Dienstag, 10. Dezember 2024

Wenn ein Wahlvolk sein Wahlrecht mißbrauch und eine Wahl deshalb wiederholt werden muß

 

Wenn ein Wahlvolk sein Wahlrecht mißbrauch und eine Wahl deshalb wiederholt werden muß

Eine Wahl ist genau dann demokratisch verlaufen, wenn das Wahlvolk die richtige Partei und die richtigen Kandidaten wählt. Nun ereignete sich in Rumänien ein Skandal, der so noch nie dort sich ereignet hat: Das Volk wählte überraschenderweise einen rechten und als prorussisch diffamierten Kandidaten im 1. Wahlgang mit großer Mehrheit, sodaß dieser in die Stichwahl gekommen wäre. Die „Freie Welt“ berichtet dazu am 10.Dezember 2024 in dem Artikel „Die EU im Krisenmodus und mit Demokratie auf Kriegsfuß“ : „Präsidentschaftswahl in Rumänien wird wiederholt.Der Wahlvorgang für die Kür des Präsidenten in Rumänien endete wie erwartet: Wegen mutmaßlicher Wahlbeeinflussung durch TikTok ordnet das Verfassungsgericht Rumäniens die Wiederholung der Präsidentschaftswahl an.“

Angeblich hätten viele Wähler auf den Internetseiten von „TicTok“ manipulierende Texte gelesen, sodaß sie den falschen Kandidaten gewählt hätten. Ob und wie viele diese Internetseiten gelesen hätten, dazu konnte das Gericht nichts sagen, es reichte einfach die Behauptung einer Beeinflussung durch die Wähler, um die Wahl als ungültig zu erklären.

TikTok wies die Vorwürfe unterdessen zurück. Der Blog merkt zudem an, dass TikTok in Rumänien nur von einer Minderheit verwendet wird. Wahlsieger Călin Georgescu spricht von einem »Putsch«, Kontrahentin Elena Lasconi verurteilt die Entscheidung ebenfalls als »illegal und demokratiefeindlich«.“

Ein Szenenwechsel: Ein Klassenlehrer läßt eine Schülerbibliothek einrichten: Romane von den Klassenkameraden zum Lesen empfohlen reingestellt, um so die Lesebereitschaft zu erhöhen. Aber dann ereigneten sich besorgniserrende Mißbrauchsfälle: Die Schüler stellten statt Romane Comichefte in die Schülerbibliothek. Da sah sich der Aufsichtslehrer genötigt, zu intervenieren und er hob die Bibliothek auf.

Vergleichbar ist die westliche Demokratie konzipiert: Solange das Volk die richtigen Parteien und Kandidaten wählt, also prowestliche antirussische, ist die Welt in Ordnung, mißbraucht das Volk aber sein Wahlrecht, dann muß interveniert werden. Da es in jedem Staate, solange es da noch eine Pressefreiheit gibt, auch Medien existieren, die die falschen Parteien unterstützen, kann somit jede stattgefundene Wahl als ungültig, da durch diese falschen Medien manipuliert, dysqualifiziert werden: Sie war ungültig. Eigentlich könnte es so gesehen nur wirklich demokratische Wahlen geben, wenn die Pressefreiheit abgeschafft und nur noch prowestlich antirussische Medien vorhanden sind.

Also, die Rumänen müssen noch lernen, wie sie demokratisch wählen und deswegen müssen sie noch mal wählen- solange, bis das Ergebnis stimmt.Oder könnte man nicht einfach die Kandidatur des falschen Kandidaten gerichtlich verbieten?

In der Katholischen Kirche Deutschlands geht man da viel gescheiter mit der Gefahr eines möglichen Wahlmißbrauches um! Da nun der Synodale Weg die Verdemokratisierung der Kirche auf die Tagesordnung gesetzt hat, er eine Rätekirche anstrebt, müssen ja Vorkehrungen getroffen werden, daß nicht falsche in die Entscheidungsgremien gewählt werden können. Die einfache und schlichte Lösung lautet, daß „Rechten“ einfach das passive Wahlrecht entzogen wird: Die Falschen dürfen erst gar nicht gewählt werden und würde doch einer gewählt,kann ihm das Mandat wieder entzogen werden. Diese Anti-AfD- Gesetzgebung wird natürlich von allen Demokraten bejubelt, zeigt hier doch die Kirche mustergültig, wie sie jeden Mißbrauch des Wahlrechtes auszuschließen weiß! Unter der Demokratie versteht man nämlich, daß der Bürger zwischen verschiedenen Kandidaten der Blockparteien frei wählen darf, aber er mibraucht diese Freiheit, wählt er andere Nichtblockparteien.



Montag, 9. Dezember 2024

Kryptischer christlicher Anarchismus- der Staat sei das Übel schlechthin?

 

Kryptischer christlicher Anarchismus- der Staat sei das Übel schlechthin?



In so ver-rückten Zeiten, in denen das einstige Organ der Friedensbewegung ,die TAZ, zum übereifrigen Kriegsenthusisten wider Rußland sich gemausert hat und die einstig liberal-conservative FAZ in puncto politischer Korrektheit nicht mehr von der einst linksradicalen TAZ unterscheidbar ist und jetzt alle „seriösen“ Medien ihre Liebe zum militanten Islamismus entdeckt haben, da sie nun deren Sieg über den laizistischen Irak feiern, da könnte es doch auch einen kryptische Liebe zur Anarchie in christlichen Kreisen geben.

In der „Tagespost“ wurde ich tatsächlich fündig: Schluss mit der Staatsfixierung.Deutschlands Wirtschaft arbeitet schleppend. Die Zuwanderung kann ihre Probleme nur bedingt lösen. Stattdessen muss die Nabelschnur zum Staat gekappt werden.“ Man muß schon völlig erblindet sein, um meinen zu können, daß die Masseneinwanderung in irgendeiner Weise hilfreich für die Wirtschaft sein könnte. Aber wenn man dann auf die Parteizughörigkeit des Autoren schaut, versteht man diese Aussage: ein CDUler schreibt hier, ein unangefochtender Freund der Merkelschen Politik der offenen Grenzen: Wir nehmen jeden auf, der bei uns leben möchte. Wer hier gegen eine zu hohe Steuerbelastung der Bürger potestieren möchte, soll doch bitte, bevor er seine Loblieder auf die CDU-Kanzlerin anstimmt, ausrechnen, wie viel Geld dem Staat die massenhaft Eingewanderten kosten! Auch die Folgeprobleme, daß etwa die Mieten in astronomische Höhen steigen, da den unzähligen Eingewanderten großzügig Wohnraum zur Verfügung gestellt wird zu Lasten der Einheimischen, sollten mitbedacht werden.

Wenn dann aber beklagt wird, daß so viele Frauen, statt ihren Lebensmittelpunkt in der Familie zu sehen, berufstätig sind, sodaß ihre Kinder in Kitas und Kindergärten untergebracht werden, der sollte sich mal danach erkundigen, wie teuer für Familien taugliche Wohnungen sind und er sollte mal einen Verbrauchermarkt aufsuchen, um sich über die Explosion der Lebensmittelpreise zu informieren. Es ist eine simple Tatsache, daß viele der berufstätigen Mütter nicht arbeiten gehen, weil ihnen das so viel Spaß macht, sondern weil sonst das Geld nicht ausreicht. Daß somit die Familie einen Bedeutungsverlust erleidet, wie es dieser Kommentar beklagt, ist nun mal die Folge des Lohnniveaus, daß oft das Einkommen des Ehemannes nicht ausreicht zur Finanzierung des Familienlebens.

Aber der „Tagespost“ Kommentar geht nun noch weiter, indem er das katholische Ordnungsprinzip der Subsizität gegen den Staat in kryptoanarchistischer Manier vernutzt. Für den Anarchisten wie für den bürgerlich gemäßigten Anarchisten, dem Liberalen ist der Staat die Quelle allen Übels. Daß diese Vorstellung mit der kirchlichen Lehre vom Staat unvereinbar ist, kümmert diese 2 Gesinnungsfreunde nicht, stehen sie doch zumindest der Kirche als einer Institution prinzipiell feindlich gegenüber und können eine Religion nur als in der Innerlichkeit der Privatsphäre gelebte bejahen. Vom Wesen des Staates fehlt ihnen eben jegliches Verständnis, da sie den Privatmenschen als den eigentlichen Menschen ansehen, und die Gesellschaft nur als ein Netzwerk von privatrechtlichen Vertrags - beziehungen. Der Mensch ist kein Zoon politicon, wie es Aristoteles expliziert hatte, sondern nur Bourgeois, dem die anderen nur ein Mittel für Geschäftsbeziehungen ist.

Bedauerlicherweise reguliert nun der Staat durch das Recht dies sonst ganz freie Leben der Bürger und das ist eine Einschränkung der Freiheit des Bourgeois. Es sei hier nur an die schlimmsten Fehlleistungen staatlicher Reglementierei erinnert: von der Einführung des Mindestlohnes, die die Freiheit des Unternehmers unzumutbar beeinträchtigt über Gesetze zur Deckelung der Mieterhöhungen bis zu dem Skandal von Tarifverträgen, statt daß ein Arbeitgeber mit jedem einen individuellen Arbeitsvertrag abschließen kann. Daß Schutzbestimmungen für das Arbeitsleben Erfindungen von Staatsfanatikern sind, angefangen mit der antiliberalen Sozialpolitik Bismarcks.

Die Verneinung der Staatsfixierung lebt von dem Glauben, daß, wenn nur jeder auf sein Eigenwohl fixiert sein Leben führt, es am Ende allen gut gehen wird. Der Staat, der dagegen diesen Egozentrismus begrenzt und wie ein Dirigent alle Einzelstimmen eines Orchesters zu einem Gesamtklangerlebnis führt, ist dem Liberalen wie dem Anarchisten nur ein seine Freiheit bedrohende Institution. Dabei ist ihm die Freiheit nichts anderes als daß er seinen Privatinteressen verfolgen kann ohne irgendeine Rücksicht auf das Gemeinwohl zu nehmen.

Grundlegend dafür ist eine Anthropologie, die den Menschen nicht als einen Menschen denkt, daß er ein individuiertes Allgemeine ist, sondern jeden so als different zu allen anderen, daß der Andere ihm immer nur ein potentielles Mittel zur Realisierung seiner Privatinteressen sein kann. Der Staat als die Organisation des Allgemeinwohles kann dann nur noch als etwas Negatives angesehen werden. Hegel erfaßt die Differenz eines so gestörten Verhältnisses des Bürgers zu dem Staat, als Verstandesstaatsverständnis beurteilt im Kontrast zum Vernunft-staatsverständnis so: „Wenn der Staat mit der bürgerlichen Gesellschaft verwechselt ubd seine Bestimmung in die Sicherheit und den Schutz des Eigentumes und der persönlichen Freiheit gesetzt wird,so ist das Interesse der Einzelnen als solcher der letzte Zweck, zu welchem sie vereinigt sind“. Das ist das Verstandesstaatsverständnis. Das andere dagegen besagt über das Verhältnis des Bürgers zum Staate: „Er hat aber ein ganz anderes Verhältnis zum Individuum; indem er objektiver Geist ist, so hat das Individuum selbst nur Objektivität,Wahrheit und Sittlichkeit, als er ein Glied desselben ist.“ Hegels Rechtsphilosophie, Paragraph 258.In der bürgerlichen Gesellschaft lebt der Bürger nur als eine Privatperson, aber in der Sphäre des Staates als sittlicher auf das Allgemeinwohl ausgerichteter Mensch. 

Daß ein Staat nun pervertieren kann und somit nicht mehr ist, was er ist, ist nun aber auch eine reale Möglichkeit. 



Sonntag, 8. Dezember 2024

Ein Dekonstruktionsversuch der christlichen Religion als einer Erlösungsreligion

 

Ein Dekonstruktionsversuch der christlichen Religion als einer Erlösungsreligion



Unter dem Typus der Erlösungsreligion soll verstanden werden, daß der Mensch als erlösungsbedürftig und als nicht selbst erlösungsfähig gedacht wird, sodaß er nur durch Gottes Wirken erlöst werden kann, was aber ein Mitwirken des Zuerlösenden nicht ausschließt, wie es etwa die reformatorische Theologie lehrt. Eine mögliche Dekonstruktionsversion besteht nun darin, zwar von dem Sündersein des Menschen zu sprechen, aber es als sein Vermögen anzusehen, sich selbst daraus befreien zu können, und daß so die göttliche Gnade nur den Status einer zusätzlichen die Selbsterlösung erleichternden Hilfe zugestanden wird. Ins Zentrum solch eines Destrukionsversuches muß deshalb eine Umformulierung des Erbsündendogmas gerückt werden, da diese Lehre die Funktion hat, zu fundieren, daß es für den Sünder keine Möglichkeit einer Selbsterlösung geben kann.

In dem katholischen Magazin „Communio“ wird nun sinnigerweise am Fest der unbebfleckten Empfängnis Mariä ein solcher Dekonstruktionsversuch unternommen. Ich beschränke mich hier auf die Darlegung der Umformung der traditionellen Erbsündenlehre, auch als „peccatum originale“ genannt.

Die Ursünde kann als schon immer wirkende Versuchung beschrieben werden, die Rolle des Schöpfers einnehmen und in einer absoluten Selbstbezogenheit leben zu wollen. In der menschlichen Freiheit gibt es das Moment, egozentrisch und losgelöst vom Nächsten und von Gott zu sein. In diesem Sinn ist das peccatum originale als Sünde zu bezeichnen, weil sie die Möglichkeit einer Verweigerung gegenüber der lebensspendenden Gnadenzuwendung Gottes ist. Es ist die prinzipielle Möglichkeit, dass der Mensch zu Gott Nein sagen kann, um sein Glück außerhalb des Bundes mit ihm zu finden.

Die Erbsünde sei eine „Versuchung“ zum Sündigen, es gibt so für den Menschen „die Möglichkeit“ zum Sündigen. Daß nun schon die pure Möglichkeit zum Sündigen eine Sünde sein soll, ist dabei eine völlig absurde These.Nicht schon die Möglichkeit zu etwa einem Ehebruch, ihn wollen zu können, ist schon die Sünde sondern nur, wenn er wirklich gewollt wird. Präziser gedacht, ist zu sagen, daß erst die Möglichkeit, sündigen zu wollen, es ermöglicht, das Nichtwollen der Sünde als eine moralische Handlung zu bewerten. Was ist nun aber mit dieser Umformung, daß die Erbsünde nur als eine Versuchung, sündigen zu wollen, dem Menschen nach dem Sündenfall zu eigen ist, gewonnen? Sehr viel, denn nun kann der Mensch kraft seines freien Willens selbst entscheiden, ob er dieser Versuchung nachgehen will oder nicht. Es gehört zum Vermögen der menschlichen Freiheit, die Sünde zu meiden oder sie zu begehen. Aus dem Bestimmtsein des postlapsarischen Menschen wird nun eine kontingente Selbstbestimmung, er kann die prinzipielle Möglichkeit zu sündigen realisieren oder auch nicht.Das ist der Kerngedanke der pelagianischen Sündenlehre, daß der Mensch immer nur kontingent sündigt und so auch allein auf sich gestellt die Sünde meiden könnte.

Die Erbsündenlehre fällt auch die Aufgabe zu, die Taufe an den Kindern, so schnell wie möglich nach ihrer Geburt als heilsnotwendig zu begreifen. Das Kind ist von Anfang an erbsündlich. Der theologische Beweis: Der Tod ist die Strafe Gottes für die Sünde. Kinder sind von der Geburt an schon dem Sterbenmüssen unterworfen, ja sie können gar schon im Mutterleibe sterben. Wenn sie nicht von Anfang an Sünder wären, dürften sie diesem Sterbenmüssen nicht unterworfen sein. Wenn aber ein Mensch erst zum Sünder wird, wenn er der Möglichkeit, sündigen zu wollen, zustimmt,dann kann er erst ein Sünder werden, wenn ihm seine Zustimmung als eine selbstverantwortliche Entscheidung zugeschrieben werden kann. Kleinkinder können so auf keinen Fall schon als Sünder beurteilt werden. Da aber auch die schon sterben können und zum Sterbenmüssen verurteilt sind, muß nun im Widerspruch zur Lehre der Kirche ein sog „natürlicher Tod“ konstruiert werden, denn der Mensch also auch dann stürbe, wenn er nie gesündigt hätte. Dann sind wir alle, bis wir zum ersten male selbstverabtwortlich uns zum Sündigenwollen entschieden haben, Menschen ohne Sünde, die so dann auch ohne die Gnade Gottes in das ewige Leben eingehen können. Die Taufe wäre dann auch völlig überflüssig, da sie das Sündersein des Zutaufenden voraussetzt, daß er ein erbsündlich bestimmter ist.

Die Destruktionskraft dieses klaren Pelagianismus ist beachtlich, zerstört er eben auch das Taufsakrament, aber das ist eben die zwingende Folge der These, daß der Mensch ohne die Gnade Gottes sich ganz der Sünde enthalten könne. Die christliche Religion hört so auf, eine Erlösungsreligion zu sein, indem sie sich zu einer reinen Morallehrereligion transformiert: Der Mensch soll und kann moralisch leben, wenn er es nur will. Sollte das ihm nicht so ganz gelingen, dann kann er aber auf eine Zusatzhilfe Gottes hoffen. Aber eigentlich ginge es auch gut ohne die Gnade Gottes. 

Corollarium 1

Das Konstrukt des "natürlichen Todes" stellt den Versuch da, den Menschen mit seinem Todesgeschick zu versöhnen, statt die Widernatürlichkeit des Sterbenmüssens im christlichen Sinne zu explizieren.  



Samstag, 7. Dezember 2024

Soll es denn keine Pflichten für den Staatsbürger und Christen geben- zur Causa der Organspende

 

Soll es denn keine Pflichten für den Staatsbürger und Christen geben- zur Causa der Organspende



Für die Kirche ist eine Organspende ein Akt der Nächstenliebe über den Tod hinaus – aber sie müsse freiwillig bleiben. Daher spricht sich der Leiter des Katholischen Büros gegen die Widerspruchslösung aus: Es gebe Alternativen.“ So steht es auf Kath de in dem Artikel zu dieser Causa am 6.Dezember 2024. Dáß die Organspende „ein Akt der Nächstenliebe“ist, daß das hier so klar herausgestellt, muß anerkannt werden, da viele Christen mit obskuren Argumenten sich dagegenstellen. Es geht darum, daß wenn der Gehirntod diagnostiziert worden ist, noch nicht alle Organe tot sind, sodaß sie noch verpflanzbar sind. Würde stattdessen auf den Ganztod gewartet, dann könnten keine Organe mehr verpflanzt werden, da sie als dann abgestorbene dem Empfänger keinerlei Nutzen mehr bringen könnten. Wer also urteilt, daß ein Organ erst dann verpflanzt werden dürfte, wenn der Mensch, dem ein Organ entnommen werden soll, ganz tot sei, der verunmöglicht so die Organverpflanzung. Er nimmt somit billigend in Kauf,daß ein anderer Mensch sterben muß, weil er ihm ein zum Überleben notwendiges Organ verweigert. Daß das ein Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe ist, wird dabei wegdiskutiert mit der Behauptung, ein Christ würde dann ja sein Leben aufopfern für das Leben eines Mitmenschen und das dürfe er nicht, denn dann könnte sein Tod, statt die Folge seines Gehirntodes zu sein, die Folge der Organentnahme sein. Das Opfer bestünde dann darin, daß er mit der Einwilligung in die Organentnahme es möglich macht, daß er so durch diese Entnahme eines Organes stirbt, statt in Folge seines Gehirntodes. Ein Christ dürfe so nicht sich opfern. Das muß aber als eine mit der christlichen Religion unvereinbare Aussage verurteilt werden: Im Zentrum unserer Religion steht nämlich das Kreuz Jesu Christi, daß er sich geopfert hat, um unser aller Leben zu retten. Wäre das Sich-für-andere-Opfern eine Sünde, müßten wir Jesu Christi Heilstat als eine Sünde verurteilen!

Aktuell geht es darum, ob nur denen nach der Diagnose ihres Gehirntodes ein Organ entnommen werden darf, die dazu sich bereit erklärt haben, (so besitze ich selbst so einen Organspendeausweis) oder ob eine solche Entnahme nur bei denen nicht vollzogen werden dürfe, die eine solche Entnahme ausdrücklich verweigert haben durch eine Widerspruchserklärung. Im Bundestag soll nun über diese Causa entschieden werden. Erfreulicherweise liegt ein Antrag vor, der eine Widerspruchslösung vorsieht, daß also nur dann kein Organ entnommem werden darf, wenn ein Widerspruch: „Ich will das nicht!“ vorliegt.

Als wir in Deutschland noch die Wehrpflicht hatten, gab es das Recht, daß Wehrpflichtige den Kriegsdienst verweigern konnten aus Gewissensgründen. Dies Recht gab es auch in der DDR. Ein Antrag mußte dazu gestellt werden und wurde der als begründet beurteilt, leistete der Kriegsdienstverweigerer in Westdeutschland einen Zivildienst ab statt des Wehrdienstes. Der Staat versteht dabei den Wehr- bzw Kriegsdienst als eine Pflicht an, zu der jeder männliche Staatsbürger verpflichtet ist. Pflichten sind keine Freiwilligkeitsdienste! Wenn der Staat für den Ernstfall, wie Ernst von Salomon in seinem Roman: „Der Fragebogen“ darlegt, von seinen männlichen Staatsbürgern die Bereitschaft , zu töten und sich töten zu lassen, verlangt, dann darf er mit dem selben Recht auch die Bereitschaft zur Organspende verlangen bei der Diagnose des Gehirntodes. Wenn nun Bürger aus welchen Gründen auch immer hierzu sich nicht bereit erklären, dann ist das, genauso wie es mit dem Recht auf die Kriegsdienstverweigerung praktiziert wurde, zu gestalten. Auf einen Antrag hin kann ein Bürger von dieser Pflicht dispensiert werden.

Aber dem Wesen einer Pflicht widerspricht es, daß er als ein nur freiwillig zu Leistendes interpretiert wird. Als ein Staatsbürger verfügt man nicht nur Rechte dem Staate gegenüber sondern auch Pflichten. Wie der Wehr- bzw Kriegsdienst eine Pflicht und kein freiwilliger Dienst ist, so muß auch die Bereitschaft zur Organspende nach der Diagnose des Gehirntodes als eine staatsbürgerliche Pflicht angesehen werden. Denn es geht hier darum, Mitmenschen ein Weiterleben zu ermöglichen, Menschen zu helfen, die auf eine Organspende angewiesen sind, um weiterzuleben. Von dieser Pflicht kann der Staat Bürger dispensieren, aber nur wenn sie das eigens beantragen, aber da es eine staatsbürgerliche Pflicht ist, muß sie von allen Bürgern eingefordert werden. Für einen Christen gilt darüber hinaus, daß das Gebot der Nächstenliebe ihn in besonderer Weise zur Bereitschaft zu einer Organspende verpfichtet, über die staatsbürgerliche Pflicht hinaus.

Daß jetzt die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt ist, muß als ein ernstes Problem angesehen werden, auch wenn das Argument, daß wir nicht so viel Soldaten gebräuchten, wie uns zur Verfügung stünden als Wehrpflichtige, nicht von der Hand zu weisen ist. Auch scheint es mir fraglich, ob die kurze Wehrpfichtzeit ausreicht, um die Wehrpflichtigen adäquat auszubilden. M.E wäre ein generelles Pflichtdienstjahr für alle Staatsbürger sinnvoll, sodaß dann der Wehrdienst als die Alternative zu diesem Pflichtjahr gestaltet werden sollte,vielleicht dann auch mit einer längeren Dienstausbildungszeit.

Daß aber eine staatsbürgerliche Pflicht zu einer Freiwilligkeitsangelegenheit herabgestuft wird, das ist inakzeptabel. Als Christ sollten wir sowieso unsere Pflichten mehr lieben als unsere Rechte, denn in unseren Pflichten dienen wir unseren Nächsten.also dem Allgemeinwohl.

Freitag, 6. Dezember 2024

Die Bischöfe Deutschlands: Sie diktieren uns, was wir politisch nicht vertreten dürfen:Darf ein Christ sein eigenes Volk lieben?

 

Die Bischöfe Deutschlands: Sie diktieren uns, was wir politisch nicht vertreten dürfen



Eine Orientierungshilfe in den Zeiten postmodernistischer Unübersichtlichkeit fiele anders aus, aber die Bischofskonferenz bestimmt eindeutig, wo der politische Feind steht, den es zu bekämpfen gilt. Ja, sie rufen zum „Widerstand“ gegen ihn auf. Das müßte nun jeden Anhänger der demokratischen Staatsordnung irriteren, denn zur rechtsstaatlichen Demokratie gehört nun mal konstitutiv, daß die politischen Meinungen anderer sehr wohl kritisierbar und als verwerflich gar abgeurteilt werden dürfen, aber politusch Andersdenkende dürfen nicht bekämpft werden. So wurde das Verbot des Magazines „Compact“ auch damit legitimiert, daß es sich als: „Stimme des Widerstandes“bezeichnet und das drücke eine antidemokratische Haltung aus, denn in einem demokratischen Staat existiere kein Widerstandsrecht, sondern nur die Möglichkeit, am politischen Diskurs teilzunehmen und dort dann einem Nichtzusagendes zu kritisieren.

Aber die bischöfliche Erklärung: „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ des 22.2.2024 ruft zum Widerstand gegen solch Falschdenkenden auf. Im Allgemeinen wird diese Erklärung als das aufgefaßt, als was sie auch gemeint ist, als eine Kampfansage wider die AfD. Da sie politisch hundertprozentig politisch korrekt formuliert wurde,stößt sie allüberall auf größte Zustimmung. Als regierungsloyale Kirche weiß sie, was zu sagen ist angesichts der Wahlerfolge der AfD. So heißt es dann in dieser Erklärung:

Deutschland durchlebt eine turbulente Zeit. Die Stimmung ist aufgewühlt und die Gesellschaft polarisiert. Ein wachsender Teil der Bevölkerung lässt sich von rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Bewegungen ansprechen. Im rechtsextremen Milieu wird unter dem Schlagwort „Remigration“ darüber diskutiert, Menschen mit Migrationshintergrund aus dem Land zu drängen. Dass sich dagegen auf den deutschen Straßen eine lebhafte und starke Protestbewegung Gehör verschafft, unterstützen wir Bischöfe ausdrücklich. Wer aus demokratischem, freiheitlichem und menschenfreundlichem Geist heraus seinen Widerstand gegen die Machenschaften der Rechtsextremisten bekundet, verdient unser aller Unterstützung und Respekt. Gut, dass zahlreiche Christinnen und Christen so engagiert mitwirken und sich für Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie einsetzen! Wir sehen mit großer Sorge, dass sich radikales Denken verstärkt und sogar zum Hass auf Mitmenschen wird – vor allem aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe, wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität.“

Was versteht denn nun diese Erklärung unter dem Begriff eines völkischen Nationalismus, der mit dem Christentum unvereinbar sei? Darauf gibt die Erklärung keine Antwort. Auch erbringt sie keinen Beleg dafür, daß ein solcher Nationalismus von der AfD vertreten wird. Stattdessen wird das Schlgwort der „Remigration“ vewendet, um die Rechten zu diffamieren. Im Hintergrund stehen die Enthüllungen des Netzwerkes „Correctiv“, die über ein angebliches Geheimtreffen rechter Kreise berichtete, auf dem Deportationen von Nichtdeutschen gefordert worden seien. In dem Artikel: „Deutsche Bischöfe derzeit mehrheutlich zur Unterscheidung der Geister“ von Reinhard Werner in „Theologisches“, Nov/Dez 2024, Sp.516, wird dazu klargestellt, daß mit dem Begriff der „Remigration“ eine „Rückführung“ „nur im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen die Rede gewesen“sei. Daß Menschen mit einem Migrationshintergrund aus dem Lande gedrängt werden sollen, ist eine pure Falschaussage, aber sie dient effektiv der Diffamierung und wird deshalb immer wieder wiederholt.

Nun wird suggeriert, daß der völkische Nationalismus oder schon die Zurückschickung abgelehnter Asylanten gegen die Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie verstieße. Das ist nun völlig abstrus, denn erstens gibt es kein Menschenrecht, daß es jedem erlaubte, in jedem Land seiner Wahl leben zu dürfen. Wie nicht jeder Wohnungsbesitzer verpflichtet ist, jeden an seiner Wohnungstüre Anklopfenden in seine Wohnung aufzunehmen und dann ihn gar noch als einen Gast zu bewirten, so wenig ist ein Staat verpflichtet, jedem, der in ihn leben will, aufzunehmen. Es ist hier notwendigerweise zu distinguieren,welche Rechte einem Menschen ob der allgemeinen Menschenwürde zukommt und welche staatsbürgerliche Rechte einem Staatsbürger qua seiner Staatsbürgerschaft zukommen und nicht einfach schon zu den Menschenrechten gehören. So hat in Deutschland jedrr Bürger, wenn er arm ist, ein Recht auf die staatliche Sozialhilfe, aber nicht gehört es zu den Menschenrechten, daß jeder Mensch das Recht hätte, in Deutschland diese Hilfe zu beanspruchen, nur weil er diese erlangen möchte.

Zudem entscheidet ein demokratisch organiserter Staat durch seine Regierung, wem wie welche bürgerlichen Rechte zukommen. Dabei gehört die Unterscheidung von Bürgern und Nichtbürgern konstitutiv zum Wesen jedes Staates, sodaß den Bürgern Rechte zugeschrieben werden, die einem Nichtstaatsbürger nicht zugeschrieben werden.

Nun wird den Lesern gar etwas Unerhörtes zugemutet, nämlich ein „radikales Denken“. Würde dieser Begriff ernst genommen werden, bedeutete das, ein gründliches, zu den Wurzeln vorstoßendes Denken als der Gegenpol zu einem oberflächlichen Denken. Das wäre also eine Beschreibung des philosophischen präziser metaphysischen Denkens. Das soll nun aber statt philosophisch zum Hassen auf andere Menschen führen! Wenn nun die Bischöfe nachgeforscht hätten, kämen sie zu dieser Erkenntnis:“Keine Partei wird so oft Opfer gewalttätiger Übergriffe wie die AfD.“ (Theologisches 11/12 2024, Sp.514) Ein illustres Beispiel: Der „SPD-Nachwuchspolitiker Dautermann ruft dazu auf,AfDlern die Zähne auszuschlagen.“ (Sp 515) Am selben Ort wird an die Anti-Rechts- Parole: „AfDler töten“erinnert, die nach einem Gerichtsurteil nicht strafbar sei. (Sp.515). Aber darüber schweigen die Bischöfe, genauso über die ausgeübte Geswalt von Asylanten Deutschen gegenüber.Der Antifaschismus war seit den der Weimarer Republik stets äußerst militant und in dieser Kampftradition steht nun auch der Ant-Rechtskampf.

Was diese Militanz nun aber mit dem perhorreszierten radicalen Denken zu tuen haben soll, bleibt völlig rätselhaft.

Retour zum „völkischen Nationalismus“: „Der Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Höffner erklärte 1983: „Nach christlichem Verständnis gründet die Liebe zum Vaterland in der ehrfürchtigen Zuneigung jenen gegenüber,denen wir unseren Ursprung verdanken: Gott, unseren Eltern und dem Lande unserer Väter,wo unsere Wiege stand.Der christliche Patriotismus ist kein bloßes Gefühl, erst recht kein überzogender Nationalismus,sondern eine lebendige Anteilnahme am Wohl und Wehe unseres Volkes.“ (zitiert nach: Theologisches 11/12 2024 Sp.509 Ich hege den Verdacht, daß diese Äußerung schon als eine Äußerung völkischen Nationalismus von den jetzigen Bischöfen verurteilt würde.

Denn in einer Anlage wird der „völkische Nationalismus“ so definiert:“

Der Rechtsextremismus behauptet die Existenz von Völkern, die angeblich in ihrem „Wesen“ und in den kulturellen Lebensgestalten scharf von den anderen Völkern abgegrenzt werden können. Man spricht von „natürlichen“ und „künstlichen“ Nationen. Das Volk ist für diese Ideologie eine Abstammungs-, letztlich eine Blutsgemeinschaft. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und kultureller Prägung wird von diesem Denken deshalb prinzipiell infrage gestellt, wenn nicht gar verworfen. Das Volk wird als „Ethnos“ gedacht, als Gemeinschaft der ethnisch und kulturell Gleichen oder Ähnlichen. Dies ist die Ideologie des völkischen Nationalismus.“

Da dies als Corrolarium dem Text beigefügt wurde, darf wohl vermutet werden, daß im Haupttext auch dies darunter verstanden wird. Der Rechtsextremismus behauptet also, daß es Völker gäbe. Soll das heißen, daß es für Nichtrechtsextremisten keine Völker gibt? Ja, genau das besagt diese Äußerung. Damit etwas als etwas ist, muß es als Bestimmtes sein und das heißt, da jede determinatio eine negatio ist, daß es ein bestimmtes Volk nur gibt, insofern es sich von allen anderen Völkern unterscheidet, nicht so ist, wie all die anderen. Könnte ein Volk nicht klar von allen anderen abgrenzen, existierte es gar nicht.So existieren ja auch nur die Menge aller geraden Zahlen, da sie sich von den ungeraden genau unterscheiden lassen.

Hätten die Bischöfe, bevor sie diese Erklärung verfaßt haben, in der hl. Schrift gelesen, dann wüßten sie, daß das jüdische Volk genau in dem Sinne ein Volk ist, wie es hier beschrieben wird: als eine Blutsgemeinschaft, die sich distinkt von den anderen Völkern in ihrer Religion und Kultur unterscheidet.Die Fremden werden dabei stets als eine potentielle Bedrohung des eigenen jüdischen Volkstumes wahrgenommen, als eine Verführung zum Abfall vom Jahweglauben. Die Mischehen werden so sogar nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil auf das Wort von Propheten hin aufgelöst. Also behauptet diese Erklärung, daß es Völker nur im rechtsextemistischen Denken gäbe.

Die Erklärung kennt also als Völker nur die jeweilige Bevölkerung eines Staates an, es gibt für sie nur das Staatsbürgervolk, das das rechtsextremistische Denken als ein künstliches Volk bezeichnet. Das hat nun zur Konsequenz, daß es das jüdische Volk nicht gibt, daß es ein Produkt jüdischer Rechtsextremisten sei, die dann gar noch die Autoren des Alten Testamentes stellten. Das hat aber auch zur Konsequenz, daß jede Liebe zum eigenen Volke dem Christen unerlaubt sein muß. Er dürfe nur die Menschheit lieben, nicht aber das eigene Volk.Der heutige Wirtschaftsminister Herr Habeck sagte schon vor längerem (zitiert nach: Theologisches 11/12 2024, Sp. 508,Fußnote 3): „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.Man kann nicht umhin, im Prinzip sagt das dies Bischofspapier auch, nur formuliert man es hier nicht so grobanisch wie dieser Grünenpolitiker. Es sei daran erinnert, daß Grünenpolitiker auf den Antiwiedervereinigungsdemonstrationen 1989 die Parole ausgaben: „Nie wieder Deutschland.“ In dieser Geistestradition steht eben auch diese Anti-AfD-Erklärung der Bischöfe. Es sei noch an die Einsicht Kardinal Müllers erinnert::Massenmigration zerstört nationale Identität von Ländern.“ Der Wille zur Bewahrung der je eigenen nationalen Identität bezeichnet so dieses Papier als „völkischen Nationalismus“, der unvereinbar sei mit der christlichen Religion. Das Jawort der Bischöfe zur Politik der offenen Grenzen: „Wir lassen jeden rein und unter uns wohnen“ ist damit nur die Rückseite des Neinsagens zum eigenen Volke, das es nur im Denken von Rechtsextremisten geben soll! 

1.Corollarium

Auch wenn es auf den ersten Blick als weithergeholt erscheinen mag, es steckt doch theologiegeschichtlich eine kräftiger marcionitischer Sauerteig in dieser Erklärung: Marcions Nein zum Alten Testament ist eben auch mit seinem Nein zum Schöpfergott ein Nein zu den Svhöpfungsordnungen Gottes, daß die Menschheit sich sufgliedert in verschiedene Völker und damit auch Volkstümern, die als von Gott gewollte zu bewahren sind. Der marcionistische Geist will all diese Schöpfungsordnungen nichten, weil für ihn nur die Gnadenordnung gilt, die die Schöpfumg mit ihren Ordnungen zu negieren habe.Das Volk gehört somit zum Zunegierenden, weil es natürlich ist!   

2.Corollarium

Von diesem Haß spricht das Bischofspapier nicht:

"Terror auf Weihnachtsmarkt geplant: Iraker in Asylunterkunft verhaftet. Im Netz verherrlichte der Iraker den IS, träumte davon, mit einem Auto über einen Weihnachtsmarkt zu fahren und dabei Deutsche zu töten. Ein ausländischer Geheimdienst schlug Alarm – wird der Migrant nun abgeschoben?" Junge Freiheit am 6.Dezember 2024. 

 









Mittwoch, 4. Dezember 2024

Die „Glaubensweitergabe“ nach Papst Benedikt XVI: Ein Holzweg?

 

Die „Glaubensweitergabe“ nach Papst Benedikt XVI: Ein Holzweg?



Kardinal Koch veröffentliche in der Zeitschrift: „Der Fels“ in der November- und Dezemberausgabe 2024 einen zweiteiligen sehr lesens- und bedenkenswerten Aufsatz: „ Papst Benedikt XVI zur Glaubensweitergabe“ . Nur, so wohlfeil das da Niedergeschriebene auch klingt, es entsteht beim Lesen ein Unbehagen, daß da irgendwas nicht stimmt. Dabei hört sich das da Geschriebene doch so gut katholisch an: Das Evanglium bedeute nach Papst Benedikt XVI: „Gott hat sein Schweigen gebrochen,Gott hat gesprochen, Gott ist da.Diese Tatsache als solche ist Heil: Gott kennt uns, Gott liebe uns,er ist in die Geschichte eingetreten.“ (Der Fels, Dez 2024, S.342.) Das Evangelium sei der befreiende Zuspruch und der herausfordernde Anspruch Gottes an uns. (S.342). Dieser Glaube sei als Martyria zu verkünden, als Leiturgia zu feiern und als Diakonia erfahrbar zu machen. Diese Dreieinheit von Verkünden, Feiern und Erfahrbarmachen sei die Aufgabe der Kirche, die so den Glauben weitergebe.

Der Ilt Gucky ist ein Teleporter und rettete so viele aus ihren Notlagen.“ Ich gehe davon aus, daß die allermeisten Leser diesen Satz nicht verstehen können, da sie a) nicht wissen, was ein Teleporter ist und b) nicht wissen,was ein Ilt ist, und sie vermuten, daß „Gucky“ ein Eigenname eins Iltes ist. Das Retten aus vielen Notlagen ist zwar verständlich, daß „so“ verunständlicht diese Aussage. Wie nun, wenn vielen Hörern es mit den von Papst Benedikt getätigten Aussagen über Gott ebenso oder ähnlich erginge wie wohl den allermeisten Lesern dieser Aussage über den Ilt Gucky? Man müßte die Perry Rhodan Serie kennen, um diese Aussage in Gänze verstehen zu können. Was passiert nun, wenn diese Aussage über Gott so gepredigt genauso unverständlich einem nicht kirchlich Sozialisierten bleibt wie jedem Nicht-Perry Rhodan-Leser die Aussage über diesen Multimutanten Gucky?

Wer die Aussage: „Gott ist da, Gott sei das Heil“ verstehen soll, muß über ein beachtliches Vorwissen, ein Vorverständnis von Gott besitzen, um das dann verstehen zu können. Das Weihnachtsereignis markiert eben nicht den Anfang der Beziehung Gottes zu uns Menschen, sondern setzt schon eine lange „Beziehungsgeschichte“ voraus, in der Gott zu uns gesprochen hat. Wann soll denn je Gott geschwiegen haben? Zu den ersten Menschen sprach er schon im Paradiese, er sprach immer zu uns durch sein erstes Buch, der Natur als der Quelle der natürlichen Gotteserkenntnis, er sprach immer zu uns durch die Stimme unseres Gewissens und deutlich durch das Alte Testament. Auch und gerade die Heiden waren religiös, glaubten, daß die Götter zu verehren seien und daß ihr Wohlergehen von der Gunst der Götter abhängig sei, sodaß selbst unter dieser Verquerrung des Monotheismus noch ein wahrer Gottesglaube lebendig war.

So voraussetzungslos in den Raum gesprochen, sind diese Sätze über Gott denn noch von anderen als von gut kirchlich Sozialisierten verstehbar? (In der evangelischen Kirche entstand nach dem 1. Weltkrieg die sog. Dialektische Theologie, die jede Art von natürlicher Gotteserkenntnis als mit dem Offenbarungsglauben unvereinbar verurteilte: Der christliche Glaube sei das ganz andere und habe nichts gemein mit dem, was man Religion nenne. Denn jede Religion sei der menschliche Versuch, sich Gottes zu bemächtigen statt sich von Gott allein die Wahrheit offenbaren zu lassen in dem einen alleinigen Wort Gottes, Jesus Christus. Das war somit eine radical antikatholisch ausgerichtete Theologie, die noch das Insistieren auf die Möglichkeit einer natürlichen Gotteserkenntnis bei den Reformatoren als ein kryptisches Erbe katholischer Theologie entlarvten. Dies ultrareformatorische Konzept verbot nun jede Anknüpfung an die Glaubens- und Vorstellungswelt der Nichtchristen und verlangte stattdem eine einfache autoritäre Verkündigung: So ist es! Verkürzt hieß das einfach: „Gott liebt Dich!“ Diesem Zuspruch folgt dann der Anspruch: Weil Gott alle Menschen liebt, haben wir erstens, zweiten, ….usw.Faktisch verkommt so die Evangeliumsverkündigung zu einer Proklamation einer Morallehre im Namen der Liebe Gottes. Der lutherische Theologe Paul Althaus setzte dem mit sein Uroffenbrungskonzept entgegen, daß um der Verstehbarkeit des Evangeliumes willen, ein religiöses Vorverständnis von Gott vermittelt worden sein muß, an das dann die Evangeliumsverkündigung anknüpft.)

Nun könnte erwidert werden, daß doch die Aussage: „Gott liebt Dich!“ in sich verstehbar sei. Aber dann wird ein gravierendes Problem übersehen: In der Regel möchte jemand nur von dem geliebt werden, den er auch liebt. Eines der größten Unglücke auf Erden ist es, wenn man als die Antwort auf das Bekenntnis: „Ich liebe Dich“ die Antwort zu hören zu bekommen: „Ich Dich nicht!“ Nur wie arg geht es den, der nun weiß, wirklich geliebt zu werden, aber den nicht liebt, der ihn liebt. Auf dem Arbeitsplatz zeitigt das gravierende Probleme zwischen dem Liebenden und dem nichtgeliebtwerden Wollenden. „X liebt Dich!, hört man nur als eine gute Botschaft, wenn man X selbst liebt. Das gilt so auch für die Aussage, Gott liebe dich, wenn der so Angesprochene a) Gott auch liebt und b) so auch von ihm geliebt werden möchte. Anders formuliert: Was muß der so von Gott Geliebtwerdende von Gott schon wissen, damit er diese Aussage als eine Verheißung an ihn hören kann?

Je mehr ich diesen Text durchdenke, desto mehr befürchte ich, daß er für viele so unverständllich ist wie die Aussage: „ Der Ilt Gucky teleportierte und rettete so Rhodan das Leben.“

Positiv formuliert: Es bedarf einer Hinführung in die christliche Religion und dazu gehört als Vorbereitung eine generellere Einführung in den religiösen Kosmos, in die religiöse Welt- und Lebensdeutung.Die klassische katholische Theologie setzte als eine Stockwerktheologie  eime Metaphysik und Ontologie und Erkenntnislehre voraus, auf der dann die christliche Theologie fußend auferbaut wurde als Offenbarungslehre.

Die EU betrachte die Bürger „als Untertanen, als ungezogene Kinder“ oder vorwärts in die Gesundheitsdiktatur?

 

Die EU betrachte die Bürger „als Untertanen, als ungezogene Kinder“ oder vorwärts in die Gesundheitsdiktatur?

Die Gesundheit sei das höchste Gut auf Erden, dazu avanciert dies Gut für die Menschen, die nur das Erdenleben kennen meinend, daß es keines nach dem Tode mehr gäbe. Als eine extreme Gefährdung der Gesundheit soll nun das Tabakrauchen gelten. Daß über 100.000 Menschen pro Jahr an der exrem gesundheitsgefährdenden Abtreibung sterben, in 10 Jahren 1 Million, verleitet die Regierung nur dazu, das Werbeverbot für die Kindestötung im Mutterleibe abzuschaffen. Die extremste Form der Selbstschädigung, der Freitod, gilt als ein Menschenrecht und deswegen wird nun auch die Beihilfe zum Suizid entkriminalisiert. Aber die Eurokraten wollen nun ihren Bürgern das Rauchen in der Öffentlichkeit verbieten. Jetzt sollen dazu erste Schritte unternommen werden. Die „Junge Freiheit“ berichtet darüber am 3.12.2024: „So will die EU jetzt das Rauchen erschweren.“

Die EU behandle ihre Bürger „als Untertanen, als ungezogene Kinder“, urteilt ein AfD-Politiker. Das trifft das Verständnis des Umganges der Eurokraten mit ihren Bürgern. Je mehr man ihnen vorschreibt, je mehr man ihnen verbietet, desto besser ist es. Damit die Bürger sich nicht falsch informieren, nicht nur über den Ukrainekrieg wurde „Rußland heute“ verboten, die Bundesregierung wollte das Magazin: „Compact“ verbieten, da es ihr zu oppositionell eingestellt war, aber jetzt ist sie mit ihrem Verbot gerichtlich gestoppt worden.Was der Bürger essen und trinken darf, was er lesen darf und ob er noch rauchen darf, das sind alles Materien, die die EU regulieren möchte. Wie eine Gouvernante, stets das Kindeswohl im Auge habend, gilt die Maxime: alles das Kind evtl gefährden Könnende zu verbieten. Die Vorgehensweise dabei fällt aber sehr willkürlich aus. Ob das Rauchen in dem Maße, wie es die von den Eurokraten initiierte Antiraucherkampagne propagiert, ist fraglich, aber es gelang, diese seit Menschengedenken praktizierte Rauchkultur zu perhorreszieren. Nicht jeder, der mit Corona infiziert war, ist auch an Corona gestorben. So ist mir erzählt worden, daß in einer Kleinstadt 3 ältere Frauen in letzter Zeit an ihrem Lungenkrebs gestorben sind. Selbstverständlich hätte jeder im Zigarettenrauchen die Ursache ihrer Krebstode angesehen, wenn denn sie geraucht hätten, aber sie waren Nichtraucher.

Es wäre doch zu fragen, ob in dem Spannungsverhältnis zwischen dem Ziel des Lebens, möglichst extensiv zu leben und so alles irgendwie Gesundheitsschädigende zu unterlassen und dem Ziel des Lebens, möglichst intensiv zu leben und so um der Genußintensivierung willen Risiken für die Gesundheit in Kauf zu nehmen, jedem Bürger das Recht zugebilligt wird, hier selbstständig seine Entscheidungen zu treffen.Aber der Gouvernantenmentalität der Eurokraten widerstrebt so viel zugebilligte Selbstständigkeit. Offiziell wurden ja die einstigen Ostblockstaaten aus ihrer Bevormundung durch die sowjetische Regierung befreit, aber kaum im freien Westen angekommen, überschlägt sich die Eurokratie mit einer unbegrenzten Reglementierungswut: Alles müsse den Bürgern vorgeschrieben werden, jetzt aber freiheitlich demokratisch.

Besteht ein gutes Regieren wirklich darin, alle Lebensvollzüge gesetzlich zu regulieren und somit den Raum eigenverantwortlichen Entscheidens so weit wie irgendwie möglich zu begrenzen. Im deutschen Bundestag soll nun über einen Verbotsantrag gegen die AfD entschieden werden, da zuviele Untertanen diese den Blockparteien inakzeptable Partei wählen. Wenn also Bürger ihre Freiheitsrechte mißbrauchen und Tabak rauchen, die AfD wählen und lieber weiterhin Fleisch essen wollten, statt vegetarisch sich zu ernähren, muß all dies unterbunden werden: Man erhöht die Preise für die begehrten Konsumgüter, bis nur noch die Gutverdiener sich das leisten können, und wenn das nichts fruchtet, verbietet man den Ankauf.Im politischen Bereich setzt man dann lieber auf das Verbieten, auch wenn das dann nicht immer klappt. Es sei an die 2 gescheiterten NPD-Verbotsversuche und das Verbotsversuch gegen das „Compact“ Magazin erinnert. Ich vermute, daß nach der nächsten Bundestagswahl angesichts des gut ausfallen werdenden AfD-Ergebnisse der Bundestag einen Verbotsantrag gegen diese Partei stellen wird, da zu viele Bürger ihr Wahlrecht mißbräuchten.

Der freie Bürger der westlichen Welt ähnet so viel mehr einem staatlich gegängelten Untertanen, der nur wollen darf, was der Regierung gefällt. Dabei kristallisieren sich zwei Dogmen heraus, mit deren Hilfe diese Freiheitsbeschränkungen legitimiert werden sollen: „Um der Gesundheit willen“ und „Wegen der Klimakatastrophe“. Nicht nur ein Zuwenig an Staat ist für das Gemeinwohl gefährlich, sondern auch ein Zuviel an Staat.

Merke: Nicht stirbt der Mensch, weil es Krankheiten gibt, sondern es gibt Krankheitenn, weil es sein Geschick ist, sterben zu sollen, da der Tod der Sünde Sold ist.