Der Totalausverkauf der Kirche schreitet voran! Die neue Grundordnung der kirchlichen Dienste
In dem Jubelstandpunktkommentar:“Die neue Grundordnung hilft beim Fachkräftemangel in den Kitas“ vom 24.10.2024 ist zu lesen: „In der Grundordnung heißt es aber jetzt – Gott sei Dank: "Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung." So können "alle Mitarbeitenden unabhängig von ihren konkreten Aufgaben, ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform Repräsentantinnen und Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein". Also auch evangelische, muslimische oder konfessionslose Erzieherinnen.“ Ist also das den Menschen Dienen die Repräsentation der unbedingten Liebe Gottes zu den Menschen? Wenn diese unbedingte Liebe Gottes gleichermaßen von Christen und Anhängern jeder anderen Religion und auch von Atheisten repräsentiert werden kann, dann kann allein die Praxis Dienens diese Repräsentation sein.
Damit wird auch ausgeschlossen, daß die Mitarbeiter selbst gemäß der Lehre der Kirche ihr eigenes Leben führen sollen.Man entbindet damit die im caritativen Bereich Tätigen von der Morallehre der Kirche, es reiche halt, daß sie ihre Arbeit gut verrichten. Wie können dann aber die so ihre Arbeit gut Verrichtenden Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes sein, wenn für sie gilt, daß für sie die Morallehre der Kirche unverbindlich ist? Das wäre doch nur möglich, wenn die Morallehre der Kirche nichts mit dieser unbedingten Liebe Gottes zu tuen hätte.Das ist offenkundig die Meinung der neuen Grundordnung der kirchlichen Dienste vom 22.10. 2022.
Auf den ersten Blick geht es hier um eine pragmatische Lösung des Problemes, daß es zu wenig für den kirchlichen Dienst Qualifizierte gibt, die der Katholischen Kirche angehören.Die Lösung lautet: Dann verzichten wir eben auf eine Mitgliedschaft in der Kirche und erklären, daß es uns als der Kirche Jesu Christi gleichgültig sei, wie es die Angestellten mit der Religion halten und ob sie die Morallehre der Kirche bejahen. Wer also sein Kind in eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten im kirchlicher Trägerschaft schickt, darf nicht mehr davon ausgehen, daß das dort tätige Personal ein positives Verhältnis zum katholischen Glauben aufweist, oder daß gar die christliche Religion katholisch ausgedeutet hier vermittelt werden soll. Das Personal übt allein wie das Personal in jedem weltlichen Kindergarten bzw in jeder Kindertagesstätte auch seine Arbeit professionell gut aus. Mehr nicht. Nur soll diese berufliche Professionalität den zu betreuenden Kindern gegenüber schon die Repräsentation der unbedingten Liebe Gottes zu den Menschen sein.
Theologisch
formuliert heißt das, daß es Gottes Liebe zu uns Menschen
gleichgültig sei, wie wir uns zu dieser verhalten. Diese völlige
Vergleichgültigung der Gretchenfrage: „Wie hältst Du es mit der
Religion“ ist das Charakteristische dieser neuen Dienstordnung, daß
selbst die Kirche den Glauben für bedeutungslos erklärt.Oder anders gesagt: Der christliche Glaube wird reduziert auf die Aussage, daß Gott jeden Menschen bejahe,sodaß die einzige Praxis des Christen und der Kirche der Humanismus ist. Aber was soll man von einer Kirche halten, die ihre eigene Morallehre für ihre eigenen Mitarbeiter als nicht verbindlich herabstuft.
Es bedarf nun keiner prophetischen Begabung, um vorauszusehen, daß diese hyperliberalistische Dienstordnung nun doch nicht so tolerant gemeint ist, wie sie auf den ersten Blick scheinend daherkommt. Wer in einer Kindertagesstätte oder in einem Kindergarten arbeiten möchte, aber einer rechten Partei angehört oder mit einem Rechten befreundet, verlobt oder gar verheiratet ist, wird gewiß nicht in einer kirchlichen Einrichtung arbeiten dürfen, nicht mal ehrenamtlich, selbst wenn er ein praktizierender Katholik sein sollte. Der völligen Verliberalisierung durch die Vergleichgültigung der Religion widerstreitet nun die Dogmatik der politischen Korrektheit als ein ein Religionssurrogat, die klar zwischen den Gutmenschen und den Bösen unterscheidet: Nur die Gutmenschen dürfen in der Kirche arbeiten:Lieber eine Schariaverehrerin als eine patriotisch gesonnene Kindergärtnerin!
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