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Dienstag, 18. August 2026

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?

 

Menschenwürde statt sich auf Gottes Gebote zu richten – der neue Trend in der Kirche?



(Vorab: Von Lesern wurde ich gebeten, etwas zur Causa der „Leihmutterschaft“ bzw auch der „Leihvaterschaft“ zu schreiben.) Ich möchte diese Causa nun etwas aus dem Rahmen fallend unter dieser Fragestellung diskutieren, daß wir als Christen das erste Gebot,das Gott uns gab: „Seid fruchtbar und mehert Euch!“ auch als das Fundament der Diskussion über die mögliche Legitimität der „Leihmutterschaft“ und der „Leihvaterschaft“ anzusehen haben. Gott hat uns Menschen eine Ordnung des Wiesichfortpflanzens eingesetzt, daß ein Mann und eine Frau heiraten und dann auf die natürliche Weise Kinder bekommen, die sie aufziehen und erziehen.

Probleme entstehen nun deswegen, weil diese Ordnung nicht eingehalten werden kann, sodaß keine Kinder gemäß dieser Ordnung hervorgebracht werden können, aber das erste Gebot dazu verpflichtet. Das bekannteste Beispiel für dieses Problem sind die leiblichen Kinder Evas und Adams, denen eine Eheschließung untersagt war, da sie nur eine Inzestehe hätten schließen können, was aber als eine schwere Sünde laut dem heutigen Katechismus ist. Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an das Inzestverbot gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode des letzten Kindes dieser Eltern ausgestorben. Zu behaupten, das wäre wirklich Gottes Wille gewesen, wäre absurd, also muß zumindest anfänglich die Inzestehe erlaubt gewesen sein von Gott selbst her.

Moraltheologisch formuliert: Eine Inzestehe ist genau dann erlaubt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, das erste Gebot zu erfüllen.



Was tun“ (Lenin), wenn eine Ehe kinderlos bleibt? Die Bibel gibt uns darauf eine eindeutige Antwort: Die Ehefrau war dann verpflichtet, ihrem Manne eine andere Frau zu geben, mit der er dann Kinder erzeugte, die dann aber als legitime Kinder der Ehe angesehen wurden, obzwar sie nicht von der Ehefrau stammten. Unklar ist, ob die andere Frau nun als eine Zweitfrau geheiratet wurde von dem Ehemann oder nur als eine Leihmutter fungierte. Wäre die Leihmutter wirklich geehelicht worden, stünden wir vor dem Problem, warum ihre Kinder dann nicht als die ihrigen sondern als die der Erstfrau angesehen werden.

In beiden Fällen wird um des Einhaltens des ersten Gebotes willen eine punktuelle Außerkraftsetzung der Ordnung der Hervorbringung von Kindern erlaubt. So wird der Inzest erlaubt wie auch eine Leihmutterschaft. Das ist vergleichbar mit der Frage: „Ist es einem Verhungernden erlaubt, Lebensmittel zu stehlen, wenn ohne einen begangenen Diebstahl er verhungern würde?“

Auch die Leihvaterschaft erlaubt die Bibel, wie es uns die Erzählung von Onan aufzeigt: Da die Ehe seines Bruders kinderlos blieb, war er verpflichtet, zu dieser Witwe zu gehen, bis sie von Onan schwanger wurde. Das so erzeugte Kind sollte dann als ein legitimes der Ehe seines Bruders angesehen werden, obschon er nicht der leibliche Vater gewesen ist. Onan verweigerte die Leihvaterschaft und Gott tötete ihn deshalb.



In allen Fällen besteht das Problem darin, daß dem ersten Gebot gehorcht werden sollte, aber die normative Ordnung des Wiesichfortpflanzens eine Fortpflanzung verunmöglicht. In diesen Fällen darf die normative Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden um des ersten Gebotes willen.



Die Stellungnahmen der Katholischen Kirche zu dieser Causa zeichnen sich nun leider dadurch aus, daß erstens das erste Gebot Gottes nicht erwähnt wird und dann zweitens auch nicht erörtert wird, ob und wie dem ersten Gebot Genüge getan werden kann, wenn die normative Ordnung des Wiesichfortpfanzens eine Erfüllung des ersten Gebotes verunmöglicht.

Stattdessen wird nur von einem subjektiven Kinderwunsch gesprochen unter der Fragestellung: „Ist dieser Wunsch in jedem Falle ein legitimer?“ Der Begriff der „Würde des Menschen“ soll nun dazu verwendet werden, die Legitimität eines Kinderwunsches zu prüfen. Dabei wird dann die „Würde des Kindes“, wenn es denn so oder so geboren werden würde, in den Vordergrund gestellt. Wenn also das Kind von einer Zweitfrau geboren wird, weil die Ehefrau unfruchtbar ist, solle das der Würde des Kindes widersprechen. Wenn eine Mutter ihr Kind nicht abtreibt sondern zur Adoption freigibt, widerspricht das nicht der Würde des Kindes und stellt unbezweifelbar eine bessere Lösung dar als seine Tötung im Mutterleibe.

Theologisch ist diese Vernutzung der Würde des Kindes zum Nein zu jeder Leihmutterschaft noch zweifelhafter, denn die Würde jedes Menschen begründet sich darin, daß er ein Geschöpf Gottes ist und diese Würde wird nicht durch eine Leihmutterschaft tangiert. Auch wenn man dem Argument, daß, wenn das Kind von einer Frau ausgetragen wurde, aber eine andere dann seine Mutter wird, keine optimalen Bedingungen für dies Kind sind, zustimmt, heißt das nicht, daß eine solche zweifache Mutterschaft der Würde des Kindes widerstreiten würde.

So verwendet dient der Begriff der Würde des Menschen nur dazu, die Moralthelogie von den Geboten Gottes zu emanzipieren und durch zweifelhafte Konstrukte zu ersetzen.



Wenn das erste Gebot nicht gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar ist, darf diese Ordnung punktuell außer Kraft gesetzt werden. „Was tun?“, wenn der Kinderwunsch gemäß der Ordnung der Nachkommenschaft erfüllbar wäre, aber die ein Kind sich Wünschenden diese Ordnung nicht einhalten wollen? Zwei Homosexuelle haben „geheiratet“ und wünschen sich nun ein Kind durch eine Leihmutterschaft. Hier ist die Unmöglichkeit,ein Kind gemäß der Nachkommenschaftsordnung zu bekommen, selbst verschuldet. In diesem Falle ist m.E. Eine Leihmutterschaft nicht bejahbar, denn das setzt die Unmöglichkeit, gemäß der Ordnung ein Kind zu bekommen, voraus.

Wenn aber ein Mann und eine Frau kein eigenes Kind gemäß der Nachkommensschaftsordnung bekommen können, existieren im Regelfall weniger von der Norm abweichende Möglichkeiten, die deswegen zu präferieren wären, etwa die einer künstlichen Befruchtung. Aber als die ultima ratio ist dann auch eine Leihmutterschaft bejahbar, isb da diese Lösung die hl.Schrift selbst schon bejaht. 

Eine Ergänzung

Es ist zwischen erlaubten und unerlaubten Dienstleistungen zu unterscheiden. Wer zu einem Friseur geht, um sich die Haare schneiden zu lassen und den Friseur dafür bezahlt, wird nicht der Vorwurf gemacht werden, daß er die Geldnot des Friseures ausnutze, denn die Erbringung dieser Dienstleistung ist moralisch und rechtlich erlaubt und auch sozial angesehen. Wenn nun ein Kunde eine Prostituierte für ihre Dienstleistung bezahlt, ist das zwar erlaubt, gilt aber vielen als moralisch verwerflich. Hier lautet dann ein Vorwurf den Kunden gegenüber, sie nutzten die finanzielle Not der Frauen aus. Dies Urteil legitimiert sich aber nur durch die moralische Verurteilung dieser Tätigkeit und der Meinung, nur eine extreme finanzielle Not brächte Frauen dazu, so ihr Geld zu verdienen. 

Ist nun die Leihmutterschaft eine moralisch und rechtlich zu verurteilende Dienstleistung? Die Bibel sagt: Nein. Die Intention dieser Dienstleistung ist die, einer Frau, die sonst kein eigenes Kind bekommen könnte,zu einem zu verhelfen. Darüber hinaus ist das so hervorgebrachte Kind ein von Gott selbst bejahtes und etwas von Gott Bejahtes hervorzubringen, dürfte schwerlich als etwas Unmoralisches verurteilt werden.  

Freitag, 24. Juli 2026

Befremdliche Gedanken über: „Christ, genieße nicht!“ und den Neid

 

Befremdliche Gedanken über: „Christ, genieße nicht!“ und den Neid


Weder existiert ein Gebot Gottes noch ein Kirchengebot: „Genieße nicht!“ und der Neid ist eine Sünde, keine lässige. Rückübersetzen wir aber das „Genießen“ in das Lateinische, in „frui“, schon stehen wir in einem komplexen Diskurs über die Differenz von „uti“ =gebrauchen und „frui= genießen, des hl. Augustin, des neben dem hl. Thomas von Aqiun bedeutendsten Kirchenlehrers.

Uti“ bedeutet jede Handlung, oder jedes Objekt, das um eines Zieles, das außerhalb dieser Handlung oder dieses Objektes erstrebt wird, es wird um eines Zweckes willen gebraucht. Zur Veranschaulichung: Ich kaufe ein Buch, um es zu lesen und ich lese es, um mich auf eine Reise vorzubereiten. Das Buch gebrauche ich als einen Reiseführer für die Reise, die Reise zur Erholung. Das sind alles Gebrauchtstätigkeiten bzw Gebrauchsobjekte.

Frui“bedeutet, daß etwas um seiner selbst willen genossen wird, es ein selbstzweckliches Tuen ist oder ein Objekt, das um seiner selbst willen erstrebt wird. Ich kann um des Lesens willen lesen und ein Kunstobjekt um seiner selbst willen genießen.

Der hl. Augustin lehrt nun, daß nur Gott genossen werden dürfe, während alles andere nur zu gebrauchen ist und zwar so, daß es förderlich ist auf den Endzweck des Genießen Gottes hin ausgerichtet. In diesem Gedankengang drängt sich die These auf, daß jedes Genießen von etwas, was nicht Gott ist, von diesem wahren Endzweck wegverführt. In dem asketischen Diskurs fungiert dabei die Sexualität als Vorzugskandidat eines solchen vom wahren Genießen Wegverführens! Deshalb gilt: Die Sexualität dürfe nur zu dem Zweck der Fortpflanzung praktiziert, gebraucht werden und nicht genossen werden. Von Natur aus verheißt nun aber die praktizierte Sexualität einen hohen Lustgewinn, also einen „Hochgenuß“, um die Menschen zur Fortpflanzung zu motivieren. Wäre die Motivation dagegen die Erkenntnis des Verpflichtetseins zum Erhalt der Menschheit einen Beitrag zu leisten, wäre die Menschheit wohl schon lange, trotz Kants Pflichtenethik ausgestorben.

Der hl. Augustin kennt aber nun auch eine Güterlehre, in der Gott als das „summum bonum“, als das „höchste Gut“ expliziert wird: Nur Gott ist gut, ist schön und wahr, und alles andere ist in differenzierten Graden gut, schön und wahr, indem und nur indem es teilhat an dem einzig Wahren, Guten und Schönen. Bildtheoretisch formuliert: Alles in der Welt Gute, Wahre und Schöne ist nur als ein Abbild des Urbildes wahr, gut und schön. Aber in den Abbildern ist nun auch wirklich Gott so präsent, aber in der Differenz von dem Urbild und den Abbildern dieser Dreieinigkeit. Dann wird in allem Schönen die Schönheit Gottes in ihrer Abbildlichkeit genossen und somit ist ein frui von allem Schönen erlaubt. Aber in dem Diskurs der Askese wird genau diese Position Augustins vergessen zugunsten einer Verabsoluierung der uti- frui - Konzeption.

Nur Gott dürfe ein Christ genießen wollen und deswegen dürfe er nichts anderes genießen, schon gar nicht die Sexualität.1 Aber dann müßte auch gelehrt werden, daß jedes Speisegenießen eine Sünde wäre, da jedes Nahrungsmittel nur zu dem Zweck des Lebenserhaltes gebraucht werden dürfte und nicht genossen werden dürfte.

Seit Nitzsches Moralkritik ist der Verdacht nicht mehr aus der Welt exkommunizierbar, daß die Moralvorstellungen vom Neid (mit)geformt sind: „Wenn ich nicht genießen kann, dann soll der Andere nicht genießen dürfen!“ Dem Anderen etwas nicht gönnen können, was mir nicht vergönnt ist, ist das nicht eine der vielfältigen Erscheinungen des Neides? So theologisch berechtigt auch die Lehre von der Unterscheidung von dem Gebrauchen und dem Genießen ist, diese Unterscheidungslehre verführt den Neidischen geradezu, nun allen Genießenden die „Rote Karte“ zu zeigen in der frommen Maskerade, daß jedes Genießen doch nur uns wegverführe von Gott, der allein zu genießen sei.

Eine säkularistische Version dieser Neidaskese : Um der Gesundheit willen habe man auf (fast) alle Genüsse zu verzichten, da jedes Genußmittel die Gesundheit schädigten. Der Tabakgenuß wird so heutzutage verteufelt mit geradezu exorzistischem Eifer und das obzwar wahrscheinlich schon die ersten Menschen rauchten und es genossen haben. Der Mensch braucht Brot, aber er liebt so sehr die Spiele, daß er sie nötig hat. Aber ob es nun die Tradition des Sylvesterfeuerwerkes ist oder jetzt die Fußballweltmeisterschaft der Männer: Muß das sein, ist das nicht eine pure Verschwendung, und wie viele verdienen doch durch solchen Sport wie viel Geld...Hören wir nicht auch hier hinter diesen Masken die Stimme des Neides. „Ich kann kein Feuerwerk genießen, also soll es niemand dürfen!“ „Wenn andere die Fußballweltmeisterschaft begeistert, mich aber nicht, dann darf sie niemanden begeistern!“ „Wenn ich nicht mehr genießen kann, dann darf das niemand, denn das Genießen von den Anderen provoziert meinen Neid auf sie, der ich es nicht kann! Das ist das Ressentiment der Nichtgenießenkönnenden.

Eine Konsumwelt, in der jedem Konsumenten verheißen wird: „Kaufe das und genieße es und Du wirst glücklich sein!“ produziert massenhaft Menschen, die desillusioniert nichts mehr genießen können! So bildet sich ein fruchtbarer Boden für den Neid der Nichtgenießenkönnenden. Genießen können ist eine  zu elernende Fähigkeit.






1Sehr provokant urteilt Slavoj Zizek (Die Tücke des Subjekts, 2001, S.115f Fußnote 18: „Das übliche Argument der katholischen Kirche gegen die Empfängnisverhütung (dem zuolge jeder Sex, der vom höheren Ziel der Fortpflanzung abgekoppelt ist, auf ein tierisches Unzuchttreiben reduziert wird) verfehlt demnach offenkundig das Entscheidende: Ist es nicht gerade der Sex, der sich der Zeugung von Nachkommen widmet- also der biologischen Fortpflanzung- der tierisch ist? Ist es nicht spezifisch menschlich, dass sich die sexuelle Aktivität von ihrem >natülichen< Ziel ablösen kann und zum Selbstzweck wird?“ Jeder Befürworter einer natürlichen Empfängnisverhütung bejaht Zizek.

Sonntag, 19. Juli 2026

Leihmutterschaft – ein Skandal

 

Leihmutterschaft – ein Skandal




Zuvor hatte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) eine neue Debatte über Leihmutterschaft ausgelöst. Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten mitgeteilt, dass sie beide Eltern geworden seien. Der Sohn mit Namen Georg kam demnach in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren.“1

Das war nun der Anlaß zu einer sehr lebhaften Debatte über die Frage der Leihmutterschaft,die sich nicht gerade durch ihre Sachlichkeit vortat. Ein großes Kompliment muß ich deswegen einem auf „Communio“ veröffentlichten Leserkommentar machen, in dem aus moraltheologischer Perspektive die richtigen Fragen zu dieser Causa gestellt wurden:2

Zwei provokannte, nicht rhetorisch gemeinte Fragen: Wenn nach dem Alten Testament eine Ehe kinderlos blieb, hatte die Ehefrau die Pflicht, dem Mann eine Frau zu geben, deren Kind, wenn sie von dem Ehemann schwanger wurde als ein legitimes Kind der Ehe angesehen wurde.Ist das nicht eine Leihmutterschaft Onan mußte, als die Ehe eines Verwandten kinderlos blieb zur Witwe gehen, mit ihr ein Kind zeugen, das dann nicht als sein Kind gelten sollte sondern als das des Verstorbenen. War Onan so nur ein Samenspender oder wirklich ein Ehemann der Witwe?“

Diese wirklich provokanten Fragen können nicht respondiert werden, wenn dabei von dem ersten Gebot, das Gott uns Menschen gab, abstrahiert wird: „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ Im Alten Testament wird nun die Frage erörtert, wie dieses erste Gebot zu halten ist, wenn die Bedingung,daß nur ehelich der Mensch sich fortpflanzen dürfe, nicht eingehalten werden kann. Dabei erhält die Ehe den Status einer Ausführungsbestimmung dieses Gebotes, die dem Zweck der Fortpflanzung subordiniert ist.

Die Kinder Adams und Evas konnten keine Ehe schließen, da alle Menschen leibliche Geschwister waren und eine Inzestehe verboten war. Hätten sich alle Geschwister an dieses Gebot gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode dieser Adams- und Evakinder ausgestorben. Da Gott aber nicht den Tod des Menschen wollte, erlaubte er den Inzest. Das ist für die Moraltheologie ein Ärgernis schlimmster Art, aber Gott ist so sehr ein das Leben Liebender,daß, wie es der hl. Augustin rechtens erfaßte: „Am Anfang war der Inzest!“, er das scheinbar Widermoralische erlaubte. Wie die Kirche das Gebot: „Du darfst nicht töten!“ bejaht und doch das Töten im Kriege in einem gerechten Kriege wie in einer Notwehrsituation erlaubt, wenn nur durch das Töten des Angreifers der Angegriffene sein Leben retten kann. Dem ersten Gebot wird so über die Ausführungsbestimmung gestellt: Wenn eine Eheschließung unmöglich war wurde der Inzest gar erlaubt als eine „Inzestehe“.

Die Bestimmung Mose, daß im Falle der Kinderlosigkeit einer Ehe die Ehefrau ihrem Ehemann eine Frau zu geben hätte, damit er sie schwängere,und daß dann dies Kind als Kind der Ehe gälte, ist ein eindeutiger Fall einer Leihmutterschaft. Besonders problematisch ist dabei, daß die Ehefrau einer ihr Subordinierten, einer ihrer Mägde befehlen konnte, an ihrer statt ein Kind von ihrem Ehemann zu empfangen! Nicht heiratete der Ehemann dabei die Magd seiner Ehefrau, damit das Kind nicht als Kind der Magd gälte.

Wenn die Kirche eine Leimutterschaft prinzipiell verurteilt, stellt sie sich gegen die Morallehre der hl. Schrift, indem sie die Subordiniertheit der Ehe als einer Ausführungsbestimmung des ersten Gebotes dabei mißachtet.

Die Causa des Onan ist nun komplizierter: Ursprünglich war gemeint, daß ein Nahverwandter dann mit der Witwe der kinderlos gebliebenen Witwe ein Kind zu erzeugen habe, damit der verstorbene Ehemann so posthum noch ein legitimes Kind erhielte. Zu Zeiten Jesu wurde dieser Fall so gedeutet, als wenn der Nahverwandte die Witwe zu ehelichen hätte, aber das widerspricht der Intention, daß das so erzeugte Kind nicht als ein legitimes Kind dieser Beziehung angesehen werden sollte sondern als ein Kind des Verstorbenen. Aber mit einer Nichtverheirateten ein Kind zu erzeugen, wurde zu Zeiten Jesu als ein Problem angesehen.

Onan fungierte so tatsächlich als ein Samenspender für die Witwe, er diente dabei als ein Ersatz für den verstorbenen Ehemann. Onan wollte kein Samenspender sein und deswegen machte er sich durch eine Selbstbefriedigung zeitlich befristet zeugungsunfähig, wenn er zu der Witwe zu gehen hatte, um mit ihr ein Kind zu erzeugen. Gottes Urteil über diese Verweigerung fällt erschreckend eindeutig aus: Gott bestrafte Onan mit dem Tode!

Es muß so angefragt werden: Mit welchem Recht stellt sich die Morallehre der Kirche so eindeutig gegen die in der hl. Schrift bezeugte Morallehre, in der die Ehe dem ersten Gebot gegenüber als subordiniert gilt und deswegen auch in ihrer Geltung relativiert werden darf?

Es gilt aber, daß nur dann eine Leihmutterschaft oder eine Leihvaterschaft erlaubbar ist, wenn eine Erzeugung von Kindern in der Ehe unmöglich ist! In dem Communioartikel: „Keine Schönfärberei“ wird nun behauptet:Es gibt – starker Kinderwunsch hin oder her – kein Recht auf ein Kind. Wohl aber gibt es zumindest aus theologisch-ethischer Perspektive ein legitimes Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die menschlich-personal, möglichst in Ehe und Familie, miteinander verbunden sind.“

Das ist sachlich einfach falsch! Erstens wird hier vergessen, daß es in erster Linie um das erste Gebot Gottes geht und nicht in erster Linie um ein menschliches Recht! Das Recht, von Eltern abzustammen, die das Kind kenne, kennt die Bibel überhaupt nicht und Onans Geschick beweist das Gegenteil. Im Hintergrund dieses Fehlurteiles steht die Philosophie des Personalismus3 und nicht eine theologisch- ethische Perspektive, denn die müßte sich an den Geboten Gottes orientieren!



In der aktuellen Debatte wird aber auch viel Unsinn geredet! Ich beschreite nun einen kleinen Umweg, da die moralistische Aufgeladenheit dieser Causa ein klares Durchdenken oft verhindert. Was hielte man von dieser Verschwörungstheorie: Geldgierige Friseure verlangen viel Geld, weltweit und von Frauen mehr als von Männern, welch eine Diskriminierung der Frau, damit sie Haare schneiden: Nicht aus Liebe zu einem eines Haarschnittes Bedürftigen sondern um des Profites willen schneiden sie die Haare! Oder, Menschen nötigen des Gelderwerbes Bedürftige, ihnen die Haare zu frisieren? Das ist purer Unsinn. In einer Gelderwerbswirtschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Kunden für für sie erbrachte Dienstleistungen bezahlen. Diskussionswürdig ist allein die Frage, ob einer erbrachte Dienstleistung moralisch erlaubt und ob sie strafrechtlich verboten ist. In einem Rechtsstaat ist allein die Frage der rechtlichen Verbotenheit relevant, die Moral ist (leider aus katholischer Sicht) reine Privatsache!

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten, das ist eindeutig. Aber ebenso eindeutig ist es, daß die Moraltheologie unter bestimmten Bedingungen eine Leihmutterschaft wie die einer Leihvaterschaft ob des ersten Gebotes Gottes zu erlauben hat. Eine Kirche, die beides für alle Fälle verbietet, handelt lebensfeindlich, Menschenleben verneinend- ein Phänomen dekadenter Zeiten!

1 Spahn-Debatte Lob-Hüdepohl: Leihmutterschaft wird zunehmend kritisch gesehen, Kath de 17.7.2026.


2Communio, 16.7.2026, Erstveröffentlichung 28.4.2026. Keine Schönfarberei- was für das Verbot der Leihmuterschaft spricht.

3Dies Implantat aus der Philosophie wirkt sich leider in vielen Bereichen der Moraltheologie fatal aus, isb da dem Personalismus ein Begreifen des Gemeinwohles ob der Verabsolutierung des egozentrischen Ichmenschen unmöglich ist.

Donnerstag, 9. Juli 2026

Ist uns der Nächste abhanden gekommen? Zur Krise der Nächstenliebe

 

Ist uns der Nächste abhanden gekommen? Zur Krise der Nächstenliebe



Wer ist denn mein Nächster?“, ist eine Zentralfrage der christlichen Religion, zumal in einer Zeit, in der die christliche Religion auf die zu praktizierende Nächstenliebe reduziert wird. Daß der sonntägliche Gottesdienst zur Religion gehört, scheint ja nur noch eine antiquarische Vorstellung zu sein.

Wer nur einen Blick in die Medienwelt wirft, stößt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf die Problemanzeige der Einsamkeit: der vereinsamte sozial isolierte Mensch.

Der Nächste, das ist primär eine räumliche Kategorie und dann eine Qualifizierung der Verwandtschaftsbeziehungen, es sei an die Weisheit: „Blut ist dicker als Wasser“ erinnert. In unserer jetzigen Zeit hat sich hier etwas grundlegend geändert: Im Zeitalter der Medien ist der „Nächste“ der in den Medien Präsente. Manchmal kann man eine Gruppe junger Mädchen beieinander sitzen sehend, jedes mit einem Mobiltelephon kommunizierend, im Internet surfend und kommunizieren die noch miteinander?

Je prominenter eine Person ist, desto mehr kennt ihn der Medienkonsument, während man vom Nachbarn kaum noch etwas weiß. Das wirkt sich auf die Praxis der Nächstenliebe aus: Die heutige Gestalt der praktizierten Nächstenliebe ist die der Spende zugunsten von in notleidenden Medien, deren Not uns in den Medien vermittelt wird. Das ursprüngliche Almosengeben avanciert so zu der Gestalt der Nächstenliebe.

Die (post)moderne Gesellschaft ist eine Dienstleistungsgesellschaft. Das heißt für die Nächstenliebe: Die potentiellen Adressaten der Nächstenliebe sind Auftraggeber für die die Dienstleistungen geworden, die sie dann bezahlen. Zur Veranschaulichung: Der Nachbar, der nicht mehr rüstig genug ist für die anstehenden Gartenarbeiten, beauftragt damit eine Servicefirma. Das, was einst zu den potentiellen Aufgabengebieten der Nächstenliebe gehörte, sind nun die Aufgabengebiete von Dienstleistungsunternehmen geworden.

Wer für Dienstleistungen bezahlen kann, der bedarf keines Nächsten mehr, der ihm hilft und er hat keine Nächsten mehr vor seinen Augen, denen er helfen bräuchte. Die professionalisierte Hilfe ersetzt so auch die zu praktizierende Nächstenliebe.

Weihnachten, das Fest der Nächstenliebe: Wie viele Spendenaufrufe flattern da einem ins Haus und wir Deutschen spenden eifrig!

Der Nächste ist uns einerseits als räumlich Naher abhandengekommen in dem Medienzeitalter und andererseits in der gut funktionierenden Dienstleistungsgesellschaft als ein der Nächstenliebe Bedürftiger.

Die christliche Religion wird so praxislos. Spenden verwandelt auch den Nächsten in einen faktisch Fremden und Fernen, dem wir nur noch durch die Medien kennen. Die praktizierte Nächstenliebe lebt aber vom Pathos der interpersonalen Kommunikation, dem „Du“ der Begegnungsrhetorik. Die Appelle der Medien: „Spende für“ sind Einbahnkommunikationen, denn es ereignet sich keine Kommunikation zwischen dem Spendengeber und dem Spendenempfänger. Anders gesagt: Der Nächstenliebende verharrt so in seinem Alleinsein, seiner Einsamkeit obgleich er nun die Nächstenliebe praktiziert. Die Dienstleistungsgesellschaft löst die mitmenschlichen Beziehungen in Geschäftsbeziehungen auf: Für alles muß bezahlt werden und dann kann man auch alles bekommen! Die Kaufkraft ersetzt so die Liebenswürdigkeit des Mitmenschen.

Sonntag, 29. März 2026

Die Kirche als die Organisation der Nächstenliebe – ein Sackgassenprojekt?

 

Die Kirche als die Organisation der Nächstenliebe – ein Sackgassenprojekt?



Wenn die Kirche in Deutschland noch eine Zustimmung findet, als erhaltenswürdig beurteilt wird, dann als die Organisation der Nächstenliebe: Christentum, das sei die praktizierte Nächstenliebe. Das genuin Religiöse, wie der Gottesdienst, das Beten sei dagegen etwas Sekundäres, auch wenn dann der Glaube an einen Gott schon noch dazugehöre. Also habe die Kirche sich auf das Sozial-Caritative zu konzentrieren, um ihre Akzeptanz zu steigern, auch um so einem weiteren Kirchenmitgliederrückgang entgegen zu wirken.

Dazu sei nun eine simple Frage gestellt: Wer möchte den ein Adressat der kirchlich organisierten Nächstenliebe sein? Ein Hilfsbedürftiger, ein in Not Befindlicher möchte eigentlich keiner sein, aber für solche habe doch die Kirche in erster Linie darzusein. Das heißt, daß wohl die Mehrheit der Christen urteilt,daß da die Kirche für Notleidende dar zu sein hat, sie für die Anderen, nicht für sie dar ist. Die modernen Gesellschaften zeichnen sich durch eine hochgradige Arbeitsteilung aus, sodaß es einen eigenen großen Komplex an Dienstleistungsanbietern gibt. Jede Dienstleistung kann so jeder Bürger für sich beanspruchen, insofern er sie bezahlen kann.Der solch ein Angebot Annehmender nimmt sich nun selbst nicht als ein Hilfsbedürftiger wahr, sondern als ein Kunde, der für die angenommene Dienstleistung angemessen bezahlt.Solche Dienstleistungsanbieter schränken nun den Raum der zur praktizierenden Nächstenliebe ein. Wer seinen Friseur, seinen Klempner und den KfZ-Meister bezahlt, versteht sich selbst nicht als jemanden, dem so Nächstenliebe entgegengebracht wird sondern als ein Kunde, der von der Arbeitsteilung der modernen Gesellschaft profitiert.

Notleidend ist so gesehen nur der, der einen Dienstleistungsanbieter für sein Anliegen nicht selbst bezahlen kann. Nur dieser wird als Hilfsbedürftiger angesehen und nur für die sei eigentlich die Kirche dar.

Nun zeitigt die Kirche als die Organisation der praktizierten Nächstenliebe noch einen irritierenden Kollateralschaden: Weil diese Organisation für die Nächstenliebe zuständig ist, entlastet sie so, eingedenk der Institutionenkritik Gehlens das Individuum: „Das brauche ich nicht mehr zu tuen, dafür ist jetzt die und die Institution zuständig.“ Die faktisch praktizierte Nächstenliebe reduziert sich so auf das Spenden für sozial- caritative Zwecke, daß dann dazu befähigte Organisationen die nötige Hilfe leisten können durch die Spendengelder.

Wenn dann doch noch in der Kirche von der zu praktizierenden Nächstenliebe gepredigt wird, reduziert sich das, wenn man das Pathos der Nächstenliebe überhört auf: „Seid nett zueinander!“ Schon ein freundliches Grüßen des Nachbarn sei schon praktizierte Nächstenliebe. Für alle gewichtigen Probleme sind dann aber die entsprechenden Dienstanbietungsleister zuständig, zumal die dann auch professionell helfen können.

Wer braucht so die Kirche als Organisation der Nächstenliebe? Die Allermeisten wollen sie so nicht gebrauchen und hoffen, nie auf sie angewiesen zu sein. Selbst aber als ein Akteur der Nächstenliebe zu wirken, das überläßt in unserer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft auch der Christ gerne den professionellen Helfern.Es reiche doch, durch Spendengelder dann sozial- caritative Projekte zu finanzieren.

Der geneigte Leser kann diese Behauptung leicht überprüfen, indem er sich eine ganze Woche vor Augen hält unter der Fragestellung: „Wann habe ich in ihr etwas getan, was als praktizierte Nächstenliebe zu bewerten wäre?“ 

Corollarium

Der Nächste,das war einst der räumlich Nahe, in unserer Epoche der Medien und der Ferkommunikation der in den Medien Präsente. Aber wie soll dieser Nächste noch ein Adressat der praktizierten Nächstenliebe sein, sofern die Nächstenliebe noch etwas anderes sein soll als das Spenden für Notleidende irgendwo auf der Erde.

Donnerstag, 30. Oktober 2025

Hat die Morallehre der Kirche sich weit, etwa zu weit von der hl.Schrift entfernt? Oder ein prinzipielles Problem der Gesetzesauslegung:über den Buchstaben und den Geist

 

Hat die Morallehre der Kirche sich weit, etwa zu weit von der hl.Schrift entfernt?



Spontan müßte die katholische Antwort darauf lauten: Mitnichten, es habe wohl eine Weiterentwickelung stattgefunden, daß Impliziertes nun im Fortschreiten der Moraltheologie expliziert worden sei, oder daß die Moraltheologie Probleme zu bearbeiten hätte, die es vordem noch nicht gegeben habe, obschon es beim Prediger Salomon heißt, daß es nichts Neues unter der Sonne gäbe, aber ein Sichentfernen von den Wahrheiten der Bibel könne es sich in der von Jesus Christus selbst geführten Kirche nicht geben.

Aber damit wird nun die Tatsache außer Acht gelassen, daß die Kirche als Zweitursache mitwirkt und daß so die in der Kirche mitwirkenden Menschen auch irren können, wenn auch die Kirche als Ganzes nicht irren kann.Die Morallehre der Kirche ist, wie es schon selbst der Lehrer der Kirche selbst, Jesus Christus praktizierte in erster Linie eine Praxis der Auslegung der Gebote Gottes und darum der Rechtswissenschaft verwandt. Die Konflikte zwischen Jesus und den Pharisäern und Schriftgelehrten waren so zuvörderst Lehrstreitigkeiten zwischen Berufskollegen, so sehr dann auch gilt, daß Jesu Gesetzesauslegungen, da er diese in der Autorität des Sohnes Gottes vollzog, von daher den Anspruch erhoben und erheben, die wahren zu sein.

Zur Kunst der Gesetzesauslegung gehört nun, daß ein Einzelgesetz im Kontext des Gesamtgesetzeskorpus ausgelegt wird und nicht aus ihm herausgezogen abstrakt. Nur das Ganze ist das Konkrete, wird eine Einzelbestimmung herausabstrahiert für sich allein betrachtet, passiert dann das,was der Apostelfürst Paulus meint, wenn er urteilt:“Denn der Buchstabe tötet,der Geist aber macht lebendig“. (2.Kor 3.6.), wobei dann der Buchstabe ein Achten auf das Einzelgesetz unter der Absehung des Kontextes, des Gesamtgesetzkorpus meint und der Geist das Betrachten des Einzelnen im Sinne der Gesetzesintention des ganzen Gesetzes. Die potentielle Fehlerquelle einer Gesetzesauslegung ist so die Möglichkeit einer abstrakten Auslegung eines Gesetzes.

Laut dem jetzt geltenden Katechismus ist ein Suizid immer eine in sich selbst widermoralische Handlung, die auch durch einen noch so guten Zweck nicht gerechtfertigt werden kann. Das würde auch dann gelten, wenn ein Christ nur durch seinen Freitod das Leben anderer retten könnte. Aber wenn die Möglichkeit besteht, den Tod unschuldiger Menschen zu verhindern, dem das möglich ist, dies unterläßt, dann sündigt er gegen das Gebot der Nächstenliebe. Begeht er dann den Freitod, sündigt er, da er sich freiwillig das Leben nimmt, aber so genügt er dem Gebot der Nächstenliebe. Nur wenn das Gebot des Verbotes jedes Freitodes abstrakt vorausgesetzt wird, muß auch ein Freitod, der vollzogen wird, um anderen Menschen das Leben zu retten, als nicht rechtfertigbare Handlung verurteilt werden.Das hieße aber in letzter Konsequenz, daß selbst Jesus gesündigt hätte, als er freiwillig seinem Kreuzestod zugestimmt hatte, um vielen das Leben zu retten. Er war ja nicht einfach ein den Kreuzestod passiv Erleidender sondern er bejahte und wollte so sterben, um die Vielen zu retten. Jesu Kreuzestod beweist, daß aus etwas Negativem, dem Tod Jesu Christ etwas sehr Gutes erwachsen kann, nämlich die Errettung der Vielen.

Dies Beispiel zeigt nun, daß tatächlich diese Gesetzesauslegung eine buchstabengetreue so den Sinn des Gesamtgesetzeskorpus verfehlt, weil nun damit die Möglichkeit, in einer Exremsituation die Nächstenliebe zu praktizieren, indem ein Christ sein Leben opfert, um das anderer zu retten als moralisch verwerflich verurteilt wird. Aber gerade das Opfer steht im Zentrum der christlichen Religion, Jesu Christi Sühnopfer und das Abbild dieses Urbildopfers in der Eucharistie.

Das gilt ebenso für die Verurteilung des Inzests als eine durch nichts rechtfertigbare Handlung: Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an dies Gebot gehalten, wäre die Menschheit notwendigerweise mit dem Absterben des letzten Kindes Adams und Evas ausgestorben, da es für diese Kinder keine Möglichkeit gab, im Einklang mit der Morallehre der Kirche, Kinder zu bekommen.

Das erste Gebot, das Gott den Menschen gab und zwar schon vor dem Sündenfall, lautet: „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ Eine Überprüfung der Ehe- und Sexualmorallehre der Kirche muß hier zu dem Ergebnis führen, daß hier eine abstrakte Gesetzesauslegung vorherrscht, die so der Gesetzesintention Gottes gänzlich widerspricht. Wenn eine Frau, unverschuldet geschieden, nicht mehr heiraten darf, solange ihr Ehemann noch lebt und die Ehe gültig geschlossen wurde, dann verunmöglicht die Gesetzesbestimmung, daß sie nur mit ihrem Ehemann eine Familie gründen darf, daß sie dem 1.Gebot Gottes nachkommt. Das Gesetz Gottes verlangt nicht Hörer des Gesetzes zu sein, sondern Täter des Gesetzes zu sein, sodaß jede Mutter dieses Gebot erfüllt, auch wenn sie es gar nicht kennt. Wie wichtig diese Gebot Gottes ist, beweist der Ordo salutis für die Frau, 1.Tomotheus 2,15.

Aber alle Bestimungen der Sexual- und Ehemorallehre sind diesem 1.Gebot Gottes subordiniert. Die Bibel gibt auf die Frage, was ist zu tuen, wenn eine Fortpflanzung in der Ehe nicht möglich ist, die klare Antwort, daß dann gegen die Eheordnung verstoßen werden darf, damit ein Kind hervorgebracht werden kann. So kann ein Ehemann sich eine andere Frau nehmen, um mit ihr ein Kind zu zeugen, das dann aber als ein legitimes Kind der Ehe gilt, obzwar es mit einer anderen Frau erzeugt worden ist.Die leibliche Mutter ist faktisch eine Leihmutter, auch wenn das die heutige Moraltheologie nicht wahrhaben will.

Die Morallehre der Kirche kennt so einen Rigorismus nicht, der entsteht, wenn ein Einzelgesetz nur abstrakt zugrunde gelegt wird,sodaß seine Intention, die sich aus dem Einzelgesetz im Kontext mit dem Gesamtgesetzeskorpus ergibt, überlesen wird.

Es klingt kontraintuitiv, wenn gerade da, wo ein Einzelgesetz genau befolgt wird, es wohl nach seinem Buchstabengehalt beachtet, seiner Intention nach aber gerade so verfehlt wird. Im Hintergrund steht ein unangemessenes Verständnis von dem,was abstrakt und dem, was konkret bedeutet, daß nämlich das, was man unmittelbar naiv als das Konkrete ansieht, das Einzelne das Abstrakte, das aus dem Ganzen Abstrahierte ist, wohingegen das Ganze, das dem naiven Betrachter das Abstrakte ist, das wahrhaft Konkrete ist.



Dienstag, 20. Mai 2025

Das neue „Sexevangelium“ - eine Polemik und eine Klarstellung

 

Das neue „Sexevangelium“ - eine Polemik und eine Klarstellung



Einst trieb den großen Theologen Anselm von Canterbury die Frage um, warum denn nur Gott Mensch geworden sei und er fand darauf eine Antwort, die aber in der postkonziliaren Theologie nur noch neben der Erbsündenlehre paulinisch – augustinischer Fassung als der Sündenfall der Kirche schlechthin diffamiert wird.Wer nun die katholischen Internetseiten und die Weltmedien auf diese Frage hin befragt, stößt unweigerlich auf eine geradezu bahnbrechende Erkenntnis: Entweder Jesus kam, um uns Menschen von allen moralischen Restriktionen der Sexualität zu befreien, da er erkannt hatte, daß wir Menschen am meisten unter der Unterdrückung unserer Sexualität litten oder Jesus kam, um uns zu offenbaren, daß wir am besten auf jeden Sex zu verzichten hätten, und wenn dann nur, um in der Ehe Kinder zu erzeugen. Der Heilige Geist würde uns Neugeborenen ganz von den sexuellen Begiereden befreien, sodaß wir die Sexualität nur noch in der Ehe pflichtgemäß zur Weitergabe des Lebens praktizieren würden.

Wer so nun gut aufgeklärt das Neue Testament oder doch auch noch das Alte zur Hand nimmt, der muß völlig irritiert konstarnieren, daß dies allerwichtigste Thema in der Bibel kaum thematisiert wird! Es läßt sich auch bei noch so willkürlicher Auslegung der biblischen Texte weder plausibel machen, daß der Verzicht auf jeglichen Sex das Jesus und seine Mutter Maria Auszeichnende ist noch kann behauptet werden, daß eigentlich der Sex für diese zwei das Wichtigste gewesen wäre und daß sie nur deshalb enthaltsam gelebt hätten, da sie nicht den rechten Partner dazu gefunden hätten. Daß Leben sein soll, daß Gott deshalb allem Lebendigen den Auftrag der Fortpflanzung gegeben hat, wie es uns der Schöpfungsbericht offenbart, thematisiert den Sex als eigenes Thema nicht. Das Zentralthema der Bibel ist die rechte Gottesverehrung und wie das Volk Israel diesem Auftrage nicht gerecht geworden ist und wie der Apostelfürst Paulus dann in seinem Römerbrief es expliziert, daß alle Menschen der gebotenen Gottesverehrung nicht gerecht geworden sind.

Um die Morallehre des Neuen Testamentes angemessen zu verstehen, muß bedacht werden, daß ursprünglich in Bälde das Eintreten des Reich Gottes erwartet worden war, daß Jesus Christus wiederkommen wird in Herrlichkeit, um die Lebenden und die Toten zu richten. Darum spielte die Frage der Regulierung der Fortpflanzung keine bedeutsame Rolle. Erst als die Kirche in dem Thron- und Altarbündnis zu einer weltgestalten wollenden Kirche sich entwickelt hatte, konnte die Frage der Regulierung der Sexualität für sie eine bedeutsame Frage werden. „Wie hältst Du es mit dem Sex?“ wurde zu einer Frage der Biopolitik des Staates, der sich um einen genügenden Nachwuchs und die Gesundheit des Volkes zu sorgen anfing, denn das Volk war der Reichtum und die potentielle Macht eines Staates. „Wer wen wie heiraten durfte und wie mit unehelichen Kindern umzugehen sei“, sind nun Fragen des Staates und gehören so nicht primär in den Bereich der Individualethik. Die der christlichen Religion eigenste Frage war die, wie wir zu leben haben, um in das ewige Leben eingehen zu können.

Es darf gemutmaßt werden, daß die Sexualität erst zu einem Zentralthema der kirchlichen Morallehre wurde, als die Religion ihre Bedeutung für das öffentliche Leben verlor: Der Mann müsse hinaus in das feindliche Leben, der Lebensraum der Frau seien dagegen die drei Ks: Küche, Kinder und Kirche. Das „feindliche“ Leben, das waren alle Lebensräume außerhalb des Familienlebens, der Raum der Ökonomie, der Politik und des außerhäuslichen Vereinslebens, sie bildeten Subsysteme heraus, dir durch sich selbst hinreichend reguliert waren und die so keinen Raum mehr übrigließen für eine Fremdregulierung durch die kirchliche Morallehre. Der Mann zog sozusagen seinen Privatglauben wie seine Hausschuhe aus, um die Straßenschuhe anzuziehen, wenn er sein Daheim verließ. Daheim wurde dann die Religion noch privat gelebt verbunden mit dem Aufsuchen von Gottesdienste. Diese Entweltlichung bzw Verfamilisierung der Religion dürfte der Grund dafür sein, daß nun erst das Thema der Sexualität in den Vordergrund trat: Wie sind die Kinder diesbezüglich zu erziehen? Sollen sie von allem Sexuellen ferngehalten werden, oder sollen sie auf das spätere Liebes- und Eheleben vorbereitet werden?

Blickt man nun zurück zur ersten Aussage der Bibel zu dieser Causa, muß man irritiert konstatieren, daß Gott den ersten zwei Menschen den Auftrag gab, die Welt zu gestalten, sie sich zu unterwerfen, auch wenn das Klimakatastrophengläubige nicht gerne hören möchten, und daß sie sich vermehren sollten, damit sie diesen göttlichen Auftrag erfüllen können. Dies Gebot gab Gott Adam und Eva ja, als sie noch nicht dem Sterbenmüssen unterworfen waren, sodaß die ursprüngliche Intention dieses Gebotes: „Mehret Euch!“ nicht dem Erhalt des Gattungswesen des Menschen gelten konnte, denn das war noch nicht durch den Tod bedroht. Die ersten zwei Menschen sollten sich vermehren, damit die Menschen als Ganzes diesem Auftrage Gottes, dem der Weltgestaltung gerecht werden konnten. Das Gebot gehört so viel mehr in die Sozialethik der Kirche als in das Gebiet der Individualethik. Daraus resultiert dann auch die Legitimität der Biopolitik des Staates, nicht nur eine Gesundheitspolitik zu betreiben sondern auch eine Bevölkerungspolitik.

Theologisch heißt dies, daß die Sexualität in den Bereich der Schöpfungsordnungen anzusiedeln ist und nicht in den ordo salutis, der Erlösungsordnung. Es gilt also, um es ganz allgemein zu formulieren, Sorge dafür zu tragen, daß genügend Nachwuchs entsteht, um das Staatsvolk am Leben zu erhalten und so universalistischer gedacht, die Menschheit das Überleben zu ermöglichen. Die Regulierung der Sexualität hat also diesem Zwecke zu dienen, woraus sich dann erklärt, daß die Homosexualität negativ beurteilt wird, dagegen das Familienleben staatlich gefördert wird als dem günstigsten Ort der Nachwuchsheranbildung.

Gegen diese allgemeine Regulierung protestiert nun der Individualismus, der auf das Recht jedes Einzelnen pocht, sein Leben und isb das sexuelle als eine reine Privatangelegenheit zu betrachten. Diese Verprivatisierung entortet die Sexualität aber aus dem Bereich der Schöpfungsordnungen in die pure Privatheit, in die dann auch die kirchliche Morallehre nicht eingreifen dürfte. Verblüffend ist nun, daß die conservative Reaktion auf diese Verprivatisierung diese selbst bejaht, aber nun behauptet, daß die Sexualität, nur zwischen zwei sich Liebenden und miteinander Verheirateten eine beglückende Sexualität ermögliche, die dann ihre Krönung in den gemeinsamen Kindern fände. So kann man das Anliegen der sog. „Theologie des Leibes“ von Papst Johannes Paul II rekonstruieren, der in seiner Präferenz für die personalistische Philosophie den liberalistischen Individualismus in die Kirche implantierte.1

Eines sollte aber auch anthropologisch klar sein: Der Mensch besteht nicht einfach nur aus einer Seele und einem Körper, sondern damit ist immer ein hierarisches Über- und Untergeordnetsein mitgesetzt, daß die Seele das den Menschen Ausmachende und Bestimmende ist, sodaß deshalb schon die Sexualität nicht das Wesentliche des Menschen ausmachen kann. Weder kam Gott in die Welt, um uns zu éinem sexuell freizügigen Leben zu befreien noch kam er in die Welt, um uns von der Sexualität zu befreien, oder sie nur noch als ein notwendiges Übel zum Erhalt der Menschheit zu praktizieren. Wenn das Thema der Sexualität ein bedeutsames der Kirche heutzutage sein kann und soll, dann kann es sich nur um das Problem der zu wenigen Geburten handeln, daß, wenn alle Menschen so ihre Sexualität praktizieren würden wie wir Westeuropäer und Amerikaner, die Menschheit von dem Aussterben bedroht wäre. 

Merke: Gerade in einer Negativfixierung auf die Sexualität verharrt man ganz in ihr wie in ihrer Apotheose, das paulinische "als ob nicht" überwindet erst die Fixierung auf die Sexualität. (1.Kor 7,27) 

1Um die Folgen dieser Implantierung uns vor Augen zu führen: Hätten sich alle Kinder Evas und Adams an das Inzestverbot der Kirche gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode der Kinder Evas und Adams ausgestorben.Auch geht es in der Morallehre nicht darum, wie ich zu leben habe, um glücklich zu leben, sondern um erlaubt und nicht sündigend zu leben. Wer alle 10 Gebote Gottes einhält, lebt moralisch richtig aber das heißt nicht, daß er so auch glücklich lebte.

Samstag, 30. November 2024

Ein moraltheologischer Rückblick auf den Volkstrauertag: Sind alle deutsche Soldaten des 2.Weltkrieges Kriegsverbrecher, zumindest die der Waffen SS?

 

Ein moraltheologischer Rückblick auf den Volkstrauertag: Sind alle deutsche Soldaten des 2.Weltkrieges Kriegsverbrecher, zumindest die der Waffen SS?

Wer sich für die Historizität dieser Frage interessiert, der sei an das Buch: „99 populäre Irrtümer über den Zweiten Weltkrieg“von Florian Urban verwiesen, ein Aufklärungswerk bester Qualität. Zur aktuellen Auseinandersetzung um den Volkstrauertrag verweise ich auf den gediegenen Artikel: „Eine Nachlese zum Volkstrauertag – von Dominik Kaufner“ der Internetseite: „Sezzion“ vom 28.Nov. 2024. Hier soll sich auf eine rein moraltheologische Betrachtung beschränkt werden.

Da diese Frage emotional sehr aufgeladen ist, sodaß dies eine sachliche Erörterung sehr erschwert, soll jetzt nicht in medias res gegangen werden, sondern das Ziel über einen Umweg erreicht werden. Gesetz den Fall, ein Mann wird in einem Indizienpozeß wegen eines Mordes zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Gefängniswächter X ist nun auch für diesen Gefangen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zuständig. Nach 5 Jahren Haftzeit wird aber eindeutig von einem Gericht festgestellt, daß dieser Mann nicht der Täter gewesen ist, da ein anderer den Mord begangen hat. Solange menschliche Richter über Angeklagte urteilen, kann nie hundertprozentig ausgeschlossen werden, daß ein Unschuldiger verurteilt wird.

Es soll sich nun auf den Gefängniswerter X kapriziert werden.Ist dieser in einem moralischen, nicht strafrechtlichen Sinne schuldig geworden, da er mithalf, 5 Jahre lang einen Unschuldigen in einem Gefängnis einzukerkern? Diese Frage wäre zu bejahen, wenn er gewußt hätte, daß der Verurteilte unschuldig war oder daß es fahrlässig , gar grob fahrlässig von ihm gewesen war, nicht zu erkennen, daß dieser Inhaftierte unschuldig war. Verfügt aber ein Gefängniswerter überhaupt über die Sachkompetenz, prüfen zu können, ob ein Verurteilter zu recht oder zu unrecht von einem Gericht verurteilt wurde? Im Regelfall ist das auszuschließen. Auch gehört es nicht zu seinen Berufspflichten, zu prüfen, ob ein gerichtlich Verurteilter zu recht verurteilt wurde. Von einem Gefängniswärter ist zu verlangen, daß er seinen Berufspflichten nachgeht. Wenn er diese diesem Gefangenen gegenüber erfüllt hatte, dann ist er nicht nur strafrechtlich sondern auch moralisch unschuldig, auch wenn objektiv geurteilt dem Gefangenen 5 Jahre lang in der JVA ein Unrecht angetan wurde.

Gilt das so auch für den deutschen Soldaten und auch im Regelfall für die Soldaten der Waffen-SS? Wenn heute die Geschichtswissenschaft fast einhellig den 2.Weltkrieg als einen Unrechtskrieg, von Deutschland initiiert beurteilt,dann besagt daß ja nicht, daß das so von jedem deutschen Soldaten so erkennbar war. Auch gehört es nicht zu den Berufspflichten eines Soldaten, in einem Kriegsfalle zu überprüfen, ob dieser Krieg ein gerechtfertigter ist, indem er die Kritierien der Lehre vom Gerechten Krieg auf den jetzt aktuellen Kriegsfall anwendet, um seine Legitimität zu prüfen.Man muß konzedieren, daß ein einfacher Soldat mit einer solchen Prüfung hoffnungslos überfordert ist, den wie gering sind in der Regel seine Kenntnisse über die Gründe und Motive, warum es zu dem Krieg überhaupt kam.

Für einen Soldaten im Kriegsfalle, und das gilt nun deshalb auch so für jeden deutschen Soldaten des 2.Weltkrieges, gilt, daß er sich moralisch geurteilt nur dann verbrecherisch verhalten hat, wenn er für ihn selbst eindeutig erkennbar gegen seine Berufspflichten verstoßen hat. Hier wird und muß man urteilen, daß für die allermeisten deutschen Soldaten dieser Fall nicht gegeben war. Als eine Ausnahme müssen wohl die Soldaten angesehen werden, die in den Konzentrationslagern tätig waren,, aber selbst die allermeisten Soldaten der Waffen-SS haben nie ein KZ von innen gesehen. Wer nun nicht pazifistisch gesonnen, jede Kriegsführung als moralisch verwerflich verurteilt, wird nicht umhinkommen, anzuerkennen, daß die deutschen Soldaten in der Regel keine Kriegsverbrechen begingen. Ausnahmen bestätigten das dann nur.

Wehe den Besiegten!“, heißt es. Unverkennbar ist aber das Interesse der westlichen Siegermächte, nach dem Militärsieg über Deutschland, die Deutschen als ganzes auch noch moralisch zu besiegen durch die Kollektivschuldthese, daß das ganze deutsche Volk und selbstverständlich alle deutschen Soldaten kriegsverbrecherisch gewesen seien. Nach dem verlorenen 1.Weltkrieg war Deutschland ja aus der Perspektive der Siegermächte erschreckend schnell wieder erstarkt und deswegen sollte nach dem zweiten Sieg über Deutschland ein erneutes Erstarken verunmöglicht werden. Dazu diente eben auch das Instrument des Kollektivschuldnarratives des ganzen deutschen Volkes an dem verbrecherischem Kriege. Hier wird so die Moral instrumentalisiert zur Prolongierung des Kampfes wider Deutschland. Die Musterschüler dieses Kriegschuldnarratives demonstrierten dann ja 1989f gegen die Wiedervereinigung Deutschlandes mit der Parole: „Nie wieder Deutschland!“

Moraltheologisch kann nur dann von einer Sünde von Soldaten in einem Kriege gesprochen werden, wenn der Soldat eindeutig für ihn erkennbar gegen seine Berufspflichten verstoßen hat. Eine Gesamtbeurteilung eines Krieges, ob er ein gerechter oder kein gerechter ist, übersteigt auf jeden Fall die Kompetenz eines Soldaten. Auch er kann nur für das verantwortlich gemacht werden, wofür er auch wirklich verantwortlich machbar ist.



1.Zusatz:

Daß der nationalozialistische Staat eine Diktatur war, war aus der sowjetischen Sicht wahr, denn hier sah man im NS-Staat eine tyrannische Gewaltherrschaft über das deutsche Volk im Interesse der Kapitalistenklasse, während man in den USA eher von einer Willenseinheit des deutschen Volkes mit ihrer politischen Führung ausging, der Führer tat, was das Volk wollte. Deshalb führte man den Krieg gegen Deutschland, wohingegen Stalin den Krieg zur Befreiung führte gemäß seiner marxistischen Ideologie. Hitler war aus der westlichen Sicht so ein Diktator, weil er die ganze Welt erobern und unterdrücken wollte, er regierte aber eigentlich nicht diktatorisch das Volk, denn das stimmte ihm doch zu gemäß dem Kollektivschuldnarrativ

2.Zusatz:

Nie wird so viel gelogen wie während des Krieges, klärte uns Otto von Bismarck auf. Wir dürfen davon ausgehen, daß so manches deutsche Kriegsverbrechen eine Erfindung der feindlichen Kriegspropganda ist. 

Freitag, 14. Juni 2024

„Sündige tapfer“: ein Ausweg aus Dilemmasituationen, in denen wir, egal was wir tuen, immer sündigen? Wider einen Moraloptimismus!

 

Sündige tapfer“: ein Ausweg aus Dilemmasituationen, in denen wir, egal was wir tuen, immer sündigen?



Eigentlich dürfte es solche Dilemmasituationen nicht geben, denn es müßte doch in jeder Lage für einen Christen zumindest eine Option geben, nicht zu sündigen. Wie könnte denn auch einem Christen sein Tuen oder Unterlassen als eine Sünde angerechnet werden, wenn er urteilen könnte: Es war mir da nicht möglich, nicht zu sündigen?

Ein Beispiel für so eine Dilemmasituation: Nehmen wir an, in einem islamischen Land soll ein Christ zu Tode verurteilt werden, da er gesagt hat, daß Mohammed kein Prophet Gottes sei und es gäbe nur eine Möglichkeit, ihm vor der Hinrichtung zu bewahren, nämlich durch einen Meineid. Dürfte nun ein Christ einen Meineid leisten, um so den Mitchristen vor seiner Hinrichtung bewahren, wenn dies die einzige Möglichkeit wäre, ihm das Leben zu retten?

Leistete ein Christ diesen Meineid, sündigte er, ja der Meineid ist ein „malum in se“, das ist eine Handlung, die immer ein Übel ist und durch keinen noch so guten Zweck legitimierbar ist. Leistete er ihn nicht, verstieße er gegen das Gebot der Nächstenliebe, indem er nicht verhinderte, daß ein Unschuldiger zu Tode verurteilt wird obschon er diese Verurteilung hätte verhindern können. Für welche Option er sich auch entscheiden mag, immer wird er sündigen und er muß eine Entscheidung treffen, da es für ihn nur zwei Handlungsmöglichkeiten gibt: einen Meineid zu schwören oder nicht zu schwören, zwischen denen er seine Wahl so treffen muß.

Sündige tapfer, doch tapferer glaube und freue dich in Christus, der Herr ist über Sünde, Tod und Teufel.“ schrieb Luther an seinen Freund Melanchthon. (Zitiert nach:https://beruhmte-zitate.de/zitate/123414-martin-luther-sundige-tapfer-doch-tapferer-glaube-und-freue-dic/) Könnte diese Lutherdevise in so gearteten Dilemmasituationen eine Hilfe sein? Damit würde ernstgenommen, daß in einer so gearteten Dilemmasitution es keine Möglichkeit gibt, aus ihr herauszukommen, ohne selbst dabei zu sündigen. Es muß nun aber eine Entscheidung getroffen werden, die Möglichkeit eines Verharrens in einer Unentschiedenheit existiert nicht. Wenn die Entscheidung keine Willkürwahl sein soll, müßten Gründe angegeben werden können, daß die eine der anderen Option gegenüber vorzuziehen sei, das müßten moraltheologische oder moralphilosophische sein und doch gilt, daß, was auch immer zu tuen oder zu lassen gewählt wird, der Christ da sündigen wird. Das lutherische „tapfer“ wäre dann auf das Anerkennen dieser Auswegosigkeit zu beziehen, daß der Christ dann trotzdem sich für eine der Optionen entscheidet und er kann es dann nach Luther ob des Vertrauens auf Jesus Christus, der bereit ist, uns unsere Sünden zu vergeben.

Der Begriff des Tragischen wäre für sogeartete Dilemmasituationen wohl der angemessene. Es muß eine Entscheidung für eine Handlungsoption gewählt werden, obgleich welche auch immer erwählt wird, gesündigt werden wird. Und doch ist dann eine moraltheologisch begründete zu treffen und somit wird eine Willkürentscheidung ausgeschlossen. Damit der Christ in so einer Lage entscheidungsfähig wird, könnte er auf dies Luthervotum vertrauen, um dann das, wozu er sich entschieden hat, auch durchzuführen. Der Meineid müßte ja, damit er erfolgreich vollzogen wird, so vollzogen werden, daß dem Gericht kein Zweifel entsteht, daß der Eid ehrlich gemeint ist. Das verlangt eben eine Tapferkeit im Meineidleisten.

Dienstag, 30. Januar 2024

Ein Moraltheologe bezweifelt, daß Gott uns Gebote und Gesetze hat geben dürfen

 

Ein Moraltheologe bezweifelt, daß Gott uns Gebote und Gesetze hat geben dürfen



Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, daß, wenn Gott moralische Vorschriften per Offenbarung uns mitteilen wolle, er vordem die Moraltheologen um eine Begutachtung dieses Unterfangens anzufordern gehabt hätte. Das versäumte nun Gott, sodaß nun das Papsttum,rekurrierend auf solche Offenbarungen eine verbindliche Moral lehrt! Skandalös: „Seit dem 19. Jahrhundert begreife sich das Papsttum zunehmend als die letztverbindliche Instanz der Definition moralischer Wahrheiten. "Wie dies in Einklang zu bringen ist mit der theologischen Überzeugung, dem Menschen sei eine von göttlicher Willenskundgabe unabhängige Erkenntnis des Guten und Gerechten geschenkt, auf diese Frage findet sich lehramtlich bis heute keine befriedigende Antwort." Das Lehramt müsste akzeptieren, dass das Sittliche "auf eigenen Beinen" stehe.“ Kath de zitiert so den Moraltheologen Goertz: „Segenserklärung nicht nur im Westen Enttäuschung“ am 29.Jänner 2024.

Der Mensch verfüge also über ein natürliches Vermögen der Erkennbarkeit des Guten und Gerechten. Diese göttliche Gabe mache also göttliche Willenskundgaben zu Fragen des Guten und Gerechten überflüssig und damit auch ein Lehramt, das sich zu moraltheologischen Fragen äußert und verbindliche Lehren festsetzt. Aufklärungsphilosophen wie etwa Kant erklärten gar jede Art von Gottes Offenbarung für überflüssig, weil die Vernunft mit ihrem Erkenntnisvermögen ausreiche,dieser „Moraltheologe“ mit seinem Homosexforschungsschwerpunkt will nun nur ein göttliches Offenbaren hinsichtlich der Moral für nicht nur überflüssig sondern auch dem Schöpfergott Widersprechendes reprobieren. Im Hintergrund steht das deistische Gottesverständnis: Gott gleiche einem Uhrmacher, der nun aber eine so perfekte Uhr erschaffen habe,daß Gott nicht wie ein menschlicher Uhrmacher die erstellte Uhr gelegentlich reparieren oder nachjustieren müsse,der also auf jegliche Offenbarungen verzichten könne. Das natürliche Erkenntnisvermögen reiche völlig aus.

Das hat Gott dann wohl leider vergessen, als er etwa Moses die 10 Gebote gab und als er seinen Sohn über Fragen der Moral lehren ließ. Gott hat eben es versäumt,die progressiven Moraltheologen von heute vor seinem Wirken zu konsultieren.

Das Sittliche bedürfe eben keiner Offenbarung Gottes und somit auch kein päpstliches Lehramt.Ja, der autonome Mensch bedarf genau genommen auch keines Gottes, weil ihm seine Vernunft nun völlig ausreiche. Von einer Verdunkelung der Vernunftgabe durch die Sünde hat dieser „Theologe“ sicher noch nie etwas gelesen. Unklar bleibt aber dabei, wie dieser „Moraltheologe“ nun per Vernunft seine Bejahung der Homosexualität begründet, denn daß die Sexualität um der Fortpflanzung willen ist, beweist doch hinreichend die rein vernünftig vorgehende Biologie. Was mag das nur für eine Vernunft sein, die der Apologetik der Homosexualität dient?

Das Herzensanliegen dieses „Moraltheologen“ ist aber eben die Emanzipation des Christen von den Geboten Gottes, damit er ganz befreit seine Begierden ausleben kann. Dafür muß dann auch das Lehramt des Papstes destruiert werden,um die Moral dem autonomen Menschen zu überlassen. Der erste Papst, Petrus selbst warnte diesbezüglich schon: „Sie führen geschwollene und nichtssagende Reden; sie lassen sich von ihren fleischlichen Begierden treiben“. (2Petr 2,19). 

Corollarium 

Unter der Autonomie des Menschen versteht Kant gerade nicht den sich von sinnlichen Neigungen bestimmen lassenden Menschen, sondern den, der nur von dem Gehorsam dem Sittengesetz her seine Maximen bestimmt. 


Samstag, 16. September 2023

Ein Härtetest für die Moraltheologie- da sie beansprucht, wahr zu sein

Ein Härtetest für die Moraltheologie- da sie beansprucht, wahr zu sein


Wer prüfen will, ob die Bremsen seines Autos noch gut funktionieren, sollte nicht auf 20km beschleunigen, um dann zu bremsen und den Bremsweg kontrollieren, denn bei so einer niedrigen Fahrtgschwindigkeit wird wohl auch eine nicht mehr gut funktionierende Bremse noch ihren Dienst tuen.

So soll nun auch die Leistungsfähigkeit der katholischen Moraltheologie an einem Extremfall überprüft werden. Die Problemexposition: Ein Raumschiff havariert. 10 Stunden Fahrtzeit bis zur nächst gelegenen Raumstation. 2 Kosmonauten, aber der Sauerstoffvorrat reicht für beide nur für 5 Stunden.


Was tuen? Beide können nicht überleben. Wenn einer von den Beiden sich das Leben nimmt, würde der Andere überleben können.Wenn einer der Beiden den Anderen töten würde, würde auch der Täter überleben. Ansonst sterben beide nach 5 Stunden.


Nach der katholischen Morallehre ist ein Freitod auf jeden Fall eine in sich schlechte Tat, die durch noch so einen guten Zweck nicht gerechtfertigt werden kann. Nun soll die Situation der zwei Kosmonauten diesbezüglich analysiert werden. Einer der Raumfahrer denkt nun: Wenn ich mich selbst nicht töte, einen Freitod begehe, werde ich und der Andere in 5 Stunden tot sein. Wenn ich mein Leben für das meines Kollegen opfere, werde ich gleich tot sein, er wird aber überleben.


Ist in diesem Falle der Freitod erlaubbar? Er verstieße nicht gegen das Gebot der Nächstenliebe, da er ja um des Überlebens des Nächsten vollzogen werden würde. Verstieß er gegen das Gebot der Selbstliebe? Es geht in diesem Falle um die Differenz, ob er jetzt oder in 5 Stunden sterben wird. Verlangt das Gebot der Nächstenliebe, daß man dann unbedingt die 5 Stunden weiter zu leben zu wählen hat, auch wenn diese Wahl dann zur Folge hat, daß der Mitkosmonaut dann statt zu überleben auch in 5 Stunden sterben wird? Ich würde dazu tendieren, daß hier der Freitod ein geringerer Verstoß gegen die Gebote Gottes ist, als wenn ein Kosmonaut, um 5 Stunden länger zu leben, den Tod des Nächsten in Kauf nimmt. Es bleibt nur noch das Zentralargument, daß der Mensch nicht sich selbst gehöre, sondern Gott, sodaß er nicht über sein Leben bestimmen dürfe. Aber damit würde der Mensch den Status eines Sklaven, eines Unfreien einnehmen.Ist das mit Gottes Liebe zum Menschen und der Rede von der Freiheit des Menschen kompatibel? M.E nicht.


Die zweite Option: Einer tötet den anderen Kosmonauten. Wäre das ein Mord, wenn der Täter doch zu seiner Rechtfertigung sagen könnte: Wenn ich ihn nicht getötet hätte, wären wir beide nach 5 Stunden gestorben.Überleben konnte nur ich, wenn ich den Anderen tötete. Darf man auch dann nicht jemanden töten, wenn man selbst nur so überleben kann? Angesichts dieser schrecklichen Horrorvorstellung wäre die Option des Freitodes gewiß die moralisch legitimere.


Aber könnten dann diese 2 Kosmonauten untereinander aushandeln, wer dann den Freitod wählt, damit wenigstens einer von ihnen überlebt. Aitmatov schildert in seinem genialen Roman: „Der Junge und das Meer (anderer Titel: Scheckiger Hund, der am Meer entlangläuft)“ eine vergleichbare Situation: Hier tötet sich dann einer nach dem Anderen, um schlußendlich das Überleben des einen Jungen zu ermöglichen. Wie diesem russischen Autor die Schilderung gelingt, macht diesen Roman zu einem der besten des 20.Jahrhundertes.


Wenn nun aber doch einer der Kosmonauten den Anderen töten würde, wäre er dann ein Mörder und so zu bestrafen? Ob diese Tat ein Mord wäre, das traute ich mir nicht zu, zu beurteilen aber doch die Tötung als eine Sünde qualifizieren – aber welcher Schwere?


Daß aber die kirchliche Morallehre auch in diesem Falle den Freitod als völlig inakzeptable Option beurteilt, das ist sicher nicht moraltheologisch akzeptabel.


 

Donnerstag, 14. September 2023

Eine rigoristische Morallehre - eine problematische Tendenz -oder auch an zuviel Moral kann die Welt untergehen

Eine rigoristische Morallehre - eine problematische Tendenz


Der katholische Katechismus spricht hier eine klare Sprache:“Es gibt Hand-lungen,die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise,unabhängig von den Umständen und den Absichten aus sich und in sich schlecht sind,z.B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch.Es ist nicht erlaubt,etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht.“ 1756.

Eindeutig reprobiert damit der Katechismus den Vorwurf den Jesuiten und dann auch der Kirche gegenüber, sie lehrten, daß der Zweck die Mittel heilige, sodaß nun ob dieser Formel jede Sünde rechtfertigbar sei, Nur drängt sich hiermit der Verdacht auf, daß somit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.


Zur Überprüfung des hier Gelehrten sollen nun also Fälle konstruiert werden.


Zur Causa des Meineides: Gesetz den Fall, ein Christ wird in einem islamischen Land der Gotteslästerung angeklagt, er habe geleugnet, daß Mohammed der Prophet Gottes sei und ihm droht die Todesstrafe, dürfte dann ein Christ einen Meineid schwören,wenn dies die einzige Möglichkeit wäre, den so Angeklagten vor der Hinrichtung zu bewahren? Die Antwort des Katechismus ist eindeutig:Nein!


Aber ist es mit dem Gebot der Nächstenliebe vereinbar, einen Unschuldigen zum Tode Verurteiltwerdenden nicht zu retten, auch wenn dies nur durch einen Meineid möglich wäre? Wer hier den Meineid verweigert, kann sich nicht völlig einer Mitschuld am Tode dieses Unschuldigen freisprechen. Wenn ein Christ sieht, wie jemand einen anderen Menschen ermorden will und er könnte diesen Mord verhindern, verhindert den aber nicht, dann sündigt er. Wenn nun aber der Mord nur durch eine an sich unmoralische Handlung verhindert werden kann, er hätte etwa nur mit einem Spatenschlag die Ausübung des Mordes verhindern können, dann müßte eine Abwägung der Güter durchgeführt werden: Welches Rechtsgut wiegt mehr: Die Verletzung der Gesundheit des Täters durch den Spatenschlag oder die Ermordung des unschuldigen Opfers? Das kleinere Übel müßte dann dem größeren gegenüber vorgezogen werden: besser den Täter so zu verletzen als den Unschuldigen getötet werden zu lassen. So müßte ein Meineid erlaubt sein, wenn nur durch ihn die Hinrichtung eines Unschuldigen verhindert werden kann, denn so würde ein im Vergleich zur Tötung eines Unschuldigen ein kleineres Übel gewählt. Der Katechismus sagt dazu nein, da er nicht mitreflektiert, was zu tuen ist, wenn durch eine Verweigerung eines Meineides ein großes Übel entsteht, ein größeres als wenn ein Meineid geschworen würde. Das Gegenargument, daß so der Name Gottes mißbraucht würde, weil der Eid vor Gott geleistet wird, (2150)verkennt, daß eine Handlung, die dazu dient, einen Unschuldigen vor der Todesstrafe zu retten, schwerlich ein Tun wider Gottes Willen sein kann.


Zur Causa des Ehebruches

Im Alten Bund galt für den Fall, daß eine Ehe kinderlos blieb, die Regel, daß die Ehefrau dann ihrem Mann die Erlaubnis zu geben hatte, mit einer anderen Frau ein Kind zu zeugen, das dann aber als ein gültiges Kind ihrer bisher unfruchtbar gebliebenen Ehe galt. Der Katechismus kann und darf eine in der hl.Schrift erlaubte Lösung des Problemes einer kinderlos bleibenden Ehe nicht als Sünde qualifizieren, denn das Lehramt der Kirche steht nicht über der Lehrautorität der hl. Schrift. Abstrakter formuliert: Wenn in einer Ehe der Zweck der Ehe, der der Nachkommenschaft nicht realisierbar ist, darf um der Realisierung des Ehezweckes willen die Ordnung der Ehe relativiert werden, etwa durch eine künstliche Befruchtung, im Extremfall auch durch eine fremde Samenspende. Das ist die Ehemorallehre der Bibel, die die Ehe ganz in den Dienst des 1.Gebotes Gottes stellt:Seid fruchtbar und mehret Euch!


Generalisierend: Rigoristisch entartet wird eine Morallehre immer dann, wenn sie ein Gebot oder Verbot auslegt ohne das Ganze der Morallehre mitzubedenken. Man verbietet jeden Meineid, ohne zu bedenken, daß es Fälle geben kann, wo dann somit gegen das Gebot der Nächstenliebe grob verstoßen würde.

 

Freitag, 31. März 2023

Der Kampf gegen Rom geht weiter: „Synodaler Weg: Vatikan erteilt Taufe und Predigt durch Laien Absage“

Der Kampf gegen Rom geht weiter: „Synodaler Weg: Vatikan erteilt Taufe und Predigt durch Laien Absage“ So titelte das Zentralorgan des deutschen Modernismus am 30.3.2023, aber man will den Kampf nicht aufgeben. „DBK-Sprecher Matthias Kopp gegenüber katholisch.de. "Wir nehmen wahr, dass das Dikasterium im Brief die gegenwärtig geltende Lage zu den besprochenen Themen darstellt. Am Ende wird zum weiteren Dialog eingeladen, den wir gerne annehmen. Es ist gut, dass wir so mit Rom im Gespräch bleiben", so Kopp weiter.“ Hier ist jedes Wort von Gewicht: Es wird zwar wahrgenommen, was Rom da sagt, aber nicht als wahr anerkannt. Rom erwähne eben nur die jetzt geltende Rechtslage, daß die Predigt in der hl. Messe wie die Laientaufe außer in außerordentlichen Notfällen nicht erlaubt sei. Aber das sei gar keine klare Absage, sondern nur die Feststellung des Istzustandes. Wesentlicher sei die Einladung zum Dialog über diese 2 Nichterlaubnisse als Einladung, die Möglichkeiten der Veränderbarkeit zu prüfen.Die Absage wird somit zu einer Verhandlungsmasse umgewandelt, das Gespräch soll nun Veränderungen bewirken. Das Laien-ZK stellt dann schon mal fest (Kath de am selben Tage): „In Deutschland ist die Kirche bei Taufe und Predigt schon weiter“ Klarer kann der Antikatholizismus der Reformer nicht artikuliert werden: Rom, und damit ist hier die Lehre der Kirche in all ihren Bestandteilen ist eben von Vorgestern, während in Deutschland die Kirche sich schon auf der Höhe der Zeit, der Moderne befindet.In dem Dialog mit Rom müsse so die Kirche in Deutschland wie ein Nachhilfelehrer Rom auf die Sprünge helfen. „Die kirchliche Praxis bei Taufe und Predigt von Laien ist für das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) schon weiter als die kirchliche Lehre. Auf Anfrage sagte ZdK-Pressesprecherin Britta Baas gegenüber katholisch.de, dass sich das Katholikenkomitee über den Brief aus Rom freue. Die Post aus dem Vatikan zeige ein Interesse Roms an den Ergebnissen und Zielsetzungen des Synodalen Weges in Deutschland. "Gespräche in Rom sind überfällig und liegen im Herzensinteresse der katholischen Zivilgesellschaft hierzulande", so Baas weiter“. Was meint dann wohl die Vokabel der katholischen Zivilgesellschaft“? Selbstverständlich gehören dazu die Ewiggestrigen nicht dazu, sondern die Vertreter des Synodalen Irrweges mit der ihr zuarbeitenden Presse, das linksliberale katholische Milieu. Es sollen also Gespräche mit Rom geführt werden, damit die geltende Kirchenlehre in diesen und nicht nur diesen Punkten revidiert wird. Das entscheidende Argument ist nun die These der Normativität der Praxis. Die Lehre müsse revidiert werden, wenn die Praxis sich nicht an die Lehre hält. Zur Veranschaulichung: Gesetz den Fall, daß 90 Prozent aller Verheirateten mindestens einmal in ihrer Ehe fremdgingen, dann dürfte der Katechismus den Ehebruch nicht mehr als eine Sünde qualifizieren. Denn diese Praxis widerlegte die Norm des Katechismus, daß der Ehebruch eine Sünde sei. Die Morallehre der Kirche dürfe nämlich nicht präskriptiv verstanden werden: Sie sage, wie wir zu leben haben sondern stellt fest, wie wir leben und was wir für gut und was für nichtgut erachten. Diese Deskription müsse nun beständig der Wirklichkeit angepaßt werden, denn sie ist das Normative. „Dass Katholiken in Deutschland weiter seien, sei nicht verwunderlich, schließe verändere sich deren Leben täglich. "Schon in wenigen Jahren wird sich niemand mehr ernsthaft gegen Laien-Predigten und Taufen durch Laien verwehren können, wenn die Kirche für die Menschen vor Ort noch Bedeutung haben will.“, heißt es dann weiter. Nur, warum ändert sich das Leben in Deutschland täglich und nicht in Rom? Naja, die Ewiggestrigen Roms bekommen das irgendwie nicht mit, daß alles fließt und sich so verändert und daß darum auch die Kirchenlehre stetig sich zu verändern habe. Es ist eben das die deutschen Katholiken Auszeichnende, daß sie diesen Strom der permanenten Veränderungen erkennen, um so den Katholizismus in Bewegung zu bringen! Ein Witz dazu: Was ist der Unterschied von dem conservativen Katholizismus dem liberalen gegenüber? Beim Conservativen ändert sich nichts außer Brot und Wein, beim Liberalen alles außer Brot und Wein! Wie weit das faktische Schisma schon vorangeschritten ist, zeigt, mit welcher Selbstverständlichkeit in deutschen Bistümern das auch für sie geltende Kirchenrecht mißachtet wird. Ein Kirchenvorstandsmitglied brachte das mal so auf den Punkt: Uns interessiere das Kirchenrecht nicht, wir orientieren uns an Jesus. Da der die Laienpredigt in der Messe wolle, ist sie auch erlaubt! Und woher weiß man, daß das Jesu Wille sei und daß der Wille des Herrn der Kirche sich nicht auch im Kirchenrecht manifestiere? Die Antwort besticht durch ihre Schlichtheit: Was ICH für den Willen Jesu halte, das und nur das ist sein Wille. Der Standpunktkommentar vom 31.3.2023 (kath de) versucht dann gar noch, theologisch zu argumentieren,obzwar doch die Demoskopie das theologische Argument völlig überflüssig macht: „Ein sakramentales Amt, das nur in Abgrenzung und nicht aus eigener Kraft plausibel ist, hat ein Problem. Und das Problem sind nicht taufende und predigende Laien.“ Was macht einen Mann zu einem Mann, wenn nicht seine Differenz zur Frau; ohne diese Geschlechtsdifferenz vereinern sich beide nämlich zu Menschen. So ist auch das sakramentale Amt, wie alles andere auch nur etwas Bestimmtes durch seine Differenz zu allen anderen. Die eigene Kraft ist eben nur eine bestimmte durch ihre Differenz zu all den anderen Kräften, die nicht die eigenen sind.

Freitag, 2. Dezember 2022

„In der Liebe und im Kriege ist alles erlaubt“

„In der Liebe und im Kriege ist alles erlaubt“ Dieses Sprichwort, leicht variiert findet sich auch in dem Roman: H.G.Ewers; Der Oxtorner und der Admiral, Perry Rhodan, Bd 1221, S.48: „In der Liebe und im Krieg sind alle Waffen erlaubt“. Die Antwort fällt klar und eindeutig aus: „Das zeugt von Verwahrlosung der Moral“. Spontan fälllt dazu das berühmte Diktum Dostojewskis ein, daß, wenn es keinen Gott gibt, alles erlaubt sei. Gott ist demnach die einzige Autorität, die bestimmen kann, was erlaubt und was nicht erlaubt sei. Dies evoziert dann den plausiblen Einwand, daß doch der Staat definiere, was erlaubt und was nicht erlaubt sei, wohingegen Religionsgemeinschaften zwar für ihre Gläubigen im Namen Gottes lehren können, was für sie erlaubt oder nicht erlaubt sei, daß diese Bestimmung dann aber nur für ihre Gläubigen verbindlich sei. Nur was der Staat so bestimme, habe eine Geltung für alle Staatsbürger. Nun könnte erwidert werden, daß dies Sprichwort sich nicht auf das Rechtliche bezöge sondern meint, daß moralisch alles in der Liebe wie im Kriege erlaubt sei. So wäre die Lüge: „Ich habe Dich nicht betrogen“ eines Ehemannes zu seiner Frau keine Straftat, aber wäre eine unmoralische Handlung. Das Sprichwort könnte dann bedeuten, daß diese Lüge dem Ehemann erlaubt sei, um so seine Ehe zu retten mit der Frau, die er immer noch liebt, die er aber betrog, indem er ein Bordell aufsuchte. Dann wäre dies eine popularisierte Version des Grundsatzes:Der Zweck heiligt die Mittel. Auch an sich unmoralische Handlungen könnten so moralisch legitimiert werden. Man verurteile diese Moralkonzeption nicht vorschnell: Kant urteilt tatsächlich, daß auch dann nicht gelogen werden darf, wenn ein Mörder den Ehemann frägt: „Ich Ihre Frau in dem Keller?“, weil er sie da ermorden will. Er müsse dann: „Ja“ antworten, auch wenn sie dann da ermordet werden wird. Wer da erwidert: „Das sei ferne! Selbstverständlich darf hier um der Liebe zur Frau gelogen werden!“, praktiziert so den Grundsatz: Der Zweck heiligt hier die Lüge. Aber darf denn dann wirklich Alles erlaubt werden, wenn es aus oder um der Liebe getan wird? König David ließ den Ehemann der Frau töten, die er liebte und die er dann auch ehelichte. Gottes Urteil ist eindeutig: David sündigte so sehr schwer. In den Augen Gottes hat er so gesündigt und auch verstieß er mit dieser Tat gegen das geltende Gesetz des Staates, dem auch er als König zu gehorchen hat. Er steht eben nicht über dem Gesetz. Nur, könnten wir nun in das Innere des Königs schauen, als er diese Ermordung anordnete: Hat er nicht da sich gesagt: „Um der Liebe willen, ist auch dieser Mord erlaubt“? Seine rein subjektive Moral erlaubte ihm so diese Untat.Er hätte aber auf das Gesetz Gottes: Du darfst nicht morden!, und auf die staatlichen Gesetze hören müssen, die auch dem König diese Tat verbieten. So hätten wir es hier mit einem Konflikt zwischen der rein subjektivistischen Moral, daß mir als Liebender um der Liebe willen Alles erlaubt sei, und den Geboten Gottes und den staatlichen Gesetzen zu tuen. Das Pathos des je eigenen Gewissens als letzter Instanz für das mir Erlaubte und Nichterlaubte findet so für den religiösen Menschen im Gebot Gott Gottes und für jeden Bürger im Gesetz des Staates seine Grenze. Drei Größen können hier also in einen Konflikt geraten: die rein subjektivistische Moral, das Gesetz Gottes und die Gesetze des Staates. „In der Liebe ist alles erlaubt“ ist so die Quintessenz einer rein subjektivistischen Moral, die, wenn sie unlimitiert praktiziert würde, jede Gesellschaft in Chaos und Anarchie auflösen würde. So stimmt das Urteil, daß dies eine verwahrloste Moral ist. Kann nun aber diese subjektivistische Moral in Gänze beseitigt werden, daß es nur noch das objektive positive Recht und Gesetz gibt als wirklich Verbindliches für alle Bürger? Das ist kaum vorstellbar, weil so die Individualität des Menschen einfach negiert würde. Die Individualität muß begrenzt werden um des Friedens in einer Gesellschaft, aber ein limitierter Spielraum dieses Subjektivismus ist doch anzuerkennen. Dürfte vielleicht doch ein Ehemann einen Seitensprung leugnen, um seine Ehe zu retten? Viel komplexer ist nun die Frage, was denn im Kriege alles erlaubt sei und was nicht. Mit Machiavelli ist diese Frage leicht respondierbar: Alles, was dem Siege nützt, ist erlaubt! Nur zu verlieren sei eine Sünde. Das Sprichwort meint bezüglich des Krieges genau dies. Aber das provoziert eben auch das Urteil, daß das eine verwahrloste Moral sei. So ist etwa der Atombombenabwurf auf Japan nicht legitimierbar durch die These,daß dadurch die USA den Krieg endgültig gewonnen habe oder ihn verkürzen konnte. So darf nicht alles im Kriege erlaubt sein, aber das heißt auch, daß in einem legitimen Krieg die üblichen Kriegshandlungen erlaubt sind. Hier gilt die Lehre vom gerechten Krieg; das Problem dabei ist aber nur: Wie ist ein bestimmter Krieg zu beurteilen, ist er wirklich gerecht? In der praktischen Politik wir dies aber einfach durch die Geschichtsschreibung der Sieger reguliert: Immer nur die Kriegsverlierer waren die Kriegsverbrecher! Es könnte sein, daß Gott ganz anders urteilt. Aber auch hier darf man die subjektivistische Moral nicht gänzlich als etwas per se Illegitimes verurteilen. Der Staatsmann, der zu nicht rechtfertigbaren Mitteln greift, um sein Volk vor einer militärischen Niederlage zu bewahren, handelt doch moralisch, rein subjektivistisch. So läßt König Salomon auf das Anraten des Königs David potentielle Aufrührer gegen sein Königtum töten, um das Volk vor einem Bürgerkrieg um den Thron zu bewahren- und doch kann man dieses Kapitel der jüdischen Geschichte doch nur mit Grauen lesen. (1. Könige 2) Das den Leser irritierende ist ja dabei, daß gerade der weise und so fromme König Salomon der Auftraggeber dieser politischen Morde ist. Agierte er hier nicht nach dem Prinzip: Im Kampf gegen Aufrührer ist um des Friedens willen selbst das Morden erlaubt? Resümierend muß so konstatiert werden, daß dies Sprichwort uns mehr Probleme bereitet als zu erwarten wäre, auch wenn der Reaktion: Das ist eine verwahrloste Moral, zuzustimmen ist. ZUsatz: Als Problem ist festzuhalten, daß wie im Protestantismus so jetzt auch in der Katholischen Kirche isb in Deutschland eine Überbetonung der subjektivitischen Moral vernehmbar ist.