Handelte Pontius
Pilatus wie ein „vollkommener Demokrat“?
Kardinal Ratzinger erörtert Probleme der Demokratie
Kardinal Ratzinger
setzt sich in seinem Essay: „Was ist Wahrheit“ auseinander, um
die Grundlagen der demokratischen Staatsordnung zu erörtern. Die
These, an der sich der Kardinal abarbeitet lautet: Da Pontius Pilatus
nicht selbst erkennen konnte, was wahr sei in der Causa Jesu Christi
„überläßt er es der Mehrheit,darüber zu entscheiden.“
Diese Einzelfallentscheidung soll nun das Wesen der Demokratie
enthüllen: „Es gibt eben keine andere Wahrheit als die der
Mehrheit.“
Kardinal Ratzinger
kommentiert dies so: „Der Gedanke,in der Demokratie könne nur
die Mehrheit entscheiden und Rechtsquelle könnten nur die
mehrheitsfähigen Überzeugungen der Bürger sein,hat zweifellos
etwas Bestechendes an sich. Denn wann immer man etwas nicht von der
Mehrheit Gewolltes und Entschiedenes für die Mehrheit verbindlich
macht,scheint eben der Mehrheit ihre Freiheit abgesprochen und damit
das Wesen der Demokratie verneint zu sein.“
Ergänzend wäre
dann hinzuzufügen, daß die Monarchie, die Aristokrstie und die
Demokratie sich dann nur in diesem einen Punkte unterschieden, ob
einer, wenige oder die Mehrheit entscheidet, was als wahr zu gelten
habe. Gemeinsam wäre dann allen dreien, daß das was wahr ist, nicht
erkannt wird, sondern durch eine Entscheidung als wahr gesetzt wird.
Unter der Freiheit würde dann das Recht, was wahr sei, als durch
einen Entscheidungsakt selbst hervorbringen zu können. Einfacher
formuliert: Als wahr gilt nur das, was per Konsens als wahr gilt.
Wenn man nun die
Menschenrechte oder die Menschenwürde als das Fundament der
Demokratie setzte, um einem solchen Relativismus, daß alles als wahr
gelten könnte, wenn es von der Mehrheit als Wahrheit gesetzt wird,
ergäbe dies dies Problem: „Denn was Menschenrechte sind und
worin Menschenwürde besteht,liegt keineswegs immer für die Mehrheit
der offen zutage.“
Das hat zur Konsequenz, daß die Mehrheit bestimmt, was den
Menschenrechten und der Menschenwürde gemäß und was nicht den
gemäß ist.
Einem Kenner der
Theologie des Papstes Benedikt XVI wird spätestens hier klar, daß
damit das Grundproblem des Relativismus skizziert wird, daß es keine
objektiv erkennbare Wahrheit gäbe, daß eben die Wahrheit das
Produkt des Menschen sei und nichts von ihm unabhängig Seiendes.
Retour zum
Ausgangspunkt: Pontius Pilatus wußte, daß Jesus unschuldig war, er
fand nichts der Todesstrafe Würdiges an ihm, aber er hat sich
politisch dafür
entschieden, ihn den Juden auszuliefern, ihnen zu willfahren. Den
Hintergund bildete, daß es unter den Juden gährte, sie wollten sich
von der römischen Fremdhertschaft befreien und da versuchte Pilatus
die aufgebrachten Juden zu besänftigen, indem er die Kreuzigung
eines Unschuldigen zuließ. Wenn es dann aber in dem Essay heißt,
daß „ein
unschuldiger Gerechter verurteilt wurde“,
dann verkennt diese
Aussage völlig die Paradoxie des Kreuzes Jesu Christi. Denn der
vollkommen Gerechte nahm die ganze Schuld der Menschheit auf sich und
wurde so zum vollkommen Ungerechten, denn dann der Römische Staat
durch Pilatus zum Tode verurteilte, ganz rechtens.
(Hätte
Pilatus als römischer Richter nicht maßgeblich an der Kreuzigung
Jesu mitgewirkt, wäre Jesu Kreuzestod kein Akt der göttlichen
Gerechtigkeit sondern er wäre nur ein Opfer jüdischer Lynchjustiz
gewesen. )
Das
ist vergleichbar mit einem Freund, der für die Spielschulden seines
besten Freundes aufkommt,sodaß er nun der Schulder für alle
Gläubiger seines Freundes wird, daß sie nun von ihm die ganze
Spielschuld eintreiben.
Für
die These, daß die Demokratie sich gründe in dechm Unvermögen, zu
erkennen, was wahr sei und daß stattdessen zu gelten habe, als wahr
habe zu gelten, was die Mehrheit als wahr beschließt, bietet so
Pilatus keinen Beleg. Diese Causa beweist nur, daß aus politischen
Gründen dem Recht widersprechende Entscheidungen getroffen werden
können.
Was
die Mehrheit für wahr hielte, habe als wahr zu gelten, denn das
Wahre sei das Produkt einer Dezision. Aber in keiner
parlamentarischen Demokratie stimmt das so, denn das Parlament
entscheidet und das heißt die im Parlament vertretenden Parteien.
Durch eine demokratische Wahl wird bestimmt, in welchem
Größenverhältnis zueinander die demokratischen Parteien
entscheiden, was als wahr zu gelten habe. Sie sind dabei horizontall
der Fraktionsdisziplin und vertikal der jeweiligen Parteidisziplin
unterworfen, aber ihren Wählern gegenüber durch ihre
Gewissensfreiheit freigestellt, sie sind als Gewählte nicht
verpflichtet, das vor der Wahl Versprochene einzuhalten, da sie nun
nur ihrem Gewisesen zu folgen haben, das selbst aber der
Parteidisziplin unterworfen ist.
Wenn
so also ein Gesetz vom Parlament verabschiedet worden ist, ist das
nicht einfach der Mehrheitswille des Volkes. Wenn nun aber ein
Gericht, als das oberste das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz als
nicht vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilt, ist es nicht gültig!
Die Demokratie begrenzt so sich selbst durch das Rechtsstaatsprinzip,
daß Gesetze nur gültig sind, auch wenn sie demokratisch beschlossen
worden sind, wenn kein maßgebendes Gerichtsurteil ein beschlossenes
Gesetz außer Kraft setzt. Das Rechtsstaatsprinzip ist so ein
Korrekturprinzip des demokratischen Staates. Existierte dies
Korrektiv nicht, dann wäre die Demokratie ob ihres reinen
Formalismus wegen faktisch eine Willkürherrschaft der Mehrheit,
faktisch aber der demokratischen Parteien. Mit dem Begriff der
demokratischen Parteien ist mitgesetzt das Urteil, daß es
nichtdemokratische Parteien gibt, das sind Parteien, die von den
demokratischen nicht als demokratische anerkannt werden und die so
nicht an einer Regierung beteiligt werden dürfen und auch nicht als
eine legitime Opposition angesehen werden. Bekommen solche Parteien
zu viele Abgeordnete in den Parlamenten, können sie als die
Demokratie gefährdende, die Herrschaft der demokratischen Parteien
beeinträchtigende verboten werden.
So
muß erstmal die Faktizität akzeptiert werden, daß die Demokratie
die Herrschaft der demokratischen Parteien bedeutet, die aber durch
das Rechtsstaatsprinzip begrenzt wird. Eine „vollkommene
Demokratie“ ohne
dies Rechtsstaatsprinzip würde so aber dann eine
Parteienwillkürherrschaft bedeuten. Der Essay: Was ist Wahrheit?“
krankt so an der Ausblendung des Rechtsstaatsprizipes und des
Vergessens der Tatsache, daß in den Parlamenten die Parteien
entscheiden und nicht der Mehrheitswille des Volkes. Angemessen ist
aber die Kritik, daß unter der Wahrheit nicht etwas zu Erkennendes
verstanden wird, sondern etwas, daß erst durch eine Entscheidung zur
Wahrheit wird. Das ist so wie in jedem Fußballspiel: Ein
geschossenes Tor ist erst ein Tor, wenn der Schiedsrichter es als Tor
pfeift, es durch seinen Entscheid zum Tor macht. Daß kein Theologe
dem zustimmen kann, wenn es um die Frage, was ist wahr?, geht,
leuchtet ein.
Zusatz:
Wenn heutzutage von einer Gefährdung der Demokratie die Rede ist, meint das nichts anderes als daß die Herrschaft der sich wechselseitig als demokratisch anerkennenden Parteien gefährdet ist.