesehen wird, wird das Recht der Todesstrafe nicht mehr gesehen, daß es Verbrechen gegen den Wert des menschlichen Lebens gibt, die um dieses Wertes willen die Todestrafe verlangen.
Es drängt sich der Eindruck auf, daß nach dem unfreiwilligen Ende des Thron- und Altarbundes, von Kaiser Konstantin bis Kaiser WilhelmII., revolutionär herbeigeführt gegen den Willen der letzten christlichen Monarchien und der Kirche, das Verständnis für die StaatsGewalt in der Kirche abhanden gekommen ist. Man vergleiche folgende Argumentation: Katholische Priester spielen Gott im Beichtstuhl, weil sie sich anmaßen, Sünden vergeben zu können, was aber Gott allein zukommt. Wer so redet, übersieht das Wesentliche, daß Gott Priester mit der Vollmacht eigens ausstattet,Sünden im Sakrament der Beichte zu vergeben. Der Priester bittet Gott nicht, vergebe dem reuigen Sünder, sondern vollmächtig spricht er den Sünder frei, sodaß gilt: Wem der Priester die Sünden vergibt, dem sind sie durch Gott vergeben.
Das gilt so auch für die Todesstrafe: Gott hat dem Staat mit der Schwertgewalt auch das Recht zur Ausübung dr Todesstrafe gegeben.Das ist auch bis heute die Lehre der Kirche. Das schließt selbstredend nicht die Möglichkeit aus, daß die Kirche Staaten bitten kann, auf den Vollzug dieses von Gott ihm gegebenen Rechtes zu verzichten. Aber nicht darf ein Katholischer Bischof dem Staat das Recht zur Todeesstrafe absprechen.
Aber dies Nein zur Todesstrafe zeigt noch etwas anderes an, daß auch in der Katholischen Kirche der Respekt vor der Heiligkeit des menschlichen Lebens verloren geht. Markant dafür ist eben nicht nur das (klammheimliche) Ja so manches Vertreters der Katholischen Kirche zum Recht der Mutter, ihr eigenes Kind, ungeboren töten zu lassen- hier muß zuerst an das unheillvolle Wirken des damaligen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann erinnert werden, wie er starkmütig gegen den Papst für das Recht zur Ausstellung von Tötungslizenzen von "katholischen" Beratungsstellen kämpfte, bis zur letzten Patrone- sondern auch das Nein zur Todesstrafe. Denn ein gerechtes Urteil ist eines, daß der Größe der Schuld gemäß eine Strafe verhängt, daß dem Gewicht der Schuld das Gewicht der Strafe entspricht, daß es ausgewogen ist. Der Mörder, der einen Menschen getötet hat, hat eben ein so schweres Verbrechen gegen die Heiligkeit des Lebens vollzogen, daß um der Gerechtigkeit willen die Todesstrafe hier nur als gerecht empfunden werden kann. Die Schwere dieser Strafe wiegt die Schwere dieser Sünde nur auf. Aber wo der Wert des Menschenlebens nicht mehr so hoch geschätzt wird, da kann dann die Todestrafe als eine zu schwere Strafe empfunden werden: So schlimm ist doch ein Mord nicht, als daß da die Ausgewogenheit die Todesstrafe verlangen würde.
Ja, genau genommen widerspricht man so auch Gottes Gericht, das er am Karfreitag vollzog. Denn Gott ließ ja die Todesstrafe durch den Römischen Staat an seinem Sohn vollziehen um der göttlichen Gerechtigkeit willen! Ja, wenn Gott nicht dem Staate das Recht zur Todesstrafe übergeben hätte, wie hätte er dann selbst durch Pontius Pilatus die Todesstrafe vollziehen lassen können? Unsere Liberalen werden da wohl antworten, daß das Kreuz Christi ein römischer Justizirrtum gewesen sei und mit Gottes Gerechtigkeit gar nichts zu tuen habe. Nur die hl. Schrift und die Kirche lehren das eben anders!
Seit dem Ende der Konstantinischen Epoche bereitet sich- vielleicht auch erleichtert durch den Verlust der Staatsnähe ein humanitaristischer Geist aus, dem der Staat als Gewaltorganisation ein Greuel ist. Das verbindet sich mit einem rousseauischen Menschenbild, daß der von Natur aus nur gute Mensch nicht ganz für sein böses Tuen verantwortlich ist, sondern eher seine Umwelt, die ihn negativ beeinflußte, sodaß der Täter doch mehr ein Opfer ist, das nicht zu bestrafen sondern zu resozialisieren ist.
So paradox es klingt, so ist es doch wahr: Weil der Wert des menschlichen Lebens nicht mehr gesehen wird, wird das Recht der Todesstrafe nicht mehr gesehen, daß es Verbrechen gegen den Wert des menschlichen Lebens gibt, die um dieses Wertes willen die Todestrafe verlangen.