Zur Pius Priesterbruderschaft und dem 2.Vaticanum,dessen Interpretation
Kirchenrechtlich gesehen ist die jetzt vollzogene Exkommunikation wegen der unerlaubten Bischofsweihen nicht beanstandbar, auch wenn kirchenpolitisch anfragbar wäre, ob so der Vatican klug gehandelt habe.
Grundlegend für den Widerstreit zwischen Rom und der Piusbruderschaft ist aber der Dissens in der Beurteilung des 2.Vaticanumes.Die Kritiker des 2,Vaticanumes widersprechen sich nun selbst, wenn sie im Namen der verbindlichen Lehrtradition Lehren dieses Konziles ablehnen, die selbst zur Tradition der Kirche gehören. Das ähnelt sehr der Aporie Luthers, der erklärte, daß seiner schriftgemäßen Rechtfertigungslehre der zur Schrift gehörende Jakobusbrief widerspräche und dieser Bibeltext so zumindest in diesem Punkte zu reprobieren sei.
Für den rechten Umgang mit der hl. Schrift gilt, daß keine in ihr getätigte Aussage über Gott einer anderen in ihr getätigten widersprechen könne, daß eben die Aussage, „Gott ist die Liebe“ 1.Joh,4,16) nicht der Aussage: „Mein ist die Rache Röm 12,19 nicht widerspricht. Beide Aussgen sind so auszulegen, daß sie sich nicht wechselseitig als widersprechende zu stehen kommen. Das ist diesbezüglich die Auslegungsnorm für die hl.Schrift.
Diese Auslegungsnorm muß nun auch für alle Texte der Konzilien gelten sodaß nicht im Geiste Luthers Konzilien als irrtumsfähig beurteilt werden um so die einem genehmen Konzilstexte von den einen nichtgenehmen zu unterscheiden. Denn der Heilige Geist widerspricht sich nicht, in dessen Kraft die Konzilien, vom 1.Apostelkonzil an bis zum 2.vaticanischen beraten und beschlossen haben.
In der Kirche tobt von Anfang an ein Kampf um die rechte Interpretation der Texte der Bibel, der Tradition und der lehramtlichen Äußerungen Roms. Der faktischen Polyinterpretabilität der Texte setzen nun die Auslegungsnormen eine Grenze.
Wenn nun die Texte des 2.Vaticanums so ausgelegt werden, daß sie im Widerspruch zu allen anderen vetbindlichen Lehrtexten der Kirche stehen, dann sagt diese Auslegungsnorm, daß eine solche Auslegung falsch ist. Das gilt sowohl für die Auslegungstradition, die das 2.Vaticanum als den Bruch mit der Tradition feiert, die es nun zu überwinden gälte als auch für die, die das 2.Vaticanum verwirft, weil es der Tradition widerspräche. In Deutschland, aber nicht nur hier dominiert die Bruchinterpretation mit der normativen Aussage, daß nun faktisch fast alles Vorkonziliare reprobierbar sei, so sehr, daß man leicht zu der Auffassung kommen kann, daß das 2.Vaticanum den Bruch mit der bisherigen Tradition darstelle, damit die Kirche endlich modern werden könne, also auf der Höhe der Zeit sich zu bewegen begönne. Das setzt aber voraus, daß entweder der Heilige Geist, der die Kirche führt, eine längere Zeit sich schlafen gelegt und so die Kirche sich selbst überlassen hätte oder aber, daß er sich selbst widerspräche getreu der Politikermaxime: „Was schert mich mein Geschwätz von gestern!“ Das ist aber mit der Lehre vom Heiligen Geist unvereinbar.
Die katholische Auslegungsnorm verlangt also, die Texte des 2.Vaticanumes so auszulegen, daß sie allen anderen verbindlichen Texten der Tradition und des Lehramtes gegenüber als sie nicht widersprechende zu stehen kommen.Das das keine einfache Aufgabe ist, ist offensichtlich, aber nur eine solche kann als eine katholische anerkannt werden. Die Piusbruderschaft legt somit die Texte des 2,Vaticanumes nicht katholisch aus in fataler Übereinstimmung mit allen Modernisten, für die dies Konzil die Absage an den Katholischen Glauben ist.
So erlaubt die Kirche das Töten von Menschen in besonderen Fällen, auch wenn prinzipiell das Tötungsverbot gilt. Ein konsequenter Pazifismus widerspricht nämlich dem Gebot der Nächstenliebe. So könnte auch manches im 2.Vaticanum Ausgesagte auf den ersten Blick der Tradition widersprechen, aber es doch nicht tuen wie das Tötendürfen im Kriegsfalle nicht dem Tötungsverbot widerspricht.
Zusatz:
In historisch-kritischer Perspektive ist dies Konzil zu rekonstruieren als die Reaktion der Kirche auf den Zusammenbruch der Konstantinischen Epoche nach dem 1.Weltkrieg, daß sich die Kirche nun neu situieren mußte als ein Element der pluralistisch verfaßten Gesellschaft, der der moderne Staat immer auch eine Bedrohung der Freiheit ist in seiner Tendenz zum totalitären Staat, daß er als ein Weltanschauungsstaat die christliche Religion umd die Kirche als Unwahrheit bekämpfen könnte.Die Kirche versucht nun defensiv, statt offensiv wie in der Konstantinischen Epoche mit dem Staate cooperierend die Gesellschaft zu gestalten, sich Freiräume dem Staate gegenüber auszuhandeln, in denen sie dann frei wirken kann. Darum fordert sie nun die Religionsfreiheit und die Gewissensfreiheit als Freiräume und vertritt deswegen auch das Subsidaritätsprinzip dem Staate gegenüber. Um dem Staate nicht die Möglichkeit zu geben, sie als eine falsche Religion zu bekämpfen, begann die Kirche, alle Religionen als im Prinzip gleich wahre zu legitimieren,um so sich selbst vor dem Staate zu schützen.
Das Konzil war so primär ein kirchenpolitisches, "pastoraltheologisches", in dem die Kirche ihre Antwort auf das Ende der Konstantinischen Epoche suchte und kein theologisch-dogmatisches. Die "Aufbruchstimmug" des Konziles sollte dabei autosuggestiv die Angst, nun ohne den "Ehepartnet Staat" auskommen zu müssen.verdrängen.