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Sonntag, 27. Juli 2025

„Tötung ohne Einwilligung: Euthanasie-Skandal in den Niederlanden“ 517 so Getötete in einem Jahr allein.

 

Tötung ohne Einwilligung: Euthanasie-Skandal in den Niederlanden“1 517 so Getötete in einem Jahr allein.

Die „Freie Welt“ berichtet am 25.7.2025: „Eine neue offizielle Untersuchung zur Sterbehilfe in den Niederlanden offenbart erschreckende Zahlen: Im Jahr 2021 wurden 517 Menschen ohne ausdrücklichen Wunsch getötet – darunter sechs neugeborene Kinder mit Behinderung. Diese sogenannte »Euthanasie ohne Verlangen« (LAWER) betrifft Patienten, die keinerlei Zustimmung zur Lebensbeendigung gegeben haben. Wie die Euthanasia Prevention Coalition berichtet, zeigt die Studie damit, dass medizinische Tötungen ohne Einwilligung nach wie vor Teil der niederländischen Praxis sind – und nicht etwa Einzelfälle.“

Die Grundlage dieser Euthanasiepraxis das sog.“Groninger Protokoll“, das es den Ärzten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen Patienten ohne deren Einwilligung zu töten. „Wikipedia“faßt dieses Ermächtgungsgesetz zum Töten so zusammen. Ob der Brisanz zitiere ich diesen Artikel hier fast vollständig: „Das Groninger Protokoll wurde September 2004 von der Groninger Universitätsklinik „Universitair Medisch Centrum Groningen“ in den Niederlanden formuliert, um Ärzte, die Euthanasie an neugeborenen und jungen Kinder praktizieren, vor der strafrechtlichen Verfolgung zu schützen.

Das Protokoll erwähnt Richtlinien und Kriterien, nach denen Ärzte „Lebensbeendigung Neugeborener“ und „Lebensbeendigung von Kindern bis 12 Jahren“ praktizieren dürfen, ohne strafrechtlich belangt werden zu können. Das Euthanasieren Neugeborener ist unter den Bedingungen des Groninger Protokolls erlaubt und strafrechtlich geschützt, sodass ausführende Ärzte nicht wegen Mordes an Unmündigen (die nicht ausdrücklich um Euthanasie ersucht haben) belangt werden können. Die niederländische Staatsanwaltschaft in Groningen hat das Groninger Protokoll akzeptiert und stellt die Verfolgung von Euthanasievorfällen ein, falls diese unter Einhaltung des Protokolls geschehen sind.Der niederländische Verein für Kindermedizin („Nederlandse Vereniging voor Kindergeneeskunde“) hat Anfang Juli 2005 das Groninger Protokoll als verbindlich für die Praxis im Bereich der Kindermedizin in den gesamten Niederlanden übernommen.“

Die „Freie Welt“ ergänzend dazu: „Besonders perfide: Laut »Groninger Protokoll« dürfen niederländische Ärzte Neugeborene mit Behinderung töten, wenn Eltern und Mediziner die Lebensperspektive des Kindes als unzumutbar einstufen. Die Barbarei wird mit Pseudobegriffen wie »unvereinbar mit dem Leben« kaschiert – doch es bleibt: Mord an den Schwächsten.“ Kinder können so bis zu ihrem 12.Lebensjahr getötet werden, wenn die behandelnden Ärzte und die Eltern zu dem Ergebnis kommen,daß das Leben des Patienten „unvereinbar mit dem Leben“ sei. Mit dieser obskuren Formulierung ist einfach gemeint, daß das Leben des Patienten als nicht lebenswert be- und verurteilt wird.

Es ist kein Zufall, daß dieses Land ob seines „liberalen Abtreibungsgesetzen“ lange als vorbildlich bewundert auch jetzt sich ganz „liberal“ gibt! Es darf auch ein Zusammenhang gesehen werden zwischen der Selbstzerstörung der Katholischen Kirche durch ihre ultraliberale Theologie und der Liquidierung auch nur humanitärer Grundsätze der Medizinethik! Lebensunwertes Leben darf so in den „liberalen“ Niederlanden durch Ärzte getötet werden.

Aber zu dem Kontext dieser „liberalen“ Tötungspraxis gehört auch der Diskurs über das sog „sozialverträgliche Frühableben“, zu dem „Wikipedia“ so informiert: „Vilmar sagte sarkastisch: „Dann müssen die Patienten mit weniger Leistung zufrieden sein, und wir müssen insgesamt überlegen, ob diese Zählebigkeit anhalten kann, oder ob wir das sozialverträgliche Frühableben fördern müssen.“ Auf die Nachfrage, ob die Pläne der Regierung zu einem früheren Tod von Patienten führen würden, meinte Vilmar: „Wird diese Reform so fortgesetzt, dann wird das die zwangsläufige Folge sein.“ Der Präsident der Bundesärztekammer Vilmar hatte da zu offenherzig über das Anliegen der Gesundheitspolitik der Regierung geredet und so wurde diese Aussage skandaliert, gar zu einem Unwort des Jahres gekürt. Rentner verursachen eben in ihrem Lebensende zu hohe Unkosten,sodaß über lebensverkürzende Maßnahmen nachzudenken sei. Die Verteufelung der sog Apparatemedizin, daß dadurch das Leben Todkranker künstlich verlängert würde, gehört zu diesem Konzept: Warum irreversibel Erkrankte noch kostspielig behandeln, wenn sie doch keine nützlichen Glieder der Gesellschaft werden können?

Die Idee, daß man Menschen die Grundrechte, auch das auf Leben, absprechen dürfe, hat nun die Wunschkandidaten der SPD für das Bundesverfassungsgericht neu ins Gespräch gebracht und damit auch einen konstruktiven Beitrag für die Idee eines sozialverträglichen Frühablebens:Könnte man nicht schwersterkrankten Pflegefällen das Lebensrecht aberkennen, da sie kein menschenwürdiges Leben mehr führten? Der Abfall vom christlichen Glauben endet eben nicht in einem säkularistischem Humanitarismus sondern in der puren Inhumanität, der in Deutschland jährlich 100.000 Kinder zum Opfer fallen!



1„Freie Welt vom 25.7.2025:„Tötung ohne Einwilligung: Euthanasie-Skandal in den Niederlanden.“

Montag, 26. Februar 2018

Euthanasie kirchlich erlaubt? Oder öffnet Papst Franziskus auch hier die Türe für Einzelfälle?

Richter begründet Todesurteil des kleinen Alfie Evans mit Papst Franziskus 
Mit dieser schockierenden Überschrift  trifft Katholisch info leider den Nagel auf den Kopf. Tatsache ist, daß das Kind Alfie Evans gegen den Willen seiner Eltern per Gerichtsurteil getötet werden darf, indem die medizinische Behandlung eingestellt wird. Der Richter begründete sein Urteil nun auch mit dem päpstlichen Schreiben:" BOTSCHAFT VON PAPST FRANZISKUS AN DIE TEIL-NEHMER  AM EUROPATREFFEN DER "WORLD MEDICAL ASSOCIATION"

Darin heißt es:
"Es erlaubt demnach, zu einer Entscheidung zu gelangen, die ethisch gekennzeichnet ist durch den Verzicht auf »übertriebene medizinische Maßnahmen zur Lebensverlängerung« (»Übertherapie«).Es handelt sich dabei um eine Entscheidung, die in verantwortlicher Weise die Grenze der menschlichen Sterblichkeit akzeptiert, wenn man feststellt, dass dem nicht entgegenwirkt werden kann. »Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können«, wie der Katechismus der Katholischen Kirche ausführt (Nr. 2278). 
Eine "Übertherapie" darf also eingestellt werden, wenn sie für den Patienten keinen Nutzen mehr erbringt. Das ist natürlich sehr mehrdeutig formuliert. Gesetz den Fall, daß durch diese "Übertherapie" das Leben des Patienten nur um 1 Minute verlängert werden würde, wenn man diese "Übertherapie nicht einstellte, ist es dann um diese 1 Minute Lebensverlängerung willen geboten, sie nicht abzusetzen oder- um das andere Extrem zu formulieren,: Warum soll man überhaupt eine lebensverlängernde Therapie durchführen, wenn sowieso jeder Mensch, und so auch der betroffende Patient sterben muß?  Die Formulierung, die "Grenze der menschlichen Sterblichkeit" zu akzeptieren, schließt ja nicht einmal eindeutig aus, daß man ganz auf lebensverlängernde Therapien verzichtet.     
"Wir sehen ganz klar, dass zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende Mittel nicht einzusetzen oder deren Einsatz zu beenden bedeutet, eine »Übertherapie« zu vermeiden, das heißt etwas zu tun, was in seiner ethischen Bedeutung etwas vollkommen anderes ist als Euthanasie, die stets unerlaubt bleibt, weil sie die Absicht hat, Leben zu beenden, indem sie den Tod herbeiführt."
Papst Franziskus rekuriert dabei auf 2278 des Katechismus und tatsächlich relativiert 2278 das eindeutige Nein von 2277 zu jeder Art von Euthanasie. Es heißt dort nämlich leider, so sehr das auch für jeden im Lebensschutz Engagierten eine Unzumutbarkeit darstellt:
Das ist leider eindeutig polyinterpretabel formuliert. "Außerordentliche" und "aufwendige" medizinische Verfahren dürfen eingestellt werden, auch wenn diese Einstellung den Tod des Patienten verursacht, wenn diese Verfahren für den Erkrankten keinen Nutzen mehr bringen, oder klarer formuliert, wenn die Kosten der medizinischen Behandlung den Nutzen übersteigen. Aber wie soll nun der Nutzen eines medizinischen Verfahrens in Hinsicht auf die Kosten beurteilt werden? Zur Veranschaulichung: Wenn das medizinische Verfahren pro Tag 10.000 Euro kosten würde, und wenn so die Lebenserwartung um 1 Monat verlängert werden könnte- nehmen wir einfach mal an, daß das genau so wäre- wer beurteilt dann, ob das sich lohnt oder nicht lohnt?  Der Patient, die Verwandten oder die Ärzte? Das englische Gerichtsurteil stellt auch hier klar: Da die Kosten der Steuerzahler aufzubringen hat, hat sie durch ein Gerichtsurteil die Letztentscheidungsbefugnis. Und wenn die Kosten als zu hoch im Vergleich zum Nutzen beurteilt werden, dann darf der Patient getötet werden.  
So eindeutig 2277 auch formuliert:
"2277 Die direkte Euthanasie besteht darin, daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar.
Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist."
2278 beseitigt diese Eindeutigkeit. Es wird ein Nebentürchen zur Bejahung der Euthanasie hier aufgestoßen. Nicht erst Papst Franziskus sondern schon der jetzt gültige Katechismus macht hier die Bahn frei. Daß Papst Franziskus nun diesen Spalt öffnet und so ein Ja zur Euthanasie "in Einzelfällen" erlaubt, verwundert uns nicht. Um also die Frage von Katholisch info, mißverstehen die Medien und dies Gerichtsurteil den Papst zu respondieren: Nein, sie haben den Katechismus und den Papst leider besser verstanden, als es jedem Befürworter des Lebnsschutzes lieb sein kann! 
Raffiniert wird dabei auf die Technophobie im Katholizismus rekuriert, daß eben ein Töten von Menschen durch das Abschalten von technischen Medizinapparaten, die zum Überleben des Patienten lebensnotwendig sind, schon erlaubt sei, weil man ja nicht direkt tötet, sondern nur Apparate abstellt mit der Nebenwirkung des Todes des Patienten. Der Patient habe eben ein Anrecht auf ein natürliches Sterben, das nicht künstlich aufgehalten werden soll.
Man stelle sich das mal vor: Jemand erleidet einen Herzstillstand und der könnte nur durch den Einsatz eines technischen Medizinapparates behoben werden und da erklärte ein Moraltheologe, daß dieser Herzinfaktpatient ein Recht auf einen natürlichen Tod habe, sodaß jede medizinische Hilfe zu unterbleiben habe, weil die technisch und nicht natürlich sei!
Faktisch geht es aber in 2278 darum die fast unbegrenzten Möglichkeiten medizinischer Lebensverlängerung bei unheilbar Erkrankten mit den limitierten finanziellen Möglichkeiten der Finanzierung in Einklang zu bringen. Nicht alles Machbare ist auch finanzierbar und darum findet der Lebensschutz seine Grenzen durch das sinnvoll Finannzierbare: Hat ein Patient nur noch eine geringe Lebenserwartung ob seiner Erkrankung, dann darf kostensparend der medizinische Apparat abgestellt werden, weil der Kostenaufwand sich nicht lohnt! Und wer bestimmt, wie viel Geld auszugeben sich lohnt, um wie viel an Lebenszeit zu gewinnen? In England staatliche Gerichte!
Wollte man nun im Namen der Katholischen Morallehre dagegen protestieren, müßte die Streichung von 2278 im Katechismus verlangt werden als inkomptibel mit 2277.