Ziviler Ungehorsam gegen Rechts und gegen alles Nichtkonformistische?
Auf der Internetauftrittseite „Bündnis widersetzen“, das zum Kampf wider den AfD- Parteitag in Erfurt mobilsierte, heißt es: „AfD Parteitag verhindern.Am 4. Juli in Erfurt Höcke stoppen! Der Bundesparteitag der AfD am 4. & 5. Juli in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze. Höcke steht für den offen faschistischen und NS-verherrlichenden Kurs in der Partei:Menschenverachtung,Ausgrenzung, massenhafte Deportationen und Hass.“
Ziviler Ungehorsam gegen Rechts wird da gefordert: da ein zivilen Ungehorsam gegen den AfD-Parteitag legitim sei.1 Worin besteht nun dieser zivile Ungehorsam, etwa in einem Nichtgehorchen staatlichen Gesetzen gegenüber? Mitnichten: Einer Gruppe von Bürgern wird das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung angesprochen und es sollte verhindert werden, daß diese Bürgergruppe diese Bürgerrechte ausüben kann.
Wer entscheidet nun darüber, wem die Recht abgesprochen wird? Dies antifaschistische Bündnis. Wurde vor diesem Beschluß die Angeklagten befragt, ihnen eine Möglichkeit zur Entkräftung der Vorwürfe gegen sie gewährt? Mitnichten. Stattdessen sind hier die Ankläger und die Entscheider personenidentisch. Dieses antifaschistisches Bündnis nimmt also für sich das Recht in Anspruch, Andersdenkenden das Recht auf die Versammelungsfreiheit abzusprechen und berechtigt zu sein, zu verhindern, daß diese ihr Recht ausüben können.
Es existiert kein Verfahren, mit dem die gegen die AfD erhobenen Vorwürfe überprüft wurden, es reichte aus, einfach zu behaupten, daß sie menschenverachtend, ausgrenzend sei und für massenhafte Deportationen und Haß stünde.Das ist faktisch eine Variante der Lynchjustiz, daß hier einer ganzen Gruppe die politischen Grundrechte aberkannt werden und ihnen die Ausübung ihrer Rechte verunmöglicht werden sollte.
Das Demokratieverständnis dieser Antifaschisten spricht für sich: Andersdenkenden sei das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung zu verwehren und man dürfe versuchen, ihnen diese Rechte auszuüben, zu verunmöglichen.
Bei jeder in Deutschland, Österreich und der Schweiz stattfindenden Lebensschutzkundgebung wird dieses Demokratieverständnis ebenso praktiziert: Feministische und antifaschistische Organisationen versuchen, solche Kundgebungen zu verhindern, denn auch ihnen wird das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung abgesprochen.
Es soll so aber auch jedem Bürger das Recht abgesprochen, auf das zu hören, was die Lebensschützer oder die AfD ihnen sagen wollen. Feministische und antifaschistische Bündnisse nehmen auch für sich das Recht in Anspruch, allen Bürgern diktieren zu dürfen, was sie hören und was sie nicht hören dürfen.
Der zivile Ungehorsam richtet sich also primär gegen die Rechte der Mitbürger, wenn diese denn unerwünschte Meinungen vertreten. Was nun unerwünscht sei und zu bekämpfen sei, das legen diese Gruppen ganz autonom fest, sie wollen entscheiden, wer was sagen darf und wer nicht. Und wenn dann der Rechtsstaat die Bürgerrechte der so Diskriminierten verteidigt, indem er durch massive Polizeieinsätze das Versammelungsrecht auszuüben ermöglicht, werden auch die Polizisten auch körperlich angegriffen, da sie den Antifaschisten es verunmöglichen, den Parteitag der AfD oder Lebensschutzkundgebungen zu verhindern.
Faktisch wird so das Faustrecht zum Mittel des politischen Kampfes: Wir haben das Recht, Andersdenkenden ihre Meinungsäußerungen zu verunmöglichen. Die kommoderen antifaschistischen Parteien, Grüne, SPD und Linke wollen die AfD einfach verbieten, um so deren Ausübung des Rechtes auf die freie Meinungsäußerung zu verunmöglichen. Sie stimmen dabei dem Grundsatz zu, daß das Recht auf die Versammelungsfreiheit und das Recht auf die freie Meinungsäußerung zu kritisch Denkenden abzusprechen sei, nur möchten sie das rechtsstaatlich durchsetzen, wohingegen die radicaleren Antifaschisten auf die Macht der Fäuste setzen.
Gilt eigentlich, daß die Meinungsfreiheit zu den Kernelementen der Demokratie gehört, gilt faktisch nun: Nur Konformisten steht dieses Recht in einer Demokratie zu! Nonkonformisten ist dieses Recht abzusprechen und man darf und muß sogar ihnen verunmöglichen, diese staatsbürgerlichen Rechte auszuüben.
Zusatz:
Junge Freiheit 5.7.2026: „Widersetzen“ billigt Angriffe auf Journalist„Faschist*innen mit Presseausweis sind immer noch Faschist*innen“, betont „Widersetzen“-Sprecher Noa Sander. Bei der Abschluss-Pressekonferenz des linken Bündnisses in Erfurt werden Angriffe auf Journalisten nicht verurteilt.