Mittwoch, 14. Oktober 2026

Eine Welt voller Confusionen – was ist eigentlich ein Gottesdienst?

 

Eine Welt voller Confusionen – was ist eigentlich ein Gottesdienst?



Die elementarste Erklärung des Phänomens des Gottesdienstes ist wohl diese: Ein Gottesdienst ist die Verehrung eines oder vieler Götter in der Hoffnung, daß der oder die so Verehrten den sie Verehrenden Gutes erweisen werden als die Antwort auf ihre Verehrung. Wird Gott oder die Götter nicht geziemend verehrt, ist dagegen mit einer negativen Reaktion zu rechnen.

Woher weiß man nun, wie der Gott oder die Götter zu verehren sei. Irgendwie muß letztendlich das Wissen um die rechte Verehrung auf Gott oder die Götter selbst zurückgeführt werden, einfach durch Erzählungen, daß der Gott in bestimmter Weise dargebrachte Opfer annahm, sich darauf gnädig den Verehrenden erwies.

Man mag nun noch so sehr das Besondere und Einzigartige der christlichen Religion betonen, wenn es eine Religion ist, gilt das hier Geschriebene auch für sie.

Könnte die Krise der Kirche und der christlichen Religion daher rühren, daß dies Elementare des Gottesdienstes vergessen worden ist, daß man heute den Gottesdienst primär als eine Veranstaltung für uns Menschen als eine Bildungs- oder Unterhaltungsveranstaltung ansieht? Auf der Bühne früher der heilige Raum des Altares wird etwas aufgeführt, von möglichst vielen Akteuren, damit die Veranstaltung keine Ein-Mann- Unterhaltungsshow ist,damit, wenn sie gefällt, das Publikum zum Schluß applaudiert, wenn die Veranstaltung ihm gefiel.

Vielleicht offeriert dabei der Prediger originelle zum Nachdenken anregende Gedanken,vielleicht entsteht auch eine religiöse Stimmung um die Eucharistiefeier herum, aber es ist eine Veranstaltung ohne Gott, in der höchstens noch über ihn gesprochen wird, aber nicht mehr zu ihm und schon gar nicht mehr von ihm her zu uns hin.

Man beachte ein mal, zu wem die Gebete im Gottesdienst gesprochen werden? Zur Gemeinde hin, durch ein Mikrophon, damit das Gebet gut bei den Hörern ankommt!



Aus der dreigliedrigen Struktur: der im Tabernakel gegenwärtige Sohn Gottes im Hochaltar, der Priester, der zwischen ihm und der Gemeinde vermittelt und der Gemeinde wird eine zweigliedrige: der Priester und die Gemeinde. Der Volksaltar vermittelt nicht mehr zwischen Gott und der Gemeinde sondern der Priester wirkt von ihm her nur noch zur Gemeinde. Gerade die aus dem Tabernakel entnommenen Hostien, die der Priester dann vom Altar her der Gemeinde austeilt, zeigt diese Vermittelungsstruktur.



Der Gottesdienst, wie wir ihn heute in seiner Reinform im Protestantismus erleben, entstammt der Zeit des babylonischen Exiles, als die Exilierten dort keinen Gottesdienst feiern durften, der durfte nur in der dazu erwählten Staat stattfinden, und als Surrogat ein Wortgottes“dienst“ konstruiert wurde, der der Belehrung des Volkes diente: „Warum sind wir von Gott mit dem Exil bestraft worden und was sollen wir nun tuen als unsere Abkehr von unseren bisherigen Sünden?“ Nach der Rückkehr nach Jesrusalem und dem Neubau des Jerusalemer Tempels hielten die im Exil Verbliebenden an diesem Surrogatsgottesdienst fest als den Synagogengottesdienst.

Die Kirche synthetisiere dann den Synagogengottesdienst als die Vormesse mit der Eucharistie, dem kirchlichen Meßopfer als der Prolongierung des Tempelkultes. Man könnte das so formulieren: Das Urbild des wahren Opfers, des Kreuzaltarofers bildet sich vorab im Tempelkultopfer ab und bildet sich nach im kirchlichen Meßopfer. Das urbildliche Opfer ist somit die Substanz jedes wahren gottgefälligen Opfers.



Dienstag, 13. Oktober 2026

Papst Leo 14. auf Irrwegen – was er nicht sagte und was er sagte

 

Papst Leo 14. auf Irrwegen – was er nicht sagte und was er sagte



Angesichts der Millionen von getöteten Kinder im Mutterleibe in jedem Jahr appellierte er, diesem Töten ein Ende zu setzen. Er lobte die Politik des amerikanischen Präsidenten aber auch die des Irans1, diesen Kindestötungen, die Mordung so vieler Unschuldiger ein Ende zu bereiten.

Nein, so appellierte er nicht.

„Zum Welttag gegen die Todesstrafe hat Papst Leo 14. am Samstag eine klare Botschaft auf der Plattform X veröffentlicht: "Die Todesstrafe ist unzulässig, da sie die Unverletzlichkeit und Würde des Menschen verletzt."2

Laut Vatican news behauptet der Papst:„Die katholische Kirche hat stets gelehrt, dass jedes menschliche Leben vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod heilig ist und geschützt werden muss“, beginnt der Papst seine kurze Ansprache mit einem Verweis auf die Tradition des Lehramts, und insbesondere seines Vorgängers Franziskus, der den Passus zur Todesstrafe im Katechismus der Katholischen Kirche 2018 nachgeschärft hatte. Seitdem kann kein Katholik sich mehr auf die Lehre der Kirche berufen, um die Todesstrafe zu rechtfertigen.

Wie auch Leo kategorisch hervorhebt, sei das „Recht auf Leben“ die „eigentliche Grundlage jedes anderen Menschenrechts“ und Voraussetzung für ein Gedeihen der Gesellschaft, die „Heiligkeit des menschlichen Lebens“ zu wahren – ein Gedanke, dem er bereits in seiner Ansprache an die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomaten Anfang des Jahres Ausdruck verliehen hatte.“3

Erstens hat die Katholische Kirche in klarer Übereinstimmung mit der hl. Schrift und der Tradition bis einschließlich dem 2.Vaticanum die Todesstrafe bejaht bzw nicht als mit dem „Recht auf Leben“ unvereinbar verworfen.So gehört das „Ja“ zur Lehre der Kirche. Erst Papst Franziskus hat gegen die Lehre der Kirche und dem Zeugnis der hl. Schrift diese kirchliche Lehre willkürlich, dem Zeitgeist folgend abgeschafft.

Zweitens hat einer der bedeutendsten Philosoph der Aufklärung, Kant selbst die Todesstrafe bejaht aus puren Vernunftgründen.

Drittens: Nie hat die Kirche gelehrt, daß das Töten in gerechten Kriegen dem „Recht auf Leben“ widerstreite noch das das Töten in einer Notwehrsituation, wenn anders der Angegriffene sein Leben nicht retten kann, diesem Recht widerstreite. So darf auch Zu Tode Verurteilten das Leben genommen werden.

Solange nicht behauptet wird, daß das Strafen selbst der Würde des Menschen widerstreite, muß gelten, daß ein gerechtes Bestrafen darin besteht, daß der Schwere der Straftat die Schwere der Strafe zu entsprechen habe. Die Ausgewogenheit ist das rechte Maß des Strafens. Die Waage ist so das Symbol der Gerechtigkeit, der Ausgewogenheit.

Wenn die Ermordung eines Menschen nicht mehr mit dem Tode bestraft wird, dann heißt das, daß ein Mord nicht mehr als so schwer angesehen wird, als daß es die Tötung des Mörders verlange. Der Mord wird eben „leicht“ genommen.Das heißt auch, daß der Wert eines Menschen als geringer eingeschätzt als wenn ein Mord zur Sühnung die Todesstrafe verlangt.(Seit den Weltkriegen mit ihren Millionen an Toten wird eben der Wert eines Menschen nicht mehr so hoch taxiert, er kann ja als eine Massenware leicht vernichtet werden.)

Wie viele Menschen werden wohl pro Jahr durch die Todesstrafe getötet und wie viele pro Jahr durch staatlich anerkannte Tötungen im Mutterleibe! Aber Papst Leo protestiert gegen die Todesstrafe, nicht aber gegen die Massentötung an den Kindern im Mutterleibe.Was soll den die Schuld der Ungeborenen sein, daß ihre Mütter sie zum Tode verurteilen dürfen? Gilt für sie das „Recht auf Leben“ nicht?

Aber der Papst sorgt sich um Schwerstkriminelle, daß die nicht zum Tode verurteilt werden dürften. Bezeichnend ist dabei, daß er mit keinem Worte der Opfer der Schwerstverbrecher gedenkt, hat denn ein Ermordeter kein Recht auf Gerechtigkeit?

Aber es drängt sich der Verdacht auf, daß wie schon sein Vorgänger so auch Papst Leo den Gedanken der Strafe ganz streichen will, als verlangte die Gerechtigkeit nicht eine Bestrafung des Täters.

Wie ein roter Faden durchzieht die ganze Bibel der Glaube, daß Gott die bösen Taten der Menschen bestraft, hier im Diesseits oder dann im Jenseits. Die Strafgerechtigkeit ist eben keine menschliche Willkürerfindung, sondern Gott straft durch den Staat um seiner Gerechtigkeit willen. So wie Gott der Kirche ihren Anteil am Recht zur Sündenvergebung gibt im Sakrament der Buße ausgeübt, so gibt Gott dem Staate als Staats-Gewalt einen Anteil am Recht, zu Tode zu verurteilen.Nicht verurteilt so der Staat aus einem Eigenrecht zu Tode, sondern dies Recht ist ihm von Gott selbst gegeben worden, wie Jesus Christus es selbst in seinem Dialog mit Pontius Pilatus lehrt: „Du hättest nicht das Recht, mich töten zu lassen, wenn es Dir nicht von Gott gegeben worden wäre!“

Ein Staat ohne die Ausübung der Todesstrafe ist so defizitär ein Staat wie eine Kirche defizitär wäre, wenn sie im Beichtstuhl nicht mehr die Sünden vergeben wollte in der irrigen Meinung, daß so wenig die Kirche die Vollmacht zur Sündenvergebung habe, so wenig der Staat das Recht zur Todesstrafe.

Außerdem: Wenn es dem Recht auf Leben widerstritte, einen Mörder zu Tode zu verurteilen, müßte es dann nicht auch dem Recht auf Leben widerstreiten, verurteilt Gott Sünder zur ewigen Verdammnis?

Dss "Nein" zur Todesstrafe widerspricht der hl.Schrift, der Lehre der Kirche und dem Urteil der Vernunft (Kant),und ist nur eine Willkürmeinung Papst Franziskus und seines ihm darin nachfolgendem Papstes. 



1Der Iran erlaubt eine „Abtreibung“ nur noch in extremen Aunahmefällen, den der Vergewaltigung, des Inzest und wemn das Leben der Mutter in Gefahr sei.

2. t-online am 10.10.2026.

3

Montag, 12. Oktober 2026

„Schwester Tod“ - oder der Abschied von der Hoffnung auf das ewige Leben

 

„Schwester Tod“ 1- oder der Abschied von der Hoffnung auf das ewige Leben

In Franz von Assisis „Sonnengesang“ heißt es: „Gelobt seist du,mein Herr, durch unsere Schwester,den leiblichen Tod,“ Franziskus habe den „Sonnengesang“ auf seinem Sterbelager verfaßt, den Tod vor Augen habend, dem „Übergang in die himmlische Herrlichkeit ganz nahe.“ Was läge da nicht näher als ein „Lobgesang auf das Paradies“ oder eine „Abhandlung über die Ewigkeit.“ Er schrieb aber ein Lob auf die „Schwester Tod“.

Warum? Der Bistumsblattredakteur klärt uns auf: Ein unendlich währendes Leben müsse „irgendwann einmal unendlich langweilig werden“. Nun wird es obskur: „Selbst Franziskus war nicht immer heilig,hat in seiner Jugend wild in den Tag hineingelebt.“ Es gäbe so Momente in unserem Leben, „in denen wir uns lebendig gefühlt haben“.Solche Momente seien dann was wahre eigentliche ewige Leben -bei Franziskus die seines wilden noch nicht heiligen Lebens? .

Die „Schwester Tod“, bewahrt sie uns so vor einem unendlichen Leben in Langeweile? Eine Ewigkeit sei für den Redakteur nicht vorstellbar und evoziert nur die Vorstellung von einem endlos langen Langeweileleben!

Seit Ludwig Thomas: „Ein Münchner im Himmel“ gehört die Desavouierung der Hoffnung auf das ewige Leben zu dem Repertoire der antichristlichen Propaganda: Nicht wird dogmatisch behauptet, daß es das nicht gäbe, denn dann stünde ja nur die Behauptung, es gäbe kein ewiges Leben gegen die, daß es das gäbe, sondern: Seien wir froh, nicht ewig leben zu müssen im Himmel, das wahre „ewige Leben“ erlebten wir hier auf Erden in erfüllten Augenblicken, etwa im Hofbräuhaus zu München.

Franziskus schreibt vom „leiblichen Tod“. Mitgesetzt ist damit die Idee, daß den Tod nur den Leib und nicht die Seele betrifft, denn die ist ja unsterblich und kann so nur den Tod als den ihrigen erleiden! Aber der Redakteur scheint eher an der Vorstellung eines Ganztodes des Menschen Gefallen zu haben, daß es nun zu Ende sei und den Blick eröffnet für die wahren erfüllten Momente des Diesseitslebens. „Carpe diem!“ paßt eben besser in unsere Zeit als ein Hoffen auf ein ewiges jenseitiges Leben, das doch nur eines der Langeweile sein könne! 

P.S.

Man muß aber dem Bistumsblatt zugute halten, daß seine Stärken eher im Kampf gegen die AfD und Trump liegen als in theologuschen Fragen!



1Passauer Bistumsblatt, 4.10.2026, S.2.

Sonntag, 11. Oktober 2026

Eine Sichtweise der Kirche, „die den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht“

 

Eine Sichtweise der Kirche, „die den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht“1


Ein tschechischer Bischof stellt tatsächlich fest, daß die tridentinische Sichtweise der Kirche den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht. So heißt es in dem Kath net Artikel:

„Der Novus Ordo ermöglicht es, die Synodalität im Bereich der Liturgie umzusetzen“, schreibt Holub wörtlich. Den Alte Ritus lehnt er daher ab. Wörtlich schreibt er: „Andernfalls wäre dies sehr schwierig, da der Vetus Ordo Ausdruck einer tridentinischen und modernen Sichtweise der Kirche ist, die den heutigen Bedürfnissen nicht mehr entspricht.“

„und modernen Sichtweise“ - hier muß ein Verschreibungsfehler vorliegen, denn die tridentinische Messe wird ja gerade als eine vormoderne, nicht moderne verurteilt. Die „heutigen Bedürfnisse“ paßten aber gerade zu einer modernen Sicht der Kirche.

Also, die Lehre von der Kirche müsse also den Bedürfnissen der Menschen genügen. Nicht hat also der Herr der Kirche sie gestiftet und ihr einen Auftrag und eine dazu passende Ordnung gegeben, sondern die Kirche müsse sich stets an den Bedürfnissen ihrer potentiellen Kunden orientieren. Da die nun einem Wandel unterworfen seien, habe sich die Kirche stets auf das Neue auf diese sich wandelnden Bedürfnisse zu kalibrieren.2

Ein Gottesdienst ist eine Dienst-Veranstaltung, in der in erster Linie Gott kultisch verehrt wird. Was hielte man von einer Dienstordnung, die nun in erster Linie den Bedürfnissen der Dienenden gemäß ausgerichtet wäre und nicht gemäß dem Willen dessen, dem hier gedient werden soll. Was hielte man von einem Butler, der seinem Dienstherren gegenüber erklärte: Das Wichtigste seines Dienstes sei es, daß der Dienst ihm, dem Diener zusage?

Nun soll also das Kirchenverständnis, das sich in der Tridentinischen Messe manifestiere nicht mehr den heutigen Bedürfnissen entsprechen und darum produzierte das 2.Vaticanum ein neues modernes Kirchenverständnis, das sich nun auch in der neuen Liturgie manifestiere. Das synodalistische Kirchenverständnis widerstreite somit dem vorkonziliaren und deswegen dürfe auch die Tridentinische Messe nicht mehr in der modernen Kirche zelebriert werden.

Die Kirche hat sich also im 2.Vaticanum neu erfunden, da ihr bisheriges Selbstverständnis nicht mehr den Bedürfnissen des modernen Menschen entspräche. Deswegen mußte sie auch eine neue Liturgie sich erschaffen, die ganz auf die Bedürfnisse des modernen Menschen zugeschnitten sei.

Wenn dem so wäre, warum sind dann nun die Kirchen fast leer, obschon doch die Reformliturgie ganz auf den modernen Menschen zugeschnitten ist und warum waren sie fast noch voll, als die nichtmoderne Messe zelebriert worden ist?

Was macht denn nun überhaupt das synodalistische Kirchenverständnis aus? Darauf gibt der Kath net Text eine klare Antwort: Die Kirche habe sich in ihrem Tuen ganz auf die Bedürfnisse= die Konsumentenwünsche ihrer potentiellen Kunden auszurichten!

Der „Klerikalismus“ steht für die Vorstellung eines objektiv vorgegebenen Auftrages der Kirche und einer ihr dazu vorgegebenen Ordnung, den es nun zu überwinden gälte: Ganz demokratisch marktwirtschaftlich ausgerichtet soll die Kirche ihr Leben gestalten: „Wie hätten Sie es denn gerne?“Nur, irgendwie klappt diese Konsumentenorientierung nicht, zumal noch so viele Ewiggestrige die „Alte Messe“ lieber ist als die moderne, gerade unter jüngeren Priestern und Gläubigen ist sie beliebt!

Sollte aber Jan Loffeld die Lage richtig beurteilen, siehe die Fußnote hier, dann existiert fast keine Konsumentennachfrage an religiösen Angeboten. 

Corollarium

Dieser Bischof zeigt damit aber auch sein völliges Unverständnis über das Wesen der Religion auf, als wäre eine Religion ein rein menschliches Unternehmen,die dann ganz nach unseren Bedürfnissen zu gestalten sei. Und was soll die Kirche unternehmen, wenn es kein Bedürfnis nach einer Gottesverehrung gibt oder kaum noch gibt?



1 Kath net 7.10.2026: Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität.

2Der Theologiemarketingforscher Jan Loffeld konstatiert in seinem Buch: „Wenn nichts fehlt, wo Gott fehlt“, 2024: „Mittlerweise lässt sich allerdings bei Vielen empirisch nicht nur kein Gottes- Transzendenz- oder Spiritualitätsbedürfnis feststellen,; es ist auch zunehmend fraglich,ob auch jeder Mensch in seinem Leben nach umfassendem Sinn sucht.“ S.66. Wenn es schon keine direkten religiösen Bedürfnisse mehr gäbe, könnte ja wenigstens die nichtreligiöse Sinnfrage religiös beantwortet werden- aber auch diese Markettingstrategie funktioniere nicht.

Freitag, 9. Oktober 2026

Eine Kritik der islamischen Kopftuchtragepflicht

 

Eine Kritik der islamischen Kopftuchtragepflicht


Gemein ist die Meinung, daß das Kopftuchtragenmüssen eine besondere der islamischen Religion zu eigene Pflicht sei, daß die Frau sich durch ein Kopftuch zur islamischen Religion zu bekennen habe. Aber so selbstverständlich diese Meinung auch inzwischen geworden ist, so bezweifelbar ist sie auch.


Warum sollte es denn nur die Pflicht der Frau sein, sich durch das Tragen eines bestimmten Kleidungsstückes zu dieser Religion zu bekennen und nicht ebenso die der Männer? Warum wird dazu ein Kleidungsstück gewählt, daß in keinster Weise auf die islamische Religion verweist, es enthält kein islamisches Symbol. Und warum müssen die Mädchen erst ab einem bestimmten Alter ein Kopftuch tragen und auch nicht erst ab 18 Jahren, wenn sie religionsmündig wären aber auch noch nicht mit 8 Jahren? Die Mädchen tragen faktisch ein Kopftuch ab wann sie als geschlechtsreif gelten.


Meine These: Auch wenn in der heutigen Zeit die Liebesehe als die Gestalt der Ehe angesehen wird, wird auch die von Eltern ihren Kindern gestiftete Ehe praktiziert. „Wir Eltern wissen doch am besten, was für unser Mädchen, unseren Buben das Richtige ist, wen sie also heiraten.

Die klassische Rollenverteilung für die Liebesehe: Die Frau macht sich schön, Männer verlieben sich in ihr und die Frau wählt dann unter ihren Bewerbern den für sie wahren Mann aus. Sobald ein Mädchen geschlechtsreif geworden ist, ist es potentiell für Männer attraktiv, affiziert es Männer erotisch. Ihr Primärschmuck ist dabei ihr Haar, die Zierde der Frau. Damit nun nicht Männer sich verlieben, muß das zur Frau gewordene Mädchen, das wird sie durch ihre Geschlechtsreife,seine Schönheit verbergen. Sie soll ja mit dem von ihren Eltern ausgesuchten Mann verheiratet werden. Aber wenn sich nun irgendein Mann in sie verliebt hat und sie ihn darauf wiederliebt, wie sollen dann noch die Eltern ihre vorgesehene Ehe durchsetzen können.

Auch nachdem die Frau dann so verheiratet worden ist, darf sie ihre ihr eigene Schönheit nur dem Ehemann zeigen, denn eine Ehe ohne eine wechselseitige Liebe ist auf einem schwachen Fundament auferbaut: Ein anderer Mann könnte sich in die so Verheiratete verlieben und sie ihm untreu werden, da sie den eigenen Ehemann ja gar nicht liebt.

Die Frau darf nicht schön sein,nicht als schön erscheinen, damit sie von den Eltern verheiratet werden kann.

Zum Kopftuchtragen gehört so eigentlich auch die Pflicht, daß die Mädchen und Frauen sich so kleiden, daß sie nicht attraktiv für Männer erscheinen. Der Frauenkörper ist so zu verhüllen durch weitgeschnittene Kleider, daß weiblicher ihr Körper so verhüllt wird. Unübersehbar ist nun aber, daß das so die allerwenigsten Mädchen und junge Frauen praktizieren, denn sie tragen zwar ihr obligatorisches Kopftuch, aber kleiden sich dann gerne figurbetont attraktiv.So wird von ihnen die Intention der Kopftuchpflicht unterlaufen.

Mit der islamischen Religion hat so die Kopftuchpflicht nichts zu tuen sondern sie ist ein Mittel zur Durchsetzung der von Eltern gestifteten Ehen für ihre Kinder. Die erotische Ausstrahlungskraft einer jungen Frau soll so reduziert werden, daß die Eltern sie dann mit dem von ihnen erwählten Mann verehelichen können.


Es könnte aber sein, daß das Tragen der Kopftücher in westlich geprägten Ländern eine andere Symbolfunktion erlangt hat, nämlich zu demonstrieren, daß sich die muslimische Frau nicht in die westliche Kultur integrieren möchte. Aber das evoziert dann die Kritik, warum denn nur Frauen so ihre Nichtintegrierwilligkeit demonstrieren.

Zusatz

Um der intellektuellen Redlichkeit willen: Auch in der Kirche gibt es die Tendenz, den Wunsch der Frau, schön sein zu wollen,attraktiv sich zu kleiden, als unsittlich zu verurteilen.   

Mittwoch, 7. Oktober 2026

Von den „drei Königen“, die keine Könige und die auch keine Astrologen sein dürfen

 

Von den „drei Königen“, die keine Könige und die auch keine Astrologen sein dürfen


Geben wir der Vulgata zu dieser Causa das Wort: „ecce Magi ab Oriente venerunt Jerusalem“. Mt 2,1. So nun übersetzt der Jesuit Augustin Arndt in seiner Vulgataausgabe 1903 ? „da kamea Weise aus dem Morgenlande nach Jerusalem.“ Magier sind keine Weisen! Aber dem Übersetzer waren die Magier zu anstößig, also verwandelte er sie in Weise.

Ihnen war ein Stern erschienen und dem folgten sie. In der Fußnote 4 zum Text schreibt nun dieser Jesuit:“Die Weisen, Magier, waren Gelehrte, die sich insbesondere mit dem Studium der Weisheit und der Sternkunde beschäftigen“. Die Sternkunde, wissenschaftlich betrieben heißt Astronomie. Die Sternenkundler sollen nun aber zu der Berufszunft derer zählen, die „bei den Persern Rathgeber der Könige“, sind. Diese „Rathgeber“ sind keine Astronomen sondern Astrologen! Nur weil die Magier eben Astrologen waren, konnten sie einer Sternbewegung eine Bedeutung zuschreiben, daß der von ihnen gesehene Stern sie zu dem neugeborenen König der Juden führe. Die Astrologie kann nun auch nicht unter dem Begriff der Weisheit subsumiert werden. Auch frugen gewiß nicht nur persische Könige ihre Astrologen um einen Rat! Es ist wohl davon auszugehen, daß die Astrologie einer der ältesten Wissenschaften der Menschheit ist, bis sie dann zu einer Unwissenschaft erklärt und als Aberglaube verurteilt wurde.Gegen das Urteil des Kirchenlehrers Thomas von Aqiun schließt sich die Kirche dieser Verurteilung an und bekommt so ein gravierendes Problem mit den Astrologen, die sich durch einen Stern zum Kinde in der Krippe führen ließen. Denn nach dem Urteil des Katechismus müssen auch diese Astrologen und Christusfinder als Sünder verurteilt werden, sie praktizierten ja Astrologie. Wie konnte auch nur Gott auf die Idee kommen, praktizierenden Astrologen den Weg zum Kinde in der Krippe zu führen durch einen Stern!


Aber diese zu Weisen Umgeformten dürfen nun auch keine Könige mehr sein, dekretiert dieser Jesiut: Sie seien keine Könige gewesen, da dafür kein Beleg im Neuen Testament noch im Altertum es gäbe, auch nicht dafür, daß es drei gewesen seien, noch daß ihre Namen irgendwie bekannt gewesen wären.

Gut katholisch wäre es nun, zu urteilen, wenn die Kirche sagt, es seien drei Könige, wenn diese „Meinung“ so verbreitet ist in der Kirche, dann ist sie auch wahr. Denn Jesus Christus als der lebendige Herr seiner Kirche ließe es nicht zu, daß ein solcher Irrtum sich so sehr in der Kirche eingeheimatet hätte. Je verbreiteter ein bestimmter Glaube in der Kirche ist, desto wahrscheinlicher ist er auch wahr, weil die Kirche einen sie regierenden Herren hat, Jesus Christus.

Es spricht nichts dagegen, daß Könige auch selbst Astrologen sein können! Viel spricht aber dagegen, daß um des Anpassens an die moderne Welt willen die Astrologen keine Astrologen mehr sein dürfen und daß ein Theologe kryptoprotestantisch motiviert die Könige nicht mehr Könige sein lassen will.

Dienstag, 6. Oktober 2026

Hängt das Wohl des Staates von der Religion ab? Oder ist die Religion nur eine Privatsache?

 

Hängt das Wohl des Staates von der Religion ab?Oder ist die Religion nur eine Privatsache?


Papst Leo 13. sagte dazu: „Von der Religion, durch die Gott verehrt wird,hängt das Wohl des Staates ab“ (Immortalis Dei Nr.31),1 Die spontane Reaktion auf diese These dürfte wohl lauten, daß das „Wohl des Staates“ ganz gewiß von vielem abhängig sei, aber gewiß nicht von der Religion. Darüber hinaus sei der Staat doch selbst nur ein Mittel zur Beförderung des Wohlergehens der Bürger der zu einem Staate sich zusammengeschlossen habenden Bürgerschaft. Ob zum Wohle des einzelnen Bürgers eine Religion gehöre,das sei nun doch eine rein private Ermessensfrage.

Die Religion gehöre so aber nicht in den Bereich des Staatsbürgers sondern in den des Privatmenschen, denn die Religion sei ja eine Privatangelegenheit abseits des öffentlichen politischen Diskurses.

Friedrich Romig vertritt nun die These, daß die Kultur „aus der Gottesliebe und der Liebe zum Nächsten“ entstünde, „die wiederum in der Gottesliebe begründet ist.“2 Unklar bleibt nun die Verhältnisbestimmung der Kultur zu dem Staate. Die Kultur als das Wie des Umgehens mit Gott und den Menschen untereinander soll so wohl für das Wohl des Staates eine wesentliche Bedeutung haben. Der Staat scheint dann hier das Gemeinschaftsleben zu meinen.

Nun könnte man diese These so verstehen, als wenn eine Kultur der wechselseitigen Liebe aller Bürger zu allen der Garant für das Wohlergehen aller Staatsbürger sei. Der Grund, oder die Motivation zu so einer wechselseitigen Liebe wäre dann der Glaube an Gottes jeden Bürger geltende Liebe.

Aber so verkürzte man diese These, denn hier meint ja die Gottesliebe die menschliche Liebe zu Gott und darauf die der Menschen zu ihren Mitmenschen. Die Liebe zu Gott ist die Weise seine Verehrung. Ob und wie Gott verehrt wird, habe so eine wesentliche Bedeutung für das Wohl des Staates und somit für das Wohlergehen jedes seiner Staatsbürger. Nicht meint somit diese These, daß nur die Weise des Miteinanders der Bürger für das Gemeinwohl eine konstitutive Bedeutung habe sondern die Frage, ob und wie Gott verehrt wird.

Um diese These zu verstehen, muß man sich einer zentralen religiösen Vorstellung annähern, die der Moderne völlig abhanden gekommen ist, daß es nämlich Gott selbst nicht gleichgültig ist,ob und wie er öffentlich verehrt wird.Das Wohlergehen des Staates hängt nämlich wesentlich von dem Wohlwollen Gottes ab, ob er der staatlichen Gemeinschaft wohlwollend oder zürnend gegenübersteht.

Wenn Kaiser Konstantin die Kirche förderte, dann tat er das nicht als eine Privatperson sondern in seiner Rolle als römischer Kaiser,als eine Amtsperson zu deren Berufspflichten die Sorge um die rechte Gottesverehrung gehört, denn nur wenn die Götter Rom wohlgesonnen sind, kann es Rom gut gehen.

Gott ist eben der Geber aller guten Gaben, aber er gewährt seine guten Gaben nicht einer Gemeinschaft, in der er nicht angemessen gemeinsam verehrt wird.

Gemeint ist somit mit der These„Von der Religion, durch die Gott verehrt wird,hängt das Wohl des Staates ab“ nicht, daß jeder Bürger die Tugend der Nächstenliebe praktizierend das Wohlergehen der Gemeinschaft des Staates hervorbringt und daß der Glaube an Gott dann zu dieser Bürgertugend motiviere. In erster Linie hängt das Wohlergehen der Gemeinschaft von der rechten Gottesverehrung selbst ab, denn wie sollte Gott einer Gemeinschaft von Bürgern Gutes gewähren, wenn sie ihn nicht verehren.

In der Moderne ist man fest davon überzeugt, daß es Gott gleichgültig sei, ob und wie er öffentlich verehrt wird. Wenn dann hat das Wie der Gottesverehrung nur eine Bedeutung für den Privatmenschen, für sein rein subjektives Sichwohlfühlen. Höchstens könnte noch konzediert werden, daß eine Religion mit ihrer Morallehre für die in einer Gesellschaft zu praktizierende Sittlichkeit eine Rolle spielen könnte. Aber auf das Wohlergehen einer Gemeinschaft, des Staates habe Gott keinen Einfluß: Aus der Geschichte und der Politik halte sich Gott eben heraus. Er interessiere sich halt nur für unser Privatleben.


Die ganze Geschichte des Volkes Israels in der Bibel zeigt uns nun überdeutlich, daß das Wohlergehen des jüdischen Volkes davon abhängt, daß Gott von seinem Volke in rechter Weise verehrt wird und daß Gott ihm zürnt, verläßt es seinen Gott. Das gilt so aber nicht nur für das jüdische Volk, denn Gott will nun durch Jesus Christus der Gott aller Völker sein.

1Zitiert nach:Friedrich Romig, Die Rcchte der Nation, 2002, S.111.

2A.a.O. S.111.