Mittwoch, 17. Juni 2026

„Das kirchliche Lehramt nehme das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht ernst.“

 

Das kirchliche Lehramt nehme das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht ernst.“


So urteilen das Theologen duo infernale Striet und Essen laut dem kath de Artikel: „Theologen: Kirche sperrt sich gegen staatliche Freiheitsrechte“.1" „Der Volkssouveränität aber wird von der römisch-katholischen Kirche bis heute die Anerkennung verweigert": Zwei Theologen vermissen ein klares kirchliches Bekenntnis zum demokratischen Rechtsstaat.“ 2 In ihrem Buch: „Was vom Westen bleibt“ wird zwischen dem liberalen und einem illiberalen Demokratieverständnis distinguiert und der Kirche vorgeworfen, ein illiberales zu vertreten.

Das falsche Demokratievertändnis: „Die Kirche begründe die Geltung der staatlichen Rechtsordnung religiös und verankere sie in Gott, nicht im Freiheitsbewusstsein der Bürger, erläuterten die Theologen. Laut deutschem Grundgesetz gehe dagegen alle Staatsgewalt vom Volk aus. >Der Volkssouveränität aber wird von der römisch-katholischen Kirche bis heute die Anerkennung verweigert", monierte Essen. Darin spiegelt sich der antiliberale Schatten des katholischen Naturrechtsverständnisses.<"

Eine theologische Begründung der staatlichen Rechtsordnung sei also verwerflich. Auch dürfe nicht naturrechtlich die Kirche argumentieren.Das wären ja inhaltliche Vorgaben, wohingegen die liberale Demokratie ein nur rein formales Verfahren zur Bestimmung dessen sei, was als wahr zu gelten habe.

Als Beispiel verwiesen die beiden Theologieprofessoren auf den Streit um das Abtreibungsrecht: Das kirchliche Lehramt nehme das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Frau nicht ernst. Stattdessen gehe es ihm "um die Wesensbestimmung der Frau, die aus dieser Sicht nun einmal darin besteht, Kinder zu bekommen und für deren Erziehung zu sorgen", kritisierte Striet.“

Der Ordo salutis der Frau, 1.Timotheusbrief 2,15 wird damit als eine Fremdbestimmung reprobiert, denn Gottes Wille ist eben der Feind des Selbstestimmungsrechtes auch der Frau. Jede Art einer Wesensbestimmung ist aus Sicht der Postmoderne abzulehnen, da das alles nur geschichtlich kontingent produzierte Konstrukte seien: Jede Frau bestimme stattdessen selbst, was sie unter ihrem Frausein verstehen möchte.

Das Selbstestimmungsrecht der Frau verlange so, daß sie darüber entscheiden dürfe, ob sie ihr Kind im Mutterleibe töten wolle oder nicht. Das mache die Würde der Frau aus! Ergo: In einer liberalen Demokratie dürfen Frauen ihre Kinder im Mutterleibe töten, eine illiberale verweigert ihr dies Tötungsrecht! Liberalität inkludiert so das Recht zur Tötung von unschuldigen Menschen. In Deutschland werden in 10 Jahren 1 Millionen Kinder so getötet: der Triumph der liberalen Demokratie.


1Kath net Theologen: Kirche sperrt sich gegen staatliche Freiheitsrechte am 15.6.2026

2A.a.O.

Ein Erklärungsversuch für die MIsere der heutigen Kirche und ihrer Theologie

 

Ein Erklärungsversuch der heutigen Kirche und ihrer Theologie


Erst in der heutigen Zeit,in der eine postmetaphysische Umformung des Christentums eingesetzt hat,will man eine rein menschliche Form von Christlichkeit hervorbringen, folglich möchte man die Gläubigen aus der vertikalen Spannungen entlassen,die vormals seine begründeten.“ Peter Sloterdijk1. Manfred Frank bestimmt die Differenz zwischen dem metaphysischen und dem nachmetaphysischen Denken prägnant so:“Denn wenn mit dem Tod Gottes das ganze Deutungs- und Sinnstiftungs- und Tröstungssystem des abendländischen Geistes zusammengebrochen sein soll,dann läßt sich ahnen, was der kleinste gemeinsamer Nenner all der seit 2500 Jahren den Menschen angebotenen Antworten auf ihre Sinn- Bedürfnisse gewesen ist: nämlich die Gewißheit einer übersinnlichen Welt.Und >Metaphysik<ist zunächst genau dies:die Gewißheit des Übersinnlichen. Deren Tod bedeutet für Nietzsche, daß die abendländische Philosophie als Platonismus und Christentum zu Ende ist“.2 Dieser Tod der Metaphysik kennzeichne das postmoderne Denken, das ein postmetaphysisches sei.

Die „vertikalen Spannungen“, von denen Sloterdijk schreibt resultieren aus der Differenz zwischen der diesseitigen und der jenseitigen Welt in der Frage, wie denn der diesseitig lebende Mensch ein Bürger des Jenseits werden könne.Eine postmetaphysische Anthropologie kenne dann nur noch Menschen-verbesserungskonzeption für und innerhalb des Dieseitigen.

Sloterdijk sagt nun, daß die Umformung der Theologie in ein so bestimmtes Verständnis der Postmetaphysik schon stattfindet. Arnold Gehlen weist uns auf eine Spur, die uns diese postmetapysische Theologie aufzufinden hilft,denn sie ist schon da, auch wenn sie nicht unter dieser Flagge segelt:“Die Religion wurde,vor allem in den letzten Jahrzehnten, immer ausschließlicher bloß humanitär“,3 Sie wurde humanitaristisch.4

Diese Transformation in den Humanitarismus findet nun ihre Vollendung in dem Glauben an die Menschenwürde, die Menschenrechte und in dem Glauben an die eine Menschheitsfamilie, wobei dann Gott nur noch die Funktion zufällt, eine kontingente ergänzende Letztbegründung für diesen Humanitarismus zu liefern: Die Kirche verkündet so die Menschenwürde.

1Peter Sloterdijk, Menschenverbesserung, in: Nach Gott, 2017,S.226.

2Manfred Frank, Was ist Neostrukturalismus?, 1984, S.27.

3Arnold Gehlen, Moral und Hypermoral, 1969, S.129.

4A.a,O. S.129.


Montag, 15. Juni 2026

Von der Verpädagoisierung des Gottesdienstes und der Innenraumgestaltung der Kirche

 

Von der Verpädagoisierung des Gottesdienstes und der Innenraumgestaltung der Kirche


Frägt man nach dem Kern der reformatorischen Umformung des christlichen Gottesdienstes, dann ist das die Zentrierung auf die Predigt und die Herabstufung der Eucharistie zu einem heiligen Essen, dem Abendmahl als einer kontingenten Ergänzung des Gottesdienstes, das lutherisch ein Mal im Monat, reformiert vier bis sechs Mal im Jahr gefeiert wird.

Die Evangelischen durften keine Priester mehr sein, da das Abendmahl kein Opfer mehr sein durfte, sondern sie hatten das Berufskleid des Lehrers anzuziehen. Die Predigt war und ist das, was im heutigen pädagogischen Diskurs als das Format des lehrerzentrierten Frontalunterrichtes bezeichnet wird. Das dürfte in der Zeit der Reformation das Format des Unterrichtens gewesen sein und war es auch eine lange Zeit hindurch. Die zeitgenössische Pädagogik steht diesem Format aber ablehnend gegenüber: Die Schüler lernten nur, wenn sie selbst aktiv im Unterricht sein können.

Einer der größten Feinde für einen gelingenden Unterricht ist nun die Neigung der Schüler, sich ablenken zu lassen, daß sie vielerlei interessanter finden als den Lernstoff. Wie soll den sich ein Gottesdienstbesucher auf die Predigt konzentrieren, wenn er in einer wunderschönen Barockkirche sitzt? Das Ohr mag wohl auf die Predigt hören wollen, aber die Augen sehen Bilder, sehen Goldschmuck und Blumen,,,und die Nase richt Weihrauch. Eine Barockkirche ist eben etwas so die Sinne Ansprechendes, daß das Hören beeinträchtigt wird.

So ist aus diesen lernpädagogischen Gründen die Idealkirche eine, die wie ein universitärer Hörsaal gestaltet ist: Nichts die Sinne Ansprechendes soll vom Hören ablenken. Selbst ein Priestergewand würde da zu einem Problem.

Die Reformierten verboten und verbieten so im Kirchenraum jedes Bild und rühmen ihre völlig schmucklosen Kirchen. Alles Ästhetische beeinträchtigt die rein pädagogische Ausrichtung des Gottesdienstes in seiner Kaprizierung auf die Predigt.

Unverkennbar ist das Bemühen der nachkonziliaren Liturgiereform, dem protestantischen Gottesdienstverständnis sich anzugleichen. Die ästhetische Qualität der „Alten Messe“ wird so dem Konzept der Verpädagogisierung geopfert. Die Priestergewänder werden immer schlichter, die Innenraumgestaltung verzichtet auf alles Dekorative, die Sinne Ansprechendes und oft auch auf Bilder und Skulpturen. Die gepredigte Unterweisung soll eben den kultischen Charakter des Gottesdienstes ersetzen. Da nun das Format des lehrerzentrierten Frontalunterrichtes nun pädägogisch bezweifelt wird, gilt es, viele irgendwie um den Altar herum auftreten zu lassen, irgendetwas tuen zu lassen, da so diese nun Aktivierten besser so etwas lernen als wenn sie nur passive Zuhörer wären.

Aber ist das Wesen des Gottesdienstes das der Vermittelung theologischer Inhalte an die Schülergemeinde? Ist der Kult eine pädagoische Veranstaltung?

Aufklärungszeiten mit ihrer Pädagogik sind keine guten Zeiten für die Ästhetik. 

Samstag, 13. Juni 2026

Aus Dialogen mit evangelischen Christen

 

In Göttingen studierte ich einst ev.Theologie. Da führte ich mehrmals dies Gespräch zum Thema: Darf ich als Christ zu Maria beten, sie um eine Fürbitte bitten: Ora pro nobis?
Ich frug: Wenn ich nächste Woche mich einer schweren Operation unterziehen müßte, dürfte ich dannDich bitten: "Bete für mich"? Alle sagten: "Ja", nur die, die meinten, Gott könne keine Gebete erhören,verneinten das.
Weiter frug ich: "Dürfte ich denn nicht nur Jesus Christus um Hilfe bitten?" Die meisten respondierten:"Wenn es erlaubt ist, für einen anderen zu beten, dann muß es auch erlaubt sein, einen anderen um eine Fürbitte zu bitten!""Warum darf ich dann Maria nicht bitten,für mich zu bitten?" Viele konnten darauf nichts mehr antworten.
Die Anderen: Maria sei tot, und darum könne sie keine Fürbitte mehr leisten. Dann wäre die Bitte nicht unerlaubt, sondern nur nicht von der Gottesmutter erfüllbar. 
Jetzt muß also erörtert werden, ob ein Verstorbener noch eine Fürbitte erbringen könne. Oder, was heißt es, tot zu sein. Der 1.Petrusbrief gibt uns darüber eine klare Auskunft, indem er über den gekreuzigten und dann begrabenen Jesus aussagt: 3,19f: Er stieg hinab in das Reich der Toten und predigte ihnen das Evangelium,um ihnen eine Möglichkeit zur Rettung zu geben. Die Toten konnten also hören und das Evangelium annehmen und der tote Jesus konnte predigen! Die Erklärung:Im Tod trennt sich die Seele
vom Körper und existiert nach ihr weiter, biblisch wie hellenistisch in der "Unterwelt",erlöst im Himmel.
Also kann Maria als Verstorbene und im Himmel seiende für uns beten.
Das anhaltende Gebet des Gerechten vermag viel. Jakobusbrief 4,16. Wer ist aber gerecht vor Gott, wennnicht die Mutter Gottes, die uns den Erlöser zur Welt brachte! Wie durch Evas Ja zum Versucher die Sünde in die Welt kam, so kam durch Marias Ja zu Gott das Heil in die Welt. Wenn Jesus ein Gebet erhören möchte,dann wohl das seiner Mutter oder?
 
Jesus verhieß dem reuigen Sünder, dem Mitgekreuzigten: "Heute wirst Du ins Paradies kommen!", aber Protestanten meinen, auch nach 2000 Jahren warte er im Todesschlaf auf die Erfüllung dieser Verheißung. 

Ein denkwürdiges Gespräch – oder vergessene Wahrheiten über den Tod

 

Ein denkwürdiges Gespräch – oder vergessene Wahrheiten über den Tod



Eine ältere Frau, auf einem Rollator gestützt stand in der Blumenabteilung eines Kaufhauses, künstliche Blumen in der Hand haltend, ratlos auf sie schauend. „Da haben Sie aber sehr schöne ausgewählt!“, sagte ich zu ihr. Es waren wirklich sehr schön ausschauende. Sie: „Darf ich die denn auf das Grab meines Mannes stellen?“ „Ach“,klagte sie, „das Gehen fällt mir so schwer und dann noch der lange Weg auf dem Friedhof zu dem Grabe meines Mannes!“ Nach einer Pause: „Aber kann ich das meinem Mann zumuten, daß ich nun statt echter künstliche Blumen ihm hinstelle?“

Diese Frage gilt es nun zu begreifen. Oft sagen wir mehr als wir intendieren und uns bewußt ist. Wer bedenkt schon, daß die Äußerung: „Morgen“ eine Abkürzung von „Guter Morgen“ ist und meint: „Ich wünsche Dir einen guten Morgen!“ Begriffen wäre diese Wunschäußerung aber erst, wenn gewußt würde: Ist das eine säkularisierte Version des ursprünglichen: „Ich bitte Gott, daß er Dir einen guten Morgen schenkt!, oder manifestiert sich darin ein magisches Wunschverständnis, daß durch die Wunschäußerung der gute Morgen beschworen, also erwirkt würde?

Welche Voraussetzungen impliziert diese Frage der Frau: „Kann ich das meinem verstorbenen Manne zumuten?“ Hierbei soll nun das Ausgesagte ernst genommen werden und nicht psychologistisch entkernt werden: Hier melde sich nur ihr Übberich, daß sie nicht gegen die Norm, man legt auf Gräber keine künstlichen Blumen, verstoßen dürfe. Es geht in dieser Aussage objektiv nicht um eine Norm, sondern um die Frage, ob das für ihren Mann akzeptabel sei. Das impliziert, daß erstens der Verstorbene noch wahrnimmt, daß Blumen auf sein Grab gelegt werden und daß zweitens es ihm nicht gleichgültig ist, welche seine Frau auf sein Grab legt und daß drittens das Folgen zeitigen könnte für das jetzige oder spätere Verhalten des Mannes zu seiner Frau, später,wenn sie selbst verstorben wieder bei ihm sein wird. Denn es ist der Ehefrau nicht gleichgültig, daß es ihrem Manne nicht gleichgültig ist, ob sie künstliche oder echte Blumen auf sein Grab legt.

Das sagt über die Vorstellung, was bedeutet es für den Verstorbenen, tot zu sein, viel aus. Dies Wissen um den Verstorbenen ist in der Frage: „Kann ich das meinem verstorbenen Manne zumuten?“ implizit enthalten. Die heutige Beerdigungskultur lebt immer noch aus diesem Wissen, aber es könnte wahr sein, was Slavoj Zizek so formuliert, daß die Kultur das ist, was wir tuen und nicht mehr glauben. Nur, konnte diese Frau diese Frage noch so stellen, wenn sie das so nicht mehr glauben würde?

Freitag, 12. Juni 2026

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles

 

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles


In dem „Leserbrief zu Adrian Loretans Beitrag: „Der demokratische Rechtsstaat“ 1 steht geschrieben: „Wenn Loretan darauf hinweist, dass antike Philosophen wie Platon und Aristoteles „in ihrer Staatslehre die Gemeinschaft vor dem Individuum“ betonen, muss man ergänzen, dass dem nicht nur die Kirchenväter, sondern in beachtlichen Teilen auch die neuzeitlichen Scholastiker gefolgt sind. Vertreter wie Luis de Molina SJ (1535–1600) oder Francisco Suárez SJ (1548–1617) forderten zwar eine iusta causa zur Einschränkung subjektiver Rechte. Doch ebenso wie Thomas von Aquin betrachteten sie dieses Kriterium bei Gemeinwohlgründen regelmäßig als erfüllt.“

Daß dem Gemeinwohl der Vorrang vor den Privatinteressen der Bürger zuzuschreiben ist, ist eben nicht nur eine gute philosophische Tradition von Platon bis Hegel sondern wurde so auch von der Theologie gelehrt. Es müssen für eine Einschränkung der Privatrechte des Bürgers zwar gerechte Gründe gegeben sein also darf es keine willkürlichen Einschränkungen geben2, aber die liberale Kritik sieht darin eine Gefährdung der Rechte des Privatbürgers,des Bourgeois,der nur ein Staatsbürger sein will, ein Citoyen, um seine Privatinteressen durchzusetzen.

In den Nummern 1905 bis 1912 äußert sich nun der Katechismus zu dieser Causa. 1905: „Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jedes in Verbindung mit dem Gemeinwohl.Dies läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen.“ Damit ist nun aber eine Tendenz präfiguriert, daß letztendlich das Gemeinwohl nur um des Wohles des Indivduumes willen ist. In Nr. 1912 heißt es dann auch: „Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet,> denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt<(GS 26,3).“

Die den Personen übergeordneten Entitäten, die der Familie, des Volkes, des Staates kommen hier der Tendenz nach als Dingordnungen zu stehen,denen eine Tendenz zur Überordnung über die Personen innewohnen zu scheint. Die vulgäre Version ist die Klagelitanei über die Einschränkungen der Freiheit des Bourgeois durch ein Zuviel an bureaukratischen Reglementierungen. (Damit sind aus wirtschaftsliberaler Sicht immer auch die Gesetze zum Mieterschutz, zum Arbeitsrecht, isb zum Kündigungsrecht usw gemeint.)

Abstrakter formuliert: Der Mitmensch ist der Person immer nur ein Mittel zur Verwirklichung seiner Privatinteressen und die Gemeinschaft nur gut organisiert, wenn sie letztendlich immer den Privatinteressen dient.

Die Tendenz, das Privatinteresse dem Allgemeinwohl zu subordinieren, ja das Streben nach dem Gemeinwohl nur als ein Mittel zur Förderung des Bourgeois anzusehen, ist leider nicht überlesbar. Diese Tendenz widerspricht nun aber nicht nur der philoophischen Tradition von Platon bis Hegel sondern ebenso der kirchlichen Tradition, wie es der „feinschwarz“ Artikel aufzeigt.

Anthropologisch gesehen ist der Mensch nicht zuerst eine Privatperson, die sich dann sekundär vergeselligt, zu Gemeinschaften zusammenschließt, sondern er ist a priori ein in bestimmte Gemeinschaften eingeschriebenes Glied.Sein individuelles Leben hat er aus diesem ihm vorgeordneten Gemeinschaftsleben. So kann ich hier nur individuelle Sätze schreiben, meine, weil die deutsche Sprache als ein komplexes Regelsystem mir erst ein persönliches Schreiben ermöglicht. So geht ja auch der Glaube der Kirche meinem privat individuierend angeeigneten persönlichen Glauben voraus.

Hier zeigt sich, wie sehr die Kirche die Ideologie des Liberalismus inhalliert ht,




1Internetseite „feinschwarz“, 11.6,2026. Kontrovers wird hier diskutiert, wie am effizientesten die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates gegen rechte Kritik zu verteidigen ist., aktuell die Herrschaft der demokratischen Blockparteien.

2Gesetz den Fall, ein Staat bildet auf seine Kosten Mediziner aus zur Installation eines eigenen Gesundheitssystemes, und die Ausgebildeten verließen dann, sehr viele die Heimat, weil sie im Ausland viel mehr Geld verdienen können als es in der Heimat möglich und vom Staate ermöglichbar ist, dann muß der Staat um des Gemeinwohles willen ein Auswandern der Mediziner verbieten dürfen, auch wenn das eine beachtliche Einschränkung der Freiheit ist.

Donnerstag, 11. Juni 2026

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?

 

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?


Man könnte sich diese Causa ja einfach so vorstellen: Ein gläubiger Katholik bejaht alles in dem Katechismus Ausgesagte,aber es ereignet sich nun gerade mitten in der Kirche ein großer Abfall von dem Glauben, indem die einen erklären, daß sie das Recht hätten, alle Katechismuslehren für sich zu reprobieren, wenn ihr Gewissen dazu: „Nein!“ sage oder indem die Anderen erklären, mancherlei sei vorgestrich und so für einen zeitgenössischen Katholiken nicht mehr akzeptabel. Die conservative Reaktion darauf müsse lauten, daß der Katechismus der Kirche gänzlich zu bejahen sei.


Der Katechismus behandelt nun in den Nummern 1786 bis 1794 das Thema des Gewissens: „Nach dem Gewissen entscheiden“ 1786 bis 1789 und „Das irrende Gewissen“ 1790 bis 1794.

In Nr 1789 steht geschrieben: „Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit etwas Gutes hervorgeht.“ Nicht wird damit ausgesagt, daß aus einen Böses Tuen nicht etwas Gutes hervorgehen könnte, sondern daß das unerlaubt sei.Diese Aussage beansprucht eine Allgemeingültigkeit, das heißt, daß sie für alle denkbaren Fälle gültig sei. Gesetz den Fall, in einem islamisch regierten Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, weil er den Propheten Mohammed gelästert habe. Ein Christ könnte nun diesen Angeklagten vor der Hinrichtung bewahren, aber nur, wenn er vor dem Gericht einen Meineid schwörte.

Schwörte er diesen Meineid, würde er sündigen, also etwas Böses tuen. Schwörte er nicht, ließe er es zu, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird, obschon er ihn hätte retten können. Einen Unschuldigen vor der Todesstrafe bewahren zu können, aber das nicht zu tuen, ist eine Sünde wider das Gebot der Nächstenliebe. Ist es erlaubt, etwas Böses zu tuen, wenn nur so etwas Böses verhindert werden kann, das größer ist als das Böse, was getan werden müßte, um das andere Böse zu verhindern?

Nähme man die Katechismusaussage ernst, müßte geurteilt werden, daß ein Sankafahrer, auch wenn er einen Schwerstverletzten in das Spital zu transportieren habe, alle Verkehrsregeln einzuhalten habe, auch die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn dann deshalb der Schwerstverletzte auf dem Transportwege stirbt. Spätestens bei diesem Falle wird klar, daß es Fälle gibt, in dem ein Vergehen gegen eine Ordnung erlaubt sein kann, wenn nur so ein großer Schaden vermeidbar ist.

Max Weber unterscheidet so zwischen einer Gesinnungs- und einer Verantwortungsethik. Eine Gesinnungsethik verlangt das Tuen des Guten,unabhängig von den Folgen,ob daran die Welt zugrunde geht. Eine Verantwortungsethik dagegen kann Böses Tuen erlauben, wenn damit noch Böseres verhindert werden kann und das nur so verhindert werden kann. Eine Geesinnungsethik ist aber mit dem Gebot der Nächstenliebe nicht kompatibel!Der Aufklärungsphilosoph Kant radicalisiert die Gesinnunsethik so sehr, daß ein Ehemann die Frage: „Ist Ihre Frau im Keller, ich will sie umbringen!“ mit „Ja“ beantworten muß, da er nicht lügen darf, auch wenn dann seine Frau im Keller erschossen wird von ihrem Mörder! Kann gröber gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen werden?


In Nr 1789 wird Röm 14,21 zitiert: „Es ist nicht gut...etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ Gesetz den Fall, ein Katholik geht jeden Sonntag zur Messe und ein Katholik sagt zu ihm: „Das ist maßlos übertrieben, zumal Du so den Eindruck provoziert, ich müßte auch zur Messe gehen, ich mag aber nicht Sonntags dahingehen!“ Müßte jetzt der Katholik, um keinen Anstoß, kein Ärgernis dem Anderen zu bereiten, auf den Gottesdienst verzichten?


Am problematischten ist aber die Aussage unter der Überschrift: „Das irrende Gewissen“: „Dem sichernden Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst,“ (1790). Auch ein irrendes Gewissen kann sich gewiß sein, wahr zu urteilen. Gesetz den Fall, einem Vater bezeugt sein Gewissen, daß er Sex mit seiner 12 jährigen Tochter haben darf,obzwar das eine schwere Sünde ist, darf, ja muß er dann gar seinem Gewissen folgen, wenn das ihm sagt: „Gewiß darfst Du das“?

Wie viele Mißbräuchstäter in der Kirche werden wohl vor sich ihre Untaten so gerechtfertigt haben!

Ich erachte die Lehre vom Gehorchen dem irrenden Gewissen gegenüber für eine der schlimmsten Fehlleistungen der kirchlichen Morallehre.