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Montag, 6. Juli 2026

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag

 

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag



Wenn ein Berufspolitiker vor der Wahl verspricht: „Niemand habe die Absicht, die Steuern zu erhöhen!“, und nach der Wahl, in der neuen Regierung sitzend erklärt: „Eine Steuererhöhung sei unvermeidbar!“, dann ist das keine arge Wählertäuschung, sondern er gehorchte der Stimme seines Gewissens, die ihn nun dazu drängte, doch einer Steuererhöhung zuzustimmen. Als ein demokratisch gewählter Parlamentarier unterliegt er keinem „imperativen Mandat“, das ihn dazu verpflichtete, das vor der Wahl Versprochene auch zu tuen. Denn als Gewählter hat er das Recht und gar die Pflicht, nur seinem Gewissen folgend zu entscheiden.

Nur Politiker, die nicht nach der Wahl in die neue Regierung eingetreten sind, halten daran fest,daß sie das vordem Verheißende auch nach der Wahl auch umzusetzen würden, stellten sie die neue Regierung.

Die katholische Moraltheologie exculpiert die Politiker, die der Stimme ihres Gewissens folgen mit der Lehre, daß jeder, also auch die gewählten Politiker immer ihrem Gewissen zu folgen hätten, wenn das ihnen klar anzeigt, für was sie im Parlament zu votieren haben, selbst wenn ihr Gewissen sich irre.



Damit nun diese Gewissensfreiheit nicht zu anarchischen Exzessen in den Parlamenten führt, wird sie aber vertikal in die Fraktionsdisziplin und horizontal in die der Parteidisziplin eingehegt. Damit ein Parlamentarier nicht an seine Versprechungen an das Wahlvolk gebunden ist, soll und darf er auf seine Gewissensfreiheit pochen. Damit aber in den Parlamenten nicht anarchisch entschieden wird, wird dann die Gewissensfreiheit der Fraktions- und Parteidisziplin subordiniert.

Der KI klärt uns nun über das eherne Gesetz der Oligarchisierung der Parteien auf: Übersicht mit KI: „Das sogenannte „eherne Gesetz der Oligarchie“ besagt, dass jede demokratische Organisation – wie etwa eine politische Partei – mit der Zeit unweigerlich bürokratische Strukturen ausbildet. Dadurch konzentriert sich die Macht in den Händen einer kleinen Führungselite, wodurch die Kontrolle durch die Parteibasis schwindet und demokratische Ideale letztlich unterlaufen werden.“

Das bedeutet für die parlamentarische Demokratie, daß in jeder etablierten Partei eine Oligarchie die Politik der Partei bestimmt und daß alle Parteioligarchen unter sich in den Parlamenten die Regierungs-aufgabe und die der Oppositionsaufgabe aufteilen, wobei in letzter Instanz immer die Bundesparteivorstände den politischen Kurs bestimmen. So ist letztendlich die parlamentarische Demokratie die Herrschaft der sich wechselseitig als koaliations- und regieungsfähig anerkennenden Parteien.

Als demokratiegefährdend wird dann verstanden, wenn eine so nicht anerkannte Partei in die Parlamente gewählt wird, die diese inneroligarchische Aufteilung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien behindert oder gar verhindert. Denn die Stabilität dieser Parteienoligarchieherrschaft beruht darauf, daß einer Regierung im Parlament eine Opposition gegenübersitzt, die eine mögliche und nie unwahrscheinliche Unzufriedenheit des Wählervolkes zu ihrer Sache erklärt: „Wir würden besser regieren als die jetzige Regierungspartei.“ So können die Oligarchien abwechselnd regieren und dann opponieren, ohne daß die Politik sich ändern würde, da die Parteioligarchen in allen wesentlichen Fragen das Gleiche vertreten und nur deswegen sich wechselseitig als regierungsfähig beurteilen.

Wenn aber alle sich wechselseitig als regierungsfähig anerkennenden Parteien gemeinsam regieren müssen, um ein Mitregieren oder gar Regieren der nichtanerkannten Partei zu verhindern, dann gefährdet das die Stabilität des Systemes, die eine fiktive Opposition verlangt, die, wenn sie dann gewählt wird, die Politik der abgewählten Regierung nahtlos prolongieren kann.

Diese Oligarchenherrschaft verlangt nun aber als erstes den Parlamentarier, der nicht an seine Wahlversprechungen dem Volke gegenüber gebunden ist, sein freies Gewissen, damit er ganz der Parteiherrschaft subordinierbar ist.

So ist die Gewissensfreiheit überhaupt nur die Emanzipation des Menschen von den Geboten Gottes und der Kirche, damit er sich ganz dem Zeitgeist des „Man“ subordiniert, was man tut und was nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört.Die Individualität des Gewissens ist wohl ein Phantasmata.

Dienstag, 23. Dezember 2025

„Das Gewissen sei unfehlbar“ ein katholischer Standpunkt? Eine Kritik

 

Das Gewissen sei unfehlbar“ ein katholischer Standpunkt? Eine Kritik


Kardinal Ratzinger mutmaßt in seiner Essaysammlung: „Werte in Zeiten des Umbruchs“1, daß zuerst der idealistische Philosoph Fichte die Position des unfehlbaren Gewissens vertreten habe: „>Das Gewissen irrt nie und kann nie irren<, denn es ist >selbst Richter aller Übezeugung<,der >keinen höheren Richter über sich selbst anerkennt. Es entscheidet in der letzten Instanz und ist selbst inappellabel.<“2 Der Kardinal stellt daraufhin diese Behauptung auf: „Dass man einem klaren Gewissensspruch immer folgen muss,zumindest nicht gegen ihn handeln darf, ist unbestritten.“ 3 Aber dann fügt er in einer kritischen Intention hinzu: „Aber ob das Gewissensurteil oder was man für ein solches ansieht,auch immer recht habe,ob es unfehlbar sei, ist eine andere Frage.“ Diese Konsequenz hätte das nämlich: „Denn wenn es so wäre,würde dies ja heißen,dass es keine Wahrheit gibt - zumindest in Sachen der Moral und der Religion, also im Bereich der eigentlichen Grundlagen unserer Existenz.“4

Wenn diese Kritik des Glaubens an eine Unfehlbarkeit eines Gewissens angemessen ist, wie kann dann noch behauptet werden, daß immer der Mensch seinem Gewissen zu folgen habe? Diese Nachricht war am 25.11.2010 auf der Internetseite ntv : unter der Überschrift: „Inder opfern Kinder für Kali“ zu lesen: „Als Menschenopfer sind mindestens zwei Kinder im indischen Bundesstaat Chhattisgarh für die Hindu-Göttin Kali getötet worden. Sicherheitskräfte hätten die Leichen eines zweijährigen Jungen und eines sechsjährigen Mädchens in einem Gehöft entdeckt, sagte ein Polizeisprecher. Der Besitzer, dessen Frau und fünf weitere Verdächtige seien festgenommen worden.

"Während der Vernehmung hat das Ehepaar zugegeben, die Kinder ermordet zu haben, um Kali gnädig zu stimmen und um selbst magische Kräfte und Reichtum zu erlangen", sagte der Sprecher. Das Mädchen sei im Frühjahr getötet worden, der Junge am Dienstag.“

Diesen Eltern im Zusammenwirken mit weiteren Tatverdächtigen war es also möglich, im Einklang mit ihrem Gewissen, zwei ihrer eigenen Kinder zu töten. Sie glaubten, ihre Kinder der Göttin Kali ihre Kinder opfern zu müssen, um so diese Göttin gnädig zu stimmen. Zur Verehrung dieser Göttin gehört tatsächlich die Praxis der Darbringung von Menschenopfern, das war also keine völlig abwegige Idee dieser Eltern, zwei Kinder und gar die eigenen zu opfern5. Ein wesentlicher Unterschied besteht nun aber zwischen dem Opfer Abrahams und dem dieser Eltern: Gott griff ein und verhindertes das Opfer seines einzigen Sohnes, die Göttin Kali griff nicht ein.

Damit stehen wir nun wirklich vor einem schier unlösbaren Problem! Muß man nicht vermuten, daß Abraham, als er beschloß, seinen Sohn Gott zu opfern, gegen sein Gewissen Gott gehorchte? Oder sollen wir glauben, daß er mit einem guten Gewissen beschloß, seinen Sohn zu opfern, da Gott für ihn die höchste Autorität ist, was er zu tuen habe und was nicht. Wie haben wir dann in der Causa der hinduistischen Eltern zu urteilen, die glaubten, durch das Opfern ihrer zwei Kinder die Göttin gnädig zu stimmen? Nun könnten wir es uns leicht und vielleicht zu leicht machen, wenn wir den Opferzweck, selbst magische Kräfte erlangen zu wollen, so in den Vordergrund zu stellen, daß so ihr Opfern sehr egoistisch motiviert war. Aber der Primärzweck war doch der, so diese Göttin gnädig zu stimmen, sie zu versöhnen.

Wollte man nun mit dem Naturrecht argumentieren, daß das die Opferung eines Kindes und dann noch gar des eigenen eindeutig dem Naturrecht widerspräche und daß dann auch dem eigenen Gewissen nicht gefolgt werden dürfe, wenn das Gewissen urteilt, daß Gott mehr zu gehorchen sei als dem Naturrecht, dann setzen wir notwendig Abraham auf die Anklagebank.Ist also Gott eine Autorität, der mehr als dem jus naturae und dem eigenen Gewissen zu gehorchen ist?

Die hinduistischen Eltern ist der Prozeß gemacht worden und sie sind verurteilt worden. Keine Gesellschaft kann es tolerieren, wenn Bürger im Namen eines Gottes Menschen töten und schon gar nicht ihre eigenen Kinder. Aber die Eltern, einmal Abraham und einmal diese hinduistischen glaubten doch, daß Gott oder eine Göttin dies Menschenopfer von ihnen verlange.

Kardinal Ratzinger stimmt nun Hegels Kritik an dem Glauben an die Unfehlbarkeit des Gewissens zu: Für Hegel sei das Gewissen „als formelle Subjektivität“ „auf dem Sprunge“ „ins Böse umzuschlagen“.6 Aus der philosophischen Perspektive ist der Glaube, Gott fordere von einem Menschen das Opfer seines eigenen Kindes ein Extremfall der Subjektivität,denn ein Mensch habe sich ja dazu entschieden, das so zu glauben.

Um der Humanität willen muß eigentlich an ein Naturrecht geglaubt werden, damit nicht jedes positive Recht auch als gerecht zu qualifizieren ist. Kants Frage, ob denn das Recht auch gerecht sei und daß diese Frage nicht die Rechtswissenschaft klären kann sondern wer dann, bleibt der Stachel jedes Rechtspositivismus, daß einfach das geltende Recht gerecht sei. Wenn man nun das Gewissen als die Contrainstanz installieren möchte, von wo aus das geltende Recht kritisierbar wird, der leidet an der Möglichkeit der Willkür des individuellen Gewissens Schiffbruch. Wenn dann aber Gott als die allerhöchste Instanz verstanden wird, daß man Gott mehr zu gehorchen habe als den Menschen, was ist dann von der Göttin Kali zu sagen, die auch jetzt noch Menschenopfer einfordert? Es bleibt so wohl nur ein Insistieren auf ein Naturrecht, das allen anderem übergeordnet ist.Aber genau dieser Status wird ihm heuer nicht mehr zuerkannt. Dies Recht gilt nur noch als etwas faktisch willkürlich Behauptetes.

Eine überzeugende Lösung will sich so nicht recht finden

1Joseph Kardinal Ratzinger, Werte in Zeiten des Umbruchs, 2005, Wenn du den Frieden willst.Gewissen und Wahrheit, S.100.

2A.a.O. S.100f, Fußnote 1.

3A.a.O. S.101.

4A.a.O. S.101.

5Zu Göttin Kali möchte ich wärmstens den Roman: „Um die indische Kaiserkrone“ von Robert Kraft empfehlen – ein einzigartiges Lesevergnügen!

6A.a.O. S.100 Fußnote 1.

Dienstag, 23. September 2025

„Gewissensmoral“ versus „Autoritätsmoral“ - die Streitfrage der Moraltheologie?

 

  „Gewissensmoralversus Autoritätsmoral“ - die Streitfrage der Moraltheologie?1


So eröffnet Kardinal Ratzinger die Debatte um diese Causa: „Die Frage nach dem Gewissen, besonders im Bereich der katholischen Moraltheologie, zum Kernpunkt des Moralischen und seiner Erkenntnis geworden.“2 Ist das Gewissen die letzte bzw höchste Instanz,die mir sagt, was ich tuen darf oder was nicht oder existiert eine meinem Gewissen übergeordnete Instanz, die diese Frage letztlich beantwortet? Würde das Gewissen als die höchste Instanz behauptet,hieße das: „Wenn die Autorität, das heißt in diesem Fall das kirchliche Lehramt, in Dingen der Moral spricht,so könnte sie demnach dem Gewissen Material für seine eigene Urteilsbildung liefern,die aber doch das letzte Wort behalten müsse. Diese Letztinstanzlichkeit des Gewissens wird von manchen Autoren auf die Formel gebracht,das Gewissen sei unfehlbar.“3

Das heißt aber, daß es keine allgemeine Wahrheit in moraltheologischen Fragen geben kann, da letztinstanzlich immer nur mein Gewissen mir sagt, was ich zu tuen und zu lassen habe. „Denn die Gewissensurteile widersprechen sich;es gäbe also nur eine Wahrheit des Subjekts,die sich auf dessen Wahrhaftigkeit reduzieren würde.“4 Die These der Letztinstanzlichkeit des eigenen Gewissens bewahre dann die Freiheit des Christenmenschen gegen die heteronomen Autoritätsansprüche des Lehramtes der Kirche.

Soweit die Problemexplikation durch den späteren Papst Benedikt XVI,aber jeder heutige Leser wird ad hoc des Eindruckes sich nicht erwehren können, daß sich demgegenüber jetzt sich die Debattenlage deutlich verändert hat,denn erstens wird jetzt ein großer Teil der Morallehre der Kirche einfach als falsch verurteilt,isb die Ehe- und die Sexualmorallehre,sodaß sie deswegen nicht mehr als verbindlich beurteilt wird und zweitens,wenn etwa ein Katholik urteilte, daß er von seinem Gewissen her das Konzept der multiiethnischen Auflösung des eigenen Volkes nicht bejahe, dann wird er als „rechts“ diffamiert und sein Gewissensurteil als völlig inakzeptabel.

Aber trotzdem geistert das Theorem des Gewissens als der Letztinstanz in allen Fragen der Moral in dem moraltheologischen Diskurs.Das Hauptargument lautet dabei: „Im Blick auf die Gewissensqualität als solche gibt es keinen Sinn,vom Irrtum zu reden,weil dieser sich von keiner übergeordneten Warte aus feststellen läßt.“5

Der Kardinal zeigt nun mit dieser Anmerkung zu Hegel, „für den das Gewissen >als formelle Subjektivität ...auf dem Sprunge< ist,>ins Böse umzuschlagen.<“6 Hegel urteilt in dieser Causa in seiner Rechtsphilosophie so: „Das Gewissen ist daher diesem Urteil unterworfen,ob es wahrhaft ist oder nicht und seine Berufung nur nur auf sein Selbst ist unmittelbar dem entgegengesetzt,was es sein will,die Regel einer vernünftigen, an und für sich gültigen allgemeinen Handlungsweise.“7 Denn das „wahrhafte Gewissen ist die Gesinnung,das,was an und für sich gut ist,zu wollen; es hat daher feste Grundsätze,und zwar sind ihm diese die für sich objektiiven Bestimmungen und Pflichten.“8

Hegel erfaßt hier in der ihm eigenen Klarsichtigkeit,daß die Vorstellung von dem Gewissen als der höchsten Instanz in allen Fragen der Moral einen Selbstwiderspruch in sich birgt,daß nämlich dem Gewissen auch ein Inhalt zu eigen ist,das Wissen um das Zuwollende im Bereich der Moral, sodaß wo nur noch die Form des subjektiven Gewissens ist, die seinem eigenen Gehalt widerspricht. „Das Gewissen ist als diese Einheit des subjektiven Wissens und dessen,was an und für sich ist,ein Heiligtum“.9 Wenn aber das Gewissen sein ihm eigenes Wissen nicht weiß,und es nur noch formell subjektivistisch sein will, dann wird es zum Sprungbrett ins Böse.

Der Rechtsphilosoph Hegel zieht daraus eine klare Konsequenz: „Der Staat kann deswegen das Gewissen in seiner eigentümlichen Form, d i als subjektives Wissen nicht anerkennen,sowenig als in der Wissenschaft die subjektive Meinung ,die Versicherung und Berufung auf eine subjektive Meinung, eine Gültigkeit hat.“ 10

Wird also das subjektive Gewissen als die Letztinstanz des Moralischen behauptet, widerspricht es sich selbst, weil es so seinem objektiven Gehalt widerspricht. Im Sinne Hegels könnte das Reich des subjektiven Gewissens als der Bereich der Moralität bezeichnet werden, in dem das subjektive Gewissen im Widerstreit zu seinem objektiven Gehalt existiert, wobei dieser Widerspruch dann im Reich der Sittlichkeit aufgehoben wird,wo das subjektive Gewissen seinen objektiven Gehalt bejaht.

Für das philosophische Denken ist nun das Vernünftige nicht etwas der Freiheit Entgegengesetztes als wäre das Vernünftige eine heteronome autoritäre Bestimmung. Aber für das moraltheologische Denken sieht das anders aus, weil die Frage der Moraltheologie die ist: Wie habe ich zu leben,damit ich in das ewige Leben eingehen kann? Diese Frage kann nun das vernünftige Denken nicht aus sich selbst heraus respondieren,denn Gott selbst setzte ganz frei die Conditionen, wem er dann das ewige Leben gewähren will.Hier entscheidet allein die Autorität Gottes. So ist die Bedingung, wer glaubt und getauft ist, wird eingehen in das ewige Leben (Mk 16,16) durch kein vernünftiges Denken als die Eintrittsbedingungen erkennbar.

1Joseph Karinal Razinger, Wenn du den Frieden willst....Gewissen und Wahrheit, in:Werte in Zeiten des Umbruchs,2005, S.100.

2A.a.O. S.100.

3A.a.O. S.100.

4A.a.O. S.101.

5A.a,O. S.100f ,Fußnote 1.

6Wie Fußnote 5.

7Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts,§ 137.

8Wie Fußnote 7.

9Wie Fußnote 7.

10Wie Fußnote 7.

Sonntag, 17. August 2025

„Recht des Gewisens oder Recht des eigenen Willens?“ Irrte hier der hl.John Henry Newmann in seiner Kritik der Gewissensfreiheit

 

Recht des Gewisens oder Recht des eigenen Willens?“1 Irrte hier der hl.John Henry Newmann?



John Henry Newman wendet sich gegen eine verhängnisvolle Verwechslung: >Das ist heutigentags die landläufige, die volkstümliche Vorstellung vom Gewissen: wenn Leute für die Rechte des Gewissens eintreten, so meinen sie keineswegs die Rechte des Schöpfers noch die Pflicht des Geschöpfes …, sondern das Recht, nach ihrem Urteil, nach ihrer Laune zu denken, zu reden und zu schreiben, ohne dabei an Gott zu denken.<“

Der hl. Newmann verbindet in diesem Votum die Gewissensfreiheit auf das engste mit dem Recht auf die Meinungsfreiheit. So sehr diese zwei Größen nun auch zusammenhängen, ist es doch ratsam, diese zwei Größen getrennt von einander zu bedenken. Auch wäre es von Nöten gewesen, den Kontext der Vorstellung von der Gewissensfreiheit und der der Meinungsfreiheit mitzuberücksichtigen, den der Französischen Revolution.

Die Französische Revolulution war nun der (christlichen) Religion gegenüber weit feindlicher eingestellt als die deutsche und die englische: Im Namen der Vernunft propagierten die französischen Aufklärer und nicht nur der Radicalaufklärer Marquise de Sade die Abschaffung der Religion. Das einst sich auf der christlichen Religion aufbauende Europa, vgl: Novalis: „Christentum oder Europa“ sollte neu konstruiert werden auf dem alleinigen Fundament der Vernunft. Der Revolutionsführer Robespierre wollte gar die christliche Religion substituieren durch die religiöse Verehrung der Göttin der Vernunft. Die Katholiken galten als die Feinde der Revolution und wurden so wegen ihres Glaubens verfolgt, nie wurden in Frnkreich so viele Christen um ihrers Glaubens willen getötet wie in dieser Revolutionszeit.

Die Parole der Gewissensfreiheit sollte so in erster Linie den Menschen von den Geboten der Kirche und von den Geboten der Kirche befreien, da der Bürger nur noch der Vernunft gegenüber verpflichtet sein sollte. Auch für den deutschen Aufklärer Kant galt, daß die praktische Vernunft allein ausreiche, um den Menschen erkennen zu lassen, wie er zu leben habe. Die Kaprizierung auf die rein vernünftige Religion emanzipierte den Menschen nicht nur von der ganzen Morallehre der Kirche, sondern auch von dem Gott, der uns Menschen erst offenbarte, wie wir zu leben hätten.

Die Rechte des Schöpfers und die Pflichten des Geschöpfes Gott gegenüber kann es so im Raum der Parole der Gewissensfreiheit nicht geben, sind das doch Größen, die die Autonomie der Vernunft heteronom desavouieren würde.

Antiindividualistisch war nun das Konzept der Gewissensfreiheit, da das Gewissen als der Ort der Vernunft im Menschen nicht willkürlich dies oder das wollen kann sondern nur das Vernünftige. Daß diese Vorstellung dann die Theorie hervorbrachte, daß die Revolutionsregierung das, was vernünftig ist, erkenne und durchsetze und daß so ihre Kritiker eben unvernünftige Bürger seien, liegt auf der Hand. Die Praxis dieser Theorie war dann die Guillotine.

Die Individualisierung des Gewissens, daß jeder sein persönliches ihm nur eigenes Gewissen habe, begann m.W in der Romantik, die ja gerade das Recht des Individuellen gegen die als allgemein verbindlichen Vernunfterkenntnisse setzte. Würde man dieser Tendenz der Individualiserung konsequent zu ende denken und so auch praktizieren,müßte sich jede Gesellschaft in Chaos und Anarchie auflösen. Das geschieht aber nun nicht, da die Bürger in einem sozialen Kontext sozialisiert werden, sodaß allen Bürgern gemeinsame Vorstellungen von dem, was man tuen darf und was nicht, was sich so gehört, zu eigen sind. Faktisch regiert so in dem individualiierten Gewissen, um es heideggerisch zu formulieren das: Man! Dies Man kann sich völlig von der christlichen Religion emanzipieren und subordniert dabei den Bürger ganz in die seine Zeit beherrschenden Zeitgeist, daß es etwa als eine Todsünde angesehen wird, wenn eine Mutter ihrem Kinde einen Negerkuß schenkt, aber es als in Ordnung angesehen wird, läßt eine Mutter ihr Kind im Mutterleibe töten.

Der hl. Newmann versucht hier nun, die Gewissensfreiheit so umzuformulieren, daß sie mit der christlichen Religion kompatibel wird. Das ist zwar ein schöner Versuch, widerstreitet aber der Intention der Gewissensfreiheit, den Menschen ganz von der Religion zu befreien und Europa neu auf dem Fundament der Vernunft zu konstituieren.2

Wie es nun um die Meinungsfreiheit besteht, was das für ein Ding ist, das kann man auf das allertrefflichste dem Roman: „Verlorene Illusionen“ Balzacs entnehmen, Es ist darunter in erster Linie das Recht der Presse gemeint, schreiben zu dürfen, was man, der Besitzer der Zeitung wolle und daß das Geld das Medium ist, das bestimmt was publiziert wird und was nicht. Die Wahrheitsliebe gehört nicht zu den Tugenden der Presse, wie es uns dieser genialistische Schriftsteller eindringlich vor Augen führt.

Aktuell erleben und erleiden wir, daß die Regierungen Europas die Pressefreiheit als eine Gefährdung ihrer Herrschaft ansehen, isb da sie die neuen sozialen Medien nicht gänzlich kontrollieren können.3 Der Ruf nach einer Zensur für diese Medien ist so in der aktuellen Debatte unüberhörbar. Im Kampfe gegen die Herrschaft des Adels und der Kirche war die Meinungs- und Pressefreiheit das excelllente Kampfmittel, richtet sich diese Freiheit nun aber selbst gegen die Herrschaft der aus dem Bürgertum sich herauskristallisert habenden Regierungsparteien und der sich verbürgerlicht habenden einstigen sozialdemokratischen Arbeiterparteien, dann wird die Presse- und Meinungsfreiheit etwas Gefährliches und muß eingegrenzt werden. 

1Kath net am 16.8.2025: Gewissen oder Eigenwillen?

2En passant: Naoleon wird verkannt, wenn man seine Kriege nicht erkennt als den Versuch, die neue Vernunftordnung ganz Europas zu vermitteln und gerade deswegen griff er auch die Bollwerke des antirevolutionären Geistes, Preußen und Rußland an.Der Nato und der EU gelingt dieses Projekt erst seit dem Zusammenbruck der sog. Ostbloclstaaten, daß nun auch ganz Osteuropa auf dem ideologischen Fundament der Französischen Revolution aufgebaut wird durch die Integration dieser Staaten  in die Nato und die EU.

3Der große Angriff auf die Pressefreiheit, „Compact“ durch die Regierung zu verbieten, scheiterte aber erstmal.

 















































































































1Kath net am 16.8.2025: Gewissen oder Eigenwillen?

2En passant: Naoleon wird verkannt, wenn man seine Kriege nicht erkennt als den Versuch, die neue Vernunftordnung ganz Europas zu vermitteln und gerade deswegen griff er auch die Bollwerke des antirevolutionären Geistes, Preußen und Rußland an.

3Der große Angriff auf die Pressefreiheit, „Compact“ durch die Regierung zu verbieten, scheiterte aber erstmal.

Samstag, 24. August 2024

Die Gewissensfreiheit – ein trojanisches Pferd der Zerstörung der Kirche?

 

Die Gewissensfreiheit – ein trojanisches Pferd der Zerstörung der Kirche?


Auch in unseren Zeiten der postmodernistischen Unübersichtlichkeit, des totalen Relativismus, des „Nichts Genaues weiß man“ und überhaupt: „Warum überhaupt nach der Wahrheit fragen!“ (Nietzsche) existieren doch noch Gewißheiten, die von keinem Anständigen in Frage gestellt werden, so die, daß die sog. „Protokolle vom Zion“ eine antisemitische Fälschung ist. Es frägt sich aber, ob eventuell in einem gefälschten Text doch eine wahre Aussage enthalten sein könnte, so wie in einer Lügengeschichte doch auch Wahres enthalten sein könnte.

In der 17.Sitzung dieser „Protokolle“ finden sich nun diese 2 Aussagen: „Die Gewissensfreiheit ist jetzt überall anerkannt. Wir folgern daraus,daß uns nur noch Jahre von dem Zeitpunkt trennen, wo die christliche Weltaschauung vollständig zusammenstürzen wird“. (Zitiert nach:A.Rosenberg, Die Protokolle der Weisen von Zion“, 2018, S.154). Der oder die Fälscher wollen somit den Eindruck erwecken, daß die fiktiven Verfasser der „Protokolle“ die Gewissensfreiheit erfunden und weltweit durchgesetzt haben, um so die christliche Religion zu zerstören. Für A.Rosenberg soll eine jüdische Geheimorganistion der wahrscheinliche Urheber des Textes sein. Die Frage der Urheberschaft der „Protokolle“ und deren Urheberzuschreibung der Gewissensfreiheit braucht uns hier aber nicht zu interesssieren, sondern die Fragen: Führt die Gewissensfreiheit zur Nichtung der christlichen Religion und ist die Gewissensfreiheit mit dem Ziel dieser Nichtung konzipiert worden?

Die Gewissensfreiheit wie auch die Deklaration der Menschenrechte sind das ideele Zentrum der Französischen Revolution, womit angezeigt werden soll, daß diese Revolution wie eben jede andere auch auch nichtideele Ziele verfolgte, etwa einfach auch eine Manifestationen des Willens zur Macht war. Den Kontext dieser Revolution in macropolitischer Perspektive bilden die innerchristlichen Religionskriege des 17.Jahrhundertes. Die Französische Revolution wollte so eine neue Religion der Verehrung der Göttin Vernunft an die Stelle der christlichen Religion setzen. Die Katholiken galten so den Revolutionären als Hauptfeinde und wurden dem gemäß auch verfolgt. Der Bürger sollte der Herrschaft der Kirche entzogen werden, indem er nun zwei neuen Autoritäten unterworfen werden sollte: a) den Menschenrechten äußerlich und innerlich dem Gewissen. Dabei galten beide als vernunftbestimmte Größen, als identisch mit dem Vernünftigen, das der Kirche entgegengesetzt wurde. Denn der Grund der Kirche, die Offenbrung Gottes und die Lehrautorität der Kirche sollen nun als etwas Widervernünftiges angesehen werden.Würden die Bürger nur noch von der Vernunft sich so leiten lassen und damit die christliche Religion hinter sich lassen, dann könnte in der Welt Frieden möglich werden. Denn der 30 Jährige Krieg ist ja aus Religionsstreitereien entstanden. Ist die christliche Religion erst mal abgeschafft, dann und nur dann kann der Friede möglich werden. (Genau das ist auch die Kernaussage des sehr bekannten Liedes „Imagine“des Exbeatles John Lennon.

Um des innerweltlichen Friedens willen sollten also anstelle der christlichen Religion die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit treten. Anders formuliert: Die Vernunft mache die Religion überflüssig. In der französischen Konzeption der Aufklärung steht also nicht die Domestikation der christlichen Religion, wie es Kant konzipierte, im Vordergrund, sondern ihre Abschaffung.Nur noch in der Privatssphäre dürfe sie praktiziert werden, aber auch hier nur nach der Maßgabe der Vernunft, des Gewissens. (Die Individualisierung des Gewissens, das es zu dem je Meinigen wurde,erwuchs meines Erachtens erst aus der Romantik in ihrem Insistieren auf das rein Individuelle.) Der 30 Jährige Krieg galt den nachfolgenden Zeiten als der Beleg füt die Gefährlichkeit der Religion überhaupt, sodaß sie abzuschaffen oder zu domestizieren war. Daraus erklärt sich eben auch die Popularität einer allgemeinen Herabwürdigung der Religion. Da die Menschen aber nicht einfach naturalistisch leben können sondern eine Kultur zum gemeinschaftlichen Lebenkönnen brauchen, bedurfte es eines Ersatzes und den sollten diese 2 Größen sein.

Die Katholische Kirche und den Protestantismus gibt es immer noch, entgegegen der Prognose der 17.Sitzung der Protokolle, aber es darf gefragt werden, ob den der Gehalt der Kirche und des Protestantismus heute noch noch in etwas anderem als der Verkündigung der Gewissensfreiheit und der Menschenrechte besteht, wobei Gott dann nur noch über den Begriff der Schöpfung und der damit verbundenden Vorstellung von der Menschenwürde als die Letztbegründungsinstanz dieser zwei fungiert. So hätte dann die Gewissensfreiheit ganz anders als in den „Protokollen“ prognostiziert, die christliche Religion doch besiegt. Der Kontext der Gewissensfreiheit und der Menschenrechte legt es nun aber nahe, die Besiegung als das intendierte Ziel anzusehen.Es darf dabei ja nicht vergessen werden, daß wie die Welt Christus verfolgte, weil er nicht aus der Welt ist, so die Welt auch die Kirche bkämpft, weil auch sie für die Welt ein Fremdkörper ist. 

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Freitag, 4. August 2023

Wie man mit dem „Gewissen“ die Katholische Kirche zerstört! Oder das neue unfehlbare Lehramt der Kirche

Wie man mit dem „Gewissen“ die Katholische Kirche zerstört! Leider ist dies keine von mir frei erfundene Begegenheit. Aus einer Mitarbeiter-besprechung eines Spitalseelsorgeteams: Ein hauptamtlicher Diakon erklärte in energischtem Tonfall: „An einer eucharistischen Anbetung im Spital kann er nicht teilnehmen, weil das ihm sein Gewissen verbietet. Er hat hier für die Patienten dazusein.“ Das ist nun kein Einzelfall des Aufstandes der Gewissen gegen die Katholische Kirche. Die Gunst des Augenblickes ausnutzend, den des Priester-mangels entdecken Seelsorger ihr Gewissen, daß sie dazu nötigt, homosexuelle Paare wider die Morallehre der Kirche zu segnen. Ganz urprotestantisch erheben sie damit ihr individuelles Gewissen zur höchsten Instanz des Entscheidens darüber,was sie tuen dürfen und was nicht.So emanzipieren sie sich von der verbindlichen Morallehre der Kirche, um so ganz ihrer subjektivistischen Willkür sich widmen zu können. Wahr ist für mich nur mein Gewissen. Der katholische „Moraltheologe“ Herr Sautermeister segnet nun diesen Gewissens-aufstand gegen die Morallehre der Kirche ab: „Seelsorger nicht von Gewissen dispensieren“. (Kath de am 3.8.2023) Wenn also die Kirche moraltheologisch begründet die Segnung homosexueller Paare als nicht erlaubt, lehrt, dann dürfe jeder Seelsorger unter der Berufung auf sein Gewissen dagegen handeln. "Gewiss, Seelsorge ist anspruchsvoll, aber es geht hierbei ja um nichts weniger als um das Leben von Menschen und das Evangelium. Deshalb kann und darf ein Seelsorger sich auch nicht von seinem Gewissen dispensieren", sagte Sautermeister.“ Die Kirche hat nun aber eindeutig entschieden, daß eine Segnung eines homosexuellen Paares mit dem Evangelium unvereinbar ist. Also verfügt nach der Meinung dieses „Moraltheologen“ das Gewissen gar noch eine höhere Lehrkompetenz als die hl. Schrift, die Tradition der Kirche und das Lehramt. Das ist selbstverständlich eine mit der Lehre der Kirche unvereinbare Meinung; es gibt für die Kirche kein unfehlbares Lehramt des individuellen Gewissens! Wer an ein solches Lehramt glaubt, sollte in den Protestantismus konvertieren! Zusatz: Es drängt sich ja auch der Eindruck auf, daß diese Segnungen homosexueller Paare auch Propagandaaktionen gegegn die Katholische Morallehre und die Kirche sind.

Donnerstag, 20. Juli 2023

Widerstand des Gewissens – dem eigenen Gewissen mehr gehorchen als...

Widerstand des Gewissens – dem eigenen Gewissen mehr gehorchen als... Der Standpunktkommentar von Kath de am 20.7.2023, betitelt mit: „Trotz Widerstand der Frage nach dem Gewissen Stimme verleihen“läßt politisch Korrektes erahnen und so ist dann auch zu lesen: „Der Jurist Fritz Bauer, der mehrfach NS-Täter vor Gericht brachte, wäre in diesen Tagen 120 geworden. Figuren wie dieser lehren Burkhard Hose: Wenn in einem System Menschen Unrecht getan wird, ist immer auch das persönliche Gewissen angefragt.“ Reine Selbstverständlichkeiten: Die Männer und Frauen des Widerstandes gegen Hitler folgtem ihrem Gewissen in ihrem Widerstehen dem NS-Unrechtssystem gegnüber und so sollten auch wir heutzutage Widerstand leisten gegen staatliches Unrecht. Eine besonderer Akzent liegt nun auf der These, daß zu viele Deutsche damals nicht ihrem Gewissen gefolgt seien, sich so mitschuldig gemacht hätten und so von diesem vorbildlichen Juristen vor Gericht angeklagt wurden. Trotzdem sind Bedenken anzumelden: Wer erkennt denn wie, ob in einem System Menschen Unrecht angetan wird? Ist mein persönliches Gewissen diese Erkenntnisinstanz? Denken wir uns einen Vater, der Sex mit seiner 13 jährigen Stieftochter haben möchte und sie möchte auch mit ihm- es soll nun angenommen werden, das das wirklich so ist- und dann urteilt der Vater: Meiner Tochter und mir geschieht seitens des Staates Unrecht, da sie uns „Liebe“ zu praktizieren verbietet. Ich gehorche jetzt also meinem Gewissen und halte mich so nicht an das staatliche Unrechtsgesetz. Ihr persönliche Gewissen erlaubte diesem Vater und dieser Tochter den einvernehmlichen Sex. Dürfen sie sich nun über das geltende Gesetz erheben? Spontan wird jeder urteilen: Mitnichten! Sophistisch Gesonnene würden dann ergänzen: So könne kein Gewissen irren! Nur necessiert diese These die Anfrage,wer denn wie unterscheidet zwischen einem Gewissensentscheid, auf den zu hören ist und auf welchem nicht zu hören ist? Die Moral, sodaß nur dem persönlichen Gewissen zu folgen ist, wenn das persönliche Gewissensurteil mit der Moral übereinstimmt? Dann wäre das persönliche Gewissen einfach durch die Moral zu ersetzen. Wenn die Moral heutiger Zeit das Töten von Kindern im Mutterleibe als moralisch in Ordnung ansieht, könnte sich kein Arzt bei seiner Weigerung, eine „Abtreibung“ zu vollziehen, auf sein persönliches Gewissen berufen, da er dem ja nur gehorchen dürfte, wenn es sich in der Übereinstimmung mit der Moral befindet. Das kann auch nicht stimmen. Als es in Deutschland noch die allgemeine Wehrpflicht gab, durften Wehrpflichtige aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern und leisteten stattdessen einen Zivildienst ab. Die „Zeugen Jehovas“ lehnten nun aus religiösen Gründen beides ab, sowohl den Wehr- wie auch den Zivildienst ob ihrer Ablehnung dem Staat gegenüber. Sie gingen dann lieber in das Gefängnis, als daß sie einen der zwei Dienste ableisteten. Wurden die dann ob ihres Gewissensgehorsams, sie gehorchten Gott mehr als dem Staate, zu Gefängnisstrafen verurteilt? Erlitten sie ein Unrecht? Oder darf der Staat die Ableistung einer dieser zwei Dienste verlangen, auch wenn einige Staatsbürger das aus religiösen Gewissensgründen verweigern? Ist etwa dann der eingeforderte Wehr- oder Zivildienst ein Unrecht,das der Staat hier Bürgern abverlangt? Wer entscheidet also wie, ob Bürgern in einem Staate ein Unrecht angetan wird? Wenn diese Entscheidungsinstanz einfach nur das persönliche Gewissen wäre, müßte dann nicht dem Vater der einvernehmliche Sex mit seiner Stieftochter erlaubt werden? Moraltheologisch könnte nun das Naturrecht eingebracht werden: Wenn der Staat Gesetze verabschiedet, die dem Naturrecht widersprechen, dann darf der Bürger mit dem Argument, daß ein positives Gesetz, das diesem göttlichen Recht widerspräche, ein Unrechtsgesetz wäre, dem nicht zu gehorchen wäre. So ein Fall liegt eindeutig im heutigen Abtreibungsrecht vor. Dann gehorcht aber der, der sich diesem Gesetz widersetzt, nicht seinem persönlichen Gewissen, sondern dem Gesetz Gottes in der Gestalt des Naturrechtes. Weil nun sein persönliches Gewissen dem Urteil des Naturrechtes entspricht, gehorcht er dennoch nicht seinem Gewissen als der für ihn letztverbindlichen Instanz sondern dem Naturrecht als der Letztinstanz. Aber kann jeder Bürger immer selbst klar erkennen, was jetzt in einer bestimmten Situation dem Naturrecht widerspricht? War denn für jeden deutschen Soldaten eindeutig klar, daß der Krieg gegen Rußland 1941 ein Unrechtskrieg war oder konnte er ihn auch als einen legitimen Präventivkrieg beurteilen? Bis heute ist diese Frage historisch wissenschaftlich umstritten, auch wenn die Regierungspolitik sich eindeutig auf die Beurteilung als unerlaubten Angriffskrieg festgelegt hat als Vorgabe für die historische Erforschung dieses Krieges. Konfusionen entstehen auch gegenwärtig durch die Verwechselung von Menschen- und Bürgerrechten. Ein Staat begeht kein Unrecht, wenn er einem Nichtstaatsbürger nicht die Bürgerrechte zuerkennt, nur die Menschenrechte jedes Menschen hat er zu respektieren. So dürfen Menschen bürgerliche Rechte vorenthalten werden, sie also Staatsbürgern gegenüber diskriminiert werden auch wenn das in Deutschland praktizierte sog. „Kirchenasyl“ dem Staat das Recht abzusprechen versucht, abgelehnte Asylbeantrager zu repatrizieren, als hätte jeder, bloß weil er bei uns leben will, auch das Recht dazu. Wer sich in solchen Fällen auf sein Gewissen beruft, versteht unter dem Gewissen reine subjektive Willkür. Es gibt so auch eine Pflicht, das Recht des Staates gegen so ein privatistisches Willkürgewissen zu schützen. Als praktikabler Ausweg aus dieser Problematik könnte dann wohl ein Rückgriff auf das göttliche Naturrecht angesehen werden, auch wenn dann im Einzelfall nicht immer eindeutig zu bestimmen ist, ob ein Gesetz dem entspricht oder auch nicht. So ist es etwa umstritten, ob einen Tyrannenmord das Naturrecht erlaubt.

Freitag, 2. Dezember 2022

„In der Liebe und im Kriege ist alles erlaubt“

„In der Liebe und im Kriege ist alles erlaubt“ Dieses Sprichwort, leicht variiert findet sich auch in dem Roman: H.G.Ewers; Der Oxtorner und der Admiral, Perry Rhodan, Bd 1221, S.48: „In der Liebe und im Krieg sind alle Waffen erlaubt“. Die Antwort fällt klar und eindeutig aus: „Das zeugt von Verwahrlosung der Moral“. Spontan fälllt dazu das berühmte Diktum Dostojewskis ein, daß, wenn es keinen Gott gibt, alles erlaubt sei. Gott ist demnach die einzige Autorität, die bestimmen kann, was erlaubt und was nicht erlaubt sei. Dies evoziert dann den plausiblen Einwand, daß doch der Staat definiere, was erlaubt und was nicht erlaubt sei, wohingegen Religionsgemeinschaften zwar für ihre Gläubigen im Namen Gottes lehren können, was für sie erlaubt oder nicht erlaubt sei, daß diese Bestimmung dann aber nur für ihre Gläubigen verbindlich sei. Nur was der Staat so bestimme, habe eine Geltung für alle Staatsbürger. Nun könnte erwidert werden, daß dies Sprichwort sich nicht auf das Rechtliche bezöge sondern meint, daß moralisch alles in der Liebe wie im Kriege erlaubt sei. So wäre die Lüge: „Ich habe Dich nicht betrogen“ eines Ehemannes zu seiner Frau keine Straftat, aber wäre eine unmoralische Handlung. Das Sprichwort könnte dann bedeuten, daß diese Lüge dem Ehemann erlaubt sei, um so seine Ehe zu retten mit der Frau, die er immer noch liebt, die er aber betrog, indem er ein Bordell aufsuchte. Dann wäre dies eine popularisierte Version des Grundsatzes:Der Zweck heiligt die Mittel. Auch an sich unmoralische Handlungen könnten so moralisch legitimiert werden. Man verurteile diese Moralkonzeption nicht vorschnell: Kant urteilt tatsächlich, daß auch dann nicht gelogen werden darf, wenn ein Mörder den Ehemann frägt: „Ich Ihre Frau in dem Keller?“, weil er sie da ermorden will. Er müsse dann: „Ja“ antworten, auch wenn sie dann da ermordet werden wird. Wer da erwidert: „Das sei ferne! Selbstverständlich darf hier um der Liebe zur Frau gelogen werden!“, praktiziert so den Grundsatz: Der Zweck heiligt hier die Lüge. Aber darf denn dann wirklich Alles erlaubt werden, wenn es aus oder um der Liebe getan wird? König David ließ den Ehemann der Frau töten, die er liebte und die er dann auch ehelichte. Gottes Urteil ist eindeutig: David sündigte so sehr schwer. In den Augen Gottes hat er so gesündigt und auch verstieß er mit dieser Tat gegen das geltende Gesetz des Staates, dem auch er als König zu gehorchen hat. Er steht eben nicht über dem Gesetz. Nur, könnten wir nun in das Innere des Königs schauen, als er diese Ermordung anordnete: Hat er nicht da sich gesagt: „Um der Liebe willen, ist auch dieser Mord erlaubt“? Seine rein subjektive Moral erlaubte ihm so diese Untat.Er hätte aber auf das Gesetz Gottes: Du darfst nicht morden!, und auf die staatlichen Gesetze hören müssen, die auch dem König diese Tat verbieten. So hätten wir es hier mit einem Konflikt zwischen der rein subjektivistischen Moral, daß mir als Liebender um der Liebe willen Alles erlaubt sei, und den Geboten Gottes und den staatlichen Gesetzen zu tuen. Das Pathos des je eigenen Gewissens als letzter Instanz für das mir Erlaubte und Nichterlaubte findet so für den religiösen Menschen im Gebot Gott Gottes und für jeden Bürger im Gesetz des Staates seine Grenze. Drei Größen können hier also in einen Konflikt geraten: die rein subjektivistische Moral, das Gesetz Gottes und die Gesetze des Staates. „In der Liebe ist alles erlaubt“ ist so die Quintessenz einer rein subjektivistischen Moral, die, wenn sie unlimitiert praktiziert würde, jede Gesellschaft in Chaos und Anarchie auflösen würde. So stimmt das Urteil, daß dies eine verwahrloste Moral ist. Kann nun aber diese subjektivistische Moral in Gänze beseitigt werden, daß es nur noch das objektive positive Recht und Gesetz gibt als wirklich Verbindliches für alle Bürger? Das ist kaum vorstellbar, weil so die Individualität des Menschen einfach negiert würde. Die Individualität muß begrenzt werden um des Friedens in einer Gesellschaft, aber ein limitierter Spielraum dieses Subjektivismus ist doch anzuerkennen. Dürfte vielleicht doch ein Ehemann einen Seitensprung leugnen, um seine Ehe zu retten? Viel komplexer ist nun die Frage, was denn im Kriege alles erlaubt sei und was nicht. Mit Machiavelli ist diese Frage leicht respondierbar: Alles, was dem Siege nützt, ist erlaubt! Nur zu verlieren sei eine Sünde. Das Sprichwort meint bezüglich des Krieges genau dies. Aber das provoziert eben auch das Urteil, daß das eine verwahrloste Moral sei. So ist etwa der Atombombenabwurf auf Japan nicht legitimierbar durch die These,daß dadurch die USA den Krieg endgültig gewonnen habe oder ihn verkürzen konnte. So darf nicht alles im Kriege erlaubt sein, aber das heißt auch, daß in einem legitimen Krieg die üblichen Kriegshandlungen erlaubt sind. Hier gilt die Lehre vom gerechten Krieg; das Problem dabei ist aber nur: Wie ist ein bestimmter Krieg zu beurteilen, ist er wirklich gerecht? In der praktischen Politik wir dies aber einfach durch die Geschichtsschreibung der Sieger reguliert: Immer nur die Kriegsverlierer waren die Kriegsverbrecher! Es könnte sein, daß Gott ganz anders urteilt. Aber auch hier darf man die subjektivistische Moral nicht gänzlich als etwas per se Illegitimes verurteilen. Der Staatsmann, der zu nicht rechtfertigbaren Mitteln greift, um sein Volk vor einer militärischen Niederlage zu bewahren, handelt doch moralisch, rein subjektivistisch. So läßt König Salomon auf das Anraten des Königs David potentielle Aufrührer gegen sein Königtum töten, um das Volk vor einem Bürgerkrieg um den Thron zu bewahren- und doch kann man dieses Kapitel der jüdischen Geschichte doch nur mit Grauen lesen. (1. Könige 2) Das den Leser irritierende ist ja dabei, daß gerade der weise und so fromme König Salomon der Auftraggeber dieser politischen Morde ist. Agierte er hier nicht nach dem Prinzip: Im Kampf gegen Aufrührer ist um des Friedens willen selbst das Morden erlaubt? Resümierend muß so konstatiert werden, daß dies Sprichwort uns mehr Probleme bereitet als zu erwarten wäre, auch wenn der Reaktion: Das ist eine verwahrloste Moral, zuzustimmen ist. ZUsatz: Als Problem ist festzuhalten, daß wie im Protestantismus so jetzt auch in der Katholischen Kirche isb in Deutschland eine Überbetonung der subjektivitischen Moral vernehmbar ist.

Freitag, 11. Juni 2021

Luthers Gewissen im Kampfe gegen die Katholische Kirche




Die berühmten Worte: „Hier stehe ich und kann nicht anders“ sprach Luther nicht auf dem Reichstag zu Worms, er sprach sie nie, denn es handelt sich hier um eine Lutherlegende. Er sagte aber: „Da mein Gewissen in den Worten Gottes gefangen ist, kann ich und will nichts widerrufen, weil es gefährlich und unmöglich ist, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir. Amen.“

Hier rebelliert das subjektive Gewissen Luthers gegen die Lehre der Katholischen Kirche. Zwei Auslegungen des Wortes Gottes, die der Katholischen Kirche und die Luthers stehen sich hier unversöhnlich gegenüber. Welche von beiden Auslegungen ist nun die wahre oder vorsichtiger formuliert die angemessenere? Luther bringt dafür sein Gewissen als Argument ins Spiel: Für sein Gewissen ist die seinige Auslegung die wahre. Nun fügt er dem ein weiteres Argument hinzu: Es sei unmöglich, wider sein eigenes Gewissen zu handeln.

Aber ist wirklich die seinige Auslegung die wahre, weil sein Gewissen sich mit dieser seine Auslegung so identifiziert, daß er gegen sein Gewissen handelte, korrigierte er seine Auslegung des Wortes Gottes. Eigentlich sollte doch jeder Ausleger der Bibel einräumen, daß seine Deutung auch verkehrt sein kann. Es sei nur an das Faktum der Polyinterpretabilität von Texten erinnert. Denn gerade das Wort Gottes ist uns ja nur zugänglich als Textmaterial der Bibel und der Sekundärliteratur als Auslegung dieser Texte. So kann Luther tatsächlich gar nicht seine subjektive Auslegung als die einzig wahre behaupten. Sein Gewissen sei aber „gefangen“ in seiner eigenen Auslegung. Das bedeutet dann gar nicht, daß sie wirklich wahr sei, sondern nur, daß seine Eigendeutung so sehr sein Gewissen affiziert, daß er seiner nicht mehr widersprechen kann, ohne gegen sein eigenes Gewissen zu agieren.

Warum schließt diese Affizierung des Gewissens durch Luthers Eigendeutung aus, daß er die seinige korrigiert und dann diese als für ihn verbindliche bekennt? Es scheint so, daß diese Affizierung seines Gewissens durch seine eigene Deutung der hl. Schrift so stark ist, daß ein weiterer Lernprozeß, in dem eine einmal eingenommene Position wieder aufgegeben wird, weil sie sich nicht als haltbar erwies, ausgeschlossen wird.

Von Niemanden sei so verlangbar, daß er eine von seinem Gewissen vertretende Auslegung des Wortes Gottes widerrufen solle. Denken wir nun an den Fall der Kali-Göttin Verehrer, die glaubten verpflichtet zu sein, ihr eigenes Kind zu töten, zu opfern, um den Zorn der Göttin Kali von ihnen abzuwenden. Sie opferten ihr Kind und wurden dafür in Indien bestraft. Kann sich dieses Elternpaar nicht auch auf ihr religiöses Gewissen berufen, das von ihnen diese Opferung verlangte? Wenn nun auch in Indien gewiß mehr als 99 Prozent diese Deutung des Willens der Göttin Kali als inakzeptabel verurteilen, was bedeutet das dann für das religiös gestimmte Gewissen dieser Eltern, die glaubten, daß diese Göttin genau dies Kindesopfer von ihnen verlangt? Wenn es außerhalb meines subjektiven Gewissens keine Kontrollinstanz gibt, dann ist es richtig, wenn diese Eltern taten, was ihnen ihr religiöses Gewissen abverlangte.

Der reine Subjektivismus, auch und gerade wenn er sich als die Auslegung des Willens Gottes versteht, die so den Ausleger zu einem unbedingtem Gehorsam fordert, endet konsequenterweise in einer Anarchie, in der jeder in der Autorität des je eigenen Gewissens umbringen darf.

Wer das nun für eine maßlose Übertreibung ansieht, der schaue auf ein im Mutterleib getötetes Kind, das im Namen der Gewissensentscheidung seiner eigenen Mutter getötet worden ist- circa 100.000 Kinder kommen so allein in Deutschland zu Tode. Katholische Christin bringen es dann sogar fertig, diese Kindestötungen mit ihrem christlich geprägten Gewissen in Einklang zu bringen: So wie ich das Wort Gottes verstehe, darf eine Frau ihr Kind im Mutterleibe töten lassen, ohne zu sündigen. Das ist der größte Triumph der heutigen Parole der Gewissensfreiheit. Am Anfang steht der lutherische Subjektivismus: Was mein Gewissen mir sagt, dagegen kann und darf ich nicht handeln, gleichgültig ob das so Gewollte objektiv wahr oder nicht wahr ist. Damit schleicht sich ein irrationalistischer Zug in die Moraltheologie ein, in der Weigerung, die einmal vollzogene Deutung des Wortes Gottes einer kritischen Überprüfung im theologischen Diskurs zu unterziehen.

Was das Gewissen als Deutung des Wortes Gottes einmal aufgenommen hat, habe sich so in das eigene Gewissen eingeschrieben, sodaß diese Deutung nicht mehr korrigierbar sei. Damit bekommt dies so verstandene Gewissen einen solipsistischen Charakter, der es so immunisiert gegen die Wahrheitsansprüche vernünftigen theologischen Argumentierens. Nur mein Gewissen verpflichtet mich. Ob das nicht praktizierter Atheismus ist, darüber sollte ernsthaft nachgedacht werden, wenn Gottes Wort kein Recht mehr eingeräumt wird, sich gegen die subjektive Deutung dieses Wortes durchzusetzen.



Zusatz1 :

Seit Luther kämpft so der Subjektivismus gegen die objektive Wahrheit, im „Synodalen Irrweg“ scheint dieser Subjektivismus nun über die Katholische Wahrheit zu triumphieren! Luther war ja der erfolgreichste Häretiker und Schismatiker, der so mit seinem Gewissen gegen die Wahrheit revoltierte. 

 

 Zusatz 2: Hitler und das Gewissen

„Die Tafeln vom Sinai haben ihre Gültigkeit verloren. Das Gewissen ist eine jüdische erfindung. es ist wie die Beschneidung eine Verstümmelung des menschlichen wesens. Die Vorsehung hat mich zum größten Befreier der Menschheit vorbestimmt. ich befreie den Menschen von dem Zwange eines selbstzweck geworde-nen Geistes, von der schmutzigen und erniedrigenden selbstpeinigung einer Gewissen und Moral genannten Chimäre und von den ansprüchen einer Freiheit und persönlichen selbständigkeit, denen immer nur ganz wenige gewachsen sein können. Der christlichen Lehre von der unendlichen Bedeutung der menschlichen einzelseele und der persönlichen Verantwortung setze ich mit eiskalter Klarheit die erlösende Lehre von der nichtigkeit und Unbedeutendheit des einzelnen Menschen und seines Fortlebens in der sichtbaren Unsterblichkeit der nation gegenüber. an die stelle des Dogmas von dem stellvertretenden Leiden und sterben eines göttlichen erlösers tritt das stellvertretende Leben und Handeln des neuen Führergesetzgebers, das die Masse der Gläubigen von der Last der freien entscheidung entbindet“ 

Ob dieser Hitleraussage sollten nun Christen verpflichtet sein, sich für die Gewissensfreiheit zu engagieren, da dieser Diktator das Gewissen beseitigen wollte. Das kingt gut, aber  das Buch Rauschniggs über seine Gespräche mit Hitler gelten in der  historischen Wissenschaft als Fälschung. Der Autor habe sich wohl all diese Gespräche erphantasiert. Nein, gerade die Gewissensfreiheit selbst ist das Einfallstor zum Nihilismus. Man stelle sich doch einfach einmal diese Frage: Wie viele der Täter der Mißbräuchsfälle in der Kirche vollzogen ihre Untaten wohl mit einem guten Gewissen, meinend, daß für sie die "reaktionäre Moral" der Kirche nicht verbindlich sei und ihre "Opfer" auch gar keine "Opfer" seien, da sie die praktizierte Sexualität selbst als befriedigend empfänden, bzw empfinden würden, wäre ihnen nicht die "sexualfeindliche" Morallehre der Kirche eingeimpft worden!    

 

Donnerstag, 10. Juni 2021

Wir haben Gott mehr zu gehorchen als....



Daß ein Christ Gott mehr zu gehorchen hat als Menschen (als auch Engeln, siehe Paulus Galaterbrief), wer würde das als Christ ernsthaft bestreiten. Angezweifelt werden kann und muß auch, daß wir Christen das auch so immer praktiziert hätten. Trotzdem verbirgt sich aber in diesem scheinbar so Einfachen ein Meer von Problemen. „Als Menschen“ ist nun auszudifferenzieren in: a)dem Staat mit seinem positiven Recht, b)der Kirche mit ihrem Kirchenrecht und der Morallehre und c)dem eigenen Gewissen.

Wenn was Gott von uns will der Kirche, dem Staat und meinem Gewissen entspricht, gibt es keine theoretischen Probleme mehr, denn ich erkenne so, was ich zu tuen und was ich zu unterlassen habe, Probleme entstehen erst, wenn es in Hinsicht auf die Frage, was habe ich zu tuen und was zu unterlassen, differente Ansprüche zwischen Gott, Staat, Kirche und meinem Gewissen auftreten.

Der extremste Standpunkt ist nun der, daß mein Gewissen die Letztentscheidungsinstanz dieser moralischen Entscheidung ist. Dieser extremistische Standpunkt erlangte in der abendländischen Kultur seine Anerkennung nach der Erfahrung der innerchristlichen Religionskriege des 17. Jahrhundertes als Antwort auf die Frage, wie kann noch erkannt werden, wie der Mensch zu leben habe, wenn das Christentum, zerspaltet in diverse Confessionskirchen verschiedene untereinander inkompatible Antworten präsentiert? Allein die Vernunft kann das erkennen. Das Ideal einer rein vernünftigen Religion entwarf so der Aufklärungsphilosoph Kant, die Religion die rein vernünftig ist, das heißt ohne eine behauptete Offenbarung und ohne eine Kirche, denn die praktische Vernunft mit ihren Postulaten, (Gott, Freiheit, Unsterblichkeit) reiche aus. Im praktischen Leben sei nun das Gewissen der Ort der Präsenz dieser praktischen Vernunft im Menschen, auf dessen Stimme so allein zu hören ist.

Theologiegeschichtlich ist dies eine Neuauflage des Pelagianismus, daß Gott für die Erlangung des Heiles nichts anderes verlangen könne als das jedem Menschen qua seinem Menschsein an Gutem Mögliche. Damit wird die Offenbarung Gottes, die Gnade und die Kirche als nicht für das Heil Notwendiges bestimmt, aber es seien Größen, durch die das Heil leichter zu erlangen sei.

Die Vernunft, im Gewissen präsent, gilt so als das Allgemeine, wohingegen die Kirchen mit ihren Lehren als das Particulare gelten, das so nicht wahr sein kann. Die Romantik individualisierte dann den Menschen, betonte die Geschlechtsdifferenz und die Differenz der Volkscharaktere und individualisierte so auch das Gewissen: Mein persönliches Gewissen, das sollte so die einzige Autorität für mich sein. Da das, zur allgemeinen Norm erhoben, ein soziales Leben verunmöglichen müßte, mußte der Gehorsam dem Staate gegenüber eingefordert werden. Die Geburt des Konzeptes des Nationalstaates verdankt sich so auch des Verlustes der Anerkennung der Autorität der Kirche und der Einsicht, daß kein Gemeinwesen auf dem Fundament individuierter Gewissen aufgebaut werden kann.

Wo nun aber der Staat die absolute Autorität sein soll, sind Konflikte mit der Kirche und den Staatsbürgern, die sich einem Gott gegenüber gehorsamspflichtig ansehen, vorprogrammiert.

Gott ist mehr zu gehorchen als dem Staate“ ist so eine Abwehrformel gegenüber Ansprüchen des Staates, die mit der christlichen Religion unvereinbar sind. Aber wer entscheidet nun wie was von einem Staate Gebotene und Verbotene mit der christlichen Religion inkompatibel ist? (Und wie gilt das für die anderen in unserem Staate präsenten Religionen?) Da die Religionen im Regelfall organisiert und institutionalisiert sind, liegt die Antwort nahe zu sagen, daß diese Institutionen diese Entscheidung zu treffen haben, also in der Katholischen Kirche die Bischöfe oder der Papst. Als Alternative böte sich nun der Einzelchrist mit seinem christlich gebildeten Gewissen an. Aber hier muß wohl sofort eingedenk der Einsicht in die Entlastungsfunktion der Institutionen für den Einzelmenschen nach A.Gehlen ein Einspruch erhoben werden. Wenn jeder in seinem individuellen Gewissen entscheiden dürfte, was Gott von ihm verlange und er das dann auch vollziehen dürfe, oder gar müsse, dann müßte ja den Eltern, die in Indien eines ihrer Kinder töteten, besser gesagt opferten, um den Zorn der Göttin Kali zu besänftigen, Recht geben.

Zur Verehrung dieser Göttin gehört das Menschenopfer dazu, auch wenn diese Praxis im heutigen Indien verboten ist- aber was, wenn nun Anhänger dieser Gottheit sich von ihrem Gewissen verpflichtet sehen, Menschenopfer darzubringen? Wenn jeder religiöse Mensch das tuen dürfte, was von ihm sein religiöses Gewissen fordert, wir schüfen uns die Hölle auf Erden oder eine Gottesstaatsdiktatur.

Es müssen also Grenzen gezogen werden, wann einem religiös geprägtem Gewissen das von seinem Gewissen Geforderte nicht erlaubbar sein kann, etwa wenn ein Muslim sich verpflichtet fühlen würde, einen Kritiker des Propheten selbst zu töten, weil der Deutsche Rechtsstaat sich weigert, die notwendige Todesstrafe an den Prophetenkritikern zu vollziehen. In einer multireligiösen Gesellschaft sind solche staatlichen Limitierungen für das Gemeinwohl isb den Frieden der Menschen unbedingt notwendig.

Aber in welchen Grenzen ist dann vom Staate die Gewissensfreiheit zu bejahen? Ist es seine eigenste Aufgabe, den zugebilligten Freiraum selbst zu bestimmen? Wo aber der Einzelne sich autorisiert weiß, im Namen seines religiösen Gewissens gegen staatliche Gesetze zu handeln, da entsteht ein tragischer Konflikt, denn ein Rechtsstaat kann etwa nie das Töten von anderen Menschen aus religiösen Motiven erlauben, auch wenn der Täter sich auf sein Gewissen beruft. Der religiöse Mensch müßte dann gegen den Staat handeln, wenn das ihm religiös Gebotene vom Staate verboten wird. So handelt es sich auch um einen Mißbrauch der Gewissensfreiheit, wenn Christen die Abschiebung von abgelehnten Asylanten zu verhindern versuchen durch die Gewährung von sogenannten „Kirchenasylen“. Ein noch so gut gebildetes christliches Gewissen besitzt nämlich nicht die Kompetenz, besser als die dafür vorgesehenen Gerichte,über Asylanträge zu entscheiden und so rechtsstaatlich ergangene Entscheidungen nicht zu akzeptieren: „Mein Gewissen sagt mir, daß hier das Gericht irrte!“

Aber dabei dürfen nun auch andere Konfliktfelder nicht übersehen werden. Was ist zu tuen, wenn die kirchliche Morallehre etwas als eine Sünde qualifiziert, was das individuelle Gewissen als mir erlaubt beurteilt? Hier könnte nun vom Einzelchristen eine Differenz behauptet werden zwischen dem, was Gott will und dem was die Kirche lehrt, um dann zu urteilen, daß das meinige Gewissen besser erfasse, was Gottes Wille in dieser strittigen Sache sei als die Kirche. Daß dieses Urteil ein sehr gewagtes ist und der dann das so Praktizierende in die Gefahr sich begibt, seinem Gewissen gehorchend, zu sündigen, kann nicht wegdisputiert werden, aber dieser Fall kann nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Die Regel ist aber, daß ein Christ, lebt er gemäß der Lehre der Kirche, Gottes Willen gemäß lebt.

Anders verhält es sich in dem Fall, daß die Kirche selbst die Befolgung einer bestimmten Morallehre unter den Vorbehalt stellte, daß aus Gewissensgründen diese Lehre auch nicht befolgt werden braucht. Das ist die Situation in allen deutschsprachigen Ländern: Die Katholische Kirche verbietet den Gebrauch von Verhütungsmitteln, die deutschsprachigen Bischöfe erklärten dann aber, daß die Gläubigen in ihren Bistümern die eigentlich unerlaubten Verhütungsmittel doch benutzen dürfen, wenn ihr Gewissen das ihnen erlaubt. Da der Vatican diese Erklärungen nicht revozieren ließ, stehen die Gläubigen vor dem Paradox, daß etwas von der Kirche Verbotenes sie doch praktizieren dürfen ob dieser bischöflichen Erlaubnis. Hier urteilten dann die Gläubigen nicht eigenmächtig: Was mir mein Gewissen erlaubt, das darf mir die Kirche nicht verbieten, sondern mit der bischöflichen Erlaubnis, die für sie maßgebend ist, solange Rom nicht die Revozierung diese Erlaubnisse fordert.


Was ist aber zu tuen, wenn Gott etwas von mir verlangt, was meinem Gewissen widerspricht? Dieser Fall lag ja vor, als Gott von Abraham die Tötung und Opferung seines einzigen Sohnes verlangte. Für den Philosophen Kant kann es nur eine Antwort geben, die des Nichtgehorchens, weil das so Geforderte der praktischen Vernunft widerspricht. Die religiöse Antwort gab Abraham. Er opferte nicht nur seinen Sohn sondern zuvor sein Gewissen, weil er um Gott willen wider sein Gewissen handelte. In der christlichen Ausdeutung wird ja Abraham sein Ja zur Opferung seines Sohnes als Vollzug angerechnet. Denn es heißt ja im Jakobusbrief:

Denn Abraham hat seinen Sohn als Opfer auf den Altar gelegt:“ (2,21). Das und nicht allein sein Glaube machten ihn gerecht. Eines macht die Causa Abraham aber deutlich: Wo Menschen in Beziehung zu Gott leben, da ergibt sich immer auch die Möglichkeit des Tragischen, daß hier Abraham etwas tuen mußte, was jeder Moral widerspricht.

Das Anliegen des moralischen Diskurses ist es nun, das Tragische aus dem Leben auszuschließen, als das Dilemma, zwischen 2 Handlungsoptionen nur wählen zu können, aber immer, welche auch erwählt wird, sündigen zu müssen. Aber restlos ist das Tragische nicht ausschließbar aus dem realen Leben. In jedem Kriege töten Soldaten feindliche Soldaten, sie töten mit Absicht, nur so sind Schlachten zu gewinnen, und auch wenn der Krieg als ultima ratio ein legitimes Mittel des Staates ist, etwa als ein Verteidigungskrieg, so bleibt das im Kriege erlaubte Töten doch ein Sündigen. Noch deutlicher wird dies im Vollzug der Todesstrafe. Der Henker muß töten wollen, er tut das Richtige, da die Todesstrafe ein legitimes Strafmaß des Staates ist, aber wer wollte wegdiskutieren, daß hier der Henker, indem er seine Pflicht erfüllt, doch auch sündigt. Dies Tragische durch die moralische Verurteilung der Todesstrafe beseitigen zu wollen, verstößt aber gegen die Ansprüche der Gerechtigkeit, daß das Strafmaß der Schwere des Verbrechens entsprechen muß. So findet jede Moraltheologie in der Einsicht des Tragischen als eines wesentlichen Momentes des moralischen Lebens seine Grenze, die sie zu bejahen hat.


Zusatz:

Tschingis Aitmatov Erzählung: „Der Junge und das Meer“ veranschaulicht das Tragische im Leben in beeindruckender Weise, aber demonstriert auch die Grenzen moralphilosophischen Denkens: Ein Gruppe von älteren Männern in einem Boote mit dem Jungen. Widrige Umstände führen dazu, daß die vorhandenen Trinkvorräte nicht für alle reichen bis zur Erreichung des rettenden Ufers. Ein Mann nach dem Anderen wählt den Freitod, um schlußendlich das Leben des Jungen zu retten, der so allein lebend das Ufer erreicht. Laut dem Katholischen Katechismus ist jeder Freitod eine Sünde, aber hätte niemand sein Leben aufgeopfert, hätte keiner überleben können! Aitmatov zeigt uns nun aber die so Handelnden nicht als Verzweifelte, ihr Geschick Verfluchende, sondern als Menschen deren Größe daran besteht, jetzt genau so wissen, was sie zu tuen haben: Sie sind tragische Helden, da sie ihr Leben aufopfern müssen, um das eines Menschen zu retten.