Montag, 17. Februar 2020

Die Frau und das Diakonat- Ist eine Diakonatsweihe zulässig? Hausarbeit 1.Teil

Hausarbeit: Die Einheit des Ordo und die Zulaßbarkeit der Frau zum Diakonat

1. Einleitung
Diese Untersuchung im Rahmen der Fragestellung: Können Frauen zum Diakonat, zur sakramentalen Weihe zum Diakonat zugelassen werden? limitiert sich auf die Erörterung des Verhältnisses von der Einheit des Ordo, bestehend aus dem Diakonen-,Priester- und Bischofsamt, zur Frage der Erlaubbarkeit der Zulassung der Frau zum Diakonat unter der Präsumption, daß Frauen in der Römisch-Katholischen Kirche nicht zum Priesteramt zulaßbar sind.1
Es ist signifikant, daß für Ziegenaus gerade die Einheit des Ordo das Zentralargument dieser Diskussion ist:“ Gegen den sakramentalen Diakonat der Frau sprechen sowohl die Einheit des Ordo-es gibt nicht zwei Weihesakramente, ein pristerliches und nichtpristerliches-als auch die Zugehörigkeit des Diakonates zum priesterlichen Ordo“.2
Genau genommen ist es ein Ausschlußargument: Daß unter der Präsumption der Nichtzulaßbarkeit der Frau zum Priestertum sie auch nicht zum Diakonat geweiht werden könne, weil das Diakonat ob der Einheit des Ordo am Priesterlichen partizipiert und so der Nichtzulaßbarkeit zum Priesteramt es widerspräche, sie so durch das Diakonenamt am Priesterlichen partizipieren zu lassen.
Wäre aber die Weihe der Frau zum Diakonat keine priesterliche Weihe-im Sinne der Partizipation durch die Einheit des Ordo am Priesterlichen, sondern eine nichtpriesterliche, könnte diese Weihe nicht als integriertes Element dieses Ordo angesehen werden. Exemplarisch zeigt dies, wie wesentlich die Frage, was ist die Einheit des Ordo?, für die Prüfung der Zulaßbarkeit der Frau zur Diakonatsweihe ist.Zu untersuchen ist, was so unter der Einheit des Ordo materialiter verstanden wird, was das Spezifische des Diakonates und der Diakonenweihe ist in Hinsicht darauf, daß ein nicht-univoker Gebrauch des Begriffes der Weihe die Einheit des Ordo formal destruieren würde. Es kann in einem Ordo nicht zwei verschieden qualifizierte Weihen geben.


Minimalia eines Katholischen Weiheverständnisses
Sie werden aus den Dogmatiken von Ott,Diekamp und Brinktrine erhoben,3 da diese das dozieren, was als klassisch Katholisch beurteilt werden kann, nachkonziliare Konzeptionen mit ihrer Neigung zur individuellen Originalität werden dann im Kontrast dazu besprochen.
Als Minimalia des Weiheverständnisses können so gelten:
  1. Durch eine sakramentale Weihe wird dem Geweihten eine spezifische Handlungskompetenz vermittelt,sodaß er Akte setzen kann, gültig, die er ohne diese Gnade nicht setzen könnte.
  2. Jedes Sakrament, das gültig nur einmal empfangen werden kann, wirkt einen charakter indelebilis und da keine der drei Weihen des Ordo wiederholbar ist, ist zu folgern, daß jede einen spezifischen Charakter vermittelt. Das heißt, je nach Weihe müßte auch eine bestimmte Handlung bestimmt werden können, die der Geweihte nur auf Grund seiner Weihe gültig setzen kann.4
  3. Es muß um der Einheit des Ordo willen etwas geben, was allen Weihestufen gemeinsam ist und was sie distinkt als Klerus von den Laien distinguiert.5Dabei darf diese Distinktion nicht verwechselt oder konfundiert werden mit dem Verhältnis von Hauptamtlichen zu Ehrenamtlichen und Laien, denn Hauptamtliche sind keine Kleriker, sondern professionelle Laien. Und es darf die Weihe zum Prister nicht verwechselt werden mit der Installation als Gemeindeleiter, denn es kann in der Römisch-Katholischen Kirche Nichtgeweihte als Gemeindeleiter geben6 und Priester, die nicht Leiter einer Gemeinde sind, etwa Ordenspriester.
  4. Es muß präsumiert werden, daß zu distinguieren ist zwischen Tätigkeiten des Geweihten, die er nur ob seiner Weihe gültig vollziehen kann, darunter will der Verfasser abbreviaturhaft die substantiellen Tätigkeiten des Geweihten verstehen und den Tätigkeiten, die er auch ohne seine Weihe ausüben könnte, den akzidentiellen Tätigkeiten.
Demler formuliert dies so:“ Umgekehrt beschränken sich die wenigen Pfarrer immer mehr auf die Aufgaben, die streng an die Priesterweihe gebunden sind, d.h. Die Feier der Eucharistie und die Spendung der beiden Sakramente der Buße und der Krankensalbung.“ 7Die Priester konzentrierten sich (in der nachkonziliaren Zeit ob des Priestérmangels )“auf das ihnen allein Vorbehaltende“, sie werden zu „Messpriestern“.8Treffend ist hier also die Differenz von wesentlichem und akzidentiellem Handeln erfaßt und zeitdiagnostisch die Notwendigkeit zur Konzentration aufs Wesentliche ob des Priestermangels.
Diese Unterscheidung muß bei der Diskussion um die Weihe genau beachtet werden. Wozu qualifiziert die Diaknatsweihe und wie verhalten sich dazu die mannigfaltigen Tätigkeiten des Diaknes bzw die in kirchengeschichtlichen Eruierungen feststellbaren Tätigkeiten von Diakonin, weiblichen Diakonen? Wo handelt der Diakon substantiell, wo akzidentiell?
Selbstredend kann nicht präsumiert werden, daß der Unterschied von substantiellem und akzidentiellem Handeln und im Zusammenhang damit der Unterschied von einer Weihe als Sakrament und verstanden als Sakramentalie immer in der Kirche klar bewußt war, aber in normativer Hinsicht ist das historísche Material über die Tätigkeiten der Diakone daraufhin zu beurteilen.
Zur Veranschaulichung:
Wenn ein Priester Religionsunterricht erteilt und ein Laie als Lehrer Religionsunterricht erteilt, darf nicht geschlußfolgert werden: Weil ein Priester unterrichtet, ist das eine priesterliche Tätigkeit und so gibt es Laien, die als Lehrer eine priesterliche Tätigkeit ausüben, sodaß zu fragen sei, ob nicht diese faktisch schon priesterlich Wirkenden auch priesterlich zu weihen sind nach dem Motto: gleicher Dienst, ergo:gleiche Weihe.So abstrus diese Argumetationsfigur auch sich anhört, so muß doch konzediert werden, daß so bedauerlicherweise in: „ad gentes“ argumniert wird bezüglich des Diakonates.9


1.1.Eine problematische Bestimmung der Diakonatsweihe
...es ist angebracht, daß Männer,die tatsächlich einen diakonalen Dienst ausüben...durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung gestärkt und mit dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonengnade wirksamer ausfüllen können.“10 Hauke verweist zu Recht darauf hin, daß es aus sakramententhologischer Sicht undenkbar ist, erst Tätigkeiten als diakonale zu qualifizieren, als substantielles Handeln also, um dann auszusagen, daß diese ohne eine sakramentale Diakonenweihe gesetzt würden, um dann nachträglich die so Handelnden zu weihen, damit sie das schon Praktizierte optimaler ausüben könnten. Treffend widerlegt Hauke diese Vorstellung durch folgende Absurdität: „Eben sowenig ist ein tatsächlicher Bischof oder Priester vorstellbar,dem man das Sakrament hinzuführen solle.“11 Das Weihesakrament ist die conditio sine qua non des Handelns des Diakones,des Priesters, des Bischofes für sein substantielles Handeln; für sein akzidentielles bedarf er keiner Weihe.


1.2.Zur Einheit des Ordo
Würde unter der Einheit des Ordo formaliter u.a. verstanden werden,daß die Einheit es erfordere,daß nur die Diakonatsweihe gültig empfangen könne, wer auch prinzipiell die Priester-und Bischofsweihe empfangen könne, dann würde der Ausschluß vom Priestertum automatisch auch den Ausschluß vom Diakonenamt inkludieren. Um die Erörterung hier nicht schon abschließen zu müssen, soll deshalb vorab entschieden werden, daß so die Einheit des Ordo nicht verstanden werden soll.
1.3.Die Präsumption des Ausschlussses der Frau vom Priesteramt
Im Hintergrund dieser Erörterung steht eine Verschiebung der bisherigen Diskussion der Frage der Zulaßbarket von Frauen zum Priesteramt. „Nach klaren Stellungnahmen des Lehramtes in Bezug auf die Priesterweihe wird die Diskussion mit z.T. Anderen Argumenten in Hinblick auf das Diakonat der Frau geführt.“12Ebenso urteilt Böttigheimer: „Weil das kirchliche Lehramt in dieser Angelegenheit jedoch eine negative Entscheidung mit hohem Verbindlichkeitsgrad getroffen hat, steht eine mögliche Zulassung der Frauen zur Priesterweihe in absehbarer Zeit wohl nicht zur Disposition. Angesichts dieser Tatsache beschäftigen sich die folgenden Ausführungen mit der noch offenen Frage nach dem Diakonat der Frau“.13
Es wird also die These aufgestellt, daß trotz des Neins zum Frauenpriestertum die Frage der Diakonenweihe für die Frau noch offen sei.14 Es kann hier nun nicht die Diskussion um das Frauenpriestertum unter Berücksichtigung der Erklärungen des Lehramtes nachgezeichnet werden,15 sondern es soll, in Anlehnung an Böttigheimer unter der Präsumption, daß eine Weihe zum Priestertum für Frauen nicht zulässig ist, gefragt werden, ob eine Zulassung der Frau zum Diakonat zulässig sein kann.Das entscheidende Problem der Untersuchung ist so deshalb die Frage, ob es möglich ist, Frauen zum Diakonat zuzulassen, ohne daß dadurch die Einheit des Ordo aufgelöst wird, wenn zum Priestertum und zum Bischofsamt die Frau nicht gültig geweiht werden kann.
1.4.Zum CIC


Bisher gilt in der Kirche CIC 1024: Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.16 Selbstredend bezieht sich diese Aussage auf alle drei Weihestufen und es muß beachtet werden, daß nicht von einer Unerlaubtheit sondern von einer Ungültigkeit der Weihe von Frauen ausgegangen wird. Das Kirchenrecht ist aber teilweise änderbar; es müßte nur sichergestellt sein, daß die Kirche sich in einer Ungültigkeitsbestimmung geirrt haben kann. Könnte die Römisch-Katholische Kirche sich aber in so einer wichtigen Frage irren, hätte das fatale Folgen: Wer könnte dann noch mit Gewißheit ausschließen, daß jetzt gültig Geweihte doch ungültig geweiht worden sind und das damit die Gefahr bestünde, daß all deren substantiellen Amtshandlungen als ungültig anzusehen wären?
1.5.Das theologische Defizit
Eine Theologie des Diakonats gibt es nicht.“ Mit dieser zugespitzten Feststellung eröffnet Hauke seinen Aufsatz über: „Das spezifische Profil des Diakonates“17im Jahre 2001.Der allseits bekannte Scherz, daß der Diakon das sei, was er verkündigt:“Mysterium fidei“18 zeigt an, wie unklar hier fast alles sei. Es muß sogar konstatiert werden, daß es nicht nur nicht eine Theologie des Diakonates gibt, sondern daß dies eine Folge einer defizitären Theologie des hierarischen Amtes ist. Denn gäbe es die,könnte aus ihr doch die Theologie des Diakonates generiert werden. Deshalb dürfen die Minimalia des Weihesakramentes auch nicht schon als eine Theologie der Weihe verstanden werden, sondern nur als konsensfähige Kriterien für eine sachgemäße Theologie des Amtes. In der Arbeit dienen sie so lediglich in kriteriologischer Hinsicht als Maßstäbe zur Prüfung der jetzt diskutiert werden sollenden Konzepte zur Beantwortung der Frage der Zulaßbarkeit von Frauen zur Diakonatsweihe.


1Vgl: Böttigheimer, Diakonat der Frau, in MthZ 1996, S.253;Inter insigniores DH 4590-4983;Antwort der Glaubens-
kongregation 1996 DH 5040f.
2Scheffczyk, Ziegenaus; Dogmatik Bd.7, S.532.
3Brinktrine, Lehre von den Sakramenten II, S.161-206; Diekamp, Dogmatik III, S.3-402, isb. 346-376; Ott, Dogmatik, S.537-548.
4Ott, Dogmatik, S.545
5Ott, Dogmatik, S.545.
6Demler, Priesterlose Gemeindeleitung, in MthZ,1996, S.65-76
7Demler, S.65.
8Demler, S.72.
9Vgl: Hauke, Profil des Diakonates, in FkTh 17.S.90.
10Hauke, S.90.
11Hauke, S.91.
12Scheffczk,Ziegenaus,Dogmatik, Bd7,S.522.
13Böttigheimer, Diakonat der Frau,in MthZ 47, 1996, S.253.
14Böttingheimer, S.253.
15DH 4590-4606; 5040f.
16CIC 1984, 1024, vgl dazu: Lederhilger, Diakonat der Frau.Kirchenrechtliche Konsequenzen,in: ThPQ 144, 1996, S.362-372.
17Hauke,Profil des Diakonates, in FkTh 2001,S.81.
18Hauke, a.a.O. S.81.

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