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Samstag, 9. Dezember 2017

Schafft der Papst das Kirchenrecht- teilweise- ab?

Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Gilt diese Bestimmung des Kirchenrechtes noch, oder hat sie Papst Franziskus faktisch relativiert durch sein postsynodales Schreiben:"Amoris laetita" und durch die nun von ihm nachgereichte verbindliche Auslegung, daß im Einzelfall Geschieden-Verheiratete, ohne daß sie sich zur Enthaltsamkeit verpflichten, zum Empfang der hl. Kommunion zulaßbar sind? 
Als erste Möglichkeit, Al im Einklang mit dem Can 915 zu interpretieren, wäre die These, daß die "Zweitehe" bei Geschieden-Wiederverheirateten nicht in jedem Falle eine offenkundige schwere Sünde sei ,
die zweite, daß diese Zweitehe objektiv gesehen eine offenkundig schwere Sünde sei, daß sie aber nicht immer als solche dem Wiederverheirateten zuschreibbar ist. Im Falle des Freitodes bedeutet das zum Beispiel, daß ein Freitod im Zustande der Volltrunkenheit begangen, dem Täter nicht als Sünde zurechenbar ist, weil die Volltrunkenheit das Verantwortlichssein für das eigene Tuen ausschließt,
wohingegen die dritte Möglichkeit, Al so zu deuten, daß weiterhin eine Zulassung zur Kommunion nur erlaubt ist, wenn auf den ehelichen Verkehr verzichtet wird, durch die päpstlich legitimierte Auslegung,verunmöglicht wurde. Das genau ist ja das Anliegen des Papstes, jetzt autoritär zu bestimmen, was als legitime und was somit als nicht legitime Auslegung zu gelten hat.  
Ein Kommentar auf Kath de vom 8.12. kommt hier zu einem anderen Ergebnis:"Laut Kirchenrecht seien wiederverheiratete Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen. Der entsprechende Kanon sei nach wie vor in Kraft. ‚Amoris laetitia’ sei im Sinn der Tradition zu interpretieren, schreibt Kirchenjurist Edward Peters."
Das Problem ist nur, daß der Papst diese Interpretation im Geiste der Tradition ausschließen will! Nach ihm ist nur die Interpretation im Sinne von Al, die in Einzelfällen Geschieden-Wiederverheiratete zur Kommunion zuläßt, ohne daß sie sich zur sexuellen Enthaltsamkeit verpflichten. 
Also kann nur die Möglichkeit 1 oder 2 gelten. Aber hier läßt uns der Papst in Stich! Warum diese Zweitehe nicht objektiv oder subjektiv zurechenbar in jedem Falle eine schwere Sünde ist, bleibt ungeklärt. Das soll dann der Priester oder der Bischof klären oder dann doch einfach nur das Gewissen des Geschieden-Wiederverheirateten! 
Walter Kaspers Deutung der Causa ist geradezu ein Musterexemplar für die völlige Unklarheit: " Sie stelle keine Neuerung dar, sondern erneuere eine alte Tradition gegenüber späteren Verengungen, so Kasper. Schon immer sei unterschieden worden zwischen der "objektiven Schwere eines Gebots" - in diesem Fall des Verbots von Ehescheidung und Ehebruch - und "der Schwere der subjektiven Schuldhaftigkeit".
Um diese zu ermitteln, müsse man mit "von der Liebe geleiteten Klugheit fragen, welches in der konkreten Situation die rechte und billige Anwendung" eines Gebots sei. Die scharfen Kritiker von "Amoris laetitia" verträten einen "einseitigen moralischen Objektivismus, der die Bedeutung des persönlichen Gewissens" bei sittlichen Entscheidungen unterbewerte. (KNA)" (zitiert nach: Katholisch de vom 8.12.
Einerseits erinnert Kasper an die selbstverständliche Differenzierung zwischen der objektiven Beurteilung einer Tat etwa als schwere Sünde und der Frage, ob der Täter voll verantwortlich ist für seine Tat- aber er unterläßt es wohlweislich, Kriterien für eine verminderte  Zurechenbarkeit der Tat einer Führung einer unerlaubten Zweitehe zu benennen.  
Dann behauptet er, daß es darauf ankäme,ein Gebot in "von der Liebe geleiteten Klugheit" anzuwenden. Das klingt doch sehr danach,  daß aus Rücksicht auf die Geschieden-Wiederverheirateten der Can 915 nicht angewendet werden soll.
Zum Schluß verlangt er, daß das persönliche Gewissen mehr als bisher berücksichtigt werden müsse. Man beachte den Begriff des Persönlichen. Das meint, daß das individuelle Gewissen die Letztinstanz ist, die den Betroffenen sagt, ob sie die Kommunion empfangen dürfen oder nicht. Was gilt nun nach Kasper? Eigentlich nur eines: Schluß mit der Debatte, Geschieden- Wiederverheiratete dürfen jetzt ohne eine Selbstverpflichtung zur sexuellen Enthaltsamkeit zur Kommunion zugelassen werden. Warum das nun möglich ist und wie das mit der Tradition der Kirche und ihrer Lehre vereinbar sein kann, darüber soll nun nicht mehr diskutiert werden: Ende der Debatte!    

 
 

Freitag, 8. Dezember 2017

Schluß der Debatte- Papst Franziskus zieht die Notbremse

"Lange wurde über die Verbindlichkeit von "Amoris laetita" diskutiert. Jetzt hat Papst Franziskus eine Auslegung von argentinischen Bischöfen zu "authentischem Lehramt" erklärt."  Katholisch de ist enthusiasmiert. 7.12. 2017: "Wie verbindlich ist das "authentische Lehramt"? Das bedeute jetzt nämlich: Schluß der Debatte, Rom hat gesprochen. Öffentlich dürfe nun kein Katholik die Möglichkeit der Zulassung von Geschieden-Wiederverheirateten zum Empfang der hl. Kommunion und zur Beichte mehr kritisieren, weil diese Ermöglichung nun zum "authentischen Lehramt" gehöre. Ist sonst die Idee des ewigen Gespräches und somit die Vermeidung jeder letztgültigen Entscheidung (das ist das Dogma) die Lieblingsidee des Liberalismus, so zeigt er hier seine Vorliebe für doktrinäre Entscheidungen? 
Wie geht das zusammen? Ganz einfach! Wenn es gilt, Lehren der Katholischen Kirche aufzulösen, dann gilt die Maxime, daß es ein Ende der Debatte niemals geben darf.So wird immer weiter über di Möglichkeit der Zulassung des Frauenpriestertumes diskutiert. Karl Rahner selbst verfuhr so, und mit und nach ihm viele andere. Wenn aber der Liberalismus eine seiner Forderungen durchzusetzen schaffte, dann verlangt er in diesem Punkte das Ende der Debatte, damit ihm errungene Erfolge nicht wieder genommen werden. 
Papst Franziskus zog die Notbremse.Da er der theologisch fundierten Anfragen zur Legitimität dieser Zulassung von Geschieden-Wiederverheirateten, daß sie ohne enthaltsam zu leben ihre Zivilehe fortsetzend doch zulaßar sind zum Empfang der hl. Kommunion, nicht Herr werden konnte, will er so jede weitere Debatte so unterbinden.Der Papst hofft dabei wohl darauf, daß die conservativen Frager angesichts der Deklaration dieser Zulassung als zum "authentischen Lehramte" dazugehörig,auf ein weiteres Fragestellen verzichten werden, gerade weil sie ja conservativ sind.  
"Unter der Debatte um diesen heiklen Punkt hat der Papst nun einen Strich gezogen. Zweifel an seiner Aussage sind zwar weiterhin erlaubt, jedoch dürfen sie nicht mehr öffentlich geäußert werden.", jubelt der  Kommentar so am 7.12. auf Katholisch de. 
Bis jetzt bleibt aber moraltheologisch ungeklärt, wie diese Zulassung ohne den Verzicht auf die eheliche Intimität begründet werden kann. Es bleibt einfach beim Deklarieren, daß so das der Papst will und daß eben nur die Bischofskonferenzen "Amoris laetati" richtig gelesen haben, die in Einzelfälle Geschieden-Wiederverheiratete zum Empfang der hl. Kommunion zulassen.
Die Geringschätzung der Theologie ist wohl das Spezifische dieses Pontifikates. Der Papst ersetzt eben die theologische Reflexion durch spontane Entscheidungen aus dem Bauchgefühl heraus und sein Bauchgefühl stimmt dann immer aufs wunderbarste mit dem Zeitgeist, das ist die publizierte Meinung überein. Er ist der Papst der Medien und nicht der Hüter und Bewahrer der Lehre der Kirche.
Müssen nun alle Bischöfe, die an der alten Praxis festhalten wollen, sich Papst Franziskus beugen und so nun auch die Geschieden- Wiederverheirateten zulassen? Auf eines ist aber Verlaß: Es wird niemand mehr Bischof, der diesem Anliegen des Papstes nicht uneingeschränkt zustimmt.
Daß der Papst so die Notbremse zieht, zeigt aber auch einen Paradigmenwechsel in der Kirche an: Die öffentliche und  veröffentliche Meinung, was man so dazu schreibt und sagt in den Medien, das soll nun den Kurs der Kirche bestimmen und nicht mehr Schrift und Tradition.Ja, der Papst erkühnt sich jetzt ja sogar, das uns vom Gottes Sohn selbst gelehrtes Gebet, das Vater Unser abzuändern, weil eine der Bitten dem Zeitgeitgeschmack zuwider ist! So machtvoll interpretiert dieser Papst sein Lehramt!

Sonntag, 24. September 2017

Siegt der Deutsche Sonderweg in der Karholischen Kirche ?

Wer den jetzt gültigen Katholischen Katechismus liest, wird dort belehrt, daß die Empfängnis-verhütung durch Kondome, die Pille und sonstige künstliche Mittel unerlaubt ist. Aber liest man dann die "Königsteiner Erkläung" der Deutschen Bischofskonferenz von 1968 zu dieser Causa, dann kann man nicht umhin, zu konstatieren, daß hier man im Prinzip dieser Bestimmung zustimmt, um dann aber zu sagen, daß wenn die Gewissesentscheidung eines Katholiken zu einem anderen Urteil kommt, mir erlaubt mein Gewissen die Pille, (um es auf den Punkt zu bringen), dann kann sich der Einzelne von dieser prinzipiell richtigen Lehre dispensieren, indem er dann mehr auf sein Gewissen als auf die Lehre der Kirche hört. 
Jetzt steht ein kirchentreuer Deutscher Katholik vor diesem Dilemma: Die für ihn maßgebende Bishofskonferenz erklärt für erlaubt, was der bei uns auch gültige Katechismus als Sünde erklärt. Was im Prinzip nicht erlaubt ist, darf nun doch getan werden, wenn das das individuelle Gewissen mir erlaubt. Somit steht mein Gewissen über der Lehre von der Kirche. Das verblüffendste ist nun, daß Rom diese Königsteiner Erklärung nicht außer Kraft setzte. Seit dem gilt für Deutsche und Österreichische Katholiken, daß ihnen ihre Bischöfe etwas erlauben, was der Katechismus als Sünde beurteilt. 
Die wichtigste Frage lautet nun: Sündigt ein Katholik, wenn er im Einklang mit der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz etwas tut, was der gültige Katechismus verurteilt?     
 Das Forum Deutscher Katholiken schrieb in ihrer Stellungnahme zur Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu Al (zitiert nach dem Christlichen Forum vom 5.2.2017):
"Die Deutschen Bischöfe haben am 23. Januar in einem Wort zu “Amoris Laetitia“ die individuelle Gewissensentscheidung als Zulassungskriterium für den Kommunionempfang geschiedener Wiederverheirateter dargestellt. Das erinnert an die „Königsteiner Erklärung“ zur Empfängnisregelung nach dem päpstlichen Schreiben „Humanae vitae“. Das ist richtig erkannt. Auch jetzt wird mit dem Verweis auf das individuelle Gewissen erklärt, daß Geschieden-Wiederverheiratete zum Empfang der hl. Kommunion zulaßbar sind. Diese Zulassung widerspricht der bisherigen Lehre genauso wie die Königsteiner Erklärung dem Katechismus widerspricht. Aber trotzdem sind beide Erklärungen, die Königsteiner und die zur AL gültige Erklärungen!
Das Forum fügt dem oben Zitierten an: "Der klare Hinweis, dass sich das Gewissen an der Lehre der Kirche ausrichten muss, würde viele Unsicherheiten beseitigen." Aber genau das will die Bischofskonferenz nicht, indem sie faktisch das Gewissen von der verbindlichen Lehre der Kirche emanzipiert! Das Gewissen, als mein individuelles bildet so den Gegenpol zur Morallehre der Kirche, sodaß im Spannungsfalle zwischen der kirchlichen Lehre und meinem Gewissen ich mehr meinem Gewissen als der Kirche zu folgen habe. Daß ich das so handzuhaben habe, das lehrt nun nicht nur die Königsteiner Erklärung sondern auch und gerade Papst Franziskus durch sein postsynodales Schreiben. Offensichtlich will der Papst so verstanden werden, wie es nun die Deutsche Bischofskonferenz zum Ausdruck bringt: Wem sein Gewissen, obgleich er objektiv im Stande der Sünde lebt, etwa als Geschieden-Wiederverheirateter, Ja sagt zum Empfang der Kommunion, der darf sie auch empfangen. 
Damit wird das Prinzip der Königsteiner Erkläung, daß das Gewissen der Morallehre der Kirche übergeordnet ist, zum Prinzip der neuen Morallehre der Kirche. Das ist der Paradigmenwechsel in der Katholischen Morallehre, eingeführt aber schon im Jahre 1968 durch die Königsteiner Erklärung.  
Sündigt also jetzt ein Deutscher Katholik nicht mehr, wenn er künstliche Verhütungmittel anwendet und als Geschieden-Wiederverheirateter die hl. Kommuion empfängt?  
Vorbehaltlich besserer Einsicht würde ich jetzt urteilen: Nein! Denn er handelt hier im Einklang mit dem Lehramt der Kirche und der für ihn zuständigen Bischofskonferenz! Unweigerlich drängt sich einem hier Dostojewskis Erzählung vom Großinquisitor auf. Es muß und darf dann aber auch wirklich gefragt werden, ob nicht tatsächlich die Lehrautorität der  Kirche so weit geht, von der verbindlichen Morallehre teilweise  dispensieren zu dürfen? Wenn Mose aus Barmherzigkeit willen gegen die ursprüngliche Intention der von Gott gesetzten Ordnung der Ehe als einer unauflöslichen doch eine Scheidung erlaubte, darf dann auch die Kirche nach Jesu Wiederherstellung der Urspungsordung der Ehe sie punktuell wieder auflösen aus Barmhezigkeit heraus? Ein Hauch von Anarchie und Willkür stößt den so ernsthaft Fragenden ad hoc ab,läßt ihn schlimmstes befürchten,  aber ist damit diese Frage schon schlußendlich respondiert? Die Deutsche Bischofskonferenz hat wenigstens mit ihrer Königsteiner Erklärung Dostojeweskis Großinquisitor im Prinzip recht gegeben. 
  

Samstag, 15. Juli 2017

Chaostheologie- oder wie man Conservativen und Liberalen es recht macht!

"Der Wiener Erzbischof Christop Schönborn hat erneut Stellung zur Auslegung des päpstlichen Schreibens "Amoris laetati" bezogen. Die Antwort auf die sogenannten "Dubia" sei "sehr einfach", sagte Schönborn laut der britischen Zeitschrift "The Tablet" am Donnerstag. Die Lehre der Kirche, dass eine gültige Ehe unauflöslich ist, gelte auch weiterhin. Das habe Papst Franziskus nie in Frage gestellt, denn es beziehe sich auf "Grundsätze der Bibel, des Evangeliums und der Lehre Jesu". "Aber diese Antwort ist keine Antwort auf all die einzelnen Fälle und Situationen, mit denen wir jeden Tag umgehen müssen", so Schönborn".Katholisch de vom 14.7.2017
Hier spricht nicht irgendwer, sondern laut Auskunft von Papst Franziskus der authentische Ausleger von "Amoris laetati"! Das mit dieser Würdigung dieses Erzbischofes auch der Papst Kardinal Müller als dem Vorsteher der Glaubenskongregation die gelbe Karte gezeigt hatte, war offenkundig, den von amtswegen war er der authentische Interpret  gewesen. Nun stellte ihn der Papst mit dem Zeigen der Roten Karte endgültig vom Feld- jetzt gilt nur noch der Erzbischof Schönborn! 
Und was sagt dieser? Zu den Conservativen: Es gelte weiterhin, daß eine sakramentale Ehe unauflöslich sei und zu den Liberalen: Das gälte aber nicht für jeden Einzelfall einer sakramentalen Ehe.
Merke also: Was prinzipiell unmöglich ist, daß eine sakramentale Ehe geschieden und aufgelöst werden kann, ist im Einzelfall doch möglich. Im Hintergrund steht wohl die Einsicht, daß, wenn die sakramentale Ehe noch besteht, ein dann zudem in einer Zivilehe Lebender die hl. Kommunion nicht empfangen kann, weil er so im permanenten Ehebruch lebt. Da Papst Franziskus aber unbedingt Geschieden-Wiederverheiratete zur Kommunion zulassen möchte, auch wenn sie nicht enthaltsam in ihrer Zweitbeziehung leben, bleibt nur übrig, faktisch die "erste Ehe", die unauflösliche doch als aufgelöst im Sinne einer Scheidung anzusehen. Das ist aber nicht im Einklang zu bringen mit der Lehre von der Unauflöslichkeit einer sakramentalen Ehe, es sei denn durch den Tod eines der Ehepartner. 
Also erhebt der Erzbischof die Lehre der Kirche von der Unauflöslichkeit zu einer prinzipiellen Wahrheit, die aber nicht für jeden Einzelfall gilt, sondern nur im Prinzip.  Das ist ein theologisches Chaos pur- aber das stört eben keinen Liberalen und Modernisten, wenn man die Lehre der Kirche prinzipiell bejaht, um dann sie für die Einzelfälle als ungültig zu bezeichnen, weil das Prinzipielle nie dem Einzelfall gerecht wird.  
Chaostheologie sei eben ganz einfach, urteilt der Erzbischof rechtens: Für Conservative gibt es die Ebene des Prinzipiellen und für die Liberalen die Praxis der Einzelfälle, für die das Prinzipielle nicht gültig ist. Wo gibt es da noch einen legitimen Nachfragebedarf?

Zusatz: Bedauerlicherweise verfügte Johannes, der Täufer noch nicht über so eine Chaostheologie, sonst hätte er die Ehe Herodes, die prinzipiell illegitime als Einzelfall gewürdigt und sie dann gesegnet. Wer den ersten Platz an den Fleischtöpfen der Mächtigen strebt, braucht eben eine Chaostheologie!   

Dienstag, 20. September 2016

Amoris laetati- Probleme

Eigentlich wäre doch alles eindeutig: Da hat sich irgendwer, gültig  katholisch verheiratet, geschieden -weltlich- und dann wieder geheiratet. Nun lebt er in einer zweiten Ehe, die staatlich anerkannt, aber von der Kirche nicht anerkennbar ist, weil eine sakramentale Ehe unauflöslich ist. Er lebt in einer irregulären Ehe und kann so nicht zu den Sakramenten zugelassen werden. Die Kontroverse kapriziert sich dabei auf das Sakrament der Eucharistie. Daß er auch nicht gültig beichten kann, stand ob des generellen Desinteresses an diesem Sakrament nicht im Mittelpunkt des Diskurses. Augenfällig ist, daß das Problem eines sakrilegischen Empfanges der Kommunion weitestgehend ausgeblendet wird und somit das Faktum, daß die Nichtzulassung zur Kommunion keine Bestrafung des Nichtzugelassenen ist sondern eine Schutzmaßnahme der Kirche, damit ein sakrilegischer Empfang zum Unheil des Empfangenden ausgeschlossen werden soll. 
Nun ist präziser zu fragen, worin denn die Negativqualität dieser irregulären Ehe besteht, sodaß der in ihr lebende Geschieden-Wiederverheiratete von den Sakramenten auszuschließen ist. Die spontane Antwort wird wohl heißen, daß hier eine zweite Ehe gelebt wird, obgleich die erste Ehe gültig weiterhin besteht. Nur die staatlich geschlossene zweite Ehe ist aus Sicht der Kirche gar keine gültige Ehe, es ist überhaupt keine, sodaß sich das Problem der irregulären Ehe reduziert auf das, daß jemand verheiratet mit einem anderen Menschen Ehebruch betreibt und zwar kontinuierlich. Worin besteht nun der Ehebruch? Nur in dem Geschlechtsverkehr oder auch in dem Versuch, eine zweite Ehe zu führen, obwohl man noch gültig verheiratet ist in der ersten Ehe?  Oder anders gefragt: Ist die zweite irreguläre Ehe das Problem oder allein der Ehebruch durch den regelmäßigen Seitensprung? 
Wenn nach der Lehre der Kirche ein Geschieden-Wiederverheirateter dann zur Kommunion zulaßbar ist, wenn es schwerwiegende moralische Gründe gibt, die gegen die Beendigung der irregulären Ehe sprechen. etwa gemeinsame Kinder  und auf Intimität verzichtet wird, also enthaltsam gelebt wird. Diese Ausnahmeregel beinhaltet nun doch einige moraltheologische Probleme, die meines Wissens nicht diskutiert worden sind, wohl in der nicht unplausiblen Annahme, daß es kaum einen Geschieden-Wiederverheirateten gibt, der um des Empfangsmöglichkeit  derSakramente willen auf eine gelebte Intimität zu verzichten bereit ist.  Das Problem: Ist denn eine irreguläre Zweitehe, auch wenn in  ihr kein Geschlechtsverkehr mehr praktiziert wird, noch eine irreguläre Ehe, die im unlöslichen Widerstreit zur ersten Ehe steht?  Oder konstituiert allein der Geschlechtsverkehr die Ehe, sodaß die staatlich geschlossene Zweitehe aufhörte eine irreguläre Ehe zu sein, weil in ihr keine Intimität mehr gelebt wird? Hört jede Ehe dann auf, eine Ehe zu sein, wenn in ihr kein Geschlechtsverkehr mehr stattfindet? Oder ist die irreguläre Ehe gar keine Ehe sondern nur  eine    Serie von Ehebrüchen immer dann, wenn der Geschlechtsverkehr praktiziert  wird? 
Aber wenn eine Person zwei Verschiedenen zeitlich nacheinander das Eheversprechen gibt, und wenn die erste Person noch lebt, wenn das zweite Eheversprechen gegeben wird, ist das nicht schon ein sündhaftes Vergehen gegen die erste nicht aufgelöste und nicht auflösbare Ehe? Aber wenn in der irregulären Zweitehe auf Intimiät verzichtet wird, soll das ausreichen, um wieder zu den Sakramente zulaßbar zu sein! Dann würde nur der Geschlechtsverkehr des Verheirateten mit einer anderen Person als dem Ehepartner die Sünde sein, die den Ausschluß vom Empfang der Sakramente begründet.  
Nun befreit aber Amoris laetati unter unbestimmt gelassenen Bedingungen Geschieden- Wiederverheiratete von dem Verzicht auf die eheliche Intimität, um zu den Sakramenten  wieder zugelassen werden zu können. Jetzt ist also der Geschlechtsverkehr in der irregulären Ehe kein unaufhebbares Hindernis zum Empfang der Sakramente sondern ein dispensierbares. Unter Umständen kann der Geschieden-Wiederverheiratete von dieser Condition der Selbstverpflichtung zur Enthaltsamkeit dispensiert werden. 
Wenn es die Intention der bisherigen Lehre war, in Ausnahmen Geschieden-Wiederverheiratete doch zu den Sakramenten zuzulassen, wenn sie auf eine gelebte Intimität verzichten, so erklärt nun dies  päpstliche Schreiben diese Condition zu einer dispensierbaren. 
Ist diese Umwertung der Bedingung zur Enthaltsamkeit zu einer dispensierbaren eine im Rahmen der  Lehre der Kirche legitime Wandlung, lautet so die Abschlußfrage. Die Antwort des Papstes ist eindeutig: Ja.
Verkannt wird bei der Beurteilung, daß schon vordem die Intention der Kirche die war, Geschieden- Wiederverheirateten zu den Sakramenten zuzulassen, wobei die Condition dafür war, daß es moralisch gewichtige Gründe für eine Nichtbeendigung der irregulären Zweitehe gibt und daß sie um der Zulassung willen enthaltsam geführt wird. Diese Bedingung erklärt nun der Papst zu einer dispensierbaren- das allein ist das Neue der jetzigen Lehre der Kirche! Aber es ist etwas Neues.      

Donnerstag, 14. Juli 2016

Der heilige Krieg gegen Rechtskatholiken- ein Beispiel

"Das Christentum ist aber weder eine Familienreligion noch ein Fruchtbarkeitskult. Es wurde gestiftet von einem kinderlosen Single und wird in der katholischen Kirche geleitet von kinderlosen Singles."    Andreas Püttmann Katholisch de vom 13.7. 2016 Der tapfere unermüdliche Kämpfer gegen alles Conservativ-Katholische, alles Rechtskatholische ist nun nicht nur den Katholisch de Lesern sattsam bekannt. Er hat nun- wie schön-  ein neues Feindbild entdeckt, das der Famile und insbesondere das der Mütter. Das ist nun selbst für modernistische Katholiken ungewöhnlich, aber in den Zeiten der Apotheose der Homosexuallität auch nicht ganz unverständlich.  
"Nationalismus und ideologischen Familismus kann man als Kulte um "das Eigene" verstehen - ein Schlüsselbegriff der Neuen Rechten." (Katholisch de vom 13.7. 2016.) Wer also die lebensnotwendige Bedeutung der Familie betont, denkt nationalistisch und damit neurechts. Nun weiß ja jedermann, daß es keine schlimmere Sünde gibt als die, nationalistisch und neu rechts zu sein. Das Schlimme daran ist eben der darin sich manifestierende Wille zur Bewahrung des Eigenen.
Warum eigentlich?In der neuen Weltordnung, die nun erstrebt wird unter dem Schlagwort der Globalisierung, gehört die Auflösung aller kulturellen Identitäten zum Kerprogramm. Nur noch atomisierte Einheitsmenschen in einer uniformen Weltgesellschaft soll es geben. Dazu gehört dann auch die Auflösung aller bestimmten Religionen zu einer Einheitseinerleireligion, daß doch alle Religionen im Prinzip das selbe meinen und so gleichgültig sind.  
Aber es gehört auch in das Umerziehungprogramm, das wir Deutschen nach 1945 erleiden mußten, daß wir darin erlernen sollen, alles Eigene, nämlich alles Deutsche als Schuld am Holocaust zu verurteilen um  den Wunsch uns zu eigen zu machen , nicht mehr Deutsche sein zu wollen.       
Wer wie Pöttman Nein sagt zur Familie und zur Nation, bekundet damit eben, daß er Nein sagt zum Erhalt des Eigenen. Was nun diese Lust am eigenen Untergang und am Verlöschen mit der christlichen Religion zu tuen haben soll, ist nur politisch Korrekten einsichtig, denn für sie ist das Christentum eben identisch mit der politischen Korrektheit; alles andere an der christlichen Religion ist eben nicht mehr zeitgemäß!  Aber religionskundlich geurteilt gehört die Lust zur Selbstauflösung wohl eher in den Buddhismus als in das Christentum, es sei denn, man hielte A. Schopenhauer für den einzig wahren Christentumskenner! 
Selbstverständlich kennt dieser "Katholik" das erste Gebot Gottes, das er den Menschen noch vor dem Sündenfall gab, nicht:Seid fruchtbar und vermehret euch (Gen 1,28), er kennt auch nicht die göttliche Verheißung an das Volk Israel, daß Gott es zu einem großen Volk machen will und von dem Unglück der kinderlosen Frau, wie es uns die Bibel beschreibt, weiß er auch nichts! Daß die Frucht des kirchlichen Ehesegens der Kinderreichtum ist, wird ihm wohl auch noch nicht zu Ohren gekommen sein! Theologisch ist der Kommentator natürlich überfordert, wenn es gälte,die Differenz des zölibatären Lebens von der Existenzweise eines Singles zu unterscheiden. Der Zölibat ist ein Opfer, das Menschen auf sich nehmen als Bußwerk, die Singleexistenz ist dagegen Ausdruck dafür, daß man, wenn man nicht unfreiwillig allein lebt, das Alleinleben einem Eheleben gegenüber bevorzugt.  
Erst wenn man den politischen Willen des Globalisierngskonzeptes zur Errichtung einer neuen Weltordnung berücksichtigt, kann man verstehen, warum nun die Sünde wider den Hl. Geist die des Willens zur Bewahrung des Eigenen geworden ist: Das Eigene ist der Antipol zur Hervorbringung dieser Einheitswelt mit seinen uniformen Einheitsmenschen. Die Familie, in der Menschen ihre Kinder hervorbringen, ist nun tatsächlich  dagegen eine zutiefst conservative Ordnung:In den eigenen Kindern leben seine Eltern weiter und bewahren sich so. Das ist Conservatismus pur. Wo das Ideal der Auflösung alles Eigenen dagegen propagiert wird, muß diese Bewahrungsfunktion Anstoß erwecken. Wenn schon Nachwuchs, dann bitte wenigstens in Patchworkfamilien, damit dort nicht sich klare Identitäten herausbilden. Aber eigentlich ist Identität an sich schon etwas Verwerfliches- und so gilt jetzt dem Deutschen Verfassungschutz die "Identitäre Bewegung" als tendenziell verfassungsfeindlich, weil sie sich für die Bewahrung der Identität der Völker Europas ausspricht.

Herr Püttmann weiß eben, wo der Feind der Mächtigen dieser Welt steht und daß er zu bekämpfen ist für das große Ziel der globalsierten Einheitswelt mit ihrem uniformen Einheitsmenschen ohne jegliche kulturelle Identität.                         

Mittwoch, 4. November 2015

"Alle Geschiedenen, die wollen, werden zur Kommunion zugelassen"

"Papst Telefonat mit Eugenion Scalfari: Alle Geschiedenen, die wollen, werden zur Kommunion zugelassen", so berichtet Kath Info am 2. November dieses Jahres über ein Telephonat, 15 Minuten währendes zwischen Papst Franziskus und dem Atheisten Scalfari, der dann dieses Telephongespräch publizierte. Offiziell kam vom Vatican (siehe auch hierzu die wirklich gute Berichterstattung und Recherche von Kath Info) nur die Aussage, daß das so der Papst nicht gesagt habe! Aber was sagte er dann? Die Aussage ist so, wie sie da rapportiert wird, auch unsinnig, denn warum sollte ein Geschiedener nicht zur Eucharistie zugelassen werden. Es muß also, damit diese Aussage einen Sinn bekommt, ergänzt werden, Wiederverheiratete zu Geschiedenen! Und dann wäre dieses Papsttelephoninterview wirklich eine Sensation! Der Papst hätte mit einem Satz die ganze Familiensynode zu einer einzigen Witzveranstaltung degradiert, um nun all das da Gesagte für Null und nichtig zu erklären. Denn die Zulassung jedes Geschieden Wiederverheirateten zur Kommunion, nur weil er zugelassen werden möchte, muß die Lehre von der Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe nichten .Nur wenn faktisch doch eine sakramentale Ehe scheidbar wäre, könnte ein so Geschiedener gültig eine zweite Ehe eingehen, die ihn dann auch selbstverständlich nicht vom Empfang der Kommunion ausschlösse.
Nur, hat der hl. Vater das wirklich so gesagt,wie es dieser Atheist mit freimaurerischem Hintergrund uns berichtet? Ich stehe ratlos vor dieser Frage- ich sehe keine Möglichkeit, diese Frage begründet zu bejahen oder zu verneinen.
Kath info erinnert in dem Artikel dann an das Votum von G. Raffi, dem Großmeister des Großorientes von Italien aus dem Jahre 2014: "Mit Papst Franziskus wird nichts mehr wie vorher sein." Ist das nun eine plumpe Verschwörungstheorie oder ist doch etwas dran?   Nebenbei: seit Umberto Eco seinen "Prager Friedhof" publizierte, einen Roman, dem der Leser auf der ersten Seite schon die zu deutliche Absicht anmerkt, alle Art von Verschwörungstheorien herabzuqualifzieren und lächerlich zu machen, muß man sich als aufmerksamer Leser ja fragen: warum wird da soviel Aufwand betrieben, stellt ein zu recht anerkannter Schriftsteller all sein Können in den Dienst einer so trivialen Aufgabe, Verschwörungstheorien aller Art zu dysqualifizieren ? Sollte das etwa daran liegen, daß den so bekämpften Theorien mehr Wahrheit inewohnt, als den Mächtigen dieser Welt lieb ist? Zur Erinnerung: Sir John Redcliff läßt ja seine allseits bekannte jüdisch-freimaurerische Verschwörung "Auf dem Judenkirchhof in Prag" spielen in seinem mehrbändigen Romanwerk: Biarritz. (Es wird keinen der Leser erstaunen, wenn er liest, daß dieser Deutsche Schriftsteller heuer entweder totgeschwiegen oder verteufelt wird und das nur wegen dieses einen Kapitels in dem riesigen Werk dieses wirklich begabten Erzählers.) 
Aber auch ohne auf freimaurerische Einflüsse zu rekurrieren: wenn diese Interviewaussage des Papstes völlig falsch wäre, warum wird sie dann nicht eindeutig dementiert? Oder weiß man im Vatican selbst nicht so ganz genau, was denn nun der Papst am Telephon diesem Herrn alles so erzählt hat? Und weiß es der Papst selbst noch ganz genau, oder plauderte er einfach mal wieder drauflos, und um diesem Atheisten zu gefallen, redete er dann so. Oder könnte es so sein, daß der Papst, als er sah, daß das von ihm unterstützte Reformlager sich nicht durchsetzen werde auf der Synode, er ein nichtssagendes Kompromispapier verabschieden ließ, um jetzt seine Reformen durchzusetzen kraft der Macht seines Amtes? Wollte er vielleicht mal testen, wie die Medien und relevante Personen reagieren, wenn er so einen radicalen Vorsatz publiziert, den er, wenn die Reaktionen zu eindeutig negativ ausfallen sollten, dann leicht als Fehlmeldung wieder zurückziehen könnte. Dann wäre diese Aussage sozusagen ein Versuchsballon!  

Mittwoch, 7. Oktober 2015

Notiz zur Lage der Kirche

"Die Reduzierung des Menschen auf den Konsumenten, in dem eine geldgierige Großindustrie mittels Reklame Konsumentenwünsche erzeugt, um sie schnell zu befriedigen, die ganze Lebensphilosophie des: "Ich will Genuß-sofort"! verwandelt ihn zum "zur Masse degradierten, naturfremden, nur an kommerzielle  Werte glaubenden, gefühlsarmen, verhaustierten" politisch indoktrienierbaren und durch die Großindustrie manipulierbaren Einheitsverbraucher." (Kunze. Mut zur Freiheit-Ruf zur Ordnung, 1995, S.129. ) Diese Lesefrucht könnte uns zu denken geben, daß nämlich auch der Durchschnittschrist sich zur Kirche wie ein Konsument verhält. Die Dogmatik sagt uns, wie der Christ sich zur Kirche verhielte, wenn er ein Gläubiger wäre, und dann gibt es noch das Optativdenken, das Wunschdenken: wenn doch nur jeder Christ...Aber warum verhält sich der real existierende Christ so ganz anders als der, den uns die Dogmatik lehrt und unser Optativdenken uns vormalt: o möge der Christ doch...
Wir könnten nun einfach antworten: das ist eben die Sünde des Christen, oder etwas feiner, sein Mangel an Glauben. Das ist auch irgendwie richtig, weil es prinzipiell immer richtig ist. Aber gerade so trifft es nicht das Besondere unserer Lage. Das Besondere ist wohl dies. daß die postmoderne Gesellschaft für die meisten eine Gesellschaft des Überangebotes an zu konsumierbaren Waren ist und daß alles für den Zahlungskräftigen da ist, sodaß sich alle Probleme reduzieren lassen auf das der Verteilungsgerechtigkeit, daß der Überfluß allen irgendwie zu gute kommt. Die große Illusion der Konsumgesellschaft ist es eben, daß alles Erstrebenswerte etwas Kaufbares ist- und wer nun sofort da die Widerrede erhöbe, aber das wichtigste ist nicht käuflich, Freundschaft und Liebe, der bedenke doch, wie viel wahrscheinlicher ein im Berufsleben erfolgreicher Mann von einer Frau geliebt wird als ein von der Sozialhilfe lebender! Und wenn Männer attraktive Frauen bevorzugen, dann ist eben frauliche Attraktivität  auch eine Frage der Fülle des Geldbeutels. In Märchen mögen Prinzen Aschenputtel ehelichen, im realen Leben aber sieht das etwas anders aus. Einen gewissen pragmatischen Realismus kann man der Lebensmaxime, daß im Prinzip alles kaufbar ist, nicht absprechen. Und so erleben wir in der Postmoderne den Menschen
, der sich in den Konsumenten verwandelt als sein eigentliches Sein. Und als solcher tritt er auch der  Kirche gegenüber. Er will keine ihn regierende und belehrende Kirche, sondern ein Serviceunternehmen Kirche- und die Reformkräfte der Kirche sagen dazu ihr Ja! Dann kann ruhig gesagt werden, daß die Lehre der Kirche auf der Familiensynode unangetastet bleiben soll- wenn unsere Pragmatiker nur dafür die Änderung der Praxis erreichen könnten. Es geht also darum, wer die letzte normative Instanz ist für die Kirche.
Die Marktwirtschaftsideologie sagt: der Konsument und der Ideologiekritiker: die Medien, die den Konsumenten erst bilden, was er zu konsumieren wünscht.  Wer heute ein Rathaus betritt, wird, wenn er eineslange nicht mehr aufgesucht hat, oder wenn er eine Internetseite des Rathauses anklickt, feststellen, daß selbst der Staat in seiner Gestalt als Rathaus dem Bürger als eine Serviceagentur entgegentritt. Und das Arbeitsamt ist auch kein Amt mehr....Es ist, als wenn alle Institutionen sich umwandelten in Agenturen des Bürgerservice für Konsumbedürfnisse. Vielleicht erleben wir eine allgemeine Krise aller Institutionen und somit auch die der Kirche als den Prozeß der Umwandlung und Umstellung auf den Menschen als Konsumenten. 
Denn eines muß doch auffallen: daß keine der Reformforderungen der Kirche etwa mit theologischen Gründen gerechtfertigt wird- es heißt nur noch: die Christen, die Basis und die veröffentlichte Meinung will das so und darum muß die Kirche dem nachgehen- als säße ich in einem Weinlokal und Unmemgen von Gästen orderten Bier statt Wein, sodaß die Kellner zum Inhaber sagen, daß wir endlich die Konsumwünsche der Gäste akzeptieren müssen, sonst gehen wir mit unserem Weinlokal pleite. 
Ist die Reduzierung des Menschen auf ihn als Konsumenten vielleicht auch der Grund, warum ihn die christliche Verkündigung nicht mehr erreicht? Für die christliche Verkündigung ist der Mensch eine große Erzählung, die seines Seins im Paradiese, die seines selbstverschuldeten Falles aus dem Ursprung, die Geschichte seiner Exilierung und die seiner Erlösung und Heimkehr  zu Gott.Und in diese anthropologische Erzählung schreibt sich dann Gott, Jesus, der Heiland, die Kirche und die Sakramente, der Tod ein. Aber, wie, wenn dem Menschen diese Metaerzählung völlig fremd geworden ist- wenn er nur noch sich sieht im Meer der Konsumangebote und er dann, wenn überhaupt noch, nur frägt lohnt sich das kirchliche Konsumangebot für mich?      

Corolarium 1
Man sollte Nietzsches Bild vom letzten Menschen erweitern oder umschreiben zu dem vom letzten kleingezüchteten Menschen, dem Konsumenten, dem "verhausschweinten Konsumenten" (Kunze)

Corollarium 2
Wer einen schönen Beleg für die "Konsumentenorientierung" der Kirche lesen möchte, der lese Bischof Kochs Rede auf der Familiensynode- unsere Lehre und Argumente, warum Geschieden-Wiederverheiratete nicht zur Kommunion zulaßbar sind, kommen nicht an bei den Kirchenkonsumenten und darum muß es geändert werden! Die Nachfrage hat unsere "Produkte" zu bestimmen, ist sein implizites Argument.