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Freitag, 23. Januar 2026

„Jeder weiß, was für sich selbst das Beste ist!“ Eine populäre Weisheit - und warum gibt es dann eine Offenbarung Gottes?

 

„Jeder weiß, was für sich selbst das Beste ist!“ Eine populäre Weisheit - und warum gibt es dann eine Offenbarung Gottes?


Diese Weisheit ist dann noch zu ergänzen mit: „Wenn dann jedem der Freiraum eingeräumt wird,das zu realisieren und er dabei nicht die Entfaltung der Nächsten behindert, wird es allen gut gehen, weil jeder so für das ihm Gute realisiert. Das Gegenmodell dazu bezeichnet der Aufklärungsphilosoph als „Despotismus“. In seiner Schrift: „Über den Gemeinspruch:Das mag in der Theorie richtig sein“ schreibt er in dem 2.Kapitel: „Vom Verhältnis der Theorie zur Praxis im Staatsrecht:

„Eine Regierung ,die auf dem Prinzip des Wohlwollens gegen das Volk als eines Vaters gegen seine Kinder errichtet wäre,d.i.eine väterliche Regierung (imperium paternale),wo also die Untertanen als unmündige Kinder,die nicht unterscheiden können,was ihnen wahrhaftig nützlich oder schädlich ist,bloß passiv zu verhalten genötigt sind,um,wie sie glücklich sein sollen,bloß von dem Urteile des Staatsoberhauptes und daß dieser es auch wolle,bloß von seiner Gütigkeit zu erwarten:ist der größte denkbare Despotismus.“

Wird nun diese Aussage Kants seiner polemischen Sprache entkleidet, heißt das,das der Despotismus in der Regierung besteht, die weiß,was das Gute für das Volk und seine Einzelbürger ist und die von den Regierten das Vertrauen erwartet, daß die Regierung weiß, was das Gute ist und es auch realisieren will. Der Bürger gesteht dabei ein, das selbst nicht zu wissen.

Aber mit Kant protestiert jeder aufgeklärte Bürger gegen solch einen paternalistischen Despotismus. Aber bevor nun jeder Leser Kant zumindest in diesem Punkte zustimmt, stelle ich dazu eine einfache Frage: Warum erlaubt dann nicht unser Staat einen uneingeschränkten Drogenkonsum, da doch jeder mündige Bürger selbst für sich entscheiden könne, ob für ihn Drogen etwas Gutes oder Nichtgutes sind? Das ist im Geiste der Aufklärung doch ein purster Despotismus! Oder daß der Staat ein Mindestlohngesetz verabschiedet hat, statt jedem Arbeitnehmer selbst entscheiden zu lassen, für wie wenig Geld pro Stunde er zu arbeiten bereit ist – ist das dann nicht auch purster Despoitsmus? Faktisch würden dann alle staatlichen Schutzbestimmungen despotische sein, selbst die Anschnallpflicht für Autofahrer.

Wenn nun aus theologischer Sicht nachgefragt wird, wozu wir Menschen den Gottes Offenbarung zu unserem Heile notwendig gehabt hätten, gibt uns Kant eine erfrischend klare Antwort: Sie ist nicht notwendig, denn kraft der Vernunft könne jeder Mensch das zu seinem Heile Notwendige selbst erkennen, sodaß eine Offenbarung entweder das nun schon durch die bloße Vernunfttätigkeit Erkannte wiederholen würde oder Überflüssiges, wenn nicht sogar Unwahres lehren würde. Die völlige Emanzipation des Menschen von der Kirche ist eben das Primärziel der Aufklärung. Wenn nun ein Staat im Geiste der Konstantinischen Epoche im Hören auf die Kirche weiß, was das Gute für das von ihm regierte Volk und jeden Einzelnen ist, ist dann im Sinne der Aufklärung eine besondere Unart des kirchlichen Despotismus. (Zu Kants Zeiten gab es ja noch keine politischen Ideologien, die wenn sie zur Staatsideologie avancierten, despotisch regierten.)

Wenn nun wirklich jeder wüßte, was für ihn selst das Gute sei, weiß er denn damit auch schon, was für das Ganze, das Volk, dem er angehört, die Gemeinschaft das Gute ist? Faktisch reduziert sich die parlamentarische Demokratie darauf, daß der Wähler von einer politischen Partei aufgestellte Kandidaten in Parlamente wählt, hoffend, daß sie dann da gut regieren oder opponieren werden,um dann die Gewählten in der Folgewahl zu bestätigen oder nicht wieder zu wählen. Dem Wahlvolk wird so nur die Kompetenz zugeschrieben, zu entscheiden, welcher Partei oder welchen Kandidaten er vertraut und wem nicht.

Das läßt nun den Verdacht aufkommen, daß die Kompetenz des mündigen Bürgers sich auf sein Privatleben limitiert und er nur Sorge tragen solle,daß die Politik diesen Freiraum möglichst wenig einschränkt. Damit wird die Idee, daß die Gemeinschaft selbst als Ganzes sich Ziele setzt und daraufhin sich entwickeln soll, aus. Es existieren da nur noch Einzelmenschen, die möglichst ungestört von den Anderen ihr eigenes Leben führen wollen. Der Mensch, als Zoon politicon angelegt, verprivatisiert sich so vollständig. Für die Institution der Kirche heißt das, daß sie auf jeden Anspruch, daß in ihr die Wahrheit präsent ist in der Kraft des Heiligen Geistes verzichten müsse,um zu gewährleisten, daß jedes Mitglied das ihm jeweils Genehme glaubt und praktiziert.


Montag, 14. August 2023

Freiheit- eine Gefährdung des Menschen, des Bürgers, des Staates?

Freiheit- eine Gefährdung des Menschen, des Bürgers, des Staates? Als W.Brandt als überzeugter Linkssozialdemokrat die Parole ausgab: Mehr Demokratie wagen!, meinte das, daß ein mehr an Freiheit den Staatsbürgern zu gewähren sei. Dabei blieb der Begriff der Freiheit unterbelichtet, oder wie man heutzutage gerne zu sagen pflegt: unterkomplex. Zu distinguieren wäre ja unbedingt zwischen der Willensfreiheit und der Handlungsfreiheit. Die Handlungsfreiheit meint: Kann ich das, was ich will, auch realisieren? Die Willensfreiheit meint: Wenn ich A will, könnte ich dann auch A nicht wollen? Komplizierter wird die Handlungsfreiheit durch die Zusatzfrage: Wenn ich etwa etwas erwerben will, muß ich es bezahlen. Ist dies Bezahlenmüssen nun eine Einschränkung meiner Handlungsfreiheit, etwas in meinen Besitz nehmen zu wollen ? Brisanter wird diese Fragestellung aber, wenn so gefragt wird: Wenn ich eine politisch unkorrekte Meinung äußere und das zur Folge hätte, daß meine Freunde den Kontakt mit mir abbrechen, wäre dann meine Redefreiheit durch diese Reaktion beeinträchtigt? Es ist wohl konsensfähig, daß wenn die Äußerung politisch nicht genehmer Meinungen mit Gefängnisstrafen bestraft wird, man nicht mehr von eine Meinungsfreiheit sprechen kann. Aber stellt schon jede zu erwartende Negativreaktion auf eine Meinungsäußerung eine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit dar? Man könnte wohl von einem politischen Klima sprechen, das der Meinungsfreiheit zuwider ist, wenn die Äußerung abweichender Meinungen auch nur zivilgesellschaftlich sanktioniert wird. So habe ich eine zeitlang Aufkleber gesichtet: „Kein Sex mit Rechten“, wohl ein Antifaappell an die Frauen, bevor sie Sex mit einem Mann machen wollen, dessen politische Gesinnung zu überprüfen, verbunden mit der Drohung: Wehe der Frau, die sich mit einem rechten Mann einläßt! Jetzt soll die Frage der Handlungsfreiheit auf den Bereich der Politik limitiert werden, die Frage, die eigentlich wesentlichere nach der Willensfreiheit so ausgegrenzt werden. Im politischen Diskurs der Freiheit herrschen diese Fragestellungen vor: Wie sind die bürgerlichen Freiheitsrechte vor Eingriffen des Staates in diese Freiheitsrechte zu schützen und wie weit darf der Staat um des Allgmeinwohles willen die Freiheitsrechte einschränken.Dieser Frage ist die, inwieweit der Staat die Freiheit des einen Bürgers vor der Freiheit der anderen Bürger zu schützen hat. So hat der Staat Bürger daran zu hindern, anderen Bürgern die Ausübung ihrer Freiheitsrechte zu verunmöglichen. Wer heutzutage daraufhin den politischen Diskurs befrägt, kann gegenüber der durch W. Brandt eingeleiteten Phase des Mehr-Demokratie- Wagens einen Klimawandel wahrnehmen. Die bürgerlichen Freiheiten werden primär unter dem Aspekt ihrer Einschränkbarkeit thematisiert: Bürger mißbräuchten ihre Meinungsfreiheit und darum müsse dieser Mißbrauch bekämpft werden. Unter dem Banner des Kampfes gegen Rechts können politische Meinungsäußerungen so als kriminelle Handlung beurteilt und somit auch bestrafbar werden. Im Fokus rücken dabei kritische Äußerungen zum Islam, über die Homosexualität oder über Asylanten bzw Flüchtlinge. Zu diesen Themen kann man sich nicht mehr frei äußern, ohne zumindest mit zivilbürgerlichen Sanktionen rechnen zu müssen. Wenn nun Politiker gar anfangen, zu erwägen, die AfD verbieten zu lassen, weil zu viele Bürger ihr Wahlrecht mißbräuchten, indem sie eine politisch inkorrekte Partei wählten, dann zeigt das eine weitere Eskalationsstufe im Kampf gegen ein Zuviel an bürgerlichen Freiheiten an. Es müsse eben die Freiheit vor dem sie mißbrauchende Bürger geschützt werden. Mit simplen Dingen fängt das an: So ist die Tabakwerbung weitestgehend verboten, damit der Bürger, animiert durch eine solche Werbung nicht zur Zigarette greift. Dazu paßt das Rauchverbot in Gastronomien, um Raucher vom Rauchen in den Gastronomien abzuhalten. Eine weitere Eskalationstufe ist die Verteuerung des Fleisches, damit die Bürger weniger Fleisch verzehren, da dies ungesund und klimaschädigend sein soll. Da der Bürger dazu neige, seine Freiheit zu mißbrauchen, indem er Ungesundes ißt, muß das eben so verteuert werden, daß sich nur noch Gutverdiener den Fleischkonsum leisten können. Überall wittert der paternalistisch sich verstehende Staat, Bürger, die ihre Freiheitsrechte mißbrauchen und dem muß Einhalt geboten werden. Die Politik will so den Bürger vor sich selbst schützen, indem sie ihn so entmündigt. Dem steht nun aber eine andere Tendenz des politischen Diskurses gegenüber: Der Bürger habe seine Ansprüche dem Staat gegenüber zu reduzieren und solle mehr Eigenverantwortung für sein Leben selbst übernehmen. Der Sozialstaat soll somit reduziert werden, er sei eben zu teuer. Diese zwei Tendenzen, die des Wenigers an Meinungsfreiheit und die des Mehrs an Selbstverantwortlichkeit des Bürgers gehören wohl zusammen als die zwei Seiten der einen Medaillie. Da der Durchschnittsbürger zukünftig nicht mehr so gut leben werden kann wie jetzt, soll jetzt ihm die Meinungsfreiheit im politischen Raume eingeschränkt werden, damit er sie nicht zur Kritik an der Staatspolitik mißbraucht. Wenn es eben gar nicht anders geht, müßten dann gar die oppositionellen Parteien verboten werden, wenn zu viele Bürger ihr Wahlrecht mißbrauchen, um so die Demokratie, das ist die Herrschaft der etablierten Parteien vor dem Volke zu schützen. Zuvörderst wird aber der Kampf gegen die Meinungsfreiheit in den Medien forziert und die Zivilgesellschaft verstärkt mobilisiert zum Kampf gegen alles, was conservativ und rechts klingt. „Weniger Demokratie zum Schutz der Demokratie“ heißt so nun die Alternative zum Kanzler W.Brandt mit seiner Maxime. 1.Zusatz: "Nancy Faeser kündigt AfD-Verbotsverfahren an Nun ist die Katze aus dem Sack: Am Rande der Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2022 wurde klar, wohin die Reise geht. Wenn es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser geht, wird es demnächst ein Verbotsverfahren gegen die AfD geben." VON MATHIAS BRODKORB am 25. Juni 2023 in "Cicero" 2.Zusatz: Zur Irritation: Wäre es etwas Erstrebenswertes, wenn 11, 10, 14 als Antworten auf die Lehrerfrage: "Was ist 5 plus 7? bejaht werden um des Pluralismus willen?

Dienstag, 16. Mai 2023

Beschütze uns vor unsrer Freiheit – die neue Lust am Paternalismus

Beschütze uns vor unsrer Freiheit – die neue Lust am Paternalismus In der „Tagespost“ vom 15.5.2023 (im Internet nachlesbar) fand sich unter dem Titel: „Vermintes Gelände“ diese Nachricht: „Der Deutsche Bundestag solle auf eine gesetzliche Neuregelung der Suizidhilfe verzichten, fordern Autoren aus Medizin, Recht und Ethik.“ Daß das Bundesverfassungsgericht die jetzige gesetzliche Regelung der Beihilfe zum Freitod als nicht mit dem Grundgesetz kompatibel beurteilte und so eine Neuregelung forderte, soll somit einfach ignoriert werden. Das wäre mit den Prinzipien unseres Rechtsstaates unvereinbar. Auf der Sachebene ist die Causa klar: Da der Gesetzgeber den Freitod nicht (mehr) als eine zu bestrafende Handlung bewertet, kann eine Beihilfe zu einer erlaubten Handlung nicht strafbar sein. Konstruieren wir mal ein triviales Beispiel: Jemand, der gerade mit seinem Feuerzeug eine Kerze angezündet hat, wird gefragt: „Können sie mir Feuer geben für meine Zigarette; rauchen möchte ich!“ Nun könnte der so Gebetene antworten: „Rauchen schädigt ihre Gesundheit. Ich möchte ihnen nicht bei so einer Selbstschädigung helfen.“ Das würde wohl als recht unhöfliches Verhalten zu beurteilen sein, so könnte sich aber der so Gebetene verhalten. Unmöglich ist es aber, eine Beihilfe zum Rauchen, verbieten zu wollen, solange das Rauchen nicht gesetzlich verboten ist. Die grundgesetzlich fixierten Freiheitsrechte der Staatsbürger erlauben so eine gravierende Beeinträchtigung der individuellen Freiheit nicht. Ein Staatsbürger hat das Recht, seine Gesundheit zu schädigen, gar den Freitod zu wählen. Diesem Recht zur Selbstbestimmung muß ob der grundgesetzlichen Fundierung auch die Regelung der Suizidbeihilfe Rechnung tragen. Differenziert werden muß dabei zwischen einer moralischen Beurteilung des Freitodes und einer Beihilfe zum Freitod von der durch das Strafgesetzbuch.So ist das Fremdgehen ein moralisches Vergehen, aber keine Straftat. Warum wollen nun die Autoren keine Neuregelung? Weil eine grundgesetzlich konforme Neuregelung eine Beihilfe zu einem Freitod nicht als unerlaubte, verbotene Handlung qualifizieren kann, will man keine. Man traut dabei den eigenen Argumenten wider die Wahl des Freitodes und des Wunsches, zur Realisierung dieser Option benötigten Beihilfe,nicht und befürchtet so, daß zu vielen dann eine Beihilfe zum Freitod gewährt werden würde. Der Schwachheit der Argumente gegen die Wahl des Freitodes und der Bitte nach einer Unterstützung zur Realisierung soll so ein gesetzliches Verbot aufhelfen: Einfach verbieten! Prinzipieller formuliert: Da Bürger dazu neigen, ihre Freiheitsrechte zu mißbrauchen, müssen sie eingeschränkt werden. Bayern hat die strengsten Antirauchergesetze Deutschlands erlassen, die nicht dem Schutz der Nichtraucher dienen, sondern Rauchern ihren Tabakkonsum limitieren soll: Wo darf ein Raucher alles nicht mehr rauchen! Wenn 10 Gäste in einem Bierlokal sitzen, der Gastwirt wie alle seine Gäste Raucher sind, dürfen sie nicht im Lokal rauchen, auch wenn unter den sonstigen regelmäßg kommenden Gästen nur Raucher sich befänden. Hier will der Staat den Raucher vor sich selbst schützen. Diese paternalistische Tendenz ist nun nicht auf die Antirauchergesetzgebung limitiert. Wir Staatsbürger müssen auch davor geschützt werden, uns „falsch“ über den Ukrainekrieg durch „Rußland heute“ zu informieren; darum wurde dieser Sender europaweit verboten. Auch wird jetzt vehement selbst die Zensur von Romanen gefordert, die politisch Inkorrektes enthält. In der Übersetzung des Romanes: „Der Ekel“ von Sarte taucht noch mehrmals das Wort: „Neger“ auf- wann wird wohl diese Übersetzung auf dem Markt verschwinden und aus den Bibliotheken verschwinden`? Karl May bald ohne Indianer und ohne Zigeuner? Überall soll der Bürger vor vermeintlichen Gefahren geschützt werden, daß er seine Freiheit mißbrauche, daß er eben „Falsches“ lese. Bezeichnend ist dabei, daß der „Aufklärung“: „Das soll man nicht lesen, sehen oder hören!“ nicht genug Durchsetzungskraft zutraut. Zu viele könnten doch Falsches sehen wollen, etwa „Rußland heute“ oder „Haßmeldungen“ im Internet und darum muß das alles gesetzlich verboten werden. Einem Gelähmten, der so schwer erkrankt ist, daß er ohne eine Hilfe sein Leben nicht mehr beenden kann, kann, nein muß man gar zum Weiterleben zwingen, indem man ihm eine Hilfe zu seinem gewünschten Freitod verweigert. Wenn man ihn eben nicht zur Aufgabe seines Willens zum Freitod überzeugen kann durch Argumente, will man das Recht haben, ihn gegen seinen Willen zum Weiterleben zu zwingen. Als Legitimierungsformel dazu dient die Behauptung, daß niemand freiwillig seinen eigenen Tod wolle, sodaß gilt: Wenn er ihn will, will er ihn nicht freiwillig. Deshalb dürfe,ja müsse man den Sowollenden gegen seinen geäußerten Willen zum Weiterleben zwingen, gerade dann wenn er die Selbsttötung nicht mehr allein ohne eine Beihilfe realisieren könne, indem ihm jede Hilfe zum Freitod verweigert wird. In deutschen Landen scheint das Mistrauen dem Bürger gegenüber legitimiert zu sein durch das Narrativ, daß so viele 1933 die NSDAP wählten; der Deutsche sei eben zum Freheitsmißbrauch geneigt.

Sonntag, 30. April 2023

Über das Narrativ des leicht verführbaren Volkes und der Notwendigkeit eines paternalistischen Staatsverständnisses

Über das Narrativ des leicht verführbaren Volkes und der Notwendigkeit eines paternalistischen Staatsverständnisses (Vgl hierzu den Artikel: „5 Thesen zur Verfassungsschutzbeobachtung“ der Internetseite:Sezzion am 28.April 2023) Dies Narrativ fundiert das Staats- und Verfassungsverständnis der BRD und des jetzt wiedervereinten Deutschlands. Die Weimarer Republik sei gescheitert an einem zu schwachen nicht wehrhaft genug ausgestatteten Staat und der Neigung der Deutschen, sich in Krisenzeiten von extremistischer Propaganda verführen zu lassen.Links- und Rechtsextremistisches stelle so immer ein Gefahrenpotential für die Demokratie dar. Deshalb müsse der Einfluß des Volkes auf die Regierung möglichst gering gehalten werden, ist das Volk doch so leicht manipulierbar. Die repräsentative Demokratie sei dafür die beste Lösung, da so eine Beeinflussung der Regierung durch das Volk gering gehalten wird. Faktisch reduziert sich dabei die Demokratie auf das Recht, alle paar Jahre ein Parlament zu wählen, das dann eine Regierung wählt.Zu den Wahlen kandidieren Parteien, die dann in den Parlamenten regieren. Idealtypisch sollte es eine Sozial-Liberale Partei, eine Conservativ-Liberale Partei und eine Marktwirtschafts-Liberale Partei geben. Alle sind in der selben Ideologie beheimatet mit divergierenden Akzentuierungen, sodaß jede mit jeder koalieren kann. Ausgegrenzt sind dabei alle Nichtliberalen-Parteien, denn die gelten als demokratiefeindlich. Sie dürfen aber zu den Wahlen antreten, solange sie so wenig Stimmen bekommen, daß dies als ein Beweis der überwältigenden Zustimmung des Wahlvolkes zur liberal ausgedeuteten Demokratie gedeutet werden kann. Da aber der Deutsche anfällig sei für Nichtliberales, besonders in Krisenzeiten, muß der Staat hier besonders achtsam sein. Die Institution des Verfassungsschutzes dient so eigens der Bekämpfung alles nichtliberalen Denkens. Hierbei setzt der Rechtsstaat zwar dem Wirken dieser Institution seine Grenzen, aber im Kampf gegen Rechts und Links ist dem Verfassungschutz doch vieles erlaubt. Vom Grundgesetz her gilt das Prinzip, daß wenn eine Gefährdung der faktischen Herrschaft der liberalen Parteien droht, die Grundrechte weitestgehend eingeschränkt werden dürfen. Das extremste Mittel stellt dabei die Möglichkeit des Verbotes nichtliberaler Parteien dar und das Verbieten von politisch oppositionellen Vereinigungen aller Art. Der angeblich mündige Staatsbürger müsse eben vor fundamental-oppositionellem Denken geschützt werden. So selbstverständlich die Tabakindustrie Werbeverboten unterliegt,so selbstverständlich wird auch liberalkritisches Denken ausgegrenzt und mit den Mitteln des Verfassungsschutzes bekämpft. Der Kerngedanke ist dabei die Gleichsetzung des Grundgesetzes, der Verfassung mit der Ideologie des Liberalismus, der aber ein geläuterter ist, weil er den Bürger und das Volk als leicht manipulierbar ansieht und so eine permanente Überwachung des Volkes fordert. Auch sind so Religionen nur tolerierbar, wenn sie sich liberal auslegen. Nicht Handlungen sondern schon ein nichtkonformes Denken gilt so schon als verfassungsfeindlich, eindeutig rechts- oder linksextremistisch. (So können in den USA gar schon Anhänger der Tridentinischen Messe als potentielle Demokratiefeinde überwacht werden - siehe dazu Berichte auf Kath net! Sie sind eben nicht liberal) Der Revolutionsführer Robespierre brachte das mit der ihm eigenen Klarheit so auf den Punkt: Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit! Nichtliberales Denken ist so ein Mißbrauch des Denkens. Da auf der Internetseite: „Sezzion“ viel Nonkonformistisches zu lesen ist, gilt nun auch diese Seite als gefährlich und wird nun vom Verfassugsschutz observiert und bekämpft.