Freitag, 29. September 2023

Die Ehe-und Sexualmorallehre: eine feste Burg oder auf Sand erbaut?

Die Ehe-und Sexualmorallehre: eine feste Burg oder auf Sand erbaut?


Eine experimentelle Überprüfung zu 2351. Der Katechismus schreibt in 2351: Unkeuschuheit ist ein ungeregelter Genuß der geschlechtlichen Lust oder ein ungeordnetes Verlangen nach ihr. Die Geschlechtslust ist dann ungeordnet,wenn sie um ihrer selbst willen angestrebt und dabei von ihrer inneren Hinordnung auf Wiedergabe des Lebens und auf liebende Vereinigung losgelöst wird.“


Gestern am Abend trank ich 2 Glas Wein. Sündigte ich damit? Man respondiere jetzt bitte nicht sofort mit: „Natürlich nicht!“, denn was als intuitiv als wahr oder als unwahr beurteilt wird, muß nicht wirklich wahr oder unwahr sein. Millionen an Photoapparatbesitzer photographieren ja bekanntlich Sonnenaufgänge und Sonnenuntergänge, können den Aufgang und den Untergang der Sonne per Photographie gar dokumentieren und doch gibt es keine auf- und untergehende Sonne, obgleich diese Aufklärungserkenntnis seit der Erfindung von Photographiegeräten täglich in Zweifel gezogen wird.


Die Aufnahme von Getränken hat als Zweckursache den Erhalt des Lebens durch die Aufnahme der dazu nötigen Menge an Flüssigkeit. Wenn das Trinken losgelöst von dieser Zweckursache allein ausgerichtet ist auf den Genuß des Trinkens, daß nur um des Trinkgenusses willen getrunken wird, dann ist dies Lusttrinken ungeordnet (2351) und somit sündig. Da der Wein in der Regel nicht zum Zwecke des Genusses getrunken wird und nicht zur Aufnahme der lebensnotwendigen Flüssigkeitsmenge, ist jedes Weintrinken ein ungeordnetes,sündigendes Trinken.


Was ist an dieser Argumentation falsch: Wer so wenig an Flüssigkeit zu sich nimmt, daß er verdurstet, sündigt schwer, wenn er dies in der Intention tut, so am Verdursten zu sterben. Wer nun aber, auch wenn er schon die zur Lebenserhaltung notwendige Menge an Flüssigkeit zu sich genommen hat und dann noch zum Genießen etwas trinkt, etwa einen mundenden Wein, sündigt nicht, Denn die Zweckbestimmung des Trinkens, dem Lebenserhalt zu dienen, schließt nicht aus, daß auch nur um des Genusses willen darüber hinaus getrunken wird.


So gilt das auch für die Sexualität: Ihre Zweckbestimmung dient der Fortpflanzung, aber das schließt nicht aus,daß sie auch um des bloßen Genusses willen praktiziert wird. Zur Veranschaulichung: Denken wir uns ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern, die urteilen: 3 sind uns genug. Dann dürfen diese gegen die Bestimmung des Katechismus weiterhin ehelich verkehren, auch wenn es dann nur noch um den Lustgewinn ihnen geht. Bestritte man das mit dem Katechismus, hieße das ja,das ein Ehepaar, wenn es nach ihrem Urteil genug Kinder hat, enthaltsam leben müssen. Das ist aber für das Eheleben, das so faktisch eingestellt wird, da sie nun nur noch wie ein Bruder mit seiner Schwester zusammenleben, unzumutbar, weil es kein Eheleben mehr wäre.


Die Zweckbestimmung von etwas verbietet in der Regel nicht, daß das um eines Zweckes willen Getane auch selbstzwecklich getan wird. Wer mit dem Zweck, von A nach B zu reisen mit einem Auto fährt, kann auch um einer vergnüglichen Autofahrt willen Auto fahren, etwa um das neu gekaufte Auto auf einer Autobahn auszuprobieren, die Freude am Schnellfahren genießend.


Genießen ist keine Sünde, bloß weil da etwas um seiner selbst willen getan wird und nicht um einer Zweckursache willen, die außerhalb des Tuens liegt, die allein dies Tuen rechtfertigen würde.

 

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