Sonntag, 26. Juli 2026

Hat das Gemeinwohl etwas mit der Religionsfreiheit zu tuen?

 

Hat das Gemeinwohl etwas mit der Religionsfreiheit zu tuen?


Spontan dürfte die Antwort „Ja“ lauten, denn es ist doch für ein friedliches Miteinander günstig, wenn jeder Bürger seine eigene Religion frei ausüben könne und auch das Recht besitzt, nicht religiös zu sein.

Aber selbst da erhebt Marcel Lefebvre einen Einwand. Es sei ihm hier das Wort gegeben: „Kommen wir nun zu einigen weiteren Gebrechen der Religionsfreiheit,die noch fundamentaler sind. Die Argumentation des Konzils beruht im Grund auf einer falschen,personalistischen Auffassung des Gemeinwohls, das hier auf die Summe der Einzelinteressen reduziert ist, wie man sagt,auf die Respektierung der Rechte der Personen auf Kosten des gemeinsamen Werkes.das zur größeren Ehre Gottes und zum Wohl aller zu vollbringen ist,“ 1

Papst Johannes XXIII wird dann dazu so zitiert: „>Für das heutige Denken<,schreibt er,>beruht das Gemeinwohl vor allem in dem Schutz der Rechte und Pflichten der menschlichen Person>.“2


Das Allgemeine, auf das sich das Ziel des Wohlergehens bezieht, ist nicht die Summe der Privatinteressen der Einzelbürger. Es fehlt nun eine positive Bestimmung des dem Privatbürgers übergeordnetem Allgemeineren. Für den politischen Diskurs im Kontrast zu einem humanistischen ist das das Volk, das sein Leben im Nationalstaat als selbstbewußtes führt. Wenn nun die Rechte des Einzelnen verabsolutiert werden, stellt das eine Gefährdung des Allgemeinwohles dar.

Nur, was hat diese Einsicht mit der Frage der Religionsfreiheit zu tuen? Was soll man sich bei der Formulierung: „des gemeinsamen Werkes.das zur größeren Ehre Gottes und zum Wohl aller zu vollbringen ist,“ denken? Das gemeinsame Werk meint die Religionsausübung, die um des Gemeinwohles willen zu vollbringen ist. Pointiert formulierter: Unser Wohlergehen ist von der rechten Gottesverehrung und dem Ja zur wahren Religion abhängig.

So irritierend dieser Gedanke auch erscheinen mag, wird er doch einsichtig, wenn bedacht wird, daß einerseits Gott der Spender aller guten Gaben ist und daß es ihm andererseits nicht gleichgültig sein kann, ob er gemäß seinem offenbarten Willen geehrt wird oder nicht. Näherliegend ist nun wohl der Gedanke, daß für das Wie des Miteinanders und der Einsicht in die Bereitschaft der Unterordnung des Bürgers unter das Allgemeinwohl die wahre Religion förderlich ist.

Für das Alte Testament ist es eine selbstverständliche Wahrheit, daß das Wohlergehen des jüdischen Volkes abhängig ist von der rechten Gottesverehrung. Kaiser Konstantin förderte die christliche Religion, nicht primär als eine Privatperson, sondern weil er von seinem Beruf her für die rechte Gottesverehrung zuständig war um des Wohlergehens des römischen Volkes.

Ein heute völlig verworfener Gedanke muß aber noch mitbedacht werden: Gott kann auch zürnen, wenn er nicht recht verehrt wird, wobei die rechte Gottesverehrung nicht als reine Privatangelegenheit gemeint ist. Die privaten Sünden straft Gott an dem Einzeltäter, die öffentlichen an dem Volke, dass sie begeht. Das Gericht Gottes über Sodom und Gomorrah war keines über die vielen Privatsünden. Daß das Gemeinwohl nichts mit der rechten Gottesverehrung zu tuen habe, ist ein erst in der Moderne aufgekommender Gedanke, dessen Wahrheit bezweifelt werden kann.


1Marcel Lefebvre, Sie haben ihn entthront, 1988, S.206.

2A.a,O.

Samstag, 25. Juli 2026

Unerhörtes zum Gebet, zur Gebetserhöhung im 1.Johannesbrief

 

Unerhörtes zum Gebet, zur Gebetserhöhung im 1.Johannesbrief



uns was wir bitten,werden wir von Gott empfangen,denn wir halten seine Gebote und tun,was vor ihm wohlgefällig ist.“ (3,20) Der Grund dafür,daß Gott unsere Gebete erhört: daß wir seine Gebote halten. Das „und“ ist dann nicht addidativ sondern explikativ gemeint: das ist, das ihm Wohlgefällige zu tuen.Heißt das nun, daß uns Gott unsere Gebete nicht erhören wird, erfüllen wir diese Bedingung des Haltens seiner Gebote nicht? Das ist damit nicht notwendig mitausgesagt, denn es wird nur ausgesagt, daß wenn wir seine Gebote halten, er uns erhören wird, wohingegen es nicht gewiß ist, daß er unsere Gebete erhören wird, erfüllen wir diese Bedingung der Gesetzesbefolgung nicht.

In 5,14 heißt es nun: „Wenn wir um etwas bitten nach seinem Willen,so hört er uns.“ Das „hört uns“ bedeutet hier: erhört uns. „nach seinem Willen“ bedeutet hier, das Wie und das Worum wir beten. Das Worum meint im 1. Johannesbrief eine Bitte, die dem Gebot des „Liebet einander“ entspricht, das Wie ist nun schwieriger zu bestimmen.Im Jakobusbrief findet sich nun aber diese Erklärung dazu: „Er bitte aber im Glauben und zweifele nicht“. „Ein solcher Mensch denke nicht, daß er von dem Herrn empfangen werde.“ (1,5 und 7) Zweifeln bedeutet hier, nicht sich gewiß sein, ob Gott unsere Gebete erhören will.

Zweierlei ist damit gesagt: Erstens Gott kann und will unsere Gebete erhören und zweitens gibt es Kriterien, ob Gott ein Gebet erhört oder nicht. Welcher Christ, wenn er selbstkritisch sein Beten reflektiert, kann von sich sagen, daß er so betet? Diese Aussagen zur Erhöhung unseres Betens begründen so unsere katholische Gebetspraxis, die Heiligen und isb die Mutter Gottes zu bitten, in unseren Gebetsanliegen eine Fürbitterin zu sein. 

Zusatz:

Franz Diekamp.Katholische Dogmatik,Bd 2, 11/12 Auflage § 47, S.397:

"   1  Maria ist die Mittlerin aller Gnaden.. insofern sie die ganze Welt dem Erlöser gebracht hat.

 2.  insofern sie durch ihre Fürbitte bei Gott allen Menschen die Heilsgnaden zuwenden kann

3 insofern durch Gottes Anordnung seit ihrem in die himmlische Seligkeit kein Mensch irgendeine Heilsgnade empfängt, die sie ihn durch spezielle Fürbitte erwirkt hat."

(verschiedene Gewißheitsgrade) 

Freitag, 24. Juli 2026

Befremdliche Gedanken über: „Christ, genieße nicht!“ und den Neid

 

Befremdliche Gedanken über: „Christ, genieße nicht!“ und den Neid


Weder existiert ein Gebot Gottes noch ein Kirchengebot: „Genieße nicht!“ und der Neid ist eine Sünde, keine lässige. Rückübersetzen wir aber das „Genießen“ in das Lateinische, in „frui“, schon stehen wir in einem komplexen Diskurs über die Differenz von „uti“ =gebrauchen und „frui= genießen, des hl. Augustin, des neben dem hl. Thomas von Aqiun bedeutendsten Kirchenlehrers.

Uti“ bedeutet jede Handlung, oder jedes Objekt, das um eines Zieles, das außerhalb dieser Handlung oder dieses Objektes erstrebt wird, es wird um eines Zweckes willen gebraucht. Zur Veranschaulichung: Ich kaufe ein Buch, um es zu lesen und ich lese es, um mich auf eine Reise vorzubereiten. Das Buch gebrauche ich als einen Reiseführer für die Reise, die Reise zur Erholung. Das sind alles Gebrauchtstätigkeiten bzw Gebrauchsobjekte.

Frui“bedeutet, daß etwas um seiner selbst willen genossen wird, es ein selbstzweckliches Tuen ist oder ein Objekt, das um seiner selbst willen erstrebt wird. Ich kann um des Lesens willen lesen und ein Kunstobjekt um seiner selbst willen genießen.

Der hl. Augustin lehrt nun, daß nur Gott genossen werden dürfe, während alles andere nur zu gebrauchen ist und zwar so, daß es förderlich ist auf den Endzweck des Genießen Gottes hin ausgerichtet. In diesem Gedankengang drängt sich die These auf, daß jedes Genießen von etwas, was nicht Gott ist, von diesem wahren Endzweck wegverführt. In dem asketischen Diskurs fungiert dabei die Sexualität als Vorzugskandidat eines solchen vom wahren Genießen Wegverführens! Deshalb gilt: Die Sexualität dürfe nur zu dem Zweck der Fortpflanzung praktiziert, gebraucht werden und nicht genossen werden. Von Natur aus verheißt nun aber die praktizierte Sexualität einen hohen Lustgewinn, also einen „Hochgenuß“, um die Menschen zur Fortpflanzung zu motivieren. Wäre die Motivation dagegen die Erkenntnis des Verpflichtetseins zum Erhalt der Menschheit einen Beitrag zu leisten, wäre die Menschheit wohl schon lange, trotz Kants Pflichtenethik ausgestorben.

Der hl. Augustin kennt aber nun auch eine Güterlehre, in der Gott als das „summum bonum“, als das „höchste Gut“ expliziert wird: Nur Gott ist gut, ist schön und wahr, und alles andere ist in differenzierten Graden gut, schön und wahr, indem und nur indem es teilhat an dem einzig Wahren, Guten und Schönen. Bildtheoretisch formuliert: Alles in der Welt Gute, Wahre und Schöne ist nur als ein Abbild des Urbildes wahr, gut und schön. Aber in den Abbildern ist nun auch wirklich Gott so präsent, aber in der Differenz von dem Urbild und den Abbildern dieser Dreieinigkeit. Dann wird in allem Schönen die Schönheit Gottes in ihrer Abbildlichkeit genossen und somit ist ein frui von allem Schönen erlaubt. Aber in dem Diskurs der Askese wird genau diese Position Augustins vergessen zugunsten einer Verabsoluierung der uti- frui - Konzeption.

Nur Gott dürfe ein Christ genießen wollen und deswegen dürfe er nichts anderes genießen, schon gar nicht die Sexualität.1 Aber dann müßte auch gelehrt werden, daß jedes Speisegenießen eine Sünde wäre, da jedes Nahrungsmittel nur zu dem Zweck des Lebenserhaltes gebraucht werden dürfte und nicht genossen werden dürfte.

Seit Nitzsches Moralkritik ist der Verdacht nicht mehr aus der Welt exkommunizierbar, daß die Moralvorstellungen vom Neid (mit)geformt sind: „Wenn ich nicht genießen kann, dann soll der Andere nicht genießen dürfen!“ Dem Anderen etwas nicht gönnen können, was mir nicht vergönnt ist, ist das nicht eine der vielfältigen Erscheinungen des Neides? So theologisch berechtigt auch die Lehre von der Unterscheidung von dem Gebrauchen und dem Genießen ist, diese Unterscheidungslehre verführt den Neidischen geradezu, nun allen Genießenden die „Rote Karte“ zu zeigen in der frommen Maskerade, daß jedes Genießen doch nur uns wegverführe von Gott, der allein zu genießen sei.

Eine säkularistische Version dieser Neidaskese : Um der Gesundheit willen habe man auf (fast) alle Genüsse zu verzichten, da jedes Genußmittel die Gesundheit schädigten. Der Tabakgenuß wird so heutzutage verteufelt mit geradezu exorzistischem Eifer und das obzwar wahrscheinlich schon die ersten Menschen rauchten und es genossen haben. Der Mensch braucht Brot, aber er liebt so sehr die Spiele, daß er sie nötig hat. Aber ob es nun die Tradition des Sylvesterfeuerwerkes ist oder jetzt die Fußballweltmeisterschaft der Männer: Muß das sein, ist das nicht eine pure Verschwendung, und wie viele verdienen doch durch solchen Sport wie viel Geld...Hören wir nicht auch hier hinter diesen Masken die Stimme des Neides. „Ich kann kein Feuerwerk genießen, also soll es niemand dürfen!“ „Wenn andere die Fußballweltmeisterschaft begeistert, mich aber nicht, dann darf sie niemanden begeistern!“ „Wenn ich nicht mehr genießen kann, dann darf das niemand, denn das Genießen von den Anderen provoziert meinen Neid auf sie, der ich es nicht kann! Das ist das Ressentiment der Nichtgenießenkönnenden.

Eine Konsumwelt, in der jedem Konsumenten verheißen wird: „Kaufe das und genieße es und Du wirst glücklich sein!“ produziert massenhaft Menschen, die desillusioniert nichts mehr genießen können! So bildet sich ein fruchtbarer Boden für den Neid der Nichtgenießenkönnenden. Genießen können ist eine  zu elernende Fähigkeit.






1Sehr provokant urteilt Slavoj Zizek (Die Tücke des Subjekts, 2001, S.115f Fußnote 18: „Das übliche Argument der katholischen Kirche gegen die Empfängnisverhütung (dem zuolge jeder Sex, der vom höheren Ziel der Fortpflanzung abgekoppelt ist, auf ein tierisches Unzuchttreiben reduziert wird) verfehlt demnach offenkundig das Entscheidende: Ist es nicht gerade der Sex, der sich der Zeugung von Nachkommen widmet- also der biologischen Fortpflanzung- der tierisch ist? Ist es nicht spezifisch menschlich, dass sich die sexuelle Aktivität von ihrem >natülichen< Ziel ablösen kann und zum Selbstzweck wird?“ Jeder Befürworter einer natürlichen Empfängnisverhütung bejaht Zizek.

Donnerstag, 23. Juli 2026

Jeder ist dafür: Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit – oder gibt es da Fragen?

 

Jeder ist dafür: Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit – oder?


Einen Bruder oder eine Schwester kann es doch nur geben, wenn es auch einen Nichtbruder und eine Nichtschwester gibt, eingedenk der Einsicht: omnes determinatio est negatio.Die Ermöglichungsbedingung von Verwandtschaftsbeziehungen ist, daß es Nichtverwandte gibt. Wen grenzt auch die Brüderlichkeit bzw die Geschwisterlichkeit aus? Diese Frage ist sozusagen die Nachtseite von der Rede von der Brüderlichkeit bzw Geschwisterlichkeit.

3 Konzeptionen existieren: a) durch die Geburt werden uns bestimmte Menschen zu Brüdern oder Schwestern; sie erwählt man sich nicht, sondern sie sind es objektiv, vorgegeben, gleichgültig wie man sich ihnen gegenüber verhält. Aber es existieren normative Vorstellungen darüber, wie man sich zu seinen Geschwistern zu verhalten habe und wie nicht. Menschen können sich also nicht nur unmenschlich sondern auch ungeschwisterlich verhalten und b) kann damit eine freundschaftliche Beziehung zu Nichverwandten gemeint sein: Sie verhalten sich dann zueinander wie es der normativ der Geschwisterlichkeit entspricht und c) meint es eine Gesinnungs-gemeinschaft: Alle, die selbe Gesinnung,bzw Weltanschauung oder Religion teilen, sind Geschwister, die sich untereinander so verhalten, wie es der Norm der Verwandtschaftsbeziehung der Geschwisterlichkeit entspricht.


Nur die Geschwisterschaft im verwandtschaftlichen Sinne ist eine objektive Gegebenheit, alle anderen bezeichnen eine Normativität des Wie Miteinanderumgehens. „Ein Bruder oder eine Schwester bist Du mir nur, wenn Du dieser Norm gerecht wirst!“ Die Nachtseite dieser Aussage lautet deswegen im realen Leben so: „Willst Du nicht mein Bruder sein, so schlag ich Dir den Schädel ein!“ Die Französische Revolution proklamierte die Brüderlichkeit und guillotinierte zu Hauff die Nichtbrüder, die Kritiker der Revolution.


Könnte es sein, daß die Norm der Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit in Nichtverwandtschaftsbeziehungen dazu führt, wenn diese Norm nicht erfüllt wird, den Bruder und die Schwester zum Nichtbruder und zur Nichtschwester zu erklären, die dann gar als Feinde behandelt werden? Der Gesinnungsgenosse von Gestern könnte morgen so zum Verräter und Feind werden, der Glaubensbruder zum Ketzer, der brüderliche Freund zum persönlichen Feind. Die ursprüngliche Geschwisterlichkeit als eine Verwandtschaftsbeziehung suggeriert nun dabei, daß solche Enttäuschungen nicht zu befürchten seien, da sie doch etwas Objektives bezeichnen, das nicht durch ein Fehlverhalten negiert werden könne: Freunde oder Glaubensbrüder oder Glaubensschwestern oder Gesinnngs-genossen können nicht so enttäuschen, indem sie gegen die Normativität der Geschwisterlichkeit verstoßen, da diese Normativität doch etwas Objektives sein soll daß eben sich Verwandte von Natur aus brüderlich, geschwisterlich verhielten und dies für sie nicht in erster Linie nur eine Norm sei.

Ein leiblicher Bruder bleibt ein Bruder,wenn er sich unbrüderlich verhält, der Gesinnungsbruder wird dagegen dann zum Feind. 

Mittwoch, 22. Juli 2026

 

Offenbart Gott uns noch etwas oder mißfällt das Offenbarte, sodaß es wegtheologisiert wird?


KI informiert über das „instruktionstheoretische Offenbarungs-verständnis“.1 Dieses Verständnis „betrachtet göttliche Offenbarung primär als Belehrung und Mitteilung von Glaubenswahrheiten. Gott teilt sich hierbei nicht direkt als Person mit, sondern instruiert den Menschen durch Satzsätze, Dogmen und Gebote, die unhinterfragt aufgrund der göttlichen Autorität geglaubt werden müssen.

Dieser Ansatz war über Jahrhunderte in der katholischen Theologie vorherrschend und wurde insbesondere auf dem Ersten Vatikanischen Konzil (1869–1870) vertreten.“

Auch wenn in diesem KI-Beitrag eine hyperkritische Tendenz unüberlesbar ist, so ist das doch eine treffende Darlegung dieses Offenbarungsverständnisses, das so schon prägend ist für die hl.Schrift und dann in der theologischen Reflexion so begriffen wurde.Wenn Propheten im Auftrage Gottes sein zukünftiges Handeln voraussagten, dann beansprucht eine solche Prophetie allein aus der Autorität Gottes ihre Wahrheit. Das gilt isb auch für die Johannesoffenbarung. Gott als der oberste Gesetzgeber ist so aber auch der Grund der Wahrheit der uns offenbarten Gesetze. Nicht „unhinterfragt“ sondern wegen der Einsicht in Gottes Autorität wird das von ihm Offenbarte also geglaubt. Gottes Gebote sind wahr, weil er der Gesetzgeber schlechthin ist, Gott ist der Herr der Geschichte,und deswegen wird das von ihm uns durch Propheten Vorausangekündigte auch geschehen.

Jesu Haupttätigkeit war die des Lehrens, und so gab es eine Lehre Jesu, als Genetivus subjectivus und nachösterlich eine Lehre über ihn, als Genetivus objectivus,die schon das Neue Testament bezeugt. Aber genau diese Lehrtätigkeit Jesu Christi gerät nun in das Fadenkreuz der Kritik der Konzeption der „ Selbstmitteilung Gottesals der Antithese zu diesem instruktionstheoretischen Offenbarungsverständnisses.

Erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) und dessen Dokument Dei Verbum fand ein Paradigmenwechsel statt. Die Kirche wandte sich vom instruktionstheoretischen Modell ab und hin zum Modell der Selbstmitteilung Gottes. Hierbei steht nicht die Belehrung durch Lehrsätze im Vordergrund, sondern die personale Begegnung und die lebenslange Erfahrung der liebenden Zuwendung Gottes in Jesus Christus.“ Die „personale Begegnung“ meint nun nichts anderes als die „lebenslange Erfahrung der liebenden Zuwendung Gottes in Jesus Christus.“ Das „und“ ist hier als ein explikatives zu lesen, im Sinne von: „das ist...“

Der Gehalt ist einzig der des Geliebtwerdens, des Bejahtwerdens durch Gott in der Begegnung mit Jesus. Im Hintergrund steht ein humanistisches Begegnungsverständnis der gelungenen Begegnung:

Ich bin in Ordnung und Du bist in Ordnung!“ Drei mißlingende Begegnungsschemata stehen dem gegenüber: erstens das hysterische: „Ich bin in Ordnung, Du aber nicht!“, das depressive: „Ich bin nicht in Ordnung, Du aber bist es!“ und das verfehlteste: „Ich bin nicht in Ordnung und Du bist nicht in Ordnung!“

Als gelungen gilt dann nur das Schema der Anerkennung: „ Du und ich sind in Ordnung!“ Genau das ereigne sich nun in Gottes Selbstmitteilung in Jesu. Die ganze Morallehre der Kirche sei also aus dieser Begegnung zu deduzieren, und alle Gebote Gottes und Kirchengebote können dann nur noch eine Geltung beanspruchen, wenn sie kompatibel sind mit der Zuwendungserfahrung des Bejahtseins jedes Menschen durch Gott.

Gott gibt uns so keine Gebote, er offenbart uns nur sein Liebesein und schon gar nicht kündigt er uns prophetisch Zukünftiges voraus. Die Johannesoffenbarung wie auch alle apokalyptischen Texte der Bibel sind so nur religiöse Phantasieprodukte und keinesfalls gründen sie in einer Offenbarung Gottes.

Auch die Lehrtätigkeit Jesu, schon gar nicht seine Kontroversen mit seinen Berufskollegen, den pharisäischen Gesetzeslehrern gehören so zum Eigentlichen Jesu: Er konzentrierte sich eben darauf, in seinen Begegnungen seine/Gottes Liebe zu jedem unmittelbar erleb- und erfahrbar zu machen! „Ich habe Euch doch alle lieb!“

Diese Konstruktion der gelungenen Begegnung ist nun offenkundig ein Produkt der Philosophie des Personalismus und hat mit der Denkwelt der Bibel und der auf sie fußenden Theologie wenig gemein, aber gehört in das Archiv des Liberalismus, gerade in seiner Abneigung gegen alles Dogmatische und Systematische: Nur der Einzelne und das Einzelereignis zähle, alles andere sind intellektualistische Konstruktionen, denen keine Realität zukäme- das Credo des Nominalismus.

Und wozu dient dieser personalistische Reduktionismus? So kann man sich die ganze Lehre der Kirche, die dogmatische wie die moraltheologische vom Halse schaffen und substiuieren durch einen Humanitarismus, basierend auf dem Credo des Bejahtseins jedes Menschen durch Gott. 

Zusätze

Ein Lehrer- Schüler Verhältnis ist kein persönlich personales sondern ein sozial regulierte der Ordnung des schulischen Unterrichtens. Jesus war zuvördest ein Lehrer, er agiert aber auch als ein Amtsinhaber, als Messias und nicht als eine Privatperson. Seine Berufung bestand darin, sich priesterlich als das Sühnopfer am Kreuze darzubringen: das hat nichts zu tuen mit einer "persönlichen Begegnung". Zudem gilt, daß die Begegnung im emphatischen Sinne ihren Sitz im Leben im Genre des Liebesfilmes hat, wo zwei sich in einem Augenblick als füreinander Bestimmte erkennen, filmästhetisch brillant inszeniert in der 1.Folge von "Sturm der Liebe", zwischen Laura und Alexander.  



1Aufgerufen bei KI unter diesem Stichwort. Nach meinen bescheidenen Erfahrungen mit KI : Was ich da finde, zeichnet sich durch eine gute Qualität aus.

Dienstag, 21. Juli 2026

„Zur Vielfalt befreit: Offenheit und Toleranz als normativer Anspruch“

 

Zur Vielfalt befreit: Offenheit und Toleranz als normativer Anspruch“


Der Moraltheologe Sautermeister hielt diesen Vortrag auf eine Einladung der „Katholischen Akademie Freiburg“ im Jahre 2024 und er ist unter diesem Titel auch leicht im Internet auffindbar. Gleich am Anfang seines Vortrages erklärte dieser Theologe, daß die Normativität von Offenheit und Toleranz nicht (mehr) eigens zu begründen sei, da sie sich selbstverständlich aus der christlichen Religion, der Theologie und isb der Moral- und Soziallehre ergäbe. So sei nur noch die Frage, was uns behindere, diesem normativen Anspruch zu genügen, zu erörtern! Er lieferte dann einen politisch korrekten Vortrag, der nicht erörterungsbedürftig ist.

Statt nun gleich auf einer theoretisch abstrakten Ebene diesen normativen Anspruch zu kritisieren,möchte ich ein paar einfache Anschauungsbeispiele vorführen, die diesen normativen Anspruch zweifelhaft erscheinen lassen.

Ist eine Ehefrau verpflichtet, die Seitensprünge ihres Mannes zu tolerieren und offen zu sein für ein Eheverständnis, das ein Recht auf ein Fremdgehen inkludiert? Müßte dann nicht auch unterschieden werden, ob eine Frau prinzipiell es toleriert, wenn ein Mann so ein liberales Eheverständnis bejaht, aber es nicht toleriert, wenn ihr Ehemann das dann so praktiziert? Gibt es so eine Differenz zwischen etwas prinzipiell Tolerierbaren, daß aber dann von einer bestimmten Person als für sie nicht mehr tolerierbar markiert wird?

Was würde wohl die Hörerschaft dieses Vortrages sagen, erklärte ein Familienvater,daß er die Prügelstrafe für ein adäquates Mittel seiner Kindererziehung erachtet und eine Tolerierung einfordert von den Verneinern dieser Strafpädagogik?

Spätestens hier wird klar, daß es einer Unterscheidung bedarf einerseits zwischen bestimmten Personen nicht Tolerierbarem, etwa, daß ein Gast in seiner Wohnung raucht,obzwar der Einlader ein strikter Nichtraucher ist und Handlungen, die prinzipiell nicht tolerierbar sind, etwa die Prügelstrafe für Kinder. Ganz auf die Unterscheidung von Tolerierbarem und Untolerierbarem zu verzichten, ist auf jeden Fall mit dem Gebot der Nächstenliebe unvereinbar!


Es gibt Bereiche, in denen klar gewußt wird, was wahr und was unwahr ist. Im Rechenunterricht wird so die Antwort „13 „oder „11“ nicht als Antwort auf die Lehrerfrage: „Was ist 5 plus 7?“ toleriert. Nur in den Bereichen, in denen nicht eine wahre Aussage von einer falschen unterscheidbar ist, kann berechtigt Toleranz und Offenheit praktiziert werden. So ist weder die Existenz noch die Nichtexistenz von von Nichtirdischen geflogener UFOs beweisbar und so ist sowohl der Glaube wie auch der Unglaube an UFOs zu tolerieren.


Wie steht es nun aber, wenn die kirchliche Morallehre bestimmte Handlungen als unmoralisch und als nicht tolerierbar beurteilt? Hier herrscht weitestgehend die Meinung vor, daß das nur eine Kirchenmeinung sei, die man bejahen oder auch verneinen könne. Im Bereich der Religionen und Weltanschauungen gäbe es keine Kriteriologie des Unterscheidenkönnens von wahr und falsch, sodaß jede Religion und jede Weltanschauung zu tolerieren sei. Damit muß sich jeder Gläubige, jeder Anhänger einer Religion und Weltanschauung sich zerspalten in ein gläubiges Subjekt, das ist eine, das seine Religion für wahr hält und in ein Subjekt innerhalb der pluralistisch strukturierten Gesellschaft, die jede Religion und Weltanschauung als gleich wahr anerkennt. Das heißt faktisch, daß er seinen Glauben für gleichgültig erklärt. Mit Slavoj Zizek gesagt: Für ihn ist seine Religion ein Kulturgut, das er praktiziert, ohne an sie selbst noch zu glauben.

Die Alternative wäre der Kampf aller Religionen und Weltanschauungen widereinander, da keine, nicht nur nach dem Urteil Max Webers ihren Wahrheitsgehalt verifizieren könne. Die Postmoderne offeriert dazu das Konzept der Vergleichgültigung aller Wahrheitsansprüche, die dann aber jeden Glauben an eine erkannte, weil gar offenbarte Wahrheit ausschließt und so als nicht tolerierbar reprobiert.


Nun ist der Diskurs des Unterscheidens von dem Tolerierbarem und dem Nichttolerierbarem kein herrschaftsfreier Diskurs im Sinne J. Habermas, sondern ein durch den Willen zur Macht (Nietzsche) geformter. Wer die Macht innehat, bestimmt, was wahr und unwahr, was tolerierbar und was untolerierbar ist. Die politische Korrektheit und der Kampf gegen Rechts zeigen, wie die Macht das Sag- und Nichtmehrsagbare definiert. So ist es jetzt unvorstellbar geworden, daß an einer österreichischen oder deutschen Universität ein Vortrag stattfinden könnte, in der der Vortragende die Lehre der Kirche in der Causa der Homosexualität bejahend vortragen könnte: Er würde einfach niedergebrüllt. Das Faustrecht ersetzt den Wahrheitsdiskurs. Das Verbietenwollen nichtkonformistischer politischer Meinungen gehört heute eben zu den Selbstverständlichkeiten des politischen Diskurses.


Es müßten also diese Unterscheidungen in dieser Causa getroffen werden: Erstens müssen die Räume unterschieden werden, in denen wahre von unwahren Aussagen unterschieden werden können,(etwa die Mathematik) von denen, in denen solche Unterscheidungen nicht treffbar sind, dazu zählt heute die Welt der Religionen und die der Weltanschauungen.

Dann müßte in den Privaträumen unterschieden werden, was zwar prinzipiell tolerierbar aber nicht für jeden tolerierbar ist.

Im politischen Raum dagegen gilt es, den Machtkampf wahrzunehmen, daß hier ausgekämpft wird, was als wahr und was als unwahr und nicht mehr tolerierbar festgesetzt wird. Seit dem Ende des Real existierenden Sozialismus 1989f behauptet sich der Liberalismus als einzig wahre Ideologie, die nun aber im Islamismus und noch mehr in der „Rechten“ ihren zu bekämpfenden Feind sieht. Der „Feind“ (Carl Schmitt) ist der Nichttolerierbare- der Liberalismus hat eben dazu gelernt. Die Kirche macht sich diese Feinderklärung mustergültig zu eigen: Wer und was ist auszugrenzen aus dem Diskurs, wer und was ist intolerabel! 

Corollarium

Im Alten Testament wird die Beziehung Gottes zu dem Volke Israel als ein Ehebund gedacht: Jedes Fremdgehen wird als die Sünde Israels qualiiziert.Von einer Tolerierung solcher Ehebrüche ist keine Spur erkennbar. Seit dem sich der Monotheismus in Israel durchsetzte, im babylonischen Exil werden alle Religionen als Götzenverehrung verurteilt, nur die Jahwereligion ist wahr. Eine Toleranz oder Offenheit anderen Religionen gegenüber ist hier unvorstellbar.

Im Neuen Testament: Jesus Christus bezeichnet sich selbst als die einzige Wahrheit. Den Juden, die ihn nicht als den Sohn Gottes und ihren Messias anerkennen,wirft er ihren Unglauben vor, nirgends wird das jüdische Nein zu ihm toleriert! Der Apostelfürst Paulus polemisiert gegen seine christlich-gnostischen Kritiker in den 2 Korintherbriefen: Von einer Toleranz ist da nichts spürbar, obschon es ein innerchristlicher Konflikt über die Weise der Vorstellung über das ewigen Lebens war. Die heidnischen Religionen werden stets nur negativ beurteilt, ja ihren Anhängern droht gar die ewige Verdamnis, wenn sie sich nicht zu Christus bekehren. Ist das tolerant?  




Montag, 20. Juli 2026

„Kein Rechtsanspruch auf Kinder“ - oder ein bunter Strauß von Absurditäten

 

Kein Rechtsanspruch auf Kinder“1 - oder ein bunter Strauß von Absurditäten


Der Moraltheologe Sautermeister verblüfft in diesem Domradiobeitrag uns alle:„In religiöser Deutung kommt darin die existenzielle Erfahrung zum Ausdruck, dass wir das Leben eines Menschen nicht machen können, dass Kinder verdankt sind und gerade nicht das Ergebnis eigener Leistung sind.“ 


Dabei hatte ich bisher in meiner Unaufgeklärtheit doch tatsächlich geglaubt, daß Menschen durch einen Geschlechtsakt entstünden, den ein Mann und eine Frau vollzögen und der so etwas von Menschen Gemachtes sei! Oder sollte dieser Moraltheologe damit an das Faktum erinnern wollen, daß die Seele nicht aus dem Geschlechtsakt entsteht, sondern unmittelbar von Gott erschaffen in den menschlichen Leib, der sich einem Geschlechtsakt verdankt, inkarniert wird? Aber ganz ohne eine menschliche Leistung entsteht kein Mensch, es bedarf dazu des Geschlechtsaktes, der von einem impotenten Mann nicht erfolgreich vollzogen werden kann und darum eine menschliche Leistung ist. Aber ein Moraltheologe sieht das eben anders.

Aber es geht hier ja um die Begründung des kirchlichen Neins zur Leihmuttershaft. Das erste Gebot: „Seid fruchtbar, mehret Euch!“, das einer den Ansprüchen einer moraltheologischen Ansprüchen genügenden Darlegung dieser Causa zu grundegelegt werden müßte, vergißt dieser Theologe,wie wohl die allermeisten. Was hätte den die theologische Morallehre mit den Geboten Gottes zu schaffen! Das wäre wohl ein vorkonziliares auf Gottes Willen fixiertes Moralverständnis!


5 Gründe sprächen wider die Erlaubtheit einer Leihmutterschaft!

Das Kind wird in besonders ausgeprägter Weise zum Objekt eines Kinder-wunsches“, heißt es da wirklich. Eine Frau wünscht sich ein Kind. Damit nimmt das gewünschte Kind den Status eines Objektes an, eines Akkusativobjektes. Es ist für jede Mutter unmöglich, eine Beziehung zu ihrem Kind zu haben, ohne daß es ihr zu einem Objekt wird. In der mütterlichen Liebe wird denknotwendig ihr Kind zu einem Objekt: „Ich liebe Dich, mein Kind!“

Um ein Kind zu bekommen, will eine Frau schwanger werden. Aber damit instrumentalisiere sie die Schwangerschaft! Um den Kinderwunsch sich zu erfüllen würden „gezielt Bedingungen einer Schwangerschaft geschaffen werden, die die für die Entwicklung eines Menschen wichtige pränatale Beziehung zur Mutter wissentlich und willentlich rein instrumentell konstelliert..“

Daß die ersten Monate im Mutterleibe für ein Kind bedeutsam sind, kann nicht bestritten werden. Aber: Was ist, wenn nun eine Mutter ob der Diagnose, ihr Kind wird geistig behindert zur Welt kommen und sie erklärt, ein solches Kind überfordere sie, und es dann nicht töten läßt sondern nach der Geburt zur Adoption freigibt, ist das dann eine unerlaubte Instrumentalisierung der Schwangerschaft, sollte sie das Kind dann besser abtreiben lassen? Es ist leicht, die Idealbedingungen für die Geburt und die Kindschaft zu konstruieren, aber es ist zu fragen, ob Kinder auch dann gewünscht und erzeugt werden dürfen, wenn die Idealbedingungen nicht vorliegen. Darf eine Mutter ihr Kind zur Welt bringen,und es dann zur Adoption freizugeben, da sie ihr Kind nicht töten lassen wollte, aber glaubte, ihm keine gute Mutter sein zu können?

Daß die Leihmutterschaft von der Bibel bejaht wird, obschon das keine Idealbedingung für das Kind ist, zeigt, daß die Bibel hier ganz anders urteilt.

Das zweite Argument wiederholt nur das erste: Die Frau, die ihren Körper für die Schwangerschaft zur Verfügung stellt, wird in einer existenziell-leiblichen Weise so instrumentalisiert, dass dies auch Auswirkungen auf die vorgeburtliche Beziehung zwischen Mutter und Kind hat, im Wissen darum, dass Dritte dieses Kind dann als deren Kind rechtlich und sozial annehmen werden.“ Es wird konstatiert, daß eine Leihmutterschaft nicht ideal für ein Kind ist, aber ist das ein hinreichender Grund dafür, daß es nicht entstehen kann? 

Zudem ist auf den Mißbrauch des Begriffes der Instrumentalisierung hinzuweisen: In einer Dienstleistungsgesellschaft ist es eine selbstverständliche Praxis, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen für eine Bezahlung. Ich instrumentalisiere nicht einen Friseur zum Mirhaareschneiden, wenn ich ihn dafür bezahle. Allein die Frage, ob die Dienstleistung moralisch und rechtlich erlaubt ist, ist relevant, aber eine Bezahlung instrumentalisiert den Dienstleistenden nicht: Es ist einfach ein Geschäft!

Drittens: Die Leihmutterschaft birgt faktisch die große Gefahr der Ausbeutung von Frauen und der Kommerzialisierung von Schwangerschaft; sie würde eine vertragliche Regelung des Umgangs der Leihmutter mit sich selbst und dem Embryo erfordern, die moralisch nicht statthaft ist.“

Leider ist hier die Tatsache völlig vergessen worden, daß in einer modernen Gesellschaft jeder, sofern er nicht reich ist, genötigt ist, seine Arbeitskraft zu verkaufen, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Auf dem freien Arbeitsmarkt wird eben die menschliche Arbeitskraft gehandelt wie eine Ware. Daß ein Arbeitsvertrag einer Leihmutterschaft wirklich sittenwidrig ist,müßte erst bewiesen werden, statt es einfach zu behaupten. Wäre dann die einstige Praxis des Adels, ihre Kinder durch eine Amme stillen zu lassen für eine Bezahlung auch sittenwidrig, da es für das Kindeswohl besser wäre, von der eigenen Mutter gestillt zu werden? (Es spricht aber einiges dafür, daß diese Praxis den Niedergang des Adels beförderte.)

Viertens: Kinder dürfen nicht zum Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen gemacht und somit zu einem Vertragsobjekt werden.“ Das ist Unsinn, denn bei jeder Adoption wird ein Kind ein Vertragsobjekt, auch bei jeder gerichtlich festgesetzten Zahlungsverpflichtung des Vaters in Folge einer Ehescheidung.  

Fünftens: Die Praxis der Leihmutterschaft schafft mit der vorgeburtlichen Entwicklung des Kindes gezielt Bedingungen und nimmt, um der Realisierung des Kinderwunsches willen, besondere Herausforderungen für die Identitätsentwicklung und Identitätsbildung des Kindes in Kauf.“

Wenn ein Kind nicht unter Idealbedingungen geboren und aufwachsen kann, ist das ein Argument dafür, daß es nicht sein darf? Die Bibel sagt: Onan war verpflichtet,der Witwe ein Kind zu machen für seinen verstorbenen Verwandten und dieses Kind hätte dann ohne einen wirklichen Vater groß werden sollen, denn es galt als das Kind des Verstorbenen und nicht als das seinige. Das sind wahrlich keine guten Conditionen für dies Kind, aber so verlangte es das Gesetz Mose. Onan hätte hier als ein Leihvater, als Nursamenspender zu fungieren!Nicht vergessen: Gott tötete Onan, weil er kein Nursamenspender sein wollte!



Die völlige Bibel- und Gottvergessenheit der Moraltheologie ist schon frappierend!

1 Domradio 18.7.2026.