„Das kirchliche Lehramt nehme das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht ernst.“
So urteilen das Theologen duo infernale Striet und Essen laut dem kath de Artikel: „Theologen: Kirche sperrt sich gegen staatliche Freiheitsrechte“.1" „Der Volkssouveränität aber wird von der römisch-katholischen Kirche bis heute die Anerkennung verweigert": Zwei Theologen vermissen ein klares kirchliches Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat.“ 2 In ihrem Buch: „Was vom Westen bleibt“ wird zwischen dem liberalen und einem illiberalen Demokratieverständnis distinguiert und der Kirche vorgeworfen, ein illiberales zu vertreten.
Das falsche Demokratievertändnis: „Die Kirche begründe die Geltung der staatlichen Rechtsordnung religiös und verankere sie in Gott, nicht im Freiheitsbewusstsein der Bürger, erläuterten die Theologen. Laut deutschem Grundgesetz gehe dagegen alle Staatsgewalt vom Volk aus. >Der Volkssouveränität aber wird von der römisch-katholischen Kirche bis heute die Anerkennung verweigert", monierte Essen. Darin spiegelt sich der antiliberale Schatten des katholischen Naturrechtsverständnisses.<"
Eine theologische Begründung der staatlichen Rechtsordnung sei also verwerflich. Auch dürfe nicht naturrechtlich die Kirche argumentieren.Das wären ja inhaltliche Vorgaben, wohingegen die liberale Demokratie ein nur rein formales Verfahren zur Bestimmung dessen sei, was als wahr zu gelten habe.
„Als Beispiel verwiesen die beiden Theologieprofessoren auf den Streit um das Abtreibungsrecht: Das kirchliche Lehramt nehme das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht ernst. Stattdessen gehe es ihm "um die Wesensbestimmung der Frau, die aus dieser Sicht nun einmal darin besteht, Kinder zu bekommen und für deren Erziehung zu sorgen", kritisierte Striet.“
Der Ordo salutis der Frau, 1.Timotheusbrief 2,15 wird damit als eine Fremdbestimmung reprobiert, denn Gottes Wille ist eben der Feind des Selbstestimmungsrechtes auch der Frau. Jede Art einer Wesensbestimmung ist aus Sicht der Postmoderne abzulehnen, da das alles nur geschichtlich kontingent produzierte Konstrukte seien: Jede Frau bestimme stattdessen selbst, was sie unter ihrem Frausein verstehen möchte.
Das Selbstestimmungsrecht der Frau verlange so, daß sie darüber entscheiden dürfe, ob sie ihr Kind im Mutterleibe töten wolle oder nicht. Das mache die Würde der Frau aus! Ergo: In einer liberalen Demokratie dürfen Frauen ihre Kinder im Mutterleibe töten, eine illiberale verweigert ihr dies Tötungsrecht! Liberalität inkludiert so das Recht zur Tötung von unschuldigen Menschen. In Deutschland werden in 10 Jahren 1 Millionen Kinder so getötet: der Triumph der liberalen Demokratie.
1Kath net Theologen: Kirche sperrt sich gegen staatliche Freiheitsrechte am 15.6.2026
2A.a.O.