Menschenwürde
statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der
Kirche?
(Vorab:
Von Lesern wurde ich gebeten, etwas zur Causa der „Leihmutterschaft“
bzw auch der „Leihvaterschaft“ zu schreiben.) Ich möchte diese
Causa nun etwas aus dem Rahmen fallend unter dieser Fragestellung
diskutieren, daß wir als Christen das erste Gebot,das Gott uns gab:
„Seid fruchtbar und mehert Euch!“ auch als das Fundament der
Diskussion über die mögliche Legitimität der „Leihmutterschaft“
und der „Leihvaterschaft“ anzusehen haben. Gott hat uns Menschen
eine Ordnung des Wiesichfortpflanzens eingesetzt, daß ein Mann und
eine Frau heiraten und dann auf die natürliche Weise Kinder
bekommen, die sie aufziehen und erziehen.
Probleme
entstehen nun deswegen, weil diese Ordnung nicht eingehalten werden
kann, sodaß keine Kinder gemäß dieser Ordnung hervorgebracht
werden können, aber das erste Gebot dazu verpflichtet. Das
bekannteste Beispiel für dieses Problem sind die leiblichen Kinder
Evas und Adams, denen eine Eheschließung untersagt war, da sie nur
eine Inzestehe hätten schließen können, was aber als eine schwere
Sünde laut dem heutigen Katechismus ist. Hätten sich alle Kinder
Evas und Adams an das Inzestverbot gehalten, wäre die Menschheit mit
dem Tode des letzten Kindes dieser Eltern ausgestorben. Zu behaupten,
das wäre wirklich Gottes Wille gewesen, wäre absurd, also muß
zumindest anfänglich die Inzestehe erlaubt gewesen sein von Gott
selbst her.
Moraltheologisch
formuliert: Eine Inzestehe ist genau dann erlaubt, wenn es keine
andere Möglichkeit gibt, das erste Gebot zu erfüllen.
„Was
tun“ (Lenin), wenn eine Ehe kinderlos bleibt? Die Bibel gibt uns
darauf eine eindeutige Antwort: Die Ehefrau war dann verpflichtet,
ihrem Manne eine andere Frau zu geben, mit der er dann Kinder
erzeugte, die dann aber als legitime Kinder der Ehe angesehen wurden,
obzwar sie nicht von der Ehefrau stammten. Unklar ist, ob die andere
Frau nun als eine Zweitfrau geheiratet wurde von dem Ehemann oder nur
als eine Leihmutter fungierte. Wäre die Leihmutter wirklich
geehelicht worden, stünden wir vor dem Problem, warum ihre Kinder
dann nicht als die ihrigen sondern als die der Erstfrau angesehen
werden.
In
beiden Fällen wird um des Einhaltens des ersten Gebotes willen eine
punktuelle Außerkraftsetzung der Ordnung der Hervorbringung von
Kindern erlaubt. So wird der Inzest erlaubt wie auch eine
Leihmutterschaft. Das ist vergleichbar mit der Frage: „Ist es einem
Verhungernden erlaubt, Lebensmittel zu stehlen, wenn ohne einen
begangenen Diebstahl er verhungern würde?“
Auch
die Leihvaterschaft erlaubt die Bibel, wie es uns die Erzählung von
Onan aufzeigt: Da die Ehe seines Bruders kinderlos blieb, war er
verpflichtet, zu dieser Witwe zu gehen, bis sie von Onan schwanger
wurde. Das so erzeugte Kind sollte dann als ein legitimes der Ehe
seines Bruders angesehen werden, obschon er nicht der leibliche Vater
gewesen ist. Onan verweigerte die Leihvaterschaft und Gott tötete
ihn deshalb.
In
allen Fällen besteht das Problem darin, daß dem ersten Gebot
gehorcht werden sollte, aber die normative Ordnung des
Wiesichfortpflanzens eine Fortpflanzung verunmöglicht. In diesen
Fällen darf die normative Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt
werden um des ersten Gebotes willen.
Die
Stellungnahmen der Katholischen Kirche zu dieser Causa zeichnen sich
nun leider dadurch aus, daß erstens das erste Gebot Gottes nicht
erwähnt wird und dann zweitens auch nicht erörtert wird, ob und wie
dem ersten Gebot Genüge getan werden kann, wenn die normative
Ordnung des Wiesichfortpfanzens eine Erfüllung des ersten Gebotes
verunmöglicht.
Stattdessen wird nur von einem
subjektiven Kinderwunsch gesprochen unter der Fragestellung: „Ist
dieser Wunsch in jedem Falle ein legitimer?“ Der Begriff der „Würde
des Menschen“ soll nun dazu verwendet werden, die Legitimität
eines Kinderwunsches zu prüfen. Dabei wird dann die „Würde des
Kindes“, wenn es denn so oder so geboren werden würde, in den
Vordergrund gestellt. Wenn also das Kind von einer Zweitfrau geboren
wird, weil die Ehefrau unfruchtbar ist, solle das der Würde des
Kindes widersprechen. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht abtreibt
sondern zur Adoption freigibt, widerspricht das nicht der Würde des
Kindes und stellt unbezweifelbar eine bessere Lösung dar als seine
Tötung im Mutterleibe.
Theologisch
ist diese Vernutzung der Würde des Kindes zum Nein zu jeder
Leihmutterschaft noch zweifelhafter, denn die Würde jedes Menschen
begründet sich darin, daß er ein Geschöpf Gottes ist und diese
Würde wird nicht durch eine Leihmutterschaft tangiert. Auch wenn man
dem Argument, daß, wenn das Kind von einer Frau ausgetragen wurde,
aber eine andere dann seine Mutter wird, keine optimalen Bedingungen
für dies Kind sind, zustimmt, heißt das nicht, daß eine solche
zweifache Mutterschaft der Würde des Kindes widerstreiten würde.
So
verwendet dient der Begriff der Würde des Menschen nur dazu, die
Moralthelogie von den Geboten Gottes zu emanzipieren und durch
zweifelhafte Konstrukte zu ersetzen.
Wenn
das erste Gebot nicht gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft
erfüllbar ist, darf diese Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt
werden. „Was tun?“, wenn der Kinderwunsch gemäß der Ordnung der
Nachkommenschaft erfüllbar wäre, aber die ein Kind sich Wünschenden
diese Ordnung nicht einhalten wollen? Zwei Homosexuelle haben
„geheiratet“ und wünschen sich nun ein Kind durch eine
Leihmutterschaft. Hier ist die Unmöglichkeit,ein Kind gemäß der
Nachkommenschaftsordnung zu bekommen, selbst verschuldet. In diesem
Falle ist m.E. Eine Leihmutterschaft nicht bejahbar, denn das setzt
die Unmöglichkeit, gemäß der Ordnung ein Kind zu bekommen, voraus.
Wenn
aber ein Mann und eine Frau kein eigenes Kind gemäß der
Nachkommensschaftsordnung bekommen können, existieren im Regelfall
weniger von der Norm abweichende Möglichkeiten, die deswegen zu
präferieren wären, etwa die einer künstlichen Befruchtung. Aber
als die ultima ratio ist dann auch eine Leihmutterschaft bejahbar,
isb da diese Lösung die hl.Schrift selbst schon bejaht.
Eine Ergänzung
Es ist zwischen erlaubten und unerlaubten Dienstleistungen zu unterscheiden. Wer zu einem Friseur geht, um sich die Haare schneiden zu lassen und den Friseur dafür bezahlt, wird nicht der Vorwurf gemacht werden, daß er die Geldnot des Friseures ausnutze, denn die Erbringung dieser Dienstleistung ist moralisch und rechtlich erlaubt und auch sozial angesehen. Wenn nun ein Kunde eine Prostituierte für ihre Dienstleistung bezahlt, ist das zwar erlaubt, gilt aber vielen als moralisch verwerflich. Hier lautet dann ein Vorwurf den Kunden gegenüber, sie nutzten die finanzielle Not der Frauen aus. Dies Urteil legitimiert sich aber nur durch die moralische Verurteilung dieser Tätigkeit und der Meinung, nur eine extreme finanzielle Not brächte Frauen dazu, so ihr Geld zu verdienen.
Ist nun die Leihmutterschaft eine moralisch und rechtlich zu verurteilende Dienstleistung? Die Bibel sagt: Nein. Die Intention dieser Dienstleistung ist die, einer Frau, die sonst kein eigenes Kind bekommen könnte,zu einem zu verhelfen. Darüber hinaus ist das so hervorgebrachte Kind ein von Gott selbst bejahtes und etwas von Gott Bejahtes hervorzubringen, dürfte schwerlich als etwas Unmoralisches verurteilt werden.