Freitag, 12. Juni 2026

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles

 

Eine problematische Tendenz im Katholischen Katechismus in der Causa des Gemeinwohles


In dem „Leserbrief zu Adrian Loretans Beitrag: „Der demokratische Rechtsstaat“ 1 steht geschrieben: „Wenn Loretan darauf hinweist, dass antike Philosophen wie Platon und Aristoteles „in ihrer Staatslehre die Gemeinschaft vor dem Individuum“ betonen, muss man ergänzen, dass dem nicht nur die Kirchenväter, sondern in beachtlichen Teilen auch die neuzeitlichen Scholastiker gefolgt sind. Vertreter wie Luis de Molina SJ (1535–1600) oder Francisco Suárez SJ (1548–1617) forderten zwar eine iusta causa zur Einschränkung subjektiver Rechte. Doch ebenso wie Thomas von Aquin betrachteten sie dieses Kriterium bei Gemeinwohlgründen regelmäßig als erfüllt.“

Daß dem Gemeinwohl der Vorrang vor den Privatinteressen der Bürger zuzuschreiben ist, ist eben nicht nur eine gute philosophische Tradition von Platon bis Hegel sondern wurde so auch von der Theologie gelehrt. Es müssen für eine Einschränkung der Privatrechte des Bürgers zwar gerechte Gründe gegeben sein also darf es keine willkürlichen Einschränkungen geben2, aber die liberale Kritik sieht darin eine Gefährdung der Rechte des Privatbürgers,des Bourgeois,der nur ein Staatsbürger sein will, ein Citoyen, um seine Privatinteressen durchzusetzen.

In den Nummern 1905 bis 1912 äußert sich nun der Katechismus zu dieser Causa. 1905: „Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jedes in Verbindung mit dem Gemeinwohl.Dies läßt sich nur von der menschlichen Person her bestimmen.“ Damit ist nun aber eine Tendenz präfiguriert, daß letztendlich das Gemeinwohl nur um des Wohles des Indivduumes willen ist. In Nr. 1912 heißt es dann auch: „Das Gemeinwohl ist stets auf den Fortschritt der Personen ausgerichtet,> denn die Ordnung der Dinge ist der Ordnung der Personen zu unterwerfen und nicht umgekehrt<(GS 26,3).“

Die den Personen übergeordneten Entitäten, die der Familie, des Volkes, des Staates kommen hier der Tendenz nach als Dingordnungen zu stehen,denen eine Tendenz zur Überordnung über die Personen innewohnen zu scheint. Die vulgäre Version ist die Klagelitanei über die Einschränkungen der Freiheit des Bourgeois durch ein Zuviel an bureaukratischen Reglementierungen. (Damit sind aus wirtschaftsliberaler Sicht immer auch die Gesetze zum Mieterschutz, zum Arbeitsrecht, isb zum Kündigungsrecht usw gemeint.)

Abstrakter formuliert: Der Mitmensch ist der Person immer nur ein Mittel zur Verwirklichung seiner Privatinteressen und die Gemeinschaft nur gut organisiert, wenn sie letztendlich immer den Privatinteressen dient.

Die Tendenz, das Privatinteresse dem Allgemeinwohl zu subordinieren, ja das Streben nach dem Gemeinwohl nur als ein Mittel zur Förderung des Bourgeois anzusehen, ist leider nicht überlesbar. Diese Tendenz widerspricht nun aber nicht nur der philoophischen Tradition von Platon bis Hegel sondern ebenso der kirchlichen Tradition, wie es der „feinschwarz“ Artikel aufzeigt.

Anthropologisch gesehen ist der Mensch nicht zuerst eine Privatperson, die sich dann sekundär vergeselligt, zu Gemeinschaften zusammenschließt, sondern er ist a priori ein in bestimmte Gemeinschaften eingeschriebenes Glied.Sein individuelles Leben hat er aus diesem ihm vorgeordneten Gemeinschaftsleben. So kann ich hier nur individuelle Sätze schreiben, meine, weil die deutsche Sprache als ein komplexes Regelsystem mir erst ein persönliches Schreiben ermöglicht. So geht ja auch der Glaube der Kirche meinem privat individuierend angeeigneten persönlichen Glauben voraus.

Hier zeigt sich, wie sehr die Kirche die Ideologie des Liberalismus inhalliert ht,




1Internetseite „feinschwarz“, 11.6,2026. Kontrovers wird hier diskutiert, wie am effizientesten die Grundlagen des demokratischen Rechtsstaates gegen rechte Kritik zu verteidigen ist., aktuell die Herrschaft der demokratischen Blockparteien.

2Gesetz den Fall, ein Staat bildet auf seine Kosten Mediziner aus zur Installation eines eigenen Gesundheitssystemes, und die Ausgebildeten verließen dann, sehr viele die Heimat, weil sie im Ausland viel mehr Geld verdienen können als es in der Heimat möglich und vom Staate ermöglichbar ist, dann muß der Staat um des Gemeinwohles willen ein Auswandern der Mediziner verbieten dürfen, auch wenn das eine beachtliche Einschränkung der Freiheit ist.

Donnerstag, 11. Juni 2026

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?

 

Ist der jetzig gültige Katechismus in allen Punkten von einem gläubigen Katholiken zu bejahen?


Man könnte sich diese Causa ja einfach so vorstellen: Ein gläubiger Katholik bejaht alles in dem Katechismus Ausgesagte,aber es ereignet sich nun gerade mitten in der Kirche ein großer Abfall von dem Glauben, indem die einen erklären, daß sie das Recht hätten, alle Katechismuslehren für sich zu reprobieren, wenn ihr Gewissen dazu: „Nein!“ sage oder indem die Anderen erklären, mancherlei sei vorgestrich und so für einen zeitgenössischen Katholiken nicht mehr akzeptabel. Die conservative Reaktion darauf müsse lauten, daß der Katechismus der Kirche gänzlich zu bejahen sei.


Der Katechismus behandelt nun in den Nummern 1786 bis 1794 das Thema des Gewissens: „Nach dem Gewissen entscheiden“ 1786 bis 1789 und „Das irrende Gewissen“ 1790 bis 1794.

In Nr 1789 steht geschrieben: „Es ist nie erlaubt, Böses zu tun, damit etwas Gutes hervorgeht.“ Nicht wird damit ausgesagt, daß aus einen Böses Tuen nicht etwas Gutes hervorgehen könnte, sondern daß das unerlaubt sei.Diese Aussage beansprucht eine Allgemeingültigkeit, das heißt, daß sie für alle denkbaren Fälle gültig sei. Gesetz den Fall, in einem islamisch regierten Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, weil er den Propheten Mohammed gelästert habe. Ein Christ könnte nun diesen Angeklagten vor der Hinrichtung bewahren, aber nur, wenn er vor dem Gericht einen Meineid schwörte.

Schwörte er diesen Meineid, würde er sündigen, also etwas Böses tuen. Schwörte er nicht, ließe er es zu, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird, obschon er ihn hätte retten können. Einen Unschuldigen vor der Todesstrafe bewahren zu können, aber das nicht zu tuen, ist eine Sünde wider das Gebot der Nächstenliebe. Ist es erlaubt, etwas Böses zu tuen, wenn nur so etwas Böses verhindert werden kann, das größer ist als das Böse, was getan werden müßte, um das andere Böse zu verhindern?

Nähme man die Katechismusaussage ernst, müßte geurteilt werden, daß ein Sankafahrer, auch wenn er einen Schwerstverletzten in das Spital zu transportieren habe, alle Verkehrsregeln einzuhalten habe, auch die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen, auch wenn dann deshalb der Schwerstverletzte auf dem Transportwege stirbt. Spätestens bei diesem Falle wird klar, daß es Fälle gibt, in dem ein Vergehen gegen eine Ordnung erlaubt sein kann, wenn nur so ein großer Schaden vermeidbar ist.

Max Weber unterscheidet so zwischen einer Gesinnungs- und einer Verantwortungsethik. Eine Gesinnungsethik verlangt das Tuen des Guten,unabhängig von den Folgen,ob daran die Welt zugrunde geht. Eine Verantwortungsethik dagegen kann Böses Tuen erlauben, wenn damit noch Böseres verhindert werden kann und das nur so verhindert werden kann. Eine Geesinnungsethik ist aber mit dem Gebot der Nächstenliebe nicht kompatibel!Der Aufklärungsphilosoph Kant radicalisiert die Gesinnunsethik so sehr, daß ein Ehemann die Frage: „Ist Ihre Frau im Keller, ich will sie umbringen!“ mit „Ja“ beantworten muß, da er nicht lügen darf, auch wenn dann seine Frau im Keller erschossen wird von ihrem Mörder! Kann gröber gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen werden?


In Nr 1789 wird Röm 14,21 zitiert: „Es ist nicht gut...etwas zu tun, wenn dein Bruder daran Anstoß nimmt.“ Gesetz den Fall, ein Katholik geht jeden Sonntag zur Messe und ein Katholik sagt zu ihm: „Das ist maßlos übertrieben, zumal Du so den Eindruck provoziert, ich müßte auch zur Messe gehen, ich mag aber nicht Sonntags dahingehen!“ Müßte jetzt der Katholik, um keinen Anstoß, kein Ärgernis dem Anderen zu bereiten, auf den Gottesdienst verzichten?


Am problematischten ist aber die Aussage unter der Überschrift: „Das irrende Gewissen“: „Dem sichernden Urteil seines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten. Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst,“ (1790). Auch ein irrendes Gewissen kann sich gewiß sein, wahr zu urteilen. Gesetz den Fall, einem Vater bezeugt sein Gewissen, daß er Sex mit seiner 12 jährigen Tochter haben darf,obzwar das eine schwere Sünde ist, darf, ja muß er dann gar seinem Gewissen folgen, wenn das ihm sagt: „Gewiß darfst Du das“?

Wie viele Mißbräuchstäter in der Kirche werden wohl vor sich ihre Untaten so gerechtfertigt haben!

Ich erachte die Lehre vom Gehorchen dem irrenden Gewissen gegenüber für eine der schlimmsten Fehlleistungen der kirchlichen Morallehre.


Mittwoch, 10. Juni 2026

„Die Stunde der Laien“, eine simple Verschwörungstheorie und das „eherne Gesetz der Oligarchie“

 

Die Stunde der Laien“, eine simple Verschwörungstheorie und das „eherne Gesetz der Oligarchie“

Das Buch: „Die Stunde der Laien“, ein 1999 publizierter Sammelband zur Thematik der Stellung der Laien in der hierarisch strukturierten Kirche, vom „Pastoral-theologen“ ( die Marketingabteilung der Kirche) Karrer besticht durch seine simple den Buchartikeln zugrunde liegenden Verschwörungstheorie, daß der Klerus sich die Herrschaft in und über die Kirche angeeignet hätte und daß so die Laien entmündigt worden seien: Jetzt gälte es, daß die Laien unter der Führung der Pastoraltheologie sich die ihnen zustehende Macht zurückeroberten. (Ob dies eine Nachahmung der marxistisch- leninistischen Revolutionstheorie, wie die Arbeiterklasse unter der Führung der Kommunistischen Partei die klassenlose Gesellschaft erkämpfen würde als einer Repristination der herrschaftsfreien Ursprungsgesellschaft, darstellt, soll hier nicht erörtert werden.)

Der KI- über Google angefragt zum „Gesetz der Oligarchie“ gibt eine so treffende Darlegung, daß ich sie hier ausführlich zitieren möchte: Das eherne Gesetz der Oligarchie ist ein politikwissenschaftliches Modell, das besagt, dass sich jede komplexe Organisation – wie etwa eine politische Partei – mit der Zeit unweigerlich in eine von wenigen Führungspersonen (eine Oligarchie) beherrschte Struktur verwandelt. Es wurde 1911 von dem Soziologen Robert Michels geprägt. 

Die wichtigsten Mechanismen dieses Gesetzes umfassen:

  • Notwendigkeit der Organisation: Um politische Ziele in einer modernen Massengesellschaft umzusetzen, ist eine straffe Organisation (Bürokratie, Arbeitsteilung) zwingend erforderlich. 

  • Fachwissen der Eliten: Durch die ständige Beschäftigung mit Parteiaufgaben eignen sich hauptamtliche Funktionäre und Führungskräfte spezielles Fachwissen an, das der ungeschulten Parteibasis fehlt. 

  • Entfremdung von der Basis: Die politische Führung entfernt sich zunehmend von den ursprünglichen Idealen und den Interessen der einfachen Mitglieder. Ihr Hauptziel wird oft der eigene Machterhalt und die Stabilität des Apparats. 

Passivität der Masse: Die Mehrheit der Parteimitglieder ist meist nicht stark genug engagiert oder verfügt nicht über die nötigen Mittel, um die Macht der Führung effektiv zu kontrollieren.“



Da die Verschwörungstheorie ausgiebig einer sozialwissenschaftlichen und herrschaftskritischen Terminologie bedient, könnte es doch erlaubt sein, diese soziologische Theorie Michels anzuführen mit der Verdachtsthese, daß aus einer soziologischen Perspektive gesehen die Hierarchisierung der Kirche ein Sonderfall des ehernen Gesetzes der Oligarchiesierung ist.

Die Gesellschaft differenziert sich in diverse Subsysteme aus, die sich selbst wieder in sich ausdifferenzieren. Das Medizinsystem differenziert sich etwa in Spitäler und Arztpraxen aus, in Allgemeinärzte und Fachärzte, in unterschiedlich ausgebildetes Fachpersonal usw. Wer nun als nicht zu diesem Subsystem Dazugehörende, also Laie dies System sinnvoll nutzen möchte, bedarf einer Laienkompetenz, daß er etwa bei einem Zahnweh nicht zu einem Allgemeinmediziner geht sondern zu einem Zahnarzt. Alles Weitere überläßt er dann dem Zahnarzt.

In einer modernen Gesellschaft ist nun die Differenz zwischen dem Gesamtwissen der Gesellschaft und dem Wissen des Einzelnen unüberbrückbar groß: Niemand kann sich das vorhandene Gesamtwissen auch nur annähernd aneignen. Das heißt: Jeder nimmt fast überall die Rolle eines Laien den jeweiligen Subsystemen gegenüber ein. Das gilt nun auch in den Subsystemen: Ein auf das Mietrecht spezialisierter Rechtsanwalt wird sich kaum im Scheidungsrecht auskennen.

Aber all das soll nun für die Kirche nicht gelten, hier wären alle Experten und Laien gäbe es nur als entmündigte und bevormundete Christen. Lenin schreibt in seinem bekannten Werk: „Staat und Revolution“, daß in der kommunistischen Gesellschaft das Regieren so einfach werden wird, daß jeder regieren könne. Die Komplexität der Subsysteme verbietet eine solche Utopie.

Die Theologie ist nun als die Reflexion des Glaubens selbst ein komplexes Subsystem innerhalb des Systemes der Kirche, demgegenüber die Gläubigen Laien sind. Sie können so nur über eine Laienkompetenz verfügen. Auch durch den Empfang des Tauf- und des Firmsakramentes wird ein Christ nicht ein Glaubensexperte. Wie im Subsystem des Rechtes nicht jeder Laie ein Juraexperte sein kann und nicht sein muß, um dies System für sich nutzen zu können,so gilt das auch für das System der Kirche.Institutionen dienen auch der Entlastung des Einzelnen. (Gehlen)



Dienstag, 9. Juni 2026

„Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“

 

Die kfd fordert, dass Schwangerschaftsabbrüche auch in katholischen Krankenhäusern möglich sein müssen.“


So lautet die Zentralforderung der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ in ihrem offiziellem Positionspapier: „Zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung.Positionen und Perspektiven der kfd zu § 218 Stgb“.

Diese Überschrift zeigt schon unverkennbar die Tendenz des Papieres an, indem unter dem Begriff des Selbstbestimmungsrechtes das Recht, über das Leben- oder Nichtlebendürfen eines anderen Menschen, in diesem Falle des Kindes im Mutterleibe entschieden werden dürfte, subsumiert wird.

Die Frau habe das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind töten lassen möchte oder nicht. Die kfd respektiere dann die freie Entscheidung der Mútter. Das Beratungsgespräch in Konfliktfällen sei so ergebnisoffen zu führen: Das heißt, daß die Berater nicht die Schwangere dazu motivieren sollen, das Kind zu behalten.


So heißt es dann: „Es braucht klare politische und institutionelle Rahmenbedingungen, um die ärztliche Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen und Diskriminierung sowie Stigmatisierung im Gesundheitswesen abzubauen. Ebenso wichtig ist die Zusicherung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bei Schwangerschaftsabbrüchen. Der Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung von Ärzt*innen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht, ist zu wahren. Der Zugang zu medizinisch notwendigen Eingriffen muss jedoch gewährleistet werden.“

Die Politik habe also dafür zu sorgen, daß Frauen in räumlich für sie zumutbaren Entfernungen Ärzte vorfinden,die die gewünschten Kindestötungen vornehmen. Auch deswegen seien Katholische Spitäler zur Durchführung der Kindestötungen zu verpflichten!


Es wird zwar auch die Position der Befürworter des jetzigen Paragraphen 218 wiedergegeben, der immerhin schon die Tötung von circa 100.000 Kinder pro Jahr faktisch erlaubt, in 10 Jahren also 1 Million Kindertötungen, aber das Wohlwollen gilt der Kritik: „Auf der anderen Seite stehen Argumente gegen den Verbleib des § 218 StGB..Kritiker*innen sehen in der Strafbarkeit eine erhebliche Belastung für Frauen,die sich ohnehin in einer Notlage befinden. Selbst wenn Abbrüche unter bestimmten Bedingungen straffrei blieben, bestünde die Kriminalisierung. Zudem stelle sich die Frage, ob eine solche Regelung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Achtung der Würde der Frau vereinbar sei.“

Das ist selbstredend ein rein rhetorisch gemeinte Frage: Es gehöre zum Selbstbestimmungsrecht und zu ihrer Würde, ihr Kind im Mutterleibe töten lassen zu dürfen! Ein Recht des Kindes auf sein Leben existiert eben aus feministischer Sicht nicht.

Daß diese Position nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar ist, interessiert den kfd nicht,denn sie vernutzt hier einfach die Lehre vom Gewissen, daß es jedem Katholiken erlaubt sei, statt der Morallehre der Kirche seinem Gewissen zu folgen: „dass ein Mensch auch dann seinem Gewissen folgen muss, wenn dieses im Einzelfall im Spannungsverhältnis zu kirchlichen Vorgaben steht.“

Dabei kann sich dies Papier leider auf einen der verhängnisvollsten Irrtümer des Katholischen Katechismus berufen: Unter dem Titel: „Das irrende Gewissen“ heißt es in der Nummer 1790: „Dem sicheren Urteil eines Gewissens muß der Mensch stets Folge leisten.Würde er bewußt dagegen handeln, so verurteilte er sich selbst.“ Darauf kann sich nun jede Abtreibungswillige berufen, denn sie ist sich ja ihres Gewissensurteiles sicher.


Aber die eigentliche Intention dieses Elaborates wird erst in der Kampfansage gegen die Lebensschutzbewegung deutlich: „Wachsam beobachtet die kfd auch die sogenannten Lebensschützer*innen, die mit Kundgebungen wie dem „Marsch für das Leben“/„1.000 Kreuze“ seit Jahren laut und aggressiv für sich beanspruchen, „jedes Leben (zu) schützen“.

Weiter heißt es: „In vielen Ländern, auch in Deutschland, werden durch radikal rechte Kräfte und religiöse Fundamentalist*innen sexuelle und reproduktive Rechte in Frage gestellt und angegriffen.“ Das heißt unverschnörkelt: Hier wird nicht das Frauenrecht auf eine Kindestötung im Mutterleibe anerkannt.


Über rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen, Vereine und Aktionsgruppen der sogenannten Lebensschutzbewegung (Pro-Life-Bewegung) nutzen sie die aktuelle/jede Auseinandersetzung, um gesellschaftliche Freiheit und die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen einzuschränken. Solche Aktivitäten sogenannter Lebensschützer*innen haben in den letzten Jahren zugenommen. Dabei geht es den verantwortlichen Organisator*innen immer auch um einen umfassenden Kulturkampf gegen geschlechter-politische Liberalisierung. Sie vertreten eine rigide Sexualmoral und lehnen sich gegen das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung auf. Ihre Anhänger*innen stammen vorwiegend aus konservativen bis (extrem) rechten, christlichen Teilen der Gesellschaft mit ideologischer Nähe zu radikalen extrem Rechten.“


Das heißt im Klartext, daß jeder, der die Lehre der Kirche vertritt und nicht für das Recht auf Abtreibung sich einsetzt, nicht die LBTQ- Ideologie vertritt, für die kfd völlig inakzeptabel ist. Nicht nur rechte, schon conservative Katholiken werden hier also aufs ärgste diffamiert, ja jeder der die Lehre der Kirche bejaht.

In der „Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands“ ist so alles Katholische in den Sturmfluten des Feminismus untergegangen.Eine Kirche, die eine solche Organisation unter sich duldet, braucht wahrhaftig keine Feinde mehr! 

Corollarium

Erschreckend ist es, mit welcher Selbstverständlichkeit hier unter dem Selbstbestimmunsgsrecht der Frau das Recht, ihr Kind im Mutterleibe zu töten, verstanden wird. Dürfte dann etwa unter dem Selbstbestimmungsrecht eines Volkes das Recht subsumiert werden, eine ethnische Minderheit im eigenen Staate auszulöschen?



Montag, 8. Juni 2026

Sterben wir aus? Papst Leo XIV zur demographischen Fehlentwickelung in Europa und was Papst Pius XI dazu zu sagen hat

 

 Sterben wir aus? Papst Leo XIV zur demographischen Fehlentwickelung in Europa und was Papst Pius XI dazu zu sagen hat

 

 Der "KI", über Google angefragt erteilte am 8.6.2026 diese Auskunft: "Papst Leo XIV. warnte bei einer Audienz für Mitglieder des Europäischen Parlaments vor den gravierenden Folgen der demografischen Krise in Europa. Er bezeichnete die schrumpfende Bevölkerung und Überal-terung als „drastische Unfruchtbarkeit“ und forderte eine neue Allianz für die Familie, um den demografischen Wandel umzukehren."  Insbesondere kritisierte er die Diskriminierung der Mutterschaft. 

Papst Pius äußerte sich nun in seiner Enzyklika " Quadragesimo anno", zur Soziallehre der Kirche:  "Zunächst einmal ist dem Arbeiter ein Lohn zu gewähren,der für seinen Unterhalt und den seiner Familie ausreicht," Dann heißt es da: "Die Familienmütter sollen ihre Arbeit in erster  Linie zu Hause oder in der Umgebung des Hauses verrichten,indem sie für den Haushalt sorgen.Übelster und mit ganzem Bemühen zu beseitigender Mißbrauch aber ist es,daß die Familienmütter gezwungen werden,wegen der Dürftigkeit der Entlohnung des Vaters außerhalb der häuslichen Wände einen Erwerbsberuf auszuüben und dabei ihre besonderen Aufgaben und Pflichten und vor allem die Erziehung der Kinder zu vernachlässigen."  1

Im ersten Paulusbrief an Timotheus 2,15 wird der Ordo salutis der Frau, grundlegend für die Familienlehre Pius XI, so skizziert: „Die Frau wird aber gerettet werden dadurch, daß sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie bleiben mit Besonnenheit im Glauben und in der Liebe und in der Hoffnung.“ Aus dem Kontext, daß die Frau nicht in der Kirche lehren solle (2,12) ergibt sich, daß sie statt in der Kirche als die Mutter ihrer Kinder die im christlichen Glauben erziehen solle.

Diese drei Texte sind als zusammengehörende zu lesen: Dort, wo die Aufgabe der Frau, ihre Bestimmung zur Mutterschaft verkannt wird und wo sie primär wie der Mann als eine Wirtschaftsfunktion angesehen wird, daß auch sie eine Erwerbstätigkeit ausüben muß, da der Lohn des Ehemannes nicht ausreicht, da kann das Familienleben nicht gedeihen. Die demographische Katastrophe, daß Jahr für Jahr mehr Menschen in Deutschland sterben als geboren werden, ist die Folge dieser Verkennungen.

Die feministische Ideologie mit ihrer Forderung, die Frau von der Mutterschaft zu e-mann-zipieren, ist aber nun nicht der einzige Grund dieser Fehlentwickelelung. Der Kapitalismus duldet es eben nicht, daß die Frau ihre Berufung im Familienleben findet, denn sie soll wie der Mann eine für den Arbeitsmarkt frei verfügbare Arbeitskraft sein. Ein Familienleben über nur ein Gehalt zu finanzieren, das hieße, zu hohe Lohnkosten auf sich zu nehmen!Aber der Kapitalismus bringt auch die ideologische Verklärung der Erwerbstätigkeit mit sich: Aus der Notwendigkeit, dem Zwang zur Arbeit wird das "Recht" auf Arbeit, die Verpflichtung, für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

In letzter Zeit getätigte Umfragen bestätigen dies: Kinder gelten für viele Bürger als nicht mehr finanzierbar, selbst wenn beide Eltern arbeiten gehen!

 

Zusatz:


Das Urgestein des Feminismus, Simone de Beauvoir bringt diese Erkenntnis auf den Punkt: „Keine Frau sollte berechtigt sein, zu Hause zu bleiben und ihre Kinder zu erziehen. Die Gesellschaft sollte anders sein. Frauen sollten diese Wahl nicht haben, gerade weil, wenn es eine solche Wahl gibt, zu viele Frauen diese Wahl treffen werden.“ Zitiert nach dem „Tagespostartikel": „Männer sind anders“ vom 8.3.2025.





1Denzinger/Hünermann, Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lrhrentscheidungen 40.Auflage 2005, Nr.3735.

Sonntag, 7. Juni 2026

Ein Epoche machende Ratschlag eines avantgardistischen Theologen:Ohne Gott und ohne die Bibel!

 

Ein Epoche machende Ratschlag eines avantgardistischen Theologen:Ohne Gott und ohne die Bibel!



Die revolutionäre Parole: „Allein die (hl)Schrift“, auf sie allein sei zu hören war stets eine zweiseitige: Worauf zu hören und worauf nicht zu hören sei.Die Reformation inszenierte sich so einerseits biblizistisch durch das „Allein auf sie“ und traditions- und kirchenkritisch andererseits. Aber Luther setzte nun schon die Axt an wider die alleinige Autorität der hl.Schrift durch seine „Erkenntnis“ der Nichtschriftgemäßheit des Jakobusbriefes!

Soll und kann es für den Menschen außer sich selbst wirklich eine Autorität geben, auf die er zu hören habe? Kath de berichtet: „Lieber auf rationale Argumente setzen. Theologe beklagt >Bibelmissbrauch< in ethischen Debatten.“1

Könnte man diese Aussage noch so verstehen, als wenn hier zwischen einem Gebrauch und einem Mißbrauch der Bibel im ethischen Diskurs unterschieden würde,sodaß nun eine Kriteriologie des Unterscheidens zwischen Ge- und Mißbrauch zu erwarten ist, so klärt uns der evangelische Theologe so auf: „Bibelfeste Christen versuchen oft, ihre Position mit einem passenden Zitat aus der Heiligen Schrift zu untermauern. Für den Mainzer Theologen Michael Roth steht fest: Gerade in ethischen Debatten hat die Bibel nichts zu suchen.“ Ein ironischer Unterton bei der Qualifizierung als bibelfest ist unüberhörbar, polemisch wird das Hören auf die hl.Schrift verzeichnet durch den Vorwurf des Untermauerns: Unabhängig vom Zeugnis der Schrift generierte Erkenntnisse im Raume der Ethik würden nachträglich noch durch Bibelzitate legitimiert.

Aber die Bibel habe in dem ethischen Diskurs „nichts zu suchen“! Das heißt, um es im klaren Deutsch zu formulieren: Gottes Gebote sind für die Ethik nicht nur gleichgültig sondern sind aus der Ethik zu exkommunizieren.

Der Mainzer Theologie-Professor Michael Roth rät Christinnen und Christen dringend davon ab, sich in ethischen Debatten auf die Bibel zu berufen. "In der Ethik sollten wir mit rationalen Argumenten überzeugen, nicht mit Verweis auf die Bibel oder Glaubensinhalte", sagte er dem Evangelischen Pressedienst“. Auch die Glaubensinhalte, nicht nur im Besonderen die Gebote Gottes dürfen keine Rolle mehr in der Ethik spielen, nicht mal als Ersatzspieler. Allein rationale Argumente zählten in der Ethik.

Aus dem reformatorischen: „Allein die Schrift“ wird hier also: „Ganz ohne die Schrift“! Als eine Selbstverständlichkeit wird hier die Bibel und die Glaubensgehalte der christlichen Religion als widervernünftig dysqualifiziert, um dann ein „Allein die Vernunft“ zu proklamieren. „Der Glaube könne das Fundament dafür bilden, wie Menschen die Welt wahrnehmen. Er könne aber keine vernünftigen Gründe für eine ethische Position ersetzen.“- denn der Glaube ist eben widervernünftig.

Daß der Soziologe Max Weber schon herausgearbeitet hat,daß die Wissenschaft von dem was ist keine normativen Aussagen hervorbringen kann,und daß der Philosoph Horkheimer in seiner Kritik der instrumentellen Vernunft dem zustimmte, überliest dieser Ratiogläubige geflissentlich:Hauptsache, die christliche Religion und deren Theologie hält sich aus dem ethischen Diskurs heraus. Denn was könnte schon Gottes Wille mit dem, was wir zu wollen haben, zu tuen haben. Eine gottlose Ethik kann allein eine vernünftige sein!

Aber warum publiziert diese Stellungnahme zur Ethik Kath de- etwa ob einer kryptischen Zustimmung zu einer gottlosen Ethik? 

Zusatz:

Von dem einen Extrem: "allein die Schrift" in das andere: "ganz ohne sie"- es fehlt die maßvolle Mitte!



1Kath de, 6.6.2026.

Samstag, 6. Juni 2026

Ein Bischof auf Abwegen: „Lassen Sie uns die Religion abschaffen, lassen Sie uns Gott abschaffen, lassen Sie uns den Himmel abschaffen.“

 

Ein Bischof auf Abwegen: „Lassen Sie uns die Religion abschaffen, lassen Sie uns Gott abschaffen, lassen Sie uns den Himmel abschaffen.“


Kath net offenbart uns, auf was für Irrwegen ein von Papst Franziskus inthronisierter Bischof wandeln kann, nämlich Bischof Staglianò, der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie. Selbstbewußt erklärt dieser Bischof: „Schließlich sei er ein Bischof und darüber hinaus Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie. Folglich könne er kein häretischer Bischof sein.“1

Der Skandal: Dieser Bischof erklärt das atheistische Lied John Lennons:“Imagine“ für das ‚schönstes Lied der Welt‘.2 In diesem Lied heißt es nun: „Lassen Sie uns die Religion abschaffen, lassen Sie uns Gott abschaffen, lassen Sie uns den Himmel abschaffen.“ Weiter heißt es dann: „Der Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie, Bischof Antonio Staglianò, hat in einem Video auf Instagram John Lennons Lied >Imagine< zu einem „universellen Friedenslied“ erklärt und festgestellt, er stimme dessen zentraler Botschaft weitgehend zu.“

So eigentümlich verdeutet nun dieser Bischof dieses atheistische Kampflied:

Er wolle keine Religion, keinen Himmel und keinen Gott, für die er töten oder sterben müsse, sagte Bischof Staglianò, Präsident der Päpstlichen Akademie für Theologie. Dies habe bereits Jesus Christus verkündet, behauptet er.“

Aber es kommt noch ärger: „Der Bischof behauptete zudem, Jesus habe vor dem Hohenpriester Kaiaphas klargestellt, dass Gott („mein Abba“) nicht für gewalttätige Handlungen im Alten Testament verantwortlich sei – etwa den Tod der Erstgeborenen Ägyptens oder die Befehle an Saul. Stattdessen sei Gott >immer und nur Liebe<.“

Hier lustwandelt ein Bischof in den Spuren einer der gefährlichsten Häresien, die je die Kirche bedroht hat und immer noch virulent ist, die marcionitische, daß der Gott Jesu nicht vereinbar sei mit dem des Alten Testamentes, der Gott Abrahams, Mose etc. Der Erlösergott sei nicht identisch mit dem „Gott“,der die Welt erschuf.Dieser kryptomarcionitische Bischof nun lehrt, daß Jesus sich von zentralen Aussagen des Alten Testamentes über Gott distanziert hätte! Jesu Gott sei eben ganz anders als vieles, was das Alte Testament über ihn aussage.

Dabei versteift er sich auf die Aussage, daß Gott „immer und nur Liebe“ sei! Hierbei verwendet er den schon von dem Reformator Luther angewandten Falschspielertrick, in die Aussage, Gott sei die Liebe, ein „nur“ hineinzuschummeln wie sein Vorbild Luther in das Gerecht- aus-Glauben ein „nur“ hineinschummelte, als lehrte Paulus, daß wir allein nur aus dem Glauben gerechtfertigt werden würden.

Wie dieser Bischof auf die Idee kommen konnte, daß Jesus in seinem Dialog mit dem Hohepriester Kaiaphas sich von diesen Aussagen der Bibel distanziert habe: dass Gott („mein Abba“) nicht für gewalttätige Handlungen im Alten Testament verantwortlich sei „etwa den Tod der Erstgeborenen Ägyptens oder die Befehle an Saul“, dazu müßte wohl der „Geist der Lüge“ befragt werden. So heißt es ja in dem von Marcion so verhaßten Alten Testament: „So hat also, siehe,der Herr in den Mund aller seiner Propheten,die hier sind,einen Geist der Lüge gegeben (spiritum mendacii)“.1.Könige 22,23. Die Bibelkunde ist offenkundig nicht eine Stärke dieses Bischofes, sonst hätte er doch die Vertilgung der ganzen Menschheit durch die Sintflut erwähnen müssen, in der Gott bis auf acht Menschen alle anderen tötete. Der Apostelfürst Paulus predigte gar über die Wohltaten Gottes seinem Volke gegenüber , Apg 13,13-52, : „Und Gott vernichtete sieben Völker in dem Lande Kanaan und gab ihnen deren Land zum Erbe“.(V 19).

Nur was mir gefällt, ist wahr“, so lautet das Credo dieses Bischofes. Damit schafft er nun wirklich die christliche Religion ab, indem er sie in ein Wunschunterhaltungsprogramm transsubstantioniert.

Das Herz dieses Bischofes schlägt eben für einen Atheismus, nicht den plumpen des John Lennon, sondern für einen,der den wahren Gott durch einen von ihm erphantasierten ersetzt. Dieser Surrogatsgott ist aber ein Götze und nicht der Gott Jesu Christi! So wird wirklich die christliche Religion abgeschafft.

Zusatz:

Bezöge sich Nietzsches Dictum:"Wir haben Gott getötet" auf den von Moralisten erphantasierten Gott, dann hat die Bibel diesen Gott schon getötet. 





1Kath net, 6.6.2026:Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘

2Alle folgenden Zitate a, a. O.