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Mittwoch, 24. November 2021

Confusionen: Impfpflicht und der neue Sündenbock,der Ungeimpfte

Confusionen: Impfpflicht und der neue Sündenbock,der Ungeimpfte


Für die etablierten Medien ist die Sache klar:Irgendwie sind an allem Elend jetzt die Impfverweigerer schuld.Wäre dem so,dann müßte jetzt wirklich jeder sich sofort impfen lassen. Aber einiges irritiert doch einen aufmerksamen Leser. Anfänglich wurde der Eindruck evoziert,daß wer zweimal geimpft sei,aus dem Schneider sei,er könne weder andere infizieren noch infiziert werden.Jetzt weiß man aber, daß der Impfschutz nur zeitlich befristet erwirkt wird,zwischen 3 bis 6 Monaten,dann müsse nachgeimpft werden. Das seien aber nur Durchschnittswerte.Um das Dogma, daß ein Geimpfter sich nicht mehr infizieren könne, aufrecht zu erhalten,muß nun von jedem doch Infizierten ausgesagt werden,daß bei ihm der Impfschutz schon verloschen sei.

Undogmatischer aber realistischer ist dagegen wohl die These, daß auch Geimpfte sich wieder infizieren können und auch andere mit dem Coronavirus infizieren können, nur ereigne sich das bei Geimpften seltener als bei Ungeimpften. Selbst Fälle von Schwersterkrankungen und Todesfällen unter Geimpften werden publiziert. Je länger und je mehr geimpft wird,desto mehr kriselt der Mythos von:Laß Dich impfen und Du bist aus dem Schneider!

Aber kontrafaktisch dazu wird in den „seriösen“ Medien propagiert, daß eigentlich nur die Ungeimpften schuld an den hohen Ansteckungsfällen und somit an den jetzt wieder verordneten Einschränkungen des Lebens hätten. Die regierungstreuen Medien kanalisieren so die Unzufriedenheit mit dieser Regierungspolitik um auf den Sündenbock der Ungeimpften.Wer dagegen auf Veranstaltungen und Orte schaut,die der G 2 Regel unterworfen sind,kann sich nicht des Verdachtes erwehren, daß da,weil kaum noch ein Abstand gehalten wird und keine Schutzmasken getragen werden, es zu vielen Ansteckungen kommen müßte.

Dann gibt es einen noch viel dunkleren Punkt: die unerwünschten Nebenwirkungen dieser Impfung. Wo ich auch hinhöre, überall weiß man von Fällen zu erzählen, wie schlimm krank Menschen durch die Impfung wurden. Ja, es sollen gar Geimpfte an der Impfung gestorben seien. Man braucht kein dezidierter Verschwörungstheoretiker zu sein,um argzuwöhnen, daß in den Medien diese Nebenwirkungen nicht publiziert werden, verstehen sich die etablierten Medien doch als Volkserzieher,die ihren Lesern nur das mitteilen,was sie für pädagogisch sinnvoll erachten.Denn Berichte über solche Kollateralschäden der Impfungen könnten ja Bürger vom Sichimpfen abhalten und darum verschwinden sie in den Papierkörben der Redaktionen.

Wenn aber die zweifache Impfung nicht ausreicht,weil sie nur zeitlich limitiert schützt, und so immer wieder geimpft werden muß addiert jede weitere Impfung das Risiko von fatalen Kollateralschäden. Der Nutzen der Impfungen relativiert sich dadurch aber auch noch, denn wenn man auch einen Durchschnittswert der Wirksamkeit angeben kann, besagt dies eben nicht, daß jeder Geimpfte so lange wirklich geschützt sei.

So steht man vor der Frage,ob um eines geringeren Risikos der Ansteckbarkeit durch den Virus man das Risiko möglicher Kollateralschäden der Impfung in Kauf nehmen bereit ist.

M.E.sollte diese Frage jeder Bürger für sich selbst entscheiden dürfen seit klar ist, daß eine Impfung kein Garant dafür ist, andere nicht doch anstecken zu können.

Effektiver wäre ein Insistieren auf das Einhalten der Abstands- , Hygiene - und Maskenregeln von allen Bürgern statt nun das Allheilmittel in den Impfungen zu sehen. Populärer scheint aber die Agitation:“An allem sind die Ungeimpften schuld“ zu sein. Diese postmoderne Gesellschaft braucht eben ihre Feindbilder, die Ausgrenzung des inneren Feindes,um dadurch ihren eigenen Zusammenhalt zu produzieren und deshalb wird auf dies Feindbild nicht verzichtet.

Ein Staat,der aber die Zwangsimpfung von seinen Bürgern forderte,müßte so als ein Zuviel an Staat beurteilt werden.Von einer moralischen Pflicht zur Impfung könnte nur dann gesprochen werden,wenn es einerseits nicht dies Risiko der Kollateralschäden gäbe und wenn andererseits die Impfung das Risiko einer Infizierung anderer ausschlösse.  

Zusatz: 

Kath de am 24.11.2021 Wie die Kirche mit 2G und 2G Regeln in Gottesdiensten umgeht:

Doch immer mehr Diözesen ermöglichen es den Gemeinden, vor Ort auch 2G- oder 3G-Gottesdienste zu feiern. Unter anderem die (Erz-)Bistümer Hildesheim, Hamburg, Osnabrück, Rottenburg-Stuttgart, Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn tun das. Bei solchen Feiern dürfen die Kirchen dann wieder voll besetzt werden und es muss zum Teil auch keine Maske mehr getragen werden.

Hier wird völlig die Gefahr der Ansteckung bei Geimpften verkannt, da man sich auf das "Feindbild" des Ungeimpften kapriziert

 

 

Sonntag, 7. März 2021

„Bei einer verrückt gewordenen Obrigkeit ist Widerstand Pflicht“

Bei einer verrückt gewordenen Obrigkeit ist Widerstand Pflicht“


So laß man es in einem Kommentar eines Lesers zu einem Kath net Bericht zum Thema der Maskentragepflicht in den Zeiten der Coronoepidemie. Nehmen wir diese Aussage einmal ernst, um so dies Votum zu befragen.

Wer bestimmt hier, wann eine Obrigkeit verrückt geworden ist? Ist jeder Christ oder gar jeder Staatsbürger kompetent und berechtigt, festzustellen, wann eine Obrigkeit verrückt geworden ist, sodaß ihr Widerstand zu leisten ist? Hätte dann nicht der Apostelfürst Paulus angesichts der Tatsache, daß der Römische Staat durch Pontius Pilatus den Sohn Gottes und den Messias Israels hinrichten ließ, zum Widerstand gegen diese Obrigkeit aufrufen müssen? Dann begann dieser Staat gar, Christen um ihres Glaubens willen zu verfolgen! Rief da die Kirche zum Widerstand gegen den Staat auf, wurde sie revolutionär antistaatlich?

Nichts dergleichen: Paulus skizziert in seinen Römerbrief eine Metaphysik des Staates, er ergründet ihren Grund als von Gott gesetzte Ordnung und lehrt die Christen die Gehorsamspflicht der Obrigkeit gegenüber, nicht weil und insofern sie gut regiert, sondern weil sie von Gott ist. (Röm 13)

Aber davon will man heutzutage nicht mehr viel wissen. Zugrunde liegt dieser Abneigung gegen diese Gehorsamspflicht dem Staate gegenüber das Narrativ: Die Kirche habe zu wenig oder faktisch gar keinen Widerstand gegen den nationalsozialistischen Staat geleistet, das sei unverzeihlich und nun gälte es, das einst nicht Geleistete nachzuholen, indem jede Kritik an staatlichen Anordnungen zum Widerstand hochstilisiert wird.

Aber es kommt noch ärger: Gesetze und Anordnungen des Staates, die mir mißfallen, bräuchte ich gar nicht einzuhalten, weil ich sie als „verrückt“ abqualifizieren dürfe, sodaß ich hier der Gehorsamspflicht entbunden bin. Auch und gerade in einem demokratisch organisierten Staatswesen sind aber nach Paulus Lehre den Gesetzen Gehorsam zu leisten, auch wenn es jedes Bürgers gutes Recht ist, staatliche Gesetze und Anordnungen als ungute zu kritisieren- aber gehorcht werden muß schon.

Man stelle sich einmal Folgendes vor: Ein echtes bayrisches Mannsbild, nach seiner 4. genossenen Maß Bier und ein paar Obstschnäpchen dazu erklärt, daß er noch gut Auto fahren könne; die allgemeine Straßenverkerkehrsordnung gälte eben allgemein und könne so ihm in seiner Individualität und seinem besonderen Vermögen. Auto zu fahren, deshalb nicht gerecht werden; er dagegen könne eigenverantwortlich am besten beurteilen, nach wie viel Alkohol er noch fahren könne. So entmündige ihn die allgemeine Straßenverkehrsordnung, verleugne seine individuelle Freiheit und Verantwortlichkeit. So darf er auch nach vielen Bieren noch Auto fahren, denn diese allgemeine Straßenverkehrsordnung ist eben, weil sie eine Allgemeingültigkeit beansprucht verrückt, da sie nie dem individuellen Einzelnen gerecht werden könne.

So bräuchte Niemand mehr irgendeinem staatlichen Gesetz zu gehorchen, weil jeder jedes als verrückt aburteilen könnte. Dann kann jeder Kinderschänder das Verbot der Pädophilie als unzumutbare Beeinträchtigung seiner Freiheit, wen er lieben will, selbst zu bestimmen, verurteilen und dies Verbot als verrückte staatliche Anordnung von Misanthropen verwerfen, die eben eine überalterte und inhumane Sexualmorallehre verträten.

So würde schlußendlich die staatliche Ordnung in Chaos und Anarchie aufgelöst, in der es nur noch das Recht des Stärkeren gäbe, der sich gewaltsam gegen die Schwächeren durchsetzt.

Nun könnte angefragt werden, ob es denn nicht Ausnahmen von der Gehorsamspflicht der Obrigkeit gegenüber geben könnte. Das ist prinzipiell zu bejahen. Zu fragen ist aber, ob jeder einzelne Christ für sich allein bestimmen darf, wann eine solche Ausnahme in Anspruch zu nehmen ist. Dürfte etwa jeder, insbesondere ein Besserverdiener angesichts der Höhe der von ihm zu zahlenden Steuern diese Zahlung verweigern mit der Begründung, daß die Höhe unzumutbar sei, ja nur von einer verrückten Obrigkeit festgesetzt worden sein kann? Wäre es für ihn nicht ein Leichtes, die hohen Steuern für die Gutverdiener als Frucht des Sozialneides zu diffamieren und sie so, gerade weil sie von einer demokratisch gewählten Regierung erlassen werden (die Mehrheit neidet den Reichen ihren Reichtum) als verrückt zu verurteilen?

Spätestens hier wird überdeutlich, daß diese Maxime „Bei einer verrückt gewordenen Obrigkeit ist Widerstand Pflicht“ eine Anarchistenparole ist. Wenn ein Widerstand gegen eine Obrigkeit tatsächlich erlaubt sein sollte, dann könnte das nie der Einzelchrist sondern nur die Kirche in der Autorität ihrer Bischöfe oder des Hirten der Kirche, des Papstes selbst festsetzen.


 

Samstag, 29. August 2020

Politische Probleme mit dem Coronavirus oder Grenzen der Erkenntnismöglichkeiten

Einen originellen Versuch präsentiert die Internetseite „Sezzion, das Problem des angemessenen Umganges mit diesem Virus durch einen Rückgriff auf die platonische Erkenntnislehre, sein Höhlengleichnis lösen zu wollen. (Sezzion am 25.8. 2020: Metanoia in Berlin, Caroline Sommerfeld).

Aber gehört wirklich diese Frage in den Raum dieser platonischen Erkenntnistheorie? Wie ist eine Krankheit zu therapieren, als wie gefährlich ist ein Virus einzuschätzen, das sind doch Fragen der Medizinwissenschaft und nicht der Philosophie. Auch wenn die Philosophie als Letztbegründungswissenschaft der Möglichkeit von naturwissenschaftichen Erkenntnissen verstanden würde, gehörten dann solche Fragen in die Medizinwissenschaft.

Wie verhält sich den nun der politische Diskurs zu der Materie des Coronavirus?Liegt es in der Kompetenz der Politikwissenschaft, wenn diese den politischen Diskurs fundierte, zu erkennen, wie gefährlich dieser Virus nun wirklich ist,um dann angemessen politisch darauf reagieren zu können. Die Antwort fällt eindeutig aus: Dafür gibt es keine politische (politikwissenschaftliche) Kompetenz. Der Staat muß politisch reagieren, aber er kann nicht im Raume seiner Kompetenz erkennen, was das Richtige in diesem Falle ist. Der Expertendiskurs muß hier die Erkenntnisse hervorbringen, woraufhin dann die politischen Entscheidungen getroffen werden können.

Das daraus resultierende Problem ist so vorgezeichnet. Wenn der Expertendiskurs zu verschiedenen Ergebnissen kommt, wie gefährlich dieser Virus sei und was zu unternehmen sei, wie soll dann die Politik entscheiden, welches Expertenergebnis zutreffender ist als das andere. Man könnte genauso gut einen Juristen fragen, was gegen Magenbeschwerden hilft. Hier offenbart sich uns ein prinzipielles Problem moderner/postmoderner Gesellschaften: Noch wie war das gesamtgesellschaftiche Wissen so groß und komplex wie jetzt und zugleich ist der Einzelne im Vergleich zum Gesamtwissen so „dumm“ gewesen wie jetzt. Es ist keinem Individuum noch möglich, das jetzige Gesamtwissen sich anzueignen. Wie kann dann der politische Diskurs richtige Entscheidungen treffen?

In einer Demokratie ist der politische Diskurs der aller Staatsbürger, auch wenn sich nicht alle an ihm beteiligen und im Besonderen der der staatlichen Entscheider.Der Expertendiskurs erbringt im Regelfall kein Ergebnis, dem alle Experten zustimmen, sondern eher Mehrheits- und Minderheitsvoten: Die daran beteiligten Wissenschaften kommen zu keiner von allen anerkannten Erkenntnis. Der politische Diskurs nun kann selbst nicht sachkompetent entscheiden, welche Experteneinschätzung die angemessene ist und doch müssen vom Staate her politische Entscheidungen getroffen werden.

Dies Problem soll nun an einem einfacheren Problemes verdeutlicht werden: Sollen neue Deiche gebaut werden zum Schutz vor den zu erwartenden Sturmfluten oder nicht. (Man kann jetzt an Storms „Schimmelreiter“ denken.) Zwei Expertenurteile: Die Deiche müssen neu gebaut werden und : Sie müssen nicht. Wie kann und soll dann im politischen Diskurs entschieden werden? (Einer der größten Irrtümer Lenins in seiner Schrift: „Staat und Revolution) bezüglich seiner Vorstellung vom Absterben des Staates ist wohl der Glaube, daß in der kommunistischen Gesellschaft alle politischen Entscheidungen so einfach zu fällen seien, daß es dazu keinen komplex aufgebauten Staat bräuchte.)

Das Ideal wäre, daß auf dem Fundament von wissenschaftlichen Erkenntnissen die Entscheidungen getroffen werden. Nur, ein solches Wissen fehlt. Die politische Entscheidung kann dann wohl nur so aussehen:

Die Abwägung, was die zu erwartenden Negativfolgen sein werden, wenn die Deiche nicht erneuert werden und die alten in einer Sturmflut brechen im Vergleich zu den Unkosten des Baues von neuen Deichen. Wie viel Risiko ist man bereit, um die Unkosten eines Neudeichbaues zu vermeiden, einzugehen? Entscheidet sich der Staat für den Neubau, gewiß ist der Protest in der Zivilgesellschaft, daß ihr die Kosten zu hoch seien. Hält dann der neue Deich, wird die Kritik nicht verstummen, denn jetzt stellt sich die Frage: Hätte denn nicht der alte Deich auch genügt? Haben da denn nicht nur Baufirmen ihr Geld verdienen wollen?

Gerade weil die politische Entscheidung nicht in eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen fundiert ist, ist der politische Diskurs über die staatliche Entscheidung endlos, bis er sich erschöpft in seinen dauernden Wiederholungen. Aber dieser politische Diskurs ist nun nicht einer, fundiert in Erkenntnissen, sondern einer des Glaubens: Ich glaub das so!, dem das: Ich glaub das aber anders!, entgegensteht.Die modernen/postmodernen Gesellschaften sind eben zu komplex, daß noch im Medium des Wissens, der Erkenntnisse politisch entschieden werden kann. Aber ist das nicht gerade das das Politische Ausmachende?

 

Freitag, 8. Mai 2020

Worauf vertrauen wir in Notzeiten- eine deutsche Antwort

Die Aussage, zu der die Teilnehmer der Umfrage Stellung beziehen sollten, lautete: „Ich traue dem deutschen Staat in der Corona-Krise zu, den Schutz der Gesundheit und die Folgen für die Wirtschaft richtig abzuwägen. Über 50 Prozent der Befragten stimmten dieser Aussage zu. So die Tagespost am 7.5.2020.
Eine Kleinlichkeit fällt bei dieser Formulierung auf, daß nicht gefragt wurde, ob der Regierung dies zugetraut würde sondern dem deutschen Staate. Die Regierung und der Staat sind nicht das selbe. Sicherlich würden viele der so Befragten auch antworten, daß sie Frau Merkel dies zutrauen, aber doch ist das Vertrauen in den Staat etwas anderes als ein Vertrauen auf eine Regierung.
Regierungen sind dem Wechsel unterworfen, der Staat dagegen erscheint als etwas Konstantes,Stabiles. Seit wann gibt es denn nun überhaupt den deutschen Staat? Seit 1945, aber da hatten wir gleich 3 deutsche Staaten, die DDR, die BRD und Österreich, oder sollten wir sagen, seit Bismarck? Oder meinen wir den deutschen Staat, den es erst seit der Wiedervereinigung 1989 haben?
Sobald wir den Begriff des deutschen Staates in der deutschen Geschichte als realisierten Begriff suchen, stoßen wir immer nur auf fragmentarische Realisierungen dieses Begriffes. Denn der deutsche Staat müßte ja, wenn er seinem Begriffe gerecht werden soll, der eine Staat ganz Deutschlands sein. Aber wann ist dies je in unserer Geschichte Realität gewesen. So realisierte Bismarck den deutschen Staat, indem er Österreich ausschloß und so ein recht preußisches Deutschland erschuf, dem gerade so etwas wesentlich Deutsches, das Katholisch-Österreichische fehlte- es war so ein einseitiger Staat.
Eigentlich ist der deutsche Staat so mehr eine Idee als denn eine politische Realität. Und doch partizipiert unser jetziger Staat als der Zusammenschluß der BRD mit der DDR an dieser Idee des deutschen Staates, er ist sozusagen eine fragmentarische Materialisation dieser Idee. Es ist somit aber auch mehr als der jetzige Staat, denn seine Idee ist größer als seine Manifestation.
Aber auf was bezieht sich dann das Vertrauen in der jetzigen Notzeit? Meine These:
Daß Vertrauen richtet sich primär auf die Idee des deutschen Staates, so wie etwa das Vertrauen des Kindes zu seiner eigenen Mutter immer eines ist, das sich speist aus der Vorstellung der archetypischen Mutter, dem das Kind vertraut und so dann auch der realen Mutter vertraut.
Im deutschen Kulturraum hat dabei gerade Luthers Lehre von der Obrigkeit dies postive Staatsverständnis gefördert im Kontrast zum im Angelsächsischen beheimateten Mißtrauen gegen den Staat als potentielle Bedrohung individueller Freiheiten. So ist dem angelsächsischem Liberalismus die Parole des: Je weniger Staat, desto besser!, zu eigen, unserer Kultur der Glaube, daß Notzeiten einen starken Staat verlangen, dem man dann aber auch zutraut, die Not in den Griff zu bekommen. Und da der jetzige Staat sich in dieser Krise als erstaunlich stark erweist, er hörte auf, einen Nachtwächterstaat zu spielen, gewann er auch das ihm gebührende Vertrauen.
Wie sehr aber die liberalistische Ideologie bei uns sich eingenistet hat, zeigt, daß nun, obzwar die Erfolge im Kampfe gegen die Coronaseuche der Regierungspolitik recht gibt, überall wieder nach mehr Freiheiten gerufen wird und so evtl die bisherigen Erfolge des Staates in Frage gestellt werden.

Zusatz:
Wenn wir Christen vom Staat reden, dann sprechen wir immer von einer göttlichen Schöpfungsordnung. 

Montag, 23. März 2020

Kurz und bündig: Der liberale Staat in der (aktuellen)Krise


Ein Standartvorwurf conservativen Denkens an die liberale Staatsordnung lautet ja,daß sie nur ein Konzept für gute Zeiten sei, sobald stürmische Zeiten anbrechen, müsse sich dann der Staat entliberalisieren. Wer sich den aktuellen Maßnahmenkatalog der Bundesregierung und der Länderregierungen anschaut, kann nicht umhin, in der jetzigen Praxis eine Bestätigung dieser Kritik zu sehen.Wer hätte es denn vor dieser Coronaepidemie für möglich gehalten, daß fast die ganze Wirtschaft heruntergefahren wird, daß fast keine Geschäfte mir aufgesperrt werden dürfen außer zum Leben unverzichtbare, ja daß gar Ausgehverbote erlassen werden müssen, um die Epidemie einzudämmen?
In Italien stehen Ärzte vor Problemen, die es moralphilosophisch gar nicht geben dürfte, daß Ärzte vor 2 Erkrankten stehen, daß beide künstlich beatmet werden müssen, damit sie überleben können, es aber nur für einen von den Zweien der dazu notwendigen Apparat zur Verfügung steht. Hier muß der Arzt so über Leben und Tod von (unschuldigen)Menschen entscheiden, denn wenn er einen beatmen läßt, verurteilt er den Anderen zum Tode. In den Zeiten des allgemeinen Reichtumes ist eben vergessen worden,daß es solche Notsituationen geben kann. Soll hier nun der Arzt individuell vor Ort entscheiden, oder hat der Staat auch solche Extremfälle gesetzlich zu regeln?
Der Glaube an ein unlimitiertes Wachstum von allem Herstellbaren bot für alle Probleme eine Lösung: Wachstum. Wenn der gesellschaftliche Reichtum sehr ungleich verteilt war, dann konnte auch noch dem Kleinverdiener zum Troste gesagt werden, daß auch er Jahr für Jahr eine Gehaltsaufbesserung sich erhoffen dürfe und somit auch es ihm und später dann seinen Kindern und Enkeln besser gehen würde. Zum Funktionieren des liberal verfaßten Staates gehört so konstitutiv die Ideologie des unbegrenzten Wachstumes in seiner sozialintegrativen Funktion. Verliert dieser Glaube an die Möglichkeit unendlichen Wachsens seine Plausibilität, revitalisieren sich die Verteilungskämpfe der verschiedenen Gruppen. Der Gruppenegoismus erkennt nämlich, daß die jeweilige Gruppe nur zu Lasten anderer wachsen kann, wenn das Gesamte nicht mehr wächst. So verschafft der Wohnungsmangel Vermietern die Möglichkeit zu Wuchermieten zu Ungunsten der Mieter, wenn der Mangel an Wohnungen nicht durch eine erhöhte Bauaktivität beseitigt werden kann.
Der liberale Staat würde dies Problem dem freien Markt überlassen, dem freien Kräftespiel des Marktes, auf dem jetzt die Partei der Vermieter triumphiert mit ihrer Möglichkeit der Wuchermiete. Ein auf das Allgemeinwohl ausgerichteter Staat kann aber diese Situation der Wuchermieten nicht akzeptieren, er wird gesetzgeberisch eingreifen, um bezahlbaren Wohnräume zu ermöglichen.
Auch dieses Beispiel zeigt an, daß die liberale Ordnung nur für gute Zeiten etwas taugt, daß aber, sobald es ernsthafte Probleme gibt, der Staat sich entliberalisieren muß um des Allgemeinwohl willens.

Sonntag, 16. Februar 2020

Eine schöne Parole: Bureaukratieabbau


Diese Parole stößt überall auf Zustimmung, sodaß auch gern unbureaukratische Hilfe gefordert wird.Weniger Bureaukratie- mehr Leben? Bertold Brecht schrieb (dagegen) einmal, daß schlechte Zeitungen kein Grund für die Forderung ihrer Abschaffung seien, sondern Anlaß geben, bessere zu fordern. Es soll nun versucht werden, diesem Phänomen sich schrittweise anzunähern. In Wohnhäusern, in denen mehr als eine Partei wohnt, gibt es in der Regel schon eine kleine Hausordnung, was wer darf und nicht darf. Im Hintergrund steht dann noch ein komplexes Gebilde von Gesetzen und Vorschriften, das Mietrecht und maches andere. 
Was hieße hier nun- um der Veranschaulichung willen- ein Bureaukratieabbau? Sollen die Bestimmungen, wie lange und wie laut in Wohnungen etwa Musik gespielt oder gehört werden darf, aufgelöst werden, daß dann jeder nach seinem Belieben in dieser Causa verfahren dürfte? Die einen möchten des Nachts schlafen, die anderen feiern, sodaß ernsthafte Konflikte zu erwarten sind. Oder soll dann immer wieder aufs Neue ein Kompromiß ausgehandelt werden, wie in einem Wohnhause beide Interessen zu ihrem Recht kommen?Die kommunikative Kompetenz der Konfliktparteien wäre damit wohl überfordert (gegen Habermas).  Dann ist wohl eine generelle Lösung permanenten Neuverhandlungen vorzuziehen. Und welche Rechte hat dabei der Mieter und welche der Vermieter?
Ohne ein Regelwerk dürfte es kaum ein friedliches Miteinander in einem Wohnhaus geben können.
Bleiben wir in diesem Gebiet: In Zeiten  akuten Wohnungsmangels könnte ein Vermieter durch Wuchermieten schnell sich bereichern. Aber bureaukrtische Gesetze regeln, wie und  um wie viel höchstens in welchen Fällen der Vermieter die Miete erhöhen darf. Es ist nun leicht verständlich, daß aus der Perspektive des Vermieters diese Regeln als Einschränkung seiner unternehmerischen Freiheit empfunden werden und ein Bureaukratieabbau gefordert wird.Aber was hier die Freiheit des Einen limitiert, schützt den Anderen vor willkürlichen Mieterhöhungen. 
Gesetze und Regeln, heranwachsend zu einer Bureaukratisierung des Lebens, erfüllen so eine wichtige Aufgabe, in diesem Falle, durch das Mietrecht ein allgemeinwohlorientiertes Zusammenleben von Vermietern und Mietern zu ermöglichen. Gäbe es ein solches Gesamtgesetzeswerk nicht, würde eben nur die individuelle Freiheit einiger zu Lasten von vielen gestärkt. Nun können Einzelgesetze verbesserungswürdig sein, aber wer hier das Mietrecht in Gänze abschaffen wollte im Namen der individuellen Freiheit, der verstieße so gröblichst gegen das Allgemeinwohl.
Vor einiger Zeit hatte in Münchner Zeitungen ein Fall im Bereich des Mietrechtes für Aufsehen gesorgt: Einer Frau war eine Wohnung zur Miete angeboten, aber unter der Condition,daß sie auch regelmäßig zum Sex mit dem Vermieter bereit wäre. Sie unterschrieb diesen Mitvertrag, bekam die Wohnung und klagte dann gegen diesen Vertrag. Er wurde gerichtlich als sittenwidrig ungültig erklärt und die Frau konnte die Wohnung ohne Sex behalten. Liberale hätten nun doch auf die Freiwilligkeit der Unterschrift rekuriernd diesen Vertrag als gültig geschlossen beurteilen können. Es gibt nun aber einem den besonderen Einzelverträgen übergeordnetes Gesetz zur Bestimmung von sittenwidrigen Verträgen, das eben solche Verträge als ungültig qualifiziert. Das könnte als bureaukratische Einschränkung der Vertragsfreiheit gedeutet werden, aber es ist ad hoc einsichtig, warum solche Schutzbestimmungen nötig sind, um Menschen vor der Willkür ihrer Mitmenschen zu schützen. 
Wo es gar keine Gesetze und somit auch keine Bureaukratie gäbe, da herrschte die ungeregelte Willkür der Stärkeren wider die Schwächeren. Wären alle Menschen erfüllt vom Geiste der Nächstenliebe, es bräuchte solcher ausufernden Gesetzesopera nicht, aber so sind die Menschen nicht. Die Komplexität der zu  regulierenden Fälle läßt dann aber leider auch  die Gesetze zu komplexen Gesetzeswerken anschwellen mit der dazugehörigen Bureaukratie, die aber nur so der Mannigfaltigkeit und Komplexität des Zuregulierenden gerecht werden können.

Merksatz: Es ist ein grundlegender Denkfehler des Liberalismus, den Staat als Gefährdung und nicht als den Grund bürgerlicher Freiheiten mißzuverstehen.Der Staat, indem er seine Bürger vor der Willkür des Mitmenschen schützt, schafft erst die bürgerlichen Freiheiten.