Dienstag, 13. Oktober 2026

Papst Leo 14. auf Irrwegen – was er nicht sagte und was er sagte

 

Papst Leo 14. auf Irrwegen – was er nicht sagte und was er sagte



Angesichts der Millionen von getöteten Kinder im Mutterleibe in jedem Jahr appellierte er, diesem Töten ein Ende zu setzen. Er lobte die Politik des amerikanischen Präsidenten aber auch die des Irans1, diesen Kindestötungen, die Mordung so vieler Unschuldiger ein Ende zu bereiten.

Nein, so appellierte er nicht.

„Zum Welttag gegen die Todesstrafe hat Papst Leo 14. am Samstag eine klare Botschaft auf der Plattform X veröffentlicht: "Die Todesstrafe ist unzulässig, da sie die Unverletzlichkeit und Würde des Menschen verletzt."2

Laut Vatican news behauptet der Papst:„Die katholische Kirche hat stets gelehrt, dass jedes menschliche Leben vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod heilig ist und geschützt werden muss“, beginnt der Papst seine kurze Ansprache mit einem Verweis auf die Tradition des Lehramts, und insbesondere seines Vorgängers Franziskus, der den Passus zur Todesstrafe im Katechismus der Katholischen Kirche 2018 nachgeschärft hatte. Seitdem kann kein Katholik sich mehr auf die Lehre der Kirche berufen, um die Todesstrafe zu rechtfertigen.

Wie auch Leo kategorisch hervorhebt, sei das „Recht auf Leben“ die „eigentliche Grundlage jedes anderen Menschenrechts“ und Voraussetzung für ein Gedeihen der Gesellschaft, die „Heiligkeit des menschlichen Lebens“ zu wahren – ein Gedanke, dem er bereits in seiner Ansprache an die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Diplomaten Anfang des Jahres Ausdruck verliehen hatte.“3

Erstens hat die Katholische Kirche in klarer Übereinstimmung mit der hl. Schrift und der Tradition bis einschließlich dem 2.Vaticanum die Todesstrafe bejaht bzw nicht als mit dem „Recht auf Leben“ unvereinbar verworfen.So gehört das „Ja“ zur Lehre der Kirche. Erst Papst Franziskus hat gegen die Lehre der Kirche und dem Zeugnis der hl. Schrift diese kirchliche Lehre willkürlich, dem Zeitgeist folgend abgeschafft.

Zweitens hat einer der bedeutendsten Philosoph der Aufklärung, Kant selbst die Todesstrafe bejaht aus puren Vernunftgründen.

Drittens: Nie hat die Kirche gelehrt, daß das Töten in gerechten Kriegen dem „Recht auf Leben“ widerstreite noch das das Töten in einer Notwehrsituation, wenn anders der Angegriffene sein Leben nicht retten kann, diesem Recht widerstreite. So darf auch Zu Tode Verurteilten das Leben genommen werden.

Solange nicht behauptet wird, daß das Strafen selbst der Würde des Menschen widerstreite, muß gelten, daß ein gerechtes Bestrafen darin besteht, daß der Schwere der Straftat die Schwere der Strafe zu entsprechen habe. Die Ausgewogenheit ist das rechte Maß des Strafens. Die Waage ist so das Symbol der Gerechtigkeit, der Ausgewogenheit.

Wenn die Ermordung eines Menschen nicht mehr mit dem Tode bestraft wird, dann heißt das, daß ein Mord nicht mehr als so schwer angesehen wird, als daß es die Tötung des Mörders verlange. Der Mord wird eben „leicht“ genommen.Das heißt auch, daß der Wert eines Menschen als geringer eingeschätzt als wenn ein Mord zur Sühnung die Todesstrafe verlangt.(Seit den Weltkriegen mit ihren Millionen an Toten wird eben der Wert eines Menschen nicht mehr so hoch taxiert, er kann ja als eine Massenware leicht vernichtet werden.)

Wie viele Menschen werden wohl pro Jahr durch die Todesstrafe getötet und wie viele pro Jahr durch staatlich anerkannte Tötungen im Mutterleibe! Aber Papst Leo protestiert gegen die Todesstrafe, nicht aber gegen die Massentötung an den Kindern im Mutterleibe.Was soll den die Schuld der Ungeborenen sein, daß ihre Mütter sie zum Tode verurteilen dürfen? Gilt für sie das „Recht auf Leben“ nicht?

Aber der Papst sorgt sich um Schwerstkriminelle, daß die nicht zum Tode verurteilt werden dürften. Bezeichnend ist dabei, daß er mit keinem Worte der Opfer der Schwerstverbrecher gedenkt, hat denn ein Ermordeter kein Recht auf Gerechtigkeit?

Aber es drängt sich der Verdacht auf, daß wie schon sein Vorgänger so auch Papst Leo den Gedanken der Strafe ganz streichen will, als verlangte die Gerechtigkeit nicht eine Bestrafung des Täters.

Wie ein roter Faden durchzieht die ganze Bibel der Glaube, daß Gott die bösen Taten der Menschen bestraft, hier im Diesseits oder dann im Jenseits. Die Strafgerechtigkeit ist eben keine menschliche Willkürerfindung, sondern Gott straft durch den Staat um seiner Gerechtigkeit willen. So wie Gott der Kirche ihren Anteil am Recht zur Sündenvergebung gibt im Sakrament der Buße ausgeübt, so gibt Gott dem Staate als Staats-Gewalt einen Anteil am Recht, zu Tode zu verurteilen.Nicht verurteilt so der Staat aus einem Eigenrecht zu Tode, sondern dies Recht ist ihm von Gott selbst gegeben worden, wie Jesus Christus es selbst in seinem Dialog mit Pontius Pilatus lehrt: „Du hättest nicht das Recht, mich töten zu lassen, wenn es Dir nicht von Gott gegeben worden wäre!“

Ein Staat ohne die Ausübung der Todesstrafe ist so defizitär ein Staat wie eine Kirche defizitär wäre, wenn sie im Beichtstuhl nicht mehr die Sünden vergeben wollte in der irrigen Meinung, daß so wenig die Kirche die Vollmacht zur Sündenvergebung habe, so wenig der Staat das Recht zur Todesstrafe.

Außerdem: Wenn es dem Recht auf Leben widerstritte, einen Mörder zu Tode zu verurteilen, müßte es dann nicht auch dem Recht auf Leben widerstreiten, verurteilt Gott Sünder zur ewigen Verdammnis?

Dss "Nein" zur Todesstrafe widerspricht der hl.Schrift, der Lehre der Kirche und dem Urteil der Vernunft (Kant),und ist nur eine Willkürmeinung Papst Franziskus und seines ihm darin nachfolgendem Papstes. 



1Der Iran erlaubt eine „Abtreibung“ nur noch in extremen Aunahmefällen, den der Vergewaltigung, des Inzest und wemn das Leben der Mutter in Gefahr sei.

2. t-online am 10.10.2026.

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