Freitag, 24. Januar 2020

Organspende: „Todesurteil“ und „schwarzer Tag“ - Ärzte reagieren teils heftig auf neues Gesetz

„Heute ist ein rabenschwarzer Tag für unsere Patienten“, schrieb der Leiter der Chirurgischen Poliklinik A der Uniklinik München, Helmut Arbogast, an watson: „Deutschland wird im Jammertal des Spendermangels verweilen“ - seine Enttäuschung sei „grenzenlos“. Hans-Joachim Schäfers, der Direktor der Klinik für Thorax- und Herz-Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums des Saarlandes, wies auf der Webseite auf die Misere von Lungen- und Leberpatienten hin: Für jene unter ihnen, die auf ein Spenderorgan warten, gebe es „keine Alternative zur Transplantation, außer dem Tod“. Münchner Merkur 19.Jänner 2020.
Es ist bitter, aber leider wahr, daß in unserem Lande Menschen sterben müssen, weil es nicht genug Organspender gibt. Stellen wir uns das konkret vor: Da wird der Gehirntod diagnostiziert, der Patient wird in Bälde ob des Gehirntodes ganz tot sein, denn der Gehirntod führt nicht sofort zum Tode aller Organe. Jetzt könnte ein noch lebendes Organ entnommen und einem anderen Menschen implantiert werden, der auf dies angewiesen ist für sein Überleben, aber es darf nicht entnommen werden, weil der Gehirntote keinen Organspenderausweis hat. 
Eine gute Regel wäre nun, daß der, der kein Organspender sein will, eine verbindliche Erklärung verfertigt, daß ihm auf keinen Fall Organe zu entnehmen sind, daß dann aber alle anderen Organspender wären. Es sei an die Zeit der Wehrpflicht erinnert: Jeder Mann war verpflichtet, bei der Bundeswehr seinen Wehrdienst zu leisten. Ernst von Salomon in seinem großen Roman: "Der Fragebogen", problematisierte diesen Dienst in der im Fragebogen zu beantwortenden Frage nach der Staatszugehörigkeit. Einem Staat anzugehören heißt im Ernstfalle, im Kriege also sowohl bereit zu sein, andere zu töten als sich selbst auch töten zu lassen. So ernst ist die Frage der Staatsbürgerschaft: Bin ich dazu bereit?  Wer dazu nicht bereit war, weil es es mit seinem Gewissen, seinem Glauben nicht vereinbaren kann, im Kriegsfalle andere zu töten, der konnte und durfte den Kriegsdienst verweigern. Allen Männern legte der Staat so die Pflicht (die Wehrpflicht) auf, im Ernstfalle bereit zu sein zu töten. Aber er räumte ein Widerspruchsrecht ein, daß man dieser Pflicht sich auch entziehen kann aus Gewissens- oder religiösen Gründen. 
Parallel dazu hätte der Staat doch auch das Recht, eine Organspende zu fordern von denen.  bei denen der Gehirntod diagnostiziert wurde- eben als eine staatsbürgerliche Pflicht, ähnlich der Wehrpflicht. Dann hätte er aber auch ein Widerspruchsrecht anerkennen können, wenn jemandem das aus religiösen, moralischen oder sonstigen Gewissensgründen als für sich nicht zumutbar erscheint. Aber es gehört nun mal zum Wesen des Staates, daß seine Bürger gerade als Volksangehöriger  dem Gemeinwesen gegenüber nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat. Das hat der Staat einzufordern.
Christlich gilt  natürlich, daß die Organspende im Falle einer Gehirntoddiagnose ein vorzüglicher Akt der christlichen Nächstenliebe ist, gerade weil hier der Christ ein Opfer bringt, um Mitmenschen ihr Leben zu erhalten. (Vgl dazu auch: Uwe C. Lay, Der zensierte Gott)

4 Kommentare:

  1. Sorry mal das ist Unfug, wenn ich tot bin, kann ich keinen Akt der Nächstenliebe mehr setzen.
    Von daher ist es auch! rumgedreht richtig, damit einer mit einem unpaarigen Spenderorgan leben kann, muss ein anderer sterben und so dumm es sich anhört, aber sterben müssen wir alle und Christus sagt, wir können die Zahl unserer Tage nicht verlängern. Das scheint man auch nicht mehr zu glauben.
    Man kann das alles durchaus diskutieren aber aus der Organspende einen Akt der Nächstenliebe zu machen, das ist philosophisch und theologisch Unfug, eben weil der Spender, nach Definition tot sein muss, bzw unwiderruflich demnächst tot.
    Und ein Toter kann keine Akte mehr setzen, weder gute noch böse.
    Um das zu illustrieren: was halten Sie von folgender erfundenen Geschichte:
    Da ist ein großer Bruder,der seit einem schweren Motorradunfall zwar bei Verstand ist, aber sonst schwer eingeschränkt ist, der sagt nun: "ich lass mir jetzt das Herz herausnehmen, damit die kleine Schwester, die mit einem Herzfehler auf die Welt gekommen ist, leben kann, ich habe mit nämlich überlebt, dass mein eigener Tod eh unausweichlich ist, also geb ich jetzt mein Herz her?
    Vielleicht merken wir dann, wie verrückt das alles ist?

    AntwortenLöschen
  2. Der Gehirntod ist eine Erfindung um durch Organhandel riesigen Gewinn zu machen. Der "Gehirntote" ist eben nicht tot. Deshalb gleicht die Zustimmung zur Organentnahme dem Selbstmord, der selbst nach katholischer Lehre verboten ist.

    AntwortenLöschen
  3. Der Gehirntote ist eben nicht tot! Es geht nicht um Nächstenliebe! Organentnahme ist Selbstmord, der auch nach katholischer Lehre (noch) verboten ist, und gefördert wird.

    AntwortenLöschen
  4. Organspende ist keine Nächstenliebe, sondern Selbstmord zur Befriedigung finanzieller Interessen. Dafür wurde der "Gehirntod" erfunden, denn aus Toten können keine Organe mehr entnommen werden.

    AntwortenLöschen