Eine Kritik der islamischen Kopftuchtragepflicht
Gemein ist die Meinung, daß das Kopftuchtragenmüssen eine besondere der islamischen Religion zu eigene Pflicht sei, daß die Frau sich durch ein Kopftuch zur islamischen Religion zu bekennen habe. Aber so selbstverständlich diese Meinung auch inzwischen geworden ist, so bezweifelbar ist sie auch.
Warum sollte es denn nur die Pflicht der Frau sein, sich durch das Tragen eines bestimmten Kleidungsstückes zu dieser Religion zu bekennen und nicht ebenso die der Männer? Warum wird dazu ein Kleidungsstück gewählt, daß in keinster Weise auf die islamische Religion verweist, es enthält kein islamisches Symbol. Und warum müssen die Mädchen erst ab einem bestimmten Alter ein Kopftuch tragen und auch nicht erst ab 18 Jahren, wenn sie religionsmündig wären aber auch noch nicht mit 8 Jahren? Die Mädchen tragen faktisch ein Kopftuch ab wann sie als geschlechtsreif gelten.
Meine These: Auch wenn in der heutigen Zeit die Liebesehe als die Gestalt der Ehe angesehen wird, wird auch die von Eltern ihren Kindern gestiftete Ehe praktiziert. „Wir Eltern wissen doch am besten, was für unser Mädchen, unseren Buben das Richtige ist, wen sie also heiraten.
Die klassische Rollenverteilung für die Liebesehe: Die Frau macht sich schön, Männer verlieben sich in ihr und die Frau wählt dann unter ihren Bewerbern den für sie wahren Mann aus. Sobald ein Mädchen geschlechtsreif geworden ist, ist es potentiell für Männer attraktiv, affiziert es Männer erotisch. Ihr Primärschmuck ist dabei ihr Haar, die Zierde der Frau. Damit nun nicht Männer sich verlieben, muß das zur Frau gewordene Mädchen, das wird sie durch ihre Geschlechtsreife,seine Schönheit verbergen. Sie soll ja mit dem von ihren Eltern ausgesuchten Mann verheiratet werden. Aber wenn sich nun irgendein Mann in sie verliebt hat und sie ihn darauf wiederliebt, wie sollen dann noch die Eltern ihre vorgesehene Ehe durchsetzen können.
Auch nachdem die Frau dann so verheiratet worden ist, darf sie ihre ihr eigene Schönheit nur dem Ehemann zeigen, denn eine Ehe ohne eine wechselseitige Liebe ist auf einem schwachen Fundament auferbaut: Ein anderer Mann könnte sich in die so Verheiratete verlieben und sie ihm untreu werden, da sie den eigenen Ehemann ja gar nicht liebt.
Die Frau darf nicht schön sein,nicht als schön erscheinen, damit sie von den Eltern verheiratet werden kann.
Zum Kopftuchtragen gehört so eigentlich auch die Pflicht, daß die Mädchen und Frauen sich so kleiden, daß sie nicht attraktiv für Männer erscheinen. Der Frauenkörper ist so zu verhüllen durch weitgeschnittene Kleider, daß weiblicher ihr Körper so verhüllt wird. Unübersehbar ist nun aber, daß das so die allerwenigsten Mädchen und junge Frauen praktizieren, denn sie tragen zwar ihr obligatorisches Kopftuch, aber kleiden sich dann gerne figurbetont attraktiv.So wird von ihnen die Intention der Kopftuchpflicht unterlaufen.
Mit der islamischen Religion hat so die Kopftuchpflicht nichts zu tuen sondern sie ist ein Mittel zur Durchsetzung der von Eltern gestifteten Ehen für ihre Kinder. Die erotische Ausstrahlungskraft einer jungen Frau soll so reduziert werden, daß die Eltern sie dann mit dem von ihnen erwählten Mann verehelichen können.
Es könnte aber sein, daß das Tragen der Kopftücher in westlich geprägten Ländern eine andere Symbolfunktion erlangt hat, nämlich zu demonstrieren, daß sich die muslimische Frau nicht in die westliche Kultur integrieren möchte. Aber das evoziert dann die Kritik, warum denn nur Frauen so ihre Nichtintegrierwilligkeit demonstrieren.
Zusatz
Um der intellektuellen Redlichkeit willen: Auch in der Kirche gibt es die Tendenz, den Wunsch der Frau, schön sein zu wollen,attraktiv sich zu kleiden, als unsittlich zu verurteilen.
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