Sonntag, 19. Juli 2026

Leihmutterschaft – ein Skandal

 

Leihmutterschaft – ein Skandal




Zuvor hatte Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) eine neue Debatte über Leihmutterschaft ausgelöst. Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten mitgeteilt, dass sie beide Eltern geworden seien. Der Sohn mit Namen Georg kam demnach in den USA zur Welt und wurde von einer Leihmutter geboren.“1

Das war nun der Anlaß zu einer sehr lebhaften Debatte über die Frage der Leihmutterschaft,die sich nicht gerade durch ihre Sachlichkeit vortat. Ein großes Kompliment muß ich deswegen einem auf „Communio“ veröffentlichten Leserkommentar machen, in dem aus moraltheologischer Perspektive die richtigen Fragen zu dieser Causa gestellt wurden:2

Zwei provokannte, nicht rhetorisch gemeinte Fragen: Wenn nach dem Alten Testament eine Ehe kinderlos blieb, hatte die Ehefrau die Pflicht, dem Mann eine Frau zu geben, deren Kind, wenn sie von dem Ehemann schwanger wurde als ein legitimes Kind der Ehe angesehen wurde.Ist das nicht eine Leihmutterschaft Onan mußte, als die Ehe eines Verwandten kinderlos blieb zur Witwe gehen, mit ihr ein Kind zeugen, das dann nicht als sein Kind gelten sollte sondern als das des Verstorbenen. War Onan so nur ein Samenspender oder wirklich ein Ehemann der Witwe?“

Diese wirklich provokanten Fragen können nicht respondiert werden, wenn dabei von dem ersten Gebot, das Gott uns Menschen gab, abstrahiert wird: „Seid fruchtbar und mehret Euch!“ Im Alten Testament wird nun die Frage erörtert, wie dieses erste Gebot zu halten ist, wenn die Bedingung,daß nur ehelich der Mensch sich fortpflanzen dürfe, nicht eingehalten werden kann. Dabei erhält die Ehe den Status einer Ausführungsbestimmung dieses Gebotes, die dem Zweck der Fortpflanzung subordiniert ist.

Die Kinder Adams und Evas konnten keine Ehe schließen, da alle Menschen leibliche Geschwister waren und eine Inzestehe verboten war. Hätten sich alle Geschwister an dieses Gebot gehalten, wäre die Menschheit mit dem Tode dieser Adams- und Evakinder ausgestorben. Da Gott aber nicht den Tod des Menschen wollte, erlaubte er den Inzest. Das ist für die Moraltheologie ein Ärgernis schlimmster Art, aber Gott ist so sehr ein das Leben Liebender,daß, wie es der hl. Augustin rechtens erfaßte: „Am Anfang war der Inzest!“, er das scheinbar Widermoralische erlaubte. Wie die Kirche das Gebot: „Du darfst nicht töten!“ bejaht und doch das Töten im Kriege in einem gerechten Kriege wie in einer Notwehrsituation erlaubt, wenn nur durch das Töten des Angreifers der Angegriffene sein Leben retten kann. Dem ersten Gebot wird so über die Ausführungsbestimmung gestellt: Wenn eine Eheschließung unmöglich war wurde der Inzest gar erlaubt als eine „Inzestehe“.

Die Bestimmung Mose, daß im Falle der Kinderlosigkeit einer Ehe die Ehefrau ihrem Ehemann eine Frau zu geben hätte, damit er sie schwängere,und daß dann dies Kind als Kind der Ehe gälte, ist ein eindeutiger Fall einer Leihmutterschaft. Besonders problematisch ist dabei, daß die Ehefrau einer ihr Subordinierten, einer ihrer Mägde befehlen konnte, an ihrer statt ein Kind von ihrem Ehemann zu empfangen! Nicht heiratete der Ehemann dabei die Magd seiner Ehefrau, damit das Kind nicht als Kind der Magd gälte.

Wenn die Kirche eine Leimutterschaft prinzipiell verurteilt, stellt sie sich gegen die Morallehre der hl. Schrift, indem sie die Subordiniertheit der Ehe als einer Ausführungsbestimmung des ersten Gebotes dabei mißachtet.

Die Causa des Onan ist nun komplizierter: Ursprünglich war gemeint, daß ein Nahverwandter dann mit der Witwe der kinderlos gebliebenen Witwe ein Kind zu erzeugen habe, damit der verstorbene Ehemann so posthum noch ein legitimes Kind erhielte. Zu Zeiten Jesu wurde dieser Fall so gedeutet, als wenn der Nahverwandte die Witwe zu ehelichen hätte, aber das widerspricht der Intention, daß das so erzeugte Kind nicht als ein legitimes Kind dieser Beziehung angesehen werden sollte sondern als ein Kind des Verstorbenen. Aber mit einer Nichtverheirateten ein Kind zu erzeugen, wurde zu Zeiten Jesu als ein Problem angesehen.

Onan fungierte so tatsächlich als ein Samenspender für die Witwe, er diente dabei als ein Ersatz für den verstorbenen Ehemann. Onan wollte kein Samenspender sein und deswegen machte er sich durch eine Selbstbefriedigung zeitlich befristet zeugungsunfähig, wenn er zu der Witwe zu gehen hatte, um mit ihr ein Kind zu erzeugen. Gottes Urteil über diese Verweigerung fällt erschreckend eindeutig aus: Gott bestrafte Onan mit dem Tode!

Es muß so angefragt werden: Mit welchem Recht stellt sich die Morallehre der Kirche so eindeutig gegen die in der hl. Schrift bezeugte Morallehre, in der die Ehe dem ersten Gebot gegenüber als subordiniert gilt und deswegen auch in ihrer Geltung relativiert werden darf?

Es gilt aber, daß nur dann eine Leihmutterschaft oder eine Leihvaterschaft erlaubbar ist, wenn eine Erzeugung von Kindern in der Ehe unmöglich ist! In dem Communioartikel: „Keine Schönfärberei“ wird nun behauptet:Es gibt – starker Kinderwunsch hin oder her – kein Recht auf ein Kind. Wohl aber gibt es zumindest aus theologisch-ethischer Perspektive ein legitimes Recht des Kindes, von einem Vater und einer Mutter abzustammen, die es kennt und die menschlich-personal, möglichst in Ehe und Familie, miteinander verbunden sind.“

Das ist sachlich einfach falsch! Erstens wird hier vergessen, daß es in erster Linie um das erste Gebot Gottes geht und nicht in erster Linie um ein menschliches Recht! Das Recht, von Eltern abzustammen, die das Kind kenne, kennt die Bibel überhaupt nicht und Onans Geschick beweist das Gegenteil. Im Hintergrund dieses Fehlurteiles steht die Philosophie des Personalismus3 und nicht eine theologisch- ethische Perspektive, denn die müßte sich an den Geboten Gottes orientieren!



In der aktuellen Debatte wird aber auch viel Unsinn geredet! Ich beschreite nun einen kleinen Umweg, da die moralistische Aufgeladenheit dieser Causa ein klares Durchdenken oft verhindert. Was hielte man von dieser Verschwörungstheorie: Geldgierige Friseure verlangen viel Geld, weltweit und von Frauen mehr als von Männern, welch eine Diskriminierung der Frau, damit sie Haare schneiden: Nicht aus Liebe zu einem eines Haarschnittes Bedürftigen sondern um des Profites willen schneiden sie die Haare! Oder, Menschen nötigen des Gelderwerbes Bedürftige, ihnen die Haare zu frisieren? Das ist purer Unsinn. In einer Gelderwerbswirtschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Kunden für für sie erbrachte Dienstleistungen bezahlen. Diskussionswürdig ist allein die Frage, ob einer erbrachte Dienstleistung moralisch erlaubt und ob sie strafrechtlich verboten ist. In einem Rechtsstaat ist allein die Frage der rechtlichen Verbotenheit relevant, die Moral ist (leider aus katholischer Sicht) reine Privatsache!

In Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten, das ist eindeutig. Aber ebenso eindeutig ist es, daß die Moraltheologie unter bestimmten Bedingungen eine Leihmutterschaft wie die einer Leihvaterschaft ob des ersten Gebotes Gottes zu erlauben hat. Eine Kirche, die beides für alle Fälle verbietet, handelt lebensfeindlich, Menschenleben verneinend- ein Phänomen dekadenter Zeiten!

1 Spahn-Debatte Lob-Hüdepohl: Leihmutterschaft wird zunehmend kritisch gesehen, Kath de 17.7.2026.


2Communio, 16.7.2026, Erstveröffentlichung 28.4.2026. Keine Schönfarberei- was für das Verbot der Leihmuterschaft spricht.

3Dies Implantat aus der Philosophie wirkt sich leider in vielen Bereichen der Moraltheologie fatal aus, isb da dem Personalismus ein Begreifen des Gemeinwohles ob der Verabsolutierung des egozentrischen Ichmenschen unmöglich ist.

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