„Kein
Rechtsanspruch auf Kinder“
- oder ein bunter Strauß von
Absurditäten
Der
Moraltheologe Sautermeister verblüfft in diesem Domradiobeitrag uns
alle:„In religiöser Deutung kommt darin die existenzielle
Erfahrung zum Ausdruck, dass wir das Leben eines Menschen nicht
machen können, dass Kinder verdankt sind und gerade nicht das
Ergebnis eigener Leistung sind.“
Dabei
hatte ich bisher in meiner Unaufgeklärtheit doch tatsächlich
geglaubt, daß Menschen durch einen Geschlechtsakt entstünden, den
ein Mann und eine Frau vollzögen und der so etwas von Menschen
Gemachtes sei! Oder sollte dieser Moraltheologe damit an das
Faktum erinnern wollen, daß die Seele nicht aus dem Geschlechtsakt
entsteht, sondern unmittelbar von Gott erschaffen in den menschlichen
Leib, der sich einem Geschlechtsakt verdankt, inkarniert wird? Aber
ganz ohne eine menschliche Leistung entsteht kein Mensch, es bedarf
dazu des Geschlechtsaktes, der von einem impotenten Mann nicht
erfolgreich vollzogen werden kann und darum eine menschliche Leistung
ist. Aber ein Moraltheologe sieht das eben anders.
Aber
es geht hier ja um die Begründung des kirchlichen Neins zur
Leihmuttershaft. Das erste Gebot: „Seid fruchtbar, mehret
Euch!“, das einer den Ansprüchen einer moraltheologischen
Ansprüchen genügenden Darlegung dieser Causa zu grundegelegt werden
müßte, vergißt dieser Theologe,wie wohl die allermeisten. Was
hätte den die theologische Morallehre mit den Geboten Gottes zu
schaffen! Das wäre wohl ein vorkonziliares auf Gottes Willen
fixiertes Moralverständnis!
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Gründe sprächen wider die Erlaubtheit einer Leihmutterschaft!
„ Das Kind
wird in besonders ausgeprägter Weise zum Objekt eines
Kinder-wunsches“, heißt es da
wirklich. Eine Frau wünscht sich ein Kind. Damit nimmt das
gewünschte Kind den Status eines Objektes an, eines
Akkusativobjektes. Es ist für jede Mutter unmöglich, eine Beziehung
zu ihrem Kind zu haben, ohne daß es ihr zu einem Objekt wird. In der
mütterlichen Liebe wird denknotwendig ihr Kind zu einem Objekt:
„Ich liebe Dich, mein Kind!“
Um
ein Kind zu bekommen, will eine Frau schwanger werden. Aber damit
instrumentalisiere
sie
die Schwangerschaft! Um
den Kinderwunsch sich zu erfüllen würden „gezielt
Bedingungen einer Schwangerschaft geschaffen werden, die die für die
Entwicklung eines Menschen wichtige pränatale Beziehung zur Mutter
wissentlich und willentlich rein instrumentell konstelliert..“
Daß
die ersten Monate im Mutterleibe für ein Kind bedeutsam sind, kann
nicht bestritten werden. Aber: Was ist, wenn nun eine Mutter ob der
Diagnose, ihr Kind wird geistig behindert zur Welt kommen und sie
erklärt, ein solches Kind überfordere sie, und es dann nicht töten
läßt sondern nach der Geburt zur Adoption freigibt, ist das dann
eine unerlaubte Instrumentalisierung der Schwangerschaft, sollte sie
das Kind dann besser abtreiben lassen? Es ist leicht, die
Idealbedingungen für die Geburt und die Kindschaft zu konstruieren,
aber es ist zu fragen, ob Kinder auch dann gewünscht und erzeugt
werden dürfen, wenn die Idealbedingungen nicht vorliegen. Darf eine
Mutter ihr Kind zur Welt bringen,und es dann zur Adoption
freizugeben, da sie ihr Kind nicht töten lassen wollte, aber
glaubte, ihm keine gute Mutter sein zu können?
Daß
die Leihmutterschaft von der Bibel bejaht wird, obschon das keine
Idealbedingung für das Kind ist, zeigt, daß die Bibel hier ganz
anders urteilt.
Das
zweite Argument wiederholt nur das erste:
„Die Frau, die ihren
Körper für die Schwangerschaft zur Verfügung stellt, wird in einer
existenziell-leiblichen Weise so instrumentalisiert, dass dies auch
Auswirkungen auf die vorgeburtliche Beziehung zwischen Mutter und
Kind hat, im Wissen darum, dass Dritte dieses Kind dann als deren
Kind rechtlich und sozial annehmen werden.“ Es
wird konstatiert, daß eine Leihmutterschaft nicht ideal für ein
Kind ist, aber ist das ein hinreichender Grund dafür, daß es nicht
entstehen kann?
Zudem
ist auf den Mißbrauch des Begriffes der Instrumentalisierung
hinzuweisen: In einer
Dienstleistungsgesellschaft ist es eine selbstverständliche Praxis,
eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen für eine Bezahlung. Ich
instrumentalisiere
nicht einen Friseur
zum Mirhaareschneiden, wenn ich ihn dafür bezahle. Allein die Frage,
ob die Dienstleistung moralisch und rechtlich erlaubt ist, ist
relevant, aber eine Bezahlung instrumentalisiert
den Dienstleistenden
nicht: Es ist einfach ein Geschäft!
„Drittens:
Die Leihmutterschaft birgt faktisch die große Gefahr der Ausbeutung
von Frauen und der Kommerzialisierung von Schwangerschaft; sie würde
eine vertragliche Regelung des Umgangs der Leihmutter mit sich selbst
und dem Embryo erfordern, die moralisch nicht statthaft ist.“
Leider
ist hier die Tatsache völlig vergessen worden, daß in einer
modernen Gesellschaft jeder, sofern er nicht reich ist, genötigt
ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen, um seinen Lebensunterhalt zu
verdienen. Auf dem freien Arbeitsmarkt wird eben die menschliche
Arbeitskraft gehandelt wie eine Ware. Daß ein Arbeitsvertrag einer
Leihmutterschaft wirklich sittenwidrig ist,müßte erst bewiesen
werden, statt es einfach zu behaupten. Wäre dann die einstige Praxis
des Adels, ihre Kinder durch eine Amme stillen zu lassen für eine
Bezahlung auch sittenwidrig, da es für das Kindeswohl besser wäre,
von der eigenen Mutter gestillt zu werden? (Es spricht aber einiges
dafür, daß diese Praxis den Niedergang des Adels beförderte.)
„Viertens:
Kinder dürfen nicht zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen
gemacht und somit zu einem Vertragsobjekt werden.“ Das ist
Unsinn, denn bei jeder Adoption wird ein Kind ein Vertragsobjekt,
auch bei jeder gerichtlich festgesetzten Zahlungsverpflichtung des
Vaters in Folge einer Ehescheidung.
„Fünftens:
Die Praxis der Leihmutterschaft schafft mit der vorgeburtlichen
Entwicklung des Kindes gezielt Bedingungen und nimmt, um der
Realisierung des Kinderwunsches willen, besondere Herausforderungen
für die Identitätsentwicklung und Identitätsbildung des Kindes in
Kauf.“
Wenn
ein Kind nicht unter Idealbedingungen geboren und aufwachsen kann,
ist das ein Argument dafür, daß es nicht sein darf? Die Bibel sagt:
Onan war verpflichtet,der Witwe ein Kind zu machen für seinen
verstorbenen Verwandten und dieses Kind hätte dann ohne einen
wirklichen Vater groß werden sollen, denn es galt als das Kind des
Verstorbenen und nicht als das seinige. Das sind wahrlich keine guten
Conditionen für dies Kind, aber so verlangte es das Gesetz Mose.
Onan hätte hier als ein Leihvater, als Nursamenspender zu
fungieren!Nicht vergessen: Gott tötete Onan, weil er kein
Nursamenspender sein wollte!
Die
völlige Bibel- und Gottvergessenheit der Moraltheologie ist schon
frappierend!