Ein „demokratisches Scheidungsrecht“ und ein Krieg
Wie könnte ein wahrhaft demokratisches Scheidungsrecht aussehen? Es müßte eines sein, in die die Frage der Erlaubtheit einer Scheidung durch eine Mehrheitsentscheidung gefällt wird. Einer der Eheleute stellte den Antrag auf die Auflösung der Ehe und wenn er mehrheitlich angenommen wird, ist die Ehe geschieden. Da eine Ehe aus 2 Personen besteht, kann sie so nur einvernehmlich geschieden werden. Wenn es Kinder in der Ehe gibt, dann könnten die ab einem Mindestalter abstimmungsberechtigt sein.
Eine Ehefrau möchte sich scheiden lassen, da sie einen anderen Mann liebt und ihren jetzigen nicht mehr, dann könnte der Ehemann „Nein“ zur Scheidung sagen und sie könnte sich nicht scheiden lassen, auch nicht, wenn der Ehemann und die zwei Kinder ihren Antrag ablehnten.
Wäre ein solches demokratische Scheidungsrecht erstrebenswert?
Es gibt Staaten, in denen verschiedene Völker in einem Staate zusammenleben, dann setzt sich das Staatsvolk aus verschiedenen Nationen zusammen. Was nun, wenn eines dieser Völker nicht mehr in dem gemeinsamen Staat leben möchte und stattdessen einen eigenen Nationalstaat erstrebt? Existiert ein Scheidungsrecht für multinationale Staaten? Es existiert wohl nur ein „demokratisches“: Ein Volk kann nur aus einem multinationalen Staat austreten, wenn eine demokratische Mehrheit dem Scheidungsbegehren zustimmt, sonst muß es in dem Staatsverband bleiben. Hat nun gar der multinationale Staat das Recht, die austreten wollende Nation mit Gewalt daran zu hindern?
Das ist genau die Rechtsauffassung der ukrainischen Regierung und der Nato,daß die ukrainische Regierung die sich von der Ukraine abtrennen wollenden russischen Provinzen gewaltsam daran hindern zu dürfen. So führte die Ukraine circa 10 Jahre einen Krieg gegen die sich als selbstständig erklärt habenden russischen Republiken, gebremst durch die Natostaaten, eine nichtmilitärische Lösung zu favorisieren.
Rußland dagegen erkannte im Sinne eines Selbstbestimmungsrechtes der Völker die Unabhängigkeitserklärungen der unabhängig sich erklärenden russischen Republiken an. Es lehnte das demokratische Scheidungsrecht ab und bestand darauf, daß die in dem ukrainischen Staate lebenden Russen sich scheiden lassen dürfen.
Der Krieg eskalierte und die russischen Republiken baten Rußland um eine militärische Intervention zu ihren Gunsten gegen den ukrainischen Aggressor. Diese Hilfe wäre völkerrechtlich legitim, wenn die Russen in dem Mehrvölkerstaat ein Scheidungsrecht hätten, sich für selbstständig zu erklären, aber dies Recht spricht ihnen die Ukraine und der „Freie Westen“ ab. Als abtrünnige Provinzen durfte stattdessen die Ukraine gewaltsam in die Staatseinheit zurükzwingen.
Es fehlt für multiethnisch strukturierte Staaten ein Scheidungsrecht, das dem Selbstbestimmungsrecht der Völker gerecht wird.