Sonntag, 26. Juli 2026

Hat das Gemeinwohl etwas mit der Religionsfreiheit zu tuen?

 

Hat das Gemeinwohl etwas mit der Religionsfreiheit zu tuen?


Spontan dürfte die Antwort „Ja“ lauten, denn es ist doch für ein friedliches Miteinander günstig, wenn jeder Bürger seine eigene Religion frei ausüben könne und auch das Recht besitzt, nicht religiös zu sein.

Aber selbst da erhebt Marcel Lefebvre einen Einwand. Es sei ihm hier das Wort gegeben: „Kommen wir nun zu einigen weiteren Gebrechen der Religionsfreiheit,die noch fundamentaler sind. Die Argumentation des Konzils beruht im Grund auf einer falschen,personalistischen Auffassung des Gemeinwohls, das hier auf die Summe der Einzelinteressen reduziert ist, wie man sagt,auf die Respektierung der Rechte der Personen auf Kosten des gemeinsamen Werkes.das zur größeren Ehre Gottes und zum Wohl aller zu vollbringen ist,“ 1

Papst Johannes XXIII wird dann dazu so zitiert: „>Für das heutige Denken<,schreibt er,>beruht das Gemeinwohl vor allem in dem Schutz der Rechte und Pflichten der menschlichen Person>.“2


Das Allgemeine, auf das sich das Ziel des Wohlergehens bezieht, ist nicht die Summe der Privatinteressen der Einzelbürger. Es fehlt nun eine positive Bestimmung des dem Privatbürgers übergeordnetem Allgemeineren. Für den politischen Diskurs im Kontrast zu einem humanistischen ist das das Volk, das sein Leben im Nationalstaat als selbstbewußtes führt. Wenn nun die Rechte des Einzelnen verabsolutiert werden, stellt das eine Gefährdung des Allgemeinwohles dar.

Nur, was hat diese Einsicht mit der Frage der Religionsfreiheit zu tuen? Was soll man sich bei der Formulierung: „des gemeinsamen Werkes.das zur größeren Ehre Gottes und zum Wohl aller zu vollbringen ist,“ denken? Das gemeinsame Werk meint die Religionsausübung, die um des Gemeinwohles willen zu vollbringen ist. Pointiert formulierter: Unser Wohlergehen ist von der rechten Gottesverehrung und dem Ja zur wahren Religion abhängig.

So irritierend dieser Gedanke auch erscheinen mag, wird er doch einsichtig, wenn bedacht wird, daß einerseits Gott der Spender aller guten Gaben ist und daß es ihm andererseits nicht gleichgültig sein kann, ob er gemäß seinem offenbarten Willen geehrt wird oder nicht. Näherliegend ist nun wohl der Gedanke, daß für das Wie des Miteinanders und der Einsicht in die Bereitschaft der Unterordnung des Bürgers unter das Allgemeinwohl die wahre Religion förderlich ist.

Für das Alte Testament ist es eine selbstverständliche Wahrheit, daß das Wohlergehen des jüdischen Volkes abhängig ist von der rechten Gottesverehrung. Kaiser Konstantin förderte die christliche Religion, nicht primär als eine Privatperson, sondern weil er von seinem Beruf her für die rechte Gottesverehrung zuständig war um des Wohlergehens des römischen Volkes.

Ein heute völlig verworfener Gedanke muß aber noch mitbedacht werden: Gott kann auch zürnen, wenn er nicht recht verehrt wird, wobei die rechte Gottesverehrung nicht als reine Privatangelegenheit gemeint ist. Die privaten Sünden straft Gott an dem Einzeltäter, die öffentlichen an dem Volke, dass sie begeht. Das Gericht Gottes über Sodom und Gomorrah war keines über die vielen Privatsünden. Daß das Gemeinwohl nichts mit der rechten Gottesverehrung zu tuen habe, ist ein erst in der Moderne aufgekommender Gedanke, dessen Wahrheit bezweifelt werden kann.


1Marcel Lefebvre, Sie haben ihn entthront, 1988, S.206.

2A.a,O.

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