Montag, 11. September 2023

Ist der Katholische Katechismus rechtsradical?

Ist der Katholische Katechismus rechtsradical?


Bevor der geneigte Leser spontan urteilt: So ein Unsinn!, möge er doch bitte im Katechismus 2239 nachlesen. Da steht tatsächlich geschrieben: „Die Heimatliebe und der Einsatz für das Vaterland sind Dankespflichten und entsprechen der Ordnung der Liebe. Gehorsam gegenüber den rechtmäßigen Autoritäten und Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl verlangen von den Bürgern, ihre Aufgabe im Leben der staatlichen Gemeinschaft zu erfüllen.“

Liebe zur Heimat, Liebe zum Vaterland, davon reden doch heute nur noch Rechte, bzw Rechtsradicale. In Deutschland kann man sogar angezeigt werden, wenn man: „Alles für Deutschland“ schreibt, da dies eine rechtsradicale Parole sei.Wer also alles Gute für unser Vaterland fordert, macht sich verdächtig, rechtsradical zu sein. Wer dagegen „Nie wieder Deutschland“ ruft, wie die Grünen 1989 auf Antiwiedervereinigungsdemonstrationen, kann zur Regierungspartei werden, um dan das eigene Vaterland zu ruinieren und gilt als politisch korrekte Partei.


In 2241 heißt es nun im Katechismus: „Die wohlhabenden Nationen sind verpflichtet, so weit es ihnen irgend möglich ist, Ausländer aufzunehmen,die auf der Suche nach Sicherheit und Lebensmöglichkeiten,die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können.“ Das „so weit es ihnen irgend möglich ist“ das wollen nun die Gutmenschen der Politik der unlimitierten Aufnahme von Auswanderern nicht wahrhaben. Um unbegrenzt viele „Flüchtlinge“ aufzunehmen, müsse man die Schädigung seiner Heimat in Kauf nehmen. Um der Fernstenliebe willen, müsse auf die Selbst- und Nächstenliebe verzichtet werden. Die so Aufzunehmenden werden dann als Gäste qualifiziert. (2241) Das heißt, daß sie die Gastrechte beanspruchen können, nicht aber daß sie den Staatsbürgern rechtlich gleich gestellt werden müssen. Die Ideologie des Multikulturalismus will aber aus allen Flüchtlingen Staatsbürger machen, die dann so dem Volke ihre Heimat streitig machen können, da sie nun,obzwar Ausländer Staatsbürger sind.


Nun ist die Formulierung: „Lebensmöglichkeiten,die sie in ihrem Herkunftsland nicht finden können.“, nicht unproblematisch. Denn dann könnte ja jeder, der in seinem Beruf in der Heimat durchschnittlich weniger verdient als in einem wohlhabenden Land ein Recht, dort ein Geld verdienen zu wollen, damit legitimieren: So viel kann ich Daheim nicht verdienen. Dem gegenüber muß daran festgehalten werden, daß die Heimat auch Rechte den in ihr Lebenden gegenüber hat. Es wird im Regelfall der „Einsatzbereitschaft für das Gemeinwohl“widerstreiten, einfach seine Heimat zu verlassen, nur weil man im Auslande besser verdienen will.


Die Liebe zur Heimat und zum Dienst an dem Vaterland legen dem Bürger auch Pflichten auf,auch die, die Heimat vor einer Überfremdung zu bewahren. Denn die Pflicht zur Heimatbewahrung limitiert so auch die Menge der Aufzunehmenden. Wenn ein Volk in seiner eigenen Heimat zu einer Minderheit wird, wird nämlich so die Heimat zerstört.


Man kann nicht umhin: Das sagen so heute in Deutschland nur noch Rechte! So gesehen ist der Katechismus tatsächlich rechts!

 

Corollarium

Friedrich Romig schreibt dazu: "Als Heimatrecht wird unterschieden:

das Individualrecht auf das Leben in  der Heimat

das Kollektivrecht auf den Schutz der Heimat

die Pflicht des einzelnen, der Heimat zu dienen

das Recht der Heimat,diesen Dienst zu fordern."

in: "Das Recht der Heimat" in: "Die Rechte der Nation", 2002,S.25


 

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