Donnerstag, 10. Oktober 2024

Der tiefe Fall einer Ikone aller Gutmenschen – oder ein Aufenhaltsverbot für Greta von Thunberg in Deutschland

Der tiefe Fall einer Ikone aller Gutmenschen – oder ein Aufenhaltsverbot für Greta von Thunberg in Deutschland

CDU will Aufenhaltsverbot für „Judenhasserin“ Greta von Thurnberg“. So stand es auf Kath net am 9.10.2023 geschrieben. In einem Leserbriefkommentar wurde dann dankenswerter Weise noch auf die Lobeshymen auf diese Ikone des Umweltschutzes erinnert: „...Franz Jung, katholischer Bischof in Würzburg, verglich sie mit David, ausgerechnet, mit dem Helden und König Israels. Ob Jung sich heute dafür schämt? Für Heiner Koch, den katholischen Berliner Bischof, zählte Thunberg zu den „echten Propheten“, die eine Gesellschaft brauche. Thunberg und die Demonstrationen der „Fridays for Future“-Bewegung erinnerten ihn „ein wenig an die biblische Szene vom Einzug Jesu in Jerusalem.“ Kochs Vergleich war damals albern, heute berührt er peinlich. Hat er je bei den Gläubigen um Entschuldigung gebeten? Und wird die Universität Helsinki ihr jenen grotesken Ehrendoktortitel der Theologie aberkennen, den sie Thunberg im vergangenen Jahr verlieh?...“

Nun zeigt diese Ikone und fast schon heilig Gesprochene ein ganz anderes Gesicht: Sie demonstriert auf propalästinensischen Antiisraelkundegebungen, zeigt klar, wo sie steht. Für die sie vordem mit Lobeshymen überhäufenden Bischöfe ist das wohl der Supergau, aber sie setzen wohl darauf, daß sich kaum wer noch an ihre enthusiastische Begeisterung für diese Frau erinnern wird. Sie avnciert nun eben zu einer „echten Prophetin“ des Antisemitismus. Nun könnte eingewandt werden, daß eine politische Feindschaft wider den Staat Israels nicht unbedingt eine rassistische, antisemitische ist. So existiert ja eine politische Feindschaft Polens gegen Rußland, aber das ist keine rassistische, aber doch eine reale politische. Aber wo sich die politische Feindschaft mit einem radicalem Islam synthetisiert, kann diese religiös-politische Feindschaft kaum noch von einer rassistischen unterschieden werden: Die politische Feindschaft will die Besiegung und Beherrschung des Feindes, die rassistische wie auch die religiöse den Tod des Feindes.

Aber eine andere grundlegende Frage drängt sich hier auf: Dürfen Meinungsäußerungen, auch wenn sie extremistisch gewaltbefürwortend sind, verboten werden`? Sollten sie verboten werden? Unbestreitbar ist, daß sowohl der Staat Israel als die auch ihn bekämpfenden Palästinenser die Gewalt als ein Mittel der Politik bejahen und sie auch praktizieren. Die sich damit auftuende Frage lautet: Kann hier zwischen einer legitimen und einer illegtimen Gewaltanwendung distinguiert werden? Schaute man retour auf den Ursprung des Konfliktes zwischen dem jüdischen und dem palästinensichen Konflikt, dann ist der Anfang der Streit zwischen dem göttlichen Recht des jüdischen Volkes, das heutige Land Israel für sich zu erobern und die damals dort Beheimateten zu bekämpfen und zu vertreiben. Daß dabei den Einheimischen ein großes Unrecht angetan wurde, kann auch ein oberflächlicher Bibelleser nicht überlesen. Das damals Palästine bewohnende Volk hatte das Heimatrecht auf seiner Seite, das jüdische Gottes Verheißung, daß Gott dieses Land seinem Volke, Israel geben will. Auch der jetzige Konflikt nach der erneuten Gründung des Staates Israels, der immer wieder auch zu einem kriegerisch-militärischen eskalierte und eskaliert, ist die Frucht dieses Urkonfliktes.

So stünden sich zwei rechthabende Konfliktparteien gegenüber und die bittere Wahrheit ist, daß es nie einen friedlichen Ausgleich zwischen diesen Zweien gegeben hat. Etwas Tragisches artikuliert sich so in diesem wohl nie lösbaren Widerstreit. Aus der theologischen Perspektive hat das jüdische Volk ein höheres Recht auf seiner Seite. Deshalb wird aber die Politik des Staates Israel nie rein säkularistisch sein, da das Heimrecht des Volkes Israel, auf dem palästinensischen Boden zu leben, göttliches Recht ist. Nur auch das niederstufige menschliche Recht ist ein Recht, das auch das palästinensische Volk für sich beanspruchen kann. So wie die Vertreibung von uns Deutschen aus unseren ehemaligen ostdeutschen Gebieten nach dem verlorenen 2.Weltkrieg ein ewiges Unrecht ist, so ist auch die Vertreibung der Palästinenser aus ihrer Heimat ein Unrecht.

Die Meinungsfreiheiheit ist nun ein hohes Gut, das jeder für sich selbst gern beansprucht, aber genauso gern den Andersmeinenden abspricht: „Was für mich unzumutbar ist, das darf öffentlich nicht geäußert werden!“ Dieser Standpunkt ist selbstredend der Tod der Meinungsfreiheit. Wer nun begeistert der Forderung zustimmt, daß diese Ikone des Umweltschutzes nun nicht mehr in Deutschland auftreten darf, darf sich dann nicht wundern, wenn morgen Feministin ein Auftrittsverbot von Abtreibungsgegnern fordert oder von „rechten“ Politikern. Was eine „Haßrede“ zu einer Haßrede macht, ist so unklar, daß mit dieser sehr schwammigen Begrifflichkeit fast jede oppositionelle Rede als eine inakzeptable abqualifiziert werden kann. Aus der theologischen Perspektive muß dazu aber gesagt werden, daß Gott selbst dem Teufel ein Rederecht im Paradiese zubilligte, er durfte als eine Schlange maskiert frei seine Meinung äußern. Wer nun stattdessen die Meinungsfreiheit von ihm Zuwideren abschaffen möchte, der darf sich somit nicht wundern, wenn sie ihm dann auch abgesprochen wird. So dürfen auf der CSD-Demonstration in München, die eine für die Toleranz und Vielfältigkeit sein will, CSU-Politiker nicht auftreten, da sie nicht links sind! Hier wird eben mustergültig eine Toleranzideologie zelebriert, die alles den Akteuren Mißliebige ausschließt. Die größte Zumutung der Meinungsfreiheit ist eben, daß es zu ertragen ist, daß anders Meinende auch das Recht haben, ihre Meinung zu allem zu äußern. Das provoziert den Willen zur Limitierung dieser Freiheit, um im besten Falle dann nur noch die eigene Meinung zu erlauben. Das ist dann die Meinungsfreiheit in einer Diktatur.







































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