Donnerstag, 14. September 2023

Eine rigoristische Morallehre - eine problematische Tendenz -oder auch an zuviel Moral kann die Welt untergehen

Eine rigoristische Morallehre - eine problematische Tendenz


Der katholische Katechismus spricht hier eine klare Sprache:“Es gibt Hand-lungen,die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise,unabhängig von den Umständen und den Absichten aus sich und in sich schlecht sind,z.B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch.Es ist nicht erlaubt,etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht.“ 1756.

Eindeutig reprobiert damit der Katechismus den Vorwurf den Jesuiten und dann auch der Kirche gegenüber, sie lehrten, daß der Zweck die Mittel heilige, sodaß nun ob dieser Formel jede Sünde rechtfertigbar sei, Nur drängt sich hiermit der Verdacht auf, daß somit das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird.


Zur Überprüfung des hier Gelehrten sollen nun also Fälle konstruiert werden.


Zur Causa des Meineides: Gesetz den Fall, ein Christ wird in einem islamischen Land der Gotteslästerung angeklagt, er habe geleugnet, daß Mohammed der Prophet Gottes sei und ihm droht die Todesstrafe, dürfte dann ein Christ einen Meineid schwören,wenn dies die einzige Möglichkeit wäre, den so Angeklagten vor der Hinrichtung zu bewahren? Die Antwort des Katechismus ist eindeutig:Nein!


Aber ist es mit dem Gebot der Nächstenliebe vereinbar, einen Unschuldigen zum Tode Verurteiltwerdenden nicht zu retten, auch wenn dies nur durch einen Meineid möglich wäre? Wer hier den Meineid verweigert, kann sich nicht völlig einer Mitschuld am Tode dieses Unschuldigen freisprechen. Wenn ein Christ sieht, wie jemand einen anderen Menschen ermorden will und er könnte diesen Mord verhindern, verhindert den aber nicht, dann sündigt er. Wenn nun aber der Mord nur durch eine an sich unmoralische Handlung verhindert werden kann, er hätte etwa nur mit einem Spatenschlag die Ausübung des Mordes verhindern können, dann müßte eine Abwägung der Güter durchgeführt werden: Welches Rechtsgut wiegt mehr: Die Verletzung der Gesundheit des Täters durch den Spatenschlag oder die Ermordung des unschuldigen Opfers? Das kleinere Übel müßte dann dem größeren gegenüber vorgezogen werden: besser den Täter so zu verletzen als den Unschuldigen getötet werden zu lassen. So müßte ein Meineid erlaubt sein, wenn nur durch ihn die Hinrichtung eines Unschuldigen verhindert werden kann, denn so würde ein im Vergleich zur Tötung eines Unschuldigen ein kleineres Übel gewählt. Der Katechismus sagt dazu nein, da er nicht mitreflektiert, was zu tuen ist, wenn durch eine Verweigerung eines Meineides ein großes Übel entsteht, ein größeres als wenn ein Meineid geschworen würde. Das Gegenargument, daß so der Name Gottes mißbraucht würde, weil der Eid vor Gott geleistet wird, (2150)verkennt, daß eine Handlung, die dazu dient, einen Unschuldigen vor der Todesstrafe zu retten, schwerlich ein Tun wider Gottes Willen sein kann.


Zur Causa des Ehebruches

Im Alten Bund galt für den Fall, daß eine Ehe kinderlos blieb, die Regel, daß die Ehefrau dann ihrem Mann die Erlaubnis zu geben hatte, mit einer anderen Frau ein Kind zu zeugen, das dann aber als ein gültiges Kind ihrer bisher unfruchtbar gebliebenen Ehe galt. Der Katechismus kann und darf eine in der hl.Schrift erlaubte Lösung des Problemes einer kinderlos bleibenden Ehe nicht als Sünde qualifizieren, denn das Lehramt der Kirche steht nicht über der Lehrautorität der hl. Schrift. Abstrakter formuliert: Wenn in einer Ehe der Zweck der Ehe, der der Nachkommenschaft nicht realisierbar ist, darf um der Realisierung des Ehezweckes willen die Ordnung der Ehe relativiert werden, etwa durch eine künstliche Befruchtung, im Extremfall auch durch eine fremde Samenspende. Das ist die Ehemorallehre der Bibel, die die Ehe ganz in den Dienst des 1.Gebotes Gottes stellt:Seid fruchtbar und mehret Euch!


Generalisierend: Rigoristisch entartet wird eine Morallehre immer dann, wenn sie ein Gebot oder Verbot auslegt ohne das Ganze der Morallehre mitzubedenken. Man verbietet jeden Meineid, ohne zu bedenken, daß es Fälle geben kann, wo dann somit gegen das Gebot der Nächstenliebe grob verstoßen würde.

 

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