Dienstag, 18. August 2026

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?

 

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?



(Vorab: Von Lesern wurde ich gebeten, etwas zur Causa der „Leihmutterschaft“ bzw auch der „Leihvaterschaft“ zu schreiben.) Ich möchte diese Causa nun etwas aus dem Rahmen fallend unter dieser Fragestellung diskutieren, daß wir als Christen das erste Gebot,das Gott uns gab: „Seid fruchtbar und mehert Euch!“ auch als das Fundament der Diskussion über die mögliche Legitimität der „Leihmutterschaft“ und der „Leihvaterschaft“ anzusehen haben. Gott hat uns Menschen eine Ordnung des Wiesichfortpflanzens eingesetzt, daß ein Mann und eine Frau heiraten und dann auf die natürliche Weise Kinder bekommen, die sie aufziehen und erziehen.

Probleme entstehen nun deswegen, weil diese Ordnung nicht eingehalten werden kann, sodaß keine Kinder gemäß dieser Ordnung hervorgebracht werden können, aber das erste Gebot dazu verpflichtet. Das bekannteste Beispiel für dieses Problem sind die leiblichen Kinder Evas und Adams, denen eine Eheschließung untersagt war, da sie nur eine Inzestehe hätten schließen können, was aber als eine schwere Sünde laut dem heutigen Katechismus ist. Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an das Inzestverbot gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode des letzten Kindes dieser Eltern ausgestorben. Zu behaupten, das wäre wirklich Gottes Wille gewesen, wäre absurd, also muß zumindest anfänglich die Inzestehe erlaubt gewesen sein von Gott selbst her.

Moraltheologisch formuliert: Eine Inzestehe ist genau dann erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das erste Gebot zu erfüllen.



Was tun“ (Lenin), wenn eine Ehe kinderlos bleibt? Die Bibel gibt uns darauf eine eindeutige Antwort: Die Ehefrau war dann verpflichtet, ihrem Manne eine andere Frau zu geben, mit der er dann Kinder erzeugte, die dann aber als legitime Kinder der Ehe angesehen wurden, obzwar sie nicht von der Ehefrau stammten. Unklar ist, ob die andere Frau nun als eine Zweitfrau geheiratet wurde von dem Ehemann oder nur als eine Leihmutter fungierte. Wäre die Leihmutter wirklich geehelicht worden, stünden wir vor dem Problem, warum ihre Kinder dann nicht als die ihrigen sondern als die der Erstfrau angesehen werden.

In beiden Fällen wird um des Einhaltens des ersten Gebotes willen eine punktuelle Außerkraftsetzung der Ordnung der Hervorbringung von Kindern erlaubt. So wird der Inzest erlaubt wie auch eine Leihmutterschaft. Das ist vergleichbar mit der Frage: „Ist es einem Verhungernden erlaubt, Lebensmittel zu stehlen, wenn ohne einen begangenen Diebstahl er verhungern würde?“

Auch die Leihvaterschaft erlaubt die Bibel, wie es uns die Erzählung von Onan aufzeigt: Da die Ehe seines Bruders kinderlos blieb, war er verpflichtet, zu dieser Witwe zu gehen, bis sie von Onan schwanger wurde. Das so erzeugte Kind sollte dann als ein legitimes der Ehe seines Bruders angesehen werden, obschon er nicht der leibliche Vater gewesen ist. Onan verweigerte die Leihvaterschaft und Gott tötete ihn deshalb.



In allen Fällen besteht das Problem darin, daß dem ersten Gebot gehorcht werden sollte, aber die normative Ordnung des Wiesichfortpflanzens eine Fortpflanzung verunmöglicht. In diesen Fällen darf die normative Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden um des ersten Gebotes willen.



Die Stellungnahmen der Katholischen Kirche zu dieser Causa zeichnen sich nun leider dadurch aus, daß erstens das erste Gebot Gottes nicht erwähnt wird und dann zweitens auch nicht erörtert wird, ob und wie dem ersten Gebot Genüge getan werden kann, wenn die normative Ordnung des Wiesichfortpfanzens eine Erfüllung des ersten Gebotes verunmöglicht.

Stattdessen wird nur von einem subjektiven Kinderwunsch gesprochen unter der Fragestellung: „Ist dieser Wunsch in jedem Falle ein legitimer?“ Der Begriff der „Würde des Menschen“ soll nun dazu verwendet werden, die Legitimität eines Kinderwunsches zu prüfen. Dabei wird dann die „Würde des Kindes“, wenn es denn so oder so geboren werden würde, in den Vordergrund gestellt. Wenn also das Kind von einer Zweitfrau geboren wird, weil die Ehefrau unfruchtbar ist, solle das der Würde des Kindes widersprechen. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht abtreibt sondern zur Adoption freigibt, widerspricht das nicht der Würde des Kindes und stellt unbezweifelbar eine bessere Lösung dar als seine Tötung im Mutterleibe.

Theologisch ist diese Vernutzung der Würde des Kindes zum Nein zu jeder Leihmutterschaft noch zweifelhafter, denn die Würde jedes Menschen begründet sich darin, daß er ein Geschöpf Gottes ist und diese Würde wird nicht durch eine Leihmutterschaft tangiert. Auch wenn man dem Argument, daß, wenn das Kind von einer Frau ausgetragen wurde, aber eine andere dann seine Mutter wird, keine optimalen Bedingungen für dies Kind sind, zustimmt, heißt das nicht, daß eine solche zweifache Mutterschaft der Würde des Kindes widerstreiten würde.

So verwendet dient der Begriff der Würde des Menschen nur dazu, die Moralthelogie von den Geboten Gottes zu emanzipieren und durch zweifelhafte Konstrukte zu ersetzen.



Wenn das erste Gebot nicht gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar ist, darf diese Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden. „Was tun?“, wenn der Kinderwunsch gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar wäre, aber die ein Kind sich Wünschenden diese Ordnung nicht einhalten wollen? Zwei Homosexuelle haben „geheiratet“ und wünschen sich nun ein Kind durch eine Leihmutterschaft. Hier ist die Unmöglichkeit,ein Kind gemäß der Nachkommenschaftsordnung zu bekommen, selbst verschuldet. In diesem Falle ist m.E. Eine Leihmutterschaft nicht bejahbar, denn das setzt die Unmöglichkeit, gemäß der Ordnung ein Kind zu bekommen, voraus.

Wenn aber ein Mann und eine Frau kein eigenes Kind gemäß der Nachkommensschaftsordnung bekommen können, existieren im Regelfall weniger von der Norm abweichende Möglichkeiten, die deswegen zu präferieren wären, etwa die einer künstlichen Befruchtung. Aber als die ultima ratio ist dann auch eine Leihmutterschaft bejahbar, isb da diese Lösung die hl.Schrift selbst schon bejaht. 

Eine Ergänzung

Es ist zwischen erlaubten und unerlaubten Dienstleistungen zu unterscheiden. Wer zu einem Friseur geht, um sich die Haare schneiden zu lassen und den Friseur dafür bezahlt, wird nicht der Vorwurf gemacht werden, daß er die Geldnot des Friseures ausnutze, denn die Erbringung dieser Dienstleistung ist moralisch und rechtlich erlaubt und auch sozial angesehen. Wenn nun ein Kunde eine Prostituierte für ihre Dienstleistung bezahlt, ist das zwar erlaubt, gilt aber vielen als moralisch verwerflich. Hier lautet dann ein Vorwurf den Kunden gegenüber, sie nutzten die finanzielle Not der Frauen aus. Dies Urteil legitimiert sich aber nur durch die moralische Verurteilung dieser Tätigkeit und der Meinung, nur eine extreme finanzielle Not brächte Frauen dazu, so ihr Geld zu verdienen. 

Ist nun die Leihmutterschaft eine moralisch und rechtlich zu verurteilende Dienstleistung? Die Bibel sagt: Nein. Die Intention dieser Dienstleistung ist die, einer Frau, die sonst kein eigenes Kind bekommen könnte,zu einem zu verhelfen. Darüber hinaus ist das so hervorgebrachte Kind ein von Gott selbst bejahtes und etwas von Gott Bejahtes hervorzubringen, dürfte schwerlich als etwas Unmoralisches verurteilt werden.  

Montag, 17. August 2026

„ Abkehr von biblischem Menschenbild gefährdet Demokratie“

 

Abkehr von biblischem Menschenbild gefährdet Demokratie“



Diese These stammt von den Passauer Bischof Oster, über die Kath de in dem so betitelten Artikel am 16.8.2026 berichtete, erstaunlich untendenziös. „Der Bischof sagte, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten bei der Festschreibung der Unantastbarkeit der Menschenwürde im Wesentlichen das biblische Bild vom Menschen im Kopf gehabt. Die meisten hätten damals wohl nicht im Entferntesten daran gedacht, dass Abtreibung einmal als ein Menschenrecht in die Diskussion gebracht werden würde. Oder dass das Bundesverfassungsgericht einmal ermöglichen würde, aus der Beihilfe zum Suizid ein Geschäftsmodell zu machen.“

Bei aller Wertschätzung diesem Bischof gegenüber, was er hier sagt, ist eine einzige Confusion. Der Reihe nach: Es ist es aus prinzipiellen Gründen nicht sinnhaft, das biblische Menschenbild als dem Ausgangspunkt von moraltheologischen Erwägungen zu verwenden, denn erstens: Dies Bild enthält indikativische Aussagen über den Menschen, imperativische, wie er sein soll und wohl auch optativische, wie er doch sein möge. Um dies Menschenbild also moraltheologisch verwenden zu können, müßte es zuerst in diese drei Teile aufgelöst werden und diese Fragmentierung zerstört das Bild. Zweitens steht im Zentrum der Anthropologie der Bibel nicht ein Menschenbild sondern die große Erzählung von der Schöpfung des Menschen, seines Falles und seiner Erlösung.

Drittens suggeriert die Verwendung des Begriffes des Bildes, daß letztendlich jeder selbst sich das ihm gefallene „Menschenbild“ sich auswählen könne, da wir uns hier im Bereich einer unverbindlichen Ästhetik befänden nach dem Motto: Die Geschmäcker seien halt verschieden. In der Theologie geht es aber um das wahre Verständnis des Menschen, um sein Begriffenwerden.

Gravierender ist aber nun die hier vorherrschende Confusion über das Verhältnis der Idee der Demokratie zur Idee des Rechtsstaates. Eine simples Beispiel möge das damit angezeigte Problem verdeutlichen: Gesetz den Fall, daß zwei Wölfe und ein Lamm darüber entscheiden, was es am Sonntag zu essen geben wird, dann können die Wölfe ganz demokratisch durch eine 2 zu 1 Entscheidung bestimmen, daß es einen Lammbraten geben wird. Die Demokratie meint ein rein formales Procedere, durch das bestimmt wird, was als Recht und was als Unrecht zu gelten habe. Da die Frage, was solle es am Sonntag zu essen geben, korrekt demokratisch entschieden wurde, ist es das Recht der Wölfe, das Lamm zu verspeisen.

Das Rechtsstaatsprinzip dagegen beinhaltet unveräußerliche Rechte jedes Bürgers, in unserem Falle das Lebensrecht des Lammes, sodaß dieser demokratische Entscheid kein rechtsstaatlich hinnehmbarer ist. Das Rechtsstaatsprinzip in unserer Demokratie limitiert also die Gegenstände bzw Sachverhalte, über die demokratisch entschieden werden darf. Das Lebensrecht einer Gruppe von Menschen abzusprechen widerstreitet so nicht der Idee der Demokratie sondern der des Rechtsstaates, wenn dem die Menschenrechte bzw die Menschenwürde als das Fundament zugrunde gelegt sind, das nicht selbst wieder durch einen demokratischen Entscheid revoziert werden darf.

So entsteht ein unauflösliches Spannungsfeld zwischen der Position der Demokratie und der des Rechtsstaates: Die Demokratie will den Rechtsstaat limitieren, um möglichst alles zu Gegenständen politischer Entscheidungen zu machen, auch das Recht auf Leben, wohingegen der Rechtsstaat die Demokratie limitieren will, um die Rechte der Bürger vor einer demokratischen Willkürherrschaft zu schützen. Wird die pervertierte Version der Monarchie als eine Diktatur bezeichnet, so pervertiert die Demokratie zur Willkürherrschaft der Mehrheit, der Ochlokratie, das ist eine Demokratie ohne ein sie begrenzendes Rechtsstaatsprinzip.

In einer Demokratie wird in und durch das demokratische Wie des Entscheidens bestimmt, was der Würde des Menschen gemäß und was ihr nicht gemäß ist. Der demokratischen Entscheidungen ist nämlich kein substantielles Verständnis von dem, was gut, wahr und recht ist, vorausgesetzt, sondern nur eine Form, durch die bestimmt wird, was so anzusehen sei, bis es durch eine neue Entscheidung wieder außer Kraft gesetzt werden kann.

In der mehrteiligen Vorlesung des Professors Patzelt: „Typen der politischen Systeme“, mehr als hörenswert, im Internet auffindbar, wird dargelegt, daß es für die Demokratie konstitutiv sei, daß nicht a priori erkannt ist, was das Wahre und Gute sei, was das Gemeinwohl ausmache, sondern daß es die Aufgabe der Demokratie sei, immer wieder Antworten auf diese Fragen hervorzubringen, die stets revidierbar seien. Die Legitimität einer Antwort resultiere so allein aus ihrer formal korrekten Hervorbringung.

So können offenbarte Wahrheiten mit ihrem Wahrheitsanspruch nicht ein Element der Demokratie sein. Sie können nur in einer Art der Menschenrechtserklärung als einem möglichen Fundament des Rechtsstaates Geltung beanspruchen, die so einem demokratischen Entscheiden über sie enthoben sind.

Die Demokratie an sich betrachtet bedeutet die Willkürherrschaft der Mehrheit. Nur das Rechtsstaatsprinzip mit nicht mehr der demokratischen Entscheidungsbefugnis entzogener Grundrechte verhindert, daß faktisch die Demokratie eine Ochlokratie ist, denn das ist sie aus sich heraus ohne eine Limitierung durch die Idee des Rechtsstaates.

Zur Demokratie als faktischer Ochlokratie paßt es, den Menschen bis einschließlich des neunten Schwangerschaftsmonates das Lebensrecht abzusprechen, wie es jetzt in den USA in Massachusetts geschieht. Kath net berichtet über diesen demokratischen Exzeß am 13.8.2026:

Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey Massachusetts-Gouverneurin Maura Healey/Demokraten hat Gesetz für das Töten ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt unterschrieben – Bischof Barron: „Barbarische Regelung“. Diese Gouverneurin ist eine Demokratin, für die wahr ist, was die Mehrheit meint und Gottes Wille ist ihr als einer Demokratin völlig gleichgültig! 

Aus politisch korrekter Sich gelten deswegen allein die Fundamentalisten als die Feinde der Demokratie, da sie an den Wahrheitsgehalt von Offenbarungen festhalten, wenn diese nicht demokratisch legitimiert worden sind. 

Zusatz:

Das prinzipielle Poblem: Die Demokratie setzt sich selbst eine Begrenzung durch eine demokratische Dezision, die sie dann, obzwar demokratisch legititimiert als eine nicht mehr durch eine demokratische Entscheidung aufhebbare ansehen will. Außerdem: Im demokratischen Diskurs entscheidet eine demokratische Entscheidung, was der Würde des Menschen gemäß und was nicht gemäß ist und diese Entscheidung legitimiert sich selbst wiederum nur durch ihre reine Formalität der demokratischen Hervorbringung. 



Sonntag, 16. August 2026

Sind wir Christen Bürger zweier Heimaten, mit einem Doppelpaß ausgestattet?

 



Sind wir Christen Bürger zweier Heimaten, mit einem Doppelpaß ausgestattet?



Was dächte man über eine Frau, die gleichzeitig mit zwei Männern verehelicht wäre, oder einem Diener zweier Herren? Sind nicht zwei einer zu viel, sodaß sie nur den einen lieben würde, den Anderen aber nicht oder gar keinen liebte? Gälte das nicht auch so für den Diener zweier Herren?

Mariae Himmelfahrt bezeugt uns, daß sie in ihrer Heimat, dem Himmel aufgenommen worden ist und daß sie nun da auch mit ihrer hl. Familie wiedervereint ist, ihrem Sohn und ihrem Mann. Aber sie hatte auch eine irdische Heimat , daß sie eine Jüdin war, dem Volke Israels angehörte, dem Geschlecht der Frauen zugehörig war. Sie war auch in ihr Volkstum und in ihr Geschlecht eingeheimatet. Diese Doppeltheit einer Beheimatung, unsere irdische wie auch die unserer himmlische ist nun eine Bestimmung jedes Menschen, auch derer, die ihre himmlische nicht kennen oder kennen wollen.

Nur, ist das nicht ein Zuviel an Heimat? Entsteht daraus nicht die Gefahr,

entweder um der irdischen die himmlische zu vernachlässigen oder

um der irdischen die himmlische oder

daß beide Heimaten vernachlässigt werden, da wir uns in beiden nicht ganz beheimatet wissen?

Beiden Heimaten nun gerecht zu werden, so vernünftig das auch klingen mag, evoziert doch wahrscheinlich den Verdacht einer lauen Liebe zu beiden, daß uns dann Jesus zuriefen müßte: „Wenn Du doch heiß oder kalt wärest, statt daß Du lau beiden Heimaten Dich verbunden fühlst.“

Wir Christen sind uns als Christen dieser doppelten Beheimatung bewußt, aber es gibt gerade für uns dann auch keine entspannte friedliche Lösung für diese zweifache Berufung, daß wir sowohl der himmlischen wie auch der irdischen verpflichtet sind. Positiv gewendet markiert das unsere innere Lebendigkeit.

Aktuell scheint die Parole der Entheimatung die Tagesparole der Kirche zu sein: Nietzsches Mahnung zur Treue der Erde gegenüber wird so viel Gehör geschenkt, daß unsere jenseitige Bestimmung zu einer Marginalie degradiert wird. Auf der anderen Seite wird die irdische Beheimatung, die immer eine in ein bestimmtes Volkstum ist und somit auch unweigerlich eine politische mit sich führt, aus rein politischen Gründen reprobiert: Volk, Heimat und alle Vorstellungen, die dazu gehören, verstoßen gegen die Dogmen der Politischen Korrektheit, denen sich die Kirche gänzlich unterworfen hat als der öffentlichen Religion unserer postchristlichen Gesellschaft. Dabei ruft uns Gott selbst in diese seine Schöpfungsordnung selbst hinein als unsere eigenste Bestimmung: „Sei, als was Dich Gott erschaffen hat- als Frau oder Mann, als Deutscher oder Russe oder Perser .“

Nun kann aber jedes Bestimmtwordensein, gerade auch das von Gott her und somit Schicksalhafte als ein unsere Freiheit unzulässig Limitierendes empfunden werden. Um der Freiheit willen soll unsere ganze Existenz sich auflösen in freie Selbstbestimmungsakte: „Ich will nur sein, wozu ich mich selbst bestimme!“ Die Genderideologie, daß jeder sein Geschlecht austauschen könne und dürfe wie seine Kleidung und seinen Kleidungsstil markiert dabei nur das Extrem dieses puren Selbstbestimmungswillens. Daß jeder Mensch seine Volkszugehörigkeit abwerfen könne wie ein Paar ausgetretender Schuhe, um sich neue zu erwerben, dieser Irrglaube determiniert die Politik der „Offenen Grenzen“, wie sie die Bundeskanzlerin Merkel vorexerzierte und die nun zu der Normvorstellung der Kirche avanciert ist. Jeder Mensch soll keine Heimat mehr haben, damit er als Heimatloser wie ein Nomade überall auf dem Planeten Erde seine Zelte aufschlagen könne, ohne je wirklich wo beheimatet zu sein. 

Zusatz

Es ist nicht so, als wenn allein die Interaktion des Gläubigen in und mit der Welt bzw der Theologie mit ihren wechselnden Kontexten das Leben ausmachten, als gäbe es nicht eine innerliche Lebendigkeit etwa in der Theologie, theologieinterne Fragen zu lösen. Aber unsere christliche Existenz kann nun nie eine ruhige sein, denn sie ist einer Doppelbestimmung unterworfen und keine darf um der anderen willen abgelehnt oder auch nur vernachlässigt werden. Dies ist nun aber gerade auch die uns eigene innere Lebendigkeit.

Samstag, 15. August 2026

Es gibt sie noch im heutigen Deutschland: bekennende und praktizierende Rassisten!

 

Es gibt sie noch im heutigen Deutschland: bekennende und praktizierende Rassisten!


Der Tatort: ein Schwimmbad in Berlin, die Idee: ein Schwimmtag ausschließlich für „Schwarze“- alle anderen sollten ausgespert werden! Die Rassenzugehörigkeit sollte also das Kriterium sein, wer an diesem Tage rein dürfe und wer nicht! Wie berichtet nun die „TAZ“, eines der führenden Journaillen der Politischen Korrektheit über dies dann doch ob ihres rassistischen Charakters abgesagten Vorhabens?

Volksbad“ in Berlin„Für die gesamte Stadt beschämend“ Nach der Absage einer Veranstaltung für Schwarze Menschen wegen rechter Hetze betonen die Berliner Spitzenkandidaten von Grünen und SPD die Bedeutung sicherer Orte.“ am 14.8.2026.

Also der neueste Stand im Kampfe gegen Rechts: Zum Schutz vor „Rechten“ müßten Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Zutritt von Nichtschwarzen untersagt wird, damit die „Schwarzen“ da ungestört von „Weißen“ eine Freizeitveranstaltung genießen könnten! Die antirassistische Kritik an diesem Apartheitsvorhaben wird nun als rechte Hetze verteufelt und die Spitzenkandidaten der SPD und der Grünen gelobt für ihr Engagement für dieses Rassentrennngsvorhaben.

Anders ausgedrückt: Einwanderer und Asylanten fordern nun, daß ihnen in Deutschland Freiräume zugebilligt werden, in denen sie ungestört von Deutschen leben können, denn das Faktum, daß wir Deutschen der Weißen Rasse angehören und nicht der ihrigen, stellt für sie schon eine Bedrohungslage dar!

Die „Junge Freiheit“ berichtet nun am selben Tage in dem Artikel: „Widersetzen“-Sprecher startet Spendenaufruf nach Volksbühnen-Absage“ : „Wegen der abgesagten Schwimmveranstaltung für ausschließlich schwarze Badegäste ruft der Sprecher von „Widersetzen“ zu Spenden für den Veranstalter auf. Auch die Queerbeauftragte der Bundesregierung setzt sich dafür ein.“ Die rassistische Schwimmveranstaltung hätte auf dem Gelände der „Volksbühne“ stattfinden sollen und die Initiative ging von dieser Organisation:“Widersetzen“ aus. In der „Jungen Freiheit“ wird dazu erklärt: „Ursprünglich wollte Eoto am Freitag zwischen 12 und 18 Uhr ausschließlich Schwarzen im von der Berliner Volksbühne eingerichteten temporären „Volksbad“ eine Schwimmveranstaltung zur Verfügung stellen. Weil das öffentlich finanzierte Becken eigentlich als kostenloses Angebot für alle beworben worden war, löste die Ausladung weißer Menschen Kritik aus.“

So höflich deeskalierend formuliert die um eine politische Mäßigung bemühte „Junge Freiheit“: Weiße seien ausgeladen worden! So kann man ein Eintrittsverbot für Weiße umschreiben. Außerdem: Wenn diese Veranstaltung eine rein private in Privaträumen gewesen wäre, wäre dann ein Zutrittsverbot für Weiße hinnehmbar? Wie wäre es dann, wenn in Deutschland Gaststätten Schilder anbrächten: „Weißen ist der Zutritt zu dieser Restauration verwehrt! Schwarze brauchen Schutzräume für sich - nicht durch Weiße kontaminierte Räume?“

Dabei gilt es nun zwischen den Initiatoren dieses Unterfangens, die Privilegien für ihre Rassengefährten erkämpfen Wollenden und den deutschen Unterstützern zu unterscheiden. Sind die einen schlichte Rassisten, so sind ihre Unterstützer antideutsch eingestellte „Antirassisten“, indem sie sich zuvörderst gegen die Lebensinteressen des eigenen Volkes stellen, auch gegen die Lebensinteressen der Weißen Rasse. Diese Antieinstellung läßt sie nun zu Befürwortern der rassistischen Politik solcher Initiativen werden.

Eigentlich sind die politischen Diskurse der Linken geprägt durch das Vokabular der Soziologie aber seit dem Ende des Real existierenden Sozialismus schleicht sich das Vokabular eines biologistischen Denkens ein: Der Feind, der politische ist nicht mehr der Bourgeoise, nicht mehr der Imperialist sondern der „Weiße Mann“, das revolutionäre Subjekt des Umsturzes der bürgerlichen Gesellschaft ist nicht mehr die Arbeiterklasse sondern die vom „Weißen Mann“ unterdrückten Völker, isb die „Schwarzen“ und dann auch alle „Flüchtlinge“ aus der Dritten Welt.1 Da kann dann selbst der Islam als die antibürgerliche Religion, die der Nichtweißen auf ihre Solidarität hoffen.

Man kann nicht umhin: SPD- und Grünen Politiker legitimieren so nachträglich das Apartheitssystem Südafrikas, in dem ja auch nur Schwarzen wie Weißen Schutzräume zugewiesen worden sind zum Wohlergehen aller, da eine Rassenvermischung ja für sie eine Bedrohungssituation erbrächte!





1Tiefgründigeres findet sich dazu in: Slavoj Zizek: Der neue Klassenkampf: Die wahren Gründe für Flucht und Terror.

Freitag, 14. August 2026

Peinliche Erinnerungen an einen Maria Himmelfahrtsgottesdienst- oder sich schämen, noch katholisch zu sein

 

Peinliche Erinnerungen an einen Maria Himmelfahrtsgottesdienst- oder sich schämen, noch katholisch zu sein



Tatort: Göttingen, eine Universitätsstadt im südlichen Niedersachsen gelegen, der Täter: ein Jesuit, der zu diesem Festtag predigte:Zuerst entschuldigte er sich ausgiebigst dafür, daß wir noch Mariae Himmelfahrt feierten, da dies doch den Protestanten ein Greuel sei, dieses Ereignis sei ja gar nicht in der Bibel bezeugt.Dann, nach einer langen Entschuldigungslitanei erklärte er, daß Gott den Menschen als Ganzes bejahe und nicht etwa nur unsere Seele als etwas dem Körperlichen gegenüber Höherwertigem. Maria Himmelfahrt besage so nur, daß Gott jeden Menschen als Seele/Körper Einheit bejahe – dagegen könne nun doch auch ein Protestant keine Einwände erheben!

So beraubt man dem Dogma der leiblichen Aufnahme der Mutter Gottes ihrem ganzen Gehalt zugunsten der Phrase, daß Gott uns ganz bejahe.



Ein Szenenwechsel: das Fronleichnamsfest. Wir Katholiken glaubten doch wie die Protestanten an die Realpräsenz Jesu Christi, denn er lebt und lebt so auch unter uns. Die Verheißung Jesu Christi: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich unter ihnen“ wird nun dazu mißbraucht, die grundlegende Differenz zwischen dem katholischen Glauben und der lutherischen Lehre zu übertünchen. Denn nach Luther entschwindet Jesus Christus nach dem Ende des Gottesdienstes aus den im Gottesdienst konsekrierten Elementen des Brotes und des Weines, in der er in der Konsekration sich einwohnte, sodaß nur noch das Brot und der Wein zurückbliebe, wohingegen die katholische Lehre besagt, daß Brot und Wein transsubstantioniert werden und so Leib und Blut Christi dauerhaft bleiben. So können sie dann auch in einer Monstranz verehrt werden und in Prozessionen durch die Städte geführt werden. Für den Lutheraner dagegen stellt das eine Götzenverehrung da, da nun etwas Kreatürliches, ein Brot wie der Sohn Gottes verehrt wird. In der Monstranz ist nur ein Stück Brot, in dem einst Jesus zwar gewohnt habe, das er nun aber verlassen habe.

Aber ganz ökumenisch gesonnen übersieht man diese Differenz, um zu erklären, daß man doch da den in der Prozession anwesenden Jesus verkünde, der nun da sei, weil sich da so viele, mehr als zwei in seinem Namen versammelten. Ob Jesus Christus nun in dem gewandelten Brot real gegenwärtig sei, sei nun doch nur eine Nebensächlichkeit, es reiche doch der Glaube, daß er mitten unter uns in der Prozession sei.

Auch hier wird wiederum das spezifisch Katholische eskamotiert um der Ökumene willen.

Sind das nun einfach Manifestationen einer weitgehenden Kompromiß - bereitschaft unserer katholischen Seite den Protestantismus gegenüber? Eine andere Vermutung drängt sich da doch auf, daß man so sich all der Elemente der katholischen Religion entledigen möchte, die im Verrufe stehen, nicht mehr zeitgemäß zu sein, dem Aufgeklärten nicht mehr zumutbar zu sein. Das Protestantische erscheint moderner bzw modernitätsfähiger zu sein, wohingegen das Katholische in dem Mittelalterlichen so verwurzelt zu sein, daß es nicht mehr recht in die Modere transformierbar sei.

Dabei verwandelt sich das Verständnis von dem Begriff der Reform, der Reformation:Bezeichneten diese Begriffe ursprünglich eine Rückkehr zur verloren gegangen normativen Urform, so bezeichnet jetzt der Begriff der Reform ein Mitgehen mit dem allgemeinen Fortschritt, reformerisch zu sein, heißt progressiv zu sein, das Alte hinter sich lassend, stets auf das Neue sich zu orientieren. Die katholische Theologie und Kirche habe nun seit der Reformation diesen Fortschritt verschlafen, sich an Überholtes festhaltend, statt mit dem Fortschritt voranzuschreiten.

Das hieße, das nicht ein simpler Opportunismus die katholische Haltung in der Ökumene charakterisiert sondern die Meinung des Überholtseins des Katholischen, daß die der Moderne gemäße Gestalt des Christentumes die des Protestantismus, natürlich nur des liberalen sei. Die Ökumene, um ihretwillen bietet so den Anlaß zur Entkatholisierung der Katholischen Kirche. Im tiefsten schämt man sich des Katholischen wegen seines mittelalterlichen Wesens und schaut neiderfüllt auf den so modernisierungsfähigen Protestantismus.

Donnerstag, 13. August 2026

„Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...“

 

Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...“



Prägnanter und zutreffender kann man die Haltung der Neusynodalkirche Deutschlands nicht erfassen als mit dieser Artikelüberschrift von Kath net am 12.8.2026. „Der Vatikan hat die Laienpredigt verboten. Bischof Kohlgraf, der Bischof von Mainz, interessiert dies aber nur wenig. Mitarbeiter, die dagegen verstoßen, müssen nicht mit Maßnahmen rechnen.“

Darf nun jeder in diesem Bistum machen, was und wie es ihm gefällt? Das sei ferne: Würde ein Priester eine „Tridentinische Messe“ auf die Anfrage von Interessierten zelebrieren, er müßte gewiß mit Sanktionen rechnen. Aber Progressiven ist alles erlaubt, weil diese Bischof selbst ein Modernist ist. „Ich höre nur auf Rom, wenn es mir zusagt!“, ist die Devise des linksliberalen Reformlagers. Im Zentrum des Neins zu Rom steht das Nein zur hierarischen Struktur der Kirche, die dem Ideal des bürgerlichen Vereinswesens widerspricht. Die Kirche konstituiere sich wie ein Verein aus Bürgern mit gemeinsamen Interessen. Die Weise der Ausübung setze man dann in einer Vereinsordnung fest. Prinzipiell gälte dabei, daß jedes Vereinsmitglied die gleichen Rechte habe und jeder jede Aufgabe in dem Verein übernehmen könne. Die Kirche Jesu Christi versteht sich dem gegenüber organologisch, als ein Gesamtkörper, in dem jedes Glied seine ihm eigene Aufgabe zugeordnet ist: Die Augen sind zum Sehen, die Ohren zum Hören etc bestimmt.

Die Revolte gegen diese Ordnung: Die Nase will nun sehen und die Ohren sehen! Wir seien doch alle gleich! Nur, das Ganze kann nur ein Ganzes sein, weil es aus Teilen sich auferbaut, die verschiedene Aufgaben des Gesamtkörpers übernehmen. So kann keine Fußballmannschaft ein Spiel gewinnen, bestünde sie nur aus Stürmern und wenn keiner die Aufgabe des Torwartes übernehmen wollte.

Man denke nur an die absurde Praxis der Kommunionausteilhelfer: Ursprünglich legitimierten Laien dies Recht zur Kommunionausteilung mit der Notwendigkeit, zu lange „Wartezeiten“ beim Empfang der Kommunion zu vermeiden. Jetzt sind die Kirchen fast leer, nur noch wenige empfangen die Kommunion, aber die Laienausteiler bestehen auf ihr Recht, austeilen zu dürfen, auch wenn diese Beihilfe bei fast allen Gottesdiensten überflüssig ist. Man will nicht dienen, sondern ein Amt innehaben. So will man nun auch predigen, obschon die meisten Messen keine Predigt vorsehen, nur an den Sonntagen und Hochfesten gepredigt wird und dafür reichen die Priester aus. Wenn aber keine Eucharistiefeier stattfindet sondern nur ein Wortgottesdienst dürfen Laien predigen - warum reicht das nicht? Der Neid führt hier eben die Feder: Alles was andere dürfen, will ich auch!



Mittwoch, 12. August 2026

Ein großer Sieg des Feminismus – ein Einordnungsversuch

 

Ein großer Sieg des Feminismus – ein Einordnungsversuch



Massachusetts-Gouverneurin Maura Healey von den Demokraten hat gestern ein Gesetz für das Töten ungeborener Kinder bis zur Geburt unterschrieben.“ So meldet es Kath net am 11.8.2026.1 Damit hat der Feminismus zumindest in Massachusetts sein wichtigstes Ziel erreicht, das Recht, Kinder bis einschließlich des 9.Schwangerschaftsmonates töten lassen zu dürfen in der Form eines Auftragmordes, wie es Papst Franziskus treffend formulierte.

Ein Einordnungsversuch:

Zwei verschiedene Erlösungsvorstellungen gibt es, die der Erlösung des Lebens und die der Erlösung vom Leben. Die der Erlösung des Lebens beinhaltet die Idee, daß das jetzige Leben nicht so ist, wie es sein sollte und daß so es in das wahre Leben umzugestalten sei. Die drei großen monotheistischen Religionen sind so Vertreter dieser Erlösungsvorstellung, im philosophisch politischen Raum ist das isb der Marxismus in all seinen Spielarten: Ist ein Gott der, von dem wir die Erlösung erhoffen oder hoffen wir auf die Erlösung als einer rein menschlichen Aufgabe, diese Unterscheidung markiert die grundlegende Differenz innerhalb der divergierenden Erlösungsvorstellungen.

Die Alternative dazu ist die Erlösung vom Leben, daß das Leben selbst zu verneinen ist, denn letztendlich bringt nur der Tod die Erlösung. Diese Vorstellung ist die tragende des Buddhismus, wie es gerade der Philosoph Schopenhauer kongenial erfaßt hat. Der Feminismus ist als eine andere Version dieses Erlösungskonzeptes zu begreifen, da er „Nein“ sagt zum Leben! Das menschliche Leben verlangt nach seiner Prolongierung durch die Fortpflanzung, denn nur durch die Hervorbringung von Nachwüchsen kann sich der Mensch wider sein Todesschicksal behaupten.

Es hat noch nie auf Erden eine Weltanschauung gegeben, in deren Namen so viele Menschen getötet worden sind wie im Namen des Feminismus. Selbst wenn man alle Toten des Nationalsozialismus und Kommunismus zusammenaddiert, sind das weit weniger als die des Feminismus. Aber die Tötungsgewalt allein macht noch nicht die Erlösungskonzeption der Lebensverneinung aus. Es gibt nun mal in jeder Erlösungskonzeption einen Feind, den Feind, der endgültig besiegt werden muß, damit das Leben zum wahren Leben erlöst werden kann: In den Erlösungsreligionen ist das der Teufel und seine Anhänger, die Feinde der Wahrheit, in den politischen Erlösungskonzeptionen wird dann der Feind entmythologisiert zum politischen Feind, den es zu vernichten gilt. Es ist der Feind des Lebens, der um des Lebens willen, zu vernichten ist. So unterschiedlich dann in der politischen Theorie dieser Feind bestimmt wird, er ist nur die säkularisierte Fassung des Glaubens an den Feind schlechthin, dem Teufel, für den es in keiner Religion eine Erlösungsmöglichkeit gibt sondern nur die Hoffnung auf sein endgültiges Ende.

Wo aber das Leben selbst vom Leben erlöst werden soll, da ist das Töten des Lebens selbst der Endzweck. Die Vorraussetzung der Weitergabe des Lebens ist es nun mal, daß Frauen ihren Beruf der Mutterschaft ausüben, denn nur so kann das Todesgeschick des Menschen überwunden werden. Darum kapriziert sich der Feminismus auf das Nein zur Mutterschaft. Die Befreiung der Frau sei ihre Verneinung der Berufung zur Mutterschaft. Das bildet das Zentrum der feministischen Ideologie, Ideologie als in sich reflektierte Weltanschauung.



Diese Ideologie kann sich mit anderen verbinden, etwa zur ´Zeit Lenins mit der kommunistischen Ideologie, aber das war und ist nur ein mögliches Bündnis, daß z.B. Stalin aufgelöst hat mit seinem Verbot der Abtreibung und seinem Familienförderungsprogramm aber auch mit dem Liberalismus, der jetzt der Vorzugspartner des Feminismus ist, seitdem die traditionelle Linke seit dem Ende des realen Sozialismus keine relevante Rolle mehr spielt2. Dabei kann sich der Feminismus dem Anliegen des Vorranges des Einzelnen vor allem Gemeinschaftlichen zu Nutze machen. Wichtig ist nun aber, die feministische Ideologie als etwas Selbstständiges zu begreifen und nicht als eine besondere Version einer politischen Weltanschauung. Eine vulgäre Soziologie neigt dazu, alle Weltanschauungen und Ideologien als letztendlich durch die materielle Basis des gesellschaftlichen Lebens bestimmt rekonstruieren zu wollen, als seien das nur Phänomene des „Überbaues“, wie man es gerne marxistisch formulierte . Damit wird aber die Selbstständigkeit des Denkens nicht erfaßt und die Macht, die dann die Weltanschauungen ausüben können.

Einen großen Sieg erlangte der Feminismus durch seine Infiltration in die Kirche und den Protestantismus: Es gelang, einer mit der christlichen Erlösungsvorstellung inkompatiblen Weltanschauung in ihnen zu beheimaten. Die Einführung „feministischer Lehrstühle“ muß als eine Bravourleistung raffiniertester Strategie des Kampfes um die Macht angesehen werden. Erfolgreich war der Feminismus dabei mit dem Narrativ der Diskriminierung der Frau isb in und durch die Kirche, verbunden mit dem Appell, die Kirche habe Partei zu ergreifen für alle „Unterdrückten“.

Es ist wohl keine ärgere Perversion der Frau denkbar als die der zur Mutterschaft bestimmten Frau, die das Recht zur Kindestötung im Mutterleibe als ihr höchstes Recht feiert. Das „Nein“ zum Leben triumphiert hier. Das zeigt aber auch, daß der Mensch ein höchst gefährdetes Wesen ist, denn er will nicht notwendig leben und sein Leben erhalten, er braucht Gründe zum Jasagen zum Leben, denn er kann auch Nein zum Leben sagen! Dabei sagt er nicht einfach zu seinem persönlichen Leben: Nein, sondern zum Leben, das sich erhalten will durch die Hervorbringung von Kindern. Darin aber wird das Leben verneint.







1 "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!

2Der Nationalsozialismus eignet sich aber nicht zu einem Bündnispartner, da in ihm ein Zuviel an nietzscheanischer Lebensbejahung virulent ist.