Donnerstag, 20. Juli 2023
Widerstand des Gewissens – dem eigenen Gewissen mehr gehorchen als...
Widerstand des Gewissens – dem eigenen Gewissen mehr gehorchen als...
Der Standpunktkommentar von Kath de am 20.7.2023, betitelt mit: „Trotz Widerstand der Frage nach dem Gewissen Stimme verleihen“läßt politisch Korrektes erahnen und so ist dann auch zu lesen: „Der Jurist Fritz Bauer, der mehrfach NS-Täter vor Gericht brachte, wäre in diesen Tagen 120 geworden. Figuren wie dieser lehren Burkhard Hose: Wenn in einem System Menschen Unrecht getan wird, ist immer auch das persönliche Gewissen angefragt.“ Reine Selbstverständlichkeiten: Die Männer und Frauen des Widerstandes gegen Hitler folgtem ihrem Gewissen in ihrem Widerstehen dem NS-Unrechtssystem gegnüber und so sollten auch wir heutzutage Widerstand leisten gegen staatliches Unrecht. Eine besonderer Akzent liegt nun auf der These, daß zu viele Deutsche damals nicht ihrem Gewissen gefolgt seien, sich so mitschuldig gemacht hätten und so von diesem vorbildlichen Juristen vor Gericht angeklagt wurden.
Trotzdem sind Bedenken anzumelden: Wer erkennt denn wie, ob in einem System Menschen Unrecht angetan wird? Ist mein persönliches Gewissen diese Erkenntnisinstanz? Denken wir uns einen Vater, der Sex mit seiner 13 jährigen Stieftochter haben möchte und sie möchte auch mit ihm- es soll nun angenommen werden, das das wirklich so ist- und dann urteilt der Vater: Meiner Tochter und mir geschieht seitens des Staates Unrecht, da sie uns „Liebe“ zu praktizieren verbietet. Ich gehorche jetzt also meinem Gewissen und halte mich so nicht an das staatliche Unrechtsgesetz. Ihr persönliche Gewissen erlaubte diesem Vater und dieser Tochter den einvernehmlichen Sex. Dürfen sie sich nun über das geltende Gesetz erheben?
Spontan wird jeder urteilen: Mitnichten! Sophistisch Gesonnene würden dann ergänzen: So könne kein Gewissen irren! Nur necessiert diese These die Anfrage,wer denn wie unterscheidet zwischen einem Gewissensentscheid, auf den zu hören ist und auf welchem nicht zu hören ist? Die Moral, sodaß nur dem persönlichen Gewissen zu folgen ist, wenn das persönliche Gewissensurteil mit der Moral übereinstimmt? Dann wäre das persönliche Gewissen einfach durch die Moral zu ersetzen.
Wenn die Moral heutiger Zeit das Töten von Kindern im Mutterleibe als moralisch in Ordnung ansieht, könnte sich kein Arzt bei seiner Weigerung, eine „Abtreibung“ zu vollziehen, auf sein persönliches Gewissen berufen, da er dem ja nur gehorchen dürfte, wenn es sich in der Übereinstimmung mit der Moral befindet. Das kann auch nicht stimmen.
Als es in Deutschland noch die allgemeine Wehrpflicht gab, durften Wehrpflichtige aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigern und leisteten stattdessen einen Zivildienst ab. Die „Zeugen Jehovas“ lehnten nun aus religiösen Gründen beides ab, sowohl den Wehr- wie auch den Zivildienst ob ihrer Ablehnung dem Staat gegenüber. Sie gingen dann lieber in das Gefängnis, als daß sie einen der zwei Dienste ableisteten. Wurden die dann ob ihres Gewissensgehorsams, sie gehorchten Gott mehr als dem Staate, zu Gefängnisstrafen verurteilt? Erlitten sie ein Unrecht? Oder darf der Staat die Ableistung einer dieser zwei Dienste verlangen, auch wenn einige Staatsbürger das aus religiösen Gewissensgründen verweigern?
Ist etwa dann der eingeforderte Wehr- oder Zivildienst ein Unrecht,das der Staat hier Bürgern abverlangt? Wer entscheidet also wie, ob Bürgern in einem Staate ein Unrecht angetan wird? Wenn diese Entscheidungsinstanz einfach nur das persönliche Gewissen wäre, müßte dann nicht dem Vater der einvernehmliche Sex mit seiner Stieftochter erlaubt werden? Moraltheologisch könnte nun das Naturrecht eingebracht werden: Wenn der Staat Gesetze verabschiedet, die dem Naturrecht widersprechen, dann darf der Bürger mit dem Argument, daß ein positives Gesetz, das diesem göttlichen Recht widerspräche, ein Unrechtsgesetz wäre, dem nicht zu gehorchen wäre. So ein Fall liegt eindeutig im heutigen Abtreibungsrecht vor. Dann gehorcht aber der, der sich diesem Gesetz widersetzt, nicht seinem persönlichen Gewissen, sondern dem Gesetz Gottes in der Gestalt des Naturrechtes. Weil nun sein persönliches Gewissen dem Urteil des Naturrechtes entspricht, gehorcht er dennoch nicht seinem Gewissen als der für ihn letztverbindlichen Instanz sondern dem Naturrecht als der Letztinstanz.
Aber kann jeder Bürger immer selbst klar erkennen, was jetzt in einer bestimmten Situation dem Naturrecht widerspricht? War denn für jeden deutschen Soldaten eindeutig klar, daß der Krieg gegen Rußland 1941 ein Unrechtskrieg war oder konnte er ihn auch als einen legitimen Präventivkrieg beurteilen? Bis heute ist diese Frage historisch wissenschaftlich umstritten, auch wenn die Regierungspolitik sich eindeutig auf die Beurteilung als unerlaubten Angriffskrieg festgelegt hat als Vorgabe für die historische Erforschung dieses Krieges.
Konfusionen entstehen auch gegenwärtig durch die Verwechselung von Menschen- und Bürgerrechten. Ein Staat begeht kein Unrecht, wenn er einem Nichtstaatsbürger nicht die Bürgerrechte zuerkennt, nur die Menschenrechte jedes Menschen hat er zu respektieren. So dürfen Menschen bürgerliche Rechte vorenthalten werden, sie also Staatsbürgern gegenüber diskriminiert werden auch wenn das in Deutschland praktizierte sog. „Kirchenasyl“ dem Staat das Recht abzusprechen versucht, abgelehnte Asylbeantrager zu repatrizieren, als hätte jeder, bloß weil er bei uns leben will, auch das Recht dazu. Wer sich in solchen Fällen auf sein Gewissen beruft, versteht unter dem Gewissen reine subjektive Willkür. Es gibt so auch eine Pflicht, das Recht des Staates gegen so ein privatistisches Willkürgewissen zu schützen. Als praktikabler Ausweg aus dieser Problematik könnte dann wohl ein Rückgriff auf das göttliche Naturrecht angesehen werden, auch wenn dann im Einzelfall nicht immer eindeutig zu bestimmen ist, ob ein Gesetz dem entspricht oder auch nicht. So ist es etwa umstritten, ob einen Tyrannenmord das Naturrecht erlaubt.
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