Daß
ein Christ Gott mehr zu gehorchen hat als Menschen (als auch Engeln,
siehe Paulus Galaterbrief), wer würde das als Christ ernsthaft
bestreiten. Angezweifelt werden kann und muß auch, daß wir Christen
das auch so immer praktiziert hätten. Trotzdem verbirgt sich aber in
diesem scheinbar so Einfachen ein Meer von Problemen. „Als
Menschen“ ist nun auszudifferenzieren in: a)dem Staat mit
seinem positiven Recht, b)der Kirche mit ihrem Kirchenrecht und der
Morallehre und c)dem eigenen Gewissen.
Wenn
was Gott von uns will der Kirche, dem Staat und meinem Gewissen
entspricht, gibt es keine theoretischen Probleme mehr, denn ich
erkenne so, was ich zu tuen und was ich zu unterlassen habe, Probleme
entstehen erst, wenn es in Hinsicht auf die Frage, was habe ich zu
tuen und was zu unterlassen, differente Ansprüche zwischen Gott,
Staat, Kirche und meinem Gewissen auftreten.
Der
extremste Standpunkt ist nun der, daß mein Gewissen die
Letztentscheidungsinstanz dieser moralischen Entscheidung ist. Dieser
extremistische Standpunkt erlangte in der abendländischen Kultur
seine Anerkennung nach der Erfahrung der innerchristlichen
Religionskriege des 17. Jahrhundertes als Antwort auf die Frage, wie
kann noch erkannt werden, wie der Mensch zu leben habe, wenn das
Christentum, zerspaltet in diverse Confessionskirchen verschiedene
untereinander inkompatible Antworten präsentiert? Allein die
Vernunft kann das erkennen. Das Ideal einer rein vernünftigen
Religion entwarf so der Aufklärungsphilosoph Kant, die Religion die
rein vernünftig ist, das heißt ohne eine behauptete Offenbarung und
ohne eine Kirche, denn die praktische Vernunft mit ihren Postulaten,
(Gott, Freiheit, Unsterblichkeit) reiche aus. Im praktischen Leben
sei nun das Gewissen der Ort der Präsenz dieser praktischen Vernunft
im Menschen, auf dessen Stimme so allein zu hören ist.
Theologiegeschichtlich
ist dies eine Neuauflage des Pelagianismus, daß Gott für die
Erlangung des Heiles nichts anderes verlangen könne als das jedem
Menschen qua seinem Menschsein an Gutem Mögliche. Damit wird die
Offenbarung Gottes, die Gnade und die Kirche als nicht für das Heil
Notwendiges bestimmt, aber es seien Größen, durch die das Heil
leichter zu erlangen sei.
Die
Vernunft, im Gewissen präsent, gilt so als das Allgemeine,
wohingegen die Kirchen mit ihren Lehren als das Particulare gelten,
das so nicht wahr sein kann. Die Romantik individualisierte dann den
Menschen, betonte die Geschlechtsdifferenz und die Differenz der
Volkscharaktere und individualisierte so auch das Gewissen: Mein
persönliches Gewissen, das sollte so die einzige Autorität für
mich sein. Da das, zur allgemeinen Norm erhoben, ein soziales Leben
verunmöglichen müßte, mußte der Gehorsam dem Staate gegenüber
eingefordert werden. Die Geburt des Konzeptes des Nationalstaates
verdankt sich so auch des Verlustes der Anerkennung der Autorität
der Kirche und der Einsicht, daß kein Gemeinwesen auf dem Fundament
individuierter Gewissen aufgebaut werden kann.
Wo
nun aber der Staat die absolute Autorität sein soll, sind Konflikte
mit der Kirche und den Staatsbürgern, die sich einem Gott gegenüber
gehorsamspflichtig ansehen, vorprogrammiert.
„Gott
ist mehr zu gehorchen als dem Staate“ ist so eine Abwehrformel
gegenüber Ansprüchen des Staates, die mit der christlichen Religion
unvereinbar sind. Aber wer entscheidet nun wie was von einem Staate
Gebotene und Verbotene mit der christlichen Religion inkompatibel
ist? (Und wie gilt das für die anderen in unserem Staate präsenten
Religionen?) Da die Religionen im Regelfall organisiert und
institutionalisiert sind, liegt die Antwort nahe zu sagen, daß diese
Institutionen diese Entscheidung zu treffen haben, also in der
Katholischen Kirche die Bischöfe oder der Papst. Als Alternative
böte sich nun der Einzelchrist mit seinem christlich gebildeten
Gewissen an. Aber hier muß wohl sofort eingedenk der Einsicht in die
Entlastungsfunktion der Institutionen für den Einzelmenschen nach
A.Gehlen ein Einspruch erhoben werden. Wenn jeder in seinem
individuellen Gewissen entscheiden dürfte, was Gott von ihm verlange
und er das dann auch vollziehen dürfe, oder gar müsse, dann müßte
ja den Eltern, die in Indien eines ihrer Kinder töteten, besser
gesagt opferten, um den Zorn der Göttin Kali zu besänftigen, Recht
geben.
Zur
Verehrung dieser Göttin gehört das Menschenopfer dazu, auch wenn
diese Praxis im heutigen Indien verboten ist- aber was, wenn nun
Anhänger dieser Gottheit sich von ihrem Gewissen verpflichtet sehen,
Menschenopfer darzubringen? Wenn jeder religiöse Mensch das tuen
dürfte, was von ihm sein religiöses Gewissen fordert, wir schüfen
uns die Hölle auf Erden oder eine Gottesstaatsdiktatur.
Es
müssen also Grenzen gezogen werden, wann einem religiös geprägtem
Gewissen das von seinem Gewissen Geforderte nicht erlaubbar sein
kann, etwa wenn ein Muslim sich verpflichtet fühlen würde, einen
Kritiker des Propheten selbst zu töten, weil der Deutsche
Rechtsstaat sich weigert, die notwendige Todesstrafe an den
Prophetenkritikern zu vollziehen. In einer multireligiösen
Gesellschaft sind solche staatlichen Limitierungen für das
Gemeinwohl isb den Frieden der Menschen unbedingt notwendig.
Aber
in welchen Grenzen ist dann vom Staate die Gewissensfreiheit zu
bejahen? Ist es seine eigenste Aufgabe, den zugebilligten Freiraum
selbst zu bestimmen? Wo aber der Einzelne sich autorisiert weiß,
im Namen seines religiösen Gewissens gegen staatliche Gesetze zu
handeln, da entsteht ein tragischer Konflikt, denn ein Rechtsstaat
kann etwa nie das Töten von anderen Menschen aus religiösen Motiven
erlauben, auch wenn der Täter sich auf sein Gewissen beruft. Der
religiöse Mensch müßte dann gegen den Staat handeln, wenn das ihm
religiös Gebotene vom Staate verboten wird. So handelt es sich auch
um einen Mißbrauch der Gewissensfreiheit, wenn Christen die
Abschiebung von abgelehnten Asylanten zu verhindern versuchen durch
die Gewährung von sogenannten „Kirchenasylen“. Ein noch so gut
gebildetes christliches Gewissen besitzt nämlich nicht die
Kompetenz, besser als die dafür vorgesehenen Gerichte,über
Asylanträge zu entscheiden und so rechtsstaatlich ergangene
Entscheidungen nicht zu akzeptieren: „Mein Gewissen sagt mir, daß
hier das Gericht irrte!“
Aber
dabei dürfen nun auch andere Konfliktfelder nicht übersehen werden.
Was ist zu tuen, wenn die kirchliche Morallehre etwas als eine Sünde
qualifiziert, was das individuelle Gewissen als mir erlaubt
beurteilt? Hier könnte nun vom Einzelchristen eine Differenz
behauptet werden zwischen dem, was Gott will und dem was die Kirche
lehrt, um dann zu urteilen, daß das meinige Gewissen besser erfasse,
was Gottes Wille in dieser strittigen Sache sei als die Kirche. Daß
dieses Urteil ein sehr gewagtes ist und der dann das so
Praktizierende in die Gefahr sich begibt, seinem Gewissen gehorchend,
zu sündigen, kann nicht wegdisputiert werden, aber dieser Fall kann
nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Die Regel ist aber, daß ein
Christ, lebt er gemäß der Lehre der Kirche, Gottes Willen gemäß
lebt.
Anders
verhält es sich in dem Fall, daß die Kirche selbst die Befolgung
einer bestimmten Morallehre unter den Vorbehalt stellte, daß aus
Gewissensgründen diese Lehre auch nicht befolgt werden braucht. Das
ist die Situation in allen deutschsprachigen Ländern: Die
Katholische Kirche verbietet den Gebrauch von Verhütungsmitteln, die
deutschsprachigen Bischöfe erklärten dann aber, daß die Gläubigen
in ihren Bistümern die eigentlich unerlaubten Verhütungsmittel doch
benutzen dürfen, wenn ihr Gewissen das ihnen erlaubt. Da der Vatican
diese Erklärungen nicht revozieren ließ, stehen die Gläubigen vor
dem Paradox, daß etwas von der Kirche Verbotenes sie doch
praktizieren dürfen ob dieser bischöflichen Erlaubnis. Hier
urteilten dann die Gläubigen nicht eigenmächtig: Was mir mein
Gewissen erlaubt, das darf mir die Kirche nicht verbieten, sondern
mit der bischöflichen Erlaubnis, die für sie maßgebend ist,
solange Rom nicht die Revozierung diese Erlaubnisse fordert.
Was
ist aber zu tuen, wenn Gott etwas von mir verlangt, was meinem
Gewissen widerspricht? Dieser Fall lag ja vor, als Gott von Abraham
die Tötung und Opferung seines einzigen Sohnes verlangte. Für den
Philosophen Kant kann es nur eine Antwort geben, die des
Nichtgehorchens, weil das so Geforderte der praktischen Vernunft
widerspricht. Die religiöse Antwort gab Abraham. Er opferte nicht
nur seinen Sohn sondern zuvor sein Gewissen, weil er um Gott willen
wider sein Gewissen handelte. In der christlichen Ausdeutung wird ja
Abraham sein Ja zur Opferung seines Sohnes als Vollzug angerechnet.
Denn es heißt ja im Jakobusbrief:
„Denn
Abraham hat seinen Sohn als Opfer auf den Altar gelegt:“ (2,21).
Das und nicht allein sein Glaube machten ihn gerecht. Eines macht die
Causa Abraham aber deutlich: Wo Menschen in Beziehung zu Gott leben,
da ergibt sich immer auch die Möglichkeit des Tragischen, daß hier
Abraham etwas tuen mußte, was jeder Moral widerspricht.
Das
Anliegen des moralischen Diskurses ist es nun, das Tragische aus dem
Leben auszuschließen, als das Dilemma, zwischen 2 Handlungsoptionen
nur wählen zu können, aber immer, welche auch erwählt wird,
sündigen zu müssen. Aber restlos ist das Tragische nicht
ausschließbar aus dem realen Leben. In jedem Kriege töten Soldaten
feindliche Soldaten, sie töten mit Absicht, nur so sind Schlachten
zu gewinnen, und auch wenn der Krieg als ultima ratio ein legitimes
Mittel des Staates ist, etwa als ein Verteidigungskrieg, so bleibt
das im Kriege erlaubte Töten doch ein Sündigen. Noch deutlicher
wird dies im Vollzug der Todesstrafe. Der Henker muß töten wollen,
er tut das Richtige, da die Todesstrafe ein legitimes Strafmaß des
Staates ist, aber wer wollte wegdiskutieren, daß hier der Henker,
indem er seine Pflicht erfüllt, doch auch sündigt. Dies Tragische
durch die moralische Verurteilung der Todesstrafe beseitigen zu
wollen, verstößt aber gegen die Ansprüche der Gerechtigkeit, daß
das Strafmaß der Schwere des Verbrechens entsprechen muß. So findet
jede Moraltheologie in der Einsicht des Tragischen als eines
wesentlichen Momentes des moralischen Lebens seine Grenze, die sie zu
bejahen hat.
Zusatz:
Tschingis
Aitmatov Erzählung: „Der Junge und das Meer“ veranschaulicht das
Tragische im Leben in beeindruckender Weise, aber demonstriert auch
die Grenzen moralphilosophischen Denkens: Ein Gruppe von älteren
Männern in einem Boote mit dem Jungen. Widrige Umstände führen
dazu, daß die vorhandenen Trinkvorräte nicht für alle reichen bis
zur Erreichung des rettenden Ufers. Ein Mann nach dem Anderen wählt
den Freitod, um schlußendlich das Leben des Jungen zu retten, der so
allein lebend das Ufer erreicht. Laut dem Katholischen Katechismus
ist jeder Freitod eine Sünde, aber hätte niemand sein Leben
aufgeopfert, hätte keiner überleben können! Aitmatov zeigt uns nun
aber die so Handelnden nicht als Verzweifelte, ihr Geschick
Verfluchende, sondern als Menschen deren Größe daran besteht, jetzt
genau so wissen, was sie zu tuen haben: Sie sind tragische Helden, da
sie ihr Leben aufopfern müssen, um das eines Menschen zu retten.