Donnerstag, 20. Februar 2020

Die Frau und das Diakonat Ist eine Diakonatsweihe zulässig?Teil 3

3.Ein klassisches Modell und seine Probleme
Es soll nun kontrastierend ein klassisch traditionelles Modell nachgezeichnet werden, daß von Ott unter Berücksichtigung von Brinktrine und Diekamp, gerade weil dies Modell manifest zum Ausdruck bringt,wie schwer sich die Tradition tut, distinkt die Einheit des hierarischen Amtes zu bestimmen,sodaß der Diakon als integriertes Element dieses Ordo erfaßt wird. Das aber wäre unter der Voraussetzung, das Amt als Ganzes priesterlich zu verstehen, die Basis für den Ausschluß der Frau vom Diakonenamt, wie es bisher Praxis ist. Das Nichtgelingen dieser Integration bildet nun aber selbst wieder den Emergenzpunkt dafür, das Diakonenamt vom Priesterlichen zu purifizieren,um es so Frauen zugänglich zu machen, wie es dann Böttigheimer dann tatsächlich vorschlägt,1 auch wenn er in seiner Konzeption nicht explizit auf diese Schwäche der traditonellen Konzepte eingeht.


Otto exponiert seine Lehre vom Weihesakrament, dem Ordo in der ihm eigenen Prägnanz und urteilt im letzten Paragraphen, daß nur ein getaufter Mann das Weihesakrament gültig empfangen kann.2 Das sei „positives göttliches Recht“3.Frauen seien im Laufe der Kirchengeschichte zwar zu Diakonissinen geweiht worden, „priesterliche Funktionen“4 wurden ihnen aber nicht zugebilligt. Die Frau ist von allem Priesterlichem fernzuhalten, also auch vom Diakonat. Das sei göttliches Gesetz, seine Positivität ist sein reines Gesetztsein durch Christus.So verzichtet Ott auf eine die Eruerung von Konvenienzgründen für diesen Ausschluß der Frau, da er ihn hinreichend begründet sieht in der Autorität Christi, im bloßen Gegebensein. „Autoritas, non Veritas facit Legem“.5
Die Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetzes Sakrament“.6Wichtig ist Ott die Unterscheidung von Sakrament und Sakramentalien. „Die vier niederen Weihen und der Subdiokonat sind keine sakramentalen Weihestufen,sondern nur Sakramenalien.“7 Als das Spezifische der sakramentalen Weihe definiert Ott nun, daß das Weihesakrament „dem Empfänger eine dauernde geistliche Gewalt“8 verleihe.
Da das Weihesakrament in drei Stufen zerfällt, ist anzunehmen, daß in jeder der drei sakramentalen Weihestufen ein besonderer, von den übrigen verschiedener Charakter eingeprägt wird.“9 Also, die Bischofs-,die Priester- wie auch die Diakonatsweihe prägen einen spezifischen character indelibilis ein. Das ist das die Weihestufen Individuierende, das Gemeinsame der Weihe ist: „Der Weihecharakter befähigt den Inhaber zur aktiven Teilnahme am christlichen Kult, und da dieser ein Ausfluß aus dem Priestertum Christi ist, zur aktiven Teilnahme am Priestertum Christi.“10 Als signum distinctivum unterscheidet es den Klerus vom Laien, als signum dispositivum befähigt und berechtigt es zur Ausübung der hierarischen Gewalte des betreffenden Ordo.“11


Worin besteht nun die dauernde geistliche Gewalt der drei Weihestufen? Und damit beginnen die Probleme. Für die Bischofsweihe bestimmt Ott die geistliche Gewalt so: „die Konsekrstionsvollmacht anderen mitzuteilen“12 bzw: Der Vorrang in der Weihegewalt besteht darin, daß die Bischöfé allein die Gewalt haben, als ordentlicher Spender zu ordinieren und zu firmen.“13 Für die Priesterweihe bestimmt Ott die Konsekrsstionsvollmacht, wie auch Brinktrine, der die anderen priesterlichen Vollmachten dieser funktional subordiniert.14 Die Weihe ist so streng ausgerichtet auf de christlichen Kultus mit seinem Höhepunkt und Zentrum.der Eucharistie, dem Meßopfer.15


So hatte schon der hl. Thomas es definiert: „das Sakrament der Weihe ist hingeordnet auf das Sakrament der Eucharistie, die das Sakrament der Sakramente ist. Wie nämlich Gotteshaus und Altar,Gefäße und Gewänder,so bedürfen auch die Dienste,welche auf die Eucharistie hingeordnet sind, der Weihung,und diese Weihung ist das Sakrament der Weihe.“16 Das konstituiert die Einheit des Weihesakramentes, das Bezogensein auf das Sakrament der Eucharistie, die Binnendfferenzierung resultiert aus der differenten Beziehung der Weihestufen zur Eucharistie. „Und darum ist die Unterscheidung (von Stufen innerhalb) des Weihesakramentes aus der Beziehung zur Eucharistie zu nehmen.“17
Thomas reiht sich so in die altehrwürdige Katholische Tradition ein. Schon die Apostolische Tradition hatte die Weihe des Klerus so bestimmt: „Beim Klerus hingegen wird die Handauflegung...des liturgischen Dienstes wegen vorgenommen.“18 Wichtig ist, daß zu allen Zeiten der Klerus auch nichtliturgische Aufgaben ausübte, aber die Frage, warum wird er geweiht, die wurde ausschließlich mit seinem liturgischen Dienst respondiert.


In Übereinstimmung mit dieser Tradition definiert so Ott das Wesen der Weihe in seiner Bezogenheit auf den Kult.Es darf nun nicht vorschnell geurteilt werden, das sei vorkonziliar. Die Dogmatik von Ott stammt aus dem Jahre 1978 und es ist nicht schwer, nachzuweisen, daß diese große Katholische Tradition nicht durch das 2. Vaticanum reprobiert worden ist. So wird der Wesensunterschied von dem gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen zum hierarischen Priestertum, der in der dogmatischen Konstitution Lumen gentium exponiert wird und der aus sich heraus dann erst die konstituierende Unterscheidung von Klerus und Laien innerhalb dieser Konstiution fundiert, wie folgt definiert: „Der Amtspriester nämlich...vollzieht in der Peron Christi das eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes dar; die Gläubigen aber wirken kraft königlichen Priestertums an der Darbringung der Eucharistie mit.“19 So ist diese Stelle eine wesentliche des Aufbaues der dogmatischen Konstitution.
Die Kontinuität zur Tradition bestätigt sich auch in der Reprobration der Meinung, auch Nichtgeweihte könnten gültig die Eucharistiefeier leiten. Brinkrine urteilt so: „Die fundametalste und eigentliche Funktion des Priesters ist die Darbringung des heiligen Opfers.“ „Opfer und Priestertum sind nämlich Korrelationsbegriffe.“20 Dies bestätigt auch der Protestantismus, der mit der Abschaffung des Meßopfers auch den Priester transsubstantioniert hat zum Pfarrer. Rahner, sicher nicht jemand, der im Rufe steht, Traditionalist zu sein, beurteilte das Priestertum der nachkonzliaren Kirche, das sich in der Stellungnahme des Lehramtes zur Frage des Frauenpriestertumes manifestiert, so: Es „scheint die eigentliche Aufgabe des Priesters mehr oder weniger auf die sakramentale Konsekrationsgewalt eingeengt zu sein“21 und bestätigt so die bis jetzt in Geltung befindende Tradition dieses Priestertumverständnisses.
Wie kommt nun aber in dieser sich konsistent und stringent entwickelten Ordotheologie das Diakonenamt zu stehen? Über den Diakon sagt Ott aus: „die niedrigste Stufe der Teilnahme an der priesterlichen Gewalt findet sich im Diakonat.“22 Summarisch: „Der Diakon empfängt die Vollmacht, dem Bischof und dem Priester bei der Feier des eucharistschen Opfers unmittelbar zu dienen“.23 Was ist nun das Spezifische des Diakonates, sein charakter indelibilis? „Die Vollmacht des unmittelbaren Dienens bei der Eicharistiefeier“24, ist doch eine sehr unklare Formulierung . Was unterscheidet ihn da eindeutig von den Ministranten in ihrem Altardienst? Ort nennt als zweites Spezifikum, die hl.Kommunion zu spenden. Darin ist heute der Diakon ersetzbar durch beauftragte Laien. Könnté so der Diakon auch in seinem umittelbaren Altardienst surrugiert werden, dann könnte nicht mehr von einem substntiellen Handelln des Diakones gesprochen werden.
Zudem, wenn der Bezug zum Priesterlichen so unklar nur erfaßt wird wie hier, dann drängt sich die Frage auf,ob nicht doch Frauen zum Diakonat zulaßbar wären, insofern diese unklar bestimmte Ausrichtung auf das Priesterliche ganz aufgelöst wird, wie es Böttigheimer vorschlägt.25
Brinktrine steht im Prinzip in seiner auch heute noch ob ihrer Brillanz begeistern könnenden Explikation des Weihesakramentes vor dem selben Problem. Er verschiebt das Problem in die Fußnoten. In der Fußnote 1 der Seite 17heißt es: „Die Befugnisse, die dem Diakon in seiner Weihe übertragen werden, gehen an sich über die des laikalen Priestertumes nicht hinaus.“26 Daraus ergibt sich eine Konsequenz für das Weiheverständnis: „Der Terminus „sakramental“ scheint in Bezug auf das sacerdotium (Episkopat und Presbyeriat) und dem Diakon nicht im univokem, sondern nur im analogen Sinn gebraucht werden zu können.“27 Die Begründung liefert die darauf folgende Fußnote, daß die Diakonatsweihe keine priesterliche Vollmacht wie die der Bischofs-und Priesterweihe verliehe.28Das müßte sie aber, um im univoken Sinne eine Weihe zu sein. Ott würde urteilen, daß so die Diakonatsweihe als eine Sakramentalie zu stehen käme.
Brinkrine urteilt: „Der Diakon erhält durch seine Weihe keinerlei priesterlche Vollmachten, er wird durch sie lediglich ex officio zum Diener des Bischofes und Priesters bestellt. Der Diakonat besagt wesentlich nur ein Hingeordnetsein, eine Beziehung zum sacerdotium und würde ohne das Letztere seine Existenzberechtigung verlieren.Einzig durch seine Beziehung zum Priesterlichen partizipiert er an dessen sakrmentalen Charakter.“29
Aber was macht distinkt dieses „Hingeordnetsein“ auf das Priesterliche aus? Offenkundig ist das Bemühen, das Diakonat als legitimes Element des dreistufigen Ordo zu bestimmen, aber von einem Gelingen zu reden, fällt doch schwer.
Als Alternative meldet sich so die Option an das Diakonat aus dem Ordo zu entfernen und die Aussage,die Weíhe sei nur im analogen Sinne eine sakramentale Weihe, ist der Emergenzpunkt dafür.So hat Beyer daraus diese Folge gezogen: „Das Diakonat sei deshalb nicht sakramental, da alles, was der Diakon macht, auch ein einfacher Laie tun kann.“30
Das hätte dann aber selbstredend zur Folge,daß Frauen zum Diakonat zulaßbar würden, da nun das Diakonat außerhalb der Ordnung des priesterlich verstandenen Ordo zu stehen käme. Aber es hat auch zur Folge, daß so die Diakonatsweihe keine sakramentle mehr wäre.
Diekamp definiert das Spezifikum der sakramentalen Diakonatsweihe so: „Der Diakon empfängt durch die Weihe die Vollmacht, bei der feierlichen Darbringung des Meßopfers dem Priester unmittelbar zu dienen.“31 Auch hier drängen sich die selben kritischen Anfragen auf. Wie ist dies „unmittelbar“ zu verstehen, zu definieren, daß deutlich wird, daß es um ein substantielles Tuen des Diakons geht, in dem er nicht surrugierbar ist durch Laien.
Es muß aber zugestanden werden, daß Ott,Brinktrine und Diekamp, konsequent von einer allgemeinen Bestimmung des Ordo ausgehend, versuchen, das Spezifische des Diakonates innerhalb dieses Rahmens zu erfassen. Dies methodische Vorgehen verlangt seine Anerkennung, auch wenn die Resultate nicht ganz überzeugen können.
Für die Frage der Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat ergibt sich klar, daß auf Grund der priesterlichen Ausrichtung des Gesamtordos die Frau nicht zum Diakonat zulaßbar ist, da sie durch das Diakonat am Priesterlichen partizipieren würde. Ist das Diakonat wesentlich auf das Priestertum bezogen und ist darin nur der sakramentale Charakter der Weihe begründet dann ergibt sich notwendigerweise daraus der Ausschluß der Frau vom Priestertum.Nur wenn diese Nichtzulaßbarkeit in Frage gestellt würde,könnte die Frau zum Diakonat zugelassen werden;was aber eine selbstredende Selbstverständlichkeit ist ob der Einheit des Ordo: Dürften Frauen Priester werden, dann dürfen sie auch Diakon werden.
1Böttigheimer, a.a.O.S.253-266.
2Ott, Dogmatik, S.548.
3Ott, S.548.
4Ott, S.548.
5Schmitt, Lage des Parlamentrismus, S.54.
6Ott, S.537.
7Ott, S.538.
8Ott, S.545.
9Ott, S.545.
10Ott, S.545.
11Ott, S.345.
12Ott, S.540.
13Ott, S.540.
14Ott, S.540.
15Vgl DH4127.
16Thomas von Aquin, Summa Thologica, 32.Bd, Q 37,2.
17Thomas von Aqiun, a.a.O.
18Faivre, Klerus, in LThK 1997, Bd.6,Sp. 132.
19DH 4126.
20Brinktrine, Lehre von den Sakamenten II (die Seitenzahl fehlt mir)
21Rahner, Priestertum der Frau, in: Stimmen 195, 1977, S.295
22Ott, S.541.
23Ott, S.545.
24Ott, S.545.
25Böttighemer, a.a.O., S.253-266.
26Brinktrine, Lehre von den Sakrameten II, S.178.
27Brinktrine, S.167.
28Brnktrine, S.167.
29Brinktrine, S.167.
30Beyer, zitiert nach Hauke, a.a.O. S.93.
31Diekamp, Dogmatik III, S.367.

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