„Heute ist ein rabenschwarzer Tag für unsere Patienten“, schrieb der
Leiter der Chirurgischen Poliklinik A der Uniklinik München, Helmut
Arbogast, an watson: „Deutschland wird im Jammertal des Spendermangels verweilen“ - seine Enttäuschung
sei „grenzenlos“. Hans-Joachim Schäfers, der Direktor der Klinik für
Thorax- und Herz-Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums des
Saarlandes, wies auf der Webseite auf die Misere von Lungen- und
Leberpatienten hin: Für jene unter ihnen, die auf ein Spenderorgan warten, gebe es „keine Alternative zur Transplantation, außer dem Tod“. Münchner Merkur 19.Jänner 2020.
Es ist bitter, aber leider wahr, daß in unserem Lande Menschen sterben müssen, weil es nicht genug Organspender gibt. Stellen wir uns das konkret vor: Da wird der Gehirntod diagnostiziert, der Patient wird in Bälde ob des Gehirntodes ganz tot sein, denn der Gehirntod führt nicht sofort zum Tode aller Organe. Jetzt könnte ein noch lebendes Organ entnommen und einem anderen Menschen implantiert werden, der auf dies angewiesen ist für sein Überleben, aber es darf nicht entnommen werden, weil der Gehirntote keinen Organspenderausweis hat.
Eine gute Regel wäre nun, daß der, der kein Organspender sein will, eine verbindliche Erklärung verfertigt, daß ihm auf keinen Fall Organe zu entnehmen sind, daß dann aber alle anderen Organspender wären. Es sei an die Zeit der Wehrpflicht erinnert: Jeder Mann war verpflichtet, bei der Bundeswehr seinen Wehrdienst zu leisten. Ernst von Salomon in seinem großen Roman: "Der Fragebogen", problematisierte diesen Dienst in der im Fragebogen zu beantwortenden Frage nach der Staatszugehörigkeit. Einem Staat anzugehören heißt im Ernstfalle, im Kriege also sowohl bereit zu sein, andere zu töten als sich selbst auch töten zu lassen. So ernst ist die Frage der Staatsbürgerschaft: Bin ich dazu bereit? Wer dazu nicht bereit war, weil es es mit seinem Gewissen, seinem Glauben nicht vereinbaren kann, im Kriegsfalle andere zu töten, der konnte und durfte den Kriegsdienst verweigern. Allen Männern legte der Staat so die Pflicht (die Wehrpflicht) auf, im Ernstfalle bereit zu sein zu töten. Aber er räumte ein Widerspruchsrecht ein, daß man dieser Pflicht sich auch entziehen kann aus Gewissens- oder religiösen Gründen.
Parallel dazu hätte der Staat doch auch das Recht, eine Organspende zu fordern von denen. bei denen der Gehirntod diagnostiziert wurde- eben als eine staatsbürgerliche Pflicht, ähnlich der Wehrpflicht. Dann hätte er aber auch ein Widerspruchsrecht anerkennen können, wenn jemandem das aus religiösen, moralischen oder sonstigen Gewissensgründen als für sich nicht zumutbar erscheint. Aber es gehört nun mal zum Wesen des Staates, daß seine Bürger gerade als Volksangehöriger dem Gemeinwesen gegenüber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat. Das hat der Staat einzufordern.
Christlich gilt natürlich, daß die Organspende im Falle einer Gehirntoddiagnose ein vorzüglicher Akt der christlichen Nächstenliebe ist, gerade weil hier der Christ ein Opfer bringt, um Mitmenschen ihr Leben zu erhalten. (Vgl dazu auch: Uwe C. Lay, Der zensierte Gott)
Es ist bitter, aber leider wahr, daß in unserem Lande Menschen sterben müssen, weil es nicht genug Organspender gibt. Stellen wir uns das konkret vor: Da wird der Gehirntod diagnostiziert, der Patient wird in Bälde ob des Gehirntodes ganz tot sein, denn der Gehirntod führt nicht sofort zum Tode aller Organe. Jetzt könnte ein noch lebendes Organ entnommen und einem anderen Menschen implantiert werden, der auf dies angewiesen ist für sein Überleben, aber es darf nicht entnommen werden, weil der Gehirntote keinen Organspenderausweis hat.
Eine gute Regel wäre nun, daß der, der kein Organspender sein will, eine verbindliche Erklärung verfertigt, daß ihm auf keinen Fall Organe zu entnehmen sind, daß dann aber alle anderen Organspender wären. Es sei an die Zeit der Wehrpflicht erinnert: Jeder Mann war verpflichtet, bei der Bundeswehr seinen Wehrdienst zu leisten. Ernst von Salomon in seinem großen Roman: "Der Fragebogen", problematisierte diesen Dienst in der im Fragebogen zu beantwortenden Frage nach der Staatszugehörigkeit. Einem Staat anzugehören heißt im Ernstfalle, im Kriege also sowohl bereit zu sein, andere zu töten als sich selbst auch töten zu lassen. So ernst ist die Frage der Staatsbürgerschaft: Bin ich dazu bereit? Wer dazu nicht bereit war, weil es es mit seinem Gewissen, seinem Glauben nicht vereinbaren kann, im Kriegsfalle andere zu töten, der konnte und durfte den Kriegsdienst verweigern. Allen Männern legte der Staat so die Pflicht (die Wehrpflicht) auf, im Ernstfalle bereit zu sein zu töten. Aber er räumte ein Widerspruchsrecht ein, daß man dieser Pflicht sich auch entziehen kann aus Gewissens- oder religiösen Gründen.
Parallel dazu hätte der Staat doch auch das Recht, eine Organspende zu fordern von denen. bei denen der Gehirntod diagnostiziert wurde- eben als eine staatsbürgerliche Pflicht, ähnlich der Wehrpflicht. Dann hätte er aber auch ein Widerspruchsrecht anerkennen können, wenn jemandem das aus religiösen, moralischen oder sonstigen Gewissensgründen als für sich nicht zumutbar erscheint. Aber es gehört nun mal zum Wesen des Staates, daß seine Bürger gerade als Volksangehöriger dem Gemeinwesen gegenüber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat. Das hat der Staat einzufordern.
Christlich gilt natürlich, daß die Organspende im Falle einer Gehirntoddiagnose ein vorzüglicher Akt der christlichen Nächstenliebe ist, gerade weil hier der Christ ein Opfer bringt, um Mitmenschen ihr Leben zu erhalten. (Vgl dazu auch: Uwe C. Lay, Der zensierte Gott)