Freitag, 10. Juli 2026

Zur Pius Priesterbruderschaft und dem 2.Vaticanum,dessen Interpretationsprobleme

 

Zur Pius Priesterbruderschaft und dem 2.Vaticanum,dessen Interpretation



Kirchenrechtlich gesehen ist die jetzt vollzogene Exkommunikation wegen der unerlaubten Bischofsweihen nicht beanstandbar, auch wenn kirchenpolitisch anfragbar wäre, ob so der Vatican klug gehandelt habe.

Grundlegend für den Widerstreit zwischen Rom und der Piusbruderschaft ist aber der Dissens in der Beurteilung des 2.Vaticanumes.Die Kritiker des 2,Vaticanumes widersprechen sich nun selbst, wenn sie im Namen der verbindlichen Lehrtradition Lehren dieses Konziles ablehnen, die selbst zur Tradition der Kirche gehören. Das ähnelt sehr der Aporie Luthers, der erklärte, daß seiner schriftgemäßen Rechtfertigungslehre der zur Schrift gehörende Jakobusbrief widerspräche und dieser Bibeltext so zumindest in diesem Punkte zu reprobieren sei.

Für den rechten Umgang mit der hl. Schrift gilt, daß keine in ihr getätigte Aussage über Gott einer anderen in ihr getätigten widersprechen könne, daß eben die Aussage, „Gott ist die Liebe“ 1.Joh,4,16) nicht der Aussage: „Mein ist die Rache Röm 12,19 nicht widerspricht. Beide Aussgen sind so auszulegen, daß sie sich nicht wechselseitig als widersprechende zu stehen kommen. Das ist diesbezüglich die Auslegungsnorm für die hl.Schrift.

Diese Auslegungsnorm muß nun auch für alle Texte der Konzilien gelten sodaß nicht im Geiste Luthers Konzilien als irrtumsfähig beurteilt werden um so die einem genehmen Konzilstexte von den einen nichtgenehmen zu unterscheiden. Denn der Heilige Geist widerspricht sich nicht, in dessen Kraft die Konzilien, vom 1.Apostelkonzil an bis zum 2.vaticanischen beraten und beschlossen haben.

In der Kirche tobt von Anfang an ein Kampf um die rechte Interpretation der Texte der Bibel, der Tradition und der lehramtlichen Äußerungen Roms. Der faktischen Polyinterpretabilität der Texte setzen nun die Auslegungsnormen eine Grenze.

Wenn nun die Texte des 2.Vaticanums so ausgelegt werden, daß sie im Widerspruch zu allen anderen vetbindlichen Lehrtexten der Kirche stehen, dann sagt diese Auslegungsnorm, daß eine solche Auslegung falsch ist. Das gilt sowohl für die Auslegungstradition, die das 2.Vaticanum als den Bruch mit der Tradition feiert, die es nun zu überwinden gälte als auch für die, die das 2.Vaticanum verwirft, weil es der Tradition widerspräche. In Deutschland, aber nicht nur hier dominiert die Bruchinterpretation mit der normativen Aussage, daß nun faktisch fast alles Vorkonziliare reprobierbar sei, so sehr, daß man leicht zu der Auffassung kommen kann, daß das 2.Vaticanum den Bruch mit der bisherigen Tradition darstelle, damit die Kirche endlich modern werden könne, also auf der Höhe der Zeit sich zu bewegen begönne. Das setzt aber voraus, daß entweder der Heilige Geist, der die Kirche führt, eine längere Zeit sich schlafen gelegt und so die Kirche sich selbst überlassen hätte oder aber, daß er sich selbst widerspräche getreu der Politikermaxime: „Was schert mich mein Geschwätz von gestern!“ Das ist aber mit der Lehre vom Heiligen Geist unvereinbar.

Die katholische Auslegungsnorm verlangt also, die Texte des 2.Vaticanumes so auszulegen, daß sie allen anderen verbindlichen Texten der Tradition und des Lehramtes gegenüber als sie nicht widersprechende zu stehen kommen.Das das keine einfache Aufgabe ist, ist offensichtlich, aber nur eine solche kann als eine katholische anerkannt werden. Die Piusbruderschaft legt somit die Texte des 2,Vaticanumes nicht katholisch aus in fataler Übereinstimmung mit allen Modernisten, für die dies Konzil die Absage an den Katholischen Glauben ist.



So erlaubt die Kirche das Töten von Menschen in besonderen Fällen, auch wenn prinzipiell das Tötungsverbot gilt. Ein konsequenter Pazifismus widerspricht nämlich dem Gebot der Nächstenliebe. So könnte auch manches im 2.Vaticanum Ausgesagte auf den ersten Blick der Tradition widersprechen, aber es doch nicht tuen wie das Tötendürfen im Kriegsfalle nicht dem Tötungsverbot widerspricht. 

Zusatz:

In historisch-kritischer Perspektive ist dies Konzil zu rekonstruieren als die Reaktion der Kirche auf den Zusammenbruch der Konstantinischen Epoche nach dem 1.Weltkrieg, daß sich die Kirche nun neu situieren mußte als ein Element der pluralistisch verfaßten Gesellschaft, der der moderne Staat immer auch eine Bedrohung der Freiheit ist in seiner Tendenz zum totalitären Staat, daß er als ein Weltanschauungsstaat die christliche Religion umd die Kirche als Unwahrheit bekämpfen könnte.Die Kirche versucht nun defensiv, statt offensiv wie in der Konstantinischen Epoche mit dem Staate cooperierend die Gesellschaft zu gestalten, sich Freiräume dem Staate gegenüber auszuhandeln, in denen sie dann frei wirken kann. Darum fordert sie nun die Religionsfreiheit und die Gewissensfreiheit als Freiräume und vertritt deswegen auch das Subsidaritätsprinzip dem Staate gegenüber. Um dem Staate nicht die Möglichkeit zu geben, sie als eine falsche Religion zu bekämpfen, begann die Kirche, alle Religionen als im Prinzip gleich wahre zu legitimieren,um so sich selbst vor dem Staate zu schützen.

Das Konzil war so primär ein kirchenpolitisches, "pastoraltheologisches", in dem die Kirche ihre Antwort auf das Ende der Konstantinischen Epoche suchte und kein theologisch-dogmatisches. Die "Aufbruchstimmug" des Konziles sollte dabei autosuggestiv die Angst, nun ohne den "Ehepartnet Staat" auskommen zu müssen.verdrängen.  


Donnerstag, 9. Juli 2026

Ist uns der Nächste abhanden gekommen? Zur Krise der Nächstenliebe

 

Ist uns der Nächste abhanden gekommen? Zur Krise der Nächstenliebe



Wer ist denn mein Nächster?“, ist eine Zentralfrage der christlichen Religion, zumal in einer Zeit, in der die christliche Religion auf die zu praktizierende Nächstenliebe reduziert wird. Daß der sonntägliche Gottesdienst zur Religion gehört, scheint ja nur noch eine antiquarische Vorstellung zu sein.

Wer nur einen Blick in die Medienwelt wirft, stößt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf die Problemanzeige der Einsamkeit: der vereinsamte sozial isolierte Mensch.

Der Nächste, das ist primär eine räumliche Kategorie und dann eine Qualifizierung der Verwandtschaftsbeziehungen, es sei an die Weisheit: „Blut ist dicker als Wasser“ erinnert. In unserer jetzigen Zeit hat sich hier etwas grundlegend geändert: Im Zeitalter der Medien ist der „Nächste“ der in den Medien Präsente. Manchmal kann man eine Gruppe junger Mädchen beieinander sitzen sehend, jedes mit einem Mobiltelephon kommunizierend, im Internet surfend und kommunizieren die noch miteinander?

Je prominenter eine Person ist, desto mehr kennt ihn der Medienkonsument, während man vom Nachbarn kaum noch etwas weiß. Das wirkt sich auf die Praxis der Nächstenliebe aus: Die heutige Gestalt der praktizierten Nächstenliebe ist die der Spende zugunsten von in notleidenden Medien, deren Not uns in den Medien vermittelt wird. Das ursprüngliche Almosengeben avanciert so zu der Gestalt der Nächstenliebe.

Die (post)moderne Gesellschaft ist eine Dienstleistungsgesellschaft. Das heißt für die Nächstenliebe: Die potentiellen Adressaten der Nächstenliebe sind Auftraggeber für die die Dienstleistungen geworden, die sie dann bezahlen. Zur Veranschaulichung: Der Nachbar, der nicht mehr rüstig genug ist für die anstehenden Gartenarbeiten, beauftragt damit eine Servicefirma. Das, was einst zu den potentiellen Aufgabengebieten der Nächstenliebe gehörte, sind nun die Aufgabengebiete von Dienstleistungsunternehmen geworden.

Wer für Dienstleistungen bezahlen kann, der bedarf keines Nächsten mehr, der ihm hilft und er hat keine Nächsten mehr vor seinen Augen, denen er helfen bräuchte. Die professionalisierte Hilfe ersetzt so auch die zu praktizierende Nächstenliebe.

Weihnachten, das Fest der Nächstenliebe: Wie viele Spendenaufrufe flattern da einem ins Haus und wir Deutschen spenden eifrig!

Der Nächste ist uns einerseits als räumlich Naher abhandengekommen in dem Medienzeitalter und andererseits in der gut funktionierenden Dienstleistungsgesellschaft als ein der Nächstenliebe Bedürftiger.

Die christliche Religion wird so praxislos. Spenden verwandelt auch den Nächsten in einen faktisch Fremden und Fernen, dem wir nur noch durch die Medien kennen. Die praktizierte Nächstenliebe lebt aber vom Pathos der interpersonalen Kommunikation, dem „Du“ der Begegnungsrhetorik. Die Appelle der Medien: „Spende für“ sind Einbahnkommunikationen, denn es ereignet sich keine Kommunikation zwischen dem Spendengeber und dem Spendenempfänger. Anders gesagt: Der Nächstenliebende verharrt so in seinem Alleinsein, seiner Einsamkeit obgleich er nun die Nächstenliebe praktiziert. Die Dienstleistungsgesellschaft löst die mitmenschlichen Beziehungen in Geschäftsbeziehungen auf: Für alles muß bezahlt werden und dann kann man auch alles bekommen! Die Kaufkraft ersetzt so die Liebenswürdigkeit des Mitmenschen.

Dienstag, 7. Juli 2026

Eine Theologie nach Auschwitz müsse eine andere als vor diesem Ereignis sein! Was dürfe die Kirche nicht mehr!

 

Eine Theologie nach Auschwitz müsse eine andere als vor diesem Ereignis sein!



Aktuell wird der Piusbruderschaft vorgeworfen, sie verleugne die Notwen-digkeit einer Umkehr der Verhältnisbestimmung der Kirche und der Theologie zur jüdischen Religion, wie sie im 2.Vaticanum irreversibel vollzogen worden wäre angesichts von Ausschwitz: Es könne und dürfe keine Judenmission seitens der Kirche mehr geben. Deshalb lehre jetzt die Kirche, daß Gottes Bund mit dem Volke Israel ein ungekündigter sei, daß Israel weiterhin das von Gott erwählte Volk sei.

Nicht wird hier die Frage erörtert, warum das Ereignis Auschwitz nicht unter der Thematik der Theodizee: „Warum läßt der allmächtige und gute Gott das Leiden der Menschen zu, zu subsumieren ist und daß dann der Theodizeediskurs weiter zu führen ist. Man behauptet, daß so der Einzigartigkeit und Unvergleichlichkeit dieses Verbrechens nicht genüge getan würde, obschon selbst der Superlativ: „das größte Menschheitsverbrechen“ denknotwendig die Vergleichbarkeit dieses einen Verbrechens mit allen anderen präsumiert.

Die zugrundeliegenden Thesen zum Nein zu jeder Art von einer kirchlichen Mission Juden gegenüber1 könnten so rekonstruiert werden.

Erstens: In Auschwitz ist dem jüdischen Volke etwas sehr Böses angetan worden. Ergänzt wird diese These durch die These, daß in irgendeiner Weise die christliche Religion und die Kirche mitschuldig sei an Auschwitz.

Zweitens: Juden zu missionieren wäre auch ihn gegenüber etwas Böses Tuen.

Deshalb darf es keine Judenmission mehr geben, auch weil die Kirche mitschuldig sei an den Verbrechen den Juden in Auschwitz.



Eine Überprüfung dieser Thesen:

Wenn jede Judenmission den Juden gegenüber etwas Böses ist, dann war es das vor wie nach Auschwitz gleichermaßen. Dann hätte nicht nur die Kirche sondern schon Jesus selbst niemals Juden in seine Nachfolge berufen dürfen. Daß Jesus selbst gesündigt habe, indem er Juden zu seinen Schülern (Jünger) machte, ist eine theologisch unmöglich wahre Aussage.

Dann müßte gelten, daß die Judenmission von Jesus bis zum Ereignis Auschwitz eine erlaubte kirchliche Praxis war und erst durch Auschwitz eine verbotene wurde. Das Evangelium allen Menschen und somit auch den Juden zu verkünden, ist etwas Gutes, denn es wird ja die Wahrheit so den Hörern verkündet. Nun sei irgendwie die Kirche mitschuldig an Auschwitz, sie trage so eine Mitverantwortlichkeit an dem da den Juden Böses Angetane. Da drängte sich doch der Schluß auf, daß nun, um das Böse Tuen wieder gutzumachen, den Juden jetzt umso mehr Gutes getan werden müsse, ihnen also die Wahrheit zu verkünden sei. Einem das Evangelium nicht zu verkünden, wäre da doch eine Unterlassung an einem Gutes zu tuen!

Nur wenn die These, einem Juden das Evangelium zu verkünden, sei etwas Böses ihm gegenüber, wahr ist, ergibt die These, daß um Auschwitz willen nicht mehr das Evangelium ihnen zu verkünden sei, einen Sinn: Da man den Juden so viel Böses da angetan wurde,müsse nun auch das Böse Tuen der Mission ihnen gegenüber von der Kirche eingestellt werden.

Daß aber den Juden die Wahrheit zu verkünden, etwas Böses sei, diese Behauptung ist mit der Praxis Jesu Christi und dem ganzen Zeugnis des Neuen Testamentes unvereinbar.



Ein paar Klärungen zur jüdischen Religion:

Es muß distinguiert werden zwischen der Gottesverehrung des jüdischen Volkes, wie es sie das Alte Testament bezeugt und der jüdischen Religion zu der prinzipiell jeder Mensch sich bekennen kann, auch wenn die Mehrheit ihrer eAnhänger Juden im ethnischen Sinne sind.

Die Genealogie die jüdischen Religion: Die jüdische Religion konstituiert sich durch das Nein zu Jesus, daß er nicht der im Alten Testament verheißende Messias Israels ist und schon gar nicht der Sohn Gottes und dadurch, daß der hebräische Kanon umgedeutet werden mußte, da die Juden nach der Zerstörung ihres Kultzentrumes, des Jerusalemer Tempels keinen neuen Tempel mehr erreichten konnten und eine tempellose Religion konstruiert werden mußte. Nun avancierte der Synagogengottesdienst zum alleinigen Gottesdienst der jüdischen Religion, obgleich im babylonischen Exil der Synagogengottesdienst nur als ein Surrogat für den Tempelkult konzipiert worden war. (In der christlichen Religion wurde der Tempelkult und der Synagogengottesdienst synthetisiert zu der einen hl. Messe, bestehend aus der Vormesse, dem Synagogengottesdienst und dem Meßopfer, der christlichen Version des Tempelopferkultes. )

Die jüdische Religion zeichnet sich durch diesen Bruch mit dem Alten Testament aus, mit ihrer Verneinung des Tempelkultes und des Neins zu dem im Alten Testament verheißenden und in Jesus gekommenden Messias. .So urteilt Jesus selbst über die jüdische Religion, daß sie nicht Mose glaubt, denn wenn Juden Mose glaubten, würden sie Jesus als den Messias glauben. (Joh 5.45-47.)

Die jüdische Religion ist im Urteile Jesu Christi eine falsche Religion: „Wer den Sohn nicht ehrt, ehrt auch den Vater nicht.“ (Joh,5,23)Diese Aussage ist einer der Ausgangspunkte der Trinitätslehre: Gott Vater und Gott Sohn sind Verschiedene und doch eins, denn es gilt, daß wer den Sohn nicht ehrt, auch den Vater nicht ehrt. Nicht urteilt Jesus hier ja, daß im Synagogengottesdienst zwar Gott geehrt würde, aber nur der Sohn dann nicht, als wenn diese Verehrung eine teilweise wahre wäre.

Gerade da die jüdische Religion eine unwahre ist, muß ihr gegenüber die wahre verkündet werden.

Es bliebe nur als ein Ausweg zur Rechtfertigung des Neines zur Judenmission die These, daß das jüdische Volk, jetzt im ethnischen Sinne, so von Gott erwählt sei, daß es für dies Volk gleichgültig wäre, wie es sich zur christlichen und zur jüdischen verhielte. Aber diese These widerstreitet das ganze Alte Testament und Jesus wirft den nicht an ihn glaubenden Juden vor, daß sie so auch sie ungläubig Mose und dem ganzen Alten Testament gegenüber verhielten.







1Die Frage, wer ein Jude ist, kann hier nicht erörtert werden ob der Kompliziertheit dieser Materie: Ist Jude im ethnischen oder staatspolitischen oder religiösem Sinne gemeint? M.W wird diese Frage im christlich-jüdischen Dialog auch nicht erörtert, geschweige den geklärt.

Montag, 6. Juli 2026

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag

 

Was bedeutet die Gewissenfreiheit unter Politikern – ein Aufklärungsbeitrag



Wenn ein Berufspolitiker vor der Wahl verspricht: „Niemand habe die Absicht, die Steuern zu erhöhen!“, und nach der Wahl, in der neuen Regierung sitzend erklärt: „Eine Steuererhöhung sei unvermeidbar!“, dann ist das keine arge Wählertäuschung, sondern er gehorchte der Stimme seines Gewissens, die ihn nun dazu drängte, doch einer Steuererhöhung zuzustimmen. Als ein demokratisch gewählter Parlamentarier unterliegt er keinem „imperativen Mandat“, das ihn dazu verpflichtete, das vor der Wahl Versprochene auch zu tuen. Denn als Gewählter hat er das Recht und gar die Pflicht, nur seinem Gewissen folgend zu entscheiden.

Nur Politiker, die nicht nach der Wahl in die neue Regierung eingetreten sind, halten daran fest,daß sie das vordem Verheißende auch nach der Wahl auch umzusetzen würden, stellten sie die neue Regierung.

Die katholische Moraltheologie exculpiert die Politiker, die der Stimme ihres Gewissens folgen mit der Lehre, daß jeder, also auch die gewählten Politiker immer ihrem Gewissen zu folgen hätten, wenn das ihnen klar anzeigt, für was sie im Parlament zu votieren haben, selbst wenn ihr Gewissen sich irre.



Damit nun diese Gewissensfreiheit nicht zu anarchischen Exzessen in den Parlamenten führt, wird sie aber vertikal in die Fraktionsdisziplin und horizontal in die der Parteidisziplin eingehegt. Damit ein Parlamentarier nicht an seine Versprechungen an das Wahlvolk gebunden ist, soll und darf er auf seine Gewissensfreiheit pochen. Damit aber in den Parlamenten nicht anarchisch entschieden wird, wird dann die Gewissensfreiheit der Fraktions- und Parteidisziplin subordiniert.

Der KI klärt uns nun über das eherne Gesetz der Oligarchisierung der Parteien auf: Übersicht mit KI: „Das sogenannte „eherne Gesetz der Oligarchie“ besagt, dass jede demokratische Organisation – wie etwa eine politische Partei – mit der Zeit unweigerlich bürokratische Strukturen ausbildet. Dadurch konzentriert sich die Macht in den Händen einer kleinen Führungselite, wodurch die Kontrolle durch die Parteibasis schwindet und demokratische Ideale letztlich unterlaufen werden.“

Das bedeutet für die parlamentarische Demokratie, daß in jeder etablierten Partei eine Oligarchie die Politik der Partei bestimmt und daß alle Parteioligarchen unter sich in den Parlamenten die Regierungs-aufgabe und die der Oppositionsaufgabe aufteilen, wobei in letzter Instanz immer die Bundesparteivorstände den politischen Kurs bestimmen. So ist letztendlich die parlamentarische Demokratie die Herrschaft der sich wechselseitig als koaliations- und regieungsfähig anerkennenden Parteien.

Als demokratiegefährdend wird dann verstanden, wenn eine so nicht anerkannte Partei in die Parlamente gewählt wird, die diese inneroligarchische Aufteilung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien behindert oder gar verhindert. Denn die Stabilität dieser Parteienoligarchieherrschaft beruht darauf, daß einer Regierung im Parlament eine Opposition gegenübersitzt, die eine mögliche und nie unwahrscheinliche Unzufriedenheit des Wählervolkes zu ihrer Sache erklärt: „Wir würden besser regieren als die jetzige Regierungspartei.“ So können die Oligarchien abwechselnd regieren und dann opponieren, ohne daß die Politik sich ändern würde, da die Parteioligarchen in allen wesentlichen Fragen das Gleiche vertreten und nur deswegen sich wechselseitig als regierungsfähig beurteilen.

Wenn aber alle sich wechselseitig als regierungsfähig anerkennenden Parteien gemeinsam regieren müssen, um ein Mitregieren oder gar Regieren der nichtanerkannten Partei zu verhindern, dann gefährdet das die Stabilität des Systemes, die eine fiktive Opposition verlangt, die, wenn sie dann gewählt wird, die Politik der abgewählten Regierung nahtlos prolongieren kann.

Diese Oligarchenherrschaft verlangt nun aber als erstes den Parlamentarier, der nicht an seine Wahlversprechungen dem Volke gegenüber gebunden ist, sein freies Gewissen, damit er ganz der Parteiherrschaft subordinierbar ist.

So ist die Gewissensfreiheit überhaupt nur die Emanzipation des Menschen von den Geboten Gottes und der Kirche, damit er sich ganz dem Zeitgeist des „Man“ subordiniert, was man tut und was nicht, was sich gehört und was sich nicht gehört.Die Individualität des Gewissens ist wohl ein Phantasmata.

Sonntag, 5. Juli 2026

Ziviler Ungehorsam gegen Rechts und gegen alles Nichtkonformistische?

 

Ziviler Ungehorsam gegen Rechts und gegen alles Nichtkonformistische?



Auf der Internetauftrittseite „Bündnis widersetzen“, das zum Kampf wider den AfD- Parteitag in Erfurt mobilsierte, heißt es: „AfD Parteitag verhindern.Am 4. Juli in Erfurt Höcke stoppen! Der Bundesparteitag der AfD am 4. & 5. Juli in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze. Höcke steht für den offen faschistischen und NS-verherrlichenden Kurs in der Partei:Menschenverachtung,Ausgrenzung, massenhafte Deportationen und Hass.“

Ziviler Ungehorsam gegen Rechts wird da gefordert: da ein zivilen Ungehorsam gegen den AfD-Parteitag legitim sei.1 Worin besteht nun dieser zivile Ungehorsam, etwa in einem Nichtgehorchen staatlichen Gesetzen gegenüber? Mitnichten: Einer Gruppe von Bürgern wird das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung angesprochen und es sollte verhindert werden, daß diese Bürgergruppe diese Bürgerrechte ausüben kann.

Wer entscheidet nun darüber, wem die Recht abgesprochen wird? Dies antifaschistische Bündnis. Wurde vor diesem Beschluß die Angeklagten befragt, ihnen eine Möglichkeit zur Entkräftung der Vorwürfe gegen sie gewährt? Mitnichten. Stattdessen sind hier die Ankläger und die Entscheider personenidentisch. Dieses antifaschistisches Bündnis nimmt also für sich das Recht in Anspruch, Andersdenkenden das Recht auf die Versammelungsfreiheit abzusprechen und berechtigt zu sein, zu verhindern, daß diese ihr Recht ausüben können.

Es existiert kein Verfahren, mit dem die gegen die AfD erhobenen Vorwürfe überprüft wurden, es reichte aus, einfach zu behaupten, daß sie menschenverachtend, ausgrenzend sei und für massenhafte Deportationen und Haß stünde.Das ist faktisch eine Variante der Lynchjustiz, daß hier einer ganzen Gruppe die politischen Grundrechte aberkannt werden und ihnen die Ausübung ihrer Rechte verunmöglicht werden sollte.

Das Demokratieverständnis dieser Antifaschisten spricht für sich: Andersdenkenden sei das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung zu verwehren und man dürfe versuchen, ihnen diese Rechte auszuüben, zu verunmöglichen.

Bei jeder in Deutschland, Österreich und der Schweiz stattfindenden Lebensschutzkundgebung wird dieses Demokratieverständnis ebenso praktiziert: Feministische und antifaschistische Organisationen versuchen, solche Kundgebungen zu verhindern, denn auch ihnen wird das Versammelungsrecht und das Recht auf die freie Meinungsäußerung abgesprochen.

Es soll so aber auch jedem Bürger das Recht abgesprochen, auf das zu hören, was die Lebensschützer oder die AfD ihnen sagen wollen. Feministische und antifaschistische Bündnisse nehmen auch für sich das Recht in Anspruch, allen Bürgern diktieren zu dürfen, was sie hören und was sie nicht hören dürfen.

Der zivile Ungehorsam richtet sich also primär gegen die Rechte der Mitbürger, wenn diese denn unerwünschte Meinungen vertreten. Was nun unerwünscht sei und zu bekämpfen sei, das legen diese Gruppen ganz autonom fest, sie wollen entscheiden, wer was sagen darf und wer nicht. Und wenn dann der Rechtsstaat die Bürgerrechte der so Diskriminierten verteidigt, indem er durch massive Polizeieinsätze das Versammelungsrecht auszuüben ermöglicht, werden auch die Polizisten auch körperlich angegriffen, da sie den Antifaschisten es verunmöglichen, den Parteitag der AfD oder Lebensschutzkundgebungen zu verhindern.

Faktisch wird so das Faustrecht zum Mittel des politischen Kampfes: Wir haben das Recht, Andersdenkenden ihre Meinungsäußerungen zu verunmöglichen. Die kommoderen antifaschistischen Parteien, Grüne, SPD und Linke wollen die AfD einfach verbieten, um so deren Ausübung des Rechtes auf die freie Meinungsäußerung zu verunmöglichen. Sie stimmen dabei dem Grundsatz zu, daß das Recht auf die Versammelungsfreiheit und das Recht auf die freie Meinungsäußerung zu kritisch Denkenden abzusprechen sei, nur möchten sie das rechtsstaatlich durchsetzen, wohingegen die radicaleren Antifaschisten auf die Macht der Fäuste setzen.

Gilt eigentlich, daß die Meinungsfreiheit zu den Kernelementen der Demokratie gehört, gilt faktisch nun: Nur Konformisten steht dieses Recht in einer Demokratie zu! Nonkonformisten ist dieses Recht abzusprechen und man darf und muß sogar ihnen verunmöglichen, diese staatsbürgerlichen Rechte auszuüben. 

Zusatz:

Junge Freiheit 5.7.2026: „Widersetzen“ billigt Angriffe auf Journalist„Faschist*innen mit Presseausweis sind immer noch Faschist*innen“, betont „Widersetzen“-Sprecher Noa Sander. Bei der Abschluss-Pressekonferenz des linken Bündnisses in Erfurt werden Angriffe auf Journalisten nicht verurteilt.


 

1 Jurist über den AfD-Parteitag„Wir stehen vor einem möglichen Wendepunkt, TAZ am 4.7.2026.

Samstag, 4. Juli 2026

„Die Piusbruderschaft will Sekte sein – soll sie es!“ Ein Jesuit kritisiert auf höchstem Niveau die Bischofweihen der Piusbruderschaft

 

Die Piusbruderschaft will Sekte sein – soll sie es!“ Ein Jesuit kritisiert auf höchstem Niveau die Bischofweihen der Piusbruderschaft



Wo anders als auf Kath de (3.7.2026) konnte diese Fundamentalkritik dieses skandalösen Vorfalles publiziert werden! Die zentrale Frage dieser Kritik lautet: „ist das meine Kirche?“ „mein“ ist hier besitzanzeigend gemeint: Es existieren also 2 Kirchen, die des Jesuiten und die der Piusbruderschaft. Der Kritiker frägt nun, ob er in der Kirche der Piusbruderschaft die seinige recognizieren könne.Darauf folgt die rhetorische Frage: „Will ich diese Kirche in meiner haben?“ Die Antwort lautet zwar: „Eher nein“, aber es ist doch ein „Nein“ gemeint!

Was ist nun so furchtbar an der Kirche der Traditionalisten? Der Standpunktkommentar bietet uns dazu eine wahrhaft überzeugende Argumente.

Wenn ich die Bilder der Bischofsweihe sehe:graust mir hätte eigentlich vor dem Doppelpunkt stehen müssen. „hunderte Männer, eher blass, ernst und streng die Gesichter, schwitzend in engen, irgendwie antiquiert wirkenden Gewändern, unverständliche lateinische Gesänge singend, weihrauchgeschwängert,“ Diese Fundamentalkritik verlangt nun unsere größte Aufmerksamkeit, um diesen Höhenflügen jesuitischer Kritik auch nur annähernd gerecht werden zu können.

hunderte Männer“: das ist ja schon an sich ein Skandal: Waren Frauen etwa von diesem Weiheakt ausgeschlossen? Und waren etwa keine „Diversen“ dabei? (Es sei an den usus kirchlicher Stellenausscheibungen: m/w/d erinnert!)

eher blass, ernst und streng die Gesichter“ So unsympathische Männer, dabei sollten doch wir Christen laut Nietzsche fröhlicher ausschauen!1

schwitzend in engen, irgendwie antiquiert wirkenden Gewändern“: Die liturgischen Gewänder passen einfach nicht zu den jetzigen hochsommerlichen Temperaturen, eine luftige Freizeitkleidung hätte doch das Schwitzen verhindern können! „antiquiert“ das heißt: nicht mehr zeit(geist)gemäß aber simpler, erst Mal: unmodisch!

unverständliche lateinische Gesänge singend“ : Was die Sprachkenntnisse eines Jesuiten überfordert, ist eben unverständlich, nur vergaß er dabei das relativierende: „für ihn“ hinzuzufügen. Daß das Latein die Sprache der Liturgie ist, ist den der Liturgie im Regelfall reserviert gegenüberstehenden Jesuiten sicher nicht bekannt, ist ihnen doch die Predigt, möglichst ohne davon Ablenkendes das Wesentliche eines Gottesdienstes und darum ist ihnen der Weihrauch auch ein Greuel, verunklart er doch das gepredigte Wort.

Weihrauchgeschwängerte Männer: Das ist selbstredend der Höhepunkt dieser Kritik: Die enthaltsam lebenden Männer lassen sich als Ersatz vom Weihrauch schwängern! Im (Un)Geist der Genderideologie kann es natürlich schwangere Männer geben, aber vom Weihrauch geschwängert, ist schon ein arges Stück jesuitischer Sophistik!

Das Resümee fällt klar aus: Die Kirche, die so einen Gottesdienst zelebriert, ist nicht die Kirche dieses, eines Jesuiten! Wie ist denn nun die Kirche dieses Jesuiten, der in der der Piusbruderschaft die seinige, besitzanzeigend gemeint, nicht recognizieren kann?

Die katholische Kirche ist ja ein großer Zoo mit vielen bunten, auch grellbunten Tieren, und das soll so sein, ist wunderbar, aber die hier gesehene bunte Farbe will ja die einzige sein, und sie spricht anderen Buntheiten das Katholischsein ab – damit ist diese Kirche gerade nicht mehr katholisch, sondern eine Sekte.“ Die Jesuiten-Kirche ist bunt! Diese Parole: „Bunt statt rechts/rechtspopulistisch/conservativ“ wird nun fast auf jeder Anti-Rechts- Demonstration gebrüllt und meint positiv gewendet,daß politisch korrekt die Buntheit nur aus zwei Farben bestehe: „Grün“ und „Rot“! Alle Andersfarbigen seien auszuschließen.

(Ich vermute, daß das Tragen des Trikots unsere Fußballmannschaft auf einer Anti-Rechts- Demonstration auch untersagt würde, aber Homosexfahnen bejubelt würden.) Die Kirche hat also ein bunter Zoo zu sein, die deswegen alle unerlaubten Farben auszuschließen habe. So nur verhindere sie, eine Sekte zu sein! Nicht Grün-Roten muß deswegen das Katholischsein abgesprochen werden! Das entspricht der Praxis der katholischen „Kirchentagen“, die faktisch Grün-Rote Bejubelungsfeste sind. Und zu einer Zookirche passen eben ernste Männer nicht, die statt Tierkostümen liturgische Gewänder tragen!

Wer solche Kritiker hat, braucht keine Apologeten!

1Friedrich Nietzsche kritisierte das Christentum scharf dafür, dass Christen seiner Meinung nach oft freudlos und unerlöst wirken. Sein berühmter Ausspruch lautet: „Die Christen müssten mir erlöster aussehen. Bessere Lieder müssten sie mir singen, wenn ich an ihren Erlöser glauben sollte.“ KI- Übersicht.

Freitag, 3. Juli 2026

Hängt die „Scheiß-Deutschlandflaggen“ab! Oder über eine Folge des Gottesglaubenverlustes

 

Hängt die „Scheiß-Deutschlandflaggen“ab! Oder über eine Folge des Gottesglaubenverlustes


Der Chef der Grünen Jugend, Luis Bobga, hat nach dem Ausscheiden der Nationalmannschaft gegen die Deutschlandflagge gehetzt. Auf dem Kurznachrichtendienst Threads und auf Instagram schrieb Bobga, die Deutschen sollten jetzt ihre „Scheiß-Deutschlandflaggen“ wieder abzuhängen.“ Junge Freiheit1 Die unter Linken sehr populäre Musikband: „Feine Sahne, Fischfilet singt: „Deutschland verrecke“, „Deutschland ist Scheiße!“ Das Neinsagen zu Deutschland ist unter uns Deutschen sehr beliebt, das Zentralorgan der SED: „Neues Deutschland“ bezeichnet sich jetzt ja auch nur noch: „nd“ um sich von jeglichem deutschen Patriotismus zu distanzieren. Wie viele Linke freuten sich wohl über das blamable Ausscheiden unserer Nationalmannschaft bei der jetzigen Fußballweltmeisterschaft!

Die Selbstbejahung oder die Selbstverneinung gelten als die grundlegendsten Optionen des Verhaltens des Menschen zu sich selbst. Wir Menschen sind nicht durch unsere Eigennatur zu einer Selbstbejahung determiniert sondern wir können uns zu uns selbst kontingent verhalten. Was wir sind, normiert uns auch nicht dazu, uns als das zu bejahen, was wir sind. Wer so argumentierte, vollzöge den naturalistischen Fehlschluß, von dem, was ist, auf das zu schließen, was sein soll. Vgl dazu David Hume.

Aber hierbei wird der Begriff der Selbstbejahung wie auch der der Selbstverneinung unterkomplex verwendet. Denn konstitutiv zum Akt des Selbstbejahens wie des Selbstverneines gehört das als was man sich bejaht oder verneint. Wer als ein Deutscher einstimmt in die Parole: „Deutschland verrecke!“ verneint sich als Deutscher, nicht aber als Mensch, als Mann oder als Frau, auch nicht als Staatsbürger: Er sagt nur Nein zu seinem Deutschsein. Er kann das ob seiner Freiheit. Zu fragen ist aber, ob er so nicht seine Freiheit mißbraucht. Nur setzt dies Urteil voraus, daß ein Mensch so sein soll, wie er ist, daß er in seiner Geschlechtlichkeit, seiner Volks- und Rassenzugehörigkeit so sein soll, wie er ist.

Begreift sich ein Mensch als von Gott Erschaffener, wird er sich in diesen seinen Bestimmtheiten bejahen, denn er versteht diese Bestimmungen Gottes als seine Gaben an ihm, die ihm so auch Gottes Aufgaben sind. Wo aber der Gottesglaube sich auflöst, wird dem Menschen seine Eigennatur, all seine vorhandenen Bestimmtheiten zum Spielmaterial eines sich willkürlich Neukonzipierens: Deutsche, die keine Deutsche mehr sein wollen, Männer, die keine Männer mehr sein wollen usw. Die radicalste Selbstverneinung ist die der Verneinung des Menschseins: Der Mensch soll nicht sein!

Nicht jeder Freitod stellt eine Negation des Menschseins dar, sondern es wird im Regelfall nur das eigene Leben verneint. Der Freitod kann sogar gewählt werden, um durch das eigene Lebensopfer anderen Menschen das Leben zu retten. Aber es kann auch das menschliche Leben als solches verneint werden.



Im politischen Diskurs überwiegt die Tendenz zur Verneinung des eigenen Deutschseins. Die demokratischen Blockparteien wollen nur noch eine Politik für die Staatsbürger oder die hier lebenden Menschen machen, nicht aber für uns als Deutsche. Die Katholische Kirche Deutschlands stimmt diesem Trend zu, indem sie in ihrer Anti-AfD- Erklärung den völkischen Nationalismus perhorresziert, also den Selbstbejahungswillen des deutschen Volkes: Wir sollen nur noch Menschen, oder Staatsbürger oder Europäer oder Weltbürger sein, nur keine Deutschen.

Offenkundig ist diese Haltung die Frucht der Umerziehung in Westdeutschland nach 1945 und des eigentümlichen Schuldkomplexes, daß irgendwie wir Deutschen an allen Übeln der Welt schuld seien, die Ostdeutschen bedürfen hier aber noch des Nachhilfeunterrichtes. Wer „Deutschland verrecke“ singt, die „Scheiß-Deutschlandflagge“ abhängen will, ist somit ein Musterschüler der Reeducation.

Aber es gibt auch Nichtdeutsche, die diesen antideutschen Parolen zustimmen. Hier gilt wohl in der Regel, daß das Deutschsein von ihnen als etwas Fremdes verneint wird, daß sie sich als Nichtdeutsche bejahen und die Deutschen als Deutsche verneinen.

Ontologisch gilt: Jeder Mensch ist nur ein bestimmter Mensch, indem er das verneint, was er nicht ist eingedenk der Erkenntnis: Omnia determinatio est negatio! Als Frau verneint die Frau das Mannsein, als Deutscher das Nichtdeutschsein usw. Diese Negation kann nun aufgehoben werden als die Anerkennung des Anderen als Anderen, aber diese Anerkennung ist ein kontingenter Akt, es kann auch im ontologischen Negieren verharrt werden. 

 

Zusatz:

Der Mensch verneint sich als Mensch, wenn er mehr als ein Geschöpf Gottes sein will aber auch, wenn er weniger als ein Geschöpf Gottes sein will. 



1 Junge Freiheit 1.7.202: Grüne-Jugend-Chef hetzt gegen Schwarz-Rot-Gold