Mit dieser schockierenden Überschrift trifft Katholisch info leider den Nagel auf den Kopf. Tatsache ist, daß das Kind Alfie Evans gegen den Willen seiner Eltern per Gerichtsurteil getötet werden darf, indem die medizinische Behandlung eingestellt wird. Der Richter begründete sein Urteil nun auch mit dem päpstlichen Schreiben:" BOTSCHAFT VON PAPST FRANZISKUS AN DIE TEIL-NEHMER AM EUROPATREFFEN DER "WORLD MEDICAL ASSOCIATION"
Darin heißt es:
"Es erlaubt demnach, zu einer Entscheidung zu gelangen,
die ethisch gekennzeichnet ist durch den Verzicht auf ȟbertriebene
medizinische Maßnahmen zur Lebensverlängerung« (»Übertherapie«).Es handelt sich dabei um eine Entscheidung, die in
verantwortlicher Weise die Grenze der menschlichen Sterblichkeit
akzeptiert, wenn man feststellt, dass dem nicht entgegenwirkt werden
kann. »Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur
hin, ihn nicht verhindern zu können«, wie der Katechismus der Katholischen Kirche
ausführt (Nr. 2278).
Eine "Übertherapie" darf also eingestellt werden, wenn sie für den Patienten keinen Nutzen mehr erbringt. Das ist natürlich sehr mehrdeutig formuliert. Gesetz den Fall, daß durch diese "Übertherapie" das Leben des Patienten nur um 1 Minute verlängert werden würde, wenn man diese "Übertherapie nicht einstellte, ist es dann um diese 1 Minute Lebensverlängerung willen geboten, sie nicht abzusetzen oder- um das andere Extrem zu formulieren,: Warum soll man überhaupt eine lebensverlängernde Therapie durchführen, wenn sowieso jeder Mensch, und so auch der betroffende Patient sterben muß? Die Formulierung, die "Grenze der menschlichen Sterblichkeit" zu akzeptieren, schließt ja nicht einmal eindeutig aus, daß man ganz auf lebensverlängernde Therapien verzichtet.
"Wir sehen ganz klar, dass zum erhofften Ergebnis in
keinem Verhältnis stehende Mittel nicht einzusetzen oder deren Einsatz
zu beenden bedeutet, eine »Übertherapie« zu vermeiden, das heißt etwas
zu tun, was in seiner ethischen Bedeutung etwas vollkommen anderes ist
als Euthanasie, die stets unerlaubt bleibt, weil sie die Absicht hat,
Leben zu beenden, indem sie den Tod herbeiführt."
Papst Franziskus rekuriert dabei auf 2278 des Katechismus und tatsächlich relativiert 2278 das eindeutige Nein von 2277 zu jeder Art von Euthanasie. Es heißt dort nämlich leider, so sehr das auch für jeden im Lebensschutz Engagierten eine Unzumutbarkeit darstellt:
2278 Die Moral
verlangt keine Therapie um jeden Preis. Außerordentliche oder zum erhofften
Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische
Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein.
Das ist leider eindeutig polyinterpretabel formuliert. "Außerordentliche" und "aufwendige" medizinische Verfahren dürfen eingestellt werden, auch wenn diese Einstellung den Tod des Patienten verursacht, wenn diese Verfahren für den Erkrankten keinen Nutzen mehr bringen, oder klarer formuliert, wenn die Kosten der medizinischen Behandlung den Nutzen übersteigen. Aber wie soll nun der Nutzen eines medizinischen Verfahrens in Hinsicht auf die Kosten beurteilt werden? Zur Veranschaulichung: Wenn das medizinische Verfahren pro Tag 10.000 Euro kosten würde, und wenn so die Lebenserwartung um 1 Monat verlängert werden könnte- nehmen wir einfach mal an, daß das genau so wäre- wer beurteilt dann, ob das sich lohnt oder nicht lohnt? Der Patient, die Verwandten oder die Ärzte? Das englische Gerichtsurteil stellt auch hier klar: Da die Kosten der Steuerzahler aufzubringen hat, hat sie durch ein Gerichtsurteil die Letztentscheidungsbefugnis. Und wenn die Kosten als zu hoch im Vergleich zum Nutzen beurteilt werden, dann darf der Patient getötet werden.
So eindeutig 2277 auch formuliert:"2277 Die direkte Euthanasie besteht darin, daß man aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln auch immer dem Leben behinderter, kranker oder sterbender Menschen ein Ende setzt. Sie ist sittlich unannehmbar.
Eine Handlung oder eine Unterlassung, die von sich aus oder der Absicht nach den Tod herbeiführt, um dem Schmerz ein Ende zu machen, ist ein Mord, ein schweres Vergehen gegen die Menschenwürde und gegen die Achtung, die man dem lebendigen Gott, dem Schöpfer, schuldet. Das Fehlurteil, dem man gutgläubig zum Opfer fallen kann, ändert die Natur dieser mörderischen Tat nicht, die stets zu verbieten und auszuschließen ist."
2278 beseitigt diese Eindeutigkeit. Es wird ein Nebentürchen zur Bejahung der Euthanasie hier aufgestoßen. Nicht erst Papst Franziskus sondern schon der jetzt gültige Katechismus macht hier die Bahn frei. Daß Papst Franziskus nun diesen Spalt öffnet und so ein Ja zur Euthanasie "in Einzelfällen" erlaubt, verwundert uns nicht. Um also die Frage von Katholisch info, mißverstehen die Medien und dies Gerichtsurteil den Papst zu respondieren: Nein, sie haben den Katechismus und den Papst leider besser verstanden, als es jedem Befürworter des Lebnsschutzes lieb sein kann!
Raffiniert wird dabei auf die Technophobie im Katholizismus rekuriert, daß eben ein Töten von Menschen durch das Abschalten von technischen Medizinapparaten, die zum Überleben des Patienten lebensnotwendig sind, schon erlaubt sei, weil man ja nicht direkt tötet, sondern nur Apparate abstellt mit der Nebenwirkung des Todes des Patienten. Der Patient habe eben ein Anrecht auf ein natürliches Sterben, das nicht künstlich aufgehalten werden soll.
Man stelle sich das mal vor: Jemand erleidet einen Herzstillstand und der könnte nur durch den Einsatz eines technischen Medizinapparates behoben werden und da erklärte ein Moraltheologe, daß dieser Herzinfaktpatient ein Recht auf einen natürlichen Tod habe, sodaß jede medizinische Hilfe zu unterbleiben habe, weil die technisch und nicht natürlich sei!
Faktisch geht es aber in 2278 darum die fast unbegrenzten Möglichkeiten medizinischer Lebensverlängerung bei unheilbar Erkrankten mit den limitierten finanziellen Möglichkeiten der Finanzierung in Einklang zu bringen. Nicht alles Machbare ist auch finanzierbar und darum findet der Lebensschutz seine Grenzen durch das sinnvoll Finannzierbare: Hat ein Patient nur noch eine geringe Lebenserwartung ob seiner Erkrankung, dann darf kostensparend der medizinische Apparat abgestellt werden, weil der Kostenaufwand sich nicht lohnt! Und wer bestimmt, wie viel Geld auszugeben sich lohnt, um wie viel an Lebenszeit zu gewinnen? In England staatliche Gerichte!
Wollte man nun im Namen der Katholischen Morallehre dagegen protestieren, müßte die Streichung von 2278 im Katechismus verlangt werden als inkomptibel mit 2277.
Faktisch geht es aber in 2278 darum die fast unbegrenzten Möglichkeiten medizinischer Lebensverlängerung bei unheilbar Erkrankten mit den limitierten finanziellen Möglichkeiten der Finanzierung in Einklang zu bringen. Nicht alles Machbare ist auch finanzierbar und darum findet der Lebensschutz seine Grenzen durch das sinnvoll Finannzierbare: Hat ein Patient nur noch eine geringe Lebenserwartung ob seiner Erkrankung, dann darf kostensparend der medizinische Apparat abgestellt werden, weil der Kostenaufwand sich nicht lohnt! Und wer bestimmt, wie viel Geld auszugeben sich lohnt, um wie viel an Lebenszeit zu gewinnen? In England staatliche Gerichte!
Wollte man nun im Namen der Katholischen Morallehre dagegen protestieren, müßte die Streichung von 2278 im Katechismus verlangt werden als inkomptibel mit 2277.
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