"Bei der ersten katholischen Messe in der reformierten Peterskathedrale in Genf seit fast 500 Jahren
soll eine "eucharistische Gastfreundschaft" praktiziert werden. Man
heiße "all jene willkommen, die sich zum Empfang des Leibes Christi
melden", teilte eine Sprecherin des Bischofsvikariats in Genf gegenüber
katholisch.de mit." Katholisch de am 19.2.2020. Das meint dann wohl, daß jeder die hl.Kommunion empfangen dürfe,wenn er nur zu ihrem Empfang hinzutritt- also auch Muslime und Atheisten?Der Artikel macht dann aber deutlich, daß an Evangelische gedacht war, nur daß sie nicht direkt eingeladen werden sollten und so verschlimmbesserte man die Einladung zu einer an jedermann.
Und warum soll das nun erlaubt sein? Man habe schon seit langer Zeit eine gute Beziehung zu den Evangelischen der Stadt. Eine gute Beziehung zu wem auch immer erlaubt natürlich selbstverständlich nicht, daß so Qualifizerte die hl. Kommunion empfangen dürfen. Da in Genf zudem die Reformierten die vorherrschende evangelische Confession ist und deren Lehre eine Realpräsenz Christi unter den Zeichen von Brot und Wein ablehnt, sie also mit dem Munde nur Brot und Wein empfangen, ist diese Einladung noch abstruser, da sonst doch gern behauptet wird, daß Katholken wie Evangeische- aber faktisch nur die Lutheraner- an eine Realpräsenz Christi in den konsekrierten Elementen glauben, und daß das eine Einladung zum Empfang der Kommunion rechtfertge.
Aber als Rechtfertigung dieser eindeutig unerlaubten Einladungspraxis wird dann gar das Kirchenrecht zitiert, aber so:
"Laut Kirchenrecht dürfen generell nur katholisch getaufte Christen die
Kommunion empfangen. Angehörige anderer Kirchen können die Eucharistie
erhalten, wenn sie "von sich aus darum bitten und in rechter Weise
disponiert sind" sowie der Vatikan das erlaubt (Can. 844 CIC)".
Am 28. 7. 2017 zitierte diese Internetseite noch richtig: "Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des
Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage
dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch
den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche
stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht
aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich
dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise
disponiert sind" (c. 844, § 4 CIC). Abendmahl und Eucharistie: Wer darf wo?
Was damals noch richtig zitiert wurde, jetzt wird es völlig entstellend zitiert, nur um diese eindeutig unerlaubte Einladung den Anschein einer Legtimität zu erweisen. Selbstverständlich bezeugen die Protestanten und isb die Reformierten in Genf nicht den Katholischen Glauben und eine Notlage liegt auch in keinster Weise vor. So verramscht das Bischofssekretariat Genfs die Eucharistie. Das Kirchenrecht und der Glaube der Kirche interessiert hier offenbar die Leitung der Kirche in keinster Weise. Wozu auch- man macht, was man will, solamge es nur politisch korrekt ist.
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