Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?
Man könnte sich diese Causa ja einfach so vorstellen: Ein gläubiger Katholik bejaht alles in dem Katechismus Ausgesagte,aber es ereignet sich nun gerade mitten in der Kirche ein großer Abfall von dem Glauben, indem die einen erklären, daß sie das Recht hätten, alle Katechismuslehren für sich zu reprobieren, wenn ihr Gewissen dazu: „Nein!“ sage oder indem die Anderen erklären, mancherlei sei vorgestrich und so für einen zeitgenössischen Katholiken nicht mehr akzeptabel. Die conservative Reaktion darauf müsse lauten, daß der Katechismus der Kirche gänzlich zu bejahen sei.
Der Katechismus behandelt nun in den Nummern 1786 bis 1794 das Thema des Gewissens: „Nach dem Gewissen entscheiden“ 1786 bis 1789 und „Das irrende Gewissen“ 1790 bis 1794.
In Nr 1789 steht geschrieben: „Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit etwas Gutes hervorgeht.“ Nicht wird damit ausgesagt, daß aus einen Böses Tuen nicht etwas Gutes hervorgehen könnte, sondern daß das unerlaubt sei.Diese Aussage beansprucht eine Allgemeingültigkeit, das heißt, daß sie für alle denkbaren Fälle gültig sei. Gesetz den Fall, in einem islamisch regierten Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, weil er den Propheten Mohammed gelästert habe. Ein Christ könnte nun diesen Angeklagten vor der Hinrichtung bewahren, aber nur, wenn er vor dem Gericht einen Meineid schwörte.
Schwörte er diesen Meineid, würde er sündigen, also etwas Böses tuen. Schwörte er nicht, ließe er es zu, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird, obschon er ihn hätte retten können. Einen Unschuldigen vor der Todesstrafe bewahren zu können, aber das nicht zu tuen, ist eine Sünde wider das Gebot der Nächstenliebe. Ist es erlaubt, etwas Böses zu tuen, wenn nur so etwas Böses verhindert werden kann, das größer ist als das Böse, was getan werden müßte, um das andere Böse zu verhindern?
Nähme man die Katechismusaussage ernst, müßte geurteilt werden, daß ein Sankafahrer, auch wenn er einen Schwerstverletzten in das Spital zu transportieren habe, alle Verkehrsregeln einzuhalten habe, auch die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn dann deshalb der Schwerstverletzte auf dem Transportwege stirbt. Spätestens bei diesem Falle wird klar, daß es Fälle gibt, in dem ein Vergehen gegen eine Ordnung erlaubt sein kann, wenn nur so ein großer Schaden vermeidbar ist.
Max Weber unterscheidet so zwischen einer Gesinnungs- und einer Verantwortungsethik. Eine Gesinnungsethik verlangt das Tuen des Guten,unabhängig von den Folgen,ob daran die Welt zugrunde geht. Eine Verantwortungsethik dagegen kann Böses Tuen erlauben, wenn damit noch Böseres verhindert werden kann und das nur so verhindert werden kann. Eine Geesinnungsethik ist aber mit dem Gebot der Nächstenliebe nicht kompatibel!Der Aufklärungsphilosoph Kant radicalisiert die Gesinnunsethik so sehr, daß ein Ehemann die Frage: „Ist Ihre Frau im Keller, ich will sie umbringen!“ mit „Ja“ beantworten muß, da er nicht lügen darf, auch wenn dann seine Frau im Keller erschossen wird von ihrem Mörder! Kann gröber gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen werden?
In Nr 1789 wird Röm 14,21 zitiert: „Es ist nicht gut...etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ Gesetz den Fall, ein Katholik geht jeden Sonntag zur Messe und ein Katholik sagt zu ihm: „Das ist maßlos übertrieben, zumal Du so den Eindruck provoziert, ich müßte auch zur Messe gehen, ich mag aber nicht Sonntags dahingehen!“ Müßte jetzt der Katholik, um keinen Anstoß, kein Ärgernis dem Anderen zu bereiten, auf den Gottesdienst verzichten?
Am problematischten ist aber die Aussage unter der Überschrift: „Das irrende Gewissen“: „Dem sichernden Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst,“ (1790). Auch ein irrendes Gewissen kann sich gewiß sein, wahr zu urteilen. Gesetz den Fall, einem Vater bezeugt sein Gewissen, daß er Sex mit seiner 12 jährigen Tochter haben darf,obzwar das eine schwere Sünde ist, darf, ja muß er dann gar seinem Gewissen folgen, wenn das ihm sagt: „Gewiß darfst Du das“?
Wie viele Mißbräuchstäter in der Kirche werden wohl vor sich ihre Untaten so gerechtfertigt haben!
Ich erachte die Lehre vom Gehorchen dem irrenden Gewissen gegenüber für eine der schlimmsten Fehlleistungen der kirchlichen Morallehre.