1. Einleitung
Diese
Untersuchung im Rahmen der Fragestellung: Können Frauen zum
Diakonat, zur sakramentalen Weihe zum Diakonat zugelassen werden?
limitiert sich auf die Erörterung des Verhältnisses von der Einheit
des Ordo, bestehend aus dem Diakonen-,Priester- und Bischofsamt, zur
Frage der Erlaubbarkeit der Zulassung der Frau zum Diakonat unter der
Präsumption, daß Frauen in der Römisch-Katholischen Kirche nicht
zum Priesteramt zulaßbar sind.1
Es
ist signifikant, daß für Ziegenaus gerade die Einheit des Ordo das
Zentralargument dieser Diskussion ist:“ Gegen den sakramentalen
Diakonat der Frau sprechen sowohl die Einheit des Ordo-es gibt nicht
zwei Weihesakramente, ein pristerliches und nichtpristerliches-als
auch die Zugehörigkeit des Diakonates zum priesterlichen Ordo“.2
Genau
genommen ist es ein Ausschlußargument: Daß unter der Präsumption
der Nichtzulaßbarkeit der Frau zum Priestertum sie auch nicht zum
Diakonat geweiht werden könne, weil das Diakonat ob der Einheit des
Ordo am Priesterlichen partizipiert und so der Nichtzulaßbarkeit zum
Priesteramt es widerspräche, sie so durch das Diakonenamt am
Priesterlichen partizipieren zu lassen.
Wäre
aber die Weihe der Frau zum Diakonat keine priesterliche Weihe-im
Sinne der Partizipation durch die Einheit des Ordo am Priesterlichen,
sondern eine nichtpriesterliche, könnte diese Weihe nicht als
integriertes Element dieses Ordo angesehen werden. Exemplarisch zeigt
dies, wie wesentlich die Frage, was ist die Einheit des Ordo?, für
die Prüfung der Zulaßbarkeit der Frau zur Diakonatsweihe ist.Zu
untersuchen ist, was so unter der Einheit des Ordo materialiter
verstanden wird, was das Spezifische des Diakonates und der
Diakonenweihe ist in Hinsicht darauf, daß ein nicht-univoker
Gebrauch des Begriffes der Weihe die Einheit des Ordo formal
destruieren würde. Es kann in einem Ordo nicht zwei verschieden
qualifizierte Weihen geben.
Minimalia
eines Katholischen Weiheverständnisses
Sie
werden aus den Dogmatiken von Ott,Diekamp und Brinktrine erhoben,3
da diese das dozieren, was als klassisch Katholisch beurteilt werden
kann, nachkonziliare Konzeptionen mit ihrer Neigung zur individuellen
Originalität werden dann im Kontrast dazu besprochen.
Als
Minimalia des Weiheverständnisses können so gelten:
- Durch eine sakramentale Weihe wird dem Geweihten eine spezifische Handlungskompetenz vermittelt,sodaß er Akte setzen kann, gültig, die er ohne diese Gnade nicht setzen könnte.
- Jedes Sakrament, das gültig nur einmal empfangen werden kann, wirkt einen charakter indelebilis und da keine der drei Weihen des Ordo wiederholbar ist, ist zu folgern, daß jede einen spezifischen Charakter vermittelt. Das heißt, je nach Weihe müßte auch eine bestimmte Handlung bestimmt werden können, die der Geweihte nur auf Grund seiner Weihe gültig setzen kann.4
- Es muß um der Einheit des Ordo willen etwas geben, was allen Weihestufen gemeinsam ist und was sie distinkt als Klerus von den Laien distinguiert.5Dabei darf diese Distinktion nicht verwechselt oder konfundiert werden mit dem Verhältnis von Hauptamtlichen zu Ehrenamtlichen und Laien, denn Hauptamtliche sind keine Kleriker, sondern professionelle Laien. Und es darf die Weihe zum Prister nicht verwechselt werden mit der Installation als Gemeindeleiter, denn es kann in der Römisch-Katholischen Kirche Nichtgeweihte als Gemeindeleiter geben6 und Priester, die nicht Leiter einer Gemeinde sind, etwa Ordenspriester.
- Es muß präsumiert werden, daß zu distinguieren ist zwischen Tätigkeiten des Geweihten, die er nur ob seiner Weihe gültig vollziehen kann, darunter will der Verfasser abbreviaturhaft die substantiellen Tätigkeiten des Geweihten verstehen und den Tätigkeiten, die er auch ohne seine Weihe ausüben könnte, den akzidentiellen Tätigkeiten.
Demler
formuliert dies so:“ Umgekehrt beschränken sich die wenigen
Pfarrer immer mehr auf die Aufgaben, die streng an die Priesterweihe
gebunden sind, d.h. Die Feier der Eucharistie und die Spendung der
beiden Sakramente der Buße und der Krankensalbung.“ 7Die
Priester konzentrierten sich (in der nachkonziliaren Zeit ob des
Priestérmangels )“auf das ihnen allein Vorbehaltende“, sie
werden zu „Messpriestern“.8Treffend
ist hier also die Differenz von wesentlichem und akzidentiellem
Handeln erfaßt und zeitdiagnostisch die Notwendigkeit zur
Konzentration aufs Wesentliche ob des Priestermangels.
Diese
Unterscheidung muß bei der Diskussion um die Weihe genau beachtet
werden. Wozu qualifiziert die Diaknatsweihe und wie verhalten sich
dazu die mannigfaltigen Tätigkeiten des Diaknes bzw die in
kirchengeschichtlichen Eruierungen feststellbaren Tätigkeiten von
Diakonin, weiblichen Diakonen? Wo handelt der Diakon substantiell, wo
akzidentiell?
Selbstredend
kann nicht präsumiert werden, daß der Unterschied von
substantiellem und akzidentiellem Handeln und im Zusammenhang damit
der Unterschied von einer Weihe als Sakrament und verstanden als
Sakramentalie immer in der Kirche klar bewußt war, aber in
normativer Hinsicht ist das historísche Material über die
Tätigkeiten der Diakone daraufhin zu beurteilen.
Zur
Veranschaulichung:
Wenn
ein Priester Religionsunterricht erteilt und ein Laie als Lehrer
Religionsunterricht erteilt, darf nicht geschlußfolgert werden: Weil
ein Priester unterrichtet, ist das eine priesterliche Tätigkeit und
so gibt es Laien, die als Lehrer eine priesterliche Tätigkeit
ausüben, sodaß zu fragen sei, ob nicht diese faktisch schon
priesterlich Wirkenden auch priesterlich zu weihen sind nach dem
Motto: gleicher Dienst, ergo:gleiche Weihe.So abstrus diese
Argumetationsfigur auch sich anhört, so muß doch konzediert werden,
daß so bedauerlicherweise in: „ad gentes“ argumniert wird
bezüglich des Diakonates.9
1.1.Eine
problematische Bestimmung der Diakonatsweihe
„ ...es
ist angebracht, daß Männer,die tatsächlich einen diakonalen Dienst
ausüben...durch die von den Aposteln her überlieferte Handauflegung
gestärkt und mit dem Altare enger verbunden werden, damit sie ihren
Dienst mit Hilfe der sakramentalen Diakonengnade wirksamer ausfüllen
können.“10
Hauke verweist zu Recht darauf hin, daß es aus
sakramententhologischer Sicht undenkbar ist, erst Tätigkeiten als
diakonale zu qualifizieren, als substantielles Handeln also, um dann
auszusagen, daß diese ohne eine sakramentale Diakonenweihe gesetzt
würden, um dann nachträglich die so Handelnden zu weihen, damit sie
das schon Praktizierte optimaler ausüben könnten. Treffend
widerlegt Hauke diese Vorstellung durch folgende Absurdität: „Eben
sowenig ist ein tatsächlicher Bischof oder Priester vorstellbar,dem
man das Sakrament hinzuführen solle.“11
Das Weihesakrament ist die conditio sine qua non des Handelns des
Diakones,des Priesters, des Bischofes für sein substantielles
Handeln; für sein akzidentielles bedarf er keiner Weihe.
1.2.Zur
Einheit des Ordo
Würde
unter der Einheit des Ordo formaliter u.a. verstanden werden,daß die
Einheit es erfordere,daß nur die Diakonatsweihe gültig empfangen
könne, wer auch prinzipiell die Priester-und Bischofsweihe empfangen
könne, dann würde der Ausschluß vom Priestertum automatisch auch
den Ausschluß vom Diakonenamt inkludieren. Um die Erörterung hier
nicht schon abschließen zu müssen, soll deshalb vorab entschieden
werden, daß so die Einheit des Ordo nicht verstanden werden soll.
1.3.Die
Präsumption des Ausschlussses der Frau vom Priesteramt
Im
Hintergrund dieser Erörterung steht eine Verschiebung der bisherigen
Diskussion der Frage der Zulaßbarket von Frauen zum Priesteramt.
„Nach klaren Stellungnahmen des Lehramtes in Bezug auf die
Priesterweihe wird die Diskussion mit z.T. Anderen Argumenten in
Hinblick auf das Diakonat der Frau geführt.“12Ebenso
urteilt Böttigheimer: „Weil das kirchliche Lehramt in dieser
Angelegenheit jedoch eine negative Entscheidung mit hohem
Verbindlichkeitsgrad getroffen hat, steht eine mögliche Zulassung
der Frauen zur Priesterweihe in absehbarer Zeit wohl nicht zur
Disposition. Angesichts dieser Tatsache beschäftigen sich die
folgenden Ausführungen mit der noch offenen Frage nach dem Diakonat
der Frau“.13
Es
wird also die These aufgestellt, daß trotz des Neins zum
Frauenpriestertum die Frage der Diakonenweihe für die Frau noch
offen sei.14
Es kann hier nun nicht die Diskussion um das Frauenpriestertum unter
Berücksichtigung der Erklärungen des Lehramtes nachgezeichnet
werden,15
sondern es soll, in Anlehnung an Böttigheimer unter der Präsumption,
daß eine Weihe zum Priestertum für Frauen nicht zulässig ist,
gefragt werden, ob eine Zulassung der Frau zum Diakonat zulässig
sein kann.Das entscheidende Problem der Untersuchung ist so deshalb
die Frage, ob es möglich ist, Frauen zum Diakonat zuzulassen, ohne
daß dadurch die Einheit des Ordo aufgelöst wird, wenn zum
Priestertum und zum Bischofsamt die Frau nicht gültig geweiht werden
kann.
1.4.Zum
CIC
Bisher
gilt in der Kirche CIC 1024: Die heilige Weihe empfängt gültig nur
ein getaufter Mann.16
Selbstredend bezieht sich diese Aussage auf alle drei Weihestufen und
es muß beachtet werden, daß nicht von einer Unerlaubtheit sondern
von einer Ungültigkeit der Weihe von Frauen ausgegangen wird. Das
Kirchenrecht ist aber teilweise änderbar; es müßte nur
sichergestellt sein, daß die Kirche sich in einer
Ungültigkeitsbestimmung geirrt haben kann. Könnte die
Römisch-Katholische Kirche sich aber in so einer wichtigen Frage
irren, hätte das fatale Folgen: Wer könnte dann noch mit Gewißheit
ausschließen, daß jetzt gültig Geweihte doch ungültig geweiht
worden sind und das damit die Gefahr bestünde, daß all deren
substantiellen Amtshandlungen als ungültig anzusehen wären?
1.5.Das
theologische Defizit
„Eine
Theologie des Diakonats gibt es nicht.“ Mit dieser zugespitzten
Feststellung eröffnet Hauke seinen Aufsatz über: „Das spezifische
Profil des Diakonates“17im
Jahre 2001.Der allseits bekannte Scherz, daß der Diakon das sei, was
er verkündigt:“Mysterium fidei“18
zeigt an, wie unklar hier fast alles sei. Es muß sogar konstatiert
werden, daß es nicht nur nicht eine Theologie des Diakonates gibt,
sondern daß dies eine Folge einer defizitären Theologie des
hierarischen Amtes ist. Denn gäbe es die,könnte aus ihr doch die
Theologie des Diakonates generiert werden. Deshalb dürfen die
Minimalia des Weihesakramentes auch nicht schon als eine Theologie
der Weihe verstanden werden, sondern nur als konsensfähige Kriterien
für eine sachgemäße Theologie des Amtes. In der Arbeit dienen sie
so lediglich in kriteriologischer Hinsicht als Maßstäbe zur Prüfung
der jetzt diskutiert werden sollenden Konzepte zur Beantwortung der
Frage der Zulaßbarkeit von Frauen zur Diakonatsweihe.
1Vgl:
Böttigheimer, Diakonat der Frau, in MthZ 1996, S.253;Inter
insigniores DH 4590-4983;Antwort der Glaubens-
kongregation 1996 DH 5040f.
2Scheffczyk,
Ziegenaus; Dogmatik Bd.7, S.532.
3Brinktrine,
Lehre von den Sakramenten II, S.161-206; Diekamp, Dogmatik III,
S.3-402, isb. 346-376; Ott, Dogmatik, S.537-548.
4Ott,
Dogmatik, S.545
5Ott,
Dogmatik, S.545.
6Demler,
Priesterlose Gemeindeleitung, in MthZ,1996, S.65-76
7Demler,
S.65.
8Demler,
S.72.
9Vgl:
Hauke, Profil des Diakonates, in FkTh 17.S.90.
10Hauke,
S.90.
11Hauke,
S.91.
12Scheffczk,Ziegenaus,Dogmatik,
Bd7,S.522.
13Böttigheimer,
Diakonat der Frau,in MthZ 47, 1996, S.253.
14Böttingheimer,
S.253.
15DH
4590-4606; 5040f.
16CIC
1984, 1024, vgl dazu: Lederhilger, Diakonat der
Frau.Kirchenrechtliche Konsequenzen,in: ThPQ 144, 1996, S.362-372.
17Hauke,Profil
des Diakonates, in FkTh 2001,S.81.
18Hauke,
a.a.O. S.81.
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