Samstag, 11. Januar 2020

Was alles nicht mehr gesagt werden darf- gerade an Universitäten

Wer käme auf die Ides, daß Augen,die nicht sehen können, die also ihren Zweck nicht erfüllen können, nicht als blind und somit als kranke Augen bezeichnet werden dürfen, weil das einen Blinden diskriminiere? Ja, es wäre ein Ausdruck einer Phobie vor Blinden, Blindheit als Krankheit zu bezeichnen. Der Rat, einen Augenarzt zu konsultieren, wäre gar moralisch verwerflich, weil hier das Blindsein des Blinden nicht akzeptiert würde. 

Wer nun meint, das wären Abstrusitäten, der irrt sich aber. Eine Theologiedozentin sprach zwar nicht über die Krankheit der Blindheit, bezeichnete aber die Homosexualität als Krankheit. Hält man sich die natürliche Bestimmung der Sexualität vor Augen, die der Hervorbringung von Nachkommen, dann ist eine angeborene Ausrichtung der Sexualität, die die Erfüllung dieses Zweckes verunmöglicht als krank zu beurteilen. Der mit der gelebten Sexualität verbundende Lustgewinn ist ja nicht selbst der Zweck der Sexualität, sondern dient nur der Motivation zur Praktizierung der Sexualität.

Aber in der Theologischen Fakultät Fribourg sieht man das ganz anders:  "Nach Homophobie-Verdacht: Fakultät setzt Kurs von Theologin aus." "Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass in Fribourg eine Theologie-Dozentin Homosexualität als "krank" bezeichnet haben soll. Nun wurde ihr Kurs zu "Christlicher Sexualethik" ausgesetzt. Doch die Theologin kann weiterhin an der Fakultät lehren." Kath de am 10.Jänner 2020. Die Dozentin darf also weiter lehren, nur nicht mehr über das Gebiet der Sexualität.So fing alles an: "2019 hatte ein anonymer Beitrag in der Studierenden-Zeitschrift "Spectrum" die Theologin der Homophobie bezichtig. Die Universität nahm die anonyme Denunziation ernst, untersuchte den Fall mit dem Ergebnis, daß wohl kein Fall von Homophobie vorläge, aber die Äußerungen der Dozentin umstritten seien, sodaß sie zwar weiter lehren dürfe, das wäre nicht der Fall, wenn sie sich wirklich homophob geäußert hätte, aber sie darf nicht mehr über das Gebiet der Sexualität dozieren, dafür sei ihre Aussage zu strittig. Denn einige der Studenten "hätten sich an den Aussagen der Dozentin gestört, andere nicht." 

Merke: Was einige Studenten stört, darf nicht gelehrt werden, denn das Stören ist unerlaubt, wenn die sich gestört fühlenden Studenten politisch korrekte sind, die so ein Anrecht darauf haben, nichts an einer Universität gelehrt zu bekommen, was ihrer Ideologie widerspricht. Das gilt auch so für die theologische Fakuläten!


 


 

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