„Wir beide betreiben Theologie auf dem Boden des Konzils und verteidigen Demokratie, Rechtsstaat und die Würde des Menschen.“1
So unterstreicht in dem Kath de Artikel zur demokratischen Krise der Theologe Tück seine Gemeinsamkeit mit dem Laien- ZK- Theologen Söding: Eigentlich sind wir doch eines Geistes. Tück betont dann noch, daß er selbstverständlich die politische Theologie der Piusbruderschaft und den neuen Integralismus reprobiere und auch nicht der traditionellen Lehre der Kirche zustimme, eine Äquidistanz zu allen politischen Systemen zu vertreten. Dies Äquiidistanzthese besagt,daß die Kirche sowohl ein demokratisches wie ein aristokratisches und monarchisches System bejahen könne.
Aber jetzt sei nur noch die Demokratie bejahbar. Die Katholische Kirche in der DDR habe also, solange dieser ostdeutsche Staat existierte, ein Regierungssystem als eine legitime Obrigkeit anerkannt, die sie nicht hätte anerkennen dürfen. Aber es geht aktualistisch natürlich Tück wie Södinger um den Kampf gegen „Rechts“, daß nur die liberale Demokratie,das ist die oligarchische Herrschaft der demokratischen Blockparteien bejahbar sei.
Das „und“ in der Aussage:“Wir beide betreiben Theologie auf dem Boden des Konzils und verteidigen Demokratie, Rechtsstaat und die Würde des Menschen.“ ist hier nicht addidativ zu verstehen sondern explikativ: der „Boden des Konzils“ sei die Verteidigung der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenwürde. Damit avancieren diese drei Größen zu Glaubensgütern der Kirche. Wenn das keine politische Theologie ist, was soll das dann sein. Als eine politische Theologie wird in diesem Artikel also nur eine sich zum herrschenden politischen System kritisch verhaltende diffamiert, aber eine rein affirmative als nichtpolitische bejaht.
Wie verhalten sich denn nun diese drei Größen zueinander? Traditionell unterschied der staatsphilosiophische Diskurs diese drei Staatsformen, die der Monarchie, der Aristokratie und der Demokratie und reflektierte deren spezifischen Depravationsmöglichkeiten, daß die Monarchie zur Diktatur, die Aristokratie zur Oligarchie und die Demokratie zur Ochlokratie entarten kann. Jetzt soll nur noch die Demokratie theologisch beurteilt legitim sein.
Wenn in einem Staat durch eine Volksabstimmung mit 75 prozentiger Zustimmung die Ausübung der christlichen Religion verboten werden würde, wäre das eine klare demokratische Entscheidung, die rechtens wäre, da sie formaldemokratisch hervorgebracht worden wäre. Die demokratische Staatsform garantiert ob ihres rein formalen Charakters in keinster Weise, daß ihre Entscheidungen gut, bzw wahr sind, daß gut oder schlecht regiert wird.
Wenn die Demokratie sich nicht selbst durch das Rechtsstaatsprinzip begrenzt, wird sie zur Ochlokratie, das ist zur Willkürherrschaft der Mehrheit. Unverkennbar ist eine Tendenz zur Ochlokratie darin zu sehen, daß in allen westlich- demokratischen Staaten massenhaft Kinder im Mutterleibe mit einer staatlichen Erlaubnis getötet werden dürfen, in Deutschland pro anno circa 100.000, in 10 Jahren 1 Million Kinder. Der undemokratisch regierte Iran dagegen verbietet jetzt mit wenigen Ausnahmen dies Kindertöten, wird aber im Westen als antidemokratisch und inhuman verdammt. Eigentlich sollte doch der Rechtsstaat die Menschenrechte auch gegen eine Willkürherrschaft der Mehrheit schützen, indem diese dem demokratischen Entscheiden entzogen ist: Der demokratische Staat darf so nicht Menschen ihre Menschenrechte aberkennen.
Wer also die Demokratie anerkennt, muß um der Menschenwürde willen, die Demokratie durch das Rechtsstaatsprinzip, daß nicht über alles demokratisch entschieden werden dürfe, limitieren. Sonst wird die Demokratie zur Ochlokratie. Die Wahrscheinlichkeit dieser Entartung ist nun nicht größer als die Gefahr, daß eine Monarchie zur Diktatur sich pervertiert.
Aber das Fundament sei doch die Menschenwürde und daß sei doch etwas genuin Christliches, oder allen Religionen und jedem Humanismus eigen.Nur, dazu gehören auch die Menschenrechte. Bei der Beurteilung eines Menschen müsse so die Gretchenfrage: „Wie hältst Du es mit der Religion?“ unbeantwortet bleiben, da kein Mensch wegen seiner Religion diskriminiert werden dürfe.Wenn Jesus Christus uns lehrt: „Wer glaubt und getauft ist, wird in Gottes Endgericht gerettet werden, wer nicht geglaubt hat, wird verdammt werden!“ dann verstößt somit Gott selbst gegen die Menschenwürde!
Alle Aussagen über die Heilsbedeutung des christlichen Glaubens, daß er heilsnotwendig ist, verstoßen so tatsächlich gegen die Menschenwürde. Die Kirche hat daraus die Konsequenz gezogen, die Mission ad acta zu leben und durch die Diakonie zu ersetzen, da der wahre Glaube für das Seelenheil als irrelevant anzusehen ist im Glauben an die Menschenwürde. Das 2.Vaticanum habe also die Gleichgültigkeit des christlichen Glaubens für das Heil gelehrt! Die Aufgabe der Kirche reduziere sich so darauf, in einer Cooperation mit allen anderen Religionen und den Atheisten die Welt zu humanisieren. Warum dazu nun aber die Demokratie besser geeignet sein soll als Staatsform als die Aristokratie oder die Monarchie ist nicht recht einsehbar.- man muß eben an sie glauben und als ein Glaubensgut verteidigen! Das ist eine politische Theologie ganz im Geiste des Eusebius von Caesarea,dem man seine Kaiserbejubelung vorwirft.
Ist es nun wohl erlaubt, die volkstümliche Lebensweisheit zu zitieren: „Wessen Brot ich eß, dessen Lieder ich sing“?