Samstag, 13. Juni 2026

Aus Dialogen mit evangelischen Christen

 

In Göttingen studierte ich einst ev.Theologie. Da führte ich mehrmals dies Gespräch zum Thema: Darf ich als Christ zu Maria beten, sie um eine Fürbitte bitten: Ora pro nobis?
Ich frug: Wenn ich nächste Woche mich einer schweren Operation unterziehen müßte, dürfte ich dannDich bitten: "Bete für mich"? Alle sagten: "Ja", nur die, die meinten, Gott könne keine Gebete erhören,verneinten das.
Weiter frug ich: "Dürfte ich denn nicht nur Jesus Christus um Hilfe bitten?" Die meisten respondierten:"Wenn es erlaubt ist, für einen anderen zu beten, dann muß es auch erlaubt sein, einen anderen um eine Fürbitte zu bitten!""Warum darf ich dann Maria nicht bitten,für mich zu bitten?" Viele konnten darauf nichts mehr antworten.
Die Anderen: Maria sei tot, und darum könne sie keine Fürbitte mehr leisten. Dann wäre die Bitte nicht unerlaubt, sondern nur nicht von der Gottesmutter erfüllbar. 
Jetzt muß also erörtert werden, ob ein Verstorbener noch eine Fürbitte erbringen könne. Oder, was heißt es, tot zu sein. Der 1.Petrusbrief gibt uns darüber eine klare Auskunft, indem er über den gekreuzigten und dann begrabenen Jesus aussagt: 3,19f: Er stieg hinab in das Reich der Toten und predigte ihnen das Evangelium,um ihnen eine Möglichkeit zur Rettung zu geben. Die Toten konnten also hören und das Evangelium annehmen und der tote Jesus konnte predigen! Die Erklärung:Im Tod trennt sich die Seele
vom Körper und existiert nach ihr weiter, biblisch wie hellenistisch in der "Unterwelt",erlöst im Himmel.
Also kann Maria als Verstorbene und im Himmel seiende für uns beten.
Das anhaltende Gebet des Gerechten vermag viel. Jakobusbrief 4,16. Wer ist aber gerecht vor Gott, wennnicht die Mutter Gottes, die uns den Erlöser zur Welt brachte! Wie durch Evas Ja zum Versucher die Sünde in die Welt kam, so kam durch Marias Ja zu Gott das Heil in die Welt. Wenn Jesus ein Gebet erhören möchte,dann wohl das seiner Mutter oder?
 
Jesus verhieß dem reuigen Sünder, dem Mitgekreuzigten: "Heute wirst Du ins Paradies kommen!", aber Protestanten meinen, auch nach 2000 Jahren warte er im Todesschlaf auf die Erfüllung dieser Verheißung. 

Ein denkwürdiges Gespräch – oder vergessene Wahrheiten über den Tod

 

Ein denkwürdiges Gespräch – oder vergessene Wahrheiten über den Tod



Eine ältere Frau, auf einem Rollator gestützt stand in der Blumenabteilung eines Kaufhauses, künstliche Blumen in der Hand haltend, ratlos auf sie schauend. „Da haben Sie aber sehr schöne ausgewählt!“, sagte ich zu ihr. Es waren wirklich sehr schön ausschauende. Sie: „Darf ich die denn auf das Grab meines Mannes stellen?“ „Ach“,klagte sie, „das Gehen fällt mir so schwer und dann noch der lange Weg auf dem Friedhof zu dem Grabe meines Mannes!“ Nach einer Pause: „Aber kann ich das meinem Mann zumuten, daß ich nun statt echter künstliche Blumen ihm hinstelle?“

Diese Frage gilt es nun zu begreifen. Oft sagen wir mehr als wir intendieren und uns bewußt ist. Wer bedenkt schon, daß die Äußerung: „Morgen“ eine Abkürzung von „Guter Morgen“ ist und meint: „Ich wünsche Dir einen guten Morgen!“ Begriffen wäre diese Wunschäußerung aber erst, wenn gewußt würde: Ist das eine säkularisierte Version des ursprünglichen: „Ich bitte Gott, daß er Dir einen guten Morgen schenkt!, oder manifestiert sich darin ein magisches Wunschverständnis, daß durch die Wunschäußerung der gute Morgen beschworen, also erwirkt würde?

Welche Voraussetzungen impliziert diese Frage der Frau: „Kann ich das meinem verstorbenen Manne zumuten?“ Hierbei soll nun das Ausgesagte ernst genommen werden und nicht psychologistisch entkernt werden: Hier melde sich nur ihr Übberich, daß sie nicht gegen die Norm, man legt auf Gräber keine künstlichen Blumen, verstoßen dürfe. Es geht in dieser Aussage objektiv nicht um eine Norm, sondern um die Frage, ob das für ihren Mann akzeptabel sei. Das impliziert, daß erstens der Verstorbene noch wahrnimmt, daß Blumen auf sein Grab gelegt werden und daß zweitens es ihm nicht gleichgültig ist, welche seine Frau auf sein Grab legt und daß drittens das Folgen zeitigen könnte für das jetzige oder spätere Verhalten des Mannes zu seiner Frau, später,wenn sie selbst verstorben wieder bei ihm sein wird. Denn es ist der Ehefrau nicht gleichgültig, daß es ihrem Manne nicht gleichgültig ist, ob sie künstliche oder echte Blumen auf sein Grab legt.

Das sagt über die Vorstellung, was bedeutet es für den Verstorbenen, tot zu sein, viel aus. Dies Wissen um den Verstorbenen ist in der Frage: „Kann ich das meinem verstorbenen Manne zumuten?“ implizit enthalten. Die heutige Beerdigungskultur lebt immer noch aus diesem Wissen, aber es könnte wahr sein, was Slavoj Zizek so formuliert, daß die Kultur das ist, was wir tuen und nicht mehr glauben. Nur, konnte diese Frau diese Frage noch so stellen, wenn sie das so nicht mehr glauben würde?

Freitag, 12. Juni 2026

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles

 

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles


In dem „Leserbrief zu Adrian Loretans Beitrag: „Der demokratische Rechtsstaat“ 1 steht geschrieben: „Wenn Loretan darauf hinweist, dass antike Philosophen wie Platon und Aristoteles „in ihrer Staatslehre die Gemeinschaft vor dem Individuum“ betonen, muss man ergänzen, dass dem nicht nur die Kirchenväter, sondern in beachtlichen Teilen auch die neuzeitlichen Scholastiker gefolgt sind. Vertreter wie Luis de Molina SJ (1535–1600) oder Francisco Suárez SJ (1548–1617) forderten zwar eine iusta causa zur Einschränkung subjektiver Rechte. Doch ebenso wie Thomas von Aquin betrachteten sie dieses Kriterium bei Gemeinwohlgründen regelmäßig als erfüllt.“

Daß dem Gemeinwohl der Vorrang vor den Privatinteressen der Bürger zuzuschreiben ist, ist eben nicht nur eine gute philosophische Tradition von Platon bis Hegel sondern wurde so auch von der Theologie gelehrt. Es müssen für eine Einschränkung der Privatrechte des Bürgers zwar gerechte Gründe gegeben sein also darf es keine willkürlichen Einschränkungen geben2, aber die liberale Kritik sieht darin eine Gefährdung der Rechte des Privatbürgers,des Bourgeois,der nur ein Staatsbürger sein will, ein Citoyen, um seine Privatinteressen durchzusetzen.

In den Nummern 1905 bis 1912 äußert sich nun der Katechismus zu dieser Causa. 1905: „Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jedes in Verbindung mit dem Gemeinwohl.Dies läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen.“ Damit ist nun aber eine Tendenz präfiguriert, daß letztendlich das Gemeinwohl nur um des Wohles des Indivduumes willen ist. In Nr. 1912 heißt es dann auch: „Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet,> denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt<(GS 26,3).“

Die den Personen übergeordneten Entitäten, die der Familie, des Volkes, des Staates kommen hier der Tendenz nach als Dingordnungen zu stehen,denen eine Tendenz zur Überordnung über die Personen innewohnen zu scheint. Die vulgäre Version ist die Klagelitanei über die Einschränkungen der Freiheit des Bourgeois durch ein Zuviel an bureaukratischen Reglementierungen. (Damit sind aus wirtschaftsliberaler Sicht immer auch die Gesetze zum Mieterschutz, zum Arbeitsrecht, isb zum Kündigungsrecht usw gemeint.)

Abstrakter formuliert: Der Mitmensch ist der Person immer nur ein Mittel zur Verwirklichung seiner Privatinteressen und die Gemeinschaft nur gut organisiert, wenn sie letztendlich immer den Privatinteressen dient.

Die Tendenz, das Privatinteresse dem Allgemeinwohl zu subordinieren, ja das Streben nach dem Gemeinwohl nur als ein Mittel zur Förderung des Bourgeois anzusehen, ist leider nicht überlesbar. Diese Tendenz widerspricht nun aber nicht nur der philoophischen Tradition von Platon bis Hegel sondern ebenso der kirchlichen Tradition, wie es der „feinschwarz“ Artikel aufzeigt.

Anthropologisch gesehen ist der Mensch nicht zuerst eine Privatperson, die sich dann sekundär vergeselligt, zu Gemeinschaften zusammenschließt, sondern er ist a priori ein in bestimmte Gemeinschaften eingeschriebenes Glied.Sein individuelles Leben hat er aus diesem ihm vorgeordneten Gemeinschaftsleben. So kann ich hier nur individuelle Sätze schreiben, meine, weil die deutsche Sprache als ein komplexes Regelsystem mir erst ein persönliches Schreiben ermöglicht. So geht ja auch der Glaube der Kirche meinem privat individuierend angeeigneten persönlichen Glauben voraus.

Hier zeigt sich, wie sehr die Kirche die Ideologie des Liberalismus inhalliert ht,




1Internetseite „feinschwarz“, 11.6,2026. Kontrovers wird hier diskutiert, wie am effizientesten die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates gegen rechte Kritik zu verteidigen ist., aktuell die Herrschaft der demokratischen Blockparteien.

2Gesetz den Fall, ein Staat bildet auf seine Kosten Mediziner aus zur Installation eines eigenen Gesundheitssystemes, und die Ausgebildeten verließen dann, sehr viele die Heimat, weil sie im Ausland viel mehr Geld verdienen können als es in der Heimat möglich und vom Staate ermöglichbar ist, dann muß der Staat um des Gemeinwohles willen ein Auswandern der Mediziner verbieten dürfen, auch wenn das eine beachtliche Einschränkung der Freiheit ist.

Donnerstag, 11. Juni 2026

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?

 

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?


Man könnte sich diese Causa ja einfach so vorstellen: Ein gläubiger Katholik bejaht alles in dem Katechismus Ausgesagte,aber es ereignet sich nun gerade mitten in der Kirche ein großer Abfall von dem Glauben, indem die einen erklären, daß sie das Recht hätten, alle Katechismuslehren für sich zu reprobieren, wenn ihr Gewissen dazu: „Nein!“ sage oder indem die Anderen erklären, mancherlei sei vorgestrich und so für einen zeitgenössischen Katholiken nicht mehr akzeptabel. Die conservative Reaktion darauf müsse lauten, daß der Katechismus der Kirche gänzlich zu bejahen sei.


Der Katechismus behandelt nun in den Nummern 1786 bis 1794 das Thema des Gewissens: „Nach dem Gewissen entscheiden“ 1786 bis 1789 und „Das irrende Gewissen“ 1790 bis 1794.

In Nr 1789 steht geschrieben: „Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit etwas Gutes hervorgeht.“ Nicht wird damit ausgesagt, daß aus einen Böses Tuen nicht etwas Gutes hervorgehen könnte, sondern daß das unerlaubt sei.Diese Aussage beansprucht eine Allgemeingültigkeit, das heißt, daß sie für alle denkbaren Fälle gültig sei. Gesetz den Fall, in einem islamisch regierten Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, weil er den Propheten Mohammed gelästert habe. Ein Christ könnte nun diesen Angeklagten vor der Hinrichtung bewahren, aber nur, wenn er vor dem Gericht einen Meineid schwörte.

Schwörte er diesen Meineid, würde er sündigen, also etwas Böses tuen. Schwörte er nicht, ließe er es zu, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird, obschon er ihn hätte retten können. Einen Unschuldigen vor der Todesstrafe bewahren zu können, aber das nicht zu tuen, ist eine Sünde wider das Gebot der Nächstenliebe. Ist es erlaubt, etwas Böses zu tuen, wenn nur so etwas Böses verhindert werden kann, das größer ist als das Böse, was getan werden müßte, um das andere Böse zu verhindern?

Nähme man die Katechismusaussage ernst, müßte geurteilt werden, daß ein Sankafahrer, auch wenn er einen Schwerstverletzten in das Spital zu transportieren habe, alle Verkehrsregeln einzuhalten habe, auch die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn dann deshalb der Schwerstverletzte auf dem Transportwege stirbt. Spätestens bei diesem Falle wird klar, daß es Fälle gibt, in dem ein Vergehen gegen eine Ordnung erlaubt sein kann, wenn nur so ein großer Schaden vermeidbar ist.

Max Weber unterscheidet so zwischen einer Gesinnungs- und einer Verantwortungsethik. Eine Gesinnungsethik verlangt das Tuen des Guten,unabhängig von den Folgen,ob daran die Welt zugrunde geht. Eine Verantwortungsethik dagegen kann Böses Tuen erlauben, wenn damit noch Böseres verhindert werden kann und das nur so verhindert werden kann. Eine Geesinnungsethik ist aber mit dem Gebot der Nächstenliebe nicht kompatibel!Der Aufklärungsphilosoph Kant radicalisiert die Gesinnunsethik so sehr, daß ein Ehemann die Frage: „Ist Ihre Frau im Keller, ich will sie umbringen!“ mit „Ja“ beantworten muß, da er nicht lügen darf, auch wenn dann seine Frau im Keller erschossen wird von ihrem Mörder! Kann gröber gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen werden?


In Nr 1789 wird Röm 14,21 zitiert: „Es ist nicht gut...etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ Gesetz den Fall, ein Katholik geht jeden Sonntag zur Messe und ein Katholik sagt zu ihm: „Das ist maßlos übertrieben, zumal Du so den Eindruck provoziert, ich müßte auch zur Messe gehen, ich mag aber nicht Sonntags dahingehen!“ Müßte jetzt der Katholik, um keinen Anstoß, kein Ärgernis dem Anderen zu bereiten, auf den Gottesdienst verzichten?


Am problematischten ist aber die Aussage unter der Überschrift: „Das irrende Gewissen“: „Dem sichernden Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst,“ (1790). Auch ein irrendes Gewissen kann sich gewiß sein, wahr zu urteilen. Gesetz den Fall, einem Vater bezeugt sein Gewissen, daß er Sex mit seiner 12 jährigen Tochter haben darf,obzwar das eine schwere Sünde ist, darf, ja muß er dann gar seinem Gewissen folgen, wenn das ihm sagt: „Gewiß darfst Du das“?

Wie viele Mißbräuchstäter in der Kirche werden wohl vor sich ihre Untaten so gerechtfertigt haben!

Ich erachte die Lehre vom Gehorchen dem irrenden Gewissen gegenüber für eine der schlimmsten Fehlleistungen der kirchlichen Morallehre.


Mittwoch, 10. Juni 2026

„Die Stunde der Laien“, eine simple Verschwörungstheorie und das „eherne Gesetz der Oligarchie“

 

Die Stunde der Laien“, eine simple Verschwörungstheorie und das „eherne Gesetz der Oligarchie“

Das Buch: „Die Stunde der Laien“, ein 1999 publizierter Sammelband zur Thematik der Stellung der Laien in der hierarisch strukturierten Kirche, vom „Pastoral-theologen“ ( die Marketingabteilung der Kirche) Karrer besticht durch seine simple den Buchartikeln zugrunde liegenden Verschwörungstheorie, daß der Klerus sich die Herrschaft in und über die Kirche angeeignet hätte und daß so die Laien entmündigt worden seien: Jetzt gälte es, daß die Laien unter der Führung der Pastoraltheologie sich die ihnen zustehende Macht zurückeroberten. (Ob dies eine Nachahmung der marxistisch- leninistischen Revolutionstheorie, wie die Arbeiterklasse unter der Führung der Kommunistischen Partei die klassenlose Gesellschaft erkämpfen würde als einer Repristination der herrschaftsfreien Ursprungsgesellschaft, darstellt, soll hier nicht erörtert werden.)

Der KI- über Google angefragt zum „Gesetz der Oligarchie“ gibt eine so treffende Darlegung, daß ich sie hier ausführlich zitieren möchte: Das eherne Gesetz der Oligarchie ist ein politikwissenschaftliches Modell, das besagt, dass sich jede komplexe Organisation – wie etwa eine politische Partei – mit der Zeit unweigerlich in eine von wenigen Führungspersonen (eine Oligarchie) beherrschte Struktur verwandelt. Es wurde 1911 von dem Soziologen Robert Michels geprägt. 

Die wichtigsten Mechanismen dieses Gesetzes umfassen:

  • Notwendigkeit der Organisation: Um politische Ziele in einer modernen Massengesellschaft umzusetzen, ist eine straffe Organisation (Bürokratie, Arbeitsteilung) zwingend erforderlich. 

  • Fachwissen der Eliten: Durch die ständige Beschäftigung mit Parteiaufgaben eignen sich hauptamtliche Funktionäre und Führungskräfte spezielles Fachwissen an, das der ungeschulten Parteibasis fehlt. 

  • Entfremdung von der Basis: Die politische Führung entfernt sich zunehmend von den ursprünglichen Idealen und den Interessen der einfachen Mitglieder. Ihr Hauptziel wird oft der eigene Machterhalt und die Stabilität des Apparats. 

Passivität der Masse: Die Mehrheit der Parteimitglieder ist meist nicht stark genug engagiert oder verfügt nicht über die nötigen Mittel, um die Macht der Führung effektiv zu kontrollieren.“



Da die Verschwörungstheorie ausgiebig einer sozialwissenschaftlichen und herrschaftskritischen Terminologie bedient, könnte es doch erlaubt sein, diese soziologische Theorie Michels anzuführen mit der Verdachtsthese, daß aus einer soziologischen Perspektive gesehen die Hierarchisierung der Kirche ein Sonderfall des ehernen Gesetzes der Oligarchiesierung ist.

Die Gesellschaft differenziert sich in diverse Subsysteme aus, die sich selbst wieder in sich ausdifferenzieren. Das Medizinsystem differenziert sich etwa in Spitäler und Arztpraxen aus, in Allgemeinärzte und Fachärzte, in unterschiedlich ausgebildetes Fachpersonal usw. Wer nun als nicht zu diesem Subsystem Dazugehörende, also Laie dies System sinnvoll nutzen möchte, bedarf einer Laienkompetenz, daß er etwa bei einem Zahnweh nicht zu einem Allgemeinmediziner geht sondern zu einem Zahnarzt. Alles Weitere überläßt er dann dem Zahnarzt.

In einer modernen Gesellschaft ist nun die Differenz zwischen dem Gesamtwissen der Gesellschaft und dem Wissen des Einzelnen unüberbrückbar groß: Niemand kann sich das vorhandene Gesamtwissen auch nur annähernd aneignen. Das heißt: Jeder nimmt fast überall die Rolle eines Laien den jeweiligen Subsystemen gegenüber ein. Das gilt nun auch in den Subsystemen: Ein auf das Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird sich kaum im Scheidungsrecht auskennen.

Aber all das soll nun für die Kirche nicht gelten, hier wären alle Experten und Laien gäbe es nur als entmündigte und bevormundete Christen. Lenin schreibt in seinem bekannten Werk: „Staat und Revolution“, daß in der kommunistischen Gesellschaft das Regieren so einfach werden wird, daß jeder regieren könne. Die Komplexität der Subsysteme verbietet eine solche Utopie.

Die Theologie ist nun als die Reflexion des Glaubens selbst ein komplexes Subsystem innerhalb des Systemes der Kirche, demgegenüber die Gläubigen Laien sind. Sie können so nur über eine Laienkompetenz verfügen. Auch durch den Empfang des Tauf- und des Firmsakramentes wird ein Christ nicht ein Glaubensexperte. Wie im Subsystem des Rechtes nicht jeder Laie ein Juraexperte sein kann und nicht sein muß, um dies System für sich nutzen zu können,so gilt das auch für das System der Kirche.Institutionen dienen auch der Entlastung des Einzelnen. (Gehlen)



Dienstag, 9. Juni 2026

„Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“

 

Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“


So lautet die Zentralforderung der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ in ihrem offiziellem Positionspapier: „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung.Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 Stgb“.

Diese Überschrift zeigt schon unverkennbar die Tendenz des Papieres an, indem unter dem Begriff des Selbstbestimmungsrechtes das Recht, über das Leben- oder Nichtlebendürfen eines anderen Menschen, in diesem Falle des Kindes im Mutterleibe entschieden werden dürfte, subsumiert wird.

Die Frau habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind töten lassen möchte oder nicht. Die kfd respektiere dann die freie Entscheidung der Mútter. Das Beratungsgespräch in Konfliktfällen sei so ergebnisoffen zu führen: Das heißt, daß die Berater nicht die Schwangere dazu motivieren sollen, das Kind zu behalten.


So heißt es dann: „Es braucht klare politische und institutionelle Rahmenbedingungen, um die ärztliche Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen und Diskriminierung sowie Stigmatisierung im Gesundheitswesen abzubauen. Ebenso wichtig ist die Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schwangerschaftsabbrüchen. Der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, ist zu wahren. Der Zugang zu medizinisch notwendigen Eingriffen muss jedoch gewährleistet werden.“

Die Politik habe also dafür zu sorgen, daß Frauen in räumlich für sie zumutbaren Entfernungen Ärzte vorfinden,die die gewünschten Kindestötungen vornehmen. Auch deswegen seien Katholische Spitäler zur Durchführung der Kindestötungen zu verpflichten!


Es wird zwar auch die Position der Befürworter des jetzigen Paragraphen 218 wiedergegeben, der immerhin schon die Tötung von circa 100.000 Kinder pro Jahr faktisch erlaubt, in 10 Jahren also 1 Million Kindertötungen, aber das Wohlwollen gilt der Kritik: „Auf der anderen Seite stehen Argumente gegen den Verbleib des § 218 StGB..Kritiker*innen sehen in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen,die sich ohnehin in einer Notlage befinden. Selbst wenn Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben, bestünde die Kriminalisierung. Zudem stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Achtung der Würde der Frau vereinbar sei.“

Das ist selbstredend ein rein rhetorisch gemeinte Frage: Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht und zu ihrer Würde, ihr Kind im Mutterleibe töten lassen zu dürfen! Ein Recht des Kindes auf sein Leben existiert eben aus feministischer Sicht nicht.

Daß diese Position nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar ist, interessiert den kfd nicht,denn sie vernutzt hier einfach die Lehre vom Gewissen, daß es jedem Katholiken erlaubt sei, statt der Morallehre der Kirche seinem Gewissen zu folgen: „dass ein Mensch auch dann seinem Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu kirchlichen Vorgaben steht.“

Dabei kann sich dies Papier leider auf einen der verhängnisvollsten Irrtümer des Katholischen Katechismus berufen: Unter dem Titel: „Das irrende Gewissen“ heißt es in der Nummer 1790: „Dem sicheren Urteil eines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten.Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst.“ Darauf kann sich nun jede Abtreibungswillige berufen, denn sie ist sich ja ihres Gewissensurteiles sicher.


Aber die eigentliche Intention dieses Elaborates wird erst in der Kampfansage gegen die Lebensschutzbewegung deutlich: „Wachsam beobachtet die kfd auch die sogenannten Lebensschützer*innen, die mit Kundgebungen wie dem „Marsch für das Leben“/„1.000 Kreuze“ seit Jahren laut und aggressiv für sich beanspruchen, „jedes Leben (zu) schützen“.

Weiter heißt es: „In vielen Ländern, auch in Deutschland, werden durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen.“ Das heißt unverschnörkelt: Hier wird nicht das Frauenrecht auf eine Kindestötung im Mutterleibe anerkannt.


Über rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken. Solche Aktivitäten sogenannter Lebensschützer*innen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dabei geht es den verantwortlichen Organisator*innen immer auch um einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf. Ihre Anhänger*innen stammen vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten.“


Das heißt im Klartext, daß jeder, der die Lehre der Kirche vertritt und nicht für das Recht auf Abtreibung sich einsetzt, nicht die LBTQ- Ideologie vertritt, für die kfd völlig inakzeptabel ist. Nicht nur rechte, schon conservative Katholiken werden hier also aufs ärgste diffamiert, ja jeder der die Lehre der Kirche bejaht.

In der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ ist so alles Katholische in den Sturmfluten des Feminismus untergegangen.Eine Kirche, die eine solche Organisation unter sich duldet, braucht wahrhaftig keine Feinde mehr! 

Corollarium

Erschreckend ist es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier unter dem Selbstbestimmunsgsrecht der Frau das Recht, ihr Kind im Mutterleibe zu töten, verstanden wird. Dürfte dann etwa unter dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes das Recht subsumiert werden, eine ethnische Minderheit im eigenen Staate auszulöschen?



Montag, 8. Juni 2026

Sterben wir aus? Papst Leo XIV zur demographischen Fehlentwickelung in Europa und was Papst Pius XI dazu zu sagen hat

 

 Sterben wir aus? Papst Leo XIV zur demographischen Fehlentwickelung in Europa und was Papst Pius XI dazu zu sagen hat

 

 Der "KI", über Google angefragt erteilte am 8.6.2026 diese Auskunft: "Papst Leo XIV. warnte bei einer Audienz für Mitglieder des Europäischen Parlaments vor den gravierenden Folgen der demografischen Krise in Europa. Er bezeichnete die schrumpfende Bevölkerung und Überal-terung als „drastische Unfruchtbarkeit“ und forderte eine neue Allianz für die Familie, um den demografischen Wandel umzukehren."  Insbesondere kritisierte er die Diskriminierung der Mutterschaft. 

Papst Pius äußerte sich nun in seiner Enzyklika " Quadragesimo anno", zur Soziallehre der Kirche:  "Zunächst einmal ist dem Arbeiter ein Lohn zu gewähren,der für seinen Unterhalt und den seiner Familie ausreicht," Dann heißt es da: "Die Familienmütter sollen ihre Arbeit in erster  Linie zu Hause oder in der Umgebung des Hauses verrichten,indem sie für den Haushalt sorgen.Übelster und mit ganzem Bemühen zu beseitigender Mißbrauch aber ist es,daß die Familienmütter gezwungen werden,wegen der Dürftigkeit der Entlohnung des Vaters außerhalb der häuslichen Wände einen Erwerbsberuf auszuüben und dabei ihre besonderen Aufgaben und Pflichten und vor allem die Erziehung der Kinder zu vernachlässigen."  1

Im ersten Paulusbrief an Timotheus 2,15 wird der Ordo salutis der Frau, grundlegend für die Familienlehre Pius XI, so skizziert: „Die Frau wird aber gerettet werden dadurch, daß sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie bleiben mit Besonnenheit im Glauben und in der Liebe und in der Hoffnung.“ Aus dem Kontext, daß die Frau nicht in der Kirche lehren solle (2,12) ergibt sich, daß sie statt in der Kirche als die Mutter ihrer Kinder die im christlichen Glauben erziehen solle.

Diese drei Texte sind als zusammengehörende zu lesen: Dort, wo die Aufgabe der Frau, ihre Bestimmung zur Mutterschaft verkannt wird und wo sie primär wie der Mann als eine Wirtschaftsfunktion angesehen wird, daß auch sie eine Erwerbstätigkeit ausüben muß, da der Lohn des Ehemannes nicht ausreicht, da kann das Familienleben nicht gedeihen. Die demographische Katastrophe, daß Jahr für Jahr mehr Menschen in Deutschland sterben als geboren werden, ist die Folge dieser Verkennungen.

Die feministische Ideologie mit ihrer Forderung, die Frau von der Mutterschaft zu e-mann-zipieren, ist aber nun nicht der einzige Grund dieser Fehlentwickelelung. Der Kapitalismus duldet es eben nicht, daß die Frau ihre Berufung im Familienleben findet, denn sie soll wie der Mann eine für den Arbeitsmarkt frei verfügbare Arbeitskraft sein. Ein Familienleben über nur ein Gehalt zu finanzieren, das hieße, zu hohe Lohnkosten auf sich zu nehmen!Aber der Kapitalismus bringt auch die ideologische Verklärung der Erwerbstätigkeit mit sich: Aus der Notwendigkeit, dem Zwang zur Arbeit wird das "Recht" auf Arbeit, die Verpflichtung, für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

In letzter Zeit getätigte Umfragen bestätigen dies: Kinder gelten für viele Bürger als nicht mehr finanzierbar, selbst wenn beide Eltern arbeiten gehen!

 

Zusatz:


Das Urgestein des Feminismus, Simone de Beauvoir bringt diese Erkenntnis auf den Punkt: „Keine Frau sollte berechtigt sein, zu Hause zu bleiben und ihre Kinder zu erziehen. Die Gesellschaft sollte anders sein. Frauen sollten diese Wahl nicht haben, gerade weil, wenn es eine solche Wahl gibt, zu viele Frauen diese Wahl treffen werden.“ Zitiert nach dem „Tagespostartikel": „Männer sind anders“ vom 8.3.2025.





1Denzinger/Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lrhrentscheidungen 40.Auflage 2005, Nr.3735.