Sonntag, 24. September 2017

Siegt der Deutsche Sonderweg in der Karholischen Kirche ?

Wer den jetzt gültigen Katholischen Katechismus liest, wird dort belehrt, daß die Empfängnis-verhütung durch Kondome, die Pille und sonstige künstliche Mittel unerlaubt ist. Aber liest man dann die "Königsteiner Erkläung" der Deutschen Bischofskonferenz von 1968 zu dieser Causa, dann kann man nicht umhin, zu konstatieren, daß hier man im Prinzip dieser Bestimmung zustimmt, um dann aber zu sagen, daß wenn die Gewissesentscheidung eines Katholiken zu einem anderen Urteil kommt, mir erlaubt mein Gewissen die Pille, (um es auf den Punkt zu bringen), dann kann sich der Einzelne von dieser prinzipiell richtigen Lehre dispensieren, indem er dann mehr auf sein Gewissen als auf die Lehre der Kirche hört. 
Jetzt steht ein kirchentreuer Deutscher Katholik vor diesem Dilemma: Die für ihn maßgebende Bishofskonferenz erklärt für erlaubt, was der bei uns auch gültige Katechismus als Sünde erklärt. Was im Prinzip nicht erlaubt ist, darf nun doch getan werden, wenn das das individuelle Gewissen mir erlaubt. Somit steht mein Gewissen über der Lehre von der Kirche. Das verblüffendste ist nun, daß Rom diese Königsteiner Erklärung nicht außer Kraft setzte. Seit dem gilt für Deutsche und Österreichische Katholiken, daß ihnen ihre Bischöfe etwas erlauben, was der Katechismus als Sünde beurteilt. 
Die wichtigste Frage lautet nun: Sündigt ein Katholik, wenn er im Einklang mit der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz etwas tut, was der gültige Katechismus verurteilt?     
 Das Forum Deutscher Katholiken schrieb in ihrer Stellungnahme zur Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zu Al (zitiert nach dem Christlichen Forum vom 5.2.2017):
"Die Deutschen Bischöfe haben am 23. Januar in einem Wort zu “Amoris Laetitia“ die individuelle Gewissensentscheidung als Zulassungskriterium für den Kommunionempfang geschiedener Wiederverheirateter dargestellt. Das erinnert an die „Königsteiner Erklärung“ zur Empfängnisregelung nach dem päpstlichen Schreiben „Humanae vitae“. Das ist richtig erkannt. Auch jetzt wird mit dem Verweis auf das individuelle Gewissen erklärt, daß Geschieden-Wiederverheiratete zum Empfang der hl. Kommunion zulaßbar sind. Diese Zulassung widerspricht der bisherigen Lehre genauso wie die Königsteiner Erklärung dem Katechismus widerspricht. Aber trotzdem sind beide Erklärungen, die Königsteiner und die zur AL gültige Erklärungen!
Das Forum fügt dem oben Zitierten an: "Der klare Hinweis, dass sich das Gewissen an der Lehre der Kirche ausrichten muss, würde viele Unsicherheiten beseitigen." Aber genau das will die Bischofskonferenz nicht, indem sie faktisch das Gewissen von der verbindlichen Lehre der Kirche emanzipiert! Das Gewissen, als mein individuelles bildet so den Gegenpol zur Morallehre der Kirche, sodaß im Spannungsfalle zwischen der kirchlichen Lehre und meinem Gewissen ich mehr meinem Gewissen als der Kirche zu folgen habe. Daß ich das so handzuhaben habe, das lehrt nun nicht nur die Königsteiner Erklärung sondern auch und gerade Papst Franziskus durch sein postsynodales Schreiben. Offensichtlich will der Papst so verstanden werden, wie es nun die Deutsche Bischofskonferenz zum Ausdruck bringt: Wem sein Gewissen, obgleich er objektiv im Stande der Sünde lebt, etwa als Geschieden-Wiederverheirateter, Ja sagt zum Empfang der Kommunion, der darf sie auch empfangen. 
Damit wird das Prinzip der Königsteiner Erkläung, daß das Gewissen der Morallehre der Kirche übergeordnet ist, zum Prinzip der neuen Morallehre der Kirche. Das ist der Paradigmenwechsel in der Katholischen Morallehre, eingeführt aber schon im Jahre 1968 durch die Königsteiner Erklärung.  
Sündigt also jetzt ein Deutscher Katholik nicht mehr, wenn er künstliche Verhütungmittel anwendet und als Geschieden-Wiederverheirateter die hl. Kommuion empfängt?  
Vorbehaltlich besserer Einsicht würde ich jetzt urteilen: Nein! Denn er handelt hier im Einklang mit dem Lehramt der Kirche und der für ihn zuständigen Bischofskonferenz! Unweigerlich drängt sich einem hier Dostojewskis Erzählung vom Großinquisitor auf. Es muß und darf dann aber auch wirklich gefragt werden, ob nicht tatsächlich die Lehrautorität der  Kirche so weit geht, von der verbindlichen Morallehre teilweise  dispensieren zu dürfen? Wenn Mose aus Barmherzigkeit willen gegen die ursprüngliche Intention der von Gott gesetzten Ordnung der Ehe als einer unauflöslichen doch eine Scheidung erlaubte, darf dann auch die Kirche nach Jesu Wiederherstellung der Urspungsordung der Ehe sie punktuell wieder auflösen aus Barmhezigkeit heraus? Ein Hauch von Anarchie und Willkür stößt den so ernsthaft Fragenden ad hoc ab,läßt ihn schlimmstes befürchten,  aber ist damit diese Frage schon schlußendlich respondiert? Die Deutsche Bischofskonferenz hat wenigstens mit ihrer Königsteiner Erklärung Dostojeweskis Großinquisitor im Prinzip recht gegeben. 
  

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