Samstag, 29. Februar 2020

Zum Selbstbestimmungsrecht und seinen Grenzen

Für den Regensburger Bischof Voderholzer ist das  Urteil des Bundesverfassungsgerichts über „selbstbestimmtes Sterben“ - eine Gefahr, "dass das gesellschaftlich weit verbreitete Pochen auf „Selbstbestimmung“ umschlage in eine totalitäre Fremdbestimmung". Kat net 27.2.2020. Dies Argument ist so sinnvoll wie die Behauptung, daß seit dem es das allgemeine Wahlrecht gäbe, in der Demokratie die Wahlen unfrei verliefen, weil doch die Staatsbürger faktisch alle manipuliert ihre Stimme abgäben, ja daß die Freiheit grundsätzlich von uns Menschen nur zum Sündigen mißbraucht würde, sodaß es am besten wäre, wenn alle Freiheitsrechte abgeschafft werden würden. 
Der Begriff des selbstbestimmten Sterbens setzt nun voraus, daß jeder Mensch, auch über sein eigenes Lebensende frei entscheiden dürfe und notwendigerweise mit der Einschränkung, dabei nicht andere schädigen zu dürfen- zur Veranschaulichung: Ein Flugzeugpilot darf nicht seinem Leben ein Ende setzen, wenn er um dieses Zieles willen ein Flugzeug mit Passagieren zum Absturz bringt. 
Seitdem der Freitod nicht mehr Bestandteil des Strafgesetzbuches ist, so daß gescheiterte Suizidversuche bestraft wurden, ist faktisch der Freitod eine staatlich erlaubte Handlung. 
Nun können Vertreter der christlichen Religion oder aber auch andere diese faktische Erlaubnis zum Freitod als moralisch verwerflich verurteilen, aber das ändert nichts daran, daß der Freitod staatlich erlaubt ist und daß daraus nun das Bundesverfassungsgericht die Konsequenz zieht, daß so auch eine Beihilfe zum Freitod nicht als unerlaubt qualifiziert werden kann, auch nicht von gewerblichen Anbietern. Sie bieten ja nur eine Hilfe an zu einer an sich von staatswegen erlaubten Handlung. 
Das Bundesverfassungsgericht stellt somit nur klar, daß der, der freiwillig seinen Tod wünscht, dafür auch Hilfen von anderen anfordern und annehmen darf, um so dies sein Recht zu realisieren und daß damit es auch nicht verboten werden kann, solch eine Hilfe anzubieten, auch gewerblich. 
Nun könnte und muß nun auch der Einwand erhoben werden, ob hier dies Gericht den Staatsbürgern ein Recht zubilligt, das ihm nicht zukommt. Ein Beispiel für so eine Grenzüberschreitung, daß der Staat faktisch etwas erlaubt, was nicht erlaubbar sein darf, ist die faktische staatliche Erlaubnis zur Kindertötung im Mutterleibe, auch wenn offiziell weiterhin die Unerlaubtheit bekundet wird, aber durch den Verzicht einer Bestrafung der Kindestötung im Mutterleibe faktisch dies Töten erlaubt wird. Hier ist der Bereich des legitimen Selbstbestimmungsrechtes unzulässig ausgedehnt worden, weil nun die Mutter über das Leben eines anderen Menschen, ob er weiterleben darf oder nicht, entscheidet, wenn es noch in ihrem Mutterleibe ist. Damit wird dem Kinde im Mutterleibe sein elementarstes Menschenrecht, das zu leben, abgesprochen, indem dies Recht der Willkür  der Mutter unterworfen wird.  
Das Selbstbestimmungsrecht kann sich nur auf das je eigene Leben beziehen. und kann auf keinen Fall das Recht inkludieren, anderen ihr Lebensrecht abzusprechen. (Daß in bestimmten Fällen das Töten anderer erlaubt ist, auch moraltheologisch, kann nicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung legitimiert werden, sondern wird etwa durch den Sonderfall des Krieges oder vom Begriff der gerechten Strafe her begründet.)Aber das Selbstbestimmungsrecht wird nicht überschritten durch das Erlauben des Freitodes als Bestandteil dieses Selbstbestimmungsrechtes. In diesem Falle kann staatlicherseits weder der Freitod noch eine Beihilfe zum Freitod als unerlaubt qualifziert werden, der Freitod kann dann nur von Vertretern beliebiger Moral, auch der christlichen als unmoralisch verurteilt werden. Aber diese Qualifizierung kann der Rechtsstaat, der seinen Bürgern das Selbstbestimmungsrecht zubilligt als Menschenrecht, nicht als staatliches Gesetz übernehmen.
Die Behauptung, daß ein Recht auch mißbräuchlich praktiziert wird, ist ein äußerst fragwürdiges Argument gegen dies Recht, denn dann könnte aus politisch korrekter Sicht ja auch jedem AfD-Wähler das Wahlrecht entzogen werden, weil er es ja offensichtlich mißbraucht, zumal er ja genauso offensichtlich nur durch die rechte Propganda und Demagogie zu dieser Fehlwahl verleitet worden ist. In allen Fällen, wo Menschen eine freie Wahl treffen,kann nämlich der Vorwurf erhoben werden, daß sie nicht wirklich frei sich entschieden hätten, sondern manipuliert, sodaß es am besten wäre, alle Freiheitsrechte abzuschaffen, um die Staatsbürger vor einem Mißbrauch ihrer  Rechte zu schützen.

Es ist aber nicht zu übersehen, daß gelegentlich in der Katholischen Kirche eine solche Position vertreten wird, wenn von der Mutter Gottes ausgesagt wird, daß sie ob der Fülle der Gnaden nicht sündigen konnte. Damit werden ihre faktisch nicht nur alle Verdienste abgsprochen, denn wenn sie nicht anders konnte als immer das Gute zu tuen, dann ist das kein verdienstliches Wirken Mariä sondern somit wird von ihr ausgesagt, daß sie keinen freien Willen hatte, also daß sie unfrei war; sie funktionierte dann wie ein gut programmierter Roboter, aber sie kann dann nicht mehr als die gehorsame Magd des Herren angesehen werden, die sie nur sein kann, wenn sie auch frei zum Ungehorsam war.  Aber gerade aus christlicher Sicht kann das Ideal des Menschen nicht der der durch Gott unfrei gemachte  Mensch sein. Davon zu unterscheiden ist, daß Handlungen, die der Staat nicht bestraft, etwa den Ehebruch, die Kirche sehr wohl als Sünde qualifizieren kann, er wird aber nicht darauf insistieren, den Ehebruch als zu bestrafénde Handlung seitens des Staates zu qualifizieren.
 

Freitag, 28. Februar 2020

Ein feiger Angriff auf die Katholische Kirche

"Feige: Kirchliche Lehre und Strukturen immer wieder aktualisieren",so faßt katholisch de das Deformprogramm des Bischofes Feige prägnant zusammen. (27.2.2020)Gott offenbare sich in der Geschichte immer wieder, auf diese Zeichen habe die Kirche zu hören.Also:

"Er setze darauf, dass der Heilige Geist in den Zeichen der Zeit wirke – in der Krise der Kirche und in den Aufbrüchen, die sich abzeichneten. "Wir dürfen dieses Wirken in der Suche nach einer lebensnahen Sexualethik erkennen, in der Suche nach überzeugenden Vorstellungen und Formen priesterlichen Lebens, in der Frage, wie Frauen ihre Charismen einbringen können und wie sich das kirchliche Leben überhaupt gemeinschaftlicher gestalten lässt", betont der Bischof." Wenn die Stimme des Zeit-Geistes identisch wäre mit der Stimme des Heiligen Geistes, dann und nur dann ergäbe diese Aussage einen Sinn. Theologisch formuliert: Der Heilige Geist wird nicht mehr verstanden als der der Heiligen Dreifaltigkeit, sondern als ein relativ selbstständiger, der so auch neue Wahrheiten offenbaren kann, die der bisherigen Offenbarung und Lehre der Kirche widersprechen. Gott korrgiere halt so seine Irrtümer, bzw. stelle klar, daß auch offenbarte Wahrheiten einer Haltbarkeitsgrenze unterworfen veraltern können. Die Kirche müsse so- eigentlich nennt man das Privatoffenbarungen - auf diese hören, gerade weil in ihnen der Heilige Geist Gottes aktuelles Wollen offenbare, wenn das Alte veraltet sei. So aktualisiert Gott eben stets seine Wahrheiten und dem hat die Kirche zu folgen. Nur daß jetzt anstelle der Privatoffenbarungen der Zeitgeist getreten ist, in dem Gott sich aktualisierend offenbart.

Aber das kann auch einfacher gesagt werden: die Morallehre muß lebensnäher werden. Das meint einfach, wenn die Christen Gebote Gottes nicht mehr halten, nicht mehr halten wollen, dann sind eben die Gebote Gottes zu ändern, denn die Kirche mit ihren Lehren und wohl auch Gott selbst müssen sich eben an der realen Lebenspraxis orientieren. Es darf nichts gelehrt werden, was nicht gehört werden will.  

Im Kern ist dies ein Produkt des Geistes der Ängstlichkeit, der die Kirche seit dem 2.Vaticanum beherrscht: Wir dürfen doch nicht unsere alten Wahrheiten weiterhin lehren, wenn die Welt sie nicht mehr hören will! Aus Angst vor dem Protestantismus wurde so das vorbereitete Schema zur Mariologie reprobiert, nicht etwa weil es theologisch bedenklich gewesen wäre, sondern nur, weil das man den Protestanten nicht zumuten wollte. Eine Kritik des kommunistischen Atheismus wurde so auch nicht verfaßt, weil man Rücksicht nehmen wollte auf die Gäste der Russisch-Orthodoxen Kirche, denen eine solche kritische Erklärung in ihrer Heimat Probleme bereitet hätte. Es hält sich zudem das Gerücht, daß die Umkehr in der Frage, wie steht die Kirche zur Religionsfreiheit, die vordem von ihr abgelehnt wurde, sich einer Intervention der Benai Berit (einer jüdischen Freimaurerloge) verdanke, die eine Bejahung der Religionsfreiheit als die Bedingung für den christlich- jüdischen Dialog benannte. 

Dieser Ungeist der Ängstlichkeit, des Sichanpassens, Niemanden etwa ihm Anstößiges lehren wollen ist nun der Geist der Kirche geworden, der sie bestimmende.Wenn der Apostelfürst Paulus schreibt: Wir dagegen verkündigen Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein empörendes Ärgernis, für Heiden eine Torheit, so ist das für die Kirche seit dem Reformkonzil die Sünde wider den Hl. Geist, denn niemals dürfe die Kirche etwas lehren, was als Ärgernis oder als Torheit empfunden werden könne.

Donnerstag, 27. Februar 2020

Kirche ohne Gott und ohne Jesus Christus-oder Ökofasten

 Kann es das denn geben, christliche Kirchen ohne Gott und ohne Jesus Christus? Wer hier sich sicher ist, daß es das nicht geben könne, der lese diesen "Fastentext", den ich hier vollständig wiedergebe:
 So viel du brauchst ...Fasten für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit tut Leib und Seele gut: Spüren und erleben, was ich wirklich brauche, was wichtig ist für ein gutes Leben im Einklang mit der Schöpfung.lässt Herz, Hand und Verstand anders und achtsamer mit der Schöpfung und den Mitgeschöpfen umgehen. weitet den Blick, bereitet auf Ostern vor, verändert mich und die Welt.Mit dieser Fastenaktion stellen wir uns in die christliche Tradition, die in der Zeit vor Ostern des Leidens gedenkt und bewusst Verzicht übt, um frei zu werden für neue Gedanken und andere Verhaltensweisen. Der Klimawandel verursacht Leiden, denn er gefährdet das Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen. Klimaschutz macht Verzicht erfor-derlich. Aber immer wieder ist es ein Gewinn, wenn es gelingt, alleine oder in der Gemeinschaft das Leben klimafreundlicher zu gestalten

Wer hat diesen Fastenunsinn produziert und wer unterstützt ihn:

So viel du brauchst ...Fasten für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit IMPRESSUM Klimafasten ist eine gemeinsame Initiative von: Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, www.kirchefuerklima.deEvangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg,www.umwelt.kirche-oldenburg.deBremische Evangelische Kirche, www.kirche-bremen.deEvangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers,www.kirche-umwelt.deDiözesanrat der Katholiken im Bistum Hildesheim,www.dioezesanrat-hildesheim.deEvangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesischeOberlausitz, www.ekbo.de/umweltDiözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin,www.dioezesanrat-berlin.de/klimafastenEvangelische Kirche von Westfalen,www.klimaschutz-ekvw.deLippische Landeskirche, www.lippische-landeskirche.deEvangelische Kirche im Rheinland, www.ekir.de/umweltEvangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck,https://www.ekkw.de/service/umwelt.phpEvangelische Landeskirche in Baden, www.ekiba.deEvangelische Landeskirche in Württemberg,www.umwelt.elk-wue.deBistum Eichstätt, www.bistum-eichstaett.de/umwelt/Diözese Rottenburg-Stuttgart, https://umwelt.drs.de/umwelt-klimaschutz-nachhaltigkeit.htmlHerausgegeben von: Haus kirchlicher Dienste der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversArbeitsfeld Umwelt- und KlimaschutzArchivstr. 3, 30169 Hannoverkarnagel@kirchliche-dienste.deRedaktion: Maria Karnagel und Ulrike Wolf (V.i.S.d.P.), Projektteam.Die Fastenaktion basiert auf einer Konzeption des Amts für Mission, Ökumene und kirchliche Weltverantwortung sowie des Instituts für Kirche und Gesellschaft der Evangelischen Kirche von Westfalen

Die  diesen Traktat produziert haben und ihn unterstützen beweisen hiermit, daß ihnen jegliches Verständnis der religiösen Praxis des Fastens fehlt und daß sie stattdessen daraus eine dürftige Politaktion machen, ganz im Grünen Zeitgeist. Und da paßt eben der christliche Gott und Jesus Christus nicht hinein, drum lassen die Verfasser ihn einfach weg. Fasten im religiösen und gerade auch christlichem Sinne ist etwas anderes: a) setzt es die Sündenerkenntnis voraus, ich/wir haben gesündigt, b) setzt das Wissen voraus, daß Gott die Sünder ob ihres Sündigens bestraft, jetzt oder im Endgericht, und d) daß Gott auch ein gnädiger Gott ist, so daß, wenn der Sünde sein Sündigen bereut, sich selbst Bußwerke auferlegt und dazu gehört das Fasten als Verzicht auf ihm Guttuendes, Gott ihm ob der Reue und der Bußwerke seine Sünde vergibt und ihn so nicht straft. Der Sünder bestraft sich mit den Bußwerken selbst und Gott erkennt dann diese Werke als genügend an, um auf sein Strafen zu verzichten. Gottes Gerechtigkeit müßte dabei verlangen, daß die Schwere der Bußwerke die Schwere der Sünde ausgleicht- man denke an eine Waage, in der einen Schale das Gewicht der Sünde, in der anderen das Gewicht der Buße- ist das ausgewogen, ist der göttlichen Gerechtigkeit Genüge getan. Als gnädiger Gott nimmt Gott aber im Vergeich zur Schwere der Sünde schon leichte Bußwerke als hinreichend an, oder es könnte gesagt werden, daß er die Schwere des Kreuzes Christi dann mit auf die Waage des Bußwerkes hineinlegt, sodaß so der göttlichen Gerechtigkeit Genüge getan wird.  
Der obige Text zum Klimafsten hat so mit der religiösen und auch christlichen Praxis des Fastens überhaupt nichts zu tuen, man könnte ihn nicht einmal als häretisch qualifzieren. Es ist schlimmer, viel schlimmer, es ist das Bekenntnis der Gottlosigkeit der Unterzeichner.

Katholish de berichtet dazu am 23.2.2020:
"Die Brandenburger CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hat die von elf evangelischen Landeskirchen und vier katholischen Bistümern organisierte Aktion "Klimafasten" kritisiert. In der unter dem Titel "So viel du brauchst" überschriebenen Broschüre zu der Veranstaltung komme Jesus Christus nicht vor, schrieb die Potsdamer Politikerin am Sonntag in ihrem wöchentlichen Newsletter". Aber katholisch de weiß, wie man politisch korrekt solche Kritik erledigt:Die Kritikerin gehöre zum conservativen Flügel der CDU. Das sind eben Unanständige, Schmuddelkinder, die man nicht grüßt und mit denen man als Anständiger keinen Kontakt unterhält.

Dafür erklärt Katholisch de am selben Tage, was dies quasi offizielle Organ der Deutschen Bischofskonferenz für Fasten hält:  "In der Fastenzeit wollen wir uns ganz auf Gott und den Glauben konzentrieren. Das geht am besten, wenn wir uns durch möglichst wenig ablenken lassen. Der richtige Name der Fastenzeit ist die "österliche Bußzeit". Das Wort "Buße" hat etwas mit "besser" zu tun: Denn in der Fastenzeit wollen wir besonders gut für Gott sein. Fasten hat deshalb auch etwas damit zu tun, Sachen erstmal nicht mehr zu machen, die nicht unbedingt gut für einen sind: Schokolade essen, Auto fahren, lange fernsehen, rauchen oder Alkohol trinken."

Immerhin weiß man hier noch, daß das Fasten etwas mit Gott zu tuen hat! Aber dann wird es wirr:
a) sollen wir uns nicht von Gott ablenken lassen und das tuen wir, b) indem wir auf für uns nicht Gutes verzichten! Schokolade essen und Alkohol trinken sei für den Menschen etwas ihm Nichtgutes und deshalb verzichtet er darauf in der Fastenzeit (warum soll der Mensch eigentlich nur in der Fastenzeit auf ihn Schädigendes verzichten?)Und dadurch werden oder sind wir Gott gut? Buße heißt also, auf mich Schädigendes zu verzichten! Wenn also einst streng gefastet wurde, man nahm nur trockenes Brot und Wasser zu sich, dann deshalb weil Aufschnitt auf dem Brot, etwa Käse oder Wurst,und Tee und Wein statt Wasser dem Menschen nicht gut tut! 
Das Gegenteil ist wahr: Der Fastende verzichtet auf für ihn Gutes als Sühne für sein Sündigen! Aber von Sünde hat man auf Kath de wahrscheinlich noch nie etwas gehört, außer von Verstößen gegen die Politische Korrektheit als Unmoralisches. Aber was für ein Gott ist denn hier gemeint? Der Gott Jesu Christi sicher nicht, denn der sagt zum Sünder: Kehre um, tue Buße! und nicht: Jeder tue sich Gutes und unterlasse  das ihm Nichtgute. Für diese Aufforderung bedarf es keinen Gott, das sagt sich jeder vernünftige Egoist auch.

 

Mittwoch, 26. Februar 2020

Irritierendes zu Jesu Morallehre- Lohn?

Im Sonntagsevangelium (23.2.2020) lesen wir diese Aussage Jesu Christi: Wenn ihr nämlich nur die liebt,die euch lieben, welchen Lohn könnt ihr dafür erwarten. Mt 5,46. Die heutige Durchscchnittspredigt kaprizert sich dann auf das Gebot der Feindesliebe, deklariert, daß das zwar schwer zu praktizieren sei, aber uns doch möglich sein müsse, denn sonst hätte Jesus doch die Feindesliebe nicht geboten. In der Regel sieht die Lösung dann, alltagspraktisch orientiert so aus, daß aus dem zu liebendem Feinde ein mir unangenehmer Mensch wird, sodaß es gälte, die negativen Gefühle ihm gegenüber zurückzustellen, um dann auch und gerade in dem „Feinde“ Liebenswürdiges wahrnehmen zu können. Ausgespart wird dabei in der Regel eine Reflexion über, was denn hier: „lieben“ bedeutet. Als Einforderbares und Anordnerbaresbares kann hier selbstredend die Liebe nicht das Gefühl der Liebe meinen, sondern der Wille, wem Gutes tuen zu wollen.
Aber was wird denn so ausgespart? Erstmal, der Grund, warum den der Christ seinem Feinde Gutes wollen soll ! Denn nicht wird hier gemeint, daß durch Gutestuen der Feind aufhört, Feind zu sein, als wäre das Gebot der Feindesliebe gegeben worden, um so die Feindschaft in der Welt durch Liebe zu überwinden. Wer nur die liebt, die ihn lieben, der darf keinen Lohn dafür erwarten, Lohn ist nur zu erhoffen, wenn der Christ mehr tut als jedermann, daß er eben seine Feinde liebt.
Lohnmoral, ist das nicht eine unterchristliche Vorstellung, soll doch das Gute, nur weil es das Gute ist, getan werden. Unbestreitbar ist aber, daß Jesus Christus selbst eine Lohnmoral predigt, sodaß diese so nicht unter- oder vorchristlich sein kann. Von welchem Lohn spricht hier Jesus? Der Kontext der Bergpredigt, daß hier Jesus den Psalm 15 auslegt: „Die Bedingungen für den Eintritt ins Heiligtum“ in der Einheitsübersetzung betitelt, zeigt an, daß es um einen Lohn im ewigen Leben oder um den Lohn des ewigen Lebens geht. Da es nach Jesu Offenbarung Kleine, Kleinste und Größere im Himmel geben wird, (Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute also, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich Mt, 5,18) könnte das so gedeutet werden, daß die Großen die mit viel Verdienst, die Kleineren die mit wenig Verdienst sind. Oder aber es ist so gemeint, daß der Verdienst der Eintritt in das Reich Gottes ist, sodaß der ohne himmlischen Lohn der vom ewigen Leben Ausgeschlossene ist. Es sei erinnert an die Kernaussage der Bergpredigt: Wenn eure Gerechtigkeit nicht weit größer ist als die der Schriftgelehrten und der Pharisäer, werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen. Mt 5,20. Die ausreichende Gerechtigkeit belohnt also Gott im ewigen Leben oder mit dem ewigen Leben, lautet so das vorläufige Resümee, ich halte aber ob der Vorlage, dem Psalm 15 es für wahrscheinlicher, daß mit dem Lohn der Eintritt in das Reich Gottes gemeint ist. Aber Mt 5,18 könnte für die Alternative in Anspruch genommen werden.
Das ist nun das Problem für eine moderne Predigt über die Bergpredigt, denn die zeitgenössische Theologie hat sich- trotz Jesu Christi in diesem Punkte sehr klaren Lehre- vom Lohngedanken Abschied genommen, um das Reich Gottes als Umsonstangebot für jedermann zu verramschen. Das Reich Gottes, der Eintritt ist umsonst, man muß nur hineinwollen. Das soll dann die göttliche Gnade sein. Aber wozu dienen dann noch die von Jesus selbst gelehrten Einlaßbedingungen in das Reich Gottes? Sie sind somit schlicht und einfach überflüssig geworden; sie können nur noch einen Sinn machen als etwas utopistisch formuliertes Programm zur Humanisierung der Welt: Wenn alle lieb zueinander wären, ginge es allen auf Erden besser! Nur das ist ganz gewiß nicht Jesu Christi Verkündigung. 

Zusatz- ein sehr irritiernder: Wenn unter Liebe nicht das Gefühl der Liebe gemeint ist, sondern der Wille, Gutes wem zu tuen, und das auch dem Feinde gegenüber, so könnte ein Christ, wenn er den anzeigt, der ihn beraubt hat und so sein Feind ist, ihm Gutes tuen, weil so der Feind zu seiner gerechten Strafe kommt und das ist gut. Auch könnte die verhängte Strafe den Täter davon abhalten, noch mals andere zu berauben, da er dann wieder mit einer Bestrafung zu rechnen hat. Aus dem Gefühl der Liebe heraus aber so zu handeln, das wäre widersinnig, denn das widerstreitet der Liebe, die nicht strafen will. 

Dienstag, 25. Februar 2020

"Verstehst Du auch, was Du liest?"

Diese Frage dürfte eine kleine Irriation hervorrufen, denn im Regelfalle verstehe ich doch, was ich lese, ob ich nun an den Roman denke, den ich gestern las, oder die von mir angeklickten Internetseiten oder die eingegangene ePost. Ein kleines Experiment: Verstehst Du den Satz: „Ich ging zur Bank“? Es kam stets die selbe
Antwort: Ja, manchmal mit befremdlichen Unterton, warum denn so eine simple Frage gestellt wurde. Aber die Nachfrage, habe der so Gefragte dabei an eine Geld-Bank oder eine Sitz-Bank gedacht, verblüffte dann doch sehr: „Ich habe den Satz verstanden, weiß aber nicht zu sagen, an welche Bank ich gedacht hatte, an die Geld- oder an die Sitzbank!“ Aber es ist doch ein Riesenunterschied, ob ich zu einer Sitz- oder zu einer Geldbank ging. Genau genommen ist dieser Satz so nicht verstehbar und doch urteilten alle Befragten, daß sie ihn verstanden hätten.
Verstehen wir so, wie wir meinen, diesen Satz verstanden zu haben, auch viele andere Aussagen, daß wir sie faktisch nicht verstehen, nur meinen, sie zu verstehen? Wir leben in einer Medien- Text- und Bilder-Welt mit vielen Aussagen, aber verstehen wir das Ausgesendete auch. Nehmen wir eine weitere einfache Aussage: „München schieß t in der 89. Minute das 1:o.“ Was muß ich alles wissen, um diese einfache Aussage auch zu verstehen? Gewußt werden muß, daß mit München der Fußballverein Bayern München gemeint ist, daß das 1:0 ein Ereignis in einem Fußballspiel meint, nämlich einen erfolgreichen Torschuß, daß Fußball ein Gewinnspiel ist, in dem der Sieg definiert ist mit, daß mindestens ein Tor mehr geschossen sein muß als der Gegner erzielt, daß ein Fußballspiel 90 Minuten dauert mit der Option einer Überspielzeit von in der Regel 1 bis 6 Minuten und es muß eine Vorstellung davon geben, wie viele Tore durchschnittlich in einem Spiel geschossen werden, um einschätzen zu können, wie wahrscheinlich es ist, daß Bayern dies Spiel noch verlieren kann, daß die Mannschaft also nach der 89. Minute noch mindestens 2 Tore kassiert.
Nun gibt es Ereignisse in viel komplexer strukturierten Kontexten als ein Fußballspiel. Das hat aber zur Folge, daß dann viel mehr gewußt werden muß, um eine Einzelaussage über ein Teilereignis zu verstehen. Der Äthioper, der gefragt wurde: Verstehst Du, was Du liest? ,antwortete ehrlich: „Wie könnte ich, wenn mich niemand anleitet?“ Apg 8, 30f . Der selbstbewußte moderne Mensch weißt diese Antwort weit von sich, will er doch durch den eigenen Verstand alles selbst verstehen und meint das auch zu können, denkt er nur vernünftig. Aber wie könnte der Verstand, wenn er das Regelsystem Fußball nicht kennt, die Aussage, München schoß in der 89. Minute das 1:0 verstehen? Ist das Regelsystem, daß erst dieser Aussage einen Sinn gibt, aus rein vernünftigem Denken deduzierbar? Könnte aus der Analyse des Begriffes Ball das Regelsystem Fußball als sachgemäßer Umgang mit dem Ball ableitbar sein? Wie sollen dann aber Ausagen über Ereignisse in weit komplexer Strrukturiertem verstehbar sein? In der Regel vermittelt ja die postmoderne Medienwelt Einzelereignisaussagen, ohne daß der Kontext, durch den das Ereignis erst seinen Sinn bekommt, selbst noch vermittelt wird. Oder aber es werden ideologische Deutungen für das Einzelereignis gegeben. So ist ein Deutscher, wenn er einen Ausländer tötet, stets ein Rassist, ein Muslim, der einen Deutschen tötet, stets ein psychisch Erkrankter. Bei deutschen Tätern ist die Tat ideologisch motiviert, bei einem Muslim stets psychisch ohne einen Bezug so dieser Religion.
Oder es wird gar kein Deutungsmuster als Anleitung zum Verstehen der Einzelnachricht angeboten, sodaß ein Meer von unverständlichen Nachrichten entsteht, daß eben die Welt für uns Leser zu einem völlig unverständlichem Gesamttext wird. Die absurde Welt entsteht so. Aber ohne eine Weltanschauung können Einzelereignisse in der Welt nicht begriffen werden, sie werden nur beschrieben phänomelogisch. Aber in Folge des Nominalismus, der Meinung, nur das Einzelne sei und alles andere Darüberhinausgehende, etwa eine Familie, ein Volk, eine Rasse, die Menschheit nur Abstraktbegriffe, die auf keine Realität verwiesen, kann es eigentlich keine Weltanschauung mehr geben und die Religionen, die einst das leisteten, was dann nach der Aufklärung die Weltanschauungen leisten sollten, haben selbst ihre Glaubwürdigkeit verloren, daß sie nur noch im Privatleben gebraucht werden, sodaß sogar die Kirchen die christliche Religion in den öffentlichen Diskurs nicht mehr einbringen, man redet dann nur noch weltlich, um in der Welt verstanden zu werden.
Aber ohne die große Erzählung der christlichen Religion von der Erlösung des Menschen werden auch die Einzelaussagen und Praktiken der Kirche unverständlich, sie verlieren ihre ureigenste Bedeutung. So ihres Gehaltes beraubt, gleichen sie der Aussage: „Ich gehe zur Bank“, sodaß nun der Leser die Freiheit bekommt, sie nach seinem Geschmacke zu verstehen, so wenn etwa aus dem christlichen Bußfasten der Aufruf wird, auf den Menschen Schädigendes zu verzichten, etwa zu rauchen aufzuhören für eine befristete Zeit weningstens. Diese Umdeutung des Fastens ist aber nur möglich, indem dies Tuen aus seinem ihm zugehörigen Kontext herausgenommen wird, und damit es so abstrahiert nicht zu etwas Sinnlosen wird, in einen anderen Kontext neu integriert, etwa in den Gesundheitsdiskurs. Dieser Kontextwechsel ändert dann den Sinn des Begriffes des Fasten. So ist es ja auch mit dem Begriff der Bank. Lese ich: „Vom Wandern ermüdet, ging ich zur Bank“, bekommt der Begriff der Bank seine Klarheit durch diese Kontextualisierung durch den Begriff des Wanderns.Lese ich dagegen: „Um die Einkäufe tätigen zu können, ging ich zur Bank“, bekommt hier der Begriff der Bank eine ganz andere Bedeutung. Ein Verstehen verlangt so immer die Kenntnis des Kontextes, des Ereignises, der dem Ereignis erst seine Bedeutung gibt. Und komplexe Ereignisse erheischen so, um verstanden zu werden, einen religiösen oder metaphysischen, weltanschaulichen Deutungskontext, ohne den uns Ereignisse zu sinnlosen Aussagen werden.

Montag, 24. Februar 2020

Der gute Hirte-eine zeitgenössische Motivkritik

Der gute Hirte, das ist ein Vorstellungskomplex mit einem zwiefachem Sitz im Leben.  Als Königsideologie besagt diese Vorstellung des guten Hirten: Weil ich als König euer guter Hirte bin, habt ihr mir zu gehorchen, denn nur dann wird es euch als Volk gut ergehen, aber diese Vorstellung sagt auch, aus der Perspektive des Volkes gesehen: Wenn du unser König bist, dann hast du uns wie ein guter Hirte zu regieren.Diese Doppeldeutigkeit macht die innere Lebendigkeit dieses Vorstellungskozeptes aus.In der christlichen Tradition ist dann der gute Hirte  auf Gott selbst, im Neuen Testament auf Jesus Christus und dann auf die Bischöfe der Kirche appliziert worden, ohne daß dabei diese Doppeldeutigkeit ganz verschwand. Dem Aufruf zum Gehorsam korrelierte immer auch das Vertrauen Gott und Jesus Christus gegenüber, daß sie uns wie gute Hirten regieren und der Anspruch an die Bischöfe, wie gute Hirten zu regieren.
Eine Herde kann sich nicht selbst weiden, darum setzte Jesus Christus Petrus als den Hirten seiner Kirche ein:  "Weide meine Schafe". (Joh 21,17)
Aber was nun, wenn die Schafe sich nicht mehr weiden lassen wollen und wenn die Hirten nicht mehr gute Hirten sein wollen? 
Der liberale Staat ruft eben seinen Bürgern zu, daß sie selbstverantwortlich ihr Leben führen sollen, daß die Zivilgesellschaft diese und jene Aufgabe zu übernehmen habe, daß eben nicht alles vom Vater Staat zu erwarten sei, daß er alles regle. Das mag gut und zeitgeistgemäß klingen, aber wo so geredet wird, entzieht sich der Staat seiner Aufgabe, für sein Volk da zu sein. Denn das Hirtenmotiv ist eben eine normative Vorstellung für den Staat, wie er zu sein hat. Der demokratisch gestaltete Staat unterliegt dieser Idee des guten Hirten in normativer Hinsicht genauso wie ein monarchisch gestalteter Staat. 
Das Hirtenamt in der Kirche ist ebenso monarchisch, es verlangt auch vom Papst und den Bischöfen, daß sie als gute Hirten regieren. Aber was, wenn die Hirten nicht mehr regieren wollen, wenn sie nur noch moderieren wollen, wenn sie statt zu regieren, Demoskopie betreibend sich treiben lassen von der öffentlichen, der veröffentlichen Meinung? 
Und wenn die Herde, begeistert von den Parolen der Französischen Revolution sich selbst regieren wollend jede Autorität über sich ablehnt? Die Vorstellung vom guten Hirten widerspricht dem demokratischen Geschmack von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. So darf auch Gott nicht mehr regieren, die Geschichte lenken, denn dies Amt hat der Mensch sich selbst in der Moderne  angeeignet. Gott, als Begleiter auf unseren Wegen und Irrwegen, das ist noch akzeptabel, solange klar bleibt, daß der Mensch frei die Geschichte gestaltet. Jeder sei so sich selbst der gute Hirte, aber auch nur für sich, das ist dann das Herzstück liberaler Freiheit, der so Gott wie auch der Staat, gerade wenn sie gute Hirten sind, eine Bedrohung der Freiheit sind. 

Zusatz: Der Synodale Weg ist der Wille zur Enthirtung der Kirche.   

Sonntag, 23. Februar 2020

"Maria 2.0"-Gründerin: Frauenweihe ist nur eine Zwischenlösung

Mit herzerfrischender Klarheit erklärt die Mitbegründerin von „Maria 2.0,“,daß ihr eigentliches Ziel nicht die Weihe der Frau zu Priestern und Bischöfen sei, sondern die Abschaffung der Hierarchie in der Katholischen Kirche: Immer wieder wird die Priesterweihe von Frauen in der katholischen Kirche gefordert. Für die Mitbegründerin von "Maria 2.0" ist das aber nur eine Zwischenlösung. Sie glaubt nicht, "dass Jesus überhaupt eine Priesterschaft aufbauen wollte." Das quasi offizielle katholisch meldete das am 15.2.2020.
Woher weiß diese Frau nur von einem Jesus, der keine Priesterschaft aufbauen wollte und somit auch keine Hierarchie? Sicher nicht aus dem Neuen Testament und auch nicht aus der Tradition der Kirche. Es ist eben ihr Privat -Jesus, den sie sich zusammenphantasiert hat, wobei die Phantasten nicht sehr kreativ vorging. Daß Jesus überhaupt keine Kirche wollte, und schon gar keine hierarische, gehört zum 1x1 des Modernismus, daß Jesus das Reich Gottes verkündet aber als Naherwartung und als das ausblieb gründeten dann seine „Jünger“ die Kirche, die so nur zustande kam, weil Jesus sich mit seiner Naherwartung geirrt hatte.
Wenn es im Alten Bund eine von Gott gewollte Hierarchie und Priester gab, dann ist Jesus eben der Überwinder dieses Gottesbundes. Ein bißchen Marcion klingt da mit, daß eben der Gott des Alten Testamentes, der Opfer und Priester wollte, eben nicht der Gott Jesu ist, denn der will all das nicht. Seltsam nur, daß dieser Jesus nie sagt, daß er den Juden und der Welt einen neuen Gott verkündigt, denn der der hebräischen Bibel sei gar nicht der wahre Gott. Aber, wenn Jesus den Gott des Mose und der Propheten als den wahren verkündet, wie soll er da auf die Idee kommen, daß dieser jetzt keine Priester und keine Hierarchie mehr wolle.
Es bleibt da nur das Argument, daß der Sohn Gottes sich eben völlig geirrt hätte, indem er meinte, das Reich Gottes käme so bald, daß keine Zeit mehr sei für eine Kirchengründung. Nur, wie soll das möglich sein, daß der Sohn Gottes sich so sehr irren konnte? Nein, als Gottes Sohn war ihm ob seiner Allwissenheit die ganze Zukunft bekannt. (Alllwissend zu sein, ist eine notwendige Aussage über Gott, sonst wäre er nicht als Gott gedacht.) Jesus wußte also, daß mit ihm die Zeit der Katholischen Kirche begönne. Er selbst gab ihr mit den 12 Aposteln und dem Petrusamt eine hierarische Struktur. Autokratisch setzte er die 12 und Petrus in ihre Ämter ein ohne jede Mitsprache oder Consultation der anderen Schüler.
Wie hätte Jesus Christus dann noch auf die Idee kommen sollen, daß Gott zwar für den Alten Bund Priester eingesetzt hatte, dem Neuen aber keine Priester gewähren wolle? Erst ein Martin Luther kam auf diese Idee, vor ihm aber sonst keiner. Liegt es da nicht nahe, daß hier Frau Kötter Jesus mit Luther verwechselt? Näher liegt doch der Gedanke, daß, weil Gott dem Alten Bund Priester und eine Hierarchie gab, er nun auch dem Neuen Priester und eine Hierarchie geben will und auch gab! Denn Jesus Christus selbst weihte die 12 Apostel zu Priestern am Gründonnerstag, damit diese in der Kirche das von Gott gewollte Meßopfer darbringen. Es kann kein kultisches Opfer ohne Priester geben. Da nun die Eucharistie von Anfang an als Kultopfer zelebriert worden ist, muß es auch von Anfang an Priester in der Kirche gegeben haben, es sei denn, man folgte auch hier Luther, der eine priesterlose „Kirche“ im 16. Jahrhundert erfand mit der Behauptung, so sei es auch im Urchristentum gewesen.. Das ist aber Luthers Sonderlehre, der dann aber viele gefolgt sind, weil auch sie die Kirche vom Priestertum befreien wollten. Das ist aber antikatholisch und somit stehen wir wieder vor dem Ergebnis, daß die heutige die Katholische Kirche aufmischen wollende Bewegung völlig überflüssig ist, denn alles, was sie erstreben, ist in dem liberalen Protestantismus schon längst Realität. Warum soll also die Katholische Kirche verprotestantisiert werden zu einer Gliedkirche der EKD werden, wenn es doch genug protsantische kirchenähnliche Organisationen schon gibt, in denen Maria 2.0 gewiß eine Heimat finden dürfte, wo sie geistlich schon längst sich beheimatet haben.

Samstag, 22. Februar 2020

Die Eucharistie als Ramschware

Wo die Eucharistie zur Ramschware wird:
"Bei der ersten katholischen Messe in der reformierten Peterskathedrale in Genf seit fast 500 Jahren soll eine "eucharistische Gastfreundschaft" praktiziert werden. Man heiße "all jene willkommen, die sich zum Empfang des Leibes Christi melden", teilte eine Sprecherin des Bischofsvikariats in Genf gegenüber katholisch.de mit." Katholisch de am 19.2.2020. Das meint dann wohl, daß jeder die hl.Kommunion empfangen dürfe,wenn er nur zu ihrem Empfang hinzutritt- also auch Muslime und Atheisten?Der Artikel macht dann aber deutlich, daß an Evangelische gedacht war, nur daß sie nicht direkt eingeladen werden sollten und so verschlimmbesserte man die Einladung zu einer an jedermann.
Und warum soll das nun erlaubt sein? Man habe schon seit langer Zeit eine gute Beziehung zu den Evangelischen der Stadt. Eine gute Beziehung zu wem auch immer erlaubt natürlich selbstverständlich nicht, daß so Qualifizerte die hl. Kommunion empfangen dürfen. Da in Genf zudem die Reformierten die vorherrschende evangelische Confession ist und deren Lehre eine Realpräsenz Christi unter den Zeichen von Brot  und Wein ablehnt, sie also mit dem Munde nur Brot und Wein empfangen, ist diese Einladung noch abstruser, da sonst doch gern behauptet wird, daß Katholken wie Evangeische- aber faktisch nur die Lutheraner- an eine Realpräsenz Christi in den konsekrierten Elementen glauben, und daß das eine Einladung zum Empfang der Kommunion rechtfertge.
Aber als Rechtfertigung dieser eindeutig unerlaubten Einladungspraxis wird dann gar das Kirchenrecht zitiert, aber so:
"Laut Kirchenrecht dürfen generell nur katholisch getaufte Christen die Kommunion empfangen. Angehörige anderer Kirchen können die Eucharistie erhalten, wenn sie "von sich aus darum bitten und in rechter Weise disponiert sind" sowie der Vatikan das erlaubt (Can. 844 CIC)".

Am 28. 7. 2017 zitierte diese Internetseite noch richtig: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844, § 4 CIC). Abendmahl und Eucharistie: Wer darf wo?
Was damals noch richtig zitiert wurde, jetzt wird es völlig entstellend zitiert, nur um diese eindeutig unerlaubte Einladung den Anschein einer Legtimität zu erweisen. Selbstverständlich bezeugen die Protestanten und isb die Reformierten in Genf nicht den Katholischen Glauben und eine Notlage liegt auch in keinster Weise vor.  So verramscht das Bischofssekretariat Genfs die Eucharistie. Das Kirchenrecht und der Glaube der Kirche interessiert  hier offenbar die Leitung der Kirche in keinster Weise. Wozu auch- man macht, was man will, solamge es nur politisch korrekt ist.



Freitag, 21. Februar 2020

Die Frau und das Diakonat-letzter Teil

4.Der Versuch der Purifizierung des Diakonates von allem Priesterlichem


Aber der Emergenzpunkt für eine andere Lösungsstrategie ist schon sichtbar geworden: die so unklar erfaßte Bestimmung des Diakones zur Eucharistie, zum Priesterlichen aufzulösen, um ein nichtpriesterliches Diakonat zu präsentieren, das dann offen für Frauen wäre.
Genau diesen Weg beschreitet Böttigheimer und er handelt sich damit auch die Folgeprobleme dieses Ansatzes ein: Wie kann dann noch von der Einheit des Ordo gesprochen werden und noch univok von einer Weihe?
Böttigheimer präsentiert seinen Lösungsansatz unter der Prämisse, daß Frauen der Zugang zum Priestertum in der Katholischen Kirche erstmal nicht zugebilligt werden kann, auch wenn er eine gewisse Reserviertheit dem gegenüber andeutet.1 In seinem kirchengeschichtlichem Resümee kommt er zu dem Ergebnis, daß es sakramental geweihte weibliche Diakone gegeben habe,, daß sie aber nur einen sehr limitierten Dienst im Vergleich zu den männlichen Diakonen ausgeübt haben. „Im Gegensatz zu den männlichen Diakonen ist ihnen das Taufen und Lehren untersagt.“2 „Allgemein fällt auf, daß die Diakonin im Gegensatz zum Diakon keine liturgischen Funktionen wahrnahm und ihr die öffentliche Lehrtätigkeit verboten wurde“.3
Zum selben Ergebnis kommt Hauke: „ Immer wieder beobachten wir die ängstliche Sorgfalt der Gesetzgeber, die Diakonisse vom Altar fernzuhalten, auf dessen Dienst nur der männliche Diakon ausgerichtet ist.“4 Hier wäre deshalb schon an Böttigheimer kritisch anzufragen, ob bei einer so gravierenden Differenz von männlichem und weiblichem Diakonat überhaupt es legitim sein könne, von einem Diakonat und einer sakramtalen Diakonatsweihe zu sprechen. Unklar ist auch, ob das Frauendiakonat in dieser limitierten Form repristiniert werden soll, oder ob diese Limitierungen aufgehoben werden sollen gegen die gesamte Katholische Tradition. Es muß dann aber auch an das paulinische Lehrverbot der Frau in 1.Tim 2,12 erinnert werden. „Das Lehren“ meint im gegebenen Zusammenhang die amtliche Unterweisung, besonders während des Gottesdienstes.“ 5Männliche Diakone dürfen in der hl.Messe predigen, auch zu Diakonin geweihte Frauen müßten aber schweigen. Hauke urteilt über die Auswirkung dieses Lehrverbotes: „Die Tatsache dieses Gebotes schlägt sich auch in der ungebrochenen Tradition der Kirche nieder, die immer wieder das „Lehrverbot“ für die Frau zitiert und allen Widerständen zum Trotz im Verbot der Priesterweihe der Frau den Willen des Herrn sah.“6 Wenn nun mit der Diakonatsweihe die Berechtigung zur Predigt in der hl.Messe einhergeht, dann ergäbe sich daraus ein Néin zur Frauendiakonnatsweihe. Oder aber es dürfte nur von einem imitierten Diakonat gesprochen werden, einem ohne eine Lehrerlaubnis.


Entscheidender als der historische Rückblick ist Böttigheimer aber seiin dogmatisches Argument. Das 2.Vaticanum habe dazu geführt,daß der Ordo nicht mehr priesterlich verstanden werden dürfe. „Indem der ordo nicht mehr als priesterliches Amt interpretiert werden darf und darum der Diakonat vom Priestertum getrennt werden kann hat das Zweite Vaticanum die Möglichkeit geschaffen, Frauen zum Diakonat zuzulassen“.7 ´(Daß dies Konzil ein solches Verbot ausgesprochen hat, dafür fehlt aber ein Beleg und der Verfasser konnte einen solchen auch trotz intensiver Suche nirgends finden.) Selbst wenn dies Konzil das Amt ausschließlich nichtpriesterlich interpretieren würde, wäre das noch keine Begründung für eine Reprobation der gesamten Katholischen Tradition der Auslegung des Ordo als priesterliches Amt. Völlig unverständlich wäre es dann aber, wenn wirklich das Konzil das priesterliche Amtsvertändnis verboten hätte, warum dann der jetzt gültige Katechismus der Katholischen Kirche das Kapitel: „Das Sakrament der Weihe in der Heilsökonomie“ mit folgender Untergliederung expliziert:
Das Priestertum des Alten Bundes- Das einzige Priestertum Christi- Zwei Arten der Teilhabe an dem einen Priestertum Christi“, worunter der Katechismus das hierarische und das gemeinsame Priestertum versteht.8Mit dieser Tradition übernimmt der Katechismus aber auch das Problem wie denn der Diakon in dieses hierarische Priestertum zu integrieren sei, wenn doch nur der Bischof und der Priester als „sacerdos“ zu bezeichnen sind.“9
Wäre es aber gestattet das Amt nicht mehr priesterlich zu verstehen, trotz der Tradition und der feststellbaren Kontinuität dieser priesterlichen Auslegungstradition in der nachkonziliaren Kirche, dann ergäbe das, das Diakonat von allem Priesterlichem zu purifizieren und es so für Frauen zu öffnen. Aber welche Folgen hätte das für die Einheit des Ordo? Nach Böttigheimer gäbe es dann in einem Ordo
a) ein priesterliches Amt, das des Priesters, ein bischöfliches, von dem nicht bestritten werden kann, daß es am Priesterlichen partizipiert ob der Vollmacht zur Vermittelung der Konsekrationsvollmacht und
b) ein diakonales, das im Kontrast dazu ganz frei wäre von allem Priesterlichem. Und als Untergruppe innerhalb des Diakonates gäbe es dann noch das Frauendiakonat, das ob der Tradition im Gegensatz zum Männerdiakonat nicht zu Predigt und Lehre in der hl.Messe eine Erlaubnis gäbe.


Und es käme hinzu, daß es zwei verschiedene Weihen in diesem einen Ordo gäbe, eine sakramentale, die einen charakter indelibilis einprägt und im Kontrast dazu eine Diakonatsweihe, von der nicht gesagt werden kann, ob sie etwas vermittelt oder einprägt. Eine Diakonatsweihe, die aber keine geistliche Vollmacht vermittelt, kann nicht als sakramentale Weihe angesehen werden.
Böttigheimer schreibt: „Diakon und Priester partizipieren beide am bischöflichen Weihesakrament, aber auf eine eigenständige, ihrem jeweiligen Auftrag entsprechende Weise“,10 aber es gelingt in keiner Weise zu exponieren, wie denn das Diakonenamt, purifiziert von allem Priesterlichem und für Frauen ohne Lehr- und Predigterlaubnis am bischöflichen Weihesakrament partizipiert. Und es fehlt jeder Ansatz, wie denn die Weihe, die diakonale univok mit der bischöflichen zu verstehen sei. Anders formuliert: Wozu braucht ein auf Sozialkaritatives limitiertes Frauendiakonat eine sakramentale Weihe zwecks der Einprägung von geistlichen Vollmachten?
So ist Ziegenaus zuzustimmen, daß um der Einheit des Ordo willen es nicht innerhalb des einen zwei verschiedene Weihen geben kann: ein priesterliche und eine nichtpriesterliche, zwei priesterlich ausgerichtete Weihestufen (die priesterliche und die bischöfliche11) und eine von allem Priesterlichem purifizierte Stufe.12
Resümierend muß so festgestellt werden, daß es Böttigheimer nicht gelingt, die Einheit des Ordo zu wahren. Faktisch kommt bei ihm die zur Diakonin geweihte Frau als außerhalb des Ordo sich befindend zu stehen ohne eine sakramentale Weihe zu empfangen. Denn als sakramental könnte die Frauendiakonatsweihe erst gelten, wenn geklärt wird, welchen unverlierbaren Charakter sie der Frau vermittelt und wie die Frau trotz ihres Ausschlusses vom Priesterlichem und vom Lehrauftrag in der hl. Messe noch als Glied dieses Ordos verstanden werden könne, wenn sie denn geweiht würde. Einfacher wäre es da, die Frauendiakonatsweihe als Sakramentalie zu qualifizieren und in den niederen Ordo zu verorten.
Es muß aber konstatiert werden daß der Emergenzpunkt für Böttigheimers Vorschlag die Unklarheit der Theologie des Diakonates ist: Wie ist das Diakonat in den Ordo integriert und wie ist seine Weihe als sakramentale zu qualifizieren, als eine, die einen unverlierbaren Charakter einprägt?


Die Weihe als Befähigung zur Christusrepräsentation
So soll nun abschließend diese Konzeption grob skizziert werden, da sie einen Ausweg aus dem Problem der Einheit des Ordo aufzeigt und eine klare Antwort zur Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat aus sich heraussetzt. Dieses Konzeption befindet sich wohl noch in statu nascendi ,sie braucht auch für das hiesige Anliegen nicht in Gänze rekonstruiert zu werden, es reichen ein paar Grundbausteine.13
Durch die sakramentale Weihe werden die Geweihten befähigt,Jesus Christus zu repräsentieren. Das sei dann der unverlierbare Charakter. Zu klären ist, ob es gemäß der Dreistufigkeit drei verschiedene Weisen der Christusrepräsentation gibt oder eine, die dann durch die Diakonatsweihe vermittelt zu denken wäre. Durch diese sakramentale Weihe zur Christusrepräsntation befähigt würde so das gesamte Tuen des Geweihten dadurch spezifisch qualifiziert. Der Diakon wäre so nicht mehr durch Laien surrugierbar. Die Diakonatsweihe würde dazu qualifizieren und in der Christusrepräsntation so auch Anteil geben am priesterlichen Christus.
Diese Abbreviatur reicht schon aus, um zu sehen, daß so der sakramentale Charakter der Diakonatsweihe bestimmt werden kann. Die Folgerung ist ebenso klar: Nur ein Mann kann Christus repräsentiere. „andernfalls würde man in eben diesen Diener schwerlich das Abbild Christi erblicken; denn Christus war und bleibt ein Mann.“14 Es muß aber zugestanden werden, daß diese Konzeption noch nicht einen sehr ausgereiften Charakter hat, und so soll es bei der Benennung des Kerngedankens, der der Befähigung zur Repräsentation Christi durch die Diakonatsweihe bleiben, da dieser Gedanke ausreicht, um das hier behandelte Thema abzuschließen: Wenn die Diaknatsweihe als Befähigung zur Christusrepräsentation verstanden würde, als einer spezifisch diakonalen oder als besondere Vollmacht Vollmacht zur Christusrepräsentation, die dem Diakon eingeprägt wird, wäre so der sakramentale Charakter der Diakonatsweihe bestimmt, er wäre bestimmt gemäß der Tradition in Hinsicht auf das liturgisch-priesterliche Handeln und es wäre eindeutig abzuleiten, daß die Frau nicht zulaßbar wäre zur Diakonatsweihe.




6.Die Kirche verweltlichen?
Niemand begründet in seinem Aufsatz: „damit das Wort Gottes nicht in Verruf kommt“ die Forderung der Einführung des Frauendiakonates wie folgt: „Es geht schlicht und einfach darum,daß die Kirche die Basiswerte der jeweils zeitgenössischen Gegenwart, nicht aber die Basiswerte einer vergangenen Gesellschaft zum Modell ihrer Selbstorganisation nehmen muß.“15 Die zeitgenössischen gesellschaftlichen Basiswerte seien Geschlechterpartnerschaft und demokratische Partizipation. Da diese Werte, da sie die jetzt gültigen der Gesellschaft sind, auch unbedingt verbindlich sind für die Katholische Kirche, müsse sie das Frauendiakonat zulassen, weil sie sonst im Widerspruch zu den Basiswerten und Normen der Gesellschaft leben würde.16
Der Hintergrund ist die religionssoziologische Annahme, daß alle Entscheidungen der Kirche, aber auch Jesu Christi nicht nur in der Zeit und im Raume sich ereigneten sondern wesentlich durch diese Zeit mit ihren Vorstellungen bestimmt seien. Deshalb besteht auch der Verdacht, daß selbst Jesu Praxis der Nichtweihe von Frauen eine zeitbedingte Anpassung an die damalige Zeit war und so jetzt, da die Zeiten sich mit ihren Werten und Normen geändert habe, keine normative Bedeutung mehr hat. Dann wäre, wenn das richtig wäre, daß kirchliche Entscheidungen grundsätzlich kontextdeterminiert sind, es richtig, auch jetzt einfach eine Akkomodation an die Jetztzeit zu fordern, wie es hier Niemand vertritt.
Zu fragen ist aber, ob dies ein im theologischen Diskurs legitimes Argument ist. Zu beachten ist dabei, daß es nicht bei der Tatsachenbehauptung einer Beeinflussung durch den Kontext bleibt, sondern daß dies zur Norm erhoben wird: Die Kirche „muß“ sich dem jeweiligen Basiswerten anpassen.17Würde dies Argument konsequent ernst genommen, dann würde dies alle normativen Verbindlichkeiten der hl. Schrift, der Tradition und des Lehramtes auflösen, da alles ob seiner Zeitbedingtheit in sich verändernden Zeiten ihre Normativität verlöre.
In „Ordinatio sacerdotalis“ heißt es dagegen, indirekt gegen eine solche Argumentationsfigur Stellung nehmend: „Wenn Christus nur Männer als seine Apostel berief...ohne sich nach den herrschenden Sítten und nach den durch das Gesetz jener Zeit festgelegten Traditionen zu richten“ und es ist zu fragen, ob diese Verneinung der Zeitbedingtheit der Entscheidung des Ausschlusses der Frau vom Priestertum nicht eine prinzipielle Bedeutung hat, daß das Wesen der göttlichen Selbstoffenbarung in Jesus Christus verdunkelt wird, wenn das Was seiner Offenbarung aufgelöst wird durch die These der Zeitbedingtheit aller Inhalte der Offenbarung Jesu; die Prollongierung dieser These, daß alles normative Handeln der Kirche ebenso zeitbedingt ist und so keine Normativität besitzt, ist ja nur die Konsequenz der Kritik der Offenbarungsinhalte Jesu im Namen der Zeitbedingtheit.


Das Resümee
Es kann wohl gesagt werden, daß das grundlegende Problem das des Verständnisses der Einheit des Ordo ist und wie der Diakon darin zu intgrieren ist. Solange die Einheit als Einheit in Hinsicht auf das Priesterliche verstanden wird, ist die Frau auch auszuschließen vom Ordo, denn das Diakonat ist nur eine Stufe im Ordo, wenn das Diakonat auch am Priesterlichen partizipiert. Konstitutiv zur Einheit des Ordo gehört ein univokes Verständnis derWeihe. Die Weihe vermittelt einen unverlierbaren Charakter in Hinsicht auf das liturgisch-priesterliche Tuen, beim Bischof die Vollmacht zur Weitergabe der Konsekraionvollmacht, beim Priester die Konsekrationsvollmacht selber. An dieser Tradition hat auch das 2.Vaticanum nichts geändert, bei allen Akzentverschiebungen.
Es müßte geklärt werden,welchen unverlierbaren Charakter die Diakonenweihe vermittelt. Vermittelt sie keinen, kann sie nicht im univoken als Weihe des Ordo betrachtet werden. Und es ist zu fragen, ob es überhaupt eine geistliche Vollmacht gibt, die nicht wiederum auf das Priesterliche bezogen ist.
Sollte als Alternative der Verkündigungsdienst als das Spezifische des Ordo bestimmt werden, also die Lehr- und Predigtberufung in der hl.Messe, dann wäre automatisch der Ausschluß der Frau gegeben ob der Tradition des Lehrverbotes. So gesehen ist um der Einheit des Ordo willen zu urteilen, daß so lange die Frau nicht zulaßbar ist für das Priesteramt, sie auch nicht zulaßbar ist zum Diakonat,


Literaturverzeichnis


Böttigheimer , Chrstoph: Der Diakonat der Frau, in: Münchner Theologische
Zeitschrift, 1996, Heft 3, S.253-266 EDS-Verlag


Brinktrine, Johannes: Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen
Kirche, 2.Band, 1962, Verlag: Schöningh


Codex Juris Canonici: 2. Auflage, 1984, Hrsgb: Deutsche Bischofskonferenz


Demler, Sabine: „Priesterlose“ Gemeindeleiung, in: Münchner Theologische
Zeitschrift, 1996, Heft 1 S.65-76, EDS-Verlag
Diekamp, Franz : Katholische Dogmatik, 3.Band, 12.Auflage 1954, Hrsgb:
Jüssen, Klaudius, Aschendorfer Buchhandlung
Faivre, Alexandre: Klerus, Kleriker, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3.Auflage
6.Band, 1997, Sp.131-133. Hrsgb: W.Kaspar, Herder Verlag


Habisch, Andre: Tendenzbetrieb, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3.Auflage
9.Band 1998, Sp.1335, Hrsgb: W.Kaspar, Herder Verlag
Hauke, Manfred: Die Problematik um das Frauenpristertum vor dem Hintergrund
der Schöpfungs- und Erlösungsordnung, 3.Auflage 1991,
Paderborn
Hauke, Manfred: Das spezifische Profil des Diaknates, in: Forum kathoischer
Theologie, 2001, S.81-127, Patloch Verlag
Hauke, Manfred: Ordinatio sacerdotalis, in: Forum katholischer Theologie, 1995,
S. 270-298 , Patmos Verlag
Katechismus der Kathoischen Kirche, 1993,Oldenbourg Verlag


Lederhilger; Severin, Diakonat der Frau- Kirchenrechtliche Konsequenzen, in:
Theologische-Praktische Quartalsschrift, 144 Jahrgang,
1996, S.362-373, Verlag Pustel
Niemand, Damit das Wort nicht in Verruf kommt, in: Theologisch-Praktische
Quartalsschrift 144, 1996, Verlag Pustel


1Böttigheimer, Diakonat der Frau, S.253-266.
2Böttigheimer, S.257.
3Böttigheimer, S.261.
4Hauke, Problematik um das Frauenpriestertum, S.349.
5Hauke, Problematik, S.375.
6Hauke, Problematik, S.385.
7Böttigheimer, Diakonat der Frau, S.264.
8Katechismus der Katholischen Kirche 1993, 1539-1547.
9Katechismus, 1554.
10Böttigheimer, S.264.
11Vgl Katchismus, 1554.
12Scheffczyk, Ziegenaus, Dogmatik, Bd.7, S.532.
13Vgl z.B. Hauke, Profil des Diakonats, S.99-101; Ziegenaus, Dogmatik Bd VII, S.500-505, Inter insigniores DH 4600.
14DH 4600.
15Niemand, Damit das Wort nicht...in: ThPQ 144, 1996, S.360.
16Niemand, S.360.
17Niemand, S.360

Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Frau und das Diakonat Ist eine Diakonatsweihe zulässig?Teil 3

3.Ein klassisches Modell und seine Probleme
Es soll nun kontrastierend ein klassisch traditionelles Modell nachgezeichnet werden, daß von Ott unter Berücksichtigung von Brinktrine und Diekamp, gerade weil dies Modell manifest zum Ausdruck bringt,wie schwer sich die Tradition tut, distinkt die Einheit des hierarischen Amtes zu bestimmen,sodaß der Diakon als integriertes Element dieses Ordo erfaßt wird. Das aber wäre unter der Voraussetzung, das Amt als Ganzes priesterlich zu verstehen, die Basis für den Ausschluß der Frau vom Diakonenamt, wie es bisher Praxis ist. Das Nichtgelingen dieser Integration bildet nun aber selbst wieder den Emergenzpunkt dafür, das Diakonenamt vom Priesterlichen zu purifizieren,um es so Frauen zugänglich zu machen, wie es dann Böttigheimer dann tatsächlich vorschlägt,1 auch wenn er in seiner Konzeption nicht explizit auf diese Schwäche der traditonellen Konzepte eingeht.


Otto exponiert seine Lehre vom Weihesakrament, dem Ordo in der ihm eigenen Prägnanz und urteilt im letzten Paragraphen, daß nur ein getaufter Mann das Weihesakrament gültig empfangen kann.2 Das sei „positives göttliches Recht“3.Frauen seien im Laufe der Kirchengeschichte zwar zu Diakonissinen geweiht worden, „priesterliche Funktionen“4 wurden ihnen aber nicht zugebilligt. Die Frau ist von allem Priesterlichem fernzuhalten, also auch vom Diakonat. Das sei göttliches Gesetz, seine Positivität ist sein reines Gesetztsein durch Christus.So verzichtet Ott auf eine die Eruerung von Konvenienzgründen für diesen Ausschluß der Frau, da er ihn hinreichend begründet sieht in der Autorität Christi, im bloßen Gegebensein. „Autoritas, non Veritas facit Legem“.5
Die Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetzes Sakrament“.6Wichtig ist Ott die Unterscheidung von Sakrament und Sakramentalien. „Die vier niederen Weihen und der Subdiokonat sind keine sakramentalen Weihestufen,sondern nur Sakramenalien.“7 Als das Spezifische der sakramentalen Weihe definiert Ott nun, daß das Weihesakrament „dem Empfänger eine dauernde geistliche Gewalt“8 verleihe.
Da das Weihesakrament in drei Stufen zerfällt, ist anzunehmen, daß in jeder der drei sakramentalen Weihestufen ein besonderer, von den übrigen verschiedener Charakter eingeprägt wird.“9 Also, die Bischofs-,die Priester- wie auch die Diakonatsweihe prägen einen spezifischen character indelibilis ein. Das ist das die Weihestufen Individuierende, das Gemeinsame der Weihe ist: „Der Weihecharakter befähigt den Inhaber zur aktiven Teilnahme am christlichen Kult, und da dieser ein Ausfluß aus dem Priestertum Christi ist, zur aktiven Teilnahme am Priestertum Christi.“10 Als signum distinctivum unterscheidet es den Klerus vom Laien, als signum dispositivum befähigt und berechtigt es zur Ausübung der hierarischen Gewalte des betreffenden Ordo.“11


Worin besteht nun die dauernde geistliche Gewalt der drei Weihestufen? Und damit beginnen die Probleme. Für die Bischofsweihe bestimmt Ott die geistliche Gewalt so: „die Konsekrstionsvollmacht anderen mitzuteilen“12 bzw: Der Vorrang in der Weihegewalt besteht darin, daß die Bischöfé allein die Gewalt haben, als ordentlicher Spender zu ordinieren und zu firmen.“13 Für die Priesterweihe bestimmt Ott die Konsekrsstionsvollmacht, wie auch Brinktrine, der die anderen priesterlichen Vollmachten dieser funktional subordiniert.14 Die Weihe ist so streng ausgerichtet auf de christlichen Kultus mit seinem Höhepunkt und Zentrum.der Eucharistie, dem Meßopfer.15


So hatte schon der hl. Thomas es definiert: „das Sakrament der Weihe ist hingeordnet auf das Sakrament der Eucharistie, die das Sakrament der Sakramente ist. Wie nämlich Gotteshaus und Altar,Gefäße und Gewänder,so bedürfen auch die Dienste,welche auf die Eucharistie hingeordnet sind, der Weihung,und diese Weihung ist das Sakrament der Weihe.“16 Das konstituiert die Einheit des Weihesakramentes, das Bezogensein auf das Sakrament der Eucharistie, die Binnendfferenzierung resultiert aus der differenten Beziehung der Weihestufen zur Eucharistie. „Und darum ist die Unterscheidung (von Stufen innerhalb) des Weihesakramentes aus der Beziehung zur Eucharistie zu nehmen.“17
Thomas reiht sich so in die altehrwürdige Katholische Tradition ein. Schon die Apostolische Tradition hatte die Weihe des Klerus so bestimmt: „Beim Klerus hingegen wird die Handauflegung...des liturgischen Dienstes wegen vorgenommen.“18 Wichtig ist, daß zu allen Zeiten der Klerus auch nichtliturgische Aufgaben ausübte, aber die Frage, warum wird er geweiht, die wurde ausschließlich mit seinem liturgischen Dienst respondiert.


In Übereinstimmung mit dieser Tradition definiert so Ott das Wesen der Weihe in seiner Bezogenheit auf den Kult.Es darf nun nicht vorschnell geurteilt werden, das sei vorkonziliar. Die Dogmatik von Ott stammt aus dem Jahre 1978 und es ist nicht schwer, nachzuweisen, daß diese große Katholische Tradition nicht durch das 2. Vaticanum reprobiert worden ist. So wird der Wesensunterschied von dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen zum hierarischen Priestertum, der in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium exponiert wird und der aus sich heraus dann erst die konstituierende Unterscheidung von Klerus und Laien innerhalb dieser Konstiution fundiert, wie folgt definiert: „Der Amtspriester nämlich...vollzieht in der Peron Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes dar; die Gläubigen aber wirken kraft königlichen Priestertums an der Darbringung der Eucharistie mit.“19 So ist diese Stelle eine wesentliche des Aufbaues der dogmatischen Konstitution.
Die Kontinuität zur Tradition bestätigt sich auch in der Reprobration der Meinung, auch Nichtgeweihte könnten gültig die Eucharistiefeier leiten. Brinkrine urteilt so: „Die fundametalste und eigentliche Funktion des Priesters ist die Darbringung des heiligen Opfers.“ „Opfer und Priestertum sind nämlich Korrelationsbegriffe.“20 Dies bestätigt auch der Protestantismus, der mit der Abschaffung des Meßopfers auch den Priester transsubstantioniert hat zum Pfarrer. Rahner, sicher nicht jemand, der im Rufe steht, Traditionalist zu sein, beurteilte das Priestertum der nachkonzliaren Kirche, das sich in der Stellungnahme des Lehramtes zur Frage des Frauenpriestertumes manifestiert, so: Es „scheint die eigentliche Aufgabe des Priesters mehr oder weniger auf die sakramentale Konsekrationsgewalt eingeengt zu sein“21 und bestätigt so die bis jetzt in Geltung befindende Tradition dieses Priestertumverständnisses.
Wie kommt nun aber in dieser sich konsistent und stringent entwickelten Ordotheologie das Diakonenamt zu stehen? Über den Diakon sagt Ott aus: „die niedrigste Stufe der Teilnahme an der priesterlichen Gewalt findet sich im Diakonat.“22 Summarisch: „Der Diakon empfängt die Vollmacht, dem Bischof und dem Priester bei der Feier des eucharistschen Opfers unmittelbar zu dienen“.23 Was ist nun das Spezifische des Diakonates, sein charakter indelibilis? „Die Vollmacht des unmittelbaren Dienens bei der Eicharistiefeier“24, ist doch eine sehr unklare Formulierung . Was unterscheidet ihn da eindeutig von den Ministranten in ihrem Altardienst? Ort nennt als zweites Spezifikum, die hl.Kommunion zu spenden. Darin ist heute der Diakon ersetzbar durch beauftragte Laien. Könnté so der Diakon auch in seinem umittelbaren Altardienst surrugiert werden, dann könnte nicht mehr von einem substntiellen Handelln des Diakones gesprochen werden.
Zudem, wenn der Bezug zum Priesterlichen so unklar nur erfaßt wird wie hier, dann drängt sich die Frage auf,ob nicht doch Frauen zum Diakonat zulaßbar wären, insofern diese unklar bestimmte Ausrichtung auf das Priesterliche ganz aufgelöst wird, wie es Böttigheimer vorschlägt.25
Brinktrine steht im Prinzip in seiner auch heute noch ob ihrer Brillanz begeistern könnenden Explikation des Weihesakramentes vor dem selben Problem. Er verschiebt das Problem in die Fußnoten. In der Fußnote 1 der Seite 17heißt es: „Die Befugnisse, die dem Diakon in seiner Weihe übertragen werden, gehen an sich über die des laikalen Priestertumes nicht hinaus.“26 Daraus ergibt sich eine Konsequenz für das Weiheverständnis: „Der Terminus „sakramental“ scheint in Bezug auf das sacerdotium (Episkopat und Presbyeriat) und dem Diakon nicht im univokem, sondern nur im analogen Sinn gebraucht werden zu können.“27 Die Begründung liefert die darauf folgende Fußnote, daß die Diakonatsweihe keine priesterliche Vollmacht wie die der Bischofs-und Priesterweihe verliehe.28Das müßte sie aber, um im univoken Sinne eine Weihe zu sein. Ott würde urteilen, daß so die Diakonatsweihe als eine Sakramentalie zu stehen käme.
Brinkrine urteilt: „Der Diakon erhält durch seine Weihe keinerlei priesterlche Vollmachten, er wird durch sie lediglich ex officio zum Diener des Bischofes und Priesters bestellt. Der Diakonat besagt wesentlich nur ein Hingeordnetsein, eine Beziehung zum sacerdotium und würde ohne das Letztere seine Existenzberechtigung verlieren.Einzig durch seine Beziehung zum Priesterlichen partizipiert er an dessen sakrmentalen Charakter.“29
Aber was macht distinkt dieses „Hingeordnetsein“ auf das Priesterliche aus? Offenkundig ist das Bemühen, das Diakonat als legitimes Element des dreistufigen Ordo zu bestimmen, aber von einem Gelingen zu reden, fällt doch schwer.
Als Alternative meldet sich so die Option an das Diakonat aus dem Ordo zu entfernen und die Aussage,die Weíhe sei nur im analogen Sinne eine sakramentale Weihe, ist der Emergenzpunkt dafür.So hat Beyer daraus diese Folge gezogen: „Das Diakonat sei deshalb nicht sakramental, da alles, was der Diakon macht, auch ein einfacher Laie tun kann.“30
Das hätte dann aber selbstredend zur Folge,daß Frauen zum Diakonat zulaßbar würden, da nun das Diakonat außerhalb der Ordnung des priesterlich verstandenen Ordo zu stehen käme. Aber es hat auch zur Folge, daß so die Diakonatsweihe keine sakramentle mehr wäre.
Diekamp definiert das Spezifikum der sakramentalen Diakonatsweihe so: „Der Diakon empfängt durch die Weihe die Vollmacht, bei der feierlichen Darbringung des Meßopfers dem Priester unmittelbar zu dienen.“31 Auch hier drängen sich die selben kritischen Anfragen auf. Wie ist dies „unmittelbar“ zu verstehen, zu definieren, daß deutlich wird, daß es um ein substantielles Tuen des Diakons geht, in dem er nicht surrugierbar ist durch Laien.
Es muß aber zugestanden werden, daß Ott,Brinktrine und Diekamp, konsequent von einer allgemeinen Bestimmung des Ordo ausgehend, versuchen, das Spezifische des Diakonates innerhalb dieses Rahmens zu erfassen. Dies methodische Vorgehen verlangt seine Anerkennung, auch wenn die Resultate nicht ganz überzeugen können.
Für die Frage der Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat ergibt sich klar, daß auf Grund der priesterlichen Ausrichtung des Gesamtordos die Frau nicht zum Diakonat zulaßbar ist, da sie durch das Diakonat am Priesterlichen partizipieren würde. Ist das Diakonat wesentlich auf das Priestertum bezogen und ist darin nur der sakramentale Charakter der Weihe begründet dann ergibt sich notwendigerweise daraus der Ausschluß der Frau vom Priestertum.Nur wenn diese Nichtzulaßbarkeit in Frage gestellt würde,könnte die Frau zum Diakonat zugelassen werden;was aber eine selbstredende Selbstverständlichkeit ist ob der Einheit des Ordo: Dürften Frauen Priester werden, dann dürfen sie auch Diakon werden.
1Böttigheimer, a.a.O.S.253-266.
2Ott, Dogmatik, S.548.
3Ott, S.548.
4Ott, S.548.
5Schmitt, Lage des Parlamentrismus, S.54.
6Ott, S.537.
7Ott, S.538.
8Ott, S.545.
9Ott, S.545.
10Ott, S.545.
11Ott, S.345.
12Ott, S.540.
13Ott, S.540.
14Ott, S.540.
15Vgl DH4127.
16Thomas von Aquin, Summa Thologica, 32.Bd, Q 37,2.
17Thomas von Aqiun, a.a.O.
18Faivre, Klerus, in LThK 1997, Bd.6,Sp. 132.
19DH 4126.
20Brinktrine, Lehre von den Sakamenten II (die Seitenzahl fehlt mir)
21Rahner, Priestertum der Frau, in: Stimmen 195, 1977, S.295
22Ott, S.541.
23Ott, S.545.
24Ott, S.545.
25Böttighemer, a.a.O., S.253-266.
26Brinktrine, Lehre von den Sakrameten II, S.178.
27Brinktrine, S.167.
28Brnktrine, S.167.
29Brinktrine, S.167.
30Beyer, zitiert nach Hauke, a.a.O. S.93.
31Diekamp, Dogmatik III, S.367.