3.Ein
klassisches Modell und seine Probleme
Es
soll nun kontrastierend ein klassisch traditionelles Modell
nachgezeichnet werden, daß von Ott unter Berücksichtigung von
Brinktrine und Diekamp, gerade weil dies Modell manifest zum Ausdruck
bringt,wie schwer sich die Tradition tut, distinkt die Einheit des
hierarischen Amtes zu bestimmen,sodaß der Diakon als integriertes
Element dieses Ordo erfaßt wird. Das aber wäre unter der
Voraussetzung, das Amt als Ganzes priesterlich zu verstehen, die
Basis für den Ausschluß der Frau vom Diakonenamt, wie es bisher
Praxis ist. Das Nichtgelingen dieser Integration bildet nun aber
selbst wieder den Emergenzpunkt dafür, das Diakonenamt vom
Priesterlichen zu purifizieren,um es so Frauen zugänglich zu machen,
wie es dann Böttigheimer dann tatsächlich vorschlägt,1
auch wenn er in seiner Konzeption nicht explizit auf diese Schwäche
der traditonellen Konzepte eingeht.
Otto
exponiert seine Lehre vom Weihesakrament, dem Ordo in der ihm eigenen
Prägnanz und urteilt im letzten Paragraphen, daß nur ein getaufter
Mann das Weihesakrament gültig empfangen kann.2
Das sei „positives göttliches Recht“3.Frauen
seien im Laufe der Kirchengeschichte zwar zu Diakonissinen geweiht
worden, „priesterliche Funktionen“4
wurden ihnen aber nicht zugebilligt. Die Frau ist von allem
Priesterlichem fernzuhalten, also auch vom Diakonat. Das sei
göttliches Gesetz, seine Positivität ist sein reines Gesetztsein
durch Christus.So verzichtet Ott auf eine die Eruerung von
Konvenienzgründen für diesen Ausschluß der Frau, da er ihn
hinreichend begründet sieht in der Autorität Christi, im bloßen
Gegebensein. „Autoritas, non Veritas facit Legem“.5
„Die
Weihe ist ein wahres und eigentliches, von Christus eingesetzes
Sakrament“.6Wichtig
ist Ott die Unterscheidung von Sakrament und Sakramentalien. „Die
vier niederen Weihen und der Subdiokonat sind keine sakramentalen
Weihestufen,sondern nur Sakramenalien.“7
Als das Spezifische der sakramentalen Weihe definiert Ott nun, daß
das Weihesakrament „dem Empfänger eine dauernde geistliche
Gewalt“8
verleihe.
„Da
das Weihesakrament in drei Stufen zerfällt, ist anzunehmen, daß in
jeder der drei sakramentalen Weihestufen ein besonderer, von den
übrigen verschiedener Charakter eingeprägt wird.“9
Also, die Bischofs-,die Priester- wie auch die Diakonatsweihe prägen
einen spezifischen character indelibilis ein. Das ist das die
Weihestufen Individuierende, das Gemeinsame der Weihe ist: „Der
Weihecharakter befähigt den Inhaber zur aktiven Teilnahme am
christlichen Kult, und da dieser ein Ausfluß aus dem Priestertum
Christi ist, zur aktiven Teilnahme am Priestertum Christi.“10
Als signum distinctivum unterscheidet es den Klerus vom Laien, als
signum dispositivum befähigt und berechtigt es zur Ausübung der
hierarischen Gewalte des betreffenden Ordo.“11
Worin
besteht nun die dauernde geistliche Gewalt der drei Weihestufen? Und
damit beginnen die Probleme. Für die Bischofsweihe bestimmt Ott die
geistliche Gewalt so: „die Konsekrstionsvollmacht anderen
mitzuteilen“12
bzw: Der Vorrang in der Weihegewalt besteht darin, daß die Bischöfé
allein die Gewalt haben, als ordentlicher Spender zu ordinieren und
zu firmen.“13
Für die Priesterweihe bestimmt Ott die Konsekrsstionsvollmacht, wie
auch Brinktrine, der die anderen priesterlichen Vollmachten dieser
funktional subordiniert.14
Die Weihe ist so streng ausgerichtet auf de christlichen Kultus mit
seinem Höhepunkt und Zentrum.der Eucharistie, dem Meßopfer.15
So
hatte schon der hl. Thomas es definiert: „das Sakrament der Weihe
ist hingeordnet auf das Sakrament der Eucharistie, die das Sakrament
der Sakramente ist. Wie nämlich Gotteshaus und Altar,Gefäße und
Gewänder,so bedürfen auch die Dienste,welche auf die Eucharistie
hingeordnet sind, der Weihung,und diese Weihung ist das Sakrament
der Weihe.“16
Das konstituiert die Einheit des Weihesakramentes, das Bezogensein
auf das Sakrament der Eucharistie, die Binnendfferenzierung
resultiert aus der differenten Beziehung der Weihestufen zur
Eucharistie. „Und darum ist die Unterscheidung (von Stufen
innerhalb) des Weihesakramentes aus der Beziehung zur Eucharistie zu
nehmen.“17
Thomas
reiht sich so in die altehrwürdige Katholische Tradition ein. Schon
die Apostolische Tradition hatte die Weihe des Klerus so bestimmt:
„Beim Klerus hingegen wird die Handauflegung...des liturgischen
Dienstes wegen vorgenommen.“18
Wichtig ist, daß zu allen Zeiten der Klerus auch nichtliturgische
Aufgaben ausübte, aber die Frage, warum wird er geweiht, die wurde
ausschließlich mit seinem liturgischen Dienst respondiert.
In
Übereinstimmung mit dieser Tradition definiert so Ott das Wesen der
Weihe in seiner Bezogenheit auf den Kult.Es darf nun nicht vorschnell
geurteilt werden, das sei vorkonziliar. Die Dogmatik von Ott stammt
aus dem Jahre 1978 und es ist nicht schwer, nachzuweisen, daß diese
große Katholische Tradition nicht durch das 2. Vaticanum reprobiert
worden ist. So wird der Wesensunterschied von dem gemeinsamen
Priestertum aller Gläubigen zum hierarischen Priestertum, der in der
dogmatischen Konstitution Lumen gentium exponiert wird und der aus
sich heraus dann erst die konstituierende Unterscheidung von Klerus
und Laien innerhalb dieser Konstiution fundiert, wie folgt definiert:
„Der Amtspriester nämlich...vollzieht in der Peron Christi das
eucharistische Opfer und bringt es im Namen des ganzen Volkes dar;
die Gläubigen aber wirken kraft königlichen Priestertums an der
Darbringung der Eucharistie mit.“19
So ist diese Stelle eine wesentliche des Aufbaues der dogmatischen
Konstitution.
Die
Kontinuität zur Tradition bestätigt sich auch in der Reprobration
der Meinung, auch Nichtgeweihte könnten gültig die Eucharistiefeier
leiten. Brinkrine urteilt so: „Die fundametalste und eigentliche
Funktion des Priesters ist die Darbringung des heiligen Opfers.“
„Opfer und Priestertum sind nämlich Korrelationsbegriffe.“20
Dies bestätigt auch der Protestantismus, der mit der Abschaffung des
Meßopfers auch den Priester transsubstantioniert hat zum Pfarrer.
Rahner, sicher nicht jemand, der im Rufe steht, Traditionalist zu
sein, beurteilte das Priestertum der nachkonzliaren Kirche, das sich
in der Stellungnahme des Lehramtes zur Frage des Frauenpriestertumes
manifestiert, so: Es „scheint die eigentliche Aufgabe des Priesters
mehr oder weniger auf die sakramentale Konsekrationsgewalt eingeengt
zu sein“21
und bestätigt so die bis jetzt in Geltung befindende Tradition
dieses Priestertumverständnisses.
Wie
kommt nun aber in dieser sich konsistent und stringent entwickelten
Ordotheologie das Diakonenamt zu stehen? Über den Diakon sagt Ott
aus: „die niedrigste Stufe der Teilnahme an der priesterlichen
Gewalt findet sich im Diakonat.“22
Summarisch: „Der Diakon empfängt die Vollmacht, dem Bischof
und dem Priester bei der Feier des eucharistschen Opfers unmittelbar
zu dienen“.23
Was ist nun das Spezifische des Diakonates, sein charakter
indelibilis? „Die Vollmacht des unmittelbaren Dienens bei der
Eicharistiefeier“24,
ist doch eine sehr unklare Formulierung . Was unterscheidet ihn da
eindeutig von den Ministranten in ihrem Altardienst? Ort nennt als
zweites Spezifikum, die hl.Kommunion zu spenden. Darin ist heute der
Diakon ersetzbar durch beauftragte Laien. Könnté so der Diakon auch
in seinem umittelbaren Altardienst surrugiert werden, dann könnte
nicht mehr von einem substntiellen Handelln des Diakones gesprochen
werden.
Zudem,
wenn der Bezug zum Priesterlichen so unklar nur erfaßt wird wie
hier, dann drängt sich die Frage auf,ob nicht doch Frauen zum
Diakonat zulaßbar wären, insofern diese unklar bestimmte
Ausrichtung auf das Priesterliche ganz aufgelöst wird, wie es
Böttigheimer vorschlägt.25
Brinktrine
steht im Prinzip in seiner auch heute noch ob ihrer Brillanz
begeistern könnenden Explikation des Weihesakramentes vor dem selben
Problem. Er verschiebt das Problem in die Fußnoten. In der Fußnote
1 der Seite 17heißt es: „Die Befugnisse, die dem Diakon in seiner
Weihe übertragen werden, gehen an sich über die des laikalen
Priestertumes nicht hinaus.“26
Daraus ergibt sich eine Konsequenz für das Weiheverständnis: „Der
Terminus „sakramental“ scheint in Bezug auf das sacerdotium
(Episkopat und Presbyeriat) und dem Diakon nicht im univokem, sondern
nur im analogen Sinn gebraucht werden zu können.“27
Die Begründung liefert die darauf folgende Fußnote, daß die
Diakonatsweihe keine priesterliche Vollmacht wie die der Bischofs-und
Priesterweihe verliehe.28Das
müßte sie aber, um im univoken Sinne eine Weihe zu sein. Ott würde
urteilen, daß so die Diakonatsweihe als eine Sakramentalie zu stehen
käme.
Brinkrine
urteilt: „Der Diakon erhält durch seine Weihe keinerlei
priesterlche Vollmachten, er wird durch sie lediglich ex officio zum
Diener des Bischofes und Priesters bestellt. Der Diakonat besagt
wesentlich nur ein Hingeordnetsein, eine Beziehung zum sacerdotium
und würde ohne das Letztere seine Existenzberechtigung
verlieren.Einzig durch seine Beziehung zum Priesterlichen
partizipiert er an dessen sakrmentalen Charakter.“29
Aber
was macht distinkt dieses „Hingeordnetsein“ auf das Priesterliche
aus? Offenkundig ist das Bemühen, das Diakonat als legitimes Element
des dreistufigen Ordo zu bestimmen, aber von einem Gelingen zu reden,
fällt doch schwer.
Als
Alternative meldet sich so die Option an das Diakonat aus dem Ordo zu
entfernen und die Aussage,die Weíhe sei nur im analogen Sinne eine
sakramentale Weihe, ist der Emergenzpunkt dafür.So hat Beyer daraus
diese Folge gezogen: „Das Diakonat sei deshalb nicht sakramental,
da alles, was der Diakon macht, auch ein einfacher Laie tun kann.“30
Das
hätte dann aber selbstredend zur Folge,daß Frauen zum Diakonat
zulaßbar würden, da nun das Diakonat außerhalb der Ordnung des
priesterlich verstandenen Ordo zu stehen käme. Aber es hat auch zur
Folge, daß so die Diakonatsweihe keine sakramentle mehr wäre.
Diekamp
definiert das Spezifikum der sakramentalen Diakonatsweihe so: „Der
Diakon empfängt durch die Weihe die Vollmacht, bei der feierlichen
Darbringung des Meßopfers dem Priester unmittelbar zu dienen.“31
Auch hier drängen sich die selben kritischen Anfragen auf. Wie ist
dies „unmittelbar“ zu verstehen, zu definieren, daß deutlich
wird, daß es um ein substantielles Tuen des Diakons geht, in dem er
nicht surrugierbar ist durch Laien.
Es
muß aber zugestanden werden, daß Ott,Brinktrine und Diekamp,
konsequent von einer allgemeinen Bestimmung des Ordo ausgehend,
versuchen, das Spezifische des Diakonates innerhalb dieses Rahmens zu
erfassen. Dies methodische Vorgehen verlangt seine Anerkennung, auch
wenn die Resultate nicht ganz überzeugen können.
Für
die Frage der Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat ergibt sich klar,
daß auf Grund der priesterlichen Ausrichtung des Gesamtordos die
Frau nicht zum Diakonat zulaßbar ist, da sie durch das Diakonat am
Priesterlichen partizipieren würde. Ist das Diakonat wesentlich auf
das Priestertum bezogen und ist darin nur der sakramentale Charakter
der Weihe begründet dann ergibt sich notwendigerweise daraus der
Ausschluß der Frau vom Priestertum.Nur wenn diese Nichtzulaßbarkeit
in Frage gestellt würde,könnte die Frau zum Diakonat zugelassen
werden;was aber eine selbstredende Selbstverständlichkeit ist ob der
Einheit des Ordo: Dürften Frauen Priester werden, dann dürfen sie
auch Diakon werden.
1Böttigheimer,
a.a.O.S.253-266.
2Ott,
Dogmatik, S.548.
3Ott,
S.548.
4Ott,
S.548.
5Schmitt,
Lage des Parlamentrismus, S.54.
6Ott,
S.537.
7Ott,
S.538.
8Ott,
S.545.
9Ott,
S.545.
10Ott,
S.545.
11Ott,
S.345.
12Ott,
S.540.
13Ott,
S.540.
14Ott,
S.540.
15Vgl
DH4127.
16Thomas
von Aquin, Summa Thologica, 32.Bd, Q 37,2.
17Thomas
von Aqiun, a.a.O.
18Faivre,
Klerus, in LThK 1997, Bd.6,Sp. 132.
19DH
4126.
20Brinktrine,
Lehre von den Sakamenten II (die Seitenzahl fehlt mir)
21Rahner,
Priestertum der Frau, in: Stimmen 195, 1977, S.295
22Ott,
S.541.
23Ott,
S.545.
24Ott,
S.545.
25Böttighemer,
a.a.O., S.253-266.
26Brinktrine,
Lehre von den Sakrameten II, S.178.
27Brinktrine,
S.167.
28Brnktrine,
S.167.
29Brinktrine,
S.167.
30Beyer,
zitiert nach Hauke, a.a.O. S.93.
31Diekamp,
Dogmatik III, S.367.
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